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Aktuelles


Haushaltsansatz 2012 und die Entwicklung der haushaltsrelevanten Kennzahlen von 2002 bis 2012

Haushalt_2012.pdf



Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag den 13.03.2012 statt



Seiteninhalt

Gemeinderatssitzungen 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2009

 

Tagesordnungspunkt (TOP) 1

Bürgerfragestunde

- Herr Fandrich aus Hirten hat Fragen zur Breitbandversorgung. Dazu erklärt Herr Olbert, dass die Initiative auf gutem Weg ist. Der Sachstandsbericht durch Herrn Schollerer muss auf die Januar-Sitzung verschoben werden.

- Herr Kraus bezieht sich auf den Beitrag in der Bürgerversammlung zum Rad-/Fußweg am Watzmannring. Er und seine Mitbewohner beantragen die Beibehaltung der jetzigen Regelung. Das Thema soll spätestens in der Februar-Sitzung im GR behandelt werden.

TOP 2

Breitbandversorgung im Gemeindegebiet – Sachstandsbericht

Wird wegen fehlender Informationen auf die Januar-Sitzung verschoben.

TOP 3

Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“ – 6. Änderung

Wird vertagt, da keine neuen Erkenntnisse vorliegen.

TOP 4

Denkmalliste – Nachqualifizierung und Revision

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorgestellte Stellungnahme zur Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste.

Hintergrund:

Seit Inkrafttreten des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes im Jahr 1973 führt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege - kurz BLfD - eine Denkmalliste, in der alle bekannten Denkmäler in Bayern nachrichtlich eingetragen sind. Im Jahr 2006 wurde im Rahmen der Entwicklung des denkmalpflegerischem Fachinformationssystem (FIS) das Projekt der Nachqualifizierung begonnen. Dabei überprüft das BLfD den Bestand seiner Fachdaten systematisch und unterzieht den Denkmälerbestand einer kritischen Sichtung. So bekommt die Gemeinde die Gelegenheit, sachliche Ergänzungen, Streichungen oder Anmerkungen durch eine Stellungnahme zur Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste einzubringen. Die erarbeiteten Änderungen wurden den entsprechenden Eigentümer bekannt gemacht und sind in der Zeit vom 29.10. bis 27.11.2009 im Rathaus zur Einsicht ausgelegen.

Außerdem hat Herr Remmelberger zum Thema „Denkmalliste“ die von den Heimatpflegern (Frau Pfefferseder, Herrn Hopfgartner und ihm) erarbeiteten Änderungen ausführlich vorgestellt.

Demnach sollen zwei Denkmäler wieder und sechs neu aufgenommen werden. Zwei Denkmäler sollten gestrichen und zwei überprüft werden.

TOP 5

Konzessionsabgabe

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Konzessionsabgabe ab dem 01.01.2010 in voller Höhe auszuschöpfen.

Hintergrund:

Bei der Genehmigung des Haushalts 2009 wurden vom Landratsamt Auflagen erteilt. Eine davon lautet, die Konzessionsabgabe in voller Höhe auszuschöpfen. Da bisher für die Landwirtschaft Sonderregelungen gelten, wonach für den betrieblichen Verbrauch statt 1,32 ct (HAT-kWh) bzw. 0,61 ct (NT-kWh) nur 0,11 ct pro kWh erhoben wurden, und dies einen freiwilligen Verzicht der Gemeinde Burgkirchen von Einnahmen darstellt, hat die Arbeitsgruppe Haushalt empfohlen, die bestehende Sonderregelung für die Landwirtschaft ab dem 01.01.2010 wegfallen zu lassen.

TOP 6

Netznutzungsvertrag Strom

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, mit Wirkung vom 01.01.2010 einen Netznutzungsvertrag, gleichlautend dem vom Bayerischen Gemeindetag empfohlenen Mustervertrag, abzuschließen.

Hintergrund:

Wegen geänderter Stromlieferverhältnisse ab 01.01.2010 sind künftig statt der „all-inklusive-Verträge“ ein Netznutzungsvertrag Strom und ein reiner Stromliefervertrag erforderlich.

TOP 7

Mittagsbetreuung – Essenszuschuss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Kinder- und Jugendarbeit zu den Kernbereichen der politischen Vorstellungen der Gemeinde Burgkirchen an der Alz gehören, und schließt sich mit einer Abweichung den Vorschlägen des Schul- und Kindergartenausschusses vom 18.11.2009 an. Somit wird ab Januar 2010 nur noch bedürftigen Schülerinnen und Schülern der gebundenen Ganztagsklasse und der offenen Ganztagsbetreuung der Essenszuschuss in der vom Freistaat geforderten Höhe - analog der Förderrichtlinie „Mittagessen an Ganztagsschulen“ - gewährt. Auf Antrag von Rektor Auer wird den Eltern der offenen Ganztagsbetreuung nachträglich für die Zeit von Oktober bis Dezember 2009 der Zuschuss gewährt.

Hintergrund:

Derzeit gewährt die Gemeinde Burgkirchen allen Kindern, die den Hort bzw. die gebundene Ganztagesklasse besuchen einen Essenzuschuss in Höhe von 1 € pro Kind und Tag. Kinder, die die offene Ganztagsbetreuung besuchen, erhalten keinen Essenszuschuss. Bei der Gewährung des Essensgeldes handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Nach den Auflagen des Landratsamtes zur Genehmigung des Haushaltes 2009 dürfen keine bestehenden freiwilligen Leistungen erweitert werden. Nach den Richtlinien zur Förderung der Teilnahme bedürftiger Schüler und Schülerinnen am Mittagessen in Ganztagsschulen werden vom Freistaat ein Essenszuschuss von 200 € pro Schuljahr und Kind gewährt. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Gemeinde bereit erklärt einen Zuschuss in der gleichen Höhe zu gewähren.

TOP 8

Resolution zur „Umfahrung“ von Burgkirchen

Der Gemeinderat stimmt bei einer Gegenstimme der Resolution „Fortschreibung des Ausbauplans für Staatsstraßen – Aufnahme des 2. Bauabschnitts der Ortsumfahrung (St 2107) von Burgkirchen a. d. Alz in die höchstmögliche Dringlichkeitsstufe“ zu.

Hintergrund:

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 01.12.2009 hatte Gemeinderat Dieter Wüst kurz über den neuen Sachverhalt zum Thema „Burgkirchner Umfahrung“ nach der letzten Sitzung des Kreisausschusses berichtet.

Zur Fortführung der Burgkirchner Umfahrung vom Kreisel an der Alz über Thalhausen haben sich zwischenzeitlich neue Aspekte ergeben, die Bauträgerschaft soll vom Landkreis an den Freistaat Bayern zurückgegeben werden, wobei nunmehr erforderlich ist, dass das Projekt Burgkirchner Umfahrung in den „Ausbauplan Staatsstraßen“, an dessen Neuauflage gerade gearbeitet wird, aufgenommen wird. Im Rahmen der Fortführung der Burgkirchner Umfahrung erscheint der FW-Fraktion eine Einschleifung der Umfahrung bei Pirach zielführender als wie zuletzt vorgesehen bei Hecketstall, da in diesem Fall bei Pirach sowohl die Umfahrung von Burgkirchen, als auch die Burghausener Umfahrung zusammengeführt und somit das Nadelöhr Pirach umgangen werden könnte.

Es muss deshalb Aufgabe des Gemeinderates sein, mit Nachdruck den dringenden Bedarf für die Burgkirchner Umfahrung und die umgehende Aufnahme in den „Ausbauplan Staatsstraßen“ dem Bayerischen Innenministerium gegenüber deutlich zum Ausdruck zu bringen. Er beantragte deshalb, dass die Gemeindeverwaltung bis zur Gemeinderatssitzung am 08.12.2009 einen entsprechende Antrag bzw. eine entsprechende Resolution erarbeitet und dem Gemeinderat zum Beschluss vorlegt.

TOP 9

Fundtiervereinbarung mit dem Tierschutzverein Altötting (Tierheim Kronberg): Rücknahme der Kündigung

Nachdem die Probleme innerhalb des Tierschutzvereines Altötting gelöst werden konnten, beschließt der Gemeinderat mehrheitlich bei einer Gegenstimme, dass eine neue Vereinbarung zu den bisherigen Bedingungen mit dem Tierschutzvereines Altötting abgeschlossen wird.

Hintergrund:

Auf Grund der allgemein bekannten internen Probleme beim Tierschutzverein Altötting hatte die Gemeinde Burgkirchen vorsorglich die Fundtiervereinbarung zum 31.12.2009 gekündigt. Eine Kosteneinsparung wäre damit letztendlich nicht verbunden gewesen, weil die Fundtiere dann im Tierheim Arche Noah in Burghausen untergebracht worden wären und dafür die Zahlungen an den Tierschutzverein Burghausen zu leisten gewesen wären.

Die Unterbringung und Betreuung von Fundtieren gehört nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Fundtierverordnung zu den Aufgaben der Kommunen. Die Kosten sind von den Kommunen zu tragen, sofern nicht ein anderer Verpflichteter ermittelt werden kann. Wie andere Kommunen auch, bedient sich die Gemeinde Burgkirchen zur Erfüllung dieser Aufgaben in der Vergangenheit der Tierheime im Landkreis. Aufgrund von Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und des Landratsamtes Altötting hatte der Gemeinderat im Jahr 1995 beschlossen, mit den Tierschutzvereinen Altötting-Mühldorf (Tierheim Kronberg) und dem Tierschutzverein Burghausen (Tierheim Arche Noah) anstelle der Einzelzuschüsse Fundtiervereinbarungen abzuschließen. Seit der Euro-Umstellung beläuft sich der Betrag auf 0,25 € pro Einwohner. Nachdem in Burgkirchen die Unterbringung von Fundtieren in zwei Tierheimen (Burghausen und Winhöring) erfolgt, wurden für die jährlichen Zahlungen die Einwohnerzahlen des Gemeindegebietes nördlich der Alz (Gendorf, Grasset, Auberg und Bruck) an das Tierheim Kronberg und südlich der Alz (übriges Gemeindegebiet) an das Tierheim Arche Noah geleistet.

TOP 10

Eisstadion „Keltenhalle“: Kreisausschussbeschluss zur vorübergehenden Kostenbeteiligung

Der Bürgermeister informiert über die Empfehlung des Kreisausschusses zur Erhaltung der Keltenhalle. Klar ist, dass der empfohlene Zuschuss mit Sicherheit nicht ausreichen wird. Ein neuerlicher Appell an die Vollversammlung des Kreistags, in dem auf die Bedeutung der Keltenhalle für die Menschen im ganzen Landkreis und auf die außerordentlichen finanziellen Leistungen, die Burgkirchen in den letzten Jahren erbracht hat, verwiesen wird, soll einen zur Erhaltung des Hallenbetriebs  ausreichenden Beitrag des Landkreises bewirken.

Hintergrund:

Der GR hatte beschlossen, die Keltenhalle zum Saisonende 2009/10 zu schließen, wenn sich keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten auftun. Im weiteren stellte die Gemeinde Burgkirchen an den Kreistag des Landkreises Altötting mit einer umfangreichen Begründung den Antrag, dass der Landkreis zunächst für die Jahre 2010 und 2011 das Betriebskostendefizit in Höhe von ca. € 300.000/ Jahr übernimmt, um eine vorschnelle endgültige Schließung des Eisstadions „Keltenhalle“ zu verhindern.

Inzwischen hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 23.11.2009 dem Kreistag empfohlen, sich unter Vorbehalten in den Jahren 2010 und 2011 am Betriebskostendefizit der Keltenhalle  mit jährlich bis zu € 150.000 zu beteiligen. Der Zuschuss wäre aber zurückzuzahlen, wenn die Gemeinde danach die Keltenhalle nicht mindestens  weitere fünf Jahre betreibe. Zu klären sei auch der weitere Investitionsbedarf. Ein Wille zur dauerhaften Beteiligung an den laufenden Betriebskosten war im Ausschuss nicht erkennbar.

Der Gemeinde Burgkirchen wurde ein Fragenkatalog zur Sache vorgelegt, der inzwischen durch die Gemeinde Burgkirchen beantwortet wurde: Auch mit einem Betriebskostenzuschuss von € 150.000 /Jahr kann die Finanzierung der laufenden Kosten und der Investitionen nicht als gesichert angesehen werden. Selbst bei einem Zuschuss des Landkreises in genannter Höhe könne die Gemeinde weder den Betrieb der Keltenhalle über mindestens fünf Jahre noch die im Fall der Schließung geforderte Rückzahlung der Zuschüsse garantieren.

TOP 11

Bericht des Jugendreferenten

Thomas Hinterberger ist seit 2002 Jugendreferent. Er gab einen sehr ansprechenden, lebendigen Bericht über seine Amtszeit.

Richtlinie für die Jugendarbeit in Burgkirchen ist nach wie vor das „Burgkirchner Modell“: Jugendpfleger – Jugendreferent – Jugendleiterrunde.

Als besondere Schwerpunkte nannte Thomas Hinterberger:

- Neubau des Jugendtreffs

- Anstellung eines Streetworkers, später leider Abbau dieser Stelle

- Einrichtung einer FSJ-Stelle

- Bolzplatz in Pfaffing

- Kulturveranstaltungen, besonders Wiederbelebung des Burgkirchner Faschings

- Kontakte zur Partnergemeinde Kazincbarcika

- Ferienprogramm einschließlich Miniburgkirchen

TOP 12

Verabschiedung - Gemeinderat Thomas Hinterberger

Thomas Hinterberger scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Gemeinderat aus, dem er siebeneinhalb Jahre angehört hatte. Der Bürgermeister würdigt seine Tätigkeiten und dankt für sein großes Engagement in verschiedenen Ausschüssen und als Jugendreferent. Für die Gemeinderatskollegen, die sein Ausscheiden bedauern und alles Gute für die Zukunft wünschen, überreicht Genoveva Rohracker ein Geschenk.

TOP 13

Bekanntgaben

- Der SV Gendorf Burgkirchen hat seine Krise vorerst gemeistert. Durch Sparen und durch Spenden wurde die Basis für das Weiterbestehen geschaffen.

- Hermann Jetzelsberger wurde als neuer Feldgeschworener bestellt.

- Der Hochwasserschutz Thal wird in der Januar-Sitzung behandelt.

- Eine Liste der vorläufigen Sitzungstermine 2010 wird verteilt.

TOP 14

Wünsche und Anfragen

- Bernhard Voderhuber fragt auf Grund von Zeitungsberichten nach dem Stand der Verhandlungen zu der Hauptschulneuorientierung. Man wundert sich, hier gibt es noch Klärungsbedarf.

- Der Bürgermeister berichtet kurz von seiner Reise in die Partnergemeinden in Rumänien und Ungarn. In Großsanktnikolaus wurde das 20 jährige Bestehen des Deutschen Forums und 15 Jahre Sozialstation (in Burgkirchen Altenhilfe GSN) gefeiert. Hervorgehoben wurde, dass die Initiatoren der Rumänienhilfe Hedi Braxenthaler zum sechzigsten Mal und Robert Obermaier zum 40. Mal in GSN waren.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.


Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung vom 10.11.2009

Errichtung von Photovoltaikanlagen allgemein

Bauvoranfrage Flöcking

Im Bau- und Umweltausschuss vom 03.11.2009 wurde die Bauvoranfrage zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in Flöcking, Fl.-Nr. 502, Gemarkung Burgkirchen a.d.Alz, gestellt.

Analog zur Bauleitplanung Kollmann wäre eine Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplans notwendig.

Aus ortsplanerischer Sicht ist es ratsam, Flächenanlagen nur dort zu errichten, wo sie nicht weiter störend sind. Ansonsten sind Photovolltaikanlagen auf Dächern zu bevorzugen. Nachdem bereits einer großen Fläche in Burgkirchen a.d.Alz bei Kollmann auf Grund der Lage und Nähe zum Umspannwerk zugestimmt wurde, ist der Bedarf an Flächen-PV-Anlagen im Gemeindegebiet Burgkirchen a.d.Alz aus Sicht der Verwaltung zunächst abgedeckt. Daher soll die Bauvoranfrage abgelehnt werden.

In der Diskussion wurde im Bau und Umweltausschuss der Tagesordnungspunkt mit der Maßgabe, dass weitere Ansiedlungen von Photovoltaikanlagen in den Fraktionen nochmals diskutiert werden, vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Konzept für weitere Ansiedlungen von PV-Anlagen zu erstellen.

Gemäß des Landesentwicklungsprogramms Bayern LEP ist anzustreben, dass erneuerbare Energien, unter anderem auch Sonnenenergienutzung, verstärkt zu erschließen und zu nutzen sind. Dies ist allerdings wiederum gemäß des LEP an enge Vorgaben gebunden.

Bei der Ausweisung von Photovoltaikanlagen handelt es sich um Neubauflächen im Sinne des Zieles des Landesentwicklungsprogramms. Schutzzweck des Zieles ist es, die freie Landschaft in ihrer jeweiligen Funktion zu erhalten und zu schützen. Ferner soll als Ziel die Zersiedelung der Landschaft verhindert werden, Neubauflächen sollen möglichst in Anbindung von geeigneten Siedlungseinheiten ausgewiesen werden. Ein Standort ohne Anbindung an eine Siedlungseinheit kann gemäß LEP nur in Sonderfällen, in denen eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nicht zu befürchten ist, dargestellt werden. Das wiederum heißt, dass die Ausweisung von Photovoltaik-Anlagen nur an Standorten mit einer bestehenden Vorbelastung des Landschaftsbildes, deren Landschaftsraum nicht erheblich schützenswert ist und eine negative Fanwirkung von dem Projekt zu befürchten ist, zugelassen werden kann.

Gemäß der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern zur Ausweisung des Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ wurde dies am angrenzenden Umspannwerk und der zahlreichen Stromleitungen und Strommasten sowie der erheblich frequentierten Bahnlinie im besonderen Fall mit dem LEP als vereinbar mitgeteilt.

Auf Grund der oben genannten Darlegung sollten zukünftig im Gemeindegebiet Burgkirchen a.d.Alz Photovoltaikanlagen nur in solchen Gebieten zugelassen werden, die bereits mit sonstigen baulichen Anlagen, Strommasten oder Verkehrsanbindungen belastet sind, um eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszuschließen.

Ferner ist derzeit zu beachten, dass ohne bereits konkrete Flächen zu benennen, die Nachfrage nach auszuweisenden Flächen für Flächenphotovoltaikanlagen zunimmt. Eine weitere dritte Fläche ist bereits als Voranfrage angekündigt, liegt derzeit aber noch nicht vor; weitere vier Anlagen namentlich noch nicht benannt und werden vom Betreiber derzeit überlegt. Diese warten auf eine grundsätzliche Aussage zur Stellung der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz zu Photovoltaik-anlagen.

Im Normalfall sind Flächenphotovoltaikanlagen im Flächennutzungsplan darzustellen. Der Flächen-nutzungsplan der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz ist vom Alter her neu zu überarbeiten. Auf Grund der Kostensituation kann dies allerdings in der nächsten Zeit nicht erfolgen. Daher ist anzuraten, die Flächen gemäß des Landesentwicklungsprogramms, wie oben dargelegt, zu belassen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig , zukünftig im Gemeindegebiet Burgkirchen a.d.Alz Photvoltaikanlagen nur in solchen Gebieten zuzulassen, die bereits mit sonstigen baulichen Anlagen, Strommasten oder Verkehrsanbindungen belastet sind, um eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszuschließen, auf der Grundlage des Landes-entwicklungsplanes.

2.  Neuerlass der Friedhofssatzung

Der geschäftsleitende Beamte Herr Gassenmeyer informiert die Räte ausführlich über die Änderungen der Friedhofsatzung:

Die derzeit geltende Friedhofssatzung wurde 1977 erlassen und 1978, 1983 und 1986 geändert. Sie entspricht nicht mehr in allen Bereichen den rechtlichen Bestimmungen und der Recht-sprechung.

