Seiteninterne Navigation

Freie Wähler Landesverband BayernFreie Wähler Landesverband BayernFreie Wähler Landesverband BayernFreie Wähler Landesverband BayernFreie Wähler Landesverband Bayern

Navigation

 

Aktuelles


Haushaltsansatz 2012 und die Entwicklung der haushaltsrelevanten Kennzahlen von 2002 bis 2012

Haushalt_2012.pdf



Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag den 13.03.2012 statt



Seiteninhalt

Bau-und Umweltausschuss 2010

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 07.12.2010.

 

 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Baugesuche

1.        Werbeanlage für eine  Metzgerei und Bäckerei / Innenbereich ohne Bebauungsplan / Sanierungsgebiet Ortsmitte / § 34 BauGB

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, dem Antrag auf Errichtung von drei Werbeanlagen in der Kanalstraße zuzustimmen.

Der Bauantrag beinhaltet drei einzelne Werbeanlagen für die beiden Betriebe (Metzgerei und Bäckerei) sowie eine Aufschrift „Imbiss“ und „Cafe“. Für den Umbau der Räume ist keine Baugenehmigung erforderlich, da die Räume bereits bisher als Verkaufsräume genehmigt waren. Die Werbeanlagen sind städtebaulich vertretbar und angemessen. Es sind keine zusätzlichen Stellplätze erforderlich.

2.        Nutzungsänderung von Bistro im Internet-Cafe mit WLAN Spielen / Innenbereich ohne Bebauungsplan / Sanierungsgebiet Ortsmitte / § 34 BauGB

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung von einem Bistro-Betrieb in ein Internet-Cafe mit WLAN Spielen zuzustimmen.

Das bisherige Bistro soll in eine weitere Spielhalle mit einer Nutzungsfläche von 85 m² umgewandelt werden. Dabei ist sicher zustellen, dass es sich dabei um einen eigenständigen Betrieb handelt, da ansonsten die Größe von 100 m² (bei Zusammenlegung mit der bereits bestehenden Spielhalle) überschritten wird. Dies ist in einem Mischgebiet nicht zulässig. Durch die Nutzungsänderung werden keine zusätzlichen Stellplätze notwendig. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Altötting können weitere Spielhallen in einem bereits vorbelasteten Bereich nicht verhindert werden.

3.        Modifizierung der Schlackewirtschaft / ZAS / Außenbereich / § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Änderung im Schlackenbereich zuzustimmen.

Die Müllverbrennungsanlage des ZAS liegt im Außenbereich und ist auf Grund ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung dort zulässig. Eine Erweiterung der Müllverbrennungsanlage erfolgt nicht. Der Schlackenbereich wird innerhalb des bestehenden Gebäudes umgebaut. Durch den Umbau werden keine zusätzlichen Stellplätze erfordrlich.

4.        Tektur des Lageplans für ein Einfamilienhaus mit Garage / Bebauungsplan Nr. 38  „Grasset“ / § 30 BauGB

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 9 zu 2 Stimmen), der Tektur des Lageplans mit Befreiung von den Baugrenze um 0,8 m nach Norden für das Einfamilienhaus zuzustimmen.

Der Bauherr hat, nachdem die Straße an dieser Stelle eine Kurve macht, die Grenze zur Straße im Bauantrag falsch eingetragen und einen Grenzabstand von 4,0 m angegeben. Tatsächlich beträgt der Grenzabstand zur Straße nur 3,2 m. Damit das Haus in der geplanten Form mit der baugleichen Ausrichtung an die bereits vorhandene Nachbargarage errichtet werden kann, sind eine Lageplantektur und eine Befreiung von der Baugrenze um 0,8 m notwendig. Die betroffenen Grundstücksnachbarn haben unterschrieben. Das Landratsamt Altötting hat nach Rücksprache mitgeteilt, dass die Befreiung bei Zustimmung durch die Gemeinde Burgkirchen erteilt werden wird. Aus städtebaulicher Sicht kann dieser Befreiung von der Baugrenze zugestimmt werden.

5.        Umbau eines bestehenden landwirtschaftlichen Wohn- und Betriebsgebäudes zu einem Wohngebäude mit zwei Wohnungen und integrierten Garagen sowie der Erneuerung des Dachstuhls und der Errichtung einer Doppelgarage

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Bauantrag auf Umbau des bestehenden landwirtschaftlichen Wohn- und Betriebsgebäudes zu einem Wohngebäude mit zwei Wohnungen und integrierten Garagen sowie der Erneuerung des Dachstuhls und der Errichtung einer Doppelgarage zuzustimmen.

Das Vorhaben liegt innerhalb der Klarstellungssatzung für den Innenbereich von Bergham und ist damit allgemein zulässig. Das bestehende Gebäude wird geringfügig erweitert, um eine klare rechteckige Gebäudestruktur zu erreichen. Mit 5 Garagen werden ausreichende Stellplätze für die zwei Wohneinheiten hergestellt. Das Gebäude steht an der Westseite unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Für die notwendigen Abstandsflächen liegen entsprechende Übernahmeerklärungen vor.

6.        Umbau eines landwirtschaftlichen Gebäudeteils in eine Ferienwohnung / Außenbereich § 35 BauGB

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Umbau eines landwirtschaftlichen Gebäudeteils in eine Ferienwohnung zuzustimmen.

Das vorhandene Obergeschoss soll in eine Ferienwohnung umgebaut werden. Dadurch entsteht eine zweite Wohneinheit. Diese ist im Außenbereich zulässig. Für den Umbau darf kein Ersatz an anderer Stelle für landwirtschaftliche Zwecke errichtet werden, was vom Antragsteller auch bestätigt wird. Im Erdgeschoss des Gebäudes befindet sich bereits eine Garage. Damit ist der Stellplatzbedarf für die Ferienwohnung nachgewiesen.

7.        Erweiterung des bestehenden Firmensitzes um ein Büro und ein Archiv / Außenbereich § 35 Abs. 2 BauGB

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, der Erweiterung des Firmensitzes um ein Büro und ein Archiv zuzustimmen.

Die Firma betreibt seit 90 Jahren an diesem Standort im Außenbereich das Baugeschäft. Die Erweiterung ist im Verhältnis zum Bestand angemessen. Ein Stellplatz für das Büro wird ausgewiesen.

8.        Bekanntgaben

Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten hat, wurde von der Verwaltung für dieses Bauvorhaben eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage / § 30 BauGB /Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse“ (beim Altenheim)

TOP 2

Außenbereichssatzung Rehdorf West

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (mit 9 zu 2 Stimmen), die beantragte Grenzziehung zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, den Entwurf der Außenbereichssatzung Rehdorf West vom 07.12.2010 öffentlich auszulegen.

Hintergrund:

In der September-Sitzung hat der Gemeinderat grundsätzlich die Außenbereichssatzung für Rehdorf West beschlossen. Anschließend fand im Rathaus eine Informationsveranstaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern statt. In dieser Veranstaltung haben die Betroffenen der vorgelegten Außenbereichssatzung grundsätzlich zugestimmt, jedoch einige geringfügige Änderungen gewünscht. Zwei Grundstückseigentümer wollten Änderungen an der Abgrenzung vornehmen lassen, um für die eigene Familie eine Erweiterungsmöglichkeit zu schaffen. Nach Auskunft des Landratsamtes Altötting kann zur neuen Grenzziehung noch keine abschließende Zustimmung in Aussicht gestellt werden, weil verschiedene Sachgebiete gefragt werden müssen. Allerdings wurde von Seiten des LRA Altötting keine überzogene Ausweitung der Grenzen festgestellt.

TOP 3

Bebauungsplan Nr. 39 „Bergham“ – 1.Änderung

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Bergham“ unter der Voraussetzung weiter betrieben wird, wenn die Erweiterung nur im Rahmen der jetzt vorhandenen Betriebe der Firma Schwanner erfolgen und dort keine weiteren fremden Gewerbebetriebe angesiedelt werden.

Hintergrund:

In der April-Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen, die beantragte 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Bergham“ durchzuführen. Der Antragsteller hat mit städtebaulichem Vertrag die Übernahme der entsprechenden Planungskosten für die Bauleitplanung zugesagt. Daraufhin wurde ein Architekturbüro beauftragt, einen Vorentwurf für diese Bebauungsplanänderung mit Grünordnung und Umweltbericht zu erarbeiten. Ein erster Entwurf liegt nun vor. Zusätzlich wurde eine Fachfirma mit der schalltechnischen Untersuchung beauftragt. Damit die Begründung und der Umweltbericht erarbeitet werden können, ist von Seiten der Gemeinde nun zu klären, ob im Rahmen des Bebauungsplanes nur die bereits ansässige Firma Schwanner die Möglichkeit der Entwicklung in Bergham gegeben wird oder ob sich im Rahmen des Bebauungsplanes auch noch weitere Firmen ansiedeln können. Dies ist insbesondere für die schalltechnische Untersuchung, die in den Umweltbericht einzubringen ist, von Bedeutung.

Aus städtebaulicher Sicht schlägt die Verwaltung vor, dass die Entwicklung der Bauleitplanung im Bereich Bergham auf das Firmengebiet der Firma Schwanner beschränkt bleiben soll, da eine weitere Ausweitung auf Grund der vorhandenen umliegenden Wohnbebauung nicht sinnvoll erscheint. Außerdem sind in den Gewerbegebieten Hecketstall I bis III noch genügend Vorratsflächen für eine gewerbliche Nutzung vorhanden.

TOP 4

Bekanntgaben

Bürgermeister Dr. Merz informiert über den Stand der geplanten Baumaßnahmen im Zusammenhang mit den bewilligten Mitteln aus dem Konjunkturförderprogramm II:

Bereits in der November-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde darüber berichtet, dass die Fördergelder des Freistaates Bayern für den Kindergarten „Obere Terrasse“ bzw. den Kindergarten „Gendorf“ verwendet werden. Zwischenzeitlich hat die Regierung von Oberbayern mitgeteilt, dass dieser Verwendung zugestimmt wird. Der Änderungsbescheid kann allerdings erst dann erteilt werden, wenn alle notwendigen Förderunterlagen vorliegen. Die Antragsunterlagen wurden bis auf die Maßnahmenvereinbarungen mit dem Träger des Kindergartens im Ortsteil Gendorf und dem Bedarfsenergieausweis eingereicht. Vom gemeindlichen Bauamt wurde eine beschränkte Ausschreibung für die Erneuerung der Fenster und Türen Ende November 2010 versandt (Submission ist am 13.12.2010). Die Auftragsvergabe soll in der Dezember-Sitzung (14.12.2010) des Gemeinderates erfolgen. Die Auftragserteilung muss noch in diesem Jahr erfolgen, weil dies als Baubeginn gewertet wird. Die tatsächliche Baumaßnahme soll im Frühsommer 2011 in Abstimmung mit den Kindergartenleitungen erfolgen. Die Träger der beiden Kindergärten lehnen eine finanzielle Beteiligung ab.

Außerdem berichtet Bürgermeister Dr. Merz darüber, dass die Ausweisung eines Sondergebietes im Rahmen eines Neubaues von einem Baufachmarkt im Gewerbegebiet Hecketstall von der Verwaltung vorbereitet wird. Dies ist notwendig, weil bei dieser Baumaßnahme die Grenzen der Verkaufsfläche (mehr als 800 m²) und die Grenzen des Landesentwicklungsplanes überschritten werden. Bei der Umwandlung des Gewerbegebietes in ein Sondergebiet muss das angebotene Warensortiment explizit genannt werden.

TOP 5

Wünsche und Anfragen

GR Wüst den Artikel in der ANA von heute (07.12.) unter dem Titel „Vodafon rüstet auf: Turbo-Internet für Landgemeinden“ hin. Darin heißt es, dass Vodafon die Gemeinden Kirchweidach und Schnaitsee sowie deren Nachbargemeinden mit leistungsstarker LTE-Mobilfunktechnologie erschließt, so dass ab Dezember dort mehrere Tausend Haushalte in Windeseile durchs World Wide Web surfen können. Nachdem die Gemeinde Burgkirchen nicht bei den genannten Nutznießern genannt wird, bittet Wüst die Verwaltung diesbezüglich mit dem Anbieter in Verbindung zu treten.

GR’in Stautner hat bei einem Besuch in der Partnerschaftsstadt Kazincbarcika gesehen, dass dort die Stadtverwaltung die Baumaßnahmen den Bürgerinnen und Bürgern durch Aushang von Bildern (vorher / nachher) optisch anzeigen. Sie schlägt eine entsprechende Umsetzung auch in unserer Gemeinde vor.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.

Zum Seitenanfang

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 02.11.2010.

 

 

Bürgermeister Dr. Merz leitete zum ersten Mal nach seiner Reha-Maßnahme die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses. Das Gremium wünschte ihm einen guten Start und stabile Gesundheit.

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Baugesuche

1.        Werbeanlagen für Metzgerei und Bäckerei / § 34 BauGB /Innenbereich ohne  rechtskräftigen Bebauungsplan / Sanierungsgebiet Ortsmitte

Ein Entwurf der vorgesehenen Werbeanlage lag vor, aber noch kein Bauantrag.

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Entwurf wohlwollend zur Kenntnis genommen. Sollte der Bauantrag bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates vorliegen, wird er in diesem Gremium behandelt. Nachdem die Werbeanlage innerhalb des Sanierungsgebietes Ortsmitte angebracht wird, kann der Bau- und Umweltausschuss sowieso nur einen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat fassen.

2.        Neubau einer Mehrzweckhalle / § 35 Abs. 1 BauGB / Außenbereich

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Neubau einer Mehrzweckhalle zu zustimmen.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist privilegiert, da der Antragsteller noch einen aktiven landwirtschaftlichen Betrieb führt. Es wird eine Abweichung von den notwendigen Abstandsflächen beantragt um eine geschlossene Hofstelle zu erhalten. Der Brandschutz wird durch Anordnung einer Brandwand an der Nordseite zum Wohnhaus verbessert. Ein zusätzlicher Stellplatz wird durch die Mehrzweckhalle nicht erforderlich.

3.        Erdgeschoßiger Anbau an das bestehende Wohnhaus / § 34 BauGB /Innenbereich ohne Bebauungsplan

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Bauantrag auf Errichtung eines erdgeschoßigen Anbau an das bestehende Wohnhaus zu zustimmen.

Der erdgeschoßige Anbau fügt sich in die umgebende Bebauung ein und hält die Abstandsflächen ein. Es entsteht keine zusätzliche Wohneinheit. Dadurch wird kein weiterer Stellplatz notwendig. Die Grundstücksnachbarn haben unterschrieben.

4.        Teilumbau einer Maschinenhalle zum Wohnhaus / § 34 BauGB / Außenbereich / Klarstellungssatzung für Bergham

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Bauantrag auf Teilumbau einer Maschinenhalle zu einem Wohnhaus mit dem Hinweis, dass privatrechtlich das Grundstück für die Erweiterung nach Süden erworben werden und ein Stellplatz nachgewiesen werden muss, zu zustimmen.

Der südliche Teil einer Maschinenhalle soll in ein Wohnhaus umgebaut werden. Dazu wird ein geringfügiger Anbau an der Südseite mit Grunderwerb vom Nachbarn angefügt. Das Gebäude liegt unmittelbar an der westlichen Grundstücksgrenze. Eine Abstandsflächenübernahme liegt vor. Das Gebäude liegt innerhalb der Klarstellungssatzung für Bergham. Der Nachweis für den notwendigen Stellplatz wird nachgereicht.

5.        Photovoltaikanlage – denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den süd- und westseitigen Dächern des Anwesens Wechselberg 54 zu zustimmen, nachdem die denkmalgeschützten Gebäude des Anwesens durch diese Anlagen nicht zusätzlich in ihrer Ansicht nachteilig beeinträchtig werden.

Die Gemeinde hat den Antrag aus denkmalpflegerischer Sicht zu beurteilen und Stellung zu nehmen. Dabei sind die Einsehbarkeit und die Beeinträchtigung des Denkmals im Verhältnis zu den Photovoltaikanlagen zu beurteilen. In der Denkmalschutzliste sind das nördliche gelegene Wohnhaus und der südliche Bundwerkstadel enthalten. Der Ortsheimatpfleger hat nach Besichtigung vor Ort keine Einwände gegen die geplanten Photovoltaikanlagen. Die Photovoltaikanlagen sind nach Süden und Westen aufgerichtet. Das in der Denkmalliste enthaltene Wohnhaus liegt im Norden der geschlossenen Hofstelle und ist deshalb von den Photovoltaikanlagen nicht beeinträchtigt. Das am südlich gelegenen Stadel befindliche Bundwerk wird vom bestehenden neuen Kuhstall verdeckt und wird deshalb von den Photovoltaikanlagen ebenfalls nicht mehr beeinträchtigt.

TOP 2

Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“ – 3. Änderung

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (mit 10 : 1 Stimmen), die 3. Satzungsänderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Grasset“ für den Bereich zu beschließen. Die Änderung ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

Hintergrund:

Im Jahr 2000 wurde auf Grund des damals herrschenden Nachfragedrucks im Anschluss an den Ortsteil Gendorf mit dem Bebauungsplan „Grasset“ weiteres Bauland für 113 Wohneinheiten geschaffen. Zur bestehenden Bebauung in Gendorf hin und zum neuen Ortsrand wurde die Bauhöhe auf Erdgeschoss mit Dachgeschoss mit einem Kniestock von 1,20 m Höhe begrenzt, damit ein städtebaulich ansehnliches Bild zum Außenbereich hin entsteht.

Nach Feststellungen den Landratsamtes Altötting haben einige Bauherren am Kirschbaumweg und Pfefferweg entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes einen höheren Kniestock errichtet. Um künftigen Bauherren eine sinnvolle Vorgabe hinsichtlich der Wandhöhen vorzugeben, wird der Bebauungsplan dahingehend geändert, dass von der der bisherigen Kniestockregelung auf Wandhöhe umgestellt wird. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da sich durch die Änderung von Kniestock auf Wandhöhe die Grundzüge der Planung nicht ändern.

TOP 3

Erschließungskostenabrechnung Seilerring / 2. Teil

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die erstmals endgültige Herstellung des Seilerrings 2. Teil zum 11.10.2010 festzustellen und die Verwaltung zu beauftragen, die Erschließungskosten in der oben genannten Form abzurechnen.

Hintergrund:

Der Seilerring 2. Teil liegt im Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Hecketstall III“ und verläuft vom Seilerring 1. Teil im Norden bis zur Straße An der Straß im Süden. Die gesamte Straßenlänge beträgt 254 m. Die Straße hat eine Gesamtfläche von 2.300 m². Die Fertigstellung erfolgte im September 2010. Die Gesamtkosten für Straßengrunderwerb, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung und Herstellung der Straße belaufen sich auf 205.772,56 €. Die Straße wurde 1993 begonnen, so dass der Gemeindeanteil noch 25 % - das sind 51.443,14 € - beträgt. Somit verbleibt ein umzulegender Erschließungsaufwand in Höhe von 154.329,42 €. Diese Kosten sind auf eine Grundstücksfläche von insgesamt 32.872 m² umzulegen. Somit fallen pro m² ein spezifischer Betrag von 4,694859 €. An Vorausleistungen sind bisher 85.969,17 € eingegangen, so dass noch ein Betrag von 68.360,24 € aussteht. Die Gemeinde Burgkirchen ist dabei noch mit drei Grundstücke selbst betroffen, was einem Kostenanteil in Höhe von 50.615,28 € entspricht. Es ist deshalb mit echten Einnahmen in Höhe von 17.744,96 € zu rechnen.

TOP 4

Bauleitplanung in Tittmoning  / „Unteres Burgfeld – Nord II (Einkaufsmärkte)“

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, gegen die 23. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.16 für das Gebiet „Unteres Burgfeld – Nord II (Einkaufsmärkte)“ der Stadt Tittmoning weder Bedenken noch Anregungen vorzubringen.

