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Aktuelles


Haushaltsansatz 2012 und die Entwicklung der haushaltsrelevanten Kennzahlen von 2002 bis 2012

Haushalt_2012.pdf



Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag den 13.03.2012 statt



Seiteninhalt

Bau-und Umweltausschuss 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 01.12.2009

Tagesordnungspunkt (TOP) 1

Baugesuche

1. Errichtung von drei Fertiggaragen / § 34 BauGB / Gendorf

Der Antragsteller will für ein Sechsfamilienhaus im Birkenweg, das bisher keine Garagen hat, insgesamt drei Garagen bauen. Die drei Garagen sollen an der Südostseite des Grundstücks errichtet werden, die Zufahrt erfolgt über den Weidenweg und die Grundflächenzahl wird nicht überschritten.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt mehrheitlich (9:1) dem Bau den beantragten drei Garagen zu. Auf die fehlende Nachbarsunterschrift wird hingewiesen.

2. Errichtung von Balkonen / § 34 BauGB / Innenbereich ohne Bebauungsplan

Der Antragsteller will zwei Häuser mit Balkonen nachrüsten. Die Balkone stellen eine angemessene Erweiterung und Verbesserung des Bestandes dar.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einstimmig den beiden Balkonanbauten in der Ludwigshafener Straße zu.

3. Errichtung von Balkonen / § 34 BauGB / Innenbereich ohne Bebauungsplan

Der Antragsteller will ein Haus mit einem Balkon nachrüsten. Der Balkon stellt eine angemessene Erweiterung und Verbesserung des Bestandes dar.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einstimmig dem Balkonanbau in der Ludwigshafener Straße zu.

4. Errichtung eines Balkons / § 34 BauGB / Innenbereich ohne Bebauungsplan

Der Antragsteller will ein Haus mit einem Balkon nachrüsten. Der Balkon stellt eine angemessene Erweiterung und Verbesserung des Bestandes dar.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einstimmig dem Balkonanbau in der Ludwigshafener Straße zu.

5. Erweiterung eines Balkons / § 30 BauGB / Obere Terrasse

Die Antragsteller wollen an einem Mehrfamilienhaus den vorhandenen Balkon angemessen erweitern. Der Balkon liegt außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes und soll teilweise mit einem Pultdach und einer Neigung von 10 Grad überdacht werden. Im Bebauungsplan sind Satteldächer mit einer Neigung von 25 bis 35 Grad festgesetzt. Das Pultdach mit einer Neigung von 10 Grad  ist für die Nutzung des Balkons sinnvoll und städtebaulich vertretbar. Der Balkon liegt zwar geringfügig mit 0,45 m weniger als die geforderten 3 m vom Nachbargrundstück entfernt, aber der betroffene Grundstücksnachbar hat dafür eine Abstandsflächenübernahme erklärt.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einstimmig dem Bauantrag zur Balkonerweiterung mit Teilüberdachung sowie den Befreiungen von der Baugrenze, der Dachform und der Dachneigung zu. Auf die Abstandsflächenübernahme und die fehlende Nachbarsunterschrift wird hingewiesen.

6. Verlängerung der Genehmigung zur Erweiterung eines Lebensmittelmarktes /§ 30 BauGB / Hecketstall II

Der Antragsteller beantragt eine Verlängerung der Genehmigung zur Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes in Hecketstall. Diesem Antrag hatte der Bau- und Umweltausschuss bereits am 02.05.2006 - einschließlich einer Befreiung von der Baugrenze sowie der Grundflächenzahl  unter der Maßgabe, dass eine weitere Vergrößerung nicht mehr möglich ist, zugestimmt. Auch das Landratsamt Altötting hatte schon eine Genehmigung für die Erweiterung des Lebensmittelmarktes erteilt. Nachdem die Erweiterung bisher nicht durchgeführt wurde und die Genehmigung im Juli 2010 abläuft, wird eine entsprechende Verlängerung der Genehmigung beantragt.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einstimmig einer Verlängerung der Genehmigung  unter den gleichen Vorgaben wie in der Genehmigung vom 02.05.2006  zu.

7. Nichtförmliche Anfrage zur Errichtung einer zusätzlichen Garage / § 30 BauGB / Grasset

Die Antragsteller beabsichtigen den Kauf eines Baugrundstückes in Grasset. Nachdem der Bebauungsplan auf diesem Grundstück ein Reiheneckhaus mit innenliegender Garage festlegt, möchten die Antragsteller bereits vorab klären, ob die Errichtung einer zweiten Garage möglich ist. Die zweite Garage soll westlich des Reiheneckhauses außerhalb der Baugrenze zum vorhandenen Fuß- und Radweg der Gemeinde errichtet werden. Im Süden dieses Baugrundstückes weist der Bebauungsplan Doppelhäuser aus, deren Garage ebenfalls unmittelbar bis zum Fuß- und Radweg reichen dürfen. Diese Garage ist auch schon errichtet.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, den Antragstellern für einen Bauantrag für das Reiheneckhaus in Grasset die Befreiung von der Baugrenze für eine zusätzliche Garage an der Westseite in Aussicht zu stellen. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 38 „Grasset“ sind einzuhalten.

TOP 2

Bauleitplanung „Werk Gendorf“

Der Tagesordnungspunkt musste auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, weil noch einige Stellungnahme fehlten.

TOP 3

Bekanntgaben

Bürgermeister Dr. Merz gab folgende Informationen:

· In der November-Gemeinderatssitzung wurde angefragt, ob der Gemeindeverwaltung ggf. eine mögliche Schließung des Textil-Discounters im privaten Bereich des Bürgerzentrums bekannt ist. Der Gemeindeverwaltung ist nichts dergleichen bekannt.

· Nach Mitteilung des Landratsamtes Altötting will die Stadt Burghausen eine kleine Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Salzach“ herausnehmen. Die Gemeinde Burgkirchen hat diesbezüglich keine Einwände.

· Der Gemeinderat wird sich in der Januar-Sitzung mit dem Hochwasserschutz „Thal“ beschäftigen.

· Über den gut recherierten und umfangreichen Artikel zum Thema „Bauen in Burgkirchen“ in der PNP vom 28.11.2009 (Herr Gerlitz) hat er sich sehr gefreut und bedankt sich beim Verfasser.

· Am Freitag, den 11. Dezember 2009 findet wieder das „Gendorfer Adventstreffen“ am Wingenplatz in Gendorf statt. Die Gemeinderäte sind dazu herzlich eingeladen.

· Das Bergamt Bayern hat die geophysikalischen Messungen in Zusammenhang mit dem geplanten Geothermie-Projekt im Raum Kirchweidach genehmigt.

· Die Gemeindeverwaltung hat eine Übersicht mit allen unbebauten Grundstücken im Gemeindebereich, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Diese Übersicht wurde kurz vorgestellt und wird dem Protokoll beigefügt.

Entsprechend dem Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 03.11.2009 wurde der Winterdienstplan der Gemeinde unter Federführung von Herrn Remmelberger komplett überarbeitet. Bei der Überarbeitung wurden folgende Räum- und Streustrecken angepasst:

Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Die privaten (Hof-) Zufahrten werden nicht mehr bedient. Alle Betroffenen wurden angeschrieben und darauf hingewiesen.

Straßen innerhalb geschlossener Ortlage

Die Streustrecken wurden den strengen (offiziellen) Kriterien für „gefährliche und verkehrsbedeutende Fahrbahnstellen“ angepasst.

Geh- und Radwege außerhalb der geschlossenen Ortslage

Da hier grundsätzlich keine Räum- und Streupflicht besteht, wurden Geh- und Radwege gestrichen.

Alle Änderungen wurden anhand von Folien durch Herrn Remmelberger erläutert.

Außerdem hat Herr Remmelberger zum Thema „Denkmalliste“ die von den Heimatpflegern (Frau Pfefferseder, Herrn Hopfgartner und ihm) erarbeiteten Änderungen ausführlich vorgestellt.

Hintergrund:

Seit Inkrafttreten des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes im Jahr 1973 führt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege - kurz BLfD - eine Denkmalliste, in der alle bekannten Denkmäler in Bayern nachrichtlich eingetragen sind. Im Jahr 2006 wurde im Rahmen der Entwicklung des denkmalpflegerischem Fachinformationssystem (FIS) das Projekt der Nachqualifizierung begonnen. Dabei überprüft das BLfD den Bestand seiner Fachdaten systematisch und unterzieht den Denkmälerbestand einer kritischen Sichtung. So bekommt die Gemeinde die Gelegenheit, sachliche Ergänzungen, Streichungen oder Anmerkungen durch eine Stellungnahme zur Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste einzubringen. Die erarbeiteten Änderungen wurden den entsprechenden Eigentümer bekannt gemacht und sind in der Zeit vom 29.10. bis 27.11.2009 im Rathaus zur Einsicht ausgelegen.

Der Bau- und Umweltausschuss hat durch einstimmigen Beschluss dem Gemeinderat empfohlen, die vorgestellte Stellungnahme zur Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste zuzustimmen.

TOP 4

Wünsche und Anfragen

Gemeinderat Dieter Wüst berichtet kurz den neuen Sachverhalt zum Thema „Burgkirchner Umfahrung“ nach der letzten Sitzung des Kreisausschusses.

Zur Fortführung der Burgkirchner Umfahrung vom Kreisel an der Alz über Thalhausen haben sich zwischenzeitliche neue Aspekte ergeben, die Bauträgerschaft soll vom Landkreis an den Freistaat Bayern zurückgegeben werden, wobei nunmehr erforderlich ist, dass das Projekt Burgkirchner

Umfahrung in den „Ausbauplan Staatsstraßen“, an dessen Neuauflage gerade gearbeitet wird, aufgenommen wird. Im Rahmen der Fortführung der Burgkirchner Umfahrung erscheint der FW-Fraktion eine Einschleifung der Umfahrung bei Pirach zielführender als wie zuletzt vorgesehen bei Hecketstall, da in diesem Fall bei Pirach sowohl die Umfahrung von Burgkirchen, als auch die Burghausener Umfahrung zusammengeführt und somit das Nadelöhr Pirach umgangen werden könnte.

Es muss Aufgabe des Gemeinderates sein, mit Nachdruck den dringenden Bedarf für die Burgkirchner Umfahrung und die umgehende Aufnahme in den „Ausbauplan Staatsstraßen“ dem Bayerischen Innenministerium gegenüber deutlich zum Ausdruck zu bringen. Er beantragt deshalb, dass die Gemeindeverwaltung bis zur Gemeinderatssitzung am 08.12.2009 einen entsprechende Antrag bzw. eine entsprechende Resolution erarbeitet und dem Gemeinderat zum Beschluss vorlegt. Der Bau- und Umweltausschuss hat diesem Antrag einstimmig befürwortet.

Gemeinderat Klaus Kölbl berichtet über fortlaufende Behinderungen am Geh- und Radweg auf Höhe des Bahnhofs durch haltende bzw. parkende Autos. Er möchte, dass an dieser Stelle eine entsprechende Kontrolle des ruhenden Verkehrs durchgeführt wird. Bürgermeister Dr. Merz favorisiert das Anbringen eines Hinweisschildes.

Außerdem prangert Gemeinderat Klaus Kölbl an, dass auf dem Parkplatz am Alzstadion laufend mehrere Anhänger als Dauerparker abgestellt werden.

Gemeinderat Bernhard Voderhuber fragt nach, wie weit die Gespräche mit den Nachbarkommunen in Zusammenhang mit der geplanten Mittelschule (an Hauptschulen) sind. Nach Aussage von Herrn Bürgermeister Dr. Merz sind diese Gespräche noch nicht ganz abgeschlossen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.


Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 03.11.2009

Tagesordnungspunkt (TOP) 1

Baugesuche

1.     Antrag auf Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Trafostation im Außenbereich /      § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Kollmann“

Der Bauwerber beabsichtigt in direkter Nachbarschaft zum Umspannwerk in Pirach eine Photovoltaikanlage mit Trafostation zu errichten. Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ befinden sich zurzeit in der Aufstellung und es wird vorgeschlagen, die Zustimmung vorbehaltlich der Genehmigung der oben genannten Bauleitplanung zu erteilen.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig  der Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Trafostation vorbehaltlich der Genehmigung der Bauleitplanung 12. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ zuzustimmen.

2.   TOP 1.2 wurde von der Tagesordnung gestrichen

3.  TOP 1.3 wurde von der Tagesordnung gestrichen

4.   Antrag auf Ausbau einer zweiten Wohneinheit mit einer Außentreppe und einem Carport /  § 30 BauGB / Gendorf

Der Bauwerber beabsichtigt in das bestehende Gebäude eine zweite Wohneinheit einzubauen. Diese soll über eine Außentreppe zugänglich sein. Des weiteren soll ein Carport für diese Wohneinheit erstellt werden.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Altötting am 30.10.2009 wurde die Genehmigungsfreistellung erteilt.

5.   Nichtförmliche Anfrage zur Errichtung zusätzlichen Wohnraums / § 30 BauGB / Holzen

Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die Erweiterung eines Wohnraumes über einer bestehende Terrasse. Das Vorhaben liegt geringfügig außerhalb der Baugrenzen, passt sich aber der bestehenden Bebauung an.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig der nichtförmlichen Anfrage zur Erweiterung des Wohnraumes grundsätzlich zuzustimmen.

6.   Voranfrage zur Errichtung einer Flächen-Photovoltaikanlage / § 35 BauGB / Außenbereich

Der Bewerber stellt eine nichtförmliche Voranfrage zur Errichtung einer Flächenphotovoltaikanlage im Außenbereich. Die Lage der geplanten Anlage wurde an Hand einer Folie aufgezeigt. Wie bei der Bauleitplanung „Kollmann“ wäre eine Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplans notwendig.

Dazu stellt das Bauamt fest, dass es aus ortsplanerischer Sicht ratsam ist, Flächenanlagen nur dort zu errichten, wo sie nicht weiter störend sind. Ansonsten sind Photovoltaikanlagen auf Dächern zu bevorzugen. Nachdem bereits einer großen Fläche bei Kollmann auf Grund der Lage und Nähe zum Umspannwerk zugestimmt wurde, ist der Bedarf an Flächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Burgkirchen aus Sicht der Verwaltung zunächst abgedeckt. Daher soll die Bau-voranfrage abgelehnt werden.