Außerdem lässt die Satzung ansprechende, zeitgemäße Grabmäler nicht zu.

Um eine bessere Übersichtlichkeit herzustellen, wurde auch die Paragrafenfolge geändert und die Grabbeetgrößen sowie die eingeschränkten Gestaltungsvorschriften werden in gesonderten Anlagen aufgeführt.

Der vorliegende Satzungsentwurf beinhaltet folgende wesentlichen Änderungen:

1. Grabmalgestaltung

Das von der Rechtsprechung geforderte Recht zur individuellen Grabmalgestaltung ist durch die bisherigen Gestaltungsvorschriften nicht gewährleistet. Eingeschränkte Gestaltungsvorschriften sind nur zulässig, wenn auch Grabfelder vorhanden sind, die Grabmäler u.a. zulassen, die eine individuelle Grabmalgestaltung zulassen. Die nach der Rechtsprechung zulässigen Anforderungen an die Grabmalgestaltung sind in § 16 enthalten. Wegen der besseren Übersichtlichkeit wurden die gesamten Gestaltungsvorschriften in eine gesonderte Anlage übernommen

a) Friedhof Burgkirchen a.d.Alz

- für den Teil A gelten nur mehr die allgemeinen Gestaltungsvorschriften nach § 16

- für die Teile C und D gelten für Grabmäler die allgemeinen Gestaltungsvorschriften (§16).

Die Einfassungen (Granitsteine – eigene Einfassungen sind nicht zulässig) sollen Aufgrund des Gesamtbildes der Friedhofsanlage nicht verändert werden.

- für den Teil B (eingeschränkte Gestaltungsvorschriften) ergibt sich keine Veränderung

b) Friedhof Margarethenberg

- für den Teil B 01 (Gräber 1 bis 62) und B 03 (Kindergräber) gelten nur mehr die allgemeinen Gestaltungsvorschriften nach § 16

- Für die übrigen Gräber des Teiles B01, den Teil B 02 und den Teil C gelten für Grabmale die

allgemeinen Gestaltungsvorschriften für Grabmäler (§16).

Für die Einfassungen gelten die bisherigen Vorschriften. (Wenn im Teil B die Platten für Wege und Einfassungen geändert werden, was aufgrund der finanziellen Situation z.Zt. zurückgestellt wurde, wäre eine Satzungsänderung erforderlich.)

2. Anpassung an die EU-Dienstleistungsrichtlinie (Gewerbliche Tätigkeit - § 7 Abs. 8)

3. Einfügung Umweltschutz/Abfallvermeidung (§ 14)

4. Kein allgemeiner Benutzungszwang mehr für das Leichenhaus (z.B. bei Bestattung außerhalb Burgkirchens kann Überführung sofort in anderes Leichenhaus erfolgen, wenn die Vorschriften des Bestattungsrechts ein-gehalten werden). Dies ist eine Folge der Rechtsprechung.

5. Die Einführung von Bestattungszeiten wird notwendig, weil auch Wünsche nach Bestattungen an Samstagnachmittagen oder zu sonst ungewöhnlichen Zeiten vorgetragen werden. Dies führt bezüglich des notwendigen Personaleinsatzes zu Problemen, zumal nach einer Bestattung noch weitere Arbeiten (z.B. Verfüllen des Grabes u.a.) notwendig sind. Bei besonders begründeten Fällen können jedoch Ausnahmen zugelassen werden.

6. Die bisherige Satzung ließ keine Ausnahmen von Satzungsbestimmungen zu. Es ist zweckmäßig

Ausnahmen zu ermöglichen, die ansonsten eine Satzungsänderung nach sich ziehen würden. § 25 wurde deshalb neu beigefügt.

Alle übrigen Änderungen beinhalten keine grundlegenden Änderungen gegenüber der derzeit geltenden Satzung. Sie sind nur redaktioneller Art, notwendige Klarstellungen oder aufgrund der praktischen Erfahrungen beim Satzungsvollzug zweckmäßig.

Der Satzungsentwurf wurde dem Landratsamt Altötting als Rechtsaufsichtsbehörde zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Mit Schreiben vom 30.10.2009 teilte die Rechtsaufsichtsbehörde mit, dass der Satzungsentwurf dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Friedhofs- und Bestattungssatzung vom 30. Oktober 2009 als Satzung.

Der Satzungsentwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt. 

3. Gründung eines Partnerschaftsvereines – Zustimmung zum Satzungsentwurf

Auf Antrag von GR Voderhuber von der CSU und mit Übereinstimmung der Freien Wähler wird der Tagesordnungspunkt verschoben, weil noch einige Unklarheiten nichtöffentlich auszuräumen sind.

4. Kindergarten Hirten

Finanzierung der Umbaumaßnahmen für Kinder unter 3 Jahren

Mit Bescheid vom 16.09.2008 wurde nach Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG 75 Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt. Dabei können bis zu einem Drittel der Plätze mit Kindern unter 3 Jahren belegt werden.

Um Kinder unter 3 Jahren aufnehmen zu können, sind Umbaumaßnahmen i.H.v. 16.371,14 € und die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen i.H.v. 8.075,76 € notwendig; insg. 24.446,90 €.

Für die Schaffung von Plätzen für unter 3-jährige gewährt der Freistaat Bayern Zuschüsse. Für die Umbaumaßnahme des Kindergartens in Hirten sind 64,6 % und für die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen 100 % förderfähig. Demnach beträgt der Zuschuss 18.600,00 €. Dies teilte die Regierung von Oberbayern auf Anfrage telefonisch mit.

Für den Umbau erhält die Gemeinde ferner eine Spende von der Raiffeisenbank i.H.v. 2.500,00 €. Der Eigenanteil der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz beträgt somit 3.346,90 €. Haushaltsmittel sind in dieser Höhe vorhanden.

Der Gemeinderat beauftragt einstimmig die Verwaltung, die Umbaumaßnahme im Kindergarten Hirten durchzuführen und genehmigt die vorgeschlagene Finanzierung der Maßnahme.

5. Kulturetat 2010

Nach Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung gehört die örtliche Kulturpflege zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinden. Weiter bestimmt Art. 140 Abs. 3 BV, dass das kulturelle Leben von Staat und Gemeinden zu fördern ist. Art. 57 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern konkretisiert dies und besagt, dass die Gemeinden im eigenen Wirkungskreis in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen und erhalten sollen, die nach den örtlichen Verhältnissen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl und die Förderung des Gemeinschaftslebens ihrer Einwohner erforderlich sind. In der Aufzählung des Art. 57 Abs. 1 Satz 1 GO ist die Kulturpflege ausdrücklich erwähnt.

In Burgkirchen gehört die Kulturarbeit zu den Kernbereichen der politischen Vorstellungen der Gemeinde.

Im Rahmen der Beratungen und Beschlüsse zum Bau des Bürgerzentrums, der Personalentscheidungen, der Bereitstellung von Haushaltsmitteln und anderem mehr, hat dies der Gemeinderat in den vergangenen Jahren deutlich zum Ausdruck gebracht.

Damit in der derzeitig schwierigen Finanzsituation das kulturelle Leben in der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz nicht zum Erliegen kommt, ist es notwendig, auch in den schwierigen Haushaltsjahren Finanzmittel bereitzustellen. Die vom Gemeinderat gebildete Arbeitsgruppe Haushalt hat sich in ihrer Sitzung am 22. Oktober 2009 auch mit dem Kulturetat auseinandergesetzt.

Dazu ist im vorläufigen Protokoll folgendes enthalten:

5. Spar-Potentiale

5.1 Kulturetat 2010

es ist zu entscheiden, ob die Kulturarbeit im Sinne der Formulierung des LRA zum „Kernbereich der politischen Vorstellungen der Gemeinde“ gehört und ob diese Ausgaben „unaufschiebbar“ sind;

Kulturetat enthält 3 variable Positionen (dazu kommen Gehälter, Saalmieten u.ä.)

o allgemeiner Aufwand, d.h. Etat zur Durchführung der gemeindlichen Veranstaltungen

2009: 70 T€

o Musiktheater in Zusammenarbeit mit der Stadt Burghausen (je 50%)

2009: 14 T€

o Öffentlichkeitsarbeit

2009: 28 T€ an dieser Position sollte nicht gekürzt werden, um die Besucherzahlen nicht deutlich zu reduzieren)

Diesen Ausgaben stehen die Einnahmen von 47 T€ gegenüber. In der Planung für 2010 sind 3 bis 4 gemeindliche Veranstaltungen pro Monat vorgesehen (statt bisher 8 bis 10)

Für das Aufwindfestival sollten wieder etwa 5 Konzerte, Gagen je 3.500 bis 8.000 €, im Schnitt 5.000,-€, geplant werden

Um dem Kulturmanagement größere Gestaltungsmöglichkeiten zu geben, sollen aus allen Einnahme- und Ausgabepositionen ein Deckungsring gebildet werden.

Die Arbeitsgruppe schlägt vor:

Der Kulturbereich stellt einen Kernbereich der politischen Vorstellung der Gemeinde dar. Als Kulturetat wurden insgesamt 70.000,- € vorgeschlagen.

Ein Deckungsring soll die Haushaltsstellen 0.3000.1187, 0.3000.1771, 0.3000.6300 sowie 0.3000.6321 umfassen.

Alle Einnahmen, Spenden und Sponsorengelder sollen zu 100 % dem Kulturetat zur Verfügung stehen.

Für die Kulturarbeit ist es notwendig, frühzeitig Mittel bereitzustellen, zumal Verträge mit kulturschaffenden Personen und Gruppen frühzeitig abgeschlossen werden müssen. Wenn mit Vertragsabschlüssen abgewartet werden müsste, bis ein genehmigter Haushalt vorliegt, wäre es nicht möglich, ein Programm zu erstellen.

Über die Vorschläge der Arbeitsgruppe Haushalt müsste der Gemeinderat beschließen. Dazu ist festzustellen, dass die entsprechenden Beschlüsse unter dem Vorbehalt der rechtsaufsichtlichen Zustimmung stehen.

Der Gemeinderat beschließt, dass die Kulturarbeit zu den Kernbereichen der politischen Vorstellungen der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz gehört und schließt sich den Vor-schlägen der Arbeitsgruppe Haushalt vom 22. Oktober 2009 an. Insoweit wird auf das Protokoll über die Sitzung der Arbeitsgruppe Haushalt verwiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittelbereitstellung mit der Rechtsaufsichtsbehörde abzuklären und die zum Beschlussvollzug notwendige Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde zu bean-tragen.

Zur Info für die Leser: Rechtsaufsichtbehörde ist hier das Landratsamt Altötting.

6. Bekanntgaben

6.1 Schule Burgkirchen

In der Hauptschule Burgkirchen in Holzen ist während der Herbstferien eingebrochen worden  und der EDV-Saal leer geräumt worden.

6.2 Schule Burgkirchen – Musikhauptschule

Die Hauptschule Burgkirchen ist zur Musikhauptschule erhoben worden. Davon gibt es in ganz Bayern nur 8 Stück. Allerdings wird vom Staat zwar der Titel Musikhauptschule, nicht aber die dazu erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt. Rektor Auer und sein Team versuchen die Gelder für die Musikinstrumente, Noten usw. durch Sponsoren zu erhalten.

6.3 Hochwasserschutz Hirten

Bürgermeister Dr. Merz informiert über den Planungsstand. Er dankt in diesem Zusammenhang dem Gemeinderat Martin Schäffler, CSU, für seinen Einsatz bei Ortsbesichtigungen mit den Planern und für die Vermittlung bei den Grundeigentümern. Voraussichtlich im Januar / Februar können die ersten Ergebnisse bekannt gegeben werden.

6.4 Bahnhof Burgkirchen – Kartenautomat

Der neu umgestaltete Bahnhof Burgkirchen hat bisher nur einen Kartenautomat für Nahbereich. Demnächst kommt ein Kombigerät, aus dem auch Karten für den Fernbereich ausgedruckt werden können.

6.5 Gemeindeverbindungsstraßen – Abstufung

In Burgkirchen sind einige Straßen als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet, die diese Funktion nicht mehr haben. Im Zuge der Sparmaßnahmen werden diese Straßen abgestuft. Die betreffenden Anlieger wurden informiert und haben widersprochen. Das Landratsamt und die Regierung bestehen auf einer Abstufung, vor allem damit keine unberechtigten Zuschüsse ausgezahlt werden.

6.6 Gemeindehäuser Birkenweg

Die Gemeinde hat zwei der Gemeindehäuser am Birkenweg veräußert.

6.7 Carowerk Hirten

Entgegen der Aussage in der Zeitung ist der Firmensitz der neuen Eigentümer-GmbH leider nicht in Burgkirchen sondern in Unterneukirchen.

6.8 Volktrauertag

Auf die verschiedenen Veranstaltungen zum Volkstrauertag wird hingewiesen. Einzelne Termine können aus der Tagespresse entnommen werden.

7. Wünsche und Anfragen

Im Wesentlichen handelt es sich bei den folgenden Themen um Nachfragen zu bereits in früheren Sitzungen angesprochenen Themen.

7.1 Organisationsgutachten

Johann Schwanner, CSU, fragt nach, ob das Organisationsgutachten über die Struktur und Arbeits-abläufe in der Gemeinde nun beauftragt wurde.

Das Gutachten wurde laut Verwaltung letzte Woche beauftragt.

7.2 Bürgerzentrum – Glasdach

Paul Apfelböck, CSU, erkundigt sich nach dem Stand der Untersuchung wegen des undichten Glasdachs beim Bürgerzentrum. Er hat festgestellt, dass für solche Dächer eine Neigung von 8 Grad empfohlen wird. Das Burgkirchner Glasdach hat nur eine Neigung von ca. 4 Grad. Hat das Auswirkungen auf die Gewährleistung?

Bauamtsleiter Schwunck informiert, dass der Gemeinde keine Zulassung für die 4-Grad-Dachneigung vorliegt. Er sieht aber dadurch keine Probleme auf die Gemeinde zukommen, da die Haftung bei der ausführenden Firma liegt, auch wenn diese nur die Durchführung der genehmigten Planung von Architekt und Fachplaner ausgeführt hat.  Die Firma Müller BBM prüft im Moment noch die Sachlage.

7.3 Sichtdreieck Hirten

Gemeindrat Schuhbeck, CSU, bittet mit Herrn Strasser Manfred, Hirten, wegen des Sichtdreiecks Kontakt aufzunehmen. Herr Strasser hat eine Mauer errichtet, die nun vom Straßenbauamt wegen des Sichtdreiecks kritisiert wird.

7.4 Grundstückspreise

Fraktionssprecher Dieter Wüst, FW, erinnert zum 3. mal daran, dass die Grundstückspreise von Burgkirchen veröffentlicht werden sollten. Er nimmt wieder Bezug auf den Zeitungsartikel von ca. 2 Mon. in dem alle Grund-stückspreis im Landkreis genannt wurden, nur Burgkirchen nicht.

Bürgermeister Dr. Merz informiert, dass der geplante Bauherrntag Wimpasing nun nicht im November sondern erst im April abgehalten werden soll, vor allem wegen der Witterung.

Einige Gemeinderäte sprechen sich dagegen aus noch mal ein halbes Jahr zu warten. In der angespannten Finanzlage muss aller versucht werden, um Gelder aufzutreiben. Es könnten auch andere Marketingmaßnahmen, wie z.B. Internet, Infotafeln, Pressemitteilungen in Angriff genommen werden.

7.5 Grundstücksanfragen – Zuständigkeit

Gemeinderat Schwanner, CSU, erkundigt sich, wer in der Gemeinde für die Vermarktung und vor allem für Anfragen von Interessenten zuständig ist.

Bürgermeister Merz gibt zu, dass es hier im Moment keine klare Regelung gibt. Es wird gerade verwaltungsintern abgeklärt.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen


   

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung vom 13.10.2009

Nach der Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung durch Bgm. Dr. Merz bat GR Wüst den Punkt 14 der nicht öffentlichen Sitzung (Genehmigung des Haushalt 2009) teilweise in der öffentlichen Sitzung zu behandeln, damit die Bürger über die schlechte finanzielle Situation der Gemeinde erfahren.

Dieser Teil wird im öffentlichen Teil unter Punkt 12 Bekanntgaben behandelt.

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Bürgerfragestunde

Frau Antette Heidrich spricht für den Elternbeirat und stellt das Projekt „Jede Woche einen Apfel für einen Schüler“ vor. Hierbei handelt es sich um 433 Äpfel zu Kosten von ca. 90 €. Frau Heidrich bittet die Gemeinde und Firmen um Unterstützung.

GR Staudtner schlägt vor in der Pause der Sitzung  eine Sammlung zu Gunsten dieses Projektes durchzuführen. Das gesammelte Geld wurde danach sofort an Fr. Heidrich übergeben.

TOP 2

Baugesuch im Sanierungsgebiet „Ortsmitte“ / Nutzungsänderung eines Verkaufsraumes – Ortsmitte

Hintergrund:

Frau Hanife Koc beantragt eine Nutzungsänderung eines Verkaufsraumes zu einem Dönerladen mit Obst, Gemüse und Feinkost in der Kanalstr. 4.

Dieser Bereich ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Die Art der Nutzung mit Dönerladen und Verkaufsladen ist in einem Mischgebiet allgemein zulässig. Die notwendigen Stellplätze sind vorhanden. Lager und Toiletten sind nicht unmittelbar vom Laden aus erreichbar.

Nachdem sich das Vorhaben im Sanierungsgebiet Ortsmitte befindet, hat der Gemeinderat endgültig über den Bauantrag zu entscheiden.

Gemeinderatsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, der Nutzungsänderung zuzustimmen. Auf die Lage des Lagers und der Toiletten wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 3

Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen I“ – Änderung an der Hochfellnstraße 

Hintergrund:

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen 1“ weist in diesem Bereich nur erdgeschoßige Einfamilienhäuser aus. Der Gemeindeverwaltung lag im Frühjahr ein formloser Antrag auf Genehmigung für den Umbau eines Einfamilienhauses in der Hochfellnstraße vor. Für die zukünftige Nutzung sollte hier das Obergeschoss als Vollgeschoss ausgebaut werden. Die direkten Nachbarn unterstützten den Antrag. Von Seiten der Gemeinde besteht die Möglichkeit, durch Änderung des Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen 1“ eine höhere Bebauung mit E + 1 oder E + festgelegtem Kniestock zu ermöglichen. Der Ausbau des Dachgeschosses (ohne weiteres Vollgeschoss oder Kniestock) wäre nach dem bisherigen Bebauungsplan bereits möglich.

In der Mai-Sitzung hatte der Gemeinderat nach Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses beschlossen, den o. g. Bebauungsplan zu ändern und die Verwaltung beauftragt, im Zuge der weiteren Planung festzulegen, welche Ausbaumöglichkeiten für das Obergeschoss festgelegt werden sollen und dass bei der weiteren Planung eine annähernd gleiche Firsthöhe beibehalten werden muss.

Die Verwaltung hat nun den Bebauungsplanentwurf erstellt:

1.      die Baufenster werden beibehalten;

2.      eine Bebauung mit EG + DG sowie eine Erweiterung der Firstrichtung bezüglich des Quergiebels wurde geregelt;

3.      den Ausbau des Dachgeschosses durch einseitigen oder beidseitigen Einbau von Schleppgauben sowie den Ausbau des Dachgeschosses durch einseitigen Einbau von Schleppgauben auf der nördlichen Dachseite sowie Verlängerung des Firstes im rechten Winkel auf der südlichen Seite innerhalb der vorgeschriebenen Baugrenzen zu ermöglicht.