Hintergrund:

Die Stadt Tittmoning hat schriftlich mitgeteilt, dass sie die 23. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.16 für das Gebiet „Unteres Burgfeld – Nord II (Einkaufsmärkte)“ beabsichtigt. Die Gemeinde Burgkirchen wird als Nachbarkommune beteiligt und hat bis zum 19.11.2010 die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Laut dem Inhalt des Bebauungsplans soll das Gewerbegebiet erweitert und ein Sondergebiet für zwei Einkaufsmärkte festgesetzt werden. Das Sondergebiet wird für Lebensmittelmärkte festgesetzt. Darin sollen ein Lidl-Markt mit max. 900 m² und ein Edeka-Markt mit max. 1.200 m² Verkaufsfläche zugelassen werden. Der Lidl-Markt wird in ein neues Gebäude umziehen und der Edeka-Markt neu angesiedelt werden, nachdem dieser derzeit in Tittmoning nicht vertreten ist. Weiter werden ca. 200 Stellplätze ausgewiesen. Das Sondergebiet liegt im südlichen Stadtgebiet und wird direkt von der B 20 aus erschlossen. Ein erheblicher Kaufkraftabfluss ist wegen der Entfernung nicht zu erwarten. Aus Sicht der Bauverwaltung bestehen gegen die Ausweisung des Sondergebiets und Gewerbegebiets für diese Einkaufsmärkte keine Bedenken. Die Verwaltung schlägt vor, gegen diese Bauleitplanung weder Bedenken noch Anregungen vorzubringen.

TOP 5

Bekanntgaben

Bürgermeister Dr. Merz macht folgende Bekanntgaben von Seiten der Verwaltung:

  • Förderung der Kleinkläranlagen

Die Gemeindewerke Burgkirchen teilen mit, dass für 306 Anwesen die Unterlagen für den Antrag von Fördermitteln im Februar 2006 versandt wurden. Bisher wurden 159 Förderanträge eingereicht mit einer Zuschusssumme von 525.997,50 €. Ausgezahlt wurden bis 395.170 €. Es ist davon auszugehen, dass noch ca. 20 bis 30 Anwesen nachrüsten müssen und bei 5 Anwesen fehlen noch die Anträge für die wasserrechtliche Genehmigung. Etwa 100 Anwesen haben eine Landwirtschaft bzw. ausreichend Gülle- bzw. Abwasserlagerraum, sodass eine Nachrüstung nicht verpflichtend ist. Die Gemeindewerke weisen darauf hin, dass die Förderung zum 31.12.2010 ausläuft. Bis dahin müssen die Nachrüstungen durchgeführt, in Betrieb und von einem Sachverständigen abgenommen sein. Der Bayerische Landtag hat zwar eine Verlängerung des Förderzeitraumes mit verminderten Fördersätzen beschlossen, jedoch wurde vom zuständigen Ministerium eine Umsetzung noch nicht durchgeführt. Es ist zu befürchten, dass wegen der Haushaltskonsolidierungen der Bayerischen Staatsregierung dieser Landtagsbeschluss nicht umgesetzt wird.

  • Geschwindigkeitsmessungen der Gemeindeverwaltung in der Mozartstraße und auf der ST 2107 zwischen Jahnstraße und Alzbrücke

In der Mozartstraße haben fast alle Verkehrsteilnehmer die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingehalten. Nur ganz wenige Autofahrer sind schneller als 60 km/h gefahren.

Auf der Staatsstraße 2107 (zwischen Jahrstraße und Alzbrücke) sind während der Geschwindigkeitsmessung insgesamt 2553 Fahrzeuge gefahren. 53 % der Verkehrsteilnehmer sind schneller als die erlaubten 50 km/h gefahren (größtenteils zwischen 51 und 60 km/h). 280 Verkehrsteilnehmer (= 11 %) sind schneller als 60 km/h gefahren.

TOP 6

Wünsche und Anfragen

GR Kölbl berichtet von seinen Beobachtungen der Parksituation im Umfeld des Friedhofs an Allerheiligen. Die von der Gemeindeverwaltung getroffene zeitlich begrenzte Einbahnstraßenregelung hat direkt am Friedhof gewirkt. Aber im weiteren Umfeld (z. B. an der verlängerten Kantstraße) war die Parksituation so, dass im Ernstfall kein Rettungswagen durchgekommen wäre. Er bittet die Gemeindeverwaltung das Parkkonzept für nächstes Jahr (Allerheiligen) zu überarbeiten.

Ende des öffentlichen Teils um 17.55 Uhr.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.

Zum Seitenanfang

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 05.10.2010.

 

 

Vor der Bauausschusssitzung fand ein Ortstermin in Gufflham statt. Siehe TOP 3.

Außerdem wurde die neue Druckerhöhungsanlage für die Wasserversorgung Dorfen besichtigt.

TOP 1

Baugesuche

1.       Überdachung einer Terrasse zwischen Wohnhaus und Garage / § 34 BauGB /          Innenbereich ohne Bebauungsplan

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Überdachung der Terrasse zwischen Wohnhaus und Garage zu zustimmen.

Das Vorhaben stellt eine angemessene Erweiterung des Bestands dar und fügt sich ein. Die Überdachung liegt an keiner Grundstücksgrenze. Durch die Erweiterung wird kein weiterer Stellplatz erforderlich.

2.        Nutzungsänderung von Veranstaltungsräumen in Gaststätte / § 35 Abs. 2 BauGB/ Sonstiger Außenbereich

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, der Nutzungsänderung des Lichtkellers im Untergeschoß des Anwesens in Mark - unter der Voraussetzung, dass alle Stellplätze nachgewiesen werden - zuzustimmen.

Der Bauantrag beinhaltet die Nutzungsänderung des Lichtkellers im Untergeschoß mit 40 m² in eine Gaststätte, damit in diesen Räumen auch Getränke und Speisen ausgeschenkt werden dürfen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits beim letzten Bauantrag von der Gemeinde ein weiterer Stellplatz gefordert wurde, aber wegen fehlender Satzung nicht durchgesetzt werden. Insgesamt werden 12 Stellplätze nachgewiesen. Nach den Berechnungen und der gemeindlichen Satzung sind 13 Stellplätze nachzuweisen. Ein neuer Stallplatznachweis wurde angefordert. Laut Herrn Schröck ist genug Platz für 18 Stellplätze da. Dies müsste entsprechend eingetragen werden.

TOP 2

Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“ - 3. Änderung

Änderung des Kniestocks

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt  dem Gemeinderat mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen, die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 „Grasset“ im vereinfachten Verfahren durchzuführen. Inhalt der Änderung ist die Streichung des Kniestocks und die Festlegung einer Wandhöhe von 4,6 bzw. 4,8 m für die bisher mit I+D ausgewiesenen Bereiche des Bebauungsplangebietes.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der Bebauungsplanänderung vorzubereiten.

Hintergrund:

In der Sitzung des Gemeinderats vom 07. September 2010 wurde der Antrag von Sebastian Schmidt und Kristina Wallner-Schmidt auf Neubau eines Einfamilienhauses im Pfefferweg 18 behandelt. Gleichzeitig mit ihm wurde die Befreiung von der Kniestockhöhe von derzeit 1,2 m im Bebauungsplan Nr. 38 beantragt.

Nachdem es sich bei der Festlegung des Kniestocks im Bebauungsplan um eine grundsätzliche Festlegung für den gesamten Randbereich des Bebauungsplan handelt, ist zu prüfen, ob diese Regelung generell geändert werden soll.

Zusätzlich hat das Landratsamt AÖ mit zwei Schreiben mitgeteilt, dass bei fünf weiteren bereits errichteten Einfamilienhäusern in diesem Baugebiet die Kniestockhöhe tatsächlich nicht eingehalten worden ist. Die Gemeinde wurde deshalb um grundsätzliche  Überprüfung gebeten, ob diese Festlegung in der Hinsicht geändert werden könnte, dass anstatt des bisherigen Kniestocks eine Wandhöhe festgelegt wird. Herr Weber schlägt eine Wandhöhe von 4,8 m vor. Dies stellt eine Erhöhung des Kniestocks um rund 25 cm nach bisheriger Form dar. Anzumerken ist, dass einer der Bauherrn diese Wandhöhe noch überschreitet, jedoch vom Landratsamt geduldet werden könnte. Hier wurde gefragt, ob es nicht an der Zeit wäre, auch einmal einen Rückbau einzufordern.

TOP 3

Außenbereichssatzung Gufflham

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, dem Antrag von 8 Grundstückseigentümern aus dem Bereich Gufflham auf Ausweisung einer Außenbereichssatzung für Gufflham nicht statt zu geben. Das alte Gebäude Gufflham 6 soll weiterhin geduldet werden.

Bei der Ortsbesichtigung stellte sich im Gespräch mit den Anwohner heraus, dass diese gar keine Außenbereichssatzung wünschen. Es geht lediglich um den Erhalt des alten Gebäudes Gufflham 6, das nach dem Tod des Herrn Otto Gemballa im Jahre 2006 hätte abgerissen werden müssen.

Hintergrund:

8 Grundstückseigentümer aus dem Bereich Gufflham haben schriftlich den Antrag auf Außenbereichssatzung für den Ortsteil Gufflham gestellt. Begründet wird der Antrag damit, dass das ehemals von Herrn Otto Gemballa bewohnte alte Gebäude Gufflham 6 für seinen Enkel erhalten bleiben soll. Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben wurde dieser Antrag bereits in der August-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses erläutert und festgelegt, dass dieser Punkt erst behandelt werden soll, wenn die Fragen zur Einbeziehung des alten Gebäudes Gufflham 6 und die mögliche Größe einer Außenbereichssatzung geklärt sind. Dazu fand mittlerweile mit Herrn Weber vom Sachgebiet Bauaufsicht des Landratsamtes Altötting eine Ortsbesichtigung statt. Herr Weber hat erklärt, dass auf Grund der vorhandenen Gebäude eine Außenbereichssatzung für Gufflham grundsätzlich möglich ist, jedoch eine Abgrenzung, welche Gebäude in die Außenbereichssatzung einbezogen werden können, äußerst schwierig ist. Der Bau- und Umweltausschuss soll deshalb den Bereich Gufflham vor dem offiziellen Teil der Bau- und Umweltausschusssitzung besichtigen.

Bei einer möglichst engen Fassung der Grenze der Außenbereichssatzung (Alternative 1) wäre das betroffene Anwesen nicht enthalten. Bei den Alternativen 2 bis 4 werden die Wünsche der Antragsteller eher berücksichtigt. Je größer die Grenze des Außenbereichs gezogen wird, umso mehr mögliche Bauflächen entstehen. Dies ist jedoch mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Kernbereichs des Ortsteils Gufflham nach Ansicht der Verwaltung nicht mehr vereinbar, da im Verhältnis zum Bestand zu viele Bauflächen geschaffen werden. Die Varianten werden aufgezeigt. Dies müsste dann mit einer geordneten städtebaulichen Planung mit Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan vorgenommen werden.

Aus Sicht der Verwaltung soll deshalb dem Antrag auf Ausweisung einer Außenbereichssatzung für Gufflham nicht stattgegeben werden, um eine nicht geordnete städtebauliche Entwicklung zu verhindern.

TOP 4

Eisenbahnkreuzungsgesetz / Änderung der Kreuzungsvereinbarung für den Bahnübergang in Pirach

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, der Kreuzungsvereinbarung vom 13.09.2010 für den Umbau des Bahnübergangs bei Bahn-km 25,455 der St 2107 und dem Bau eines Gehwegs mit geschätzten Kosten von 26.800 brutto zu zustimmen.

Der bereits gestellte Antrag auf Bezuschussung durch die Regierung von Oberbayern nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrs- und Finanzierungsgesetz ist entsprechend zu berichtigen.

Hintergrund:

Der Gemeinderat hat in seiner Juli-Sitzung den Kreuzungsvereinbarungen für die Bahnübergänge in Hecketstall, Pirach und Mad zugestimmt. Dabei war in § 5 der Vereinbarung für den Bahnübergang bei km 25,455 (St 2107) ein gemeindlicher Anteil von brutto 42.000 € veranschlagt. Die Regierung von Oberbayern hat diese Kreuzungsvereinbarung nicht genehmigt, nachdem die Südost-bayernbahn dabei alle Kosten für den Umbau des Bahnübergangs der Gemeinde verrechnen wollte. Einige der Kosten betreffen jedoch den Umbau der St 2107 und somit den Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Traunstein. Die Südostbayernbahn hat nun der Gemeinde Burgkirchen eine neue Kreuzungsvereinbarung vorgelegt, in der der gemeindliche Anteil für den Umbau der Kreuzung in Pirach auf brutto 26.800 € festgelegt wird. Die restlichen Kosten für den Umbau sind vom staatlichen Bauamt Traunstein in Höhe von 15.200 € zu tragen. Über diese neue Kreuzungsvereinbarung ist ein Beschluss des Gemeinderats herbeizuführen. Die Verwaltung war bisher der Ansicht, dass auch die Kosten für den Umbau der einmündenden Gemeindestraße in die St 2107 zu tragen sind.

TOP 5

Bekanntgaben

Herr Schwunk teilt mit, dass demnächst eine Umfrage unter Hirtener Bürgern wegen der Beteiligung an den Kosten des Hochwasserschutzes durchgeführt werden soll.

TOP 6

Wünsche und Anfragen

Aufgrund des Presseberichts über die Weiterbeschäftigung von Frau Asenbeck bei der Mittagsbetreuung in der Grundschule kam die Frage, wie es zu dieser Darstellung gekommen sei. GR Dieter Wüst kündigt an, diesen Vorgang in der nächsten Gemeinderatssitzung öffentlich behandeln zu wollen, da er der Ansicht sei, dass der Pressebericht nicht den Tatsachen entspräche, und der Gemeinderat dies nicht akzeptieren dürfe.

Ende des öffentlichen Teils um 17.30 Uhr. Herr Gerlitz erscheint in diesem Augenblick und darf auch gleich wieder gehen.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.

Zum Seitenanfang

Helmut Keck:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 03.08.2010.

 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Baugesuche

1. Errichtung einer Doppelgarage / § 35 BauGB / Außenbereich

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Doppelgarage zu zustimmen. Das Landratsamt soll darauf hinwirken, dass auf den Garagen ein Satteldach errichtet wird.

Das Vorhaben befindet sich nach dem Flächennutzungsplan im Außenbereich. Der Bauherr möchte das ehemalige Café Jahn nur noch zu Wohnzwecken nutzen. Dazu möchte er auf dem ehemaligen Parkplatz eine Doppelgarage errichten. Nach mündlicher Auskunft des Landratsamtes Altötting ist für die „Rücknutzung“ des Cafés in eine Wohnnutzung keine Baugenehmigung erforderlich. Die Errichtung einer Doppelgarage stellt eine angemessene Erweiterung des Bestandes dar. Zur besseren Einbindung in die Landschaft wäre ein Satteldach wünschenswert.

2. Einbau einer Außentreppe / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 14 „Hecketstall II“

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Einbau einer Außentreppe zu zustimmen.

Der Bauantrag beinhaltet eine Außentreppe zum Balkon im Obergeschoß eines Wohngebäudes. Die Außentreppe entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

3. Neubau eines Vier-Familienhauses mit 4 Garagen / § 30 BauGB /

Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“ (nördlich der Kreuzstraße)

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Bauantrag auf Neubau eines Vier-Familienhauses mit Befreiung von der Baugrenze um 2 m nach Südosten zu zustimmen.

Der Bauantrag benötigt eine Befreiung von den Baugrenzen um 2 m nach Südosten für das Wohngebäude. Dies wird mit der besseren Nutzbarkeit des Grundstücks begründet. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Der Stellplatznachweis ist mit 4 Garagen erbracht.

4. Überdachung einer Tiefgarageneinfahrt / § 30 BauGB /

Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse“ (beim Altenheim)

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Bauantrag auf Überdachung der Tiefgarageneinfahrt mit Befreiung von der Baugrenze zu zustimmen. Voraussetzung ist, dass die Abstandsflächenübernahme erteilt wird.

Die beiden Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 24 Wohneinheiten wurden 1998 genehmigt. Die Tiefgaragenabfahrt der dazugehörigen Tiefgarage soll zur besseren Reinhaltung nun überdacht werden. Die Überdachung hat einen Grenzabstand von 2 m. Damit ist eine Abstandsflächen-überdachung von 1 m notwendig.

5. Bekanntgaben:

Nachdem mehrere Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes einhalten, wurde von der Verwaltung für diese Bauvorhaben jeweils eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Errichtung eines Werk- und Baumarktes / § 30 BauGB / Gewerbegebiet (Hecketstall)
  • Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude / § 30 BauGB /

Bebauungsplanes Nr. 17 „Hirten“ (Bereich „Schäferstraße“)

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage / § 30 BauGB /

Bebauungsplan Nr. 33 „Hirten“ (westlich der Greinstraße)

  • Anbau eines Wintergartens / § 30 BauGB /

Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen I“ (11. Änderung „Hochfellnstraße“)

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage / § 30 BauGB /

Bebauungsplan Nr. 47 „Wimpasing I“

TOP 2

Bekanntgaben

Außenbereichsatzung Gufflham

Der Gemeinderat hat sich heuer schon mit Außenbereichssatzungen in Thalhausen, Plattenberg und Brandstätt. Nun haben auch 8 Grundstückseigentümer aus dem Bereich Gufflham einen Antrag auf Außenbereichssatzung für den Ortsteil Gufflham gestellt. Derzeit sind noch einige Fragen offen, die im Augenblick vom Landratsamt Altötting geprüft werden. Der Antrag für eine Außenbereichssatzung für Gufflham soll erst dann behandelt werden, wenn die Fragen der Einbeziehung des alten Gebäudes Gufflham 6 (das in Zusammenhang mit einer früheren Baubewilligung eigentlich seit einigen Jahren abgerissen sein müsste) und die mögliche Größe einer Außenbereichssatzung sowie eine mögliche Einschränkung durch das Überschwemmungs-gebiet geklärt sind.

Hochwasserschutz – Hirten/Au

Der Vorentwurf des Wasserwirtschaftsamtes in Traunstein (WWA-TS) ist nahezu fertig und beinhaltet die geplante Hochwasserschutzmauer für Hirten einschließlich des Ortsteils Au als auch den Ausgleich des verloren gehenden Retentionsvolumens. Für den Retentionsraum-Ausgleich hat das WWA-TS entsprechende Maßnahmen konzeptionell ermittelt. Diese neuen Retentionsflächen sollen ortsnah bei Hirten im Auenbereichen geschaffen werden durch Einbau von Querriegeln in Aueflächen und einer Sohlrampe.

Die Grundwasserthematik muss in einem nächsten Planungsschritt geklärt werden, nachdem viele Hirtner im Grundwasseranstieg eine deutlich realere Gefahr als in einer Überschwemmung durch die Alz sehen. Ziel ist es sicherzustellen, dass es durch den Bau eines Hochwasserschutzes für Hirten zu keiner Verschlechterung für die Anlieger hinsichtlich des Grundwassers kommt.

Die Baukosten für die Hochwasserschutzmauer betragen ca. 800.000 €, die Ersatzbeschaffung für den verloren gegangenen Retentionsraum kostet ca. 1,2 Mio. €. Die geschätzten Kosten können noch abweichen bei der Hochwasserschutzmauer hinsichtlich einer eventuell notwendigen Ableitung des Grundwassers und bei den Retentionsräumen hinsichtlich einer genauen Ausplanung sowie für Gutachter- und Entschädigungskosten.

Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde Burgkirchen einen Beteiligtenbeitrag von ca. 50 % zu tragen hat. Somit kämen wären für die Gemeinde Burgkirchen noch Restkosten von etwa 1,1 Mio. € zu finanzieren sind.

In einem nächsten Schritt werden die Grundstückseigentümer der möglichen Retentionsflächen und Überschwemmungsgebiete vom WWA-TS über den derzeitigen Planungsstand zu informieren. Als Termin ist dafür der 15. September 2010 um 19.00 Uhr im Bürgerzentrum (Kleiner Saal) vorgesehen. Anschließend sollen die Bürger im Ortsteil Hirten im Rahmen einer außerordentlichen Bürgerversammlung über den geplanten Hochwasserschutz informiert werden. Dabei soll auch eine mögliche Kostenbeteiligung der Vorteilsnehmer angesprochen werden und ebenso die Einschränkungen wenn der Hochwasserschutz nicht realisiert werden kann.

Im Anschluss an den Sachvortrag des Bürgermeisters hat sich eine rege Diskussion angeschlossen. Das Gremium kritisierte dabei vor allem die enorme Verteuerung der Maßnahme (Verdoppelung) gegenüber den Zahlen aus dem Jahr 2008.

TOP 3

Wünsche und Anfragen

GR Wüst bitte die Verwaltung um eine Stellungnahme zum Stand eines aktuellen Antrages, der eine beabsichtigte Nutzungsänderung der Immobilie auf dem Gelände der ehemaligen Kommunalen Verkehrsüberwachung in Achatz betrifft. Dort will das Zentrum für stationäre Schwerstpflege (ZesS) eine Spezialeinrichtung für entsprechende Patienten schaffen, die eine Intensivpflege und/oder Beatmungspflege benötigen. Bauamtsleiter Schwunck berichtet, dass die Verwaltung diesbezüglich bereits in Gesprächen mit der Regierung von Oberbayern bzw. mit dem Landratsamt Altötting ist. Das Projekt kann nur genehmigt werden, wenn in einem ersten Schritt das benötigte Areal als Sondergebiet ausgewiesen wird. Aber bereits da, gibt es ggf. rechtliche Probleme. Die Verwaltung bleibt in dieser Sache intensiv am Ball.