Da noch 6 weitere Voranfragen zur Errichtung einer Flächen PV-Anlage vorliegen, beschließt der Gemeinderat den Antrag zurückzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt die Voranfragen zu bearbeiten und eine Auflistung der Flächen und Standorte zu erstellen.

TOP 2

Außenbereichssatzung Thalhausen  

Zur September-Sitzung des Gemeinderates (Feriensitzung/zugleich Sitzung vom Bau und Umwelt-ausschuss) lag eine nichtförmliche Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses in Thalhausen vor. Derzeit ist das Grundstück mit einem Bienenhaus bebaut. In der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung am 04.10.1994 wurde bereits derselbe Antrag gestellt und negativ beschieden. Nach Auskunft des Sachbearbeiters beim Landratsamt Altötting ist Thalhausen als so genannte Splittersiedlung zu sehen und daher so zu werten, als ob es sich um ein Grundstück im Außenbereich handelt. Daher besteht derzeit kein Baurecht für ein Einfamilienhaus. Eine Möglichkeit für eine Bebauung besteht darin, dass die Gemeinde Burgkirchen eine Außenbereich-satzung für Thalhausen erlässt. Dies würde dann alle anderen Grundstückseigentümern, die auch noch freie Flächen besitzen, eine Wohnbebauung ermöglichen. Grundsätzlich kann dies allerdings zu vermehrten Vergleichsfällen führen, die dann eine Zersiedelung im Gemeindegebiet herbeiführen.

Der Gemeinderat hatte in der September-Sitzung beschlossen, eine Entscheidung zu dieser Bauvoranfrage zu verschieben und in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Umwelt-ausschusses das Thema „Außenbereichsatzung“ zu behandeln.

Außenbereichsatzungen sind nach § 35 Abs. 6 BauGB möglich, wenn es sich um bebaute Bereiche im Außenbereich handelt, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist. Einem Bauantrag innerhalb dieser Satzung kann nicht entgegen gehalten werden, dass dieser einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widerspricht oder die Entstehung oder Verfestigung eine Splittersiedlung befürchten lässt. Für folgende Teile des Gemeindegebietes wurde die Möglichkeit der Erlassung einer Außenbereichssatzung überprüft:

Ortsteil Rehdorf:

Bewertung Bauamt: Die Voraussetzungen sind erfüllt. Ohne Einbeziehung eines bestimmten Gewerbegrundstückes wären nach Erlassung einer Außenbereichssatzung in diesem Bereich mindestens 6 Parzellen zusätzlich bebaubar.

Thalhausen:

Bewertung Bauamt: Dieser Bereich ist grundsätzlich geeignet und es wären mindestens 5 Parzellen zusätzlich bebaubar. Es liegt eine Voranfrage für den Bau eines Einfamilienhauses im Ortsteil Thalhausen vor. Eine Zustimmung ist nur möglich, wenn eine Außenbereichssatzung erlassen wird. Derzeit ist jedoch die Erschließung mit Abwasser noch nicht gesichert. Diese Voraussetzung müsste zuerst geschaffen werden bzw. der einzelne Bauwerber muss auf eigene Kosten eine Kleinkläranlage errichtet. Eine Verpflichtung zur Kanalerschließung entsteht durch die Außenbereichssatzung nicht.

Höresham:

Bewertung Bauamt: Dieser Bereich ist nicht geeignet, da er noch überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist.

Bergham:

Bewertung Bauamt: Dieser Bereich ist bereits teilweise als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die restliche Wohnbebauung hat zu wenig Gewicht.

Gufflham:

Bewertung Bauamt: Dieser Bereich ist nicht geeignet, da die Gebäude zu weitläufig auseinander stehen.

Wechselberg:

Bewertung Bauamt: Dieser Bereich ist nicht geeignet, da er überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist.

Dorfen:

Bewertung Bauamt: Dieser Bereich ist nicht geeignet, da er überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist.

Binderweg:

Bewertung Bauamt: Der Bereich Binderweg wurde auch nach Ansicht des Landratsamtes Altötting durch die Erschließung des Baugebietes Grasset zum Innenbereich.

Weitere Bereiche im Gemeindegebiet Burgkirchen sind nach Einschätzung des Bauamtes nicht vorhanden.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dass die Verwaltung beauftragt wird eine Außenbereichssatzung für den Ortsteil Thalhausen vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

TOP 3

Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“, Bauleitplanung

Es liegen keine neuen Unterlagen vor. Diese werden nachgereicht.

TOP 4

Bekanntgaben

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Bauherrentage für das Baugebiet Wimpasing erst im April stattfinden werden. Im November trifft sich aber bereits ein Gremium um diese Bauherrentage vorzubereiten.

TOP 5  Wünsche und Anfragen

GR Kölbl wünscht sich für Feiertage wie Allerheiligen eine Einbahnregelung im Bereich um den Friedhof in der oberen Terrasse. (Freihalten von Rettungswegen und Verkehrschaos).

GR Kölbl weist auf die übermäßigen Spurrillen der St 2107 im Bereich des Orgazidberges hin.

Das Bauamt wird beim Straßenbauamt wegen einer möglichen Reparatur nachfragen.

GR Kölbl bringt vor, dass im Bereich der oberen Terrasse momentan viele Garagen bzw. Carports gebaut werden. Er fragt nach, ob diese Baustellen mit unserer Garagensatzung übereinstimmen.

GR Apfelböck fragt noch ob es möglich wäre, in den Monaten Oktober und November, einen Container für Laub im Wertstoffhof aufzustellen. Die Anwohner der Mozartstraße könnten dann das von ihnen freiwillig zusammen gerechte Laub der Bäume der Mozartstraße kostenlos entsorgen.

GR Vorderhuber fragt nach ob es stimmt, dass auf Grund der finanziellen Situation der Gemeinde nur eine reduzierte Herbstkehrung der Strassen stattfinden wird.

Der BGM bestätigt dies.

GR Apfelböck möchte den neuesten Stand zu den Energie-Versorgungsschächten auf dem Max-Planck-Platz wissen.

Herr Schwunk berichtet, dass die Mängel bereits teilweise behoben sind und die Gewährleistungsfrist nicht versäumt wurde. Die restlichen Arbeiten werden im Frühjahr stattfinden.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis: 

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 06.10.2009

Die Sitzung wurde von 2. Bürgermeisterin Rita Burggraf geführt.

                Es waren 10 Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte anwesend.

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Baugesuche

1.     Nichtförmliche Voranfrage zur Erhöhung eines Gartenzauns auf 1,8 m Holzen / 30 BauGB

Antrag auf Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans Nr. 32 „Holzen V“ zur Erhöhung des Gartenzauns auf eine Höhe von 1,80m wegen Sichtschutz. Gemäß des Bebauungsplanes Nr. 32 „Holzen V“ dürfen Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,0m ab Straßenoberkante errichtet werden. Für eine Genehmigung ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig. Der Antrag lag bereits zur September-Sitzung vor. Eine Entscheidung wurde damals auf die Oktober-Sitzung verschoben, damit vorher die bauliche Situation vor Ort im Augenschein genommen werden kann. Der Ortstermin fand vor der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (8:2), der nichtförmlichen Voranfrage für die Erhöhung des Gartenzauns mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Zustimmung zu erteilen.

2.     Nutzungsänderung eines Verkaufsraumes zu einem Dönerladen mit Obst, Gemüse und Feinkost / Innenbereich ohne Bebauungsplan und Sanierungsgebiet Ortsmitte / § 34 BauGB

Der Bereich ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Die Art der Nutzung mit Döner und Laden ist in einem Mischgebiet allgemein zulässig. Die notwendigen Stellplätze sind vorhanden. Lager und Toiletten sind nicht unmittelbar vom Laden aus erreichbar.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, der Nutzungsänderung eines Verkaufsraumes zu einem Dönerladen mit Obst, Gemüse und Feinkost in der Ortsmitte zuzustimmen. Auf die Lage des Lagers und der Toiletten wird hingewiesen (nachdem sich das Vorhaben im Sanierungsgebiet Ortsmitte befindet hat der Gemeinderat endgültig über den Bauantrag zu entscheiden).

3.     Anbau eines Wintergartens / Holzen / § 30 BauGB

Nachdem das Vorhaben alle Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält, wurde von der Verwaltung eine Genehmigungsfreistellung erteilt. Mit Schreiben vom 23.09.2009 hat nun das Landratsamt Altötting mitgeteilt, dass eine Freistellung rechtlich nicht möglich ist, da das Vorhaben dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 10 hinsichtlich der festgesetzten Dachform, Dachneigung und der Anzahl der Vollgeschosse widerspricht. Die Verwaltung schlägt vor, einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Dachform, Dachneigung und der Anzahl der Vollgeschosse zuzustimmen, da der Wintergarten nur an dieser Stelle und in dieser Form sinnvoll ist.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Bauantrag zum Anbau eines Wintergartens an die bestehende Doppelhaushälfte mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Dachform, Dachneigung und der Anzahl der Vollgeschosse zuzustimmen.

4.     Errichtung eines Carports / Gendorf / § 30 BauGB

Die Errichtung eines Carports in dieser Form ist anzeigenfrei. In diesem Fall sind jedoch die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gendorf West“ zu beachten. Der Carport liegt außerhalb der Baulinie entlang der angrenzenden Straße und bedarf deshalb einer Befreiung, die die Gemeinde erteilen kann. Im Jahr 2003 wurde in dieser Straße bereits eine Garage an ähnlicher Stelle mit Befreiung von der Baulinie genehmigt. Ein Grundstücksnachbar hat nicht unterschrieben. Eine Beeinträchtigung dieses Nachbarn ist nicht zu erkennen, da die Garagenzufahrt an dessen Grenze bereits besteht und nicht verändert wird.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Bauantrag auf Errichtung eines Carport mit Befreiung von der Baulinie zuzustimmen.

Bekanntgabe: Nachdem zwei Bauvorhaben alle Festsetzungen der entsprechenden Bebauungspläne einhalten, wurde von der Verwaltung eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Ausbau des Dachgeschosses mit Errichtung einer Gaube und Außentreppe / Holzen

  • Errichtung eines Einfamilienhauses / Grasset

Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen I“ / 11. Änderung im Bereich „Hochfellnstr. 2 – 14

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die entsprechenden Änderungen und Einzelbeschlüsse in die Planung zu übernehmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Pläne und Festsetzungen entsprechend zu ändern. Die Änderungen haben einen rein deklaratorischen Charakter.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen 1“ für den Bereich „Hochfellnstr. 2 – 14 als Satzung zu beschließen.

Hintergrund:

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen 1“ weist in diesem Bereich nur erdgeschoßige Einfamilienhäuser aus. Der Gemeindeverwaltung lag im Frühjahr ein formloser Antrag auf Genehmigung für den Umbau eines Einfamilienhauses in der Hochfellnstraße vor. Für die zukünftige Nutzung sollte hier das Obergeschoss als Vollgeschoss ausgebaut werden. Die direkten Nachbarn unterstützten den Antrag. Von Seiten der Gemeinde besteht die Möglichkeit, durch Änderung des Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen 1“ eine höhere Bebauung mit E + 1 oder E + festgelegtem Kniestock zu ermöglichen. Der Ausbau des Dachgeschosses (ohne weiteres Vollgeschoss oder Kniestock) wäre nach dem bisherigen Bebauungsplan bereits möglich.

In der Mai-Sitzung hatte der Gemeinderat nach Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses beschlossen, den o. g. Bebauungsplan zu ändern und die Verwaltung beauftragt, im Zuge der weiteren Planung festzulegen, welche Ausbaumöglichkeiten für das Obergeschoss festgelegt werden sollen und dass bei der weiteren Planung eine annähernd gleiche Firsthöhe beibehalten werden muss.

Die Verwaltung hat nun den Bebauungsplanentwurf erstellt:

1.      die Baufenster werden beibehalten;

2.      eine Bebauung mit EG + DG sowie eine Erweiterung der Firstrichtung bezüglich des Quergiebels wurde geregelt;

3.      den Ausbau des Dachgeschosses durch einseitigen oder beidseitigen Einbau von Schleppgauben sowie den Ausbau des Dachgeschosses durch einseitigen Einbau von Schleppgauben auf der nördlichen Dachseite sowie Verlängerung des Firstes im rechten Winkel auf der südlichen Seite innerhalb der vorgeschriebenen Baugrenzen zu ermöglicht.

4.      die GFZ beträgt 0,45, die GRZ beträgt 0,40 und maximal sind 2 Wohneinheiten zulässig;

5.      die Gesamthöhe des Gebäudes sowie der First dürfen sich nicht erhöhen (in den textlichen Festsetzungen geregelt);

6.      der Einbau durch Verlängerung des Firstes im rechten Winkel nach Süden darf eine Baukörpergesamtbreite von 7 m nicht überschreiten;

7.      die Hauptgebäude müssen mindestens 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten;

8.      auf Art. 6 Abs. 1 und 7 BayBO wird hingewiesen;

9.      die weiteren textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I“ gelten weiter.

Der Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen“ für den Bereich „Hochfellnstr. 2-14 in der Fassung vom 30.06.2009 wurde in der Zeit vom 19.08. bis einschließlich 22.09.2009 mit Begründung öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt. Die betroffenen und benachbarten Grundstücksbesitzer wurden ebenfalls schriftlich informiert. Von den Trägern öffentlicher Belange haben nur das Landratsamt Altötting (Sg 52-Hochbau) eine Stellungnahme abgegeben. Zu diesen Stellungnahmen wurden vom Bau- und Umweltausschuss entsprechende Einzelbeschlüsse und anschließend o. g. Gesamtbeschluss gefasst.

TOP 3

Bauleitplanung „Solarpark Kollmann“  

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ in der Fassung vom 06.10.2009, in dem die beschlossen Änderungen (Einzelbeschlüsse) eingearbeitet werden, zu billigen.