4.      die GFZ beträgt 0,45, die GRZ beträgt 0,40 und maximal sind 2 Wohneinheiten zulässig;

5.      die Gesamthöhe des Gebäudes sowie der First dürfen sich nicht erhöhen (in den textlichen Festsetzungen geregelt);

6.      der Einbau durch Verlängerung des Firstes im rechten Winkel nach Süden darf eine Baukörpergesamtbreite von 7 m nicht überschreiten;

7.      die Hauptgebäude müssen mindestens 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten;

8.      auf Art. 6 Abs. 1 und 7 BayBO wird hingewiesen;

9.      die weiteren textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I“ gelten weiter.

Der Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen“ für den Bereich „Hochfellnstr. 2-14 in der Fassung vom 30.06.2009 wurde in der Zeit vom 19.08. bis einschließlich 22.09.2009 mit Begründung öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt. Die betroffenen und benachbarten Grundstücksbesitzer wurden ebenfalls schriftlich informiert. Von den Trägern öffentlicher Belange haben nur das Landratsamt Altötting (Sg 52-Hochbau) eine Stellungnahme abgegeben. Zu diesen Stellungnahmen wurden vom Bau- und Umweltausschuss entsprechende Einzelbeschlüsse und anschließend o. g. Gesamtbeschluss gefasst.

Gemeinderatsbeschluß:

Der Gemeinderat beschließt die entsprechenden Änderungen und Einzelbeschlüsse in die Planung zu übernehmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Pläne und Festsetzungen entsprechend zu ändern. Die Änderungen haben einen rein deklaratorischen Charakter.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen 1“ für den Bereich „Hochfellnstr. 2 – 14 als Satzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 4

Bauleitplanung – „Solarpark Kollmann“

Hintergrund:

Der Antragsteller will im Bereich der Flur-Nr. 694 der Gemarkung Raitenhaslach eine Photovoltaikanlage errichten. Dazu sind in einem Bauleitplanverfahren der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen. Das vom Antragsteller beauftragte Architekturbüro hat die Vorentwürfe für die Bauleitplanung für den geplanten Solarpark in Kollmann vorgelegt. Die Photovoltaikanlage soll auf einer Freifläche im Bereich des Umspannwerkes auf der Fl. – Nr. 694 der Gemarkung Raitenhaslach errichtet werden. Es ist geplant, ein etwa 2 ha großes Gelände mit einer Photovoltaikanlage zu versehen. Die Kollektorenelemente werden auf Ständern mit einer Gesamthöhe von ca. 2,5 m errichtet. Der Flächennutzungsplan soll dazu im Bereich Kollmann in ein Sonstiges Sondergebiet mit der Maßgabe „Anlage zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie“ und teilweise landwirtschaftliche Fläche geändert werden. Das Sondergebiet wird umrandet von einem drei Meter breiten Grünstreifen, einem 5 Meter breiten Gehölzstreifen und einer 2,5 m hohen Zaunanlage. Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich bei dieser Planung um eine sinnvolle Planung zur Ermöglichung der Nutzung der Sonnenenergie an dieser Stelle.

Dazu hat der Gemeinderat in seiner August-Sitzung folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 581 T, 681 T, 681/1, 687 T, 688 T und 694 der Gemarkung Raitenhaslach wird die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ durchzuführen. Die Planung beinhaltet ein Sonstiges Sondergebiet mit der Ausweisung einer Anlage zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Der Gemeinderat billigt die Vorentwürfe des Planungsbüros BauART aus Pfarrkirchen in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2009 mit Begründung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorentwürfe dieser Bauleitplanung im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen. Mit dem Antragsteller ist ein Städtebaulicher Vertrag über die Übernahme der Kosten für diese Bauleitplanung zu schließen.

Der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ in der Fassung vom 04.08.2009 wurde in der Zeit vom 25.08. bis einschließlich 25.09.2009 mit Begründung öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt. Verschiedene Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungsnahme abgegeben. Zu diesen Stellungnahmen wurden vom Bau- und Umweltausschuss entsprechende Einzelbeschlüsse und anschließend o. g. Gesamtbeschluss gefasst.

GR Obermaier fragt nach, ob es, wie von Frau Fuchs vorgeschlagen, möglich wäre das Betriebsgebäude wegen Lärmbelästigung weiter südlich zu bauen. Ein Mitarbeiter der Fa. BauART erläutert, dass nur das vorgesehen Grundstück bezuschußbar ist, und somit die ganze Fläche für die Solarzellen genutzt werden sollen. Außerdem werden die erlaubten Lärmemissionen bei weitem nicht erreicht.

Gemeinderatsbeschluß:

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ in der Fassung vom 06.10.2009, in dem die beschlossen Änderungen (Einzelbeschlüsse) eingearbeitet werden, zu billigen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 5

CO2-Förderprogramm

Hintergrund:

Burgkirchen a. d. Alz ist Mitglied im Verein EBIS. Der Verein führt Energieberatungen für die Bürger durch und wickelt entsprechend der Gemeinderatsbeschlüsse das Förderprogramm zur CO2-Einsparung ab. Der Gemeinderat hat beschlossen hierfür jährlich einen Betrag von 10000 € zur Verfügung zu stellen.

Seit dem Jahr 2004 bis einschließlich 2009 wurden insgesamt 62.000,00 € an Fördermittel ausgegeben.

53 Dämmungen von Dächern,54 Einbauten neuer Energiesparfenster, 81 Sonnenkollektoranlagen und 11 Biomasseheizanlagen.

Sachbestand 2009

-          Bei 16 Zuschussbewilligungen ist der Anspruch nach den Förderrichtlinien erloschen, weil die Maßnahmen nicht innerhalb von 9 Monaten nach Antragsstellung ausgeführt wurden (Volumen 6587,88 €).

-          8 Anträge für die noch keine Zuschussbewilligung erfolgt ist (Volumen 5471,12 €). Den Antragstellern wird schriftlich mitgeteilt, dass bis auf weiteres keine Zuschüsse gewährt werden. Bei evtl. Wiederaufnahme des Programms ist eine erneute Antragsstellung erforderlich.

-          Noch vor der Haushaltssperre wurden 7 Anträge bewilligt. Diese Maßnahmen wurden fristgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt und von EBIS auch abgenommen (Volumen 3179,50 E).

Gemeinderatsbeschluß:

Der Gemeinderat beschließt auf Grund der derzeitig finanziellen Lage, das gemeindliche CO2-Einsparprogramm bis auf weiters auszusetzen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 6

Jahresabschluss 2008 – GWB

Hintergrund:

Dem Gemeinderat wird der Jahresabschluss der Gemeindewerke aus dem Jahr 2008, der in der Bilanz zum 31.12.2008 mit 19.294.211,50 € und in der Gewinn- und Verlustrechnung 2008 mit einem Jahresfehlbetrag von 938.690,53 € abschließt zur Feststellung vorgelegt. Der Jahresfehlbetrag ist auf neue Rechnung vorzutragen.

Wasserversorgung:   -   50 TEUR (+  28 TEUR im Jahr 2007)

Abwasserentsorgung:         -   23 TEUR (- 138 TEUR im Jahr 2007)

Freibad:                 - 385 TEUR   (- 346 TEUR im Jahr 2007)

Keltenhalle:             - 479 TEUR   (- 480 TEUR im Jahr 2007)

Gemeinderatsbeschluß:

Der Gemeinderat beschließt dass

  • der Jahresabschluss der Gemeindewerke zum 31.12.2008 nach Maßgabe des § 25 EBV wie folgt festgestellt wird:

a) in der Gesamtbilanz auf Aktiv- und Passivseite mit 19.294.211,50 €

b) in der Gewinn- und Verlustrechnung:

Aufwendungen:       - 2.933.271,46 €

Erträge:                       1.994.580,93 €

Jahresverlust:         -    938.690,53 €

  • der Gemeinderat den Bericht des Abschlussprüfers Dr. Ulrich Lenz für die Jahre 2007 und 2008 zur Kenntnis nimmt und empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2008 der Gemeindewerke festzustellen. Der Jahresverlust in Höhe von minus 938.690,53 € aus der Gewinn- und Verlustrechnung ist auf neue Rechnung vorzutragen.

  • der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2008 vorbehaltlich der Ergebnisse aus der örtlichen Rechnungsprüfung die Entlastung erteilt wird. Anschließend ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ortsüblich bekannt zu geben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 7

Behandlung des Jahresverlustes 2003 – GWB

Hintergrund:

Nach der Feststellung des Jahresabschlusses 2008 ist über die Verwendung des Verlustes aus dem Jahr 2003 in Höhe von 602.103,66 € (wie üblich mit Ablauf von 5 Jahren) zu befinden. Die Werkleitung empfiehlt, den aufgelaufenen Verlust von den Rücklagen bzw. der allgemeinen Rücklage abzubuchen.

Gemeinderatsbeschluß:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, gemäß § 8 Absatz 2 der Eigenbetriebsverordnung den Verlustvortrag aus dem Jahresabschluss 2003 in Höhe von 602.103,66 von der Rücklage in Höhe von 17.941.792,88 (Jahresabschluss 2008) abzubuchen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 8

Umsatzsteuerrückerstattung/Wasserversorgung – GWB

Hintergrund:

Auf Grund eines Urteils des Bundesfinanzhofes (BFH) aus dem Jahr 2008 unterliegen die Leistungen eines Wasserversorgers dem ermäßigten Steuersatz von 7% anstatt des üblichen Steuersatzes von 16% bzw. 19%. Die Bürger haben somit zuviel Umsatzsteuer bei durch die Gemeindewerke erbrachten und abgerechneten Leistungen wie Herstellungsbeiträgen (z.B. gegen erstmaligen Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung, wegen Änderung der Geschossfläche oder Grundstücksfläche, der Bebauung oder Nutzung eines Grundstücks oder aufgrund einer Verbesserungsmaßnahme), Legen von Haus- oder Bauwasseranschlüssen und Reparatur von Hausanschlüsse bezahlt. Obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung zur Rückzahlung gibt, wollen die Gemeindewerke (GWB) die zuviel bezahlten Beträge an die Bürger zurückerstatten. Die Rückerstattung holen sich die GWB wieder über das Finanzamt zurück. Die Kosten für die Berichtigung der alten Rechnungen bzw. Kostenbescheide (etwa in 200 Fällen) sind von den Gemeindewerken zu tragen.

Die Leitung der GWB schlägt folgende Vorgehensweise vor:

  • Möglich sind Bescheidsberichtigungen ab dem 12.08.2000;
  • die Rückerstattung erfolgt NUR auf Antrag;
  • Vorsteuerabzugsberechtigte Personen erhalten keine Rückerstattung;
  • die Antragsfrist wird in Anlehnung an § 130 Abs. 3 AO zum 30. Juni 2010 festgelegt.
  • der Antrag ist vom ursprünglich Leistenden notwendig (im Falle eines Eigentümerwechsels);
  • für die Summe der zu erstattenden Umsatzsteuer (Gesamtrückzahlungsbetrag) je Antragsteller wird eine Bagatellgrenze in Höhe von 50 € festgelegt.

GR Keck regt an, dass alle betroffenen Bürger angeschrieben werden,  und dem Schreiben ein Antragsformular beigefügt ist.

Gemeinderatsbeschluß:

Auf Grund eines BFH Urteils beschließt der Gemeinderat auf Antrag nicht vorsteuerabzugsberechtigter Personen rückwirkend ab dem 12.08.2000 einer Umsatzsteuerrückerstattung für Kostenbescheide aus dem Bereich der Wasserversorgung zuzustimmen. Der Antrag ist vom ursprünglich Leistenden bis zum 30. Juni 2010 zu stellen. Für den Gesamtrückzahlungsbetrag der zu erstattenden Umsatzsteuer wird noch eine Bagatellgrenze  festgelegt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 9

Bericht GWB – Freibadsaison 2009

Herr Olbort berichtet über die vergangene Saison im Burgkirchner Freibad: 

-          Im vergangenen Jahr gab es keine größeren technischen Probleme.

-          Der neu installierte „Marmorturm“ hat sich bewährt und zum Einsparen von Chlor beigetragen.

-          Die Ausholzung im Bereich der Liegewiesen wurde von den Gästen befürwortet.

-          Dadurch sind die Liegewiesen auch übersichtlicher geworden.

-          Die Anzahl der Diebstähle ist zurückgegangen.

-          Es gab keine wesentlichen Unfälle.

-          Von den insgesamt 134 Saisontagen war an 14 Tagen nur teilweise geöffnet, und an 3 Tagen war das Schwimmbad geschlossen.

Ca. 65000 Badegäste besuchten das Burgkirchner Freibad im Jahr 2009 (wie im  Vorjahr).

Durch das schlechte Wetter im Juni fanden nur 5000 Besucher den Weg ins Bad. Dieser schwache Monat konnte aber im August wieder ausgeglichen werden.

68 % der Eintritte sind Einzelkarten

20 % der Eintritte sind Saisonkarten

12 % der Eintritte sind Punktekarten

GR Wüst fragt nach ob in nächster Zeit größere Reparaturen im Bereich des Freibades anstehen.

Herr Olbort verneint die Frage und weist nur auf die üblichen Fliesenreparaturen hin. Die technischen Anlagen sind in Ordnung.

TOP 10

Vollzug der Friedhofssatzung: Ausnahmegenehmigung zur Errichtung eines Grabmals

Hintergrund:

Bei der Friedhofsverwaltung wurde vom Steinmetzbetrieb Herbst die Genehmigung für ein Grabmal beantragt, das den Gestaltungsvorschriften nicht entspricht, da die Grabmalhöhe maximal 140 cm betragen darf. Das Grabmal hat eine Gesamthöhe von 160 cm. Das ansprechende Grabmal würde sich gut in den Friedhof einfügen.

Die in der Friedhofssatzung der Gemeinde Buk enthaltenen Gestaltungsvorschriften entsprechen nicht mehr der Rechtssprechung, da sie dem individuellen Recht auf Grabmalgestaltung widersprechen.

Seitens der Verwaltung wird derzeit die Friedhofssatzung grundlegend überarbeitet.

Gemeinderatsbeschluß:

Der Gemeinderat genehmigt das beantragte Grabmal im Friedhof Burgkirchen a. d. Alz.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 11

Rücktrittsgesuch eines Gemeinderates

Hintergrund:

Herr Thomas Hinterberger hat schriftlich beantragt, ihn mit Wirkung vom 31.12.2009 vom Ehrenamt eines Gemeinderatsmitgliedes frei zu stellen. In seinem Rücktrittsgesuch führt er an, aus familiären und beruflichen Gründen künftig nicht mehr in der Lage zu sein, das Amt eines Gemeinderates und des Jugendreferenten nicht mehr ausüben zu können.

Eine Erklärung über die Niederlegung eines Ehrenamtes ist als Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt zu verstehen. Zur Wirksamkeit der Niederlegung bedarf es eines Beschlusses des Gemeinderates.

Gründe für eine Ablehnung des Rücktrittsgesuches sind nicht ersichtlich.

Herr Hinterberger nimmt kurz Stellung zu dieser Entscheidung.

Gemeinderatsbeschluß:

Der Gemeindrat erkennt die von Herrn Thomas Hinterberger in seinem Antrag auf Niederlegung des Amtes als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied angeführten Gründe als wichtige Gründe im Sinne des Art. 19 Abs. 1 Sätze 2 und 3 der Gemeindeordnung an und stimmt der Amtsniederlegung mit Wirkung vom 31.12.2009 zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

TOP 12

Bekanntgaben  

 - Haushalt 2009

Der Haushalt 2009 der Gemeinde Burgkirchen wird unter Vorbehalt von der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Altötting genehmigt.

Aufschiebende Bedingung:

Zustandekommen eines Stundungsvetrages zwischen der Gemeinde Burgkirchen a. d. Alz und einer Firma aus dem Industriepark Gendorf bis zum 31.12.2009.

Auflagen:

-          Für das Haushaltsjahr 2009 sind die Bereiche der Pflichtaufgaben wie auch der der Freiwilligen Leistungen weiterhin nach weiteren Einsparungsmaßnahmen zu überprüfen.

-          Die Kassenkredite sind unverzüglich zurückzuzahlen, sobald die Finanzsituation dies zulässt.

-          Erhebung kostendeckender  Gebühren im Bereich „Bestattungswesen“ und „Bauschuttdeponie“.

-          Anpassung der gemeindlichen Beteiligungsbeträge in der Straßenausbaubeitragssatzung an das Muster des Bayerischen Gemeindetages (Erhöhung um 10%).

-          Zeitnahe Erhebung von Erschließungs- Straßenausbau-, Kanal- und Wasserherstellungsbeiträgen, auch im Wege der Erhebung von Vorausleistungen.

-          Erneute Anhebung der Realsteuerhebesätze.

-          Volle Ausschöpfung der Konzessionsabgabe

-          Veräußerung von zur Aufgabenerfüllung nicht benötigter Immobilien

-          Vor allem in Hinblick auf die haushaltslose  Zeit ab de 1. Jan. 2010 wird seitens des Landratsamtes erwartet, dass sich der Gemeinderat rechtzeitig, spätestens aber bis 31.01.2010, ausführlich mit dem Bereich das Art. 69 Abs. 1 Nr. 1GO (Erbringen finanzieller Leistungen) auseinandersetzt. Für den Teilbereich „unaufschiebbare Weiterführung notwendiger Aufgaben“ bedeutet in erster Linie, dass keine neuen Aufgaben übernommen bzw. bestehende ausgeweitet werden dürfen, dabei ist es unerheblich, ob es sich um freiwillige Leistungen im eigenen Wirkungskreis oder um Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis handelt.

Dabei sind alle einzelnen Positionen dem Grunde nach zu bewerten, ob die konkrete Aufgabenerfüllung notwendig ist, d.h., ob sie etwa unterbrochen werden kann.

Die Beurteilung dieser Frage kann unter dem Gesichtspunkt erfolgen, dass die Erfüllung dieser Aufgabe zum Kernbereich der politischen Vorstellungen der Gemeinde gehört.

Wird die Notwendigkeit der Aufgabenerfüllung bejaht, ist danach zu prüfen, ob die Leistung unaufschiebbar ist. Dies wäre der Fall, wenn eine Zurückstellung nicht ohne Schaden für das gemeine Wohl ist.

Handelt es sich um Zuschüsse an Dritte, muss Klarheit bestehen, dass ohne eine gemeindliche Leistung (z.B. auch Teilzahlung) der Betrieb der Einrichtung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weitergeführt werden kann. Im Zweifelsfall ist von Dritten ein geeigneter Nachweis zu fordern. Von Trägern dieser Einrichtungen kann verlangt werden, dass sie andere Finanzierungsmöglichkeiten vorziehen.

Der Gemeinderat hat seine jeweiligen (Beschluss-) Entscheidungen entsprechend der obigen Ausführungen zu begründen.

Die Beschlüsse sind dem Landratsamt vorzulegen!

- Funkmastaufstellung in Trinkberg

Herr Simon Maier akzeptiert den Standort eines neuen Funkmastes in Trinkberg, weist aber darauf hin, dass dies kein Wunsch seinerseits war. Der Funkmast dient zur flächendeckenden Versorgung des Landkreises mit Digitalfunk für Behörden mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste).

TOP 13

Wünsche und Anfragen  

-          GR Hinterberger stellt eine Statistik der letzten Ferienprogramme vor. Er erläutert die die Zahlen und Kosten des erfolgreichen Ferienprogrammes 2009.

-          GR Wüst weist auf einen Zeitungsbericht der ANA anfangs Oktober 2009 hin, indem es um die Preise der Baugrundstücke in den einzelnen Kommunen des Landkreises geht. Da in diesem Bericht die Gemeinde Burgkirchen nicht aufgeführt wurde, fragt GR Wüst nach, ob deswegen seitens der Verwaltung eine Mitteilung an die Presse gerichtet wurde.

-          GR Wüst bemängelt, dass zum Schulanfang keine Beschilderung durch den Bauhof aufgestellt wurde. Trotz der derzeitigen finanziellen Situation der Gemeinde, sollte die Sicherheit nicht zu kurz kommen.