18.15 Uhr: Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.

Zum Seitenanfang

Helmut Keck:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 06.07.2010

 

Zu Beginn der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses hat GR Wüst im Namen des Gremiums an Herrn Bürgenmeister Dr. Merz herzliche Glückwünsche zum zurückliegenden Geburtstag ausgesprochen.

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Baugesuche

1. Vorbescheidanfrage: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage /§ 30 BauGB / Hirten

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Vorbescheidsantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage mit Befreiung von der Baugrenze zu zustimmen.

Der Antragsteller will mit dieser Vorbescheidsanfrage klären, ob eine Befreiung von der Baugrenze prinzipiell möglich ist. Der Antrag hält ansonsten alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Das Wohngebäude liegt nach Süden um 7 m und nach Osten um 4 m außerhalb der Baugrenzen. Dadurch würde das Haus versetzt zum benachbarten Bestand stehen und die Fenster nach Osten nicht auf das vorhandene landwirtschaftliche Nebengebäude schauen. Die Grundstückstiefe nach Süden lässt dies zu. Die Garage schließt bündig an die benachbarte Garage im Westen an. Die benachbarten Grundstückseigentümer haben unterschrieben.

2.  Anbau eines Wintergartens und Errichtung einer Dachgaube / § 35 Abs. 2 BauGB / Außenbereich (Grasset)

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Anbau eines Wintergartens und Errichtung einer Dachgaube zu zustimmen.

Der Bauantrag beinhaltet einen erdgeschossigen Wintergarten mit Terrasse und einer Schleppgaube im Obergeschoss. Die Erweiterung ist im Verhältnis zum Bestand angemessen, die Grundstücksnachbarn haben unterschrieben. Ein weiterer Stellplatzbedarf entsteht durch den Anbau nicht.

3.  Neubau einer Lagerhalle mit Blockheizkraftwerk / § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB /          privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Lagerhalle mit Blockheizkraftwerk zu zustimmen.

Der Bauantrag beinhaltet eine Lagerhalle mit Blockheizkraftwerk in Form eines Holzvergasers. Das Gebäude steht am Hang zwischen Hofstelle und Halsbach und fügt sich ein. Die offene Seite der Halle schaut zum Hof. Die Grundstücksnachbarn haben unterschieben. Ein zusätzlicher Stellplatzbedarf entsteht durch die Halle nicht.

4.  Neubau einer Rinderstallung / § 35 Abs. 1 BauGB /privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Neubau einer Rinderstallung zu zustimmen.

Für diesen Bauantrag wurde bereits im Jahr 2006 ein Vorbescheidsantrage gestellt und vom Landratsamt Altötting auch ein entsprechender Genehmigungsbescheid erteilt. Der aktuelle Bauantrag entspricht den Auflagen des damaligen Vorbescheids. Der Rinderstall liegt unmittelbar östlich des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes. Der Abstand zur 20 KV-Freileitung im Osten wird eingehalten.

5.  Neubau eines Nebengebäudes und Errichtung eines Wintergartens/ § 30 BauGB / Gendorf

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Neubau eines Nebengebäudes und Errichtung eines Wintergartens zu zustimmen.

Die bestehende Garage wird abgebrochen, da diese zu klein ist und wird durch eine neue Doppelgarage ersetzt. Diese erhält ein Flachdach und liegt außerhalb der Baugrenzen. Der Wintergarten wird nur erdgeschoßig ausgeführt um den Wohnraum zu vergrößern. Durch die Errichtung der Doppelgarage und des Wintergartens wird die Stellplatzsatzung erfüllt.

6.  Bekanntgaben:

Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes einhält, wurde von der Verwaltung eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Errichtung eines Werk- und Baumarktes / § 30 BauGB / Gewerbegebiet (Hecketstall)

TOP 2

Außenbereichssatzung Thalhausen

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die vorgenommenen  Wertungen und Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vorzunehmen und die Einzeländerungen zu beschließen.

Auf Grund der empfohlenen Änderungen ist die Außenbereichssatzung für Thalhausen erneut öffentlich auszulegen. In der erneuten Auslegung soll darauf hingewiesen werden, dass nur zu den neu beschlossenen Änderungen Stellung bezogen werden kann.

Hintergrund:

Der Gemeinderat hatte in seiner April-Sitzung beschlossen, für den Ortsteil Thalhausen eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB zu erlassen. Der Entwurf dieser Außenbereichssatzung wurde in der Zeit vom 17.04. bis einschließlich 18.06.2010 öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange und Grundstückseigentümer beteiligt. Verschiedene Träger öffentlicher Belange und eine Privatperson hatten ihre Stellungsnahmen abgegeben. Diese wurden in der aktuellen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses behandelt, wo nötig entsprechende Einzelbeschlüsse und anschließend o. g. Gesamtempfehlungsbeschluss (jeweils einstimmig) gefasst.

TOP 3

Fortschreibung des Regionalplanes Südostoberbayern

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die 8. Fortschreibung des Regionalplans Südostbayern für die Bereiche Kapitel B I „Natur und Landschaft“ sowie B III „Land- und Forstwirtschaft“ vom 12.02.2010 zur Kenntnis. Einwendungen werden dagegen nicht erhoben.

Hintergrund:

In der Juni-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde unter TOP „Bekanntgaben“ mitgeteilt, dass die Region 18 die Fortschreibung der beiden o. g. Kapitel beschlossen hat. Inhalt der Anpassung dieser beiden Kapitel ist die Änderung des Landesentwicklungsprogramms 2006, wonach Überschneidungen von Schutzgebieten (so genannte Doppelsicherungen) nicht mehr notwendig sind. Deshalb wurden Beim Bereich landschaftliche Vorbehaltsgebiete die Nr. 43 „Alztal von Burgkirchen bis zum Inn“ und Nr. 44 „Salzachtal von Raitenhaslach bis zum Inn“ herausgenommen, da diese komplett als Naturschutzgebiet bzw. Landschaftsschutzgebiet festgesetzt sind.

Zudem wurden die Bannwälder auf dem Gemeinde Burgkirchens im Altöttinger Forst herausgenommen, da diese ebenfalls durch Rechtsverordnung ausgewiesen sind.

Diese Änderungen des Regionalplanes bzw. der Karte 3 „Landschaft und Erholung“ berühren somit keine Belange der Gemeinde Burgkirhcen. Einwendungen oder Anregungen an den Regionalen Planungsverband zu dieser Planung sind aus Sicht der Gemeindeverwaltung nicht erforderlich.

TOP 4

Öffentliche Feld- und Waldwege der Gemarkung Raitenhaslach:  8 Einziehungen und  5 Berichtigungen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, die vorgestellten Einziehungen und Berichtigungen im Straßen-Bestandsverzeichnis der Gemeinde Burgkirchen einzutragen.

Hintergrund:

Die Gemeinde Burgkirchen erhielt im Herbst 2009 auf Anforderung von der Stadt Burghausen rund 50 Bestandsblätter von öffentlichen Feld- und Waldwegen (ÖFWW) der ehemaligen Gemeinde Raitenhaslach. Diese ÖFWW müssen erst in das Bestandsverzeichnis der Gemeinde Burgkirchen aufgenommen werden.

Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats vom 01.09.2009 wurden nun abschließend weitere öffentliche Feld- und Waldwege der Gemarkung Raitenhaslach überprüft. In Absprache mit den Grundstückseigentümern werden nun folgende Einziehungen und Berichtigungen durchgeführt:

1. Einziehung

Nr. 51 Rt „Poschenhofer Wiesenweg“

  • Anfangspunkt:         Gemeindestraße Nr. 53
  • Endpunkt:               Gemeindestraße Nr. 55
  • Flur-Nr.:                 1190 Gemarkung Raitenhaslach
  • Länge:                   0,520 km
  • Begründung: Der Weg ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat deswegen jede Verkehrsbedeutung verloren.

2. Einziehung

Nr. 52 Rt „Tanzergütlweg“

  • Anfangspunkt:         Öffentlicher Waldweg Nr. 53
  • Endpunkt:               Gemeindestraße Nr. 55
  • Flur-Nr.:                 699 Gemarkung Raitenhaslach
  • Länge:                   0,320 km
  • Begründung: Der Weg ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat deswegen jede Verkehrsbedeutung verloren.

3. Einziehung

Nr. 55 Rt „Hofmeister Wiesenweg“

  • Anfangspunkt:         Öffentlicher Feldweg Nr. 58
  • Endpunkt:               Gemeindestraße Nr. 53
  • Flur-Nr.:                 ohne
  • Länge:                   0,290 km
  • Begründung: Der Weg ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat deswegen jede Verkehrsbedeutung verloren.

4. Einziehung

Nr. 56 Rt „Weg zum Poschenhof“

  • Anfangspunkt:         Gemeindestraße Nr. 53
  • Endpunkt:               Öffentlicher Feldweg Nr. 51
  • Flur-Nr.:                 ohne
  • Länge:                   0,210 km
  • Begründung: Der Weg ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat deswegen jede Verkehrsbedeutung verloren.

5. Einziehung

Nr. 57 Rt „Feldweg bei Kobl“

  • Anfangspunkt:         Staatsstraße 2357
  • Endpunkt:               Öffentlicher Feldweg Nr. 58
  • Flur-Nr.:                 ohne
  • Länge:                   0,230 km
  • Begründung: Der Weg ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat deswegen jede Verkehrsbedeutung verloren.

6. Einziehung

Nr. 58 Rt „Hofmeister Feldweg“

  • Anfangspunkt:         Gemeindestraße Nr. 53
  • Endpunkt:               Gemeindegrenze Dorfen
  • Flur-Nr.:                 ohne
  • Länge:                   0,420 km
  • Begründung: Der Weg ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat deswegen jede Verkehrsbedeutung verloren.

7. Einziehung

Nr. 59 Rt „Wiesenweg bei Kobl“

  • Anfangspunkt:         Staatsstraße 2357
  • Endpunkt:               Gemeindestraße Nr. 53
  • Flur-Nr.:                 ohne
  • Länge:                   0,270 km
  • Begründung: Der Weg ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat deswegen jede Verkehrsbedeutung verloren.

8. Einziehung

Nr. 60 Rt „Gasteiger Feldweg“

  • Anfangspunkt:         B 20
  • Endpunkt:               Staatsstraße 2107
  • Flur-Nr.:                 1231 Gemarkung Raitenhaslach
  • Länge:                   0,490 km
  • Begründung: Der Weg ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat deswegen jede Verkehrsbedeutung verloren.

9. Berichtigung

Nr. G-58 Rt „Tanzergütlstraße“                neu F-63

  • Anfangspunkt:         G-96 (alt: G-55 Rt)
  • Endpunkt:               Gemarkungsgrenze Burgkirchen (als: Gemeindegrenze Burgkirchen)
  • Flur-Nr.:                 686 und 711 Gemarkung Raitenhaslach
  • Länge:                   0,415 km (alt 0,553 km)
  • Begründung: Der öffentliche Feld- und Waldweg ist weiterhin vorhanden. Es haben sich jedoch Anfangspunkt und Länge geändert.

10. Berichtigung

Nr. G-25 Rt „Straße nach Mehring/Isling“   neu F-64 „Weg von Spielmann nach Silmoning“

  • Anfangspunkt:         G-26 Raitenhaslacher Forststraße (alt G-50)
  • Endpunkt:               Bahnlinie Tüssling - Burghausen (alt: Gemeindegrenze Isling)
  • Flur-Nr.:                 463 T Gemarkung Raitenhaslach
  • Länge:                   0,290 km (alt: 0,830 km)
  • Begründung: Der Weg wird weiterhin als öffentlicher Feld- und Waldweg genutzt. Die Angaben zur Bezeichnung, zum Anfangspunkt, Endpunkt und Länge sind zu berichtigen.

11. Berichtigung

Nr. 53 Rt „Tanzergütlweg“                      neu F-65

  • Anfangspunkt:         G-96 (alt: Gemeindestraße Nr. 55)
  • Endpunkt:               F-63 (alt: Gemeindestraße Nr. 58)
  • Flur-Nr.:                 698/1 T, 698, 713/5, 706 und 712 Gemarkung Raitenhaslach

(alt: nur 712 Rt)

  • Länge:                   0,500 km (alt: 515 km)
  • Begründung: Der öffentliche Feld- und Waldweg ist weiterhin vorhanden. Es haben sich jedoch die Flurnummern, der Anfangspunkt, Endpunkt und die Länge geändert.

12. Berichtigung

Nr. 54 „Kollmann Feldweg“                      neu F-66

  • Anfangspunkt:         G-103 (alt: Gemeindestraße Nr. 58)
  • Endpunkt: Fl.-Nr.     Flur-Nr. 711 Rt (alt: Staatsstraße 2107)
  • Flur-Nr.:                 687, 685 T und 713 T Gemarkung Raitenhaslach (alt: nur 607)
  • Länge:                   0,270 km (alt 0,390 km)
  • Begründung: Der Weg ist in der Natur vorhanden. Es haben sich jedoch die Flurnummern, der Anfangspunkt, Endpunkt und die Länge geändert.

13. Berichtigung

Nr. 66 „Feldweg nach Seißl“                             neu F-67

  • Anfangspunkt:         G-87 (alt: 735 Rt)
  • Endpunkt:               Flur-Nr. 755 Rt (alt: Gemeindestraße 15 Rt)
  • Flur-Nr.:                 1088 T, 1087 T, 754/2 T, 1097 T, 756/3 T und 756 T                                                    Gemarkung Raitenhaslach (alt: nur 735 Rt)
  • Länge:                   0,180 km (alt 0,480 km)
  • Begründung: Der Weg ist in der Natur vorhanden. Es haben sich jedoch die Flurnummern, der Anfangspunkt, Endpunkt und die Länge geändert.

TOP 5

Bekanntgaben

Bürgermeister Dr. Merz gibt folgende Informationen bekannt:

  • Planfeststellung „Umbau Salzachzentrum in Burghausen“. Die Stadt Burghausen hat der Gemeindeverwaltung die entsprechenden Unterlagen zur Stellungnahme vorgelegt. Ein Beschlussvorschlag wird bis zur Sitzung des Gemeinderates von der Verwaltung ausgearbeitet. Der Neubaukomplex wird eine Nutzfläche von ca. 18.000 m² haben, was sicher einen Einfluss auf den Kaufkraftabfluss in Burgkirchen haben wird.
  • Bei einer der nächsten Sitzung wird sich das Gremium mit Ausgleichsflächen beim Ziegelwerk Schwarz befassen.
  • In Zusammenhang mit der Problematik „Energieschächte/Bodentanks“ auf dem Platz vor dem Bürgerhaus soll es ab Mitte Juli zu einer baulichen Lösung kommen.
  • Die Firma Gore hat mittlerweile einen Bauantrag zur Errichtung einer Fertigungsstätte im Industriepark Werk Gendorf eingereicht. Die Produktion soll im Herbst 2011 beginnen.
  • Die Burgkirchner Wählerinnen und Wähler haben beim Volksentscheid zu 61 % mit JA gestimmt.
  • Die Aktivitäten des Landschaftspflegeverbandes in Sachen „Brennen“ werden im Herbst 2010 beginnen

TOP 6

Wünsche und Anfragen

Keine Wortmeldungen.

Ende des öffentlichen Teils: 18.05 Uhr.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.

Zum Seitenanfang

Helmut Keck:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.06.2010

 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Baugesuche

1.        Umbau eines Geschäfts und Nutzungsänderung / § 34 BauGB /                      Sonstiger Innenbereich (Obere Terrasse)

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Umbau des Geschäfts mit Nutzungsänderung zu zustimmen.

Der Bauantrag stellt eine Tektur dar. Die Art der Nutzung wird von Gaststätte in teilweise Verkaufsraum geändert. Die Änderung ist im Verhältnis zum Bestand angemessen und fügt sich ein. Die Vorschriften der gemeindlichen Stellplatzsatzung werden erfüllt, nachdem durch die Änderung der Nutzung kein zusätzlicher Bedarf entsteht, sondern die Gaststättenfläche geringer wird.

2.        Anbau an ein bestehendes Wohnhaus zur Erweiterung der Wohnfläche /§ 30 BauGB Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“, 14. Änderung

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Anbau an das bestehende Wohnhaus zur Erweiterung der Wohnfläche mit Befreiung von der Baugrenze und der Anzahl der Vollgeschosse zu zustimmen.

Der begründete Bauantrag beinhaltet einen erdgeschoßigen Anbau zur Vergrößerung des Wohnzimmers. Der Anbau überschreitet die Baugrenze und geht nun bis zur Grundstücksgrenze. Der benachbarte Eigentümer hat eine Abstandsflächenübernahme unterzeichnet.

3.        Errichtung eines Lagerbehälters für Gärreste / § 35 BauGB / privilegiertes Vorhaben im Außenbereich

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Lagerbehälters für Gärreste zu zustimmen.

Der Lagerbehälter soll in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Biogasanlage errichtet werden. Das Vorhaben ist im Verhältnis zum Bestand angemessen.

4.        Erneuerung eines Dachstuhls und Einbau von drei Dachgauben / § 35 BauGB /    Sonstiges Vorhaben im Außenbereich

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, den Antrag auf Erneuerung eines Dachstuhls und dem Einbau von drei Dachgauben zu zustimmen.

Die Dachstuhlerneuerung und der Einbau der Dachgauben ist im Verhältnis zum Bestand angemessen. Es entsteht kein weiteres Vollgeschoss und keine weitere Wohneinheit.

5.        Aufstockung einer bestehenden Garage / § 35 Abs. 2 BauGB / sonstiger Außenbereich

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Aufstockung der bestehenden Garage zu zustimmen.

Die Aufstockung ist im Verhältnis zum Bestand angemessen. Die Abstandsfläche wird eingehalten, der betroffene Grundstücksnachbar hat unterschrieben.

6.        Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage / § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB /         privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (innerhalb Umspannwerk Pirach)

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage zu zustimmen. Auf die private Erschließung über das Grundstück der Fa. E.on transpower wird hingewiesen.

Die Erweiterungen werden an dem bestehenden Funkmasten in einer Höhe von 30 m bzw. 50 m angebracht. Zusätzlich wird ein neuer Container mit über 10 m³ neben den Gittermast gestellt. Die Erweiterung ist im Außenbereich zulässig, wenn es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient. Die Erschließung ist privatrechtlich mit der Fa. E.on transpower zu regeln.

7.        Bekanntgaben:

Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes einhält, wurde von der Verwaltung eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Nutzungsänderung einer Arztpraxis Gendorf / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 1 „Gendorf, Ortszentrum“
  • Errichtung einer Regalüberdachung / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 33 „Hecketstall III“

TOP 2

Bebauungsplan Nr. 1 Gendorf Ortszentrum – Kirchengrundstück

Kein Beschluss, nachdem die Gemeindeverwaltung noch ein Gespräch mit der Pfarrkirchenstiftung St. Pius führen will. Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde deshalb auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Hintergrund:

Die katholische Pfarrkirchenstiftung St. Pius hat eine Nutzungsänderung für das Grundstück Flur-Nr. 109/4 (kurz: „Kirchenwiese“) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ortszentrum Gendorf“ beantragt. Die so genannte „Kirchenwiese“ befindet sich im Besitz der katholischen Kirchenstiftung St. Pius und war ursprünglich für den Bau einer Filialkirche im Ortsteil Gendorf vorgesehen. Im o. g. Bebauungsplan ist der Bau einer Kirche auf diesem Grundstück festgeschrieben. Der Bau einer Filialkirche für den Ortsteil Gendorf ist aber auf Grund der tief greifenden Änderungen in der Seelsorgestruktur und eines stetig sinkenden Kirchenbesuches in absehbarer Zukunft nicht mehr realistisch.

Dagegen stehen in der historischen Pfarrkirche St. Johann umfangreiche Renovierungsarbeiten an, die durch Rücklagen der Pfarrkirchenstiftung und die möglichen Zuschüsse der Diözese allein nicht finanzierbar sind. Zudem ist von der Gemeinde Burgkirchen wegen der aktuellen Finanzsituation derzeit kein Zuschuss zu erwarten ist. Deshalb beabsichtigt die katholische Pfarrkirchenstiftung St. Pius durch den Verkauf der „Kirchenwiese“ die finanziellen Rücklagen auf zu stocken, um die Renovierungskosten weitgehend aus eigener Kraft bewältigen zu können.