Hintergrund:

Der Antragsteller will im Bereich der Flur-Nr. 694 der Gemarkung Raitenhaslach eine Photovoltaikanlage errichten. Dazu sind in einem Bauleitplanverfahren der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen. Das vom Antragsteller beauftragte Architekturbüro hat die Vorentwürfe für die Bauleitplanung für den geplanten Solarpark in Kollmann vorgelegt. Die Photovoltaikanlage soll auf einer Freifläche im Bereich des Umspannwerkes auf der Fl. – Nr. 694 der Gemarkung Raitenhaslach errichtet werden. Es ist geplant, ein etwa 2 ha großes Gelände mit einer Photovoltaikanlage zu versehen. Die Kollektorenelemente werden auf Ständern mit einer Gesamthöhe von ca. 2,5 m errichtet. Der Flächennutzungsplan soll dazu im Bereich Kollmann in ein Sonstiges Sondergebiet mit der Maßgabe „Anlage zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie“ und teilweise landwirtschaftliche Fläche geändert werden. Das Sondergebiet wird umrandet von einem drei Meter breiten Grünstreifen, einem 5 Meter breiten Gehölzstreifen und einer 2,5 m hohen Zaunanlage. Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich bei dieser Planung um eine sinnvolle Planung zur Ermöglichung der Nutzung der Sonnenenergie an dieser Stelle.

Dazu hat der Gemeinderat in seiner August-Sitzung folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 581 T, 681 T, 681/1, 687 T, 688 T und 694 der Gemarkung Raitenhaslach wird die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ durchzuführen. Die Planung beinhaltet ein Sonstiges Sondergebiet mit der Ausweisung einer Anlage zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Der Gemeinderat billigt die Vorentwürfe des Planungsbüros BauART aus Pfarrkirchen in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2009 mit Begründung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorentwürfe dieser Bauleitplanung im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen. Mit dem Antragsteller ist ein Städtebaulicher Vertrag über die Übernahme der Kosten für diese Bauleitplanung zu schließen.

Der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ in der Fassung vom 04.08.2009 wurde in der Zeit vom 25.08. bis einschließlich 25.09.2009 mit Begründung öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt. Verschiedene Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungsnahme abgegeben. Zu diesen Stellungnahmen wurden vom Bau- und Umweltausschuss entsprechende Einzelbeschlüsse und anschließend o. g. Gesamtbeschluss gefasst.

TOP 4

Digitalfunk – Auswahl eines Mastenstandortes

Das Bauamt schlägt dem Bau- und Umweltausschuss aus städtebaulicher Sicht vor, für die Errichtung von einem Digitalfunkmast - zur flächendeckenden Versorgung des Landkreises mit Digitalfunk für Behörden mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste), den Standort A zu bevorzugen. Diesem Vorschlag stimmt der Bau- und Umweltausschuss einstimmig zu.

Hintergrund:

Der Mast soll nach Auskunft vom Landratsamt Altötting zur flächendeckenden Versorgung des Landkreises mit Digitalfunk für Behörden mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste) aufgebaut werden.

Ein möglicher Standort (A) wird von drei Seiten im Westen, im Norden und im Osten von Wald umschlossen. Im Süden (ca. 100m) entfernt liegt das Anwesen Trinkberg 58. Es handelt sich dabei um ein landwirtschaftliches Anwesen mit Gewerbebetrieb für Landtechnik. Das nächste Anwesen liegt in südwestlicher Richtung ca. 1 km entfernt. Der Standort ist vom Parkplatz der Waldbühne bei Spielhof und vom Anwesen Peissing aus sichtbar. Die Kreisstraße AÖ 25 liegt ca. 150m nördlich des Standortes und dieser ist über eine Gemeindeverbindungsstraße erreichbar. Ansonsten handelt es sich um einen gut abgeschirmten Platz auf einer Anhöhe. Der Waldrand könnte eventuell zum Teil angegriffen werden. Ein weiterer möglicher Standort (B) liegt in einem Waldgrundstück, das teilweise mit alten Eichen mit einer Höhe von ca. 25m und einem Jungwaldbestand bestückt ist. In nordöstlicher Richtung (ca. 500m) entfernt befindet sich das Wohngebiet Holzen sowie drei Anwesen in Schönberg (ca. 400m) entfernt. In einer Entfernung von etwa 40m steht eine denkmalgeschützte Kapelle und ungefähr 20m entfernt befindet sich die Kreisstraße AÖ 25 mit begleitendem Fuß- und Radweg. Etwa 50m nördlich verläuft eine 110 kV-Freileitung.

Die beiden Standorte wurden vom Bauamt besichtigt. Beide Standorte sind über die Kreisstraße AÖ 25 erschlossen. Das Bauamt bevorzugt aus städtebaulicher Sicht den Standort A, da dieser in der Nähe von nur einem Anwesen liegt und durch den Wald sehr gut abgeschirmt ist. Auf den Erhalt des schützenden Waldrandes sollte eingewirkt werden. Der Wald wird von dem Mast ca. 15m überragt. Der Standort B hat den Nachteil, dass in nordöstlicher Richtung das Wohngebiet Holzen liegt und ein Mast mit der Höhe von 40m den bestehenden Wald ebenfalls um etwa 15m deutlich überragen würde.

TOP 5

Bekanntgaben

keine

TOP 6

Wünsche und Anfragen

Gemeinderat Dieter Wüst bedauert, dass in der heutigen Ausgabe(06.10.2009) der PNP unter dem Titel „Bauen in Burghausen – ein teurer Spaß“ zwar die Baulandpreise von 19 verschiedenen Gemeinden des Landkreises Altötting genannt sind, aber leider nicht von der Gemeinde Burgkirchen, obwohl die Baulandpreise der Gemeinde Burgkirchen im Vergleich zu anderen Kommunen durchaus attraktiv sind.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Nachdem kein Pressevertreter anwesend war, kann die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen etwas dauern.


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04.08.2009


Tagesordnungspunkt (TOP) 1

Baugesuche

  • Nichtförmliche Voranfrage zur Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes / Außenbereich /  §35 BauGB

Das bestehende ehemals landwirtschaftlich genutzte Nebengebäude soll in eine Wohnnutzung geändert werden. Nach § 35 Abs. 4 Nr.1 BauGB ist eine Nutzungsänderung möglich, wenn die Bausubstanz erhaltenswert ist, die äußere Gestaltung im wesentlichen erhalten bleibt, das Gebäude zulässigerweise errichtet wurde und das Gebäude im funktionalen Zusammenhang mit dem Hauptgebäude steht. Diese Voraussetzungen sind erfüllt. Nachdem das betroffene Gebäude an der Grundstücksgrenze steht, ist vom Eigentümer des Nachbargrundstücks eine Abstandsflächenübernahme erforderlich. Diese liegt bei.

Der Bau- und Umweltausschuss stellt eine Zustimmung zur Nutzungsänderung einstimmig in Aussicht, wenn die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 1 erfüllt sind.

  • Nutzungsänderung des bestehenden Verkaufsmarktes mit Imbiss in eine Schank- und Speisewirtschaft / Ortsmitte - Innenbereich ohne Bebauungsplan / § 34 BauGB

Das Vorhaben befindet sich im Sanierungsgebiet Ortsmitte in einem Mischgebiet nach dem Flächennutzungsplan. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die Art der Nutzung ist im Mischgebiet zulässig. Für die Nutzung sind nach der Stellplatzsatzung insgesamt 6 Stellplätze nachzuweisen. Es werden neun Stellplätze angegeben, von denen jedoch die beiden an der Durchfahrt zum Innenhof nicht anerkannt werden können. Es verbleiben weniger als 3 m Fahrbahn in den Innenhof. Außerdem sind im Innenhof bereits Stellplätze für das Sportgeschäft ausgewiesen. Diese überschneiden sich teilweise. Eine übersichtliche Zusammenstellung der bisher ausgewiesenen und noch notwendigen Stellplätze ist erforderlich.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, den Antrag auf Nutzungs-änderung zurück zustellen und bittet den Grundstückeigentümer und Antragsteller um eine übersichtliche Darstellung der Stellplätze.

  • Antrag auf Errichtung einer Doppelgarage / Holzen /  §30 BauGB

Die Doppelgarage liegt außerhalb der Baugrenzen. Die Antragstellerin hat weiteren Platzbedarf für Fahrräder, Mülltonnen sowie ein zusätzliches Auto. Die Doppelgarage ist an dieser Stelle verträglich, wenn kein Dachüberstand errichtet wird, da der gemeindliche Fuß- und Radweg direkt an der Doppelgarage vorbeiführt. Außerdem ist an dieser Straße bereits in früheren Jahren eine ähnliche Bebauung genehmigt worden.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dass der Bauantrag mit Befreiung von der Baugrenze genehmigt wird. Ein Dachüberstand zum gemeindliche Fuß- und Radweg darf nicht errichtet werden.

  • Nutzungsänderung einer Metzgerei in eine Bäckerei / Gendorf  / § 34 BauGB

Eine Nutzungsänderung ist aus städtebaulicher Sicht an dieser Stelle möglich. Das Landratsamt Altötting verlangt für die Genehmigung der Nutzungsänderung ein aktuelles Schallschutzgutachten (Lärmgutachten), das derzeit noch nicht vorliegt.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, den Antrag auf Nutzungs-änderung planungsrechtlich zu genehmigen. Auf das fehlende Schallschutzgutachten wird hingewiesen.

  • Nichtförmliche Anfrage zum Bau einer Überdachung eines Außenregals / Hecketstall  /  §30 BauGB

Der Antragsteller will ein bestehendes, offenes Lagerregal (Länge: ca. 32 m) mit einer Überdachung (Wetterschutz) versehen. Die Überdachung würde die Baugrenze zur Straße um 5 m überschreiten. Alle bisherigen Gebäude in dem Gewerbegebiet halten die Baugrenzen ein.

Der Bau- und Umweltausschuss stellt die nichtförmliche Anfrage einstimmig zurück.  Vor der September-Sitzung wird die Situation vor Ort in Augenschein genommen.

Bekanntgabe: Nachdem bei drei Bauvorhaben jeweils alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten wurden, hat die Verwaltung für diese drei Bauanträge die Genehmigungsfreistellung bereits erteilt.

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Grasset
  • Errichtung eines Wintergartens in Hirten
  • Erstellung einer Freifläche in Bergham.

TOP 2

Raumordnungsverfahren für die Umfahrung Burghausen vom Knoten B 20/St 2108 (Wegscheid) zur Burgkirchner Straße  

Der Landkreis Altötting plant den Neubau einer Umgehungsstraße bei Burghausen. Das Vorhaben soll dazu dienen, den nördlichen Streckenabschnitt der Gemeindeverbindungsstraße Burgkirchner Straße in der Ortslage Burghausen zu entlasten und zu einem späteren Zeitpunkt die Weiterführung mit Umfahrung von Pirach bis zum Anschluss an die B 20 bei Hochöster in Richtung Tittmoning und Fridolfing zu veranlassen, um die  Burghausen von der Ortsdurchfahrt der B 20 ebenfalls zu entlasten. Bürgermeister Dr. Merz hat den Bau- und Umweltausschuss darüber informiert, dass die Regierung von Oberbayern nun das entsprechende Raumordungsverfahren eingeleitet hat.

Gegenstand des Raumordnungsverfahrens sind 3 Trassenvarianten. Alle Trassen beginnen südwestlich von Burghausen an der von Pirach kommenden Gemeindeverbindungsstraße, der Burgkirchner Straße. Trasse A und C führen nach Querung des Langthals in unterschiedlichem Abstand östlich der Ortsrandlage von Mehring vorbei und knüpfen etwa 1,4 km westlich des Knotens Wegscheid an die ST 2108 an. Trasse B hingegen durchquert den westlichen Teil des Heckenbergs mit einem Tunnelbauwerk, führt unmittelbar an der nördlichen Hangkante des Hechenbergs durch das Lengthal und schließt direkt an den Knoten Wegscheid an. Die 3,9 km lange und rund 20 Mio. € teure Trasse B wird von Burghausen und dem Landratsamt favorisiert.

Die Gemeinde wird in der Stellungnahme darauf hinweisen, dass bereits jetzt die Entlastung des Nadelöhrs Pirach berücksichtigt werden muss. Die Gemeindeverbindungsstraße sollte dabei zur Kreisstraße, ggf. zur Staatsstraße oder auch Bundesstraße (B 20) hoch gestuft werden. Der Landkreis soll die Planung für eine Umgehungs-Kreisstraße von Pirach planerisch auf den Weg bringen und alle erforderlichen Schritte einleiten.

Hinweis: Die Planungen für die Umgehungsstraße Burgkirchen im Herbst zunächst dem Kreistag vorgestellt werden. Anschließend werden die Planungen dem Gemeinderatsgremium präsentiert.

Zusatzinformationen:

Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde überprüft das Vorhaben gemäß § 15 Abs. 1 ROG 2008 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 Nr. 2 Bayer. Landesplanungsgesetz auf Antrag des Projektträgers auf seine Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung. Sie unterrichtet hiermit die Beteiligten von diesem raumbedeutsamen Vorhaben und bittet um Stellungnahme im Rahmen der wahrzunehmenden Belange und Bekanntgabe zu berücksichtigender Planungen und Interessen.

Das Einleitungsschreiben und die Projektunterlagen liegen in der Zeit vom 30.07. bis 28.08.2009 öffentlich im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 10, zur Einsicht während der üblichen Dienstzeiten aus.

Jeder kann bis zum Ende der Auslegungsfrist Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Zur Klarstellung wird auf folgendes hingewiesen:

  • Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet; die Verfolgung von Rechten in einem fachplanerischen Zulassungsverfahren bleibt hiervon unberührt (Art. 22 Abs. 5 Satz 5 BayLplG).
  • Die Regierung wird Äußerungen, die im Zuge der öffentlichen Auslegung abgegeben werden, zwar nicht beantworten, aber bei der landesplanerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. Äußerungen, die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens gemacht werden, sind in ihrer Wirkung auf dieses Verfahren beschränkt.
  • Schriftliche Äußerungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung sollen nur bei der Gemeinde oder bei der Regierung von Oberbayern – Sachgebiet 24.1 – abgegeben werden.
  • Technische Detailfragen sowie Enteignungs- und Entschädigungsfristen sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens, in dem grundsätzlich geklärt werden soll, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das Projekt den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und wie es mit Vorhaben öffentlicher und sonstiger Planungsträger unter Gesichtspunkten der Raumordnung abgestimmt werden kann.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens den im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren nicht vorgreift und weder öffentlich-rechtliche Gestattungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen ersetzt.