-          GR Munt bemängelt es, dass am neuen Bahnsteig leider kein Automat mehr für Fernverkehr aufgestellt worden ist.

Die Verwaltung wird bei der Bahn nachfragen.

-          GR Knöbl bittet erneut darum, dass ein Vertreter der Polizeiinspektion AÖ, in einer der nächsten Gemeinderatsitzung, Stellung zum momentanen Kriminalitätsvorkommen in der Gemeinde Burgkirchen nimmt.

-          GR Wüst bittet darum, dass bei Veranstaltungen der Gemeinde Burgkirchen ausgezeichnete Bürger wieder eine offizielle schriftliche Einladung bekommen. Dies sei in letzter Zeit nicht mehr so geschehen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis: Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen


Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung vom 14.09.2009

Bürgermeister Dr. Stephan Merz begrüßte die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zur zweiten Sitzung des Gremiums im September, die ausschließlich wegen dem Beschluss des Haushalts 2009 einberufen wurde. Von den 24 geladenen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten waren 23 anwesend.

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Haushalt 2009

A)    Der Gemeindetat genehmigt den Haushalt 2009 einstimmig, der im Verwaltungshaushalt in Einnehmen und Ausgaben mit 17.253.950 € und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 3.385.750 € abschließt.

B)    Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Finanzplanung für den Zeitraum von 2008 bis 2012 einstimmig zu.

C)    Der Gemeinderat genehmigt den Wirtschaftsplan 2009 der Gemeindewerke einstimmig, der in den Erträgen des Erfolgsplans mit 2.029.500 € und in den Aufwendungen des Erfolgsplans mit 2.887.700 € sowie in den Einnehmen und Ausgaben des Vermögensplans mit 992.500 € abschließt.

D)    Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2009 in der vorgelegten Fassung einstimmig.

Hintergrund:

Bis heute hat die Gemeinde Burgkirchen keinen genehmigten Haushalt 2009 und steht somit unter einer vorläufigen Haushaltsführung, was die Handlungsfreiheiten enorm einschränkt.

In der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern heißt es zum Thema „Vorläufige Haushaltsführung“ in Artikel 69 / Absatz 1: Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, so darf die Gemeinde finanzielle Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts beziehungsweise des Vermögenshaushalts, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen, die in der Haushaltssatzung jährlich festzusetzenden Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben, Kredite umschulden, Kassenkredite bis zu dem zuletzt in einer Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag oder, wenn besondere Umstände im Einzelfall eine Erhöhung rechtfertigen, auch darüber hinaus aufnehmen.

Das Landratsamt Altötting - als Rechtsaufsicht - hat bisher den Haushalt 2009 der Gemeinde Burgkirchen nicht genehmigt. Das bayerische Innenministerium hat im August in einer Stellungnahme diese restriktive Haltung des Landratsamtes Altötting voll und ganz bestätigt. Demnach ist es der Altöttinger Rechtsaufsicht nicht möglich, den Burgkirchner Haushaltsentwurf für 2009 zu genehmigen. Der Knackpunkt bei dem ganzen Genehmigungsverfahren ist, dass die Gemeinde Burgkirchen mit dem Haushalt 2009 auf alle Fälle gegen Artikel 71 der Gemeindeordnung (GO) des Freistaats Bayern verstößt. Dieser Artikel 71 GO besagt, dass Kredite nur für Investitionen, für Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden dürfen. Den Investitionen von etwa 600.000 € stehen jedoch einer Kreditaufnahme von 7,3 Mio. € gegenüber. Diese Zahlen sind tatsächlich nicht unter einen Hut zu bringen. Selbst dann nicht, wenn alle vorgesehenen freiwilligen Leistungen in Höhe von rund 1,7 Mio. € gestrichen werden. Ein Großteil der Kreditaufnahme würde dennoch in die Finanzierung der Rekordkreisumlage in Höhe von 7,8 Mio. € fließen.  

Die Wende bzw. eine Lösung der Haushaltsplanmisere 2009 kam in Sicht, als einerseits bei Gesprächen mit den Aufsichtsbehörden bzw. von einem Vertreter des Gemeindetages das Stichwort „Kassenkredite“ ins Spiel gebracht wurde und anderseits das entsprechende Unternehmen einer Stundung (Zahlung in 3 Raten bis April 2010) des zurückzuzahlenden Gewerbesteuerbetrages zustimmte. Zum Thema „Kassenkredite“ heißt es in der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) in Absatz 1: „Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit für die Kasse keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.“

Zum besseren Verständnis: Grundsätzlich ist zwischen langfristigen Krediten (Schulden) mit einer Laufzeit bis über 30 Jahren und kurzfristigen Krediten - den so genannten Kassenkrediten - zu unterscheiden. Das „kurzzeitig“ im Einzelfall erfreulicher Weise offensichtlich auch ein paar Jahre (Laufzeit unter 5 Jahren) bedeuten kann, war bisher in unserem Raum wenig bekannt. In Westdeutschland und Norddeutschland sind Kassenkredite (laut Internet) bei der Regelung der kommunalen Finanzen durchaus üblich. Nur eines darf man nicht vergessen, auch Kassenkredite sind Schulden. Der voraussichtliche Gesamtstand der Verschuldung (Gemeinde + Gemeindewerke + Kassenkredite) wird zum Jahresende bei etwa 14,1 Mio. € liegen.

Nach der Genehmigung des vom Gemeinderat beschlossenen Haushalts 2009 durch die Rechtsaufsicht in den kommenden Tagen oder Wochen, bleibt die Haushaltslage der Gemeinde Burgkirchen dennoch weiter prekär. Deshalb sind weiterhin äußerste Haushaltsdisziplin und Einsparungen unumgänglich. Um vor allem im Jahr 2010 wieder einen genehmigungsfähigen Haushalt auf den Weg zu bringen, bedarf es noch größter Anstrengungen, denn 2010 hat die Gemeinde die Rekordkreisumlage in Höhe von 8,767 Mio. € zu zahlen. Die „Sanierungsgruppe Haushalt“ wird noch im September die Arbeit aufnehmen. Die „Sanierungsgruppe Haushalt“ kam auf Initiative der FW-Gemeinderatsfraktion zu Stande. Ihr werden Bürgermeister Dr. Merz, Kämmerer Peiskar, je zwei Gemeinderäte der CSU-, der SPD- und der FW-Gemeinderatsfraktion sowie Frau Munt (kein Fraktionsstatus) angehören. Im Bedarfsfall werden entsprechende Vertreter der Verwaltung hinzugezogen.

E)    Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (gegen 3 Stimmen) im Rahmen des Abbaus der freiwilligen Leistungen, den Zuschuss zum Sammeltaxi sowie den Zuschuss zur öffentlichen Buslinie Garching/Burghausen für den Abschnitt Hirten/Burgkirchen ab 2010 zu streichen.

Hintergrund:

Beide Zuschüsse wurden früher durch den Gemeinderat bzw. dem Bau- und Umweltausschuss beschlossen, deshalb wollte Bürgermeister Dr. Merz diese beiden Beschlüsse auch durch das Gemeinderatsgremium wieder auflösen lassen. Dies wäre auch ohne Beschluss des Gemeinderates durch die Verwaltung möglich gewesen.

TOP 2

Bekanntgaben

Bürgermeister Dr. Merz betont nochmals, dass bei den Ausgaben weiterhin äußerste Disziplin an erster Stelle stehen muss.

Außerdem berichtete Bürgermeister Dr. Merz kurz über die Informationsveranstaltung vom vergangenen Donnerstag mit alle Nutzern der Keltenhalle. Die Veranstaltung war durch Vereinsvertreter aus dem ganzen Landkreis gut besucht und fand in einem sehr sachlichen Ton statt. Auf allgemeinem Wunsch der anwesenden Vereinsvertreter wird die Gemeinde Burgkirchen nochmals den Landkreis wegen eines Zuschusses für den Betrieb der Keltenhalle, über diese Eissaison hinaus, anschreiben. Bisher hat der Landkreis diese langjährige Bitte (seit mehr als zehn Jahren) der Gemeinde stets negativ beschieden.

TOP 3

Wünsche und Anfragen

In Zusammenhang mit den Kassenkrediten weist GR Paul Apfelböck nochmals darauf hin, dass auch die Kassenkredite zur Schuldenlast der Gemeinde addiert werden müssen. Er bittet Bürgermeister Dr. Merz und die Verwaltung, diese Tatsache bei Veröffentlichungen und auch im Rahmen von Bürgerversammlungen explizit den Bürgerinnen und Bürgern zu sagen. Bürgermeister Dr. Merz und Kämmerer Peiskar sagten dies zu. Bürgermeister Dr. Merz wies seinerseits darauf hin, das zukünftig immer der Gesamtstand der Verschuldung (Gemeinde + Gemeindewerke + Wohnbaugesellschaft + Kassenkredite) kommuniziert werden muss.

Gemeinderat Martin Knöbl hat die Kolleginnen und Kollegen nochmals zum CSU-Herbstfest eingeladen und auf die entsprechenden schriftlichen Einladungen hingewiesen. Das Fest findet am Freitag, den 18.09.2009 ab 19.00 Uhr in der Ausstellungshalle der Firma Starnecker statt.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.


 

Helmut Keck

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der so genannten kombinierten Feriensitzung des Gemeinderates sowie des Bau- und Umwelt- bzw. des Werkausschusses am 01.09.2009

Bürgermeister Dr. Stephan Merz begrüßte die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zur September-Sitzung des Gremiums, die bekanntlich als so genannte Feriensitzung als kombinierte Sitzung des Gemeinderates sowie des Bau- und Umweltausschusses stattfindet. Von den 24 geladenen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten waren 22 anwesend.

Bevor Bürgermeister Dr. Merz in die Tagesordnung einstieg, hat er Frau Gertraud Munt, Frau Rita Burggraf, Herrn Thomas Hinterberger sowie Herrn Michael Meissner zum Geburtstag gratuliert.

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Baugesuche  

·         Nichtförmliche Anfrage zur Überdachung des Außenregals / § 30 BauGB, Bebauungsplan Nr. 14 „Hecketstall II“

Der Antragsteller will ein bestehendes, offenes Lagerregal (Länge: ca. 32 m) mit einer Überdachung (Wetterschutz) versehen. Die Überdachung würde die Baugrenze zur Straße um 5 m überschreiten. Alle bisherigen Gebäude in dem Gewerbegebiet halten die Baugrenzen ein.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 04.08.2009 wurde die Anfrage zurück gestellt und beschlossen, dass eine Besichtigung vor Ort stattfinden soll. Dieser Termin hat nun auch vor dieser Sitzung stattgefunden.

Der Gemeinderat stimmt der nichtförmlichen Anfrage zur Überdachung eines Außenregals im Gewerbegebiet Hecketstall bei einer Gegenstimme unter der Vorgabe zu, dass der Antragsteller zwischen der Außenmauer und der Grundstücksgrenze einen Grünstreifen mit einer Breite von mindestens 1 m zur Bepflanzung frei lässt. 

·         Nutzungsänderung des bestehenden Verkaufsmarktes mit Imbiss in eine Schank- und Speisewirtschaft / Ortsmitte / § 34 BauGB / Innenbereich ohne Bebauungsplan

Das Vorhaben befindet sich im Sanierungsgebiet Ortsmitte in einem Mischgebiet nach Flächennutzungsplan. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die Art der Nutzung ist im Mischgebiet zulässig. Für die Nutzung sind nach der Stallplatzsatzung insgesamt 6 Stellplätze nachzuweisen. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 04.08.2009 wurde beschlossen, dass der Antragsteller die Stellplätze noch genauer nachweisen muss. Der Antragsteller hat mittlerweile einen entsprechenden Stellplatznachweis eingereicht.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Verkaufsmarktes mit Imbiss in eine Schank- und Speisewirtschaft in der Ortsmitte einstimmig zu.

·         Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum / § 35 BauGB / Außenbereich

Der Antragsteller will ein neues Wohnhaus als Austragshaus zur Vorbereitung der Betriebsübernahme bauen. Er weist darauf hin, dass eine Renovierung bzw. ein Ausbau des alten Wohnhauses zur Unterbringung von drei Familien nicht möglich ist. Es sollen aber alle drei Generationen auf dem Hof verbleiben können, damit die wirtschaftliche Lage des Anwesens auch zukünftig gesichert ist. Der Erweiterungsbau hat eine anrechenbare Wohnfläche von ca. 141 m². Aus Sicht der Verwaltung ist die Erweiterung des Anwesens angemessen. Ein Nachweis zur Privilegierung liegt nicht vor.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum vorbehaltlich des Nachweises der Privilegierung einstimmig zu. 

·         Neubau eines Wohnhauses mit Garage (Ersatzbau) und Umnutzung des derzeitigen Wohnhauses / Antrag auf Vorbescheid / § 35 BauGB / Außenbereich

Der Antragsteller stellt einen Antrag auf Vorbescheid für einen Ersatzbau für ein Einfamilienhaus mit Garage sowie eine Nutzungsänderung für das bestehende Wohnhaus als Nebengebäude. Dieses soll als Garage genutzt werden. Das Grundstück soll an die Wasserversorgung der Gemeinde Burgkirchen angeschlossen werden, das Abwasser soll über eine Kleinkläranlage entsorgt werden. Nachdem das Grundstück selber nicht öffentlich erschlossen ist, ist dieses als Privatstraße zu erschließen.

Nach Aussage des Bauwerbers sind die Lage des Bauvorhabens sowie die Umnutzung mit dem Landratsamt Altötting abgestimmt und genehmigungsfähig.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Ersatzbaus in Brandstätt einstimmig zu. 

·         Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Gendorf / § 34 BauGB / Innenbereich ohne Bebauungsplan

Der Bauherr beabsichtigt ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten. Das Grundstück liegt im Innenbereich ohne Bebauungsplan und fügt sich in die umgebende Bebauung ein.

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage  einstimmig zu. 

·         Errichtung eines Wintergartens / Hirten

Nachdem das Vorhaben alle Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält, wurde von der Verwaltung eine Genehmigungsfreistellung erteilt. Mit Schreiben vom 12.08.2009 hat nun das Landratsamt Altötting mitgeteilt, dass eine Freistellung rechtlich nicht möglich ist, da das Vorhaben dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 17 hinsichtlich der festgesetzten Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung widerspricht. Die Verwaltung schlägt vor, einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 17 bezüglich der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung zuzustimmen.

Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben zur Errichtung eines Wintergartens in der Pilgramstr. 19 wird mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 „Hirten“ / „11. Änderung westlich der Pilgramstraße“ bezüglich der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung einstimmig zu. 

·        Erhöhung des Gartenzauns wegen Sichtschutz in Holzen / Bebauungsplan Nr. 32 „Holzen V“

Antrag auf Befreiung von den Vorschriften des Bebauungsplans Nr. 32 „Holzen V“ zur Erhöhung des Gartenzauns auf eine Höhe von 1,80 m wegen Sichtschutz. Gemäß des Bebauungsplanes Nr. 32 „Holzen V“ dürfen Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,0 m ab Straßenoberkante errichtet werden. Bei Holz-, Lattenzäunen und Maschendrahtzäunen sind Betonsockel für Einfriedungen nicht zugelassen. Für Kleintiere, z. B. Igel, soll dies zu einer Durchlässigkeit führen. Zulässig sind nur senkrechte Holzlattenzäune, hinterpflanzter Maschendrahtzaun mit frei wachsenden Hecken sowie verputzte Mauern. Für eine Genehmigung ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig.

Der Gemeinderat verschiebt eine Entscheidung zu diesem Antrag. Vor der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses im Oktober wird die bauliche Situation vor Ort in Augenschein genommen. 

·        Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses in Thalhausen / § 35 BauGB / Außenbereich

Die Bauwerberin hat mit Schreiben vom 24.08.2009 eine nichtförmliche Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses in Thalhausen eingereicht. Derzeit ist das Grundstück mit einem Bienenhaus bebaut.

In der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung am 04.10.1994 wurde bereits derselbe Antrag gestellt und negativ beschieden. Nach Auskunft des Sachbearbeiters beim Landratsamt Altötting ist Thalhausen als so genannte Splittersiedlung zu sehen und daher so zu werten, als ob es sich um ein Grundstück im Außenbereich handelt. Daher besteht derzeit kein Baurecht für ein Einfamilienhaus. Eine Möglichkeit für eine Bebauung besteht darin, dass die Gemeinde Burgkirchen eine Außenbereichsatzung für Thalhausen erlässt. Dies würde dann alle anderen Grundstückseigentümern, die auch noch freie Flächen besitzen, eine Wohnbebauung ermöglichen. Grundsätzlich kann dies allerdings zu vermehrten Vergleichsfällen führen, die dann eine Zersiedelung im Gemeindegebiet herbeiführen.

Der Gemeinderat verschiebt eine Entscheidung zu dieser Bauvoranfrage. Bei einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses wird das Thema Außenbereichsatzung behandelt. 

·         Anhebung und Verlängerung des Daches einschl. Errichtung einer Gaube und Erweiterung des Garagendaches in Gendorf / § 34 BauGB / Innenbereich ohne Bebauungsplan

Die Antragsteller teilen mit, dass das bestehende Dach vom Holzwurm zerfressen ist und dieses abgetragen und erneuert werden muss. Sie ersuchen daher um Genehmigung der Anhebung und Verlängerung des Daches einschließlich Errichtung einer Gabe und Erweiterung des Garagendaches.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zur Anhebung und Verlängerung des Daches, einschließlich der Errichtung einer Gaube und der Erweiterung des Garagendaches  einstimmig zu, nachdem sich das Gebäude in die bestehende Bebauung einfügt. 

Bekanntgabe: Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten hat, wurde von der Verwaltung eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Errichtung zweier Dachgauben im Bereich „Verlängerung Kantstraße“.

TOP 2

Stellungnahme zur Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderung der Gemeinde Garching a.d.Alz zur Errichtung eines Baumarktes

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, gegen die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 22 „Gewerbegebiet Garching Süd“ der Gemeinde Garching a.d.Alz weder Bedenken noch Anregungen vorzubringen.

Hintergrund:

Die Gemeinde Garching hat mit Schreiben vom 07.08.2009 mitgeteilt, dass der Bauausschuss der Gemeinde Garching in seiner Sitzung am 28.10.2008 das Anhörungsergebnis zur erfolgten Plandarlegung und Beteiligung der Interessenträger beraten und die Entscheidung getroffen hat, die Änderungsentwürfe nach Einarbeitung der beschlossenen Nachträge öffentlich auszulegen. Es sollen die rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Baumarkts geschaffen werden. Die Gemeinde Burgkirchen wird gebeten, bis 14.09.2009 dazu Stellung zu nehmen. Nach Überprüfung der Änderungsentwürfe zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans und 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. B 22 für den Geltungsbereich Fl.-Nrn. 45/2 T, 49, 51/5, Am Binderfeld 14, Gewerbegebiet „Garching Süd“, wird festgestellt, dass dadurch Belange der Gemeinde Burgkirchen nicht berührt werden. Die Lage des Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes wurden aufgezeigt.

TOP 3

Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Emmerting zur Schaffung eines Gewerbegebietes im Bereich Bruck

Der Gemeinderat beschließt bei zwei Gegenstimmen, gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Emmerting - im Teilbereich Bruck weder Bedenken noch Anregungen vorzubringen. Es soll jedoch der Hinweis gegeben werden, dass das neue Gewerbegebiet von Lastkraftwägen bisher nur über das Gemeindegebiet Burgkirchen angefahren werden kann.