Um das Grundstück (mit 5.213 m²) nun überhaupt verkaufen zu können, sollte eine Bebauung sowohl für Wohn- als auch Geschäftsgebäuden ermöglicht werden. Die Nutzung mit Wohn- und Geschäftsgebäuden bietet sich durch die unmittelbare Nähe zum Wingenplatz an und würde auch zur benachbarten Bebauung passen.

TOP 3

Klarstellungssatzung Innenbereich Bergham

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, für die Teilflächen der Grundstücke Bergham 60, 61, 62 und 62 ½ eine Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB aufzustellen.

Hintergrund:

Der Sachbearbeiter im Landratsamt Altötting hat im Zuge des Bauantrages darauf hingewiesen, dass eine Baugenehmigung für die zweite Wohneinheit nur möglich ist, wenn nachgewiesen wird, dass diese von der Familie selbst genutzt wird. Dies ist nur dann nicht notwendig, wenn die Gemeinde für die unmittelbar neben dem Gewerbegebiet liegenden Gebäude eine so genannte Klarstellungssatzung (nach § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB) erlässt, in der der Innenbereich genau definiert wird. Dieser Innenbereich muss jedoch so eng abgegrenzt sein, dass nur Erweiterungen des Bestandes möglich sind und ist als zusätzlich als Mischgebiet zu definieren. Damit gelten für beide Bereiche die gleichen Lärmemissionswerte, wobei die Lärmwerte der TA-Lärm für Mischgebiete einzuhalten sind. Diese Vorgehensweise wurde im Vorfeld mit dem Landratsamt Altötting abgestimmt. Für diese Ausweisung ist kein Verfahren notwendig, da es sich nur um eine deklaratorische Feststellung handelt.

TOP 4

Außenbereichssatzungen für Plattenberg und Brandstätt

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (mit 8 : 3 Stimmen) nicht, aus den genannten Gründen für Plattenberg bzw. Brandstätt keine Außenbereichsatzung aufzustellen.

(Somit hat der Bau- und Umweltausschuss den Weg für entsprechende Außenbereichssatzungen (nach § 35 Abs. 6 BauGB) für die Bereiche Plattenberg und Brandstätt geebnet).

Hintergrund:

Außenbereichsatzungen sind nach § 35 Abs. 6 BauGB grundsätzlich möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es sich um bebaute Bereiche im Außenbereich handelt, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist. Einem Bauantrag innerhalb dieser Satzung kann nicht entgegen gehalten werden, dass dieser einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widerspricht oder die Entstehung oder Verfestigung eine Splittersiedlung befürchten lässt.

Für folgende Teile des Gemeindegebietes wurde im Herbst 2009 die Möglichkeit zur Erlassung einer Außenbereichssatzung überprüft:

Rehdorf: Die Voraussetzungen sind grundsätzlich erfüllt. Derzeit liegt kein Bauantrag vor.

Thalhausen: Dieser Bereich ist grundsätzlich geeignet und es wären mindestens 5 Parzellen zusätzlich bebaubar. Es liegt eine Voranfrage für den Bau eines Einfamilienhauses vor.

Höresham: Dieser Bereich ist nicht geeignet, da er noch überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist.

Bergham: Dieser Bereich ist bereits teilweise als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die restliche Wohnbebauung hat zu wenig Gewicht.

Gufflham: Dieser Bereich ist nicht geeignet, da die Gebäude zu weitläufig auseinander stehen.

Wechselberg: Dieser Bereich ist nicht geeignet, da er überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist.

Dorfen: Dieser Bereich ist nicht geeignet, da er überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist.

Binderweg: Der Bereich Binderweg wurde auch nach Ansicht des Landratsamtes Altötting durch die Erschließung des Baugebietes „Grasset“ zum Innenbereich.

Weiter Bereiche wurden im Herbst 2009 nicht überprüft.

Der Gemeinderat hatte in der April-Sitzung 2010 nach § 35 Abs. 6 BauGB eine Außenbereichssatzung für Thalhausen beschlossen.

In Zusammenhang mit der Außenbereichssatzung für Thalhausen, hatte Gemeinderat Rasch in der März-Gemeinderatssitzung die Anfrage gestellt, ob eine Außenbereichsatzung in Plattenberg grundsätzlich möglich wäre. Seit Ende März 2010 liegt dem Bauamt ein Bauantrag in Plattenberg vor. Der Bereich Plattenberg erstreckt sich von der B 20 bis zu einem ortsansässigen Baugeschäft mit drei kleineren selbständigen Bereichen. Zwischen den Anwesen Plattenberg 2 1/4, 59, 63 und 64 an der Gemeindeverbindungsstraße (GV-Straße) nach Eck besteht keine Sichtbeziehung zum Anwesen Plattenberg 61, da dazwischen ein geschlossener Wald steht. Dadurch ist nach Auffassung der Verwaltung dieser Bereich von Plattenberg in seiner Größe nicht als eine bauliche Einheit erkennbar. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass bei Ausweisung einer Außenbereichsatzung Kosten durch Infrastrukturmaßnahmen anfallen können.

Zur aktuellen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses lag nun ein weiterer Antrag für eine Außenbereichssatzung für den Bereich Brandstätt vor. Hier gibt es gegenwärtig fünf Anwesen, davon ein landwirtschaftlicher Betrieb. Auch hier wären nach Aussage des Landratsamtes die Voraussetzungen für eine Außenbereichssatzung erfüllt.

Die Verwaltung hatte einen negativen Beschlussvorschlag vorgelegt, weil durch die Ausweisung weiterer Bereiche, wie z. B. Plattenberg und Brandstätt, Vergleichsfälle für eine Besiedelung der Außenbereiche geschaffen werden, für die ggf. zusätzliche Kosten durch Infrastrukturmaßnahmen anfallen können.

Der Bau- und Umweltausschuss ist dem Beschlussvorschlag nach reger Diskussion nicht gefolgt und hat den Weg für entsprechende Außenbereichssatzungen (nach § 35 Abs. 6 BauGB) für die Bereiche Plattenberg und Brandstätt geebnet.

TOP 5

Kreuzungsvereinbarungen für Bahnübergänge Hecketstall, Pirach, Mad

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Kreuzungsvereinbarungen für die Bahnübergänge in Hecketstall bei Bahnkilometer 24,074 in Pirach bei Bahnkilometer25,455 und in Mad bei Bahnkilometer 26,009 zu zustimmen.

Hintergrund:

Bereits im Jahr 2008 wurde die Gemeinde Burgkirchen von der Südostbayernbahn (SOB) über den Ausbau des Elektronischen Stellwerks auf der Bahnstrecke 5725 von Altötting nach Burghausen unterrichtet.

Die Gemeinde Burgkirchen hat bei den Vorplanungen aktiv mitgewirkt:

  • Bei Bahnkilometer 24,074 in Hecketstall wurde insbesondere darauf gedrängt, dass die Schleppkurve für den parallel verlaufenden Fuß- und Radweg mit landwirtschaftlicher Nutzung nicht zu groß dimensioniert, aber im Einmündungsbereich asphaltiert wird.
  • Bei Bahnkilometer 25,455 (bei der Querung der St 2107 in Pirach) wurde von Seiten der Gemeinde Burgkirchen beantragt, einen parallel laufenden separaten Fußweg zu errichten. Dies hat die SOB in ihre Planung mit aufgenommen.
  • Bei Bahnkilometer 26,009 (Bahnübergang in Mad) wurde intensiv über die Ausgestaltung diskutiert, nachdem es darum ging, wie Langfahrzeuge den Bahnübergang an der Einmündung in die Straße nach Marienberg räumen können. Letztendlich wurde anstatt dem Rechtsabbiegegebot mit Wendeschleife bei Pirach der Ampellösung an der Marienberger Straße zugestimmt.

Nun hat die Südostbayernbahn die entsprechenden Kreuzungsvereinbarungen für diese drei Bahnübergänge übermittelt. Darin sind Kosten für die Gemeinde Burgkirchen genau aufgeführt:

  • Bahnübergang bei km 24,074 (Hecketstall):                      48.200 € (brutto);
  • Bahnübergang bei km 25,455 (Geh-/Radweg/St 2107):        42.000 € (brutto);
  • Bahnübergang bei km 26,009 (Mad):                              34.500 € (brutto).

Somit beträgt der Kostenanteil der Gemeinde Burgkirchen insgesamt 124.700 € (brutto).

Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz kann die Südostbayernbahn für diese Baumaßnahmen von der Gemeinde Burgkirchen entsprechende Vorausleistungen verlangen. Die SOB will die Baumaßnahmen noch im Jahr 2010 beginnen und bis zum Frühjahr 2011 beenden. Für die Gemeinde Burgkirchen bedeutet dies, dass möglicherweise noch heuer diesbezügliche Ausgaben anfallen könnten. Die Gemeinde Burgkirchen kann für die Baumaßnahmen bei der Regierung von Oberbayern nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrs- und Finanzierungsgesetz Zuschüsse beantragen. Nach einem aktuellen Schreiben der Regierung von Oberbayern vom März 2010 belaufen sich diese Zuschüsse auf 40 % der förderfähigen Kosten. Dabei hat die Gemeinde Burgkirchen bis spätestens 01.09.2010 die einzelnen Anträge für das Jahr 2011 zu stellen. Außerdem wurde der Gemeinde Burgkirchen telefonisch von einem Sachbearbeiter bei der Regierung von Oberbayern mitgeteilt, dass die Gemeinde Burgkirchen für diese Bahnübergänge baldmöglichst Anträge zum vorzeitigen Baubeginn für diese drei Maßnahmen stellen soll, damit diese Kosten beim Bayerischen Innenministerium rechtzeitig für 2011 angezeigt werden können.

TOP 6

Öffentliche Feld- und Waldwege der Gemarkung Raitenhaslach:  9 Einziehungen und  7 Berichtigungen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, die vorgestellten Einziehungen und Berichtigungen im Straßen-Bestandsverzeichnis der Gemeinde Burgkirchen einzutragen.

Hintergrund:

Die Gemeinde Burgkirchen erhielt im Herbst 2009 auf Anforderung von der Stadt Burghausen rund 50 Bestandsblätter von öffentlichen Feld- und Waldwegen (ÖFWW) der ehemaligen Gemeinde Raitenhaslach. Diese ÖFWW müssen erst in das Bestandsverzeichnis der Gemeinde Burgkirchen aufgenommen werden.

Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats vom 01.09.2009 wurden jetzt weitere öffentliche Feld- und Waldwege der Gemarkung Raitenhaslach überprüft. In Absprache mit den Grundstückseigentümern werden nun folgende Einziehungen und Berichtigungen durchgeführt:

1. Einziehung

Nr. 73 Rt „Weg im Fuchsluger Wald“

  • Anfangspunkt:         Waldweg Nr. 31 Rt
  • Endpunkt:               Bahnlinie
  • Flur-Nr.:                 ohne
  • Länge:                   0,205 km
  • Begründung: Der Weg hat die Bedeutung eines öffentlichen Feld- und Waldwegs verloren.

2. Einziehung

Nr. 42 Rt „Poscher Feldweg“

  • Anfangspunkt:         G-53 Rt
  • Endpunkt:               G-54 Rt
  • Flur-Nr.:                 ohne
  • Länge:                   1,249 km
  • Begründung: Der Weg ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat somit jede Verkehrsbedeutung verloren.

3. Einziehung

Nr. 44 Rt „Poschenmühlweg“

  • Anfangspunkt:         Poscher Feldweg Nr. 42 Rt
  • Endpunkt:               G-54 Rt
  • Flur-Nr.:                 1128 Gemarkung Raitenhaslach (Eigentum Gemeinde Burgkirchen)
  • Länge:                   0,250 km
  • Begründung: Der Weg ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat somit jede Verkehrsbedeutung verloren.
  • Anmerkung: Da der Weg eingezogen wird, soll die gemeindeeigene Fl.-Nr. 1128 Rt (545 m²) an den Benutzer veräußert werden.

4. Einziehung

Nr. 45 Rt „Aicher Waldweg“

  • Anfangspunkt:         GV-Str. 55 Rt
  • Endpunkt:               GV-Str. 54 Rt
  • Flur-Nr.:                 ohne
  • Länge:                   0,610 km
  • Begründung: Der Weg ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat somit jede Verkehrsbedeutung verloren.

5. Einziehung

Nr. 46 Rt „Aicher Wiesenweg“

  • Anfangspunkt:         G-54 Rt
  • Endpunkt:               St 2107
  • Flur-Nr.:                 ohne
  • Länge:                   0,190 km
  • Begründung: Der öffentliche Feld- und Waldweg wurde ausgebaut und als GV-Straße 100 im Bestandsverzeichnis der Gemeinde Burgkirchen gewidmet.

6. Einziehung

Nr. 47 Rt „Quicker Wiesenweg“

  • Anfangspunkt:         Wiesenweg Nr. 42 Rt
  • Endpunkt:               Feldweg Nr. 48 Rt
  • Flur-Nr.:                 1112 Gemarkung Raitenhaslach
  • Länge:                   0,320 km
  • Begründung: Der Weg ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat somit jede Verkehrsbedeutung verloren.

7. Einziehung

  • Nr. 48 Rt „Quicker Feldweg“
  • Anfangspunkt:         Feldweg Nr. 46 Rt
  • Endpunkt:               St 2107
  • Flur-Nr.:                 ohne
  • Länge:                   0,620 km
  • Begründung: Der Weg ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat somit jede Verkehrsbedeutung verloren.

8. Einziehung

Nr. 49 Rt „Wiesenweg bei Grund“

  • Anfangspunkt:         G-54 Rt
  • Endpunkt:               Feldweg Nr. 48 Rt
  • Flur-Nr.:                 ohne
  • Länge:                   0,190 km
  • Begründung: Der Weg ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat somit jede Verkehrsbedeutung verloren.

9. Einziehung

Nr. 50 Rt „Grundner Feldweg“

  • Anfangspunkt:         Feldweg Nr. 48 Rt
  • Endpunkt:               G-54 Rt
  • Flur-Nr.:                 ohne
  • Länge:                   0,260 km
  • Begründung: Der Weg ist in der Natur nicht mehr vorhanden und hat somit jede Verkehrsbedeutung verloren.

10. Berichtigung

Nr. 31 Rt „Fuchsluger Waldweg“ neu F-56

  • Anfangspunkt:         Bahnlinie Burghausen – Tüßling (alt G-20)
  • Endpunkt:               Gemeindegrenze Mehring
  • Flur-Nr.:                 380 T, 379 T Gemarkung Raitenhaslach (alt ohne)
  • Länge:                   0,570 km (alt 0,725 km)
  • Begründung: Der öffentliche Feld- und Waldweg ist vorhanden. Es haben sich jedoch Anfangspunkt, Flur-Nummer und Länge geändert.

11. Berichtigung

Nr. 37 Rt „Waldweg im Bräuforst“ neu F-57

  • Anfangspunkt:         F-26 Raitenhaslacher Forststraße (alt G-50)
  • Endpunkt:               F-58 Auweg (alt Rt 38)
  • Flur-Nr.:                 1262 Raitenhaslach (alt ohne)
  • Länge:                   0,580 km
  • Begründung: Der Weg wird weiterhin als öffentlicher Feld- und Waldweg benutzt. Die Angaben zum Anfangspunkt, Endpunkt und Flur-Nummer sind zu berichtigen.

12. Berichtigung

Nr. 38 Rt „Auweg“ neu F-58

  • Anfangspunkt:         F-26 „Raitenhaslacher Forststraße“ (alt G-50 Rt)
  • Endpunkt:               Salzach
  • Flur-Nr.:                 1258, 1261 T, 1260 T, 1249 T, Gemarkung Raitenhaslach

(alt nur 1258 Rt)

  • Länge:                   0,500 km
  • Begründung: Der Weg wird weiterhin als öffentlicher Feld- und Waldweg genutzt. Die Angaben zum Anfangspunkt und Flur-Nummer sind zu berichtigen.

13. Berichtigung

Nr. 39 Rt „Kobler Holzweg“ neu F-59

  • Anfangspunkt:         B 20
  • Endpunkt: Fl.-Nr.     1249 Gemarkung Raitenhaslach
  • Flur-Nr.:                 1244/1 und 1243 Gemarkung Raitenhaslach (alt nur 1243 Rt)
  • Länge:                   0,800 km (alt 0,840 km)
  • Begründung: Der Weg wird weiterhin als öffentlicher Feld- und Waldweg genutzt. Die Angaben zu den Flur-Nummern und Länge sind zu berichtigen.

14. Berichtigung

Nr.40 Rt „Oberwiesenweg“ neu F-60

  • Anfangspunkt:         F-26 Raitenhaslacher Forststraße (alt Fl.-Nr. 1249 Rt)
  • Endpunkt:               Fl.-Nr. 1249 Mitte, Gemarkung Raitenhaslach (alt G-50 Rt)
  • Flur-Nr.:                 1247 Gemarkung Raitenhaslach
  • Länge:                   0,360 km (alt 0,440 km)
  • Begründung: Der Weg wird weiterhin als öffentlicher Feld- und Waldweg genutzt. Die Angaben zum Anfangspunkt und Endpunkt sowie die Länge sind zu berichtigen.

15. Berichtigung

Nr. 41 Rt „Gasteiger Waldweg“ neu F-61

  • Anfangspunkt:         F-26 Raitenhaslacher Forststraße (alt G-50 Rt)
  • Endpunkt:               G-114 Straße nach Haigermoser (alt G-50 Rt)
  • Flur-Nr.:                 1239 T Gemarkung Raitenhaslach (alt ohne)
  • Länge:                   0,230 km (alt 0,680 km)
  • Begründung: Der Weg wird weiterhin als öffentlicher Feld- und Waldweg genutzt. Anfangspunkt, Endpunkt, Flur- Nummer und Länge sind zu berichtigen.

16. Berichtigung

Nr. 43 Rt „Aicher Feldweg“ neu F-62

  • Anfangspunkt:         St 207 (alt Feldweg Nr. 42 Rt)
  • Endpunkt:               1195/2 Gemarkung Raitenhaslach (alt St 2107)
  • Flur-Nr.:                 1199 T, 1136 T, 1132 T, 1139 T, 1199/2 T Gemarkung Raitenhaslach

(alt ohne)

  • Länge:                   0,250 km (alt 0,310 km)
  • Begründung: Der Weg wird weiterhin als öffentlicher Feld- und Waldweg genutzt. Anfangspunkt, Endpunkt, Flur- Nummer und Länge sind zu berichtigen.

TOP 7

Bekanntgaben

Bürgermeister Dr. Merz gibt folgende Informationen bekannt:

  • Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 12 „Solarpark Kollmann“ wurde vom Landratsamt Altötting am 20. Mai 2010 genehmigt.
  • Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 11 „Werk Gendorf“ wurde ebenfalls vom Landratsamt Altötting am 31. Mai 2010 genehmigt.
  • Die Gabionenwand in Hirten (Ecke: Auenstraße/St 2356) ist seit 01.06.2010 zurück gebaut.
  • Derzeit erfolgt eine Fortschreibung des Regionalplanes für die Bereiche B I „Natur und Landschaft“ sowie B III „Land- und Forstwirtschaft“ durch die Regierung von Oberbayern. Die Gemeinde Burgkirchen hat bis zum 15.07.2010 Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen und wird dem auch nachkommen. Zusätzlich soll der Agenda-Arbeitskreis informiert werden.
  • Im Rahmen des Konjunkturprogramms II wurde der Gemeinde Burgkirchen für eine energetische Sanierung des Kindergartens Holzen ein Festzuschuss von 94.500 € in Aussicht gestellt. Daraufhin hat der Gemeinderat in der Septembersitzung der energetischen Sanierung des Kindergartens zugestimmt und für die Finanzierung maximal 13.100 € Eigenmittel bereitgestellt. In Hinblick auf die Finanzlage der Gemeinde hat die Gemeindeverwaltung bei der Vorbereitung einer entsprechenden Ausschreibung diese energetische Sanierungsmaßnahme nochmals überprüft und kam zu dem Ergebnis, dass die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme nicht gegeben ist. Die Gemeindeverwaltung hat zwischenzeitlich geklärt, dass das Geld aus dem Konjunkturprogramm auch für energetische Sanierungen in anderen Kindergärten verwendet werden dürfen. Der Bauausschuss gab nun seine Zustimmung dafür, dass die Verwaltung entsprechende sinnvolle Maßnahmen definiert und anschließend Gespräche mit den betroffenen Kindergartenträgern spricht.
  • Beim „Hochwasser“ am Fronleichnamstag (03.06.) hatte die Alz einen Wasserpegel von unter 2,60 m und damit einen Wert unterhalb der Meldestufe 1 erreicht (Meldestufe 1: ab 2,60 m / Meldestufe: ab 2,90 m / Meldestufe 3: ab 3,40 m / Meldestufe 4: ab 3,90 m).
  • Bei der Planung des Hochwasserschutzes Hirten/Au gibt es Verzögerungen. Nach Auskunft des Wasserwirtschaftamtes Traunstein (WWA TS) könnte es nach dem Bau der möglichen Hochwassermauer zusätzliche Probleme durch eine Beeinflussung des Grundwassers geben. Deshalb werden entsprechende Pegelmessungen des Grundwasserstandes über einen repräsentativen Zeitraum durchgeführt.
  • Die Regierung von Oberbayern hat keine Einwände gegen die Außenbereichssatzung für Thalhausen.