TOP 3

Bekanntgaben

Bürgermeister Dr. Merz berichtet, dass die Gemeinde Kastl einen neuen Bebauungsplan „Am Waldrand“ ausweist. Nachdem dieses Baugebiet die Interessen der Gemeinde Burgkirchen nicht berührt, nimmt der Bau- und Umweltausschuss dies ohne Einwände zur Kenntnis.

Bürgermeister Dr. Merz gibt bekannt, dass für die in der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses zugestimmte Bauvoranfrage zum Neubau einer Photovoltaikanlage im Außenbereich, inzwischen der Bauantrag eingegangen ist. Der Bauantrag wird in der September-Sitzung behandelt.

Bürgermeister Dr. Merz berichtet außerdem, dass das beauftragte Planungsbüro für die Machbarkeitsstudie zur Erstellung des Hochwasserschutzes Thal (Hirten) um eine Verlängerung des Abgabetermins gebeten hat. Die Verwaltung hat dem Planungsbüro eine Verlängerung bis Ende September gewährt. Das Thema soll dann in der Oktobersitzung des Bau- und Umweltausschusses behandelt werden.

TOP 4

Wünsche und Anfragen

Keine wichtigen Wortmeldungen.

Nach dem öffentlichen Teil der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung wurden noch wenige Punkte im nichtöffentlichen Teil behandelt, über die ich an dieser Stelle natürlich nicht berichten darf.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 07.07.2009


Tagesordnungspunkt (TOP) 1

Vorstellung Geothermie

Herr Dipl. Ing. Ruhland, zuständig für Projektentwicklung und Management, hat dem Gemeinderat eine Unternehmenspräsentation sowie das geplante Geothermie-Projekt im Raum Kirchweidach / Burgkirchen - der GEOenergie Bayern - zur energetischen Nutzung von Erdwärme vorgestellt.

Hintergrund:

Geothermie zählt neben der Wind- und Sonnenergie zu den so genannten regenerativen Energien. Im Vergleich zur Wind- und Sonnenergie ist die Nutzung der geothermischen Energie noch relativ unbekannt. Insbesondere in Bayern bestehen optimale geologische Voraussetzungen für die Realisierung von geothermischen Kraftwerken. Das Gebiet zwischen Donau und den nördlichen Alpen, dem so genannten Bayerischen Molassebecken, ist wegen seines geologischen Aufbaus für die Geothermie, sprich die in der Erdkruste gespeicherte Energie in Strom und Wärme umzuwandeln, besonders interessant. Im Bayerischen Molassebecken befindet sich in den 3.000 bis 4.000 Meter tiefen Schichten es Malms heißes Wasser mit Temperaturen von über 100 °C. Der Temperationsgradient liegt bei etwa 3 °C pro 100 m Tiefe. Geothermie nutzt diese vom heißen Erdkern ausgehende Erdwärme. Durch Bohrungen gelangt das heiße Thermalwasser an die Erdoberfläche. Damit kann im Geothermie-Kraftwerk mittels Dampfturbine und nach geschalteten Generatoren (ORC- bzw. Kalina-Prozess) Strom erzeugt werden. Zusätzlich könnte die Restwärme an ein Fernwärmenetz abgeben werden. Das dann abgekühlte Wasser wird mittels Injektionsbohrung wieder in die Tiefe gepumpt, wo es sich erneut erwärmt.

Nach den Worten von Herrn Ruhland, plant, errichtet und betreibt die GEOenergie Bayern GmbH zukünftige Geothermie-Kraftwerke zur geothermischen Erzeugung von Strom und Wärme, mit Schwerpunkt im bayerischen Raum.  Die Firma wurde Ende 2007 durch einen britischen Finanzinvestor aus London und der Aufwind Schmack GmbH Neue Energien aus Regensburg gegründet.

Herr Ruhland sprach von einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit, dass dieses Geothermie-Projekt in unserem Raum verwirklicht wird. Der Beginn der Stromeinspeisung ist spätestens für 2015 geplant. Die entsprechenden Investitionen belaufen sich dafür auf rund 65 Million €.

TOP 2

Baugesuche

  • Neubau einer Doppelgarage / Holzen / § 30 BauGB

Die Bauherren planen den Neubau eines Einfamilienhauses und einer Doppelgarage. Die Genehmigung zur Errichtung des Einfamilienhauses erfolgte durch Genehmigungsfreistellung, nachdem dieses Bauvorhaben (Einfamilienhaus) alle Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält.

Die Garage liegt außerhalb der vorgesehenen Baugrenzen.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Neubau einer Doppelgarage einstimmig zu.

Die Erschließung ist derzeit noch nicht gesichert.

Die Erschließungsmaßnahme wird bei der Erstellung des Haushaltsplans 2009 berücksichtigt. Mit dem entsprechenden Beschluss ist in der Juli-Sitzung des Gemeinderates zu rechnen.

  • Sanierung der denkmalgeschützten Nebengebäude Stadl, Stall und Remise mit Einbau einer Heizanlage und einer Dreifachgarage, sowie einer Solarbrauchwasseranlage auf dem Wohnhaus / Außenbereich / § 34 BauGB

Der  Bauherr plant die Sanierung der denkmalgeschützten Nebengebäude mit Einbau einer Heizanlage und einer Dreifachgarage sowie einer Solarbrauchwasseranlage auf dem Wohnhaus. Das Vorhaben fügt sich in die umgebende Bebauung ein und stellt eine angemessene Erweiterung des Bestands dar.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben einstimmig zu.

Der Denkmalschutz ist zu beachten.

  • Umbau eines leer stehenden Kuhstalls zur Kartoffellagerhalle und Verkaufsraum / Außenbereich / § 34 BauGB

Der  Bauherr will den leer stehende Kuhstall zu einer Kartoffellagerhalle mit Isolierung umbauen und die ehemalige Milchkammer zum Verkaufsraum für Kartoffeln umfunktionieren.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben einstimmig zu.

Auf die fehlenden Nachbarunterschriften wird hingewiesen.

  • Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle mit Werkstatt und Schleppergarage  / Außenbereich / § 34 BauGB
  • Der  Bauherr will einen Ersatzbau für die derzeit bestehenden Gebäude, die sich in schlechtem Bauzustand befinden, errichten. Der Ersatzbau soll in Form einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle mit Werkstatt und Schleppergarage erstellt werden. Dieser Ersatzbau stellt eine angemessene Erweiterung dar.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben einstimmig zu.

TOP 3

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I“ im Bereich der Hochfellnstraße

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen - auf Grundlage des vorgestellten Entwurfes vom 30.06.2009 - die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten und die Bebauungsplanänderung öffentlich auszulegen.

Hintergrund:

In der Mai-Sitzung hatte der Gemeinderat nach Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses beschlossen, den o. g. Bebauungsplan zu ändern und die Verwaltung beauftragt, im Zuge der weiteren Planung festzulegen, welche Ausbaumöglichkeiten für das Obergeschoss festgelegt werden sollen und dass bei der weiteren Planung eine annähernd gleiche Firsthöhe beibehalten werden muss.

Die Verwaltung hat nun den Bebauungsplanentwurf erstellt:

  • die Baufenster werden beibehalten;
  • eine Bebauung mit EG + DG sowie eine Erweiterung der Firstrichtung bezüglich des Quergiebels wurde geregelt;
  • den Ausbau des Dachgeschosses durch einseitigen oder beidseitigen Einbau von Schleppgauben sowie den Ausbau des Dachgeschosses durch einseitigen Einbau von Schleppgauben auf der nördlichen Dachseite sowie Verlängerung des Firstes im rechten Winkel auf der südlichen Seite innerhalb der vorgeschriebenen Baugrenzen zu ermöglicht.
  • die GFZ beträgt 0,4 und maximal sind 2 Wohneinheiten zulässig;
  • die Gesamthöhe des Gebäudes sowie der First dürfen sich nicht erhöhen (in den textlichen Festsetzungen geregelt);
  • der Einbau durch Verlängerung des Firstes im rechten Winkel nach Süden darf eine Baukörpergesamtbreite von 7 m nicht überschreiten;
  • die Hauptgebäude müssen mindestens 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten;
  • auf Art. 6 Abs. 1 und 7 BayBO wird hingewiesen;
  • die weiteren textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I“ gelten weiter.

TOP 4

Bauvoranfrage zum Neubau einer Photovoltaikanlage im Außenbereich

Der Bau- und Umweltausschuss stellt vorbehaltlich der weiteren Bauleitplanung und dessen Verfahrensergebnis die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Außenbereich einstimmig in Aussicht.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte nach einer vertraglichen Vereinbarung über die Kostenübernahme durch den Bauherrn zum Verfahren einzuleiten.

Hintergrund:

Der Antragsteller möchte eine Photovoltaikanlage im Außenbereich (auf einer Freifläche im Bereich des Umspannwerkes) errichten. Dabei ist geplant, ein etwa 2 ha großes Gelände mit einer Photovoltaikanlage zu versehen. Die Kollektorenelemente werden auf Ständern mit einer Gesamthöhe von ca. 2 m errichtet.

Anlagen dieser Größenordnung sind im Außenbereich per Bebauungsplan und Flächennutzungsplan zu regeln. Sowohl der bestehende Bebauungsplan als auch der bestehende Flächennutzungsplan müssten entsprechend geändert werden (diese Kosten sind vom Veranlasser/Antragsteller zu tragen).

Grundsätzlich ist die Verwaltung der Auffassung, dass Photovoltaikanlagen auf Dachflächen errichtet werden sollen. Photovoltaikanlagen können allerdings in Gebieten errichtet werden, die hierfür geeignet erscheinen. Hierbei ist insbesondere auf das Ortsbild zu achten. Wegen der Nähe zum bereits vorhandenen Umspannwerk ist der gewählte Standort als mögliche Fläche zur Errichtung einer Photovoltaikanlage vorstellbar. Eine Störung der Landschaft wäre verträglich zu regeln. Ein entsprechender Ausgleich im Rahmen der Eingrünung und der Bauleitplanung ist vorzusehen. Der Antragsteller bittet um eine grundsätzliche Zustimmung durch den Bau- und Umweltausschuss, bevor er eventuell weitere Verfahrensschritte einleitet.

TOP 5

Abstufung von Gemeindeverbindungsstraßen 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, die vier GV-Straßen

  • G - 17 / von Kasleiten zur ehemaligen Gemeindestraße Dorfen Nr. 19 (Neu: ÖFWW Nr. 45) Länge = 0,311 km
  • G - 33 / Straße von Ecketsberg nach Flöcking (Neu: ÖFWW Nr. 46) Länge = 0,500 km
  • G - 36 / Straße von Forsthof nach Ecketsberg (Neu: ÖFWW Nr. 47) Länge = 0,570 km
  • G - 91 / Straße von Haring nach Stadl (Neu: ÖFWW Nr. 48) Länge = 0,280 km

zu nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen abzustufen. Die Baulast geht auf diejenigen über, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umstufungen in das Bestandsverzeichnis für Straßen und Wege einzutragen.

Hintergrund:

Gemeindeverbindungsstraßen (GV-Straßen) sind Straßen, die überwiegend den nachbarlichen Verkehr der Gemeinde oder der Gemeindeteile untereinander oder deren Verbindung mit anderen Verkehrswegen dienen.

Bei der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2004 - 2006 wurde die Einstufung von mehreren Straßen als Gemeindeverbindungsstraßen beanstandet. Die Straßen entsprechen dem Prüfer zufolge der Widmung als Öffentlicher Feld- und Waldweg. Die betroffenen Straßen, die im Übrigen lediglich unbebaute land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke erschließen, führen zu einzelnen landwirtschaftlichen Gehöften, die darüber hinaus noch durch eine weitere, mit einer Asphaltdecke versehenden Gemeindeverbindungsstraße erschlossen sind.

Die Einstufung der 4 o. g. Straßen wurde vom Bauamt überprüft. Die Straßen sind in Kies vorhanden und entsprechen nicht mehr den Einstufungskriterien einer GV-Straße gem. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG. Bezüglich des technischen Ausbaus einer GV-Straße ist neben einer sachgemäßen Entwässerung eine befestigte Fahrbahnbreite von mindestens 3,5 - 4,5 m erforderlich. Eine Erschließung von Wiesen, Feldern und Wäldern zur landwirtschaftlichen Nutzung ist nicht Aufgabe einer GV-Straße. Ferner weist die Regierung von Oberbayern in mehreren Schreiben und Veröffentlichungen darauf hin, dass viele Bestandsverzeichnisse bei der Gemeinde fehlerhaft sind und dringend berichtigt werden müssen. Die Landratsämter werden angehalten, die Gemeinden im Wege der Kommunalaufsicht verstärkt zu überprüfen.

Wurden Zuschüsse aufgrund unrichtiger Eintragungen in das Bestandsverzeichnis gewährt, so sind diese Zuschüsse vom Freistaat Bayern zurückzufordern.

Bei den o. g. GV-Straßen hat sich die Verkehrsbedeutung erheblich geändert. Sie entsprechen nicht mehr einer GV-Straße gemäß Art. 46 Nr. 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. Da die Einstufung der Straßen maßgeblich von der Verkehrsbedeutung abhängt, sind die o. g. Straßen zu nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwegen abzustufen (Nr. 45 bis 48). Eine Umstufungsvereinbarung mit den Beteiligten ist abzuschließen. Zu erwähnen ist auch, dass die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz seit Langem allen Landwirten zum Unterhalt von öffentlichen Feld- und Waldwegen kostenlos Kies gewährt. Zudem steht den Landwirten ein moderner Grader zum Anbau an Traktoren zur Instandsetzung der Kiesstraßen zur Verfügung.

TOP 6

Bekanntgaben

Bürgermeister Dr. Merz berichtet über den Baufortgang am Bahnhof Burgkirchen (Bahnsteig). Mit der offiziellen Freigabe ist voraussichtlich für Ende August/Anfang September zu rechnen.