Hintergrund:

Gemeinde Emmerting hat beschlossen , den Flächennutzungsplan im Teilbereich Bruck zu ändern. Inhalt der Änderung ist die Schaffung eines Gewerbegebietes. Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz wird gebeten, dazu Stellung zu nehmen. Nach Überprüfung der Entwurfsplanung vom 2.06.2009 wird festgestellt, dass dadurch Belange der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz nicht berührt werden. Die Lage des Gewerbegebietes wurde aufgezeigt.

TOP 4

Straßenbestandsverzeichnis – Überarbeitung der öffentlichen Feld- und Waldwege der ehemaligen Gemeinde Raitenhaslach jetzt Burgkirchen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Verwaltung zu bevollmächtigen, die öffentlichen Feld- und Waldwege zu überprüfen und diese Ergebnisse in angemessenen Zeitabständen dem Gemeinderat zu berichten.

Hintergrund:

Ende Juli 2009 erhielt die Gemeinde Burgkirchen von der Stadt Burghausen die Bestandsblätter der rund 50 Öffentlichen Feld- und Waldwege der ehemaligen Gemeinde Raitenhaslach, die jetzt im Bereich der Gemeinde Burgkirchen liegen. Bei der Durchsicht der Widmungsblätter wurde festgestellt, dass viele Wege bezüglich Eintragungen (Fl.-Nr., Länge, Anfangs- und Endpunkt) falsch sind und berichtigt werden müssen. Ein weiterer Teil der öffentlich gewidmeten Wege existiert nicht mehr. Wege wurden umgepflügt oder aufgelassen. Da sie jegliche Verkehrsbedeutung verloren haben, müssen sie eingezogen und im Bestandsverzeichnis gelöscht werden. Damit die einzuziehenden Wege nicht jeweils im Bau- und Umweltausschuss behandelt werden müssen, wäre es zweckmäßig, die Befugnis, öffentliche Wege einzuziehen, auf die Verwaltung übertragen wird.

Bevor der nächste Tagesordnung behandelt wurde, hat Bürgermeister Dr. Merz - in einem nichtöffentlichen Sitzungsteil - dem Gemeinderatsgremium den aktuellen Stand und die Entwicklungen beim Thema „Haushalt“ vorgestellt. Anschließend wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt.

Bürgermeister Dr. Merz berichtete zusammenfassend, dass die Regierung von Oberbayern die restriktive Haltung des Landratsamtes Altötting voll und ganz bestätigt. Bei den zurückliegenden Gesprächen mit den Aufsichtsbehörden wurde das Thema „Kassenkredite“ angeschnitten. Zwischenzeitlich wurde auch ein Antrag für eine Bedarfszuweisung gestellt. Bis zur Genehmigung eines Haushaltes bleibt es bei der vorläufigen Haushaltsführung.

Für die FW-Fraktion hat Fraktionssprecher Dieter Wüst gefordert, dass es weiterhin das erklärte Ziel der Gemeinde sein muss, für das Jahr 2009 einen genehmigten Haushalt zu bekommen. Diese Bemühungen sind in den zurückliegenden Monaten in der Öffentlichkeit nicht deutlich genug sichtbar gewesen. Um so schnell wie möglich von der vorläufigen Haushaltsführung weg zu kommen, forderte er - wie bereits im April und Mai - die Bildung einer „Sanierungsgruppe Haushalt“. Unterstützt wurde er dabei von CSU-Fraktionssprecher Bernhard Voderhuber.

Nach dieser kurzen Aussprache wurde in der Tagesordnung fort gefahren.

TOP 5

Haushalt 2009

5.1 Zuschüsse – freiwillige Leistungen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und Organisationen und andere Zuschüsse, für die keine rechtliche Verpflichtung besteht und bei denen grundsätzlich keine erheblichen Nachteile bzw. Schäden für die Gemeinde zu erwarten sind, bis auf weiteres auszusetzen. Sofern bei einer Ablehnung von Zuschussanträgen erhebliche Nachteile bzw. Schäden entstehen können, wird die Verwaltung beauftragt, mit der Rechtsaufsichtsbehörde abzuklären, inwieweit eine finanzielle Förderung unter den Gesichtspunkten der Weiterführung notwendiger Aufgaben (z.B. Integrationsarbeit, Soziales, Sicherheit u. a.) erfolgen kann.

Hintergrund:

In besonders gelagerten Einzelfällen (z. B. Sportvereine) wäre jedoch zu prüfen, ob bei einer Einstellung der Förderung auf Dauer nicht größere Schäden entstehen würden. Ob aufgrund der Beschlusslage rechtliche Verpflichtungen abgeleitet werden können (z. B. Musikschule) wäre ebenfalls zu klären und ggf. mit der Rechtsaufsichtsbehörde abzustimmen. Weitere freiwillige Leistungen, wie z. B. die so genannten „Begrüßungsgelder bei Geburten“, Adventsmarkt u. a. mehr, sind unter dem Gesichtspunkt des Art. 69 GO zu betrachten.

Da bereits Zuschussanträge vorliegen und weitere Anträge zu erwarten sind, schlägt die Verwaltung vor, Zuschussgewährungen, die Auszahlung von den Begrüßungsgeldern bei Geburten und andere freiwillige Leistungen, bei denen nicht zu erwarten ist, dass dadurch erhebliche Nachteile entstehen, bis auf weiteres auszusetzen. In besonders gelagerten Einzelfällen sind evtl. Folgen zu prüfen. Mit der Rechtsaufsichtsbehörde ist zu klären, ob die Gemeinde finanzielle Leistungen im Bereich der freiwilligen Aufgaben erbringen darf, wenn dadurch erhebliche Nachteile bzw. Schäden für die Gemeinde entstehen würden. In diesen Fällen ist auch zu prüfen, ob mit Kürzungen der bisherigen Förderungen Lösungen erreicht werden können.

Art. 69 Abs. 1 Nr. 1 GO besagt im ersten Halbsatz, dass nur finanzielle Leistungen erbracht werden dürfen, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Für den zweiten Halbsatz, gelten die Vorbehalte der rechtlichen Verpflichtung und der Unaufschiebbarkeit wie beim ersten Halbsatz, auch wenn im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzmittel vorgesehen waren.

Rechtliche Verpflichtungen ergeben sich entweder aus Verträgen (z.B. Mieten, Pachten, Versicherungen, Wartungsverträgen, Löhne, Vergütungen, Tilgungen, Zinsen) oder aus Gesetzen (z.B. Gehälter, Abführung von Lohn-/Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Kreisumlage, Steuerrückzahlungen u. a. mehr). Da auch bei freiwilligen Leistungen der Gemeinde rechtliche Verpflichtungen bestehen können, sind in verschiedenen Bereichen Einzelprüfungen durchzuführen. Bei allgemeinen Zuschüssen an örtliche und überörtliche Vereine und Organisationen (z.B. Zuschüsse zu Veranstaltungen – auch Mietzuschüsse oder Übernahme von Mieten bei Veranstaltungen im Bürgerzentrum, Zuschüsse zu Feierlichkeiten, Jugendförderung usw.) bestehen in der Regel weder rechtliche Verpflichtungen. Auch eine Unaufschiebbarkeit (sachlich und zeitlich) kann kaum begründet werden.

Das Landratsamt hat mittlerweile mitgeteilt, dass der oben genannte Beschlussvorschlag zur Aussetzung der Gewährung von Zuschüssen nicht nur ausdrücklich begrüßt, sondern die Umsetzung eines entsprechenden Beschlusses als rechtskonformes Verhalten auch erwartet.

Rechtlicher Hintergrund: Auszug aus der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

Art. 69 / Vorläufige Haushaltsführung

(1)  Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, so darf die   Gemeinde

  1. finanzielle Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts beziehungsweise des Vermögenshaushalts, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen,
  2. die in der Haushaltssatzung jährlich festzusetzenden Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben,
  3. Kredite umschulden,
  4. Kassenkredite bis zu dem zuletzt in einer Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag oder, wenn besondere Umstände im Einzelfall eine Erhöhung rechtfertigen, auch darüber hinaus aufnehmen.

(2)  Reichen die Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen nach Abs. 1 Nr. 1 nicht aus, darf die Gemeinde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel des durchschnittlichen Betrags der für die vier Vorjahre festgesetzten Kredite aufnehmen. Eine angemessene Erhöhung dieser Kreditaufnahme ist zulässig, wenn besondere Umstände im Einzelfall die Erhöhung rechtfertigen.

(3)  Der Stellenplan des Vorjahres gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das neue Jahr erlassen ist.

(4)  Maßnahmen nach Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 und Abs. 2 bedürfen der Genehmigung. Die Gemeinde hat im Antrag darzulegen, wie und bis wann sie den Erlass einer Haushaltssatzung sicherstellen kann. Die Genehmigung darf den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen; sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

Artikel 71 / Kredite

(1)  Kredite dürfen unter der Voraussetzung des Art. 62 Abs. 3 nur im Finanzhaushalt beziehungsweise im Vermögenshaushalt und nur für Investitionen, für Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden.

(2)  Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bedarf im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung (Gesamtgenehmigung). Die Genehmigung soll unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder versagt werden; sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Sie ist in der Regel zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht im Einklang stehen.

(3)  Die Kreditermächtigung gilt bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig amtlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung.

(4)  Die Aufnahme der einzelnen Kredite bedarf der Genehmigung (Einzelgenehmigung), sobald die Kreditaufnahmen für die Gemeinden nach § 19 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft beschränkt worden sind. Die Einzelgenehmigung kann nach Maßgabe der Kreditbeschränkungen versagt werden.

(5)  Das Staatsministerium des Innern kann im Einvernehmen mit den Staatsministerien der Finanzen und für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie durch Rechtsverordnung die Aufnahme von Krediten von der Genehmigung (Einzelgenehmigung) abhängig machen, wenn der Konjunkturrat für die öffentliche Hand nach § 18 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft eine Beschränkung der Kreditaufnahme durch die Gemeinden und Gemeindeverbände empfohlen hat. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn dies zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts geboten ist oder wenn die Kreditbedingungen wirtschaftlich nicht vertretbar sind. Solche Rechtsverordnungen sind auf längstens ein Jahr zu befristen.

(6)  Die Gemeinde darf zur Sicherung des Kredits keine Sicherheiten bestellen. Die Rechtsaufsichtsbehörde kann Ausnahmen zulassen, wenn die Bestellung von Sicherheiten der Verkehrsübung entspricht.

Art. 62 / Grundsätze der Einnahmebeschaffung

(1)  Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2)  Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen

1.      soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,

2.      im übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.

(3)  Die Gemeinde darf Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.

5.2 Energetische Modernisierung des Kindergartens Holzen - Förderung aus dem Konjunkturprogramm II

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die energetische Modernisierung des Kindergartens „Paul-Gerhardt“ im Ortsteil Holzen vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durchzuführen und die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 13.100 bereitzustellen.

Hintergrund:

Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz hat aus dem Konjunkturprogramm II Mittel für die energetische Modernisierung des Kindergartens „Paul-Gerhardt“ in Holzen beantragt. Die Regierung von Oberbayern hat aus dem Konjunkturprogramm II eine Förderung in Höhe von 91.900 € bewilligt. Bei Gesamtkosten in Höhe von 105.000 € ergibt sich ein Eigenmittelbedarf in Höhe von 13.100 €. Mit E-Mail vom 21.08.2009 hat die Regierung von Oberbayern noch verschiedene Unterlagen angefordert. Darunter auch einen Beschluss der Gemeinde, dass die Baumaßnahme realisiert wird und der Eigenmittelbedarf bereitgestellt wird. Die Unterlagen sind der Reg. Von  Oberbayern bis 14.09.2009 zu übersenden. Bei der energetischen Modernisierung des Kindergartens handelt es sich um eine sachlich notwendige Maßnahme. Die zeitliche Notwendigkeit ergibt sich aus der Förderung, da ansonsten Fördermittel in Höhe von 91.900 € gefährdet würden. Der Betrieb und Unterhalt von Kindergärten gehört zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde. Aus diesen Gründen müsste eine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde möglich sein.

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu beschließen, die energetische Modernisierung des „Paul-Gerhard-Kindergartens“ zu realisieren und die notwendigen Eigenmittel in Höhe von 13.100 € bereit zu stellen.

Anschließend nahm Bürgermeister Dr. Merz den Vorschlag von GR Dieter Wüst - zur Bildung einer „Sanierungsgruppe Haushalt“ - auf. Der Gemeinderat hat nach kurzer Aussprache ohne Gegenstimme den Einsatz einer diesbezüglichen Arbeitsgruppe beschlossen.

Der „Sanierungsgruppe Haushalt“ sollen Bürgermeister Dr. Merz, Kämmerer Peiskar, je zwei Gemeinderäte der CSU-, der SPD- und der FW-Gemeinderatsfraktion sowie Frau Munt (kein Fraktionsstatus) angehören. Im Bedarfsfall werden entsprechende Vertreter der Verwaltung hinzugezogen.

TOP 6

Erlass einer Hebesatzsatzung  

Der Gemeinderat stimmt dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Hebesatzsatzung zu und beschließt einstimmig diesen als Satzung.

Hintergrund:

In der Gemeinderatssitzung Nr. 16 am 09. Juni 2009 hat der Gemeinderat beschlossen, die Hebesätze für die Gewerbesteuer wie folgt anzuheben:

o        Hebesatz für die Gewerbesteuer:        von bisher 320 v. H. auf nunmehr 330 v. H.

o        Hebesatz für die Grundsteuer A:         von bisher 300 v. H. auf nunmehr 310 v. H.

(für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)

o        Hebesatz für die Grundsteuer B:         von bisher 300 v. H. auf nunmehr 310 v. H.

(für bebaute und unbebaute Grundstücke)

Nach Art. 63 Abs. 2 Nr. 4 der Gemeindeordnung enthält die Haushaltssatzung die Festsetzung der Abgabesätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind. Da der Haushalt 2009 aus bekannten Gründen und somit auch die Haushaltssatzung bisher noch nicht verabschiedet werden konnte, schlägt die Verwaltung den Erlass einer Hebesatzsatzung vor, damit die bereits beschlossenen Anhebungen der Hebesätze auch vollzogen werden können.

TOP 7

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung  

Der Gemeinderat beschließt einstimmig - entsprechend der Empfehlung der Werkleitung - der Erhöhung der Verbrauchsgebühren zuzustimmen. Der Gemeinderat beschließt den von der Werkleitung vorgelegten Entwurf der Änderungssatzung als Satzung.

Hintergrund:

Die Wasserversorgung ist eine kommunale Einrichtung, die sich nach gesetzlichen Vorgaben durch entsprechende Gebühren selbst tragen muss. Dabei darf die Gemeinde innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von z. B. drei Jahren keinen Gewinn bzw. keinen Verlust machen. Für die Wasserversorgung gilt die Wasserabgabesatzung (WAS) vom 13.09.2006.

Die Grundgebühr beträgt derzeit bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

bis       5 m³/h

             30 €/Jahr

bis     10 m³/h

             58 €/Jahr

bis     20 m³/h

             86 €/Jahr

bis     30 m³/h

           120 €/Jahr

über   30 m³/h

           160 €/Jahr

Die Werkleitung schlägt vor, diese Grundgebühr nicht anzuheben.

Die Verbrauchsgebühren bei der Wasserversorgung wurden zuletzt zum 01.10.2006 auf 0,80 €/m³ Wasser festgesetzt („politischer Preis“/eigentlich hätte bereits damals die Erhöhung schon deutlicher ausfallen müssen). Grundlage hierfür war seinerseits eine Kalkulation, die den Wasserpreis pro m³ mit 1,01 € errechnete und einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren umfasste.

Vorschlag der Werkleitung für die Verbrauchsgebühren: Die kostendeckenden Verbrauchsgebühren für die zentrale öffentliche Wasserversorgung im Gebiet der Gemeinde Burgkirchen sollen (Höchstgrenzen, ohne MwSt. unter Berücksichtigung der geplanten Kosten für Reparatur und Investitionen) sollen wie folgt geändert werden:

Ab 01.10.2009 soll die Verbrauchsgebühr für Trinkwasser 1,00 €/m³ betragen.

(Dabei sind die gestiegenen Kosten für Strom und Unterhalt bzw. Sanierung sowie die Ansätze für den Grundwasserschutz in der Kalkulation entsprechend berücksichtigt und machen einen Großteil der dadurch entstehenden Gebührenerhöhung aus. Für Sanierungen und die Instandhaltung des Leitungsnetzes wurden aufgrund der örtlichen Erfahrungswerte 120.000 € in der Kalkulation berücksichtigt.)

Ergänzung: Bei einer Erhöhung der Grundgebühr um das 3-fache (z. B. Wasserzähler bis 5 cbm/h kosten 90 €) würde sich die Verbrauchsgebühr auf 0,70 €/m³ reduzieren. Bei einer Erhöhung der Grundgebühr um das 2-fache (Wasserzähler bis 5 cbm/h kosten 60 €) würde sich eine Verbrauchsgebühr von 0,85 €/m³ ergeben.

TOP 8

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig - entsprechend der Empfehlung der Werkleitung - der vorgeschlagenen Einführung einer Grundgebühr und der Erhöhung der Einleitungsgebühren zuzustimmen. Der Gemeinderat beschließt den von der Werkleitung vorgelegten Entwurf der Änderungssatzung als Satzung.

Hintergrund:

Die Abwasserentsorgung ist eine kommunale Einrichtung, die sich nach gesetzlichen Vorgaben durch entsprechende Gebühren selbst tragen muss. Dabei darf die Gemeinde innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von z. B. drei Jahren keinen Gewinn bzw. keinen Verlust machen.

Die Verbrauchsgebühren bei der Abwasserentsorgung wurden zuletzt zum 01.10.2006 für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser auf 1,82 €/m³ Abwasser sowie für die Einleitung von Schmutzwasser allein auf 1,66 €/m³ Abwasser festgesetzt („politischer Preis“/eigentlich hätte bereits damals die Erhöhung schon deutlicher ausfallen müssen). Grundlage hierfür war eine Kalkulation, die den kostendeckenden Abwasserpreis pro m³ mit 1,95 € bei Schmutz- und Niederschlagswasser sowie 1,76 € für Schmutzwasser errechnete und einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren umfasste.

Eine Grundgebühr wurde bislang in der Entwässerungssatzung nicht vorgesehen. Die Werkleitung schlägt vor, im Hinblick auf die hohen Fixkosten eine Grundgebühr einzuführen. Nachdem sich die Abrechnung der Abwassergebühren im Gemeindegebiet nach dem Frischwassermaßstab bemisst, wird von der Werkleitung vorgeschlagen, die Grundgebühr in gleicher Höhe wie bei der Wasserversorgung zu erheben (siehe TOP 7).

Vorschlag der Werkleitung für die Verbrauchsgebühren: Die kostendeckenden Gebühren für die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinde Burgkirchen sollen wie folgt geändert werden:

Ab 01.10.2009 sollen die Gebühr für das Einleiten von

o        Schmutz- und Niederschlagwasser 2,12 €/m³ bzw.

o        nur Schmutzwasser 1,91 €/m³ betragen.

Ergänzung: Ohne den Einnahmen aus einer Grundgebühr von ca. 82.000,- € gemäß Ansatz in der Kalkulation würden sich die kostendeckenden Gebühren auf 2,33 €/m³ für Schmutz- und Niederschlagswasser und 2,10 €/m³ für Schmutzwasser ergeben.

TOP 9

Bekanntgaben

Bürgermeister Dr. Merz hat über eine Einladung von Dr. Josef Haider, dem Sprecher des Pfarrgemeinderates Margarethenberg, informiert. Am Sonntag, den 13.09.2009 wird Pfarrer Michael Brunn den Einführungsgottesdienst des neuen Pfarrverbandes in der Kirche in Margarethenberg zelebrieren. Dazu sind Bürgermeister und alle Gemeinderäte/Gemeinderätinnen recht herzlich eingeladen.