TOP 8

Wünsche und Anfragen

GR Kölbl fragt nach, ob die Firma Gore schon einen Bauantrag eingereicht hat? Bürgermeister Dr. Merz verneint dies.

GR. Meissner fragt nach dem Stand der Aktivitäten des Landschaftspflegeverbandes in Sachen „Brennen“. Bürgermeister Dr. Merz wird sich erkundigen und dann berichten.

Ende des öffentlichen Teils (um 18.10 Uhr).

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.

Zum Seitenanfang

Helmut Keck:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04.05.2010

 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Baugesuche

1.        Aufteilung in zwei Wohneinheiten mit Außentreppe und Dachgaube, Erstellung eines Carports / § 35 Abs. 2 BauGB / Sonstiger Außenbereich

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Tekturantrag auf Aufteilung in zwei Wohneinheiten mit Außentreppe und Dachgaube sowie der Errichtung eines Carport zu zustimmen.

Der Bauantrag stellt eine Tektur dar. Der Bestand wird bis auf die Außentreppe und den Eingangsbereich nicht verändert. Eine Aufteilung in zwei Wohneinheiten im Außenbereich ist zulässig. Die Änderungen sind im Verhältnis zum Bestand angemessen und fügen sich ein. Die Vorschriften der gemeindlichen Stellplatzsatzung werden mit dem Carport erfüllt.

2.        Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids für die Doppelhaushälfte Kantstr. 36 und das Doppelhaus Kantstr. 40 und 42 / § 34 BauGB / Unbeplanter Innenbereich

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids für die Doppelhaushälfte Kantstr. 36 und dem Doppelhaus Kantstr. 40 und 42 zu zustimmen.

Ein Vorbescheid wurde 2003 erstmals erteilt. Die Doppelhaushälfte Kantstr. 38 wurde inzwischen errichtet. Die weiteren Parzellen sind noch nicht bebaut. Aus planungsrechtlichen Gründen bestehen keine Bedenken gegen die Verlängerung des Vorbescheids für die geplanten Doppelhäuser an der Kantstraße.

3. Aufstockung der Garage zum Einbau eines Aufenthaltsraumes / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 12 „Holzen III“

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Bauantrag auf Aufstockung der Garage zum Einbau eines Aufenthaltsraumes mit Befreiung von der Baugrenze zu zustimmen.

Die Garage liegt teilweise außerhalb der Baugrenzen hält jedoch auch mit dem Aufbau die Abstandsflächen ein. Die Anzahl der Vollgeschosse wird eingehalten.

4.        Bekanntgabe:

Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes einhält, wurde von der Verwaltung eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Aufbau eines Dachstuhls, / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 4 „Gendorf-südliche Altgendorfer Straße“

TOP 2

Außenbereichssatzung Plattenberg

Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde auf die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses verschoben.

TOP 3

Energetische Modernisierung des Kindergartens Holzen

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die energetische Modernisierung des Kindergartens Paul-Gerhardt aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchzuführen und den beschiedenen Festzuschuss in Höhe von 94.500 nicht in Anspruch zu nehmen. Die erzielbaren Einsparungen von max. 1.000 bis 2.000 /Jahr sind bei einer Investition von 60.000 (für Fenster) und 45.000 (für Dämmungskosten) nicht vertretbar.

Hintergrund:

Im Rahmen des Konjunkturprogramms II wurde der Gemeinde Burgkirchen für eine energetische Sanierung des Kindergartens Holzen ein Festzuschuss von 94.500 € in Aussicht gestellt. Daraufhin hat der Gemeinderat in der Septembersitzung der energetischen Sanierung des Kindergartens zugestimmt und für die Finanzierung maximal 13.100 € Eigenmittel bereitgestellt. In Hinblick auf die Finanzlage der Gemeinde hat die Gemeindeverwaltung bei der Vorbereitung einer entsprechenden Ausschreibung diese energetische Sanierungsmaßnahme nochmals überprüft und kam zu folgendem Ergebnis: Die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme ist nicht gegeben. Die Fenster sind auch nach 22 Jahren noch in Ordnung, es ist allerdings teilweise ein Neuanstrich notwendig.

TOP 4

Kreuzungsvereinbarungen für die Bahnübergänge in Hecketstall, in Pirach und in Mad

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 10:1 Stimmen):

  • Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die drei Kreuzungsvereinbarungen zur Kenntnis.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Oberbayern den Antrag auf vorzeitigen Baubeginn zu stellen und eine möglichst definitive Zusage für die Förderung dieser Kreuzungsvereinbarungen zu erhalten.
  • Der Südostbayernbahn ist mitzuteilen, dass mit den Kreuzungsvereinbarungen grundsätzliches Einverständnis besteht. Sie können aber erst unterzeichnet werden, wenn die Zuschussmittel der Regierung von Oberbayern gesichert sind und die Gemeinde Burgkirchen die notwendigen Eigenmittel aufbringen kann.
  • Der Bau des Fußweges entlang der St 2107 muss noch geklärt werden.

Hintergrund:

Bereits im Jahr 2008 wurde die Gemeinde Burgkirchen von der Südostbayernbahn (SOB) über den Ausbau des Elektronischen Stellwerks auf der Bahnstrecke 5725 von Altötting nach Burghausen unterrichtet.

Die Gemeinde Burgkirchen hat bei den Vorplanungen aktiv mitgewirkt:

  • Bei Bahnkilometer 24,074 in Hecketstall wurde insbesondere darauf gedrängt, dass die Schleppkurve für den parallel verlaufenden Fuß- und Radweg mit landwirtschaftlicher Nutzung nicht zu groß dimensioniert, aber im Einmündungsbereich asphaltiert wird.
  • Bei Bahnkilometer 25,455 (bei der Querung der St 2107 in Pirach) wurde von Seiten der Gemeinde Burgkirchen beantragt, einen parallel laufenden separaten Fußweg zu errichten. Dies hat die SOB in ihre Planung mit aufgenommen.
  • Bei Bahnkilometer 26,009 (Bahnübergang in Mad) wurde intensiv über die Ausgestaltung diskutiert, nachdem es darum ging, wie Langfahrzeuge den Bahnübergang an der Einmündung in die Straße nach Marienberg räumen können. Letztendlich wurde anstatt dem Rechtsabbiegegebot mit Wendeschleife bei Pirach der Ampellösung an der Marienberger Straße zugestimmt.

Nun hat die Südostbayernbahn die entsprechenden Kreuzungsvereinbarungen für diese drei Bahnübergänge übermittelt. Darin sind Kosten für die Gemeinde Burgkirchen genau aufgeführt:

  • Bahnübergang bei km 24,074 (Hecketstall):             48.200 € (brutto);
  • Bahnübergang bei km 25,455 (Gehweg/St 2107):      42.000 € (brutto);
  • Bahnübergang bei km 26,009 (Mad):                     34.500 € (brutto).

Somit beträgt der Kostenanteil der Gemeinde Burgkirchen insgesamt 124.700 € (brutto).

Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz kann die Südostbayernbahn für diese Baumaßnahmen von der Gemeinde Burgkirchen entsprechende Vorausleistungen verlangen. Die SOB will die Baumaßnahmen noch im Jahr 2010 beginnen und bis zum Frühjahr 2011 beenden. Für die Gemeinde Burgkirchen bedeutet dies, dass möglicherweise noch heuer diesbezügliche Ausgaben anfallen könnten. Die Gemeinde Burgkirchen kann für die Baumaßnahmen bei der Regierung von Oberbayern nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrs- und Finanzierungsgesetz Zuschüsse beantragen. Nach einem aktuellen Schreiben der Regierung von Oberbayern vom März 2010 belaufen sich diese Zuschüsse auf 40 % der förderfähigen Kosten. Dabei hat die Gemeinde Burgkirchen bis spätestens 01.09.2010 die einzelnen Anträge für das Jahr 2011 zu stellen. Außerdem wurde der Gemeinde Burgkirchen telefonisch von einem Sachbearbeiter bei der Regierung von Oberbayern mitgeteilt, dass die Gemeinde Burgkirchen für diese Bahnübergänge baldmöglichst Anträge zum vorzeitigen Baubeginn für diese drei Maßnahmen stellen soll, damit diese Kosten beim Bayerischen Innenministerium rechtzeitig für 2011 angezeigt werden können.

TOP 5

Öffentliche Feld- und Waldwege der Gemarkung Raitenhaslach sechs Einziehungen und zwei Berichtigungen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, die vorgestellten Einziehungen und Berichtigungen im Straßen-Bestandsverzeichnis der Gemeinde Burgkirchen einzutragen.

Hintergrund:

Die Gemeinde Burgkirchen erhielt im Herbst 2009 auf Anforderung von der Stadt Burghausen rund 50 Bestandsblätter von öffentlichen Feld- und Waldwegen (ÖFWW) der ehemaligen Gemeinde Raitenhaslach. Diese ÖFWW müssen erst in das Bestandsverzeichnis der Gemeinde Burgkirchen aufgenommen werden.

Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats vom 01.09.2009 wurden nun weitere öffentliche Feld- und Waldwege der Gemarkung Raitenhaslach überprüft. In Absprache mit den Grundstückseigentümern werden nun folgende Berichtigungen und Einziehungen durchgeführt:

1. Einziehung

Nr. 23 Rt „Besonderes Feld Weg“

  • Anfangspunkt: GV-Str. Nr.28
  • Endpunkt: Anwesen Fuchs
  • Fl.-Nr.: ohne
  • Länge: 0,325 km
  • Begründung: Der Wege ist in der Natur nicht mehr vorhanden bzw. hat die Verkehrsbedeutung als öffentliche Feld- und Waldwege verloren.

2. Einziehung

Nr. 24 Rt „Feldweg zum Brunnhäuslholz“

  • Anfangspunkt: Anwesen Fuchs
  • Endpunkt: Gemeindegrenze Mehring
  • Fl.-Nr.: 511 Gemarkung Raitenhaslach
  • Länge: 0,485 km
  • Begründung: Der Wege ist in der Natur nicht mehr vorhanden bzw. hat die Verkehrsbedeutung als öffentliche Feld- und Waldwege verloren.

3. Einziehung

Nr. 25 Rt „Feichta Feldweg“

  • Anfangspunkt: GV-Str. Nr.28
  • Endpunkt: GV-Straße Nr. 20 Gemarkung Raitenhaslach
  • Fl.-Nr.: ohne
  • Länge: 0,410 km
  • Begründung: Der Wege ist in der Natur nicht mehr vorhanden bzw. hat die Verkehrsbedeutung als öffentliche Feld- und Waldwege verloren.

4. Einziehung

Nr. 26 Rt „Feichta Wiesenweg“

  • Anfangspunkt: Anwesen Fuchs
  • Endpunkt: GV-Str. 20 Rt
  • Fl.-Nr.: 509 Gemarkung Raitenhaslach
  • Länge: 0,515 km
  • Begründung: Der Wege ist in der Natur nicht mehr vorhanden bzw. hat die Verkehrsbedeutung als öffentliche Feld- und Waldwege verloren.

5. Einziehung

Nr. 27 Rt „Haringer Wiesenweg“

  • Anfangspunkt: Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr.25 Rt
  • Endpunkt: GV-Str. Nr. 20 Rt
  • Fl.-Nr.: ohne
  • Länge: 0,435 km
  • Begründung: Der Wege ist in der Natur nicht mehr vorhanden bzw. hat die Verkehrsbedeutung als öffentliche Feld- und Waldwege verloren.

6. Einziehung

Nr.28 Rt „Haringer Kiesgrubenweg“

  • Anfangspunkt: GV-Str. Nr. 18 Rt
  • Endpunkt: Öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 29 Rt
  • Fl.-Nr.: 492 Gemarkung Raitenhaslach
  • Länge: 0,310 km
  • Begründung: Der Wege ist in der Natur nicht mehr vorhanden bzw. hat die Verkehrsbedeutung als öffentliche Feld- und Waldwege verloren.

7. Berichtigung

Nr. 29 Rt „Spielmanns Feldweg“

  • Anfangspunkt: GV-Str. Nr.88 „Von Pirach über Steinberg und Haring nach Spielmann“            (alt: F-16 Rt)
  • Endpunkt: Gemeindegrenze Mehring
  • Fl.-Nr.: 470 und 481 Gemarkung Raitenhaslach (alt : 492 Rt )
  • Länge: 0,540 km (alt : 0,765 km)
  • Begründung: Da der Weg weiterhin als öffentlicher Feld- und Waldweg genutzt wird, soll er berichtigt und in das Bestandsverzeichnis Burgkirchen als F-54 eingetragen werden.

8. Berichtigung

Nr. 30 Rt „Haringer Feldweg“

  • Anfangspunkt: GV-Str. Nr. 88 „Von Pirach über Steinberg und Haring nach Spielmann“         (alt: F-16 Rt)
  • Endpunkt: Gemeindegrenze Mehring
  • Fl.-Nr.: 466 Gemarkung Raitenhaslach
  • Länge: 0,350 km (alt: 0,720 km)
  • Begründung: Da der Weg weiterhin als öffentlicher Feld- und Waldweg genutzt wird, soll er berichtigt und in das Bestandsverzeichnis Burgkirchen als F-55 eingetragen werden.

TOP 6

Bekanntgaben

Bürgermeister Dr. Merz gibt gekannt, dass Herrn Schächner in einem Brief um die Erlaubnis zur Aufstellen eines Grabsteines für einen Paddlerfreund auf einem Grundstück der Gemeinde (zwischen Freibad und Alz) angefragt hatte. Herrn Schächner wurde von ihm die Erlaubnis erteilt.

TOP 7

Wünsche und Anfragen

Keine Wortmeldung

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.

Zum Seitenanfang

Helmut Keck:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 13.04.2010.

In Abwesenheit von 1. Bürgermeister Dr. Merz wurde die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses von  2. Bürgermeisterin Rita Burggraf geleitet.

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Baugesuche

1.        Neubau eines Reiheneckhauses mit Garage / § 30 BauGB /                                               Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Bauantrag auf Neubau eines Reiheneckhauses mit Garage in Gendorf mit Befreiung von der Baugrenze für die Garage zuzustimmen.

Der Bauantrag entspricht bis auf die Garage den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 38 „Grasset“. Die Garage soll außerhalb der Baugrenzen am Fuß- und Radweg zwischen Mozartstraße und Altgendorfer Straße errichtet werden. Dazu hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung im Dezember 2009 bereits eine Zustimmung in Aussicht gestellt. Die Vorschriften der gemeindlichen Stellplatzsatzung werden mit dieser Garage erfüllt.

2. Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage mit Verbrennungsmotor für den Einsatz

von Biogas aus der Landwirtschaft / § 35 BauGB / Außenbereich / Quick

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Bauantrag auf Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage mit Verbrennungsmotor zuzustimmen. Auf die Beteiligung des Staatlichen Bauamts Traunstein auf Grund des Abstands zur St 2107 wird hingewiesen.

Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB als Anlage für die öffentliche Versorgung mit Elektrizität privilegiert. Die Gebäude werden in einem angemessenen Abstand zum bestehenden landwirtschaftlichen Anwesen errichtet. Der Abstand zur St 2107 beträgt ca. 15 m. Das Staatliche Bauamt Traunstein ist deshalb beim Bauantrag zu beteiligen.

3.        Anbau eines Wintergartens  / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen I“

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Anbau eines Wintergartens unter Befreiung von der Baugrenze, der Dachform und der Dachneigung für den Wintergarten zuzustimmen.

Der Bauantrag stellt eine angemessene Erweiterung des Einfamilienhauses dar. Der Wintergarten überschreitet geringfügig die Baugrenze und erhält ein Pultdach mit 9,4 Grad Neigung. Die Baugrenze wird nur um 70 cm überschritten und die Dachform mit Pultdach und flacherer Neigung ist für Wintergärten üblich, um Bauvolumen zu sparen. Die betroffenen Grundstücksnachbarn haben unterzeichnet.

4.        Errichtung eines Maschendrahtzaunes / § 35 BauGB / Außenbereich / Hirten-Land

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, der Errichtung eines Gartenzaunes aus Maschendraht mit Einzelfundamenten und Hinterpflanzung zuzustimmen. Der Abstand zwischen Gelände und Maschendraht hat mindestens 10 cm zu betragen.

Die Errichtung eines Gartenzauns im Außenbereich ist genehmigungspflichtig und wird mit der Nähe zu den vorhandenen Straßen begründet. Die Ausführung mit grünem Maschendrahtzaun, mit Einzelfundamenten und Hinterpflanzung ist angemessen. Damit Kleintiere durch den Zaun nicht ausgesperrt werden, soll ein Abstand zwischen Gelände und dem Maschendrahtzaun von mindestens 10cm eingehalten werden.

5.        Neubau eines Wohnhauses (Ersatzbau) / § 35 BauGB / Außenbereich / Dorfen

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Neubau eines Wohnhauses (Ersatzbau) zuzustimmen. Nachdem es sich um einen Ersatzbau handelt, ist nach Bezugsfertigkeit des neuen Wohnhauses das bisherige Wohnhaus abzubrechen.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Der Bauherr hat nachgewiesen, dass er für die Errichtung des Wohnhauses landwirtschaftlich privilegiert ist. Das Wohnhaus enthält zwei Wohneinheiten mit insgesamt 280 m² Wohnfläche. Dies entspricht in etwa dem Wohnhaus, das im Zuge des Neubaus abgerissen werden soll. Die Erschließung mit Straße und Wasser ist gesichert, die Abwässer müssen über eine private Kläranlage entsorgt werden.

6.        Anbau eines Balkons an ein bestehendes Wohnhaus / § 34 BauGB  /                      Innenbereich ohne Bebauungsplan

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Balkonanbau zuzustimmen.

Der Balkon stellt eine angemessene Erweiterung und Verbesserung des Bestands dar.

7.        Erweiterung (Anbau) an ein bestehendes Wohnhaus / § 30 BauGB /  Bebauungsplan Nr. 2 „Gendorf“

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Bauantrag auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit Befreiung von der Firstrichtung und der Baugrenze zuzustimmen. Der Stellplatznachweis ist erbracht, ebenso wie die Abstandsflächenübernahme.

Für diesen Bauantrag wurde in der Februarsitzung des Bau- und Umweltausschusssitzung bereits eine nichtförmliche Voranfrage gestellt. Der Bau- und Umweltausschuss hatte damals eine Zustimmung mit Befreiung von der Baugrenze und Firstrichtung in Aussicht gestellt und den Nachweis eines zweiten Stellplatzes gefordert. Der aktuelle Bauantrag beinhaltet einen östlichen Anbau mit zwei Garagen (Erdgeschoss) und einem Wohnbereich (Obergeschoss). Die Abstandsflächenübernahmeerklärung der östlichen Grundstücksnachbarin liegt vor. Weiter wird auf dem Grundstück ein zusätzlicher Kiesstellplatz nachgewiesen.

8.        Neubau einer Lagerhalle / § 35 BauGB / Außenbereich

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Neubau einer Lagerhalle zuzustimmen.

Die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle ist nach § 35 Abs. 1 Ziff. 1 BauGB privilegiert. Dies hat der Antragsteller durch Formblatt nachgewiesen. Damit ist die Lagerhalle zulässig.

9.        Errichtung einer Holzlege  / § 30 BauGB / Bebauungsplans Nr. 17 „Hirten“

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, der Errichtung einer Holzlege mit Befreiung von der Baugrenze zuzustimmen.

Die geplante Holzlege liegt außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplans Nr. 17 „Hirten“ und ist nach Art. 57 BayBO anzeigenfrei. Für die Lage ist eine Befreiung von der Baugrenze erforderlich. Der Standort ist verträglich, da die Anlieferung vom Ostlandweg her günstig ist und in der Nähe der Garage des westlichen Grundstückes liegt.