TOP 7

Wünsche und Anfragen

Nachdem der Kreisausschuss bei seiner letzten Sitzung kein positives Signal für eine eventuelle Beteiligung an den Betriebskosten der Keltenhalle gab, hat GR Dieter Wüst den Antrag gestellt, dass in der August-Sitzung des Gemeinderates das Thema „Betrieb der Keltenhalle 2009/2010“ besprochen und ggf. eine Entscheidung herbeigeführt wird.

GR’in Rohacker hat auf wilde Grüngutablagerungen auf der Oberen Terrasse hingewiesen, die schon seit einiger Zeit dort liegen und allmählich immer umfangreicher werden.

Ende des Teils der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 02.06.2009

Tagesordnungspunkt (TOP) 1

Vorstellung des Straßen- und Wasserzweckverbands

Die Gemeinde Burgkirchen ist seit vielen Jahren Mitglied im Straßen- und Wasserzweckverband, der seit Jahresbeginn einen neuen Geschäftsführer in der Person von Herr Ludwig Heuwieser hat. Herr Heuwieser hat zunächst sich selbst (persönlich und beruflich) vorgestellt. Anschließend ist er auf die Entwicklung des Straßen- und Wasserzweckverband seit seiner Gründung (von damals 4 Gemeinden) im Jahr 1962 eingegangen. Gegenwärtig haben sich von den 24 Landkreisgemeinden insgesamt 14 Gemeinden im Straßen- und Wasserzweckverband zusammengeschlossen. Im Straßen- und Wasserzweckverband sind aktuell 19 Mitarbeiter beschäftigt, die vor allem Maßnahmen beim Straßenbau, beim Kanalbau, beim Gewässerunterhalt, beim Wasserleitungsbau und bei der Straßenentwässerung durchführen. Mit dem Zweckverband können die Kosten der einzelnen Bauhöfe bei den Mitgliedsgemeinden in Form von Personal, Geräten und bei der Ausstattung gespart werden. Der Straßen- und Wasserzweckverband ist kein gewerbliches Unternehmen mit Gewinnabführung und berechnet deshalb auch keine Mehrwertssteuer. Er ist sozusagen die „Feuerwehr“ bei plötzlichen Schadensereignissen. Nach Aussage von Herrn Heuwieser war die Zusammenarbeit zwischen dem Zweckverband und der Gemeinde Burgkirchen bisher stets sehr gut, was auch von Bürgermeister Dr. Merz bestätigt wurde.

TOP 2

Baugesuche

  • Erweiterung eines bestehenden Balkons / Gendorf / § 34 BauGB

Der Antragsteller will einen bestehenden Balkon (mit 4,0 m) um 0,80 m vergrößern.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Erweiterung des    bestehenden Balkons einstimmig zu.

  • Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus / Holzen / § 30 BauGB

Die Antragsteller wollen an das bestehende Einfamilienhaus eine 2. Wohneinheit anbauen. Die Erweiterung liegt außerhalb der Baugrenzen und zur Einhaltung der bestehenden Firsthöhe ist eine Dachneigung von 30° geplant. Die Grundstücksnachbarn haben unterschrieben, die Mindestabstandsflächen werden eingehalten. Ein zusätzlicher Stellplatz wird auf dem Grundstück nachgewiesen. Der Antrag auf Befreiung wurde begründet.

  • Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses / Grasset / § 35 BauGB

Das bestehende Wohn- und Geschäftshaus soll nach Osten um 4,5 m und nach Süden mit einem Quergiebel um 3 m erweitert werden. Dadurch wird der gewerbliche Bereich im Erdgeschoss geringfügig erweitert und die Möglichkeit einer größeren 2. Wohneinheit geschaffen. Das Vorhaben stellt eine angemessene Erweiterung im Verhältnis zum Bestand dar.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses einstimmig zu.

  •  Neubau eines Einfamilienhauses / Holzen / Nichtförmlichen Anfrage

Das Einfamilienhaus soll im „Bereich Schönberg“ (Bebauungsplan Nr. 11 „Holzen II“) errichtet werden. In diesem Bereich ist der Watzmannring noch nicht erstellt und das Baugebiet noch nicht erschlossen. Die Antragsteller wollen heuer oder spätestens im nächsten Jahr bauen. Es ist deshalb im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen zu klären, ob die Verlängerung des Watzmannrings gebaut wird. Ansonsten darf keine Zusage zur Erschließung gemacht werden.

Der Bau- und Umweltausschuss stellt den beiden Antragstellern eine Zustimmung zur Bauvoranfrage für das Einfamilienhaus einstimmig in Aussicht. Die Erschließung kann derzeit noch nicht zugesichert werden.

Anmerkung:

Aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist die Gemeinde einerseits verpflichtet, für eine geordnete Ver- und Entsorgung zu sorgen. Dies ist insbesondere dann zwingend erforderlich, wenn ein Bauwerber ein Grundstück erwirbt und die Bauabsicht bekundet. Anderseits muss die Erschließungsmaßnahme im Haushaltsplan abgebildet sein. Dies soll bei der aktuellen Erstellung des Haushaltsplans 2009 erfolgen. Mit einem entsprechenden Beschluss ist in der Juli-Sitzung des Gemeinderates zu rechnen.

Bekanntgabe: Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen desentsprechenden Bebauungsplanes eingehalten hat, wurde von der Verwaltung eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude (Holzen / Wimpasing I).

TOP 3

Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ – Wertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat jeweils einstimmig:

  • Die Wertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen in der genannten Form vorzunehmen.
  • Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes „Werk Gendorf“ in der Fassung vom 07.04.2009 soll mit den redaktionellen Änderungen festgestellt werden.
  • Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf / Nördliche Werkserweiterung - Altöttinger Forst Nr. 1“ mit Begründung, einschließlich Umweltbericht und den speziellen artenschutzrechtlichen Überprüfungen (saP) in der Fassung vom 07.04.2009 soll als Saztung geschlossen werden.

Hintergrund:

Der Bau- und Umweltausschuss sowie der Gemeinderat haben in den entsprechenden März-Sitzungen die Entwürfe gebilligt. Diese Änderungen stehen in Zusammenhang mit einer Erweiterung des Werkgeländes im Norden des Industrieparks Werk Gendorf. Dazu war es im Vorfeld notwendig geworden, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlicher Bereich - Werk Gendorf" und die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf/Werkserweiterung Nord - Altöttinger Forst Nr. 1" von der Gemeinde und den Behörden genehmigt wurde. Der gesamte Flächennutzungsplan hat eine Fläche von 21 ha, der Bebauungsplan eine Fläche von ca. 7 ha. Davon entfallen 63,6 % auf Industrie- und 36,4 % auf Verkehrsflächen. Für die gerodeten Waldflächen müssen Ausgleichsflächen geschaffen werden. Die Erweiterungsfläche wird vor allem für den Bau einer 30-kV-Schaltwarte sowie für Neuansiedlungen benötigt. Die Schaltwarte für das 30kV-Netz, ist Bestandteil des Aufbaus einer werkeigene Stromversorgung, für den die InfraServ als Betreibergesellschaft rund 13 Mio. € investiert. Die Spannungsebene von 30 kV war bisher im Industriepark Werk Gendorf nicht vorhanden. Diese Spannungsebene wurde gewählt, um Betriebsströme zu minimieren und Betriebsmittel zu vereinfachen und wird vor allem für die Gleichrichtertransformatoren der neuen Membranelektrolyse von Vinnolit benötigt. Um das Verfahren zu beschleunigen, wurden die Entwürfe im so genannten Parallelverfahren vorangebracht. In der gestrigen Juni-Sitzung wurde nun ein entsprechender Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

TOP 4

Hinweisbeschilderung Tiefgarage

Hintergrund:

In der Mai-Gemeinderatssitzung hatten die beiden Gemeinderäte Klaus Kölbl und Paul Apfelböck darauf hingewiesen, dass die Tiefgarage bei vielen Veranstaltungen im Bürgerzentrum von den Besuchern (sowohl von auswärtigen als auch von einheimischen Besuchern) nicht genutzt werden. In der Diskussion wurde speziell das Aufstellen entsprechender Wegweiser zur Tiefgarage angesprochen (Parkleitsystem) und der Verwaltung zur Bearbeitung übertragen.

Das Bauamt hat nun ein Konzept und die Kosten für ein Parkleitsystem erarbeitet. Das vorgestellte Konzept geht davon aus, dass für ein lückenloses, sicheres Parkleitsystem mindestens 15 Schilder in der Größe von 0,75 m x 2 m (Breite/Höhe), mit wechselnden Pfeilrichtungen, benötigt werden. Die Kosten pro Schild (Anschaffung und Aufstellung) belaufen sich auf voraussichtlich etwa 1.850 €.

Der Bau- und Umweltausschuss findet das vorgestellte Konzept gut, ist sich in der Bewertung der Umsetzung jedoch darin einig, dass das Konzept so, wegen der augenblicklichen Haushaltslage (derzeit ist die Gemeinde noch ohne genehmigten Haushalt), nicht 1:1 umgesetzt werden kann. Auf Basis des vorgestellten Entwurfes soll bei den Haushaltsberatungen ein erster Schritt in Richtung eines „kleines Parkleitsystems“ berücksichtigt werden (einstimmiger Beschluss).

TOP 5

Bekanntgaben

Gemeinderätin Heidi Stautner hatte in einer frühen Sitzung angeregt, bei den örtlichen Gärtnereien nachzufragen, ob diese ggf. freiwillig die Bepflanzung der Verkehrsinseln in der Gemeinde übernehmen wollen/können. Bürgermeister Dr. Merz berichtet über das Ergebnis dieser Anfrage durch Herrn Remmelberger. Die örtlichen Gärtnereien können und wollen die freiwillige Bepflanzung nicht übernehmen (kein Personal/Gefahr durch den fliesenden Verkehr).

Herr Schwunck berichtete, dass voraussichtlich in der 25. Kalenderwoche die abschließenden Arbeiten am Platz vor dem Bürgerzentrum - bezüglich der Entwässerung der Versorgungsschächte bzw. des Platzes - begonnen werden.

TOP 6

Wünsche und Anfragen

- keine Wortmeldung -

Nach dem öffentlichen Teil der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung wurden noch einige Punkte im nichtöffentlichen Teil behandelt, über die ich an dieser Stelle natürlich nicht berichten darf.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 05.05.2009

Tagesordnungspunkt (TOP) 1

Abfallrecht: Rückstufung der Deponie B und Betrieb des Verfüllabschnitts 5 als Monoabschnitt für Siloasche aus der Klärschlammverbrennung

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag der Firma InfraServ auf Rückstufung der Deponie B von Deponieklasse III auf I und Betrieb des Verfüllabschnitts 5 als Monoabschnitt grundsätzlich einstimmig unter der Auflage zu, dass die Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ eingehalten wird. Der vorhandene Waldstreifen zwischen Deponie und den angrenzenden Straßen muss erhalten bleiben.

Hintergrund:

Die Regierung von Oberbayern hat der Gemeinde Burgkirchen mitgeteilt, dass die Firma InfraServ/Industriepark Werk Gendorf die Rückstufung der Deponie B von DK III auf DK I und den Betrieb des Verfüllabschnittes 5 als Monoabschnitt beantragt hat. Die Gemeinde Burgkirchen wird außerdem um Stellungnahme bis 30.04.2009 gebeten. Das ganze Verfahren richtet sich nach § 31 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Demnach hat sich z. B. das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu richtet.

Der Bau- und Umweltausschuss hatte in seiner Sitzung am 07.04.2009 die Entscheidung zu diesem Antrag der Firma InfraServ zunächst zurückgestellt und darum gebeten, dass zur nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ein Vertreter der Firma InfraServ eingeladen werden, um dem Gremium genauere Informationen über die Gründe und ggf. mögliche Auswirkungen auf das Umfeld der Deponie in Zusammenhang mit der beantragten Rückstufung zu geben.

Herr Dr. Amslinger/InfraServ/Ver- und Entsorgung ist dieser Bitte bei der aktuellen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses nachgekommen und hat dieses Projekt ausführlich vorgestellt.

TOP 2

Naturschutzprojekt „Mittleres Alztal - Sicherung, Vernetzung und Renaturierung mit Schwerpunktbereich Brennen“

Bürgermeister Dr. Merz hat das o. g. Naturschutzprojekt des Landkreises Altötting, das im Rahmen des bayernweiten Projektes „BayernNetzNatur“ umgesetzt werden soll, kurz vorgestellt. Dabei soll ggf. in verschiedenen Bereichen innerhalb des Gemeindebereiches ein Verbund der so genannten Kalktrockenrasen entstehen. Ein Kalktrockenrasen bietet hervorragende Lebensräume, sowohl für Tiere als Pflanzen.

TOP 3

Baugesuche

Neubau eines Einfamilienhauses als Ersatzbau für bestehendes Wohngebäude/ Außenbereich

Ein Ersatzbau ist nach § 35 Abs. 4 Ziffer 2 BauGB zulässig. Diese Voraussetzungen werden erfüllt.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben einstimmig zu.

Das bisherige Wohnhaus darf nach Fertigstellung nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden.

Erneuerung eines Wohnhausdachstuhls / Gendorf

Der Bauwerber möchte den Dachstuhl erneuern und die Traufe verlängern, um an den Außenwänden einen Vollwärmeschutz anbringen zu können. Die äußere Gestaltung mit Dachneigung bleibt erhalten und die Trauflänge wird an das bestehende Nachbargebäude angepasst.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben einstimmig zu.

Umbau eines Geschäftes mit Nutzungsänderung (Verkauf von Lebensmitteln) / Obere Terrasse

Der Bauwerber möchte einen Teil der bestehenden Gaststätte im Erdgeschoss des Anwesens abtrennen und für den Verkauf von Lebensmittel nutzen. Diese Art der Nutzung wurde bisher bereits im Nebenhaus ausgeübt und fügt sich ein. Der notwendige Stellplatz wurde schon beim Bau des Hauses abgelöst.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben einstimmig zu.

Neubau einer Betriebsleiterwohnung mit Garage / Außenbereich

Ein Betriebsleiterwohnhaus im Außenbereich ist für einen Vollerwerbsbetrieb, der auf Dauer ausgerichtet ist, zulässig. Das Abwasser wird in die vorhandene Güllegrube des Hofes geleitet. Hierbei handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben einstimmig zu.