Bei dieser Gelegenheit hat Bürgermeister Dr. Merz berichtet, dass er wegen Verhinderung nicht am Verabschiedungsgottesdienst für Pfarrer Gottfried Werndle am letzten Samstag teilnehmen konnte. Leider habe er es versäumt, die 2. oder 3. Bürgermeisterin als offizielle Vertreterin der Gemeinde um eine Teilnahme an dem Festgottesdienst zu bitten. Dafür hat er sich entschuldigt und wird dies auch noch in einem entsprechenden Schreiben tun.

Gemeinderätin Heidi Stautner hat die Kolleginnen und Kollegen zum SPD-Sommerfest eingeladen. Das Fest findet am Samstag, den 05.09.2009 ab 15.00 Uhr im Alz-Cafe statt.

Gemeinderat Martin Knöbl hat die Kolleginnen und Kollegen zum CSU-Herbstfest eingeladen. Das Fest findet am Freitag, den 18.09.2009 ab 19.00 Uhr in der Ausstellungshalle der Firma Starnecker statt.

Auf Nachfrage von GR Dieter Wüst, gab Bürgermeister Dr. Merz zwei Informationstermine bekannt:

Am Donnerstag, den 03.09.2009 findet um 19.00 Uhr im „Kleinen Saal“ des Bürgerzentrums eine Information der Burgkirchner Vereinsvorstände zur aktuellen Haushaltslage statt.

Am Donnerstag, den 10.09.2009 findet um 18.30 Uhr zum gleichen Thema für alle Nutzer der Keltenhalle - ebenfalls im Kleinen Saal“ des Bürgerzentrums - statt. Dabei werden auch die getroffenen Beschlüsse zum diesjährigen Betrieb der Keltenhalle erläutert. Sportreferent Michael Windsperger hat kritisch angemerkt, dass er leider keine Einladung zu diesem Informationsabend erhalten hat, was Bürgermeister Dr. Merz bedauerte.

TOP 10

Wünsche und Anfragen

keine Wortmeldungen

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen


Brigitte Eisenrieder

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 11.08.2009

Sehr geehrte Damen und Herren

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 11.08.2009

Bürgermeister Dr. Stefan Merz begrüßte und stellte fest, dass die in der Presse angekündigte Bürgerfragestunde gar nicht dran sei, was aber keinen der Zuhörer erschütterte.

TOP 1 Auftragserteilung

Die Auftragserteilung für ein Organisationsgutachten zur Verwaltung war im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen. Da nicht – wie beschlossen- alle Gemeinderäte zur Vorstellung des Gutachtens geladen waren, und somit nicht genügend Informationen für eine Auftragserteilung hatten, wurde die Öffentlichkeit hergestellt. Herr Weckend von der Bayer. Akademie für Verwaltungsmanagement erläuterte die Vorgehensweise zur Erstellung des gewünschten Gutachtens. Es wurde ausführlich über Art, Umfang, Kosten, mögliche Einsparungen und Umsetzung diskutiert. Von Gemeinderat Schwanner lag ein Antrag vor, einen anderen Anbieter zu beauftragen. Die Abstimmung erfolgte nicht öffentlich.

TOP 2 Haushalt

Der am 14. Juli vom GR beschlossene Haushalt 2009 wurde vom Landratsamt als nicht genehmigungsfähig zurückgewiesen. Die Finanzplanung wurde daraufhin von der Kämmerei erneut überarbeitet. Kurz vor Sitzungsbeginn erteilte das LRA erneut eine Absage unter Verweis auf  Artikel 71 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, der die Aufnahme von Krediten regelt. Das LRA weiß nun auch nicht mehr weiter und muss den Vorgang über die Regierung von Oberbayern an das bayrische Innenministerium weiterleiten. Von dort erwarten wir nun Lösungsvorschläge.

Hintergrund: Hauptsächlich durch die Rückforderung von ca. 8 Mill. Gewerbesteuervorauszahlung ist das außergewöhnliche Haushaltsproblem entstanden. Selbst bei Streichung aller freiwilligen Leistungen könnte die Kreditaufnahme nicht ausreichend gekürzt werden.

TOP 3

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Änderung - Entschädigungen)

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Satzungsentwurf zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zu genehmigen und diesen als Satzung zu beschließen.

Hintergrund:

Die aktuellen Entschädigungen für die ehrenamtliche Gemeinderatstätigkeit hat der jetzige Gemeinderat mit Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für die Wahlperiode 2008 bis 2014 in seiner Sitzung am 06. Mai 2008 beschlossen. Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation wurde in einer Besprechung mit den Fraktionssprechern am 04. August eine Kürzung der Entschädigungen von 20 % angeregt.

Eine 20%ige Kürzung der Entschädigungen, wird insgesamt eine Einsparung von ca. 8.500 €/Jahr nach sich ziehen. Die Änderung tritt zum 01. Juni 2009 in Kraft. GR Wüst erinnert der Vollständigkeit halber daran, dass auch die Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister einzubeziehen sei.

TOP 4

Benutzungsgebühren für die Gemeindebibliothek

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Benutzungsordnung für die Gemeindebibliothek ab 01.10.2009 zu ändern.

Hintergrund:

Angesichts knapper werdender Finanzmittel in den kommenden Jahren sollen sich die Nutzer der Gemeindebibliothek stärker an deren Mitfinanzierung beteiligen. Die letzte Gebührenerhöhung fand 2005 statt (mit Umzug in das neu erbaute Bürgerzentrum). Seitdem ist das Angebot der Bibliothek ständig erweitert und aktualisiert worden. Das geplante zukünftige Gebührenniveau orientiert sich an öffentlichen Büchereien der Nachbarkommunen (Alt-/Neuötting, Burghausen).

Säumnisgebühr pro Medium und angefangene Woche

bisher

neu

Printmedien, Kassetten, Spiele

0,50 €

1,00 €

Digitale Medien (CD/DVD/CD-ROM)

1,00 €

1,00 €

 

 

 

Gebührengliederung

 

 

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler,

Studenten, Auszubildende und Sozialhilfeempfänger

(jeweils gegen Vorlage eines Ausweises)

 

3,00 €

 

5,00 €

Erwachsene

6,00 €

10,00 €

Familien

10,00 €

12,00 €

einmalige Ausleihe

2,00 €

3,00 €

Der Vorschlag der FW-Fraktion, für Erwachsene auf 12 € und für Familien auf 15 € zu erhöhen, wurde mit 15 zu 6 Stimmen abgelehnt.

TOP 5

Bauleitplanung Solarpark Kollmann – Vorentwurf 

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 581 T, 681 T, 681/1, 687 T, 688 T und 694 der Gemarkung Raitenhaslach die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ durchzuführen. Die Planung beinhaltet ein Sonstiges Sondergebiet mit der Ausweisung einer Anlage zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie.

Der Gemeinderat billigt die Vorentwürfe des Planungsbüros BauART aus Pfarrkirchen in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2009 mit Begründung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorentwürfe dieser Bauleitplanung im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen.

Mit dem Antragsteller ist ein Städtebaulicher Vertrag über die Übernahme der Kosten für diese Bauleitplanung zu schließen.

Hintergrund:  

Der Antragsteller will im Bereich der Flur-Nr. 694 der Gemarkung Raitenhaslach eine Photovoltaikanlage errichten. Dazu sind in einem Bauleitplanverfahren der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen. Das vom Antragsteller beauftragte Architekturbüro hat die Vorentwürfe für die Bauleitplanung für den geplanten Solarpark in Kollmann vorgelegt. Die Photovoltaikanlage soll auf einer Freifläche im Bereich des Umspannwerkes auf der Fl. – Nr. 694 der Gemarkung Raitenhaslach errichtet werden.

Es ist geplant, ein etwa 2 ha großes Gelände mit einer Photovoltaikanlage zu versehen. Die Kollektorenelemente werden auf Ständern mit einer Gesamthöhe von ca. 2,5 m errichtet. Der Flächennutzungsplan soll dazu im Bereich Kollmann in ein Sonstiges Sondergebiet mit der Maßgabe „Anlage zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie“ und teilweise landwirtschaftliche Fläche geändert werden.

Das Sondergebiet wird umrandet von einem drei Meter breiten Grünstreifen, einem 5 Meter breiten Gehölzstreifen und einer 2,5 m hohen Zaunanlage.

Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich bei dieser Planung um eine sinnvolle Planung zur Ermöglichung der Nutzung der Sonnenenergie an dieser Stelle.

TOP 6

Referentenbericht zu den Feuerwehren

GR Bruno Obermaier stellte in seinem Bericht die Freiwilligen Feuerwehren Burgkirchen, Dorfen und Hirten/Neukirchen vor. Anhand einer Powerpoint-Präsentation informierte er über die Anzahl der aktiven und passiven Mitglieder, Führungspersonen, Einsätze und Fahrzeuge. Vergnügtes Aufsehen erregte die Tatsache, dass von den 10 Jungfeuerwehrlern der FFW Dorfen 9 weiblich sind.

TOP 8

Wünsche und Anfragen

Kulturreferentin Rita Burggraf lobte den Erfolg des zurückliegenden Bürgerfestivals und dankte für das große Engagement der Organisatoren. Großer Applaus!

Die Seniorenreferentin Claudia Hausner berichtete, dass die Gutscheinregelung für Senioren gut angenommen wurde und außerdem für die Gemeinde beachtliche Einsparungen erbrachte.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.


Helmut Keck

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 14.07.2009

Sehr geehrte Damen und Herren

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 14.07.2009

Tagesordnungspunkt (TOP) 1

Haushalt 2009 

Der Gemeinderat hat,

·        mehrheitlich (19:6) beschlossen, dass der Haushaltsplan 2009, der im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 16.995.500 € und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 10.210.800 € abschließt;

·        der vorgelegten Finanzplanung bis 2012 mehrheitlich (11:14) abgelehnt;

·         mehrheitlich (21:4) beschlossen, dass der Wirtschaftsplan 2009 der Gemeindewerke, der in den Erträgen des Erfolgsplans mit 2.029.500 € in den Aufwendungen des Erfolgsplans mit 2.962.700 € und in den Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplans mit 992.500 € abschließt;

·         mehrheitlich (13:12) beschlossen, den Stellenplänen 2009 für die Beamten und die Beschäftigten zuzustimmen;

·         mehrheitlich (18:7) beschlossen, die Haushaltssatzung 2009 in der vorgelegten Fassung anzunehmen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hatte den aktuellen Entwurf des Haushalts 2009 in seiner Sitzung am 23.06.2009 beraten und ohne Gegenstimme dem Gemeinderat zur Annahme empfohlen.

Einführend hat Bürgermeister Dr. Merz darauf hingewiesen, dass sich das Volumen des Vermögenshaushaltes 2009, gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf vom April 2009 - noch vor der Hiobsbotschaft aus dem Werk Gendorf - deutlich erhöht hat bzw. sich das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert hat. Die deutliche Erhöhung des Vermögenshaushaltes ist durch die Kreditaufnahme bedingt, mit der die ausfallende beziehungsweise zurückzuzahlende Gewerbesteuer ausgeglichen werden muss. Aufgrund des Gewerbesteuereinbruchs kann der Ausgleich des Haushalts 2009 trotz eingeleiteter Sparmaßnahmen nur durch eine enorme Kreditaufnahme herbeigeführt werden.

Der Haushaltsplan 2009 umfasst nun 27,2 Mio. €. Der Verwaltungshaushalt schließt dabei mit fast 17 Mio. € bzw. der Vermögenshaushalt mit 10,2 Mio. € ab. Im Vergleich zum Haushaltsplan des Vorjahres wurde der Verwaltungshaushalt um rund ein Viertel, von 22,6 Mio. € auf knapp 17 Mio. €, abgespeckt. Der Vermögenshaushalt hat sich gegenüber dem Haushaltsplan des Vorjahrs von knapp 5 Mio. € auf 10,2 Mio. € etwas mehr als verdoppelt.

Herr Armstorfer hat den Wirtschaftsplan 2009 für die Gemeindewerke Burgkirchen (GWB) vorgestellt.

Kämmerer Peiskar hat dann den Haushaltsplan 2009, die Finanzplanung bis 2012 und die Entwicklung der Rücklagen sowie der voraussichtlichen Verschuldung an Hand des so genannten Eckdatenblattes vorgestellt.

Anschließend gaben die Fraktionssprecher von CSU (Bernhard Voderhuber), SPD (Meissner Michael) und den Freien Wählern (Dieter Wüst) sowie Frau Munt (Grüne) ihre Stellungnahmen zum vorgelegten Haushaltsplan 2009 ab. Auf diese Stellungnahmen will ich an dieser Stelle nicht eingehen, sondern auf die Berichterstattung in der PNP verweisen.

Ich will stattdessen mit grundsätzlichen Informationen das Thema „Haushalt“ etwas transparent darstellen.

Allgemeine und grundsätzliche Informationen zum Thema „Haushalt“:

Im Haushaltsplan wird zwischen Verwaltungshaushalt (Einnahmen und Ausgaben) und dem Vermögenshalt (Einnahmen und Ausgaben) unterschieden. Außerdem ist die Finanzplanung (Vorschau auf die kommenden drei Jahre) ein wesentlicher Bestandteil des Haushalts. Der Haushalt  (Summe der einzelnen Haushaltsansätze) einer Gemeinde ist eigentlich nur eine Planung auf Basis von mehr - aber auch weniger gesicherten - Annahmen. Erst die Jahresrechnung stellt alle Ein- und Ausgaben (rückwirkend) exakt  dar.

1a) Die Haupteinnahmequellen zum Verwaltungshaushalt (2009: knapp 17 Mio. €) sind die

·         Gewerbesteuer: In den letzten sechs Jahren gab es eine erfreuliche Entwicklung bei der Gewerbesteuer (2003: 8,25 Mio. € / 2004: 10,24 Mio. € / 2005: 8,81 Mio. € / 2006: 13,06 Mio. € / 2007: 12,45 Mio. € /2008: 14,99 Mio. €).

2009 gehen die Gewerbesteuereinnahmen wegen der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise stark zurück. Zusätzlich muss die Gemeinde aufgrund korrigierter Gewerbesteuerbescheide für 2008 und das 1.Quartal 2009 enorme Gewerbesteuerrückzahlungen leisten. Somit können für dieses Jahr nur noch knapp 1,04 Mio. € Gewerbesteuereinnahmen veranschlagt werden.

·        Umsatzsteuerbeteiligung: Die Höhe der Umsatzsteuerbeteiligung wird vom Bayerischen Statistischen Landesamt berechnet. Der Ansatz für 2009 beläuft sich auf 0,81 Mio. €.

Die Umsatzsteuerbeteiligung hat sich in den letzten sechs Jahren zwischen 0,64 Mio. € (im Jahr 2003) und 0,80 Mio. € (im Jahr 2008) bewegt.

·        Einkommensteuerbeteiligung: Auch die Höhe der Einkommensteuerbeteiligung wird vom Bayerischen Statistischen Landesamt berechnet. Der Ansatz für 2009 beläuft sich auf 3,94 Mio.€.

Die Höhe der Einkommensteuerbeteiligung lag in den letzten sechs Jahren zwischen 3 Mio. € und knapp 4 Mio. € (2003: 3,23 Mio. € / 2004: 3,06 Mio. € / 2005: 3,10 Mio. € / 2006: 3,01 Mio. € / 2007: 3,52 Mio. € /2008: 3,88 Mio. €).

·       Einkommensteuerersatzleistung:

     Die Einkommensteuerersatzleistung werden vom Land zum Ausgleich für die überproportionalen Belastungen der Kommunen durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs gezahlt. Der Ansatz für 2009 beläuft sich auf 298 TEuro.

Die Einkommensteuerersatzleistung hat sich in den letzten sechs Jahren zwischen 0,24 Mio. € und 0,28 Mio. € bewegt.

·        Grundsteuern: Der Ansatz für 2009 beläuft sich auf 1,07 Mio. €. In dieser Summe ist die Anhebung der Grundsteuerhebesätze von 300 auf 310 v. H. durch den Gemeinderat in der Sitzung am 09.06.2009 berücksichtigt.

·        Benutzungsgebühren: Der Ansatz für 2009 beläuft sich auf 382 TEuro. Knapp 50 % dieser Summe betragen die durchgebuchten Gebühren und sonstigen Entgelte für die Benutzung der Turnhallen durch die Sportvereine und die Mieten für die VHS-Räume sowie den Kinderhort. Die gebührenintensiven Bereiche (Wasser, Abwasser, Freibad und Keltenhalle) werden durch die Gemeindewerke abgedeckt.

·        Zuführungen vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt: In „normalen“ Jahren erfolgt üblicherweise eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt.

Die Höhe der Zuführungen vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt variierten in den letzten sechs Jahren deutlich (2003: 1,868 Mio. € / 2004: 3,582 Mio. € / 2005: 0,770 Mio. € / 2006: 3,460 Mio. € / 2007: 4,346 Mio. € /2008: 4,433 Mio. €).

2009 ist alles anders. Wegen der hohen Kreisumlage und den Unterhaltsaufwendungen für die gemeindlichen Einrichtungen, aber vor allem wegen des Gewerbesteuereinbruchs sowie der o. g. Gewerbesteuerrückzahlungen ist heuer leider eine Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von knapp 7,52 Mio. € notwendig.

1b) Die Hauptausgaben vom Verwaltungshaushalt (2009: knapp 17 Mio. €) sind für die

·        Kreisumlage: Die Berechnung der Kreisumlage für das aktuelle Haushaltjahr erfolgt auf Basis der Umlagekraft (Steuerkraftzahl) und dem so genannten Hebesatzes für die Kreisumlage (derzeit 53 v. H.). Die Umlagekraft für das Haushaltsjahr 2009 wurde vom Bayerischen Statistischen Landesamt auf knapp 14,84 Mio. € festgesetzt und errechnet sich aus den Steuereinnahmen (Grundsteuer A / Grundsteuer B / Gewerbesteuer / Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbeteiligung) des Haushaltsjahres 2007 (also dem Vorvorjahr). Für heuer ist eine Kreisumlage in Höhe von 7,86 Mio. € veranschlagt.

Die Gemeinde Burgkirchen zahlt nach der Stadt Burghausen die zweithöchste Kreisumlage im Landkreis Altötting. In den letzten sechs Jahren hat sich die Kreisumlage in Abhängigkeit der Umlagekraft (Steuerkraftzahl) wie folgt entwickelt: 4,05 Mio. € im Jahr 2003 / 5,39 Mio. € im Jahr 2004 / 5,42 Mio. € im Jahr 2005 / 6,45 Mio. € im Jahr 2006 / 5,91 Mio. € im Jahr 2007 / 7,87 Mio. € im Jahr 2008.

·        Gewerbesteuerumlage: Die Gewerbesteuerumlage berechnet sich aus der eingeplanten Gewerbesteuereinnahme (knapp 1,04 Mio. €) nach § 6 Gemeindefinanzreformgesetz. 2009 ist eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 217 TEuro eingeplant.

·        Personalkosten: Für die Personalkosten wurde ein Betrag in Höhe von 2,53 Mio. € (Gemeinde) und 760 TEuro (Gemeindewerke/GWB) eingeplant.

·        Zinsausgaben: Für Zinsaufwendungen wurde ein Betrag in Höhe von 558 TEuro eingeplant.

·        Verlustzuweisung an die Gemeindewerke Burgkirchen (GWB): Für die Verlustzuweisung an die GWB sind 717 TEuro veranschlagt.

 2a) Die Haupteinnahmequellen zum Vermögenshaushalt

(2009: gut 10,21 Mio. €) sind die

·        Rücklagenentnahme: Der Gesamt-Rücklagenstand zum 31.12.2008 betrug etwa 2,86 Mio. € (die Mindestrücklage nach § 20 Abs. 2 Satz 2 KommHV beträgt knapp 211 TEuro). Für heuer ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1,5 Mio. € veranschlagt.