10. Antrag zur Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage / Gendorf

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage zuzustimmen.

Für das Einfamilienhaus wurde vom Landratsamt Altötting mit Bescheid vom August 2006 die bauaufsichtliche Genehmigung erteilt. Das Einfamilienhaus wurde bisher nicht errichtet. Das Vorhaben befindet sich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und fügt sich in die umgebende Bebauung ein. Gründe gegen eine Verlängerung der Baugenehmigung bestehen nicht. Der Stellplatzbedarf ist durch die Garage nachgewiesen.

11.      Bekanntgaben:

Nachdem weitere fünf Bauvorhaben alle Festsetzungen der entsprechenden Bebauungspläne einhalten, wurde von der Verwaltung eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Überdachung des An-/Ausladebereichs sowie einer Dachsanierung des Bestande im Erdgeschoss / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 13 „Hecketstall I“
  • Errichtung eines Reiheneckhauses mit Garage und eines Carports / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 47 „Wimpasing“
  • Errichtung eines Reihenmittelhauses mit Garage / 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 47 „Wimpasing“
  • Errichtung eines Reiheneckhauses mit Garage und eines Carports / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 47 „Wimpasing“
  • Errichtung einer Lagerhalle / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 14 „Hecketstall II“
  • Errichtung eines überdachten Containerstellplatzes / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 14 „Hecketstall II“

TOP 2

Bauleitplanung Werk Gendorf

TOP 2.1:         11. Änderung des Flächennutzungsplans

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung in der Fassung vom 11.01.2010 festzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Altötting die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung zu beantragen.

Auf Grund des Gemeinderatsbeschusses vom 20.01.2010 wurde die 11. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlicher Bereich - Werk Gendorf“ in der Fassung vom 11.01.2010 erneut gebilligt und in der Zeit vom 09.02.2010 bis 01.03.2010 öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wurde am 29.01.2010 ortsüblich bekannt gemacht. Im Rahmen des erneuten Auslegungsverfahrens sind von den Trägern öffentlicher Belange keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht worden.

TOP 2.2:         Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“ / 6. Änderung „Werkerweiterung Nord“

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ in der Fassung vom 11.01.2010 mit Begründung und Umweltbericht als Satzung zu beschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung nach Genehmigung der 11. Flächennutzungsplanänderung durch das Landratsamt Altötting bekannt zu machen und damit in Kraft zu setzen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.01.2010 die 6. Änderung für den Bereich „Nördliche Werkserweiterung - Altöttinger Forst Nr. 1“ des Bebauungsplans Nr. 16 „Werk Gendorf“ mit Begründung erneut gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 09.02.2010 bis 01.03.2010 stattgefunden. Dies wurde durch Anschlag an den Amtstafeln am 29.01.2010 bekannt gemacht. Zwischenzeitlich konnten die Träger öffentlicher Belange erneut ihre Stellungnahmen abgegeben. Diese wurden in der aktuellen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses behandelt, wo nötig entsprechende Einzelbeschlüsse (jeweils einstimmig) und anschließend o. g. Gesamtbeschluss gefasst.

TOP 3

Außenbereichssatzung Thalhausen

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, nach § 35 Abs. 6 BauGB eine Außenbereichsatzung für Thalhausen mit den genannten Vorgaben in der Form des Planes vom 13.04.2010 mit Begründung aufzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen.

Hintergrund:

Zur September-Sitzung 2009 des Gemeinderates lag eine nichtförmliche Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses in Thalhausen vor. Der Gemeinderat hatte in dieser Sitzung beschlossen, eine Entscheidung zu dieser Bauvoranfrage zu verschieben und in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses das Thema „Außenbereichsatzung“ zu behandeln.

Eine Möglichkeit für eine Bebauung in Thalhausen besteht darin, dass die Gemeinde Burgkirchen eine Außenbereichsatzung für Thalhausen erlässt. Dies würde dann alle anderen Grundstückseigentümern, die auch noch freie Flächen besitzen, eine Wohnbebauung ermöglichen. Grundsätzlich kann dies allerdings zu vermehrten Vergleichsfällen führen, die dann eine Zersiedelung im Gemeindegebiet herbeiführen. Außenbereichsatzungen sind nach § 35 Abs. 6 BauGB möglich, wenn es sich um bebaute Bereiche im Außenbereich handelt, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist. Einem Bauantrag innerhalb dieser Satzung kann nicht entgegen gehalten werden, dass dieser einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widerspricht oder die Entstehung oder Verfestigung eine Splittersiedlung befürchten lässt.

In der Folge wurden vom Bauamt verschiedene Teile des Gemeindegebietes auf die Möglichkeit der Erlassung einer Außenbereichssatzung überprüft. Nur für Thalhausen fiel die Bewertung positiv aus. Demnach ist dieser Bereich grundsätzlich geeignet und es wären etwa 5 Parzellen zusätzlich bebaubar. Aktuell liegt eine Voranfrage für den Bau eines Einfamilienhauses im Ortsteil Thalhausen vor. Eine Zustimmung ist nur möglich, wenn eine Außenbereichssatzung erlassen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit die Erschließung mit Abwasser noch nicht gesichert ist. Diese Voraussetzung müsste zuerst geschaffen werden bzw. der einzelne Bauwerber muss auf eigene Kosten eine Kleinkläranlage errichtet. Eine Verpflichtung zur Kanalerschließung entsteht durch die Außenbereichssatzung nicht.

Im Vorfeld zur aktuellen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde der Vorentwurf einer Außenbereichsatzung für den Ortsteil Thalhausen mit den betroffenen Grundstückseigentümern eingehender Diskussion. Im Dezember 2009 haben diese mündlich erklärt, dass sie mit einer Außenbereichsatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB grundsätzlich einverstanden wären. Dieser Vorentwurf einer Außenbereichsatzung sollte jedoch noch angemessen geändert werden. Insbesondere bei der Dachdeckung bzw. der Dachneigung und der Festlegung von Ersatzbäumen soll den Eigentümern entgegen gekommen werden. Außerdem hat sich die aktuelle Antragstellerin (Errichtung eines Wohnhauses) bereit erklärt, eine Kostenpauschale für die Planungskosten zu übernehmen.

Die wesentlichen Inhalte der Außenbereichsatzung sind:

Die Außenbereichsatzung erfasst alle bebauten Grundstücksflächen im Ortsteil Thalhausen mit angemessenen Abstandsflächen für die einzelnen Gebäude. Damit sind eine Lückenfüllung der noch nicht bebauten Grundstücke und eine angemessene Erweiterung des Bestandes möglich.

Es wird festgelegt, dass innerhalb der Grenzen Wohngebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Handwerksbetriebe und sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe im Sinne des § 5 Abs. 1 Baunutzungsverordnung zulässig sind. Zulässig sind Einzelhäuser mit max. 2 Wohneinheiten. Nicht zugelassen sind Doppelhäuser, Mehrfamilienhäuser oder Hausgruppen. Die Gebäude sind mit Satteldächern mit einer Dachneigung von 25 bis 35 Grad und einer Dacheindeckung mit nicht glänzenden Dachziegeln oder Pfannen zugelassen. Zur Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes müssen bei Baumaßnahmen zwei neue Bäume gepflanzt werden. Da es sich um einen ländlichen Ortsteil handelt, muss mit Lärm- und Geruchsimmissionen im üblichen landwirtschaftlichen Umfang gerechnet werden.

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 39 „Bergham“ – Änderung

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, dem beantragten Änderungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Bergham“ zuzustimmen. Die Einzelheiten der Änderung sind nach dem Aufstellungsbeschluss im Bau- und Umweltausschuss wieder vorzutragen.

Der Antragsteller hat sich mit städtebaulichem Vertrag zu verpflichten, die anfallenden Planungskosten zu übernehmen.

Hintergrund:

Der Antragsteller hat im Jahr 2009 bei der Gemeinde Burgkirchen einen Bauantrag zur Erweiterung der Außenanlagen mit Einfriedung mittels Toranlage gestellt. Dieser Bauantrag wurde jedoch nicht weiter verfolgt, da nach Aussagen des Landratsamtes Altötting für diesen Bauantrag eine Änderung des Bebauungsplans notwendig wäre. Der Antragsteller hat nun einen Antrag auf Durchführung einer Bebauungsplanänderung gestellt. Grund hierfür sind die nicht ausreichende Bemessung der Höhen der bestehenden Gebäude im Bebauungsplan und die hieraus resultierenden Schwierigkeiten bei der Erweiterung der Stahlbaufertigung.

Nach dem bisher vorliegenden Planvorentwurf soll der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 „Bergham“ nicht erweitert, sondern nur die textlichen Festsetzungen verändert werden. Weiter soll Richtung Nordwesten die Baugrenze zur Errichtung einer Fertigungshalle verändert werden. Nördlich dieses Gebäudekomplexes sollen für Sozialräume, Lagerzwecke und ähnliches niedere Anbauten angegliedert werden.

TOP 5

Kreuzungsvereinbarungen für Bahnübergänge Hecketstall, Pirach, Mad

Zum Zeitpunkt der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses lagen die angekündigten Unterlagen nicht vor, so dass dieser Tagesordnungspunkt auf einen späteren Termin verschoben wurde.

TOP 6

Bekanntgaben

2. Bürgermeisterin Rita Burggraf hat den Verkehrsunfallbericht 2009 der beiden Polizeiinspektionen Altötting und Burghausen vorgetragen:

  • Im Jahr 2009 war die Gemeinde Burgkirchen kein Unfallschwerpunkt im Landkreis Altötting.
  • Im Schuljahr 2008/2009 (Sept. 2008 bis Juli 2009) hat sich in Burgkirchen ein Schulwegunfall ereignet. Eine Schülerin wurde leicht verletzt, weil ihr eine Autofahrerin in Holzen die Vorfahrt genommen hat.
  • Im Jahr 2009 sind im Gemeindegebiet keine Personen getötet worden.
  • Insgesamt wurden 2009 im Gemeindegebiet
    • innerorts 77 Unfälle (2008: 71 Unfälle)
    • außerorts 157 Unfälle (2008: 157 Unfälle)

registriert.

  • Dabei wurden
    • innerorts 18 Personen bei 15 Unfällen verletzt (2008: 27 Verletzte bei 19 Unfällen)
    • außerorts 60 Personen bei 35 Unfällen verletzt (2008: 50 Verletzte bei 36 Unfällen).
  • Im Landkreis Altötting wurden 2009 insgesamt 18 Personen bei Verkehrsunfällen getötet (2008: 10 Verkehrstote).

TOP 7

Wünsche und Anfragen

Keine Wortmeldung!

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.

Zum Seitenanfang

Helmut Keck:

 

Sehr geehrte Damen und Herren

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 02.03.2010

 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1 Baugesuche

1. Anbau an ein bestehendes Wohnhaus / § 30 BauG Gendorf / Bebauungsplan Nr. 6 "Gendorf Ost"                                           

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Bauantrag des Antragstellers auf zweigeschossigen Anbau an das bestehende Wohnhaus mit einem einseitigen Pultdach zu zustimmen. Von der Festsetzung Satteldach wird befreit, weil sich der Anbau im Innenhof des Anwesens befindet und von außen kaum sichtbar ist.

Der Anbau soll im Innenhof des Anwesens errichtet werden. Das Landratsamt Altötting hat im November 2009 eine Ortsbesichtigung durchgeführt und festgestellt, dass das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist. Das Landratsamt Altötting hat einen gleich lautenden Bauantrag bereits vor einiger Zeit abgelehnt, weil sich der zweigeschossige Anbau mit dem Pultdach nicht in die Umgebung einfügen würde. Das Landratsamt ist dabei davon ausgegangen, dass es für diesen Bereich keinen Bebauungsplan gibt. Nachdem hier der Bebauungsplan Nr. 6 „Gendorf Ost“ zweigeschossige Bauweise vorschreibt, bleibt als Abweichung nur das Pultdach. Die Grundflächenzahl mit 0,29 (0,3) und die Geschossflächenzahl mit 0,46 (0,5) werden gerade noch eingehalten. Die betroffenen Grundstücksnachbarn haben unterschrieben. Die Bauverwaltung schlug deshalb vor, dass von der Festsetzung Satteldach für das einseitige Pultdach in diesem Fall eine Befreiung erteilt werden soll, da sich der Anbau im Innenhof des Grundstücks der vorhandenen Bebauung befindet und damit von außen kaum sichtbar ist.

2. Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Bergehalle / § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiertes Vorhaben im Außenbereich

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle einstimmig zu.

Die Antragsteller will das alte Wohnhaus sowie ein Nebengebäude abreißen und dafür eine neue Halle bauen. Er weist rund 17 Hektar landwirtschaftliche Fläche nach, die er noch selbst betreibt. Damit ist das Vorhaben im Außenbereich privilegiert und zulässig.

3. Nichtförmliche Bauvoranfrage auf Erweiterung des Wohnhauses / § 30 BauGB /              Bebauungsplan Nr. 2 „Gendorf“

Der Bau- und Umweltausschuss stellt dem Antragsteller für den Bauantrag auf Erweiterung des Wohnhauses einstimmig eine Zustimmung mit Befreiung von der Baugrenze und der Firstrichtung in Aussicht. Auf den Nachweis eines zweiten Stellplatzes wird hingewiesen.

Die Antragsteller möchten das bestehende Wohnhaus Richtung Osten um deine Breite von 7 Metern mit einem Quergiebel erweitern. Es soll eine zweite Wohneinheit errichtet werden. Die Bebauung reicht bis auf 0,5 Meter an das benachbarte Grundstück heran. Die betroffene Grundstücksnachbarin hat schriftlich erklärt, dass sie zu einer Abstandsflächenübernahme bereit ist. Das Vorhaben überschreitet nach Osten die Baugrenze. Die Firstrichtung ist um 90° gedreht. Insgesamt fügt sich die Erweiterung in die umgebende Bebauung ein. Die Bauverwaltung schlugt vor, den Antragstellern die Zustimmung für die Erweiterung des Anwesens mit den Befreiungen vom Bebauungsplan in Aussicht zu stellen, da das bestehende Wohnhaus kleiner als die umliegenden Wohnhäuser ist und die möglichen Baugrenzen noch nicht ausgeschöpft sind. Die vorhandene Bebauung im Bereich dieses Bebauungsplans entspricht außerdem oftmals nicht mehr den damaligen Festsetzungen. Die Erweiterung Richtung Osten ist nur möglich, da die Grundstücksnachbarin ausdrücklich zustimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass für eine zweite Wohneinheit nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung ein weiterer Stellplatz nachzuweisen ist.

4. Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Form einer Doppelhaushälfte                    Oberer Terrasse

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte und einer Garage mit Befreiung von der Baugrenze und der Dachneigung einstimmig zu.

Der Antragsteller will an eine bereits erstellte Doppelhaushälfte seine Doppelhaushälfte anbauen. Die Garage überschreitet um etwa 2m die südliche Baugrenze und hat eine Dachneigung von nur 25° anstatt der 35° des Wohngebäudes. Mit diesen beiden Änderungen kann im Erdgeschoss (im Esszimmer) ein separates Fenster eingebaut werden. Im Obergeschoss kann durch die flachere Neigung des Garagendaches im Kinderzimmer ein zweites Fenster eingebaut werden. Die Verwaltung schlägt vor, eine entsprechende Befreiung zu erteilen, weil diese städtebaulich verträglich sind und die Bebauung des westlichen Grundstückes dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

TOP 2

Hochwasserschutz Thal

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die oben beschriebene Hochwasserschutzvariante („Verrohrung“ für die Siedlung am Anger, Ausleitung, Flutmulde bei Beiln - ohne Geschiebesperren bei den Zuläufen und ohne Schutz des Anwesens Thal 6 ) trotz Mehrkosten von ca. 90.000 € weiter zu verfolgen, wenn vor der Auftragsvergabe des Bauentwurfes für ein neues wasserrechtliches Genehmigungsverfahren rechtssichere Vorverträge mit allen bei dieser Planungsvariante betroffenen Grundeigentümern abgeschlossen sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestätigungen vom IB SAK über die Gesamtkosten und vom WWA Traunstein bezüglich der Förderung einzuholen, um anschließend mit allen Grundeigentümern rechtssichere Verträge über Grunddienstbarkeiten und Grunderwerb abzuschließen und die Ergebnisse dem Gemeinderat vorzulegen.

Hintergrund:

In Zusammenhang mit den verheerenden Hochwasserschäden in Thal, nach dem ungewöhnlich starken Gewitter im August 2005, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.03.2006 beschlossen, für den Ortsteil Thal den Hochwasserschutz gemäß der vorgestellten Variante 3 baureif zu planen, die Grundstücksfragen zu klären, den Förderantrag zu stellen, das Wasserrechtsverfahren einzuleiten und den Planungsauftrag an das Büro AquaSoli zu erteilen.

Weil der geplante Hochwasserschutz des IB AquaSoli (Variante 3) bei den betroffenen Grundstückseigentümern - trotz mehrmaliger Verhandlungen - keine Zustimmung fand, hatte der Gemeinderat in der April-Sitzung 2009 u. a. eine Machbarkeitsstudie bei einem zweiten, ebenfalls anerkannten Planungsbüro für Wasserbau in Auftrag gegeben. Dieser Beschluss sollte auch dazu dienen, die Emotionen bei der Planung des Hochwasserschutzes Thal bei den Grundstückeigentümern herauszunehmen.

In der Januar-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses hatte Herr Althammer - Geschäftsführer des beauftragten IB SAK (einem anerkannten Planungsbüro für Wasserbau) - die erarbeitete Machbarkeitsstudie vorgestellt. Der Lösungsansatz zielt im Gegensatz zur ersten Planung des IB AquaSoli auf eine mehr technische Lösung hinaus. Die zweite Planung sollte von der Verwaltung bis zur nächsten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses noch mit verschiedenen Zahlen zu den Kosten unterfüttert und dann dem Gremium nochmals vorstellen.

In der Februar-Sitzung des Bau- und Umweltausschuss wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung die Variante „Verrohrung“ im Bereich der Siedlung am Anger, Ausleitung des Hochwassers in die südlich des Walder Mühlbachs gelegenen landwirtschaftlichen Flächen, Ableitung mittels Flutmulde im Bereich Beiln (gemäß Planung Aquasoli), ohne den Bau der drei Geschiebesperren bei den Zuläufen und ohne Hochwasserschutz für das Anwesen Thal 6 nach derzeitigem Kenntnisstand als wirtschaftlichste Variante angesehen und die Verwaltung beauftragt, folgendes zu klären:

A) Kann das Planfeststellungsverfahren mit dieser neuen Variante fortgeführt werden?

Nach Auskunft des Landratsamtes Altötting kann das Planfeststellungsverfahren fortgeführt werden, wobei alle Verfahrensschritte auf Grund der beabsichtigten geänderten Planung nochmals durchzuführen sind. Von der Gemeinde sind die entsprechenden Änderungspläne einschließlich Erläuterungsbericht und Kostenberechnung vorzulegen. Die Unterlagen sind erneut für die Dauer eines Monats auszulegen mit anschließender 2-wöchiger Einwendungsfrist. Alle bisher am Verfahren Beteiligten, insbesondere die Träger öffentlichen Belange und sonstigen Fachstellen sind nochmals zu hören.

B) Ist der Hochwasserschutz für die Siedlung am Anger auch dann gewährleistet, wenn die Geschiebesperren entfallen und auch der Schutz des Anwesens Thal 6 nicht realisiert wird?

Zu diesem Themenkomplex wurden Herrn Althammer vom IB SAK folgende Fragen zugeleitet:

1. Kann der HQ 100-Schutz für die Siedlung am Anger mit Gesamtkosten von ca. 330.000 € (brutto inkl. Planung und Unvorhersehbares - ohne Förderung) erstellt werden?

2. Sind die dafür in Ansatz gebrachten staatlichen Förderungen von ca. 45 % realistisch, so dass die Maßnahme für die Gemeinde Burgkirchen dann auch finanzierbar ist?

3. Können die drei Geschiebesperren in den Oberläufen ohne Auswirkungen auf den Hochwasserschutz für die Siedlung am Anger entfallen?

4. Kann der Schutz des Anwesens Thal 6 ohne Auswirkungen auf die gesamte Schutzmaßnahme entfallen?

5. Kann die von IB AquaSoli geplante Flutmulde in Beiln in das Planungskonzept des IB SAK übernommen werden?

6. Mit welchen gesamten Planungskosten für den Bauentwurf zum Planfeststellungsverfahren hat die Gemeinde Burgkirchen zu rechnen?