Nichtförmlicher Antrag auf Errichtung eines Unterstandes für Weidepferde / Außenbereich

Der Unterstand soll für Weidepferde bei der Hobbytierhaltung dienen. Die Errichtung des Unterstandes kann nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Bauvorhaben zugelassen werden, wenn es im Verhältnis zum Bestand angemessen ist. Der erdgeschoßige Unterstand ist in der geplanten Größe, nach Rücksprache mit dem Landratsamt Altötting, hier möglich.

Das Grundstück liegt in der weiteren Schutzzone des Wasserschutzgebietes für den Brunnen Raitenhaslach. Pferdehaltung und eine Schutzhütte sind in diesem Bereich jedoch nicht verboten. Weiter liegt das Grundstück am Rande, jedoch außerhalb des FFH-Gebietes der Salzachhänge. Hierbei würde es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB handeln.

Der Bau- und Umweltausschuss stellt dem Antragssteller eine Zustimmung des vorgelegten Bauvorhaben einstimmig in Aussicht. Auf die Nähe des FFH-Gebietes der Salzachhänge wird hingewiesen.

Umnutzung eines bestehenden Weinkellers in einen Veranstaltungsraum / Außenbereich

Die Nutzung des bestehenden Weinkellers soll in einen Veranstaltungsraum geändert werden.

Gegen die Nutzungsänderung  bestehen baurechtlich keine grundsätzlichen Bedenken.

Derzeit sind zwei Parkplätze notwendig. Nach der Nutzungsänderung muss ein weiterer Parkplatz nachgewiesen werden.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben/der Nutzungsänderung einstimmig zu. Auf die fehlende Unterschrift des Nachbarn wird hingewiesen, ebenso auf den bestehenden Denkmalschutz.

Bekanntgabe: Nachdem bei zwei Bauvorhaben jeweils alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten wurden, hat die Verwaltung für diese beiden Bauanträge die Genehmigungsfreistellung bereits erteilt.

  • Errichtung einer Güllegrube (privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich),
  • Errichtung einer Stahlaußentreppe (Holzen) 

TOP 4

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I“ im Bereich der Hochfellnstraße

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen I“ im Bereich der Hochfellnstraße 2 bis 14 auf mehr als erdgeschoßige Bauweise zu ändern. Im Zuge der weiteren Planung ist festzulegen, welche Ausbaumöglichkeiten des Obergeschosses festgelegt werden sollen. Dabei soll annähernd an der bestehenden Firsthöhe festgehalten werden.

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses hatten sich bereits um 16.15 Uhr getroffen und die Gegebenheiten vor Ort in Augenschein genommen.

Hintergrund:

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen 1“ weist in diesem Bereich nur erdgeschoßige Einfamilienhäuser aus. Der Gemeindeverwaltung liegt nun ein formloser Antrag auf Genehmigung für den Umbau eines Einfamilienhauses in der Hochfellnstraße vor. Für die zukünftige Nutzung soll hier das Obergeschoss als Vollgeschoss ausgebaut werden. Die direkten Nachbarn unterstützen den Antrag.

Von Seiten der Gemeinde besteht die Möglichkeit, durch Änderung des Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen 1“ eine höhere Bebauung mit E + 1 oder E + festgelegtem Kniestock zu ermöglichen. Der Ausbau des Dachgeschosses (ohne weiteres Vollgeschoss oder Kniestock) wäre nach dem bisherigen Bebauungsplan bereits möglich.

Durch eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes auf zwei Vollgeschosse in der Hochfellnstraße, wird allerdings ein Vergleichsfall für andere Bereiche im Baugebiet Holzen geschaffen. Außerdem wurde in früheren Jahren anderen Bauherren bereits die Zustimmung zum Ausbau des Dachgeschosses unter Einhaltung des Bebauungsplanes gegeben. Dazu musste jedoch der Bebauungsplan nicht geändert werden. Da eine räumlich kleine Änderung eines Bebauungsplanes für nur wenige Parzellen nicht sinnvoll ist, hat die Verwaltung im Vorfeld die Grundstückseigentümer der Anwesen Hochfellnstraße 2 bis 14 und 18 bis 24 um diesbezügliche Stellungnahme gebeten. Eine überwiegende Anzahl der betroffenen Grundstückbesitzer hat ablehnend geantwortet.

Der Bau- und Umweltausschuss hatte in seiner Sitzung am 07.04.2009 die Entscheidung zu diesem Antrag zurückgestellt. Vor der Mai-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses sollten zunächst die Gegebenheiten vor Ort in Augenschein genommen werden.

Anmerkung: Ein Vollgeschossausbau bedeutet nicht automatisch einen E + 1-Ausbau.

TOP 5

Bekanntgaben

Bahnübergang Mad

Bürgermeister Dr. Merz berichtete über die neuesten Entwicklungen in Zusammenhang mit den erforderlichen Umbaumaßnahmen am Bahnübergang Mad (Bahn-km 26,009).

Hintergrund:

Der Gemeinderat hatte in der Januar-Sitzung auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, mit 22 : 3 Stimmen beschlossen, die Umbaumaßnahmen für das ESTW für den Bahnübergang in Mad (Bahn-km 26,009) in der vorgelegten Form zu genehmigen. Die Fahrbahn beim Bahnübergang in Mad ist geringfügig zu verbreitern, die Einmündung in die Straße nach Marienberg ist deutlich zu verbreitern und Richtung Pirach eine Einschleifungsspur für Lkws zu errichten. An der Straße von Marienberg nach Pirach ist kurz vor der St 2107 eine Wendeschleife für Lkws zu errichten, da auf Grund der kurzen Entfernung zwischen Bahnübergang und der Straße nach Marienberg für Fahrzeuge, die länger als 10 m sind, ein Linksabbiegeverbot aufgestellt werden muss. Diesen Fahrzeugen wird mit der Wendeschleife ein Umdrehen ermöglicht.

Weiter erklärte sich die Gemeinde Burgkirchen bereit, die nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz notwendigen Kosten in Höhe von 1/3 der Straßenbaumaßnahmen in Höhe von geschätzt 116.276,- € zu übernehmen. Sollte im weiteren Verfahren eine bessere technische Lösung zum Kostenansatz gefunden werden, so ist diese in Abstimmung mit der SüdostBayern Bahn zu favorisieren.

Der Gemeinde wurde nun von der SüdostBayern Bahn mitgeteilt, dass das Eisenbahnbundesamt (EBA) der o. g. Variante nicht zugestimmt hat und gleich eine ultimative Variante mitgeteilt hat. Danach soll an der Marienberger Straße eine Ampel mit gelb/rot-Licht aufgestellt werden, die zwar nur bei Inbetriebnahme der Schrankenanlage aktiv wird, aber jedes Mal den Verkehr auf der Marienberger Straße zum erliegen bringt (?!).

Diese Variante ist wesentlich günstiger, so dass bei der Gemeinde ein Kostenanteil von etwa 17.000 € (anstatt ca. 44.000 €) anfallen würde.

Der Gemeinderat wird sich in seiner Mai-Sitzung mit dieser Zulassungsentscheidung für das ESTW Altötting-Burghausen befassen.

„Soziale Stadt“ Gendorf

Herr Schröck gab einen kurzen Überblick zu den aktuellen Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Projekt „Soziale Stadt“ Gendorf. Frau Luft führt regelmäßig Beratungen im Büro in Gendorf durch. Zusätzlich werden verschiedene Einzelveranstaltungen angeboten:

  • Sprachkurse für Frauen
  • Bastelkurse für Kinder
  • Tanzkurse für Mädchen
  • Bewegungskurse für Frauen (in Zusammenarbeit mit dem SV Gendorf-Burgkirchen)
  • Allgemeiner Frauentreff (geplant)
  • Seniorentreff (geplant).

Für die o. g. Projekte wird beim Landkreis ein Zuschuss beantragt.

Konjunkturpaket II

Bürgermeister Dr. Merz berichtete, dass die Gemeinde Burgkirchen im Rahmen des Konjunkturpaketes II leider nur eine kleine Förderung (Kindergarten Holzen) erhalten wird.

Bahnhof Burgkirchen / Erhöhung des Bahnsteiges

Bürgermeister Dr. Merz berichte, dass bekanntlich beim Umbau des Bahnsteiges ein bisher nicht bekanntes Kabel gefunden wurde und neu verlegt werden muss. Der Bauträger der aktuellen Baumaßnahme, die Südostbayern Bahn, darf dies aber nicht selbst machen, sondern ist auf eine andere „Bahnschwester“ angewiesen, die allerdings mindestens 6 Wochen benötigt, um das entsprechende Spezialkabel zu besorgen. Nun sollen die Baumaßnahmen am 11.05.2009 mit dem Einbau dieses Kabels weitergehen. Anschließend wird die Südostbayern Bahn den eigentlichen Umbau wieder beginnen. Der ganze Umbau des Bahnsteiges soll nun Ende Juli abgeschlossen werden.

TOP 6

Wünsche und Anfragen

Frau Stautner hat sich nach den fehlenden Pflanzentrögen erkundigt, die üblicherweise vor der Apotheke an Max-Planck-Straße standen, erkundigt. Nach Auskunft von Herrn Schwunck werden diese gerade im Bauhof mit neuer Erde gefüllt und entsprechend bepflanzt.

Herr Meissner regte einen Arbeitskreis zur Überplanung des Platzes am Bürgerhaus an. Die Verwaltung wird diesbezüglich beim Agenda-Arbeitskreis nachfragen.

Herr Meissner überbrachte Grüße aus der Partnerschaftsgemeinde Kazincbarcika. Dort hat letzte Woche ein internationales Handballturnier mit Mannschaften aus allen vier Partnerschaftsgemeinden und zeitgleich der alljährliche „Deutsch-Wettbewerb“ 2009 stattgefunden.

Nach dem öffentlichen Teil der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung wurden noch einige Punkte im nichtöffentlichen Teil behandelt, über die ich an dieser Stelle natürlich nicht berichten darf.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 07.04.2009

 

Tagesordnungspunkt (TOP) 1

Baugesuche

Baumaßnahmen zum Brandschutz beim Kindergarten / Hirten

Die Gemeinde muss im Rahmen der notwendigen Brandschutzmaßnahmen eine Außentreppe als Fluchtweg für das Obergeschoss des Kindergartens errichten. Weiter werden im Obergeschoss einige kleinere Umbauten zum besseren Erreichen der Außentreppe durchgeführt.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben einstimmig zu.

  • Errichtung eines Satteldachs auf Flachdachbungalow / Holzen

Die Antragsteller hatten im September 2008 die Aufstockung eines Bungalows (Kniestock) mit Ausbau des Dachgeschosses beantragt und die Genehmigungsfreistellung erhalten. Nun soll kein Kniestock errichtet und die Dachneigung nur 18 Grad betragen, da das Dachgeschoss nicht mehr ausgebaut werden soll. Nach dem gültigen Bebauungsplan ist eine Dachneigung von 25 bis 35 Grad vorgeschrieben. Die flachere Dachneigung wurde nun gewählt, damit über dem Wohnzimmer kein Quergiebel errichtet werden muss, die Verschattung des nördlichen Nachbargrundstücks geringer wird und eine einfachere Bauweise möglich wird.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben, auf Errichtung eines Satteldaches auf einem Flachdachbungalow mit Befreiung der Dachneigung auf 18 Grad, einstimmig zu.

  • Neubau einer Elektroschaltanlage / Industriepark Werk Gendorf

(siehe dazu auch TOP 3).

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben, mit dem Hinweis, dass die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplane Nr. 16 „Werk Gendorf“, 6. Änderung „Werkserweiterung Nord – Altöttinger Forst Nr. 1“ einzuhalten sind, einstimmig zu.

  • Weitergenehmigung einer Werbeanlage an der Staatsstraße (Abzweigung C-Platz)

Die Werbeanlage wurde bereits 2005 für zwei Jahre genehmigt. Diese Genehmigung wurde 2007 für weitere zwei Jahre erneut erteilt. Nun stellt der Antragsteller einen Antrag auf erneute Genehmigung der Werbeanlage. Die Werbeanlage liegt außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes in der Nähe der St 2107.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag einstimmig zu. Auf die Beteiligung des Staatlichen Bauamts Traunstein wird hingewiesen. Die Zustimmung wird erneut befristet für zwei Jahre erteilt.

  • Errichtung eines Nebengebäudes als Werkstatt / Außenbereich

Der Bauantrag steht im Zusammenhang mit den Baugenehmigungen für die Nutzungsänderung eines Nebengebäudes in Büroräume und diversen Erdaufschüttungen im Außenbereich. Das Büro und die Erdaufschüttungen sind schon genehmigt. Das Bürogebäude steht unter Denkmalschutz. Für eine notwendige Werkstatt hatte der Antragsteller Container aufgestellt. Dieses Provisorium soll nun durch eine Werkstatt in dem neuen Nebengebäude ersetzt werden. Das Nebengebäude wird an gleicher Stelle aufgebaut, an der bereits früher ein Nebengebäude stand und passt sich den bestehenden Gebäuden in Form und Größe an.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Errichtung eines Nebengebäudes als Werkstatt einstimmig zu. Auf den Denkmalschutz für das bestehende Bürogebäude wird hingewiesen.

  • Nutzungsänderung: Gastraum in Spielsalon / Gendorf

Der Bauantrag beinhaltet die Nutzungsänderung des bisherigen Billardraums im Keller eines Gebäudes in der Mozartstraße in einen Spielsalon. Der Raum hat eine Größe von 28 m². Im Bebauungsplan ist das betroffene Gebäude als Mischgebiet ausgewiesen. In diesem Bereich sind somit Spielsalons bis 100 m² allgemein zulässig. Die notwendige Anzahl von Stellplätzen ändert sich durch die Nutzungsänderung nicht.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag auf Nutzungsänderung des Billardraums im Keller eines Anwesens in der Mozartstraße, mit dem Hinweis auf die Überprüfung des Brandschutzes, einstimmig zu.  