Die Rücklagen haben in den letzten zwölf Jahren stark variiert. In Zusammenhang mit der hohen Investition in der Ortsmitte wurde für den Bau des Bürgerzentrums, der Tiefgarage und für die Platzgestaltung die Rücklage ab 1998 jährlich erhöht, um einen möglichst hohen Anteil an Eigenmittel hierfür einsetzen zu können. Bis zur Fertigstellung der o. g. Bauprojekte im Jahr 2005 wurden die Rücklagen stark zurück gefahren und ab 2006 wieder jährlich erhöht. Die Rücklagen haben sich wie folgt entwickelt: 1,60 Mio. € im Jahr 1998 / 2,67 Mio. € im Jahr 1999 / 4,82 Mio. € im Jahr 2000 / 4,10 Mio. € im Jahr 2001 / 3,22 Mio. € im Jahr 2002 / 3,04 Mio. € im Jahr 2003 / 2,52 Mio. € im Jahr 2004 / 0,53 Mio. € im Jahr 2005 / 1,15 Mio. € im Jahr 2006 / 1,59 Mio. € im Jahr 2007 / 2,86 Mio. € im Jahr 2008.

·        Kreditaufnahme: Der Hauhaltsplan 2009 kann trotz eingeleiteter Sparmaßnahmen nur durch eine enorme Kreditaufnahme in Höhe von 7,76 Mio. € ausgeglichen werden.

2b) Die Hauptausgaben vom Vermögenshaushalt

(2009: gut 10,21 Mio. €) sind für die

·        Zuführungen vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt: Für 2009 ist leider eine Zuführungen vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von knapp 7,52 Mio. € notwendig (siehe auch oben!)

·        Tilgung von Darlehen: Der Haushalt sieht eine Tilgung in Höhe von knapp 849 TEuro vor.

·        Baumaßnahmen: Für unaufschiebbare Baumaßnahmen sind 776 TEuro eingeplant.

3) Der Wirtschaftsplan 2009 der Gemeindewerke Burgkirchen (GWB)

Zu den Gemeindewerken gehören die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie das Freibad und die Keltenhalle (Eisstadion plus Keltenstube):

  • Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung sind kommunale Einrichtungen, die sich nach gesetzlichen Vorgaben durch entsprechende Gebühren selbst tragen müssen. Dabei darf die Gemeinde innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von z. B. drei Jahren keinen Gewinn bzw. keinen Verlust machen. Für beide Bereiche müssen in der zweiten Jahreshälfte 2009 neue Gebühren festgelegt werden (Gebührenerhöhung).
    • Für den Bereich der Wasserversorgung stehen 2009 keine großen Investitionen an.
    • Für den Bereich der Abwasserentsorgung schlagen dieses Jahr insbesondere die Kosten für den Kanalanschluss von Rehdorf zu Buche. Die Fortführung der Kanalsanierungen (2009: Obere Terrasse und Holzen) wurde zurück gestellt.
  • Für den Bereich Freibad stehen 2009 keine großen Investitionen an. Die letzte Generalsanierung (im Jahr 1985) des Freibades liegt rund 24 Jahre zurück, so dass inzwischen doch der Zahn der Zeit am Freibad nagt. Besonders in der Vorbereitungsphase einer neuen Badesaison wird dies in den letzten Jahren immer deutlicher. Aus diesem Grunde soll eine Marktanalyse bzw. eine Vorstudie für eine mögliche Freibadsanierung oder entsprechende Alternativen dazu erstellt werden. Dieses „Gutachten“ (bereits im März 2009 beschlossen) soll die Basis für eine Diskussion hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Freibades, der möglichen Sanierung- bzw. Modernisierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der entsprechenden Kosten bzw. der finanziellen Situation der Gemeinde bilden. Der Kiosk im Freibad wurde zur neuen Badesaison 2009 neu verpachtet.
  • Für den Bereich der Keltenhalle (Eisstadion) steht die Dachkehlensanierung und ggf. eine Investition in eine neue Steuerung für die Kälteanlage, ohne die der Betrieb in der kommenden Eissaison nicht sichergestellt werden kann, im Vordergrund. Die landkreisweit einzige Eishalle und über die Grenzen der Gemeinde Burgkirchen hinaus wichtige und beliebte Freizeit- und Sporteinrichtung kann heuer auch schon ihren 30. Geburtstag feiern. In dieser Zeit sind neben den Kosten für den laufenden Betrieb auch immer wieder hohe Beträge für Ersatzbeschaffungen und Unterhaltsmaßnahmen aufzuwenden gewesen. So wurde z. B. in den letzten Jahren insbesondere der Brandschutz in der Keltenhalle kostspielig, entsprechend den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, ertüchtigt. Da die einzelnen Anlagenteile der Keltenhalle, wie bereits oben erwähnt, mittlerweile überwiegend älter als 25 Jahre sind, werden auch in Zukunft immer wieder größere Beträge beim laufenden Unterhalt bzw. für Anschaffungen und Reparaturen (Instandsetzung) anstehen, was gerade in Zeiten angespannter Haushaltslagen sicher nicht einfach sein wird. Um für die nächsten Jahre eine gewisse Planungssicherheit zu haben, soll auf Basis eines Gutachtens (im März 2009 beschlossen) der Gesamtzustand der Keltenhalle ermittelt werden, um die in den kommenden Jahren anstehenden Maßnahmen und den damit verbundenen Kosten aufzuzeigen. Der Pächter der „Keltenstuben“ hat seinen Pachtvertrag nach Ende der Eissaison 2008/2009 gekündigt.

Nachdem der Landkreis Altötting kein Interesse an der Übernahme der auch für die Region wichtigen Freizeiteinrichtung hat, wird die Zukunft der Keltenhalle auch künftig von der Finanzkraft der Gemeinde Burgkirchen abhängig sein, auch wenn der Landkreis von Zeit zu Zeit einen kleinen Zuschuss gewährt.

·         Die beiden Bereiche Freibad und Keltenhalle (Eisstadion) sind stark defizitäre Einrichtungen. Dabei teilt sich der jeweilige Jahresverlust in einen operativen Verlust und in kalkulatorische Kosten auf.

Der Wirtschaftsplan 2009 der GWB setzt sich aus dem Erfolgs- bzw. dem Vermögensplan zusammen. Der Erfolgsplan schließt mit Erträgen von knapp 2,03 Mio. € und mit Aufwendungen von fast 2,93 Mio. € ab. Der Erfolgsplan schließt demnach mit einem Jahresverlust von 933.200 € ab. Der Vermögensplan, der alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben - die sich aus Anlagenänderungen und der Kreditwirtschaft ergeben - weist sowohl bei der Mittelherkunft, als auch bei der Mittelverwendung einen Betrag in Höhe von 992.500 € aus.

4) Entwicklung der Verschuldung

Gemeinde: Auf Grund der guten Einnahmesituation im Haushaltsjahr 2008 konnte die Verschuldung der Gemeinde (ohne GWB) durch die planmäßige Tilgung und der Vermeidung neuer Schulden um 898 TEuro auf 8.92 Mio. € (ohne GWB) verringert werden. Somit betrug die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2008 (ohne GWB) 834 € auf Basis 10.700 Einwohnern.

Ein Ziel der zukünftigen Haushaltsführung der nächsten Jahre war, die Verschuldung kontinuierlich abzubauen.

Wegen dem massiven Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen - in Zusammenhang mit der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise bzw. der enormen Gewerbesteuerrückzahlungen für 2008 und das 1.Quartal 2009 - kann der Hauhalts 2009 nur durch eine hohe Kreditaufnahme von 7,76 Mio. € ausgeglichen werden. Für Tilgungen sind im Haushalt 2009 insgesamt ca. 849 TEuro eingeplant. Somit wird die Verschuldung der Gemeinde (ohne GWB) zum 31.12.2009 voraussichtlich auf knapp 15,84 Mio. € steigen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.480 € bei 10.700 Einwohnern entspricht.

Gemeindewerke: Vor allem wegen des Kanalanschlusses von Rehdorf ist für heuer eine Gesamt-Kreditaufnahme in Höhe von 277.500 € eingeplant. Somit wird die Gesamtverschuldung der GWB zum 31.12.2009 voraussichtlich auf ca. 1,60 Mio. € steigen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von fast 149 € bei 10.700 Einwohnern entspricht.

Die Pro-Kopf-Verschuldung einer Gemeinde wird häufig zum Vergleich der finanziellen Leistungsfähigkeit herangezogen. Dieser Vergleich gibt allerdings oftmals ein falsches Bild, denn es darf dabei nicht vergessen werden, dass ggf. Werte dahinter stehen bzw. geschaffen wurden. Es gibt sozusagen „intelligente“ und „weniger intelligente“ Schulden.

Bei großen und langfristigen Investitionen, wie z. B. dem Bau der neuen Schule und der Turnhalle in Holzen für rund 16 Mio. € (1919 bis 1993) sowie der Ortsmittengestaltung mit dem Bau des Bürgerzentrums, der Tiefgarage und der Platzgestaltung (2001 bis 2005) für etwa 20 Mio. € steigt die Verschuldung einer Kommune zwangläufig an. Das ist deshalb vertretbar, weil Werte geschaffen wurden, die auch den nächsten Generationen zur Verfügung stehen. Außerdem sind mehrere verwertbare Grundstücke („stille Reserve“) im Eigentum der Gemeinde Burgkirchen. So besitzt die Kommune rund 25.000 m² Baugrund und über 30.000 m² Gewerbegrund, zusätzlich werden für die geplante Ortsumfahrung etwa 12 ha landwirtschaftliche Tauschflächen in Trassennähe vorgehalten.

Das Bestreben einer Kommune muss natürlich sein, dass die Schulden im Rahmen der finanziellen Spielräume bleiben und kurz- bzw. mittelfristig abgebaut werden. Dies ist in den Jahren 2007 und 2008 geschehen. In beiden Jahren wurden keine neuen Kredite aufgenommen und durch Tilgungen wurde die Gesamtverschuldung spürbar verringert.

Wie schon weiter oben angeführt - 2009 ist alles anders. Erstmals erfolgt eine Kreditaufnahme nicht für Investitionen, sondern zum Ausgleich des Haushalts 2009 („weniger intelligente“ Schulden). Das ist bedenklich. Deshalb müssen zukünftig die finanziellen Möglichkeiten sowie die Nachfolgekosten für neue Projekte/Investitionen noch stärker beachtet werden.

5) Aussichten

Die Gemeinde wird heuer und auch die nächsten Jahre keine finanziellen Möglichkeiten haben, um Neuinvestitionen zu tätigen. Die Gemeinde wird sich auf ihre Pflichtaufgaben der Daseinsvorsorge konzentrieren und freiwillige Leistungen abbauen müssen.

Ob bzw. mit welchen Auflagen und Hinweisen die Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Altötting) die Genehmigung für den Haushalt 2009 einschließlich der Finanzplanung bis 2012 erteilt, ist heute noch offen.

TOP 2

Kindergärten / Kinderhort - Jahresabrechnungen 2007/2008 und Haushaltspläne 2008/2009

Bürgermeister Dr. Merz hat die jeweiligen Jahresabrechnungen 2007/2008 bzw. die Haushaltspläne 2008/2009 einzeln kurz vorgestellt.

Nachdem es in der Vergangenheit bei den Abrechnung (aus buchungstechnischen Gründen) gelegentlich zu „fiktiven“ Verlusten kam, wird die Verwaltung zukünftig - wenn notwendig - die Abschlagszahlungen der einzelnen Kindergärter während des laufenden Kindergartenjahres (von September bis August) anpassen.

Kindergarten St. Hedwig / Gendorf

Entsprechend der Empfehlung des Kindergartenausschusses beschließt der Gemeinderat einstimmig,

·         die Abrechnung für das Kindergartenjahr 2007/2008, welche einen Überschuss in Höhe von 20.270,08 € ausweist, zur Kenntnis zu nehmen;

·         den Überschussbetrag der Rücklage zuzuführen, wodurch sich diese von bisher 27.518,49 € auf nunmehr 47.788,57 € erhöht.

·       dem Haushalt für das Kindergartenjahr 2008/2009, der Einnahmen in Höhe von 469.786,83 € und Ausgaben in Höhe von 492.540,08 € ausweist, gemäß § 4 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger (Ortscaritasverband Burgkirchen) und der Gemeinde zuzustimmen.

Kindergarten St. Konrad / Obere Terrasse

 Entsprechend der Empfehlung des Kindergartenausschusses beschließt der Gemeinderat einstimmig,

·        die Abrechnung für das Kindergartenjahr 2007/2008, welche einen Überschuss in Höhe von 17.336,61 € ausweist, zur Kenntnis zu nehmen;

·         den Überschussbetrag der Rücklage zuzuführen, wodurch sich diese von bisher 25.124,25 € auf nunmehr 42.460,86 € erhöht;

·         dem Haushalt für das Kindergartenjahr 2008/2009, der Einnahmen in Höhe von 329.812,61 € und Ausgaben in Höhe von 341.106,61 € ausweist, gemäß § 4 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger (Pfarrkirchenstiftung Burgkirchen) und der Gemeinde zuzustimmen.

Kindergarten St. Margarethe / Hirten

Entsprechend der Empfehlung des Kindergartenausschusses beschließt der Gemeinderat einstimmig,

·        den endgültigen Zuschussbedarf auf Grund der Abrechnung für das Kindergartenjahr 2007/2008 in Höhe von 31.922,93 € gemäß § 3 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Träger (Katholische Pfarrkirchenstiftung Margarethenberg) und der Gemeinde festzustellen;

·         von der vorhandenen Rücklage den Zuschussbedarf von 31.922,93 € zu entnehmen, wodurch sich diese von bisher 46.133,76 € auf nunmehr 14.210,83 € verringert;

·         dem Haushalt für das Kindergartenjahr 2008/2009, der Einnahmen in Höhe von 259.301,83 € und Ausgaben in Höhe von 245.222,93 € ausweist, gemäß § 4 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde zuzustimmen.

Kindergarten Paul-Gerhardt / Holzen

Entsprechend der Empfehlung des Kindergartenausschusses beschließt der Gemeinderat mehrheitlich (20:5),  

·         den endgültigen Zuschussbedarf auf Grund der Abrechnung für das Kindergartenjahr 2007/2008 in Höhe von 65.976,91 € gemäß § 3 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Träger (Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Burgkirchen) und der Gemeinde festzustellen;

·        von der vorhandenen Rücklage einen Anteil von 28.121,€ des gesamten  Zuschussbedarfs zu entnehmen, wodurch sich diese von bisher 46.121,41 € auf die Mindestrücklage von 18.000,00 € verringert;

·        und gemäß § 3 Abs. 2 der o. g. Vereinbarung den Restbetrag desVerlustes (37.855,60 €) in Höhe von 70 % = 26.498,92 € (als Defizitausgleich) zu tragen;

·        dem Haushalt für das Kindergartenjahr 2008/2009, der Einnahmen in Höhe von 378.660,49 € und Ausgaben in Höhe von 306.799,41 € ausweist, gemäß § 4 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde zuzustimmen.

Kinderhort / Gendorf

Entsprechend der Empfehlung des Kindergartenausschusses beschließt der Gemeinderat einstimmig,

·        dem Träger (Ortscaritasverband Burgkirchen) für das Kinderhortjahr 2007/2008 einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 29.131,09 € gemäß § 3 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde zu gewähren;

·        den endgültigen Zuschussbedarf auf Grund der Abrechnung für das Kinderhortjahr 2007/2008 in Höhe von 7.868,54 € gemäß § 3 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde festzustellen;

·         von der vorhandenen Rücklage den Zuschussbedarf von 7.868,54 € zu entnehmen, wodurch sich diese von bisher 22.679,38 € auf nunmehr 14.810,84 € verringert;

·         dem Haushalt für das Kinderhortjahr 2008/2009, der Einnahmen in Höhe von 100.901,07 € und Ausgaben in Höhe von 97.478,54 € ausweist, gemäß § 4 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde zuzustimmen.

Kindergarten St. Konrad / Obere Terrasse

 Entsprechend der Empfehlung des Kindergartenausschusses beschließt der Gemeinderat einstimmig,

·        die Abrechnung für das Kindergartenjahr 2007/2008, welche einen Überschuss in Höhe von 17.336,61 € ausweist, zur Kenntnis zu nehmen;

·        den Überschussbetrag der Rücklage zuzuführen, wodurch sich diese von bisher 25.124,25 € auf nunmehr 42.460,86 € erhöht;

·         dem Haushalt für das Kindergartenjahr 2008/2009, der Einnahmen in Höhe von 329.812,61 € und Ausgaben in Höhe von 341.106,61 € ausweist, gemäß § 4 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger (Pfarrkirchenstiftung Burgkirchen) und der Gemeinde zuzustimmen. 

Kindergarten St. Margarethe / Hirten

Entsprechend der Empfehlung des Kindergartenausschusses beschließt der Gemeinderat einstimmig,

·        den endgültigen Zuschussbedarf auf Grund der Abrechnung für das Kindergartenjahr 2007/2008 in Höhe von 31.922,93 € gemäß § 3 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Träger (Katholische Pfarrkirchenstiftung Margarethenberg) und der Gemeinde festzustellen;

·        von der vorhandenen Rücklage den Zuschussbedarf von 31.922,93 € zu entnehmen, wodurch sich diese von bisher 46.133,76 € auf nunmehr 14.210,83 € verringert;

·        dem Haushalt für das Kindergartenjahr 2008/2009, der Einnahmen in Höhe von 259.301,83 € und Ausgaben in Höhe von 245.222,93 € ausweist, gemäß § 4 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde zuzustimmen.

Kindergarten Paul-Gerhardt / Holzen

Entsprechend der Empfehlung des Kindergartenausschusses beschließt der Gemeinderat mehrheitlich (20:5),  

·         den endgültigen Zuschussbedarf auf Grund der Abrechnung für das Kindergartenjahr 2007/2008 in Höhe von 65.976,91 € gemäß § 3 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Träger (Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Burgkirchen) und der Gemeinde festzustellen;

·        von der vorhandenen Rücklage einen Anteil von 28.121,51 € des gesamten  Zuschussbedarfs zu entnehmen, wodurch sich diese von bisher 46.121,41 € auf die Mindestrücklage von 18.000,00 € verringert;

·         und gemäß § 3 Abs. 2 der o. g. Vereinbarung den Restbetrag des Verlustes (37.855,60 €) in Höhe von 70 % = 26.498,92 € (als Defizitausgleich) zu tragen;

·        dem Haushalt für das Kindergartenjahr 2008/2009, der Einnahmen in Höhe von 378.660,49 € und Ausgaben in Höhe von 306.799,41 € ausweist, gemäß § 4 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde zuzustimmen.

Kinderhort / Gendorf

Entsprechend der Empfehlung des Kindergartenausschusses beschließt der Gemeinderat einstimmig,

·         dem Träger (Ortscaritasverband Burgkirchen) für das Kinderhortjahr 2007/2008 einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 29.131,09 € gemäß § 3 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde zu gewähren;

·         den endgültigen Zuschussbedarf auf Grund der Abrechnung für das Kinderhortjahr 2007/2008 in Höhe von 7.868,54 € gemäß § 3 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde festzustellen;

·         von der vorhandenen Rücklage den Zuschussbedarf von 7.868,54 € zu entnehmen, wodurch sich diese von bisher 22.679,38 € auf nunmehr 14.810,84 € verringert;

·        dem Haushalt für das Kinderhortjahr 2008/2009, der Einnahmen in Höhe von 100.901,07 € und Ausgaben in Höhe von 97.478,54 € ausweist, gemäß § 4 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde zuzustimmen.

TOP 3

Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen I“; 11. Änderung im Bereich Hochfellnstraße 2 bis 14

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, auf Grundlage des vorgestellten Entwurfes vom 30.06.2009 die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten und die Bebauungsplanänderung öffentlich auszulegen.