7. In welchem zeitlichen Rahmen kann diese Planung abgewickelt werden?

In der aktuellen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses war Herr Althammer vom IB SAK anwesend und hat diese Fragen soweit als möglich befriedigend beantwortet.

TOP 3

Bauleitplanung Solarpark Kollmann

Hintergrund:

Der Antragsteller will im Bereich der Flur-Nr. 694 der Gemarkung Raitenhaslach eine Photovoltaikanlage errichten. Dazu sind in einem Bauleitplanverfahren der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen.

Der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ in der Fassung vom 04.08.2009 wurde in der Zeit vom 25.08. bis einschließlich 25.09.2009 mit Begründung öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt. Verschiedene Träger öffentlicher Belange hatten ihre Stellungsnahme abgegeben. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vom Gemeinderat am 13.10.2009 mit entsprechenden Begründungen gebilligt. In der Zeit vom 02.11. bis einschließlich 03.12.2009 wurde der Entwurf öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Verschiedene Träger öffentlicher Belange hatten ihre Stellungsnahme abgegeben. Zu diesen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in der Januar-Sitzung entsprechende Einzelbeschlüsse bzw. Gesamtbeschlüsse (jeweils einstimmig) gefasst. Zwischenzeitlich konnten die Träger öffentlicher Belange erneut ihre Stellungnahmen abgegeben. Diese wurden in der aktuellen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses behandelt, wo nötig entsprechende Einzelbeschlüsse und anschließend u. g. Gesamtbeschluss (jeweils einstimmig) gefasst.

TOP 3.1:         12. Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Kollmann“

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, für den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den „Solarpark Kollmann“ mit Begründung in der Fassung vom 12.01.2010 den Feststellungsbeschluss nach § 6 Abs. 6 BauGB zu fassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Altötting die Genehmigung für diese Flächennutzungsplanänderung zu beantragen.

TOP 3.2:         Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Kollmann“

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ mit Begründung in der Fassung vom 12.01.2010 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach der Genehmigung der dafür notwendigen 12. Änderung des Flächennutzungsplanes unverzüglich bekannt zu geben.

TOP 4

Ausweisung Sondergebiet Forsthof 2

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, sich grundsätzlich für die Ausweisung eines Sondergebietes zum Betrieb einer Kompostieranlage mit erweitertem Verkauf an Blumen, Pflanzen, Floristik, Düngemitteln, Sämereien, Gartenzubehör, Dekorationsartikeln und Töpfen auszusprechen.

Die Verwaltung wir beauftragt, die mögliche Ausweisung des Sondergebietes beim Landratsamt Altötting und der Regierung von Oberbayern schriftlich zu klären.

Hintergrund:

Anfang Februar hat die Kompost GdbR Burgkirchen schriftlich die Ausweisung eines Sondergebietes für die Flurstücke 381/1 (Kompostieranlage Forsthof) und 375 (Humuslagerplatz Forsthof) der Gemarkung Burgkirchen a.d.Alz beantragt. In dem Schreiben legen die Betreiber der Kompost GdbR Burgkirchen dar, dass sie seit September 2008 darum bemüht sind, eine zukunftsorientierte Lösung zum Betrieb der Kompostanlage Forsthof 2 mit einem angegliederten erweiterten Verkauf (z. B. von Blumen, Pflanzen, Floristik, Düngemitteln, Sämereien, Gartenzubehör, Dekorationsartikeln und Töpfen) zu finden. Damit soll der Fortbestand der Kompostanlage, die nach Plangenehmigungsbescheid vom 25.07.1991 genehmigt ist, mit dem erweiterten Angebot (siehe oben) gesichert werden. Außerdem machen die Betreiber klar, dass eine Umsiedlung - beispielsweise ins Gewerbegebiet - nicht möglich erscheint. Da eine Neuvergabe des Kompostbetriebes bis zum Ende 2010 vorzunehmen ist, sollte eine Klärung einer möglichen Ausweitung als Sondergebiet auf der Fläche des jetzt bestehenden Kompostbetriebes mit dem Landratsamt Altötting und der Regierung von Oberbayern geklärt werden. Bei einem Vorgespräch im Landratsamt Altötting wurde festgelegt, dass zunächst der Gemeinderat der Gemeinde Burgkirchen einen grundsätzlichen Beschluss zur Ausweisung eines Sondergebietes aussprechen soll. Erst dann sollten die Regierung von Oberbayern sowie die Fachbehörden des Landratsamtes Altötting zu einer Stellungnahme zur möglichen Ausweisung eines Sondergebiets an oben genannter Stelle des Forsthofes aufgefordert werden.

Eine Verwirklichung des Anliegens ist dabei völlig offen, nachdem bei einem Vorgespräch mit einem Regierungsbeauftragten der Regierung von Oberbayern im Frühjahr 2009 die Ausweisung eines Sondergebietes als schwer vorstellbar eingestuft wurde. Als alternative Variante wurde empfohlen, zunächst eine Ausweitung des Angebotes über ein Einzelbaugesuch zu erwirken. Diese Möglichkeit wird aber vom Landratsamt Altötting sehr kritisch beurteilt, weil ein Verkauf von nicht kompostrelevanten Dingen im Außenbereich unzulässig ist.

TOP 5

Öffentliche Feld- und Waldwege / Gemarkung Raitenhaslach

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, die vorgestellten Berichtigungen und  Einziehungen in das Bestandsverzeichnis der Gemeinde Burgkirchen einzutragen.

Hintergrund:

Die Gemeinde Burgkirchen erhielt im Herbst 2009 auf Anforderung von der Stadt Burghausen rund 50 Bestandsblätter von öffentlichen Feld- und Waldwegen (ÖFWW) der ehemaligen Gemeinde Raitenhaslach. Diese ÖFWW müssen erst in das Bestandsverzeichnis der Gemeinde Burgkirchen aufgenommen werden.

Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats vom 01.09.2009 wurden nun die ersten öffentlichen Feld und Waldwege der Gemarkung Raitenhaslach überprüft. In Absprache mit den Grundstückseigentümern werden nun folgende Berichtigungen und Einziehungen durchgeführt:

1. Einziehung

GV-Straße Nr. 38 „Zufahrtsstraße bei Hochöster“

  • Anfangspunkt: Abzweigung an der St 2107 bei Hochöster
  • Endpunkt: bei Fl.-Nr. 1218 Gemarkung Raitenhaslach
  • Fl.-Nr.: 1233 Gemarkung Raitenhaslach
  • Länge: 0,035 km
  • Begründung: Die Zufahrt erfüllt in keiner Weise die Kriterien einer GV-Straße (nach Art. 3 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG müssen GV-Straßen den nachbarlichen Verkehr der Gemeinde oder Gemeindeteile abwickeln.) Die betroffene Straße führt nach wenigen Metern lediglich zum Anwesen Hochöster Nr. 49. Zudem ist das Eigentum am Straßengrundstück bereits im Privateigentum.

2. Einziehung

Nr. 63 Rt „Glöcklhofer Wiesenweg“

  • Anfangspunkt: öffentlicher Feldweg Nr. 61 Rt
  • Endpunkt: Gemeindestraße Nr. 49 Rt
  • Fl.-Nr.: ohne
  • Länge: 0,270 km
  • Begründung: Der öffentliche Weg wurde nach der Eingemeindung im Jahr 1978 von der Gemeinde Burgkirchen als GV-Straße ausgebaut, gewidmet und als Nr. 93 im Bestandsverzeichnis Burgkirchen eingetragen. Da somit jede Bedeutung als öffentlicher Feld- und Waldweg weggefallen ist, ist der Weg (als ÖFWW) einzuziehen.

3. Berichtigung

Nr. 62 Rt „Seefelder Wiesenweg“ alt

bisher:

  • Anfangspunkt: öffentlicher Feld- und Waldweg Nr. 61 Rt
  • Endpunkt: Gemeindestraße Nr. 49 Rt
  • Fl.-Nr.: 1073 Raitenhaslach
  • Länge: 0,260 km

neu:

Seefeldner Wiesenweg F - 53

  • Anfangspunkt: GV-Straße Nr. 93 (Straße von der St 2107 nach Seefelden und Glöcklhof zur B 20)
  • Endpunkt: Fl.-Nr. 1069 Gemarkung Raitenhaslach
  • Fl.-Nr.: 1073 Gemarkung Raitenhaslach
  • Länge: 0,290 km
  • Begründung: Da der Weg als Feld- und Waldweg vorhanden ist und weiterhin von verschiedenen Landwirten genutzt wird, wird er als öffentlicher Feld- und Waldweg berichtigt und im Bestandsverzeichnis Burgkirchen als F-53 eingetragen.

TOP 6

Widmung von Fuß- und Radwegen im Baugebiet Wimpasing

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, die drei genannten Wege als beschränkt-öffentliche Wege B-37, B-38 und B-39 zu widmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungen in das Bestandsverzeichnis für beschränkt-öffentliche Wege einzutragen.

Hintergrund:

Im Baugebiet Wimpasing wurden im Frühjahr/Sommer 2009 ein Fußweg und zwei Fuß- und Radwege (bis auf die Deckschicht und Lampen) ausgebaut. Die drei Wege sind nun als beschränkt-öffentliche Wege zu widmen:

1. Beschränkt-öffentlicher Weg B-37 für Fußgänger und Radfahrer

  • Bezeichnung: Fuß- und Radweg vom Predigtstuhlweg zum Fuß- und Radweg B-19
  • Fl.-Nr. 1806/47, Gemarkung Burgkirchen a.d.Alz
  • Anfangspunkt: Predigtstuhlweg
  • Endpunkt: Fuß- und Radweg B-19
  • Länge: 105 m
  • Baulastträger: Gemeinde Burgkirchen

2. Beschränkt-öffentlicher Weg B-38 für Fußgänger

  • Bezeichnung: Fußweg von der Wallbergstraße zum Fuß- und Radweg B-37
  • Fl.-Nr. 1806/64, Gemarkung Burgkirchen a.d.Alz
  • Anfangspunkt: Wallbergstraße
  • Endpunkt: Fuß- und Radweg B-37
  • Länge: 35 m
  • Baulastträger: Gemeinde Burgkirchen

3. Beschränkt-öffentlicher Weg B-39 für Fußgänger und Radfahrer

  • Bezeichnung: Fuß- und Radweg von der Spitzsteinstraße zum Predigtstuhlweg
  • Anfangspunkt: Spitzsteinstraße
  • Endpunkt: Predigtstuhlweg
  • Fl.-Nr. 1806/13 und 1806/58 Gemarkung Burgkirchen a.d.Alz
  • Länge: 50 m
  • Baulastträger: Gemeinde Burgkirchen

Alle drei Widmungen sollen zum 1. April 2010 wirksam werden.

TOP 7

Bekanntgaben

In der Januar-Sitzung des Gemeinderates hatte Bürgermeister Dr. Merz mitgeteilt, dass die Gemeinde Emmerting beim Straßenbauamt Traunstein eine Sanierung der ST 2356 (Burgkirchen - Hohenwart) beantragt habe. Der GR befürwortet seinerseits diesen Beschluss und beauftragte die Verwaltung mit einem Schreiben an das Straßenbauamt die Sanierung der ST 2356 zu unterstützen.

Mittlerweile ist das Antwortschreiben des Straßenbauamtes Traunstein eingegangen. Bürgermeister Dr. Merz verliest dieses Schreiben. Nach Darstellung des Straßenbauamtes Traunstein ist in absehbaren eine Sanierung der ST 2356 aus finanziellen Gründen nicht möglich.

TOP 8

Wünsche und Anfragen  

GR Kölbl fordert von der Verwaltung eine Aufstellung aller Bebauungspläne der Gemeinde Burgkirchen (um die er bereits im Dezember gebeten hatte), um daraus ggf. Rückschlüsse auf genehmigte bzw. nicht genehmigte Bauvorhaben ziehen zu können. Die anderen Gemeinderäte und auch Bürgermeister Dr. Merz sahen darin keinen Sinn und teilten die Meinung von GR Kölbl nicht.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.

Zum Seitenanfang

Helmut Keck:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 02.02.2010

 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Baugesuche

1.       Anbau an ein best. Wohnhaus / § 30 BauGB Gendorf

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Bauantrag des Antragstellers zurück zustellen.

Das Landratsamt Altötting hatte im November 2009 eine Ortsbesichtigung durchgeführt und festgestellt, dass das Bauvorhaben städtebaulich vertretbar ist. Hinsichtlich Brandschutz und Gestaltung wird eine Beratung angeboten. Der Anbau soll im Innenhof des Anwesens errichtet werden. Die Grundflächenzahl mit 0,29 (0,3) und die Geschoßflächenzahl mit 0,46 (0,5) werden gerade noch eingehalten. Die betroffenen Grundstücksnachbarn haben unterschrieben. Der Anbau soll zweigeschossig mit Pultdach errichtet werden. Auf mündliche Rückfrage im Landratsamt wurde mitgeteilt, dass ein derartiger Antrag bereits vor einiger Zeit zurückgewiesen wurde, da er sich zweigeschossig mit Pultdach nicht in die Umgebung einfügt.

2.        Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude / Abbruch des bestehenden. Gebäudes / § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB /Gendorf

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einstimmig dem Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude und Abbruch des bestehenden Gebäudes zu und befürwortet eine vorzeitige Baugenehmigung vor Ablauf der Dreijahresfrist.

Die Antragsteller wohnen seit Oktober 2007 im Anwesen und beantragen den Abriss und Neubau des Wohnhauses und des Nebengebäudes, das diese selber nutzen möchten. Die Voraus-setzungen des § 35 Abs. 4 BauGB sind im Oktober 2010 vollständig erfüllt. Die Antragsteller beantragen eine vorzeitige Genehmigung, um heuer noch bauen zu können.

3.        Ausbau eines Dachgeschosses / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 12 „Holzen III“

Der Bauantrag beinhaltet den Ausbau eines Dachgeschosses mit Errichtung von zwei Gaupen. Das Vorhaben fügt sich in die Bebauung der Umgebung ein. Der Bebauungsplan regelt jedoch (in Ziffer 8e), dass Dachgauben unzulässig sind. Von dieser Festsetzung sollte zur besseren Ausnutzung des Dachgeschosses befreit werden.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag auf Ausbau des Dachgeschosses mit Befreiung für die Dachgauben einstimmig zu.

TOP 2

Öffentliche Feld- und Waldwege – Gemarkung Raitenhaslach

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, die Änderungen durchzuführen und die Wege in das Bestandsverzeichnis der Gemeinde Burgkirchen zu übernehmen.

Hintergrund:

Die Gemeinde Burgkirchen erhielt im Herbst 2009 auf Anforderung von der Stadt Burghausen rund 50 Bestandsblätter von öffentlichen Feld- und Waldwegen der ehemaligen Gemeinde Raiten-haslach. Diese ÖFWW müssen erst in das Bestandsverzeichnis der Gemeinde Burgkirchen aufgenommen werden.

Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats vom 01.09.2009 wurden nun die ersten öffentlichen Feld und Waldwege der Gemarkung Raitenhaslach überprüft. In Absprache mit den Grundstückseigentümern werden nun folgende Berichtigungen und Einziehungen durchgeführt:

ÖFWW Nr. 50:         Feichtaweg                      - Berichtigung

ÖFWW Nr. 51:         Marienberger Waldweg        - Berichtigung

ÖFWW Nr. 52:         Zufahrt nach Fuchs            - Berichtigung

ÖFWW Nr. 21 Rt       Voketsberger Feldweg        - Einziehung

ÖFWW Nr. 61 Rt       Glöcklhofer Feldweg           - Einziehung

Details wurden in der Sitzung an Hand einer Präsentation vorgestellt.

Die restlichen Feld- und Waldwege werden so bald als möglich überprüft.

TOP 3

Bekanntgaben

In der Dezember-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses hatte Gemeinderat Klaus Kölbl angeprangert, dass auf dem Parkplatz am Alzstadion laufend mehrere Anhänger als Dauerparker abgestellt werden. Nach Auskunft von Bürgermeister Dr. Merz werden diese Anhänger nur vorübergehend dort abgestellt, weil wegen Umbaumaßnahmen auf dem Grundstück des Eigentümers kein Platz ist. Nach dem Umbaumaßnahmen (Frühjahr) werden die Anhänger wieder auf dem Grundstück des Besitzers abgestellt.

TOP 4

Wünsche und Anfragen

Keine Wortmeldungen

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.

Zum Seitenanfang

Helmut Keck:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.01.2010

 

Tagesordnungspunkt (TOP) 1

Baugesuche

1.        Anbau eines Nebengebäudes und Sanierung der Fassade / § 35  BauGB / Außenbereich

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einstimmig dem Bauantrag des Antragstellers auf Anbau eines Nebengebäudes und Sanierung der Fassade zu, mit der Auflage, dass die Regenwasserbeseitigung der Dachabwässer auf dem eigenen Grundstück erfolgen muss.

2.        Errichtung einer zweiten Wohneinheit mit Außentreppe und Carport /§ 30 BauGB / Gendorf

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einstimmig dem Bauantrag auf Ausbau einer zweiten Wohneinheit mit Außentreppe und Carport unter Befreiung von der Baugrenze zu.

3.        Neubau eines Wohnhauses mit Garage (Ersatzbau) und Umnutzung des bestehenden Wohngebäudes in ein Wirtschaftsgebäude / § 35 Abs. 4 BauGB / Außenbereich

Für das Vorhaben wurde bereits in der Feriensitzung 2009 ein Vorbescheidsantrag eingereicht und zugestimmt. Der Bauantrag entspricht den Vorgaben aus dem Vorbescheidsantrag und ist nach Angaben des Landratsamtes genehmigungsfähig. Der Bürgermeister hatte deshalb dem Bauantrag nach Umfrage per Mail an alle Mitglieder des Bau- und Umweltausschuss als laufende Verwaltung bereits zugestimmt.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einstimmig dem Bauantrag nachträglich zu.

4.        Wohnraumerweiterung/ § 30 BauGB / Holzen

Bei dem geplanten Bauvorhaben handelt es sich um die Erweiterung eines Wohnraumes über einer bestehende Terrasse. Das Vorhaben liegt geringfügig außerhalb der Baugrenzen, passt sich aber der bestehenden Bebauung an. Der Bau- und Umweltausschuss hatte in der Novembersitzung 2009 eine entsprechende nichtförmliche Anfrage bereits behandelt und eine Zustimmung in Aussicht gestellt. Der Bauantrag entspricht dieser Anfrage.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einstimmig dem Antrag zur Erweiterung des Wohnraumes mit Befreiung von der Baugrenze zu.

5.        Verlängerung der Genehmigung für ein Einfamilienhaus / § 35 BauGB / Außenbereich

Der Bauantrag wurde erstmals im Januar 1996 genehmigt. Seither wurde das Vorhaben nicht errichtet und letztmalig bis 25.01.2010 die Genehmigung verlängert. Die Rechtslage für eine Genehmigung hat sich nicht geändert, so dass eine Verlängerung möglich ist.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einstimmig dem Antrag auf Verlängerung der Genehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses zu.

6.        Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage / § 34 BauGB / Hirten

(ohne Bebauungsplan)

Ein Vorbescheidsantrag dazu wurde im Bau- und Umweltausschuss in der Februarsitzung 2009 behandelt und vom Landratsamt Altötting mit Bescheid vom 28.04.2009 die Genehmigung erteilt. Der Bauantrag beinhaltet ein Einfamilienhaus ohne Keller. Der fertige Erdgeschoßfußboden liegt über der Höhe eines möglichen Jahrhunderthochwassers. Das Vorhaben fügt sich in die umgebende Bebauung ein. Die Zufahrt muss privatrechtlich gesichert werden. Der Grenzabstand mit der Garage zum östlichen Nachbarn beträgt nur 1 Meter. Drei Grundstücksnachbarn haben nicht unterschrieben.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einstimmig dem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage zu mit dem Hinweis, dass drei Grundstücksnachbarn nicht unterzeichnet haben und die östliche Abstandsfläche nur 1 Meter beträgt sowie die privatrechtliche Sicherung der Zufahrt erfolgen muss.

7.        Umbauarbeiten am Bestand / § 35 BauGB / Außenbereich

Für das Wohnhaus wurde vom Landratsamt Altötting mit Bescheid vom 20.01.2006 die Baugenehmigung erteilt. Mit dem Bauantrag sollen Umbauarbeiten am Nebengebäude zur Sicherung der Nordwand vorgenommen werden. Die Umbaumaßnahmen sind im Verhältnis zum Bestand angemessen.