  • Teilerneuerung eines landwirtschaftlichen Gebäudes / Außenbereich

Das Obergeschoss und die Dachkonstruktion des landwirtschaftlichen Gebäudes sollen erneuert werden um wieder einen durchgängigen First zu erhalten. Außerdem sollen die beiden Wohnungen im Obergeschoß nicht mehr errichtet, sondern landwirtschaftlich genutzt werden. Diese Nutzung ist nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert und im Außenbereich zulässig.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Teilerneuerung eines landwirtschaftlichen Gebäudes im Außenbereich einstimmig zu.

  • Nutzungsänderung eines bestehenden Nebengebäudes zum Wohnraum / Gendorf

In der Novembersitzung der Bau- und Umweltausschusses wurde ein Antrag auf Errichtung eines Wintergartens genehmigt. Nun soll das bestehende Nebengebäude östlich des Wohnhauses als Schlafraum genutzt werden. Dazu wird eine Zwischenwand entfernt und an der Südseite eine Glaswand errichtet. Der Zugang erfolgt über einen angrenzenden Raum. Durch die Nutzung als Wohnraum wird eine Abstandsflächenübernahme erforderlich. Der benachbarte Grundstückbesitzer hat die Abstandsfläche übernommen.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Nutzungsänderung des bestehenden Nebenraumes in einen Wohnraum einstimmig zu.   

  • Überdachung einer bestehenden Garage mit Anbau / Gendorf

An eine bestehende Garage soll noch ein Nebengebäude mit einer Breite von 2 m und einem Satteldach für Garage und Nebengebäude errichtet werden. Das Vorhaben ist nach Art. 57 BayBO anzeigenfrei, liegt jedoch außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes. Der betroffene Grundstücksnachbar hat den Antrag unterzeichnet.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Anbau an die bestehende Garage mit Satteldach und der Befreiung von der Baugrenze einstimmig zu.

  • Antrag auf Vorbescheid zur  Errichtung eines 3- bzw. 4-Spänners anstelle der geplanten Doppelhausbebauung, einschließlich der erforderlichen Garagengebäuden und Stellplätzen / Obere Terrasse

Im Vorfeld wurde der Bauherr von der Gemeinde um ergänzende Angaben gebeten, da auf einem der beiden Grundstücke bereits eine Doppelhaushälfte eines anderen Eigentümers steht. Damit ist die Errichtung eines 3-Spänners auf den entsprechenden Grundstücken in der beantragten Form nicht möglich. Weiter erscheint die geplante Bebauung auf zwei anderen Grundstücken mit einem 4-Spänner sehr dicht. Es wurde um Vorlage einer Berechnung der Grund- und Geschossflächenzahl zur Beurteilung gebeten, die allerdings bei der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses noch nicht vorlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorbescheidsantrag mehrheitlich mit 9:2 Stimmen nicht zu.

Es soll bei der bisherigen Bebauung der Grundstücke mit jeweils einer Doppelhaushälfte bleiben.

Bekanntgabe: Nachdem bei zwei Bauanträgen jeweils alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten wurden, hat die Verwaltung für diese beiden Bauanträge die Genehmigungsfreistellung bereits erteilt. Beide Bauvorhaben liegen im neuen Bebauungsgebiet „Wimpasing I“.

TOP 2

Hochwasserschutz Thal am Anger (Hirten) / Stellungnahme der Gemeinde Burgkirchen zum Planfeststellungsverfahren

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

1.      Grundsätzlich am Hochwasserschutz Thal festzuhalten, jedoch das Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz Thaler graben auszusetzen.

2.      Eine Machbarkeitsstudie bei einem anerkannten Planungsbüro für Wasserbau in Auftrag zu geben, mit dem Ziel,

2.1   das Rückhaltevolumen in den Oberläufen des Thaler Grabens zu ermitteln und die

       Kosten für den Bau und den Unterhalt dieser zu planenden Rückhaltebecken

       abzuschätzen,

2.2   und/oder das nicht zu speichernde Hochwasser über den Ausbau der bestehenden

       Durchlässe und Gräben schadlos abzuleiten, wobei die Ausleitung in

       landwirtschaftliche Flächen südlich des Mühlbaches gegenüber Griesstätt

       als Retensionsfläche eingeplant werden soll,

2.3   die Planung ist so zu gestalten, dass der Schutz der Anwesen des Ortsteiles Thal

 und aller anderen von dieser Maßnahme betroffenen Gebäude vor einem HQ 100

 sicher zu stellen ist,

·         dass die Baukosten wirtschaftlich und somit förderfähig,

·         die Unterhaltskosten angemessen und

·         den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen wird.

 

3.      Sollte die Machbarkeitsstudie zu dem gleichem Ergebnis kommen wie die derzeitige Planung des IB Aqua Soli, wird das ausgesetzte Planfeststellungsverfahren weiter betrieben. Andernfalls wird - falls erforderlich - ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

Hintergrund:

In Zusammenhang mit den verheerenden Hochwasserschäden in Thal, nach dem ungewöhnlich starken Gewitter im August 2005, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.03.2006 beschlossen, für den Ortsteil Thal den Hochwasserschutz gemäß der vorgestellten Variante 3 baureif zu planen, die Grundstücksfragen zu klären, den Förderantrag zu stellen, das Wasserrechtsverfahren einzuleiten und den Planungsauftrag an das Büro AquaSoli zu erteilen. Am Gründonnerstag wurde den interessierten Bürgern der geplante Hochwasserschutz im Gasthaus Bartsch vorgestellt.

In der Sitzung am 17.10.2006 wurde der Bauentwurf für die Variante 3 dem Gemeinderat vorgestellt und folgender einstimmiger Beschluss gefasst: Der Gemeinderat beschließt, den vorgestellten Bauentwurf für den Hochwasserschutz Thal mit Gesamtkosten von 390.000 € (Nettobaukosten) + Mehrwertsteuer + Grunderwerbskosten schnellstmöglich zu realisieren. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag mit einer vorzeitigen Baufreigabe zu stellen, das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren einzuleiten und zu versuchen, mit den Grundanliegern zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Im Bau- und Umweltausschuss wurden am 08.05.2007 die geänderten Planunterlagen vorgestellt. Grund für diese Änderung waren Forderungen und Wünsche der betroffenen Grundeigentümer. Die Nettobaukosten erhöhten sich deshalb von 390.000 € auf 407.000 €. Der Bau- und Umweltausschuss beschloss, der Planung zuzustimmen und beauftragte die Verwaltung, die notwendigen Schritte zu veranlassen. Die vorgestellten Planunterlagen wurden beim Wasserwirtschaftsamt Traunstein zur Bezuschussung und beim Landratsamt Altötting zur wasserrechtlichen Genehmigung eingereicht.

Trotz mehrmaliger Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern, die ihr Grundstück der Gemeinde Burgkirchen verkaufen sollten, kam es zu keiner einvernehmlichen Lösung. Somit war das beantragte Plangenehmigungsverfahren nicht mehr durchführbar. Deshalb war es notwendig, ein Planfeststellungsverfahren mit entsprechenden zusätzlichen Unterlagen und anderen Auslegungsarten und Auslegungsfristen zu beantragen, was zusätzliche Planungskosten von mindestens 10.000 € erforderlich machten, die aber letztlich von den Fachbehörden vorgegeben werden.

Der Gemeinderat musste letztendlich Farbe bekennen, ob er sich für den Schutz der Allgemeinheit hinsichtlich des Hochwassers ausspricht oder ob er, nachdem es bis dahin keine Einigung auf dem normalen Verhandlungsweg mit den Grundstückseigentümern gab, den Vorstellungen einzelner Grundstückseigentümer unterwirft. So hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.07.2007 beschossen, dass an Stelle des Plangenehmigungsverfahrens ein Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz Thal beim Landratsamt Altötting zu beantragen ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, dem IB AquaSoli den Auftrag für die zusätzlichen Planungsleistungen zu erteilen und das Planfeststellungsverfahren zu beantragen. Der Beschluss wurde mit 21:1 Stimmen gefasst.

Seither hat es weitere Gespräche von Seiten der Gemeinde, auch gemeinsam mit dem neu gewählten Bürgermeister, mit den Grundstückseigentümern gegeben, ohne jedoch den erforderlichen, erfolgreichen Abschluss erzielen zu können.

Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens muss nun die Gemeinde ihre Stellungnahme auf die eingegangen Einwände abgeben. Den Fraktionssprechern und den Gemeinderäten aus dem Ortsteil Hirten wurde der Entwurf dieser Stellungnahme am 31.03.2009 vorgestellt. Bei diesem Termin wurde vereinbart, dass den betroffenen Grundstückseigentümer diese Stellungnahme ebenfalls noch vor der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgestellt wird, um ihnen nochmals eine umfassende und ausreichende Information zum geplanten Hochwasserschutz Thal zu geben. Bei dieser Informationsveranstaltung am 06.04.2009 im Sitzungssaal des Rathauses wurde von Seiten der anwesenden Grundstückseigentümer erneut die fehlende Einbindung ihrerseits während der Planungsphase bemängelt. Was nachweislich nicht so war, denn in dieser gesamten Zeit waren die Grundstückseigentümer bei insgesamt 20 Besuchen des alten bzw. neuen Bürgermeisters, der Gemeindeverwaltung, teilweise im Beisein des Ingenieurbüros und des Wasserwirtschaftsamtes sowie bei einer Informationsveranstaltung eingebunden. Außerdem wurde erneut die fachliche Qualität der Planung angezweifelt.

Nun hat der Bau- und Umweltausschuss, nach dem Verlauf des Informationsgespräches mit den Grundstückseigentümern am Vortag den o. g. Beschluss gefasst. Diese Entscheidung soll auch dazu dienen, die Emotionen bei der Planung des Hochwasserschutzes Thal herauszunehmen.

TOP 3

Änderung des Flächennutzungsplanes und 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ / „Nördliche Werkserweiterung - Altöttinger Forst Nr.1“ / Billigung der Entwürfe

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Wertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen in der genannten Form vorzunehmen und den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes „Werk Gendorf“ und die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf / Nördliche Werkserweiterung - Altöttinger Forst Nr. 1“ in der Fassung vom 07.04.2009 mit dem Umweltbericht und den speziellen artenschutzrechtlichen Überprüfungen (saP) zu billigen.

Hintergrund:

Das Werk Gendorf soll im Norden des Werkgeländes erweitert werden. Dazu war es im Vorfeld notwendig geworden, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlicher Bereich - Werk Gendorf" und die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf/Werkserweiterung Nord - Altöttinger Forst Nr. 1" von der Gemeinde und den Behörden genehmigt wurde. Der gesamte Flächennutzungsplan hat eine Fläche von 21 ha, der Bebauungsplan eine Fläche von ca. 7 ha. Davon entfallen 63,6 % auf Industrie- und 36,4 % auf Verkehrsflächen. Für die gerodeten Waldflächen müssen Ausgleichsflächen geschaffen werden. Die Erweiterungsfläche wird vor allem für den Bau einer 30-kV-Schaltwarte sowie für Neuansiedlungen benötigt. Die Schaltwarte für das 30kV-Netz, ist Bestandteil des Aufbaus einer werkeigene Stromversorgung, für den die InfraServ als Betreibergesellschaft rund 13 Mio. € investiert. Die Spannungsebene von 30 kV war bisher im Industriepark Werk Gendorf nicht vorhanden. Diese Spannungsebene wurde gewählt, um Betriebsströme zu minimieren und Betriebsmittel zu vereinfachen und wird vor allem für die Gleichrichtertransformatoren der neuen Membranelektrolyse von Vinnolit benötigt.

Sofern gegen die Entwürfe im Parallelverfahren dieses Bebauungsplanes keine gravierenden Einwendungen vorgebracht werden, könnten die entsprechenden Satzungsbeschlüsse in den Juni-Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses sowie des Gemeinderates erfolgen.

TOP 4

Änderung des Flächennutzungsplanes und 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Holzen II“ – Verlängerung des Watzmannrings

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanverfahren auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 1888 der Gemarkung Burgkirchen für die Ausweisung eines Wohngebietes. Voraussetzung für diese Ausweisung ist die Anerkennung des Baulandmodells der Gemeinde und die Übernahme der Planungskosten sowie Bereitstellung der notwendigen Ausgleichsflächen.

Hintergrund:

Einerseits stehen in Holzen noch etwa 50 Parzellen an Bauland zur Verfügung. Eine weitere Ausweisung des bestehenden Baulands im Ortsteil Holzen ist daher nicht notwendig. Anderseits ist aus städtebaulicher Sicht eine Abrundung in diesem Bereich durchaus vorstellbar. Für die Erweiterung der Wohnbebauung im geplanten Bereich sind allerdings eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig, da für diesen Bereich bisher kein Baurecht besteht. Bei Umnutzung von landwirtschaftlichen Flächen im Bauland ist ein angemessener Ausgleich zu schaffen. Diese Flächen müssen vom Antragsteller zur Verfügung gestellt werden.

Seit der Ausweisung des Bebauungsplanes in Grasset bietet die Gemeinde Burgkirchen bei der Neuausweisung von Bauland das so genannte Burgkirchner Baulandmodell an. Dieses Baulandmodell soll auch hier zur Anwendung kommen. Der Antragsteller hat grundsätzlich das Baulandmodell anzuerkennen (z.B. sind Gemeinbedarfsflächen für Straßen kostenlos abzugeben und von der verbleibenden Nettobaulandfläche sind 30 % zu einem Preis bis zu 50 € für Bauland an die Gemeinde zu veräußern. Weiter sind die Planungskosten für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan vom Antragsteller zu tragen. In diesem konkreten Fall müssten so die Straßenflächen und ca. 1 Parzelle an die Gemeinde abgeben werden).

TOP 5

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I“ im Bereich der Hochfellnstraße

Der Bau- und Umweltausschuss verschiebt die Entscheidung zu diesem Tagesordnungspunkt. Vor der Mai-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses werden die Gegebenheiten vor Ort in Augenschein genommen. Außerdem sollen bis dahin Berechnungen über mögliche Auswirkungen, wie z. B. dem Schattenwurf der höheren Bebauung vorgelegt werden, erst dann wird ein Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

Hintergrund:

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen 1“ weist in diesem Bereich nur erdgeschoßige Einfamilienhäuser aus. Der Gemeindeverwaltung liegt nun ein formloser Antrag auf Genehmigung für den Umbau eines Einfamilienhauses in der Hochfellnstraße vor. Für die zukünftige Nutzung soll hier das Obergeschoss als Vollgeschoss ausgebaut werden. Die direkten Nachbarn unterstützen den Antrag.