Hintergrund:

In der Mai-Sitzung hatte der Gemeinderat nach Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses beschlossen, den o. g. Bebauungsplan zu ändern und die Verwaltung beauftragt, im Zuge der weiteren Planung festzulegen, welche Ausbaumöglichkeiten für das Obergeschoss festgelegt werden sollen und dass bei der weiteren Planung eine annähernd gleiche Firsthöhe beibehalten werden muss.

Die Verwaltung hat nun den Bebauungsplanentwurf erstellt:

  • die Baufenster werden beibehalten;
  • eine Bebauung mit EG + DG sowie eine Erweiterung der Firstrichtung bezüglich des Quergiebels wurde geregelt;
  • den Ausbau des Dachgeschosses durch einseitigen oder beidseitigen Einbau von Schleppgauben sowie den Ausbau des Dachgeschosses durch einseitigen Einbau von Schleppgauben auf der nördlichen Dachseite sowie Verlängerung des Firstes im rechten Winkel auf der südlichen Seite innerhalb der vorgeschriebenen Baugrenzen zu ermöglicht.
  • die GFZ beträgt 0,4, die GRZ beträgt 0,44 und maximal sind 2 Wohneinheiten zulässig;
  • die Gesamthöhe des Gebäudes sowie der First dürfen sich nicht erhöhen (in den textlichen Festsetzungen geregelt);
  • der Einbau durch Verlängerung des Firstes im rechten Winkel nach Süden darf eine Baukörpergesamtbreite von 7 m nicht überschreiten;
  • die Hauptgebäude müssen mindestens 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten;
  • auf Art. 6 Abs. 1 und 7 BayBO wird hingewiesen;
  • die weiteren textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I“ gelten weiter.

TOP 4

Stromlieferungsvertrag für alle gemeindlichen Einrichtungen europaweite Ausschreibung

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (24:1), die Verwaltung zu beauftragen, die Ausschreibung gemäß den vorliegenden Vergabeunterlagen durchzuführen und auf das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag zu erteilen. Aufhebung der Ausschreibung oder Änderungen an den Vergabeunterlagen bedürfen einer erneuten Beschlussfassung im Gemeinderat (=„Vorratsbeschluss“).

Die Kommunalen Spitzenverbände in Bayern haben für die Belieferung der Verbrauchsanlagen ihrer Mitgliedskörperschaften mit elektrischer Energie einen neuen offenen Rahmenvertrag („Kommunale Rahmenvereinbarung“) mit der E.ON Bayern Vertriebs GmbH (kurz E.ON) abgeschlossen. Der Rahmenvertrag gilt für den Belieferungszeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2013 und bezieht sich ausschließlich auf das Netzgebiet der E.ON Bayern AG. Entsprechend dem Durchschnittspreis der Preisblätter ist davon auszugehen, dass bis jedenfalls einer Jahresmenge von 500.000 kWh für die Kommune keine Ausschreibungspflicht besteht. Da für die gemeindlichen Einrichtungen eine Jahresmenge deutlich über 500.000 kW/h (872.495 kWh) benötigt wird, ist die Stromlieferung europaweit auszuschreiben. Um Kosten zu reduzieren, hat sich die Gemeinde an einer Bündelausschreibung beteiligt. Da zwischen der Angebotseröffnung am 10.08.2009 und der geplanten formlosen Mitteilung an den günstigsten Bieter lediglich vier Tage Zeit bleiben, ist es notwendig, einen so genannten „Vorratsbeschluss“ Art zu fassen.

TOP 5

Gebührenordnung Keltenhalle / Änderung der Gebühren  

Dieser Tagesordnungspunkt wurde auf Antrag von FW-Fraktionssprecher Dieter Wüst einstimmig auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, da in der August-Sitzung des Gemeinderates über die Zukunft der Keltenhalle entschieden werden soll.

TOP 6

Tierschutzverein Altötting e.V. / Kündigung der Vereinbarung zur Unterbringung von Fundtieren

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (24:1), die Fundtiervereinbarung mit dem Tierschutzverein im Landkreis Altötting e.V. (Winhöring), fristgerecht zum 31.12.2009 zu kündigen und beauftragt die Verwaltung, die Vereinbarung schriftlich zu kündigen.

Hintergrund:

Die Unterbringung und Betreuung von Fundtieren gehört nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Fundtierverordnung zu den Aufgaben der Kommunen. Die Kosten sind von den Kommunen zu tragen, sofern nicht ein anderer Verpflichteter ermittelt werden kann. Wie andere Kommunen auch, bedient sich die Gemeinde Burgkirchen zur Erfüllung dieser Aufgaben der Tierheime im Landkreis. So hat der Gemeinderat bereits am 04.04.1995 beschlossen, mit den Tierschutzvereinen Altötting-Mühldorf (Tierheim Kronberg) und dem Tierschutzverein Burghausen (Tierheim Arche Noah) anstelle der Einzelzuschüsse Fundtiervereinbarungen abzuschließen. Seit der Euro-Umstellung beläuft sich der Betrag auf 0,25 €/Einwohner. Nachdem in Burgkirchen die Unterbringung von Fundtieren in zwei Tierheimen (Burghausen und Winhöring) erfolgt, wurden für die jährlichen Zahlungen die

Einwohnerzahlen des Gemeindegebietes nördlich der Alz an das Tierheim Kronberg und südlich der Alz an das Tierheim Arche Noah geleistet.

 Für das Jahr 2009 wurden bereits folgende Zahlungen geleistet:

  • Tierschutzverein Burghausen (Arche Noah)  72 % der  Einwohner /1.914,25 €
  • Tierschutzverein im Landkreis Altötting (Kronberg)  28% der Einwohner / 744,50 €

Aufgrund der anhaltenden Probleme beim Tierschutzverein Altötting wurde geprüft, ob eine Kündigung der Fundtiervereinbarung, wie in anderen Kommunen bereits geschehen, erfolgen kann. Die gültige Fundtiervereinbarung kann bis spätestens 30. September des jeweiligen Jahres zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Eine Kündigung würde somit mit Ablauf des 31.12.2009 wirksam. Eine Kosteneinsparung wäre damit zwar nicht verbunden, da die Fundtiere dann alle im Tierheim Arche Noah, untergebracht werden müssten und dafür die entsprechenden Zahlungen an den Tierschutzverein Burghausen zu leisten wären. Wenn die Probleme innerhalb des Tierschutzvereines Altötting gelöst werden, könnte wieder eine neue Vereinbarung zu den bisherigen Bedingungen abgeschlossen werden.

TOP 7

Bekanntgaben

Bürgermeister Dr. Merz hat über den Eingang von drei Schreiben (Donum Vitae / Agenda 21-Arbeitskreis Integration / SVGB-Abteilung Eishockey) informiert. Alle Schreiben lagen dem Gemeinderatsgremium in Kopie vor.

Herr Armstorfer hat über die Schäden und die eingeleiteten Maßnahmen in Zusammenhang mit den starken Regenfällen der vergangenen Wochen, speziell im Ortsteil Hirten, berichtet. Er hat sich ausdrücklich für das starke Engagement und die gute Zusammenarbeit der Betroffenen vor Ort bedankt. GR Kölbl hat in seiner Funktion als Referent für Straßen, Wege, Plätze und Gemeindewerke außerdem auf Probleme im Ortsteil Au (Mühlbach/Gissableitungen/Abflüsse) hingewiesen.

Kulturmanagerin Frau Lorenz hat das neu Konzept des Bürgerfestivals (08. und 09. August 2009) vorgestellt. Dieses Jahr wird das Bürgerfestival erstmals fast ausschließlich auf Basis von ehrenamtlichem Engagement durchgeführt. Aus diesem Grund fallen für die Gemeinde heuer nur noch Kosten in Höhe von ca. 5.000 € an (2008 waren es etwa 40.000 €).

Das Bürgerfestival beginnt am Samstag, den 08.08.2009 für die „Verköstiger“ (Baumann: Festwirt / Frauenbund: Kaffe und Kuchen / Ortsbauern / Süßwaren / türkische Spezialitäten / Weinbereich usw.) um 15.00 Uhr auf dem Max-Planck-Platz. Der sprichwörtliche Startschuss erfolgt durch die Böllerschützen.

Das Kinder- bzw. Nachmittagsprogramm (Hüpfburg / Kinderschminken / Rollstuhlfahrer-Parcours / Luftballonwettbewerb / Dartwand / ggf. mit einer Kletterwand / verschiedenen Straßenkünstlern / Piracher Blaskapelle usw.) startet dann um 16.00 Uhr.

Um 18.00 Uhr führt der SV Gendorf Burgkirchen den schon traditionellen Bürgerlauf mit anschließender Siegerehrung durch.

Das musikalische Abendprogramm wird von Peter Schaffner - der als DJ fungiert - gestaltet.

Am Sonntag, den 09.08.2009 steht dann der musikalische Frühschoppen, mit den Piusbläsern und Festwirt Baumann im Mittelpunkt des Programms.

Die traditionelle Bierprobe im Seniorenheim findet am Freitag, den 31.07.2009 statt. Diese Kosten werden wie üblich von Festwirt Baumann und der Brauerei Müllerbräu übernommen.

Auf Vorschlag von Seniorenreferentin Hausner wurde der jährlich Seniorennachmittag der Gemeinde in das Bürgerfestival integriert. So werden heuer die ca. 2000 Senioren und Seniorinnen wieder gezielt angeschrieben. Gegen Vorlage dieses Anschreibens erhalten diese Frauen und Männer dann im Foyer des Bürgerzentrums einen Verzehrgutschein, der an beiden Tagen bei allen „Verköstigern“ eingelösten werden können. In der Vergangenheit haben etwa 700 Senioren und Seniorinnen am gemeindlichen Seniorennachmittag (Betriebsrestaurante/Industriepark Werk Gendorf) teilgenommen.

TOP 8

Wünsche und Anfragen

Auf Anfrage von GR Apfelböck hat Bauamtsleiter Schwunck die erneute Verzögerungen bei der Fertigstellung der Energieschächte am Platz vor dem Bürgerzentrum erklärt und einen baldigen Abschluss in Aussicht gestellt.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.


Rita Burggraf / 2. Bürgermeisterin

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 09.06.2009

Sehr geehrte Damen und Herren

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 09.06.2009


Vor der Sitzung verabschiedete sich der Gemeinderat von der Bürgermeister-Sekretärin Frau Lilo Kraus, die in Altersteilzeit geht. Gemeindrat Wüst, in seiner Funktion als dienstältester Gemeinderat, danke Frau Kraus im Namen der Gemeindratskolleginnen und –kollegen für das immer freundliche Entgegenkommen, für die aufwändigen Terminkoordinierungen und für die stets hilfreiche Hand in jeder Situation. Gleichzeitig wünschte er eine gute, erfüllte Zeit im Ruhestand. Gemeinderätin Claudia Hausner überreichte Lilo Kraus eine weiße Orchidee.

Frau Kraus bedankte sich und betonte, dass ihr die Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat immer viel Spaß gemacht hat und sie viel Interessantes und Neues gesehen hat. Ihrerseits wünschte sie dem Gemeinderat ein gutes, gedeihliches Miteinander zwischen Bürgern, Bürgermeister und Verwaltung.

 

Bürgermeister Dr. Merz stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die SPD-Gemeinderäte Meissner und Rohracker fehlen wegen Urlaubs.

 

TOP 1: Bürgerfragestunde

Es waren zwar einige Zuhörer aus der Bevölkerung anwesend, aber es wurden keine Fragen an den Gemeinderat gestellt.

 

TOP 2:  Anpassung der Hebesätze 2009 für die Gewerbe- und Grundsteuer

 

Sachverhalt:

 

Bürgermeister Dr. Merz informiert, dass die Hebesätze für gemeindliche Steuern aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage auf das durchschnittliche Niveau im Landkreis Altötting angepasst werden müssen.

 

Gemeinderat Voderhuber beantragt im Namen der CSU-Fraktion die Steuer erst ab 01.01.2010 zu heben.

 

Gemeinderätin Staudtner meint, in der jetzigen finanziellen Situation können wir auf keine Einnahmemöglichkeit verzichten.

 

Gemeinderat Wüst bemerkt, dass die Gemeinde noch einige Gewerbegrundstücke hat und fragt, woran es liegt, dass hier keine Verkaufsanfragen kommen. Herr Olbort erklärt dazu, dass es verschiedenen Internet-Plattformen gibt auf denen die Grundstücke der Gemeinde Burgkirchen präsentiert werden. Die Konkurrenzsituation zu Alt-Neuötting und Burghausen ist nicht zu unterschätzen.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Hebesätze für die gemeindlichen Steuern ab dem Haushaltsjahr 2009 wie folgt anzupassen:

 

Hebesatz für die Gewerbesteuer: von bisher 320 v.H. auf nunmehr 330 v.H.

Hebesatz für die Grundsteuer A: von bisher 300 v.H. auf nunmehr 310 v.H.

Hebesatz für die Grundsteuer B: von bisher 300 v.H. auf nunmehr 310 v.H.

 

Der Beschluss wird mit 12 : 11 Stimmen gefasst.

 

TOP 3:  Flächennutzungsplan - Änderung „Werk Gendorf“

 

Dieser Punkt wurde in der Bauausschuss-Sitzung am 02.06.09 vorberaten. Der Bauausschuss hat die eingegangenen Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange behandelt und schlägt dem Gemeinderat folgenden Beschluss vor.

 

Anmerkung: siehe hierzu auch die Infos aus den Mai-Sitzungen auf dieser Homepage.

 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.06.2009, die Wertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie vorgeschlagen vorzunehmen.

 

Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 02.06.2009 wir festgestellt.

 

Einstimmiger Beschluss.

 

TOP 4:  Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf – Änderung

 

Der Sachverhalt wurde im Bauausschuss am 02.06.09 vorberaten und hat die Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange behandelt und empfiehlt deshalb dem Gemeinderat die Satzung zu beschließen.

 

Hierzu ist vorab noch ein Beschluss für die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich:

 

Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Rodung des Waldes, das im Umweltbericht enthalten ist, im Rahmen der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ für den Bereich „Nördliche Werkserweiterung – Altöttinger Forst Nr. 1“ mit einer Fläche von 6,8 ha formell abzuschließen.

Die in der  Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellten Umweltauswirkungen auf die Rodung führen zum Ergebnis, dass die Auswirkungen, soweit festgestellt und im Umweltbericht beschrieben, durch die im Bebauungsplan und der Begründung festgelegten Auflagen und Maßnahmen ausgeglichen werden können.

 

Einstimmiger Beschluss

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.06.2009, die Wertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie vorgeschlagen vorzunehmen.

 

Die Erbringung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs ist in Ziffer 6.2.3 des Umweltberichtes enthalten. Der vom Forstamt vorgeschlagene Text  für die Ausgleichsflächen wird unter Buchstabe C als textliche Festsetzung aufgenommen. Dies stellt keine inhaltliche Änderung des Bebauungsplanes sondern nur eine klarstellende Regelung dar.

 

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ für den Bereich „Nördliche Werkserweiterung – Altöttinger Forst Nr. 1“ in der Fassung vom 09.06.2009 mit Begründung, einschließlich Umweltbericht und saP (= spezielle artenrechtliche Prüfung / Anmerkung der Autorin) in der Fassung vom 07.04.2009 wird als Satzung beschlossen.

 

Einstimmiger Beschluss

 

TOP 5: Breitbandinitiative – Sachstandsbericht

 

Herr Olbort informiert über die Arbeit der Breitbandinitiative. Wie erwartet hat sich bei der umfangreichen Erhebung herausgestellt, dass vor allem der Ortsteil Hirten zu wenig angeschlossen ist. Die Anbieter sehen in Hirten zu wenig Bedarf auf dem Hintergrund von wirtschaftlichen Betrachtungen.

Insgesamt sind in Burgkirchen von ca. 4.500 Haushalten noch 743 Haushalte mit einem schnellen Internetzugang unterversorgt. Ziel ist es, zu einer vollständigen Erschließung der Gemeinde mit einem bedarfsgerechten Breitband zu kommen.  Hierfür können die Anbieter staatliche Mittel bis zu 100.000,- € abrufen.

 

TOP 6 und 7:  Bekanntgaben / Wünsche und Anfragen

 

6.1 SVG Burgkirchen

 

Der SVG Burgkirchen hat bereits einen Teil des beschlossenen Jahreszuschusses (69.000,- € für den Betrieb und 5.000,- € für Jugendarbeit) erhalten. Der Rest wird voraussichtlich Ende des Sommers überwiesen.

Der SVGB lädt am 16.06.09 zu einer Info-Veranstaltung über die finanzielle Situation und die Zukunft des Vereins ein.

 

6.2 Kanal Rehdorf

 

Die Arbeiten laufen planmäßig. Mit der Fertigstellung wird bis Mitte September gerechnet.

 

6.3 Hochwasserschutz Thal

 

Gemeinderat Schäffler informiert, dass er mit dem neu beauftragten Planungsbüro eine Begehung in Thal durchgeführt hat. Zu einer Infoveranstaltung werden alle betroffenen Grundstückseigentümer eingeladen. Vor allem die Hirtener Gemeinderäte sollen auch an diesem Termin teilnehmen.

 

6.4 Bahnsteig

 

Die unterbrochenen Arbeiten am Bahnsteig werden laut Bürgermeister Dr. Merz in der nächsten Woche fortgeführt und kommen voraussichtlich Juli / August zum Abschluss.

 

6.5 St. 2107 – Höhe Quick

 

Das Straßenbauamt Traunstein möchte den Unfallschwerpunkt an der St 2107 bei Höhe Quick entschärfen und plant einen entsprechenden Ausbau. Hier soll gleich ein kombinierter landwirtschaftlicher Nutzweg – Radweg mit eingeplant werden.

 

6.6 KIK

 

Die Verkaufsständer beim Warenhaus KIK werden großzügiger aufgestellt, damit der Fussgängerstrom nicht behindert wird.

6.7 Kulturangelgenheiten

 

Kulturreferentin Rita Burggraf berichtet über ein „abgespecktes Programm“ des Bürgerfestivals (siehe auch Aktuelles auf dieser Homepage). und bedankt sich für die spontanen Zusagen für ehrenamtliches Mitarbeiten.

 

Der Musikschulverein hat zwei neue Vorstände gewählt: 1. Vorsitzender Dr. Kröller, 2. Vorsitzende Ernestine Renner. Neue hauptamtliche Leitung soll die bisherige kommissarische Leiterin Frau Katharina Kirscheniok werden.

 

Partnerschaftreferentin Rita Burggraf überbringt Grüße von Bürgermeister Sitka aus Ungarn, mit dem sie im Briefwechsel steht. Er freut sich schon darauf, Burgkirchen mal in der Adventszeit zu besuchen.

 

6.8 FFW

 

Feuerwehrreferent Bruno Obermaier lädt die Gemeinderäte zur Fahrzeugweihe der neuen FFW-Fahrzeuge ein.

 

6.9 Protokolle

 

Gemeinderätin Eisenrieder bemerkt, dass im Protokoll des Gemeinderates ihre Nachfrage zu den Beschlüssen im Kindergartenausschuss nicht richtig wiedergegeben wurde. Die Jahresabschlüsse und Haushaltspläne lagen entgegen dem Protokoll sehr wohl vor, aber es gab Unstimmigkeiten über gewisse Zuordnungen, so dass Beschlüsse verschoben wurde. Diese  Beschlüsse müssten bis zur Haushaltsberatung vorliegen.

Außerdem wurde im Bauausschussprotokoll zum selben Thema davon gesprochen, dass noch Gespräche mit der Diakonie geführt werden müssten. Der evangelische Kindergarten habe jedoch nichts mit der Diakonie zu tun.

 

Hinweis:

 

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.


 
 
 
 
 

Brigitte Eisenrieder

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 12.05.2009

Sehr geehrte Damen und Herren