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einstimmig dem Bauantrag auf Umbauarbeiten am Bestand zu.

8.        Bekanntgabe:

Nachdem zwei Bauvorhaben alle Festsetzungen der entsprechenden Bebauungspläne einhalten, wurde von der Verwaltung eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage / Obere Terrasse
  • Errichtung eines Einfamilienhauses / Holzen „Wimpasing I“

TOP 2

Hochwasserschutz Thal - Vorstellung der Machbarkeitsstudie

Herr Althammer - Geschäftsführer des beauftragten IB SAK (einem anerkannten Planungsbüro für Wasserbau) - hat die erarbeitete Machbarkeitsstudie vorgestellt. Der Lösungsansatz zielt im Gegensatz zur ersten Planung des IB Aqua Soli auf eine mehr technische Lösung hinaus. Die zweite Planung wird von der Verwaltung bis zur nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses noch mit verschiedenen Zahlen zu den Kosten unterfüttert und dann dem Gremium nochmals vorgestellt. Anschließend wird die Machbarkeitsstudie zum Hochwasserschutz Thal im Gemeinderat behandelt, bevor sie den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt wird.

Vorgeschichte:

Der Gemeinderat hatte in der April-Sitzung 2009 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Grundsätzlich am Hochwasserschutz Thal festzuhalten, jedoch das Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz Thal auszusetzen.
  2. Eine Machbarkeitsstudie bei einem anerkannten Planungsbüro für Wasserbau in Auftrag zu geben, mit dem Ziel,
    1. das Rückhaltevolumen in den Oberläufen des Thaler Grabens zu ermitteln und die Kosten für den Bau und den Unterhalt dieser zu planenden Rückhaltebecken abzuschätzen,
    2. und/oder das nicht zu speichernde Hochwasser über den Ausbau der bestehenden Durchlässe und Gräben schadlos abzuleiten, wobei die Ausleitung in landwirtschaftliche Flächen südlich des Mühlbaches gegenüber Griesstätt als Retensionsfläche eingeplant werden soll,
    3. die Planung ist so zu gestalten, dass der Schutz der Anwesen des Ortsteiles Thal und aller anderen von dieser Maßnahme betroffenen Gebäude vor einem HQ 100 sicher zu stellen ist,
  • dass die Baukosten wirtschaftlich und somit förderfähig,
  • die Unterhaltskosten angemessen und
  • den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen wird.
  1. Sollte die Machbarkeitsstudie zu dem gleichem Ergebnis kommen wie die derzeitige Planung des IB Aqua Soli, wird das ausgesetzte Planfeststellungsverfahren weiter betrieben. Andernfalls wird - falls erforderlich - ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

Dieser Beschluss sollte auch dazu dienen, die Emotionen bei der Planung des Hochwasserschutzes Thal herauszunehmen.

Hintergrund:

In Zusammenhang mit den verheerenden Hochwasserschäden in Thal, nach dem ungewöhnlich starken Gewitter im August 2005, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.03.2006 beschlossen, für den Ortsteil Thal den Hochwasserschutz gemäß der vorgestellten Variante 3 baureif zu planen, die Grundstücksfragen zu klären, den Förderantrag zu stellen, das Wasser-rechtsverfahren einzuleiten und den Planungsauftrag an das Büro AquaSoli zu erteilen. Am Gründonnerstag wurde den interessierten Bürgern der geplante Hochwasserschutz im Gasthaus Bartsch vorgestellt.

In der Sitzung am 17.10.2006 wurde der Bauentwurf für die Variante 3 dem Gemeinderat vorgestellt und folgender einstimmiger Beschluss gefasst: Der Gemeinderat beschließt, den vorgestellten Bauentwurf für den Hochwasserschutz Thal mit Gesamtkosten von 390.000 € (Nettobaukosten) + Mehrwertsteuer + Grunderwerbskosten schnellstmöglich zu realisieren. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag mit einer vorzeitigen Baufreigabe zu stellen, das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren einzuleiten und zu versuchen, mit den Grundanliegern zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Im Bau- und Umweltausschuss wurden am 08.05.2007 die geänderten Planunterlagen vorgestellt. Grund für diese Änderung waren Forderungen und Wünsche der betroffenen Grundeigentümer. Die Nettobaukosten erhöhten sich deshalb von 390.000 € auf 407.000 €. Der Bau- und Umweltaus-schuss beschloss, der Planung zuzustimmen und beauftragte die Verwaltung, die notwendigen Schritte zu veranlassen. Die vorgestellten Planunterlagen wurden beim Wasserwirtschaftsamt Traunstein zur Bezuschussung und beim Landratsamt Altötting zur wasserrechtlichen Genehmigung eingereicht.

Trotz mehrmaliger Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern, die ihr Grund-stück der Gemeinde Burgkirchen verkaufen sollten, kam es zu keiner einvernehmlichen Lösung. Somit war das beantragte Plangenehmigungsverfahren nicht mehr durchführbar. Deshalb war es notwendig, ein Planfeststellungsverfahren mit entsprechenden zusätzlichen Unterlagen und anderen Auslegungsarten und Auslegungsfristen zu beantragen, was zusätzliche Planungskosten von mindestens 10.000 € erforderlich machten, die aber letztlich von den Fachbehörden vorgegeben werden.

Der Gemeinderat musste letztendlich Farbe bekennen, ob er sich für den Schutz der Allgemeinheit hinsichtlich des Hochwassers ausspricht oder ob er, nachdem es bis dahin keine Einigung auf dem normalen Verhandlungsweg mit den Grundstückseigentümern gab, den Vorstellungen einzelner Grundstückseigentümer unterwirft. So hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.07.2007 beschossen, dass an Stelle des Plangenehmigungsverfahrens ein Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz Thal beim Landratsamt Altötting zu beantragen ist. Die Verwaltung wurde beauftragt, dem IB AquaSoli den Auftrag für die zusätzlichen Planungsleistungen zu erteilen und das Planfeststellungsverfahren zu beantragen. Der Beschluss wurde mit 21:1 Stimmen gefasst.

Außerdem hat es weitere Gespräche von Seiten der Gemeinde, auch gemeinsam mit dem neu gewählten Bürgermeister Dr. Merz, mit den Grundstückseigentümern gegeben, ohne jedoch den erforderlichen, erfolgreichen Abschluss erzielen zu können.

Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens hat dann die Gemeinde ihre Stellungnahme auf die eingegangen Einwände abgeben. Den Fraktionssprechern und den Gemeinderäten aus dem Ortsteil Hirten wurde der Entwurf dieser Stellungnahme am 31.03.2009 vorgestellt. Bei diesem Termin wurde vereinbart, dass den betroffenen Grundstückseigentümer diese Stellungnahme ebenfalls noch vor der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgestellt wird, um ihnen nochmals eine umfassende und ausreichende Information zum geplanten Hochwasserschutz Thal zu geben. Bei dieser Informationsveranstaltung am 06.04.2009 im Sitzungssaal des Rathauses wurde von Seiten der anwesenden Grundstückseigentümer erneut die fehlende Einbindung ihrerseits während der Planungsphase bemängelt. Was nachweislich nicht so war, denn in dieser gesamten Zeit waren die Grundstückseigentümer bei insgesamt 20 Besuchen des alten bzw. neuen Bürgermeisters, der Gemeindeverwaltung, teilweise im Beisein des Ingenieurbüros und des Wasserwirtschaftsamtes sowie bei einer Informationsveranstaltung eingebunden. Außerdem wurde erneut die fachliche Qualität der Planung angezweifelt.

TOP 3

Raumordnungsverfahren Gasleitung Bayerngas - Vorstellung der Trasse

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, dem Raumordnungsverfahren für die Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing mit der Nordtrasse entlang dem Heuweg zuzustimmen.

Hintergrund:

Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 10.12.2009 die entsprechenden Unterlagen für das Raumordnungsverfahren für die Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing übersandt. Die Firma Bayerngas GmbH plant die Verlegung einer Gasleitung (DN 1200) von Burghausen nach Finsing und beantragt hierfür die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens. Das Vorhaben dient der Erhöhung der Netzkapazität für den bestehenden und zukünftigen Bedarf und damit der Erhöhung der Versorgungssicherheit. In den Unterlagen sind im Bereich Burgkirchen eine Nord- und eine Südtrasse eingetragen. Die beauftragte Firma hatte die beiden Trassen bereits bei einem Vorgespräch im Oktober 2009 der Verwaltung vorgestellt und stellt die vorgesehenen Trassen nun dem Bau- und Umweltausschuss vor.

In dem o. g. Vorgespräch wurde von Seiten der Gemeindeverwaltung bereits signalisiert, dass die Nordtrasse bevorzugt werden soll. Diese verläuft von Mehring-Öd, unmittelbar südlich von Emmerting im Gemeindegebiet Emmerting entlang der vorhandenen Ölleitung am Heuweg zwischen der Grenze des möglichen Industriegebietes und dem Bannwald des Altöttinger Forstes. Die Südtrasse würde das Gemeindegebiet von Burgkirchen zwischen den Anwesen Wimm und Stölzl Richtung Gewerbegebiet Hecketstall und weiter entlang der vorhandenen Bayerngasleitung durchqueren. In diesem Bereich würde das Gewerbegebiet Hecketstall durchschnitten.

Vertreter von Bayerngas haben das geplante Vorhaben in einer umfangreichen Präsentation vorgestellt und sich den Fragen der Gemeinderatsmitglieder gestellt.

Die Unterlagen des Raumordnungsverfahrens werden nun in der Gemeinde Burgkirchen in der Zeit vom 28.12.2009 bis 29.01.2010 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

TOP 4

Bauleitplanung „Werk Gendorf“

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dass der Festsetzungsbeschluss zur 11. Flächennutzungsplanänderung und der Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Werk Gendorf“ vom 09.06.2009 zurückgenommen wird.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ anhand der vorgeschlagenen Einzelbeschlüsse nochmals zu billigen und öffentlich auszulegen. Bei der Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass die Stellungnahmen nur noch zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Hintergrund:

Das Werk Gendorf soll im Norden des Werkgeländes erweitert werden. Dazu war es im Vorfeld notwendig geworden, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlicher Bereich - Werk Gendorf" und die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf/Werkserweiterung Nord - Altöttinger Forst Nr. 1" von der Gemeinde und den Behörden genehmigt wurde. Der gesamte Flächennutzungsplan hat eine Fläche von 21 ha, der Bebauungsplan eine Fläche von ca. 7 ha. Davon entfallen 63,6 % auf Industrie- und 36,4 % auf Verkehrsflächen. Für die gerodeten Waldflächen müssen Ausgleichsflächen geschaffen werden. Die Erweiterungsfläche wird vor allem für den Bau einer 30-kV-Schaltwarte sowie für Neuansiedlungen benötigt. Die Schaltwarte für das 30kV-Netz, ist Bestandteil des Aufbaus einer werkeigene Stromversorgung, für den die InfraServ als Betreibergesellschaft rund 13 Mio. € investiert. Die Spannungsebene von 30 kV war bisher im Industriepark Werk Gendorf nicht vorhanden. Diese Spannungsebene wurde gewählt, um Betriebsströme zu minimieren und Betriebsmittel zu vereinfachen und wird vor allem für die Gleichrichtertransformatoren der neuen Membranelektrolyse von Vinnolit benötigt.

Der Gemeinderat hatte in seiner Juni-Sitzung

  • einstimmig auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses die Wertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie vorgeschlagen vorgenommen und die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 02.06.2009 mit den redaktionellen Änderungen festgestellt.
  • einstimmig beschlossen, das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Rodung des Waldes, das im Umweltbericht enthalten ist, im Rahmen der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ für den Bereich „Nördliche Werkserweiterung – Altöttinger Forst Nr. 1“ mit einer Fläche von 6,8 ha formell abzuschließen. Die in der Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellten Umweltauswirkungen auf die Rodung führen zum Ergebnis, dass die Auswirkungen, soweit festgestellt und im Umweltbericht beschrieben, durch die im Bebauungsplan und der Begründung festgelegten Auflagen und Maßnahmen ausgeglichen werden können.
  • einstimmig auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses die Wertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie vorgeschlagen vorzunehmen. Die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Werk Gendorf“ für den Bereich „Nördliche Werkserweiterung – Altöttinger Forst Nr. 1“ in der Fassung vom 09.06.2009 mit Begründung, einschließlich Umweltbericht und saP in der Fassung vom 07.04.2009 wird als Satzung beschlossen.

Der Entwurf wurde öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Verschiedene Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungsnahme abgegeben. Zu diesen Stellungnahmen wurden nun vom Bau- und Umweltausschuss entsprechende Einzelbeschlüsse (jeweils einstimmig) und anschließend o. g. Gesamtbeschluss gefasst.

TOP 5.1

Bauleitplanung: 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Kollmann“

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,  die Wertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit in der aufgeführten Form für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den „Solarpark Kollmann“ in der Fassung vom 12.01.2010 vorzunehmen.

Die Änderungen sind in den Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung einzuarbeiten und dieser ist erneut öffentlich auszulegen. In der Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass nur zu den Änderungen Stellung genommen werden kann.

Außerdem empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat einstimmig, dass die Flurnummer 681/1 komplett aus dem Änderungsgebiet herausgenommen wird. Von der Flur-Nr. 681 wird nur die tatsächlich benötigte westliche Teilfläche in der Flächennutzungsplanänderung belassen.

TOP 5.2

Bauleitplanung: Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Kollmann“

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,  die Wertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit in der aufgeführten Form für den Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ in der Fassung vom 12.01.2010 vorzunehmen.

Die Änderungen sind in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ mit Begründung einzuarbeiten und diese erneut öffentlich auszulegen. In der Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass nur zu den Änderungen Stellung genommen werden kann.

Außerdem empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat einstimmig, dass die Flurnummer 681/1 komplett herausgenommen wird. Von der Flur-Nr. 681 wird nur die tatsächlich benötigte westliche Teilfläche im Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und im Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ belassen.

Hintergrund:

Der Antragsteller will im Bereich der Flur-Nr. 694 der Gemarkung Raitenhaslach eine Photovoltaikanlage errichten. Dazu sind in einem Bauleitplanverfahren der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen. Das vom Antragsteller beauftragte Architekturbüro hat die Vorentwürfe für die Bauleitplanung für den geplanten Solarpark in Kollmann vorgelegt. Die Photovoltaikanlage soll auf einer Freifläche im Bereich des Umspannwerkes auf der Fl. – Nr. 694 der Gemarkung Raitenhaslach errichtet werden. Es ist geplant, ein etwa 2 ha großes Gelände mit einer Photovoltaikanlage zu versehen. Die Kollektorenelemente werden auf Ständern mit einer Gesamthöhe von ca. 2,5 m errichtet. Der Flächennutzungsplan soll dazu im Bereich Kollmann in ein Sonstiges Sondergebiet mit der Maßgabe „Anlage zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie“ und teilweise landwirtschaftliche Fläche geändert werden. Das Sondergebiet wird umrandet von einem drei Meter breiten Grünstreifen, einem 5 Meter breiten Gehölzstreifen und einer 2,5 m hohen Zaunanlage. Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich bei dieser Planung um eine sinnvolle Planung zur Ermöglichung der Nutzung der Sonnenenergie an dieser Stelle.

Dazu hatte der Gemeinderat in seiner August-Sitzung folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 581 T, 681 T, 681/1, 687 T, 688 T und 694 der Gemarkung Raitenhaslach wird die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ durchzuführen. Die Planung beinhaltet ein Sonstiges Sondergebiet mit der Ausweisung einer Anlage zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Der Gemeinderat billigte die Vorentwürfe des beauftragten Planungsbüros in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2009 mit Begründung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Vorentwürfe dieser Bauleitplanung im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen. Mit dem Antragsteller ist ein Städtebaulicher Vertrag über die Übernahme der Kosten für diese Bauleitplanung zu schließen.

Der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ in der Fassung vom 04.08.2009 wurde in der Zeit vom 25.08. bis einschließlich 25.09.2009 mit Begründung öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt. Verschiedene Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungsnahme abgegeben. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vom Gemeinderat am 13.10.2009 mit Begründung gebilligt. In der Zeit vom 02.11. bis einschließlich 03.12.2009 wurde der Entwurf öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Verschiedene Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungsnahme abgegeben. Zu diesen Stellungnahmen wurden nun vom Bau- und Umweltausschuss entsprechende Einzelbeschlüsse (jeweils einstimmig) und anschließend o. g. Gesamtbeschluss gefasst.

TOP 6

Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die Straßenausbaubeitragssatzung so zu ändern, dass diese der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages entspricht.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Änderungssatzung zu erstellen und nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Altötting dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

Hintergrund:

Das Landratsamt Altötting hat mit Schreiben vom 27.09.2009 die Genehmigung des Haushalts 2009 mit Auflagen erteilt. Eine der Auflagen war, dass die Gemeinde Burgkirchen die Anpassung der gemeindlichen Beteiligungsbeträge in der Straßenausbaubeitragssatzung an das Muster des Bayerischen Gemeindetags vornehmen muss.

Der Bayerische Gemeindetag hatte seine Liste auf Grund der Erfahrungen aus allen Kommunen in Bayern und einer gerechten Abwägung zwischen den konkreten Vorteilen der Allgemeinheit bzw. der Anwohner für den Ausbau einer Straße erstellt. Ein Vergleich der derzeitigen Straßenausbaubeitragssatzung mit der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags durch die Verwaltung hat ergeben, dass die Eigenbeteiligung der Gemeinde Burgkirchen in der Regel 10 % höher liegt, als in der Mustersatzung.

TOP 7

Bekanntgaben

Wasserrohrbruch

Im Zusammenhang mit dem Wasserrohrbruch kurz vor Weihnachten in Gendorf (Nähe Autohaus Abel) bedankte sich Bürgermeister Dr. Merz bei allen Beteiligten (Bauhof, Wasserzweckverband und Firma Bergmann) für die rasche und gute Arbeit.

Digitalfunkmasten

Zur flächendeckenden Versorgung des Landkreises mit Digitalfunk für Behörden mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste) ist die Errichtung von Digitalfunkmasten erforderlich. Bürgermeister Dr. Merz teilte nun mit, dass die beauftragte Firma jetzt nach einem weiteren bzw. um einen alternativen Standort für einen entsprechenden Funkmasten nachgefragt hat. Dieser Standort liegt östlich der B 20 in Höhe zwischen Reit und Wechselberg in einem Wald an der Hangkante zur Salzach (im Landschaftsschutzgebiet „Salzach“ und im erweiterten Wasserschutzgebiet des Brunnens Raitenhaslach).

Asbestdeponierung

Bürgermeister Dr. Merz berichtet, dass die Regierung von Oberbayern nun die Deponie C der InfraServ Gendorf für die Ablagerung von Asbest aus dem Südostbayerischen Raum mit Planfeststellungsbeschluss  (mit Auflagen) genehmigt hat. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 18.01.-01.02.2010 in der Gemeinde aus. Die bisherigen Einwender wurden von der Regierung von Oberbayern direkt über den Bescheid informiert.

Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung

Bürgermeister Dr. Merz informiert kurz über die relativ chaotische Verbandversammlung am 17.12.09 in Töging.

Die Mitglieder der Bau- und Umweltausschusses waren einstimmig dafür, dass bis auf weiteres in der Gemeinde Burgkirchen - entsprechend dem Beschluss des Gremiums im November 2009 - der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung keine Messungen durchführen darf. Dies gilt, bis die entsprechenden Unterlagen vorliegen und der Beschluss aufgehoben wird.

Veranstaltung zum Thema „Sicherung der Heizöltanks in Hirten“

Alle Grundstückseigentümer im Ortsteil Hirten wurden im letzten Jahr wegen der Prüfpflicht ihrer Heizöltanks zum Schutz gegen Hochwasser angeschrieben. Dazu gibt es jetzt am Dienstag, den 26.01.2010 im Gasthaus Röckenwagner eine Informationsveranstaltung.

TOP 8

Wünsche und Anfragen

Gemeinderat Bernhard Voderhuber weist auf die Informationsveranstaltung für alle Bürger des Landratsamtes Altötting zum Thema „PFOA-Belastung“ hin.

Wie bereits in der Presse am 12.01.2010 berichtet, findet diese Info-Veranstaltung am Donnerstag, den 21. 01.2010 um 17.00 Uhr im Bürgerzentrum Burgkirchen statt. Dabei werden die Ergebnisse der umfangreichen PFOA-Untersuchungen vorgestellt und über das weitere Vorgehen informiert.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.

Zum Seitenanfang