Von Seiten der Gemeinde besteht die Möglichkeit, durch Änderung des Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen 1“ eine höhere Bebauung mit E + 1 oder E + festgelegtem Kniestock zu ermöglichen. Der Ausbau des Dachgeschosses (ohne weiteres Vollgeschoss oder Kniestock) wäre nach dem bisherigen Bebauungsplan bereits möglich.

Durch eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes auf zwei Vollgeschosse in der Hochfellnstraße, wird allerdings ein Vergleichsfall für andere Bereiche im Baugebiet Holzen geschaffen. Außerdem wurde in früheren Jahren anderen Bauherren bereits die Zustimmung zum Ausbau des Dachgeschosses unter Einhaltung des Bebauungsplanes gegeben. Dazu musste jedoch der Bebauungsplan nicht geändert werden. Da eine räumlich kleine Änderung eines Bebauungsplanes für nur wenige Parzellen nicht sinnvoll ist, hat die Verwaltung im Vorfeld die Grundstückseigentümer der Anwesen Hochfellnstraße 2 bis 14 und 18 bis 24 um diesbezügliche Stellungnahme gebeten. Eine überwiegende Anzahl der betroffenen Grundstückbesitzer hat ablehnend geantwortet.

TOP 6

Watzmannring – Freigabe der Fußgängerwege für Radfahrer

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, die Fußwege entlang des Watzmannrings in Holzen als Fußwege mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ auszuweisen.

Außerdem beschließt der Bau- und Umweltausschuss einstimmig, dass die Gemeinde die Freihaltung von Schnee und Glatteis für diese Fußwege entlang des Watzmannrings - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - übernimmt, da diese Fußwege auch für Radfahrer freigegeben sind.

Hintergrund:

Herr Alfred Huber hatte den o. g. Antrag schon einmal im Juli 2008 gestellt. Entsprechend den Ergebnissen einer örtlichen Verkehrsschau wurde dieser Antrag vom Bau- und Umweltausschuss im Oktober 2008 nach ausführlicher Diskussion negativ beschieden. Daraufhin hat Herr Huber seinen Antrag zur Bürgerversammlung erneut schriftlich eingereicht. Dabei hat er sich sehr kritisch zu den Ergebnissen der öffentlichen Verkehrsschau geäußert und speziell auf die vergleichbare Situation entlang der Wendelsteinstraße hingewiesen sowie eine Gleichbehandlung des Watzmannringes gefordert. Der erneute Antrag war nach Artikel 18/Absatz 4 der Gemeindeordnung nochmals im Gemeinderat zu behandeln. Der Gemeinderat hatte diesen Punkt bei der Behandlung der Bürgerversammlung in seiner Sitzung am 10.02.2009 zurückgestellt, damit das Bauamt noch etwas mehr Zeit für eine genauere Überprüfung der Sachlage hat. Bei dieser Überprüfung hat sich nun herausgestellt, dass im ursprünglichen Bebauungsplan ein beidseitiger Radweg vorgesehen war. Die eigentlich geplante Ausführung des Watzmannrings entspricht der, die längs der Wendelsteinstraße realisiert wurde. Warum diese Planung nicht umgesetzt wurde, hat sich nicht mehr nachvollziehen lassen. Eine entsprechende Anpassung des Bebauungsplanes ist in einer der nächsten Sitzungen zu beraten.

TOP 7

Rückstufung der Deponie B und Betrieb des Verfüllabschnitts 5 als Monoabschnitt für Siloasche aus der Klärschlammverbrennung (Abfallrecht)

Der Bau- und Umweltausschuss stellt die Entscheidung zu dem Antrag der Firma InfraServ zurück. Zur nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses soll ein Vertreter der Firma InfraServ eingeladen werden, um dem Gremium genauere Informationen über die Gründe und ggf. mögliche Auswirkungen auf das Umfeld der Deponie in Zusammenhang mit der beantragten Rückstufung zu geben.

Hintergrund:

Die Regierung von Oberbayern hat der Gemeinde Burgkirchen mitgeteilt, dass die Firma InfraServ/Industriepark Werk Gendorf die Rückstufung der Deponie B von DK III auf DK I und den Betrieb des Verfüllabschnittes 5 als Monoabschnitt beantragt hat. Die Gemeinde Burgkirchen wird außerdem um Stellungnahme bis 30.04.2009 gebeten. Das ganze Verfahren richtet sich nach § 31 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Demnach hat sich z. B. das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu richtet.

TOP 8

Bekanntgaben

Die beiden Polizeiinspektionen Altötting und Burghausen (zuständig für die Gemeinde Burgkirchen),  haben die Verkehrsunfallstatistik 2008 vorgelegt.

  • Burgkirchen war 2008 kein Unfallschwerpunkt.
  • Im Schuljahr 2007/2008 (September 2007 bis Juli 2008) hat sich in Burgkirchen kein Schulwegunfall ereignet.
  • Außerdem wurde im Schuljahr 2007/2008 kein Kind auf dem Schulweg oder mit dem Fahrrad im Verkehr verletzt.
  • 2008 wurde eine Person bei Verkehrsunfällen im Gemeindegebiet außerorts getötet worden.
  • Ein Radfahrer ist im Juli 2008 nachts um 01.20 Uhr auf der Brucker Straße mit dem Fahrrad gestürzt und an den Folgen verstorben.
  • Insgesamt wurden 2008 in Burgkirchen
    • innerorts 71 (2007:64) Unfälle
    • außerorts 157 (2007:132) Unfälle registriert.
  • Dabei wurden
  • innerorts bei 19 Unfällen insgesamt 24 Personen verletzt (2007: 16 Unfälle/23 Personen)
  • und außerorts bei 36 Unfällen insgesamt 50 Personen verletzt (2007: 26 Unfälle/42 Personen)
  • Im gesamten Landkreis Altötting wurden im Jahr 2008 insgesamt 10 Personen bei Verkehrsunfällen getötet (2007: 15 Personen).

Bürgermeister Dr. Merz berichtete, dass der PFOA-Wert (PFOA = Perfluoractansäure) des Trinkwassers aus dem Brunnen im Forst Kastl bestimmt wurde. Der Analysenwert lag deutlich unter dem lebenslang duldbaren Leitwert von 0,3 Mikrogramm pro Liter. Nachdem das Trinkwasser aus dem Brunnen im Forst Kastl nur zu etwa einem Drittel zum Trinkwasser aus dem Brunnen in Raitenhaslach gemischt wird, ist die PFOA-Belastung im Trinkwasser, das bei den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Wasserhahn kommt, noch wesentlich niedriger, da der PFOA-Gehalt im Trinkwasser aus dem Brunnen in Raitenhaslach noch unterhalb der analytischen Nachweisgrenze liegt.

Weiter teilt Bürgermeister Dr. Merz mit, dass im neuen Bebauungsgebiet „Wimpasing I“ derzeit sechs Grundstücke vergeben sind und eines vorgemerkt ist.

TOP 9

Wünsche und Anfragen

Herr Bruno Obermaier erkundigte sich über den Baustillstand am Bahnhof. Nach Aussage von Bürgermeister Dr. Merz ist tatsächlich ein Baustopp eingetreten, nachdem dort ein bisher nicht bekanntes Kabel verlegt werden muss. Der Bauträger der aktuellen Baumaßnahme, die Südostbayern Bahn, darf dies aber nicht selbst machen, sondern ist auf eine andere „Bahnschwester“ angewiesen, die allerdings mindestens 6 Wochen benötigt, um das entsprechende Spezialkabel zu besorgen. Erst dann kann die Verlegung des Kabels erfolgen.

Frau Heidi Stautner zeigte sich erfreut darüber, dass sich der Bauhof im Rahmen des Pflanzenmarktes in Hecketstall präsentiert hat.

Herr Michael Meisner hat darauf hingewiesen, dass im Internet-Portal der Gemeinde Burgkirchen, der nur für die Gemeinderäte zugänglich ist, die Eintragungen nicht immer aktuell sind und oftmals erst verspätet eingestellt werden.

Auch im nichtöffentlichen Teil des Bau- und Umweltausschusses wurden einige Punkte behandelt, über die ich an dieser Stelle natürlich nicht berichten kann.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.


Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 03.03.2009


Tagesordnungspunkt (TOP) 1

Baugesuche

Dem Gremium lagen zwei Bauanträge vor:

  • Errichtung eines Carports in Gendorf

Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Bauvorhaben nach kurzer Diskussion mehrheitlich nicht zugestimmt (mit 10 : 1 Stimmen).

  • Neuerrichtung eines Stadels für landwirtschaftliche Maschinen im Außenbereich

Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Bauvorhaben nach kurzer Diskussion einstimmig zugestimmt.


TOP 2

Bauprogramm 2009

Der Bau- und Umweltausschuss hat das Bauprogramm nach eingehender Diskussion zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen (die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet voraussichtlich am Dienstag den 31. März statt).

Außerdem hat der Bau- und Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt, unverzüglich die definierten, förderfähigen Anträge in Zusammenhang mit dem Konjunkturprogramm II zu erstellen und einzureichen (z. B. für energetische Sanierungen von Schulen und Kindergärten).

Hintergrund:

In Folge der augenblicklichen schlechten gesamtwirtschaftlichen Lage, verursacht durch die Banken- und Finanzmarktkrise, muss bei der Planung des Haushalts für 2009 von stark sinkenden Gewerbesteuereinnahmen ausgegangen werden. Und es gibt gegenwärtig keine Anzeichen dafür, dass sich die Situation in den nächsten Monaten normalisieren wird. Dies erfordert vor allem ein äußerst sorgfältiges Haushalten mit den Finanzmitteln (Steuergeldern). Aus diesem Grund müssen alle Ausgaben vorurteilsfrei auf den Prüfstand. Diese Tatsache wurde bei der Verabschiedung des Bauprogramms 2009 berücksichtigt und nur die dringlichsten Instandhaltungsmaßnahmen bzw. die absolut wichtigsten Investitionen eingeplant.


TOP 3

Bauleitplanung Sondergebiet Achatz

Nachdem sich bei einem Gespräch im Landratsamt Altötting in der Sache keine neuen Argumente ergeben haben, bleibt der Bau- und Umweltausschuss bei seinem Empfehlungsbeschluss vom 03.02.2009 an den Gemeinderat, nämlich die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 48 „Sondergebiet Achatz“ nicht fortzuführen.

Hintergrund:

Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 10.02.2009 einstimmig beschlossen, die endgültige Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt zu verschieben, um dem Landratsamt Altötting die erforderliche Zeit und die Gelegenheit zu geben, zeitnah eine rechtskonforme Möglichkeit für die gewünschte und bereits umgesetzte Verwendungsänderung in Achatz zu erarbeiten.

Der Gemeinderat war somit nicht der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses gefolgt, der mit einem Abstimmungsergebnis von 10 : 1 dafür votiert hatte, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 48 „Sondergebiet Achatz“ nicht fortzuführen sind und die entsprechende Bauleitplanung einzustellen ist, da sich nach Rücksprache mit Landrat Schneider ggf. ein anderer/neuer Lösungsansatz ergeben kann. Der Gemeinderat erwartet jedoch einen rechtskonformen Vorschlag des Landratsamtes, damit die Regierung von Oberbayern nicht erneut sein Veto einreicht.

Eine Nutzung im Rahmen der bisherigen Genehmigung als Büro- und Verwaltungsgebäude ist davon unberührt.

Vorgeschichte:

Der Gemeinderat hatte im März 2007 beschlossen, für das Sondergebiet Achatz die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen und den Bebauungsplan Nr. 48 aufzustellen. Dieses Verfahren wurde gewählt, um die grundsätzlichen Möglichkeiten für die Durchführung der Planung abzuklären. Die öffentliche Auslegung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte im Juli/August 2008. In diesem Zeitraum hatten die Stadt Burghausen, die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt und die Regierung von Oberbayern Anregungen vorgebracht. Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange müssen einzeln bewertet und abgewogen werden. Die Anregungen der Stadt Burghausen und der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Altötting hätten durch Anpassung der Pläne abgewogen werden können.

Die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern stellte aber ganz klar heraus, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung widersprechen darf. Die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes hätte jedoch gegen die Ziele des Landesentwicklungsprogramms und den Regionalplan 18  verstoßen.

Die Regierung von Oberbayern hat in ihrer Stellungnahme dabei explizit auf folgende Punkte hingewiesen:

·         Neubauflächen sollen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden.

·         Das Planungsgebiet liegt im Außenbereich ohne Anbindung.

·         Das geplante Vorhaben würde der Bildung eines Ansatzpunktes für eine weitere Besiedelung im Außenbereich Vorschub leisten.

·         Das Vorhaben ist daher als Zersiedelung der Landschaft zu bewerten, die gemäß den Zielen der Landes- und Regionalplanung verhindert werden soll.

Aufgrund der Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern ist die angestrebte Bauleitplanung somit nicht genehmigungsfähig. Was in der Konsequenz dazu führt, dass die Gemeinde Burgkirchen deshalb im Rahmen einer Bauleitplanung nicht eine Nutzung ermöglichen kann, die der Landesplanung widerspricht.


TOP 4

Bekanntgaben

keine


TOP 5

Wünsche und Anfragen

Klaus Kölbl hat als Referent für Straßen, Wege, Plätze sowie den Gemeindewerken

  • den Mitarbeitern des Bauhofs für die hervorragende Arbeit beim diesjährigen Winterdienst gedankt;
  • über eine hohe Zahl an mutwillig zerstörten Schneezeichen im manchen Teilen des Außenbereichs berichtet
  • sich über das unverständliche Verhalten von Hundebesitzern in Zusammenhang mit Hundekot geäußert.

Nach dem öffentlichen Teil der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung wurden noch einige kurze Punkte im nichtöffentlichen Teil behandelt, über die ich an dieser Stelle natürlich nicht berichten darf.


Hinweis:

Bitte beachten Sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.



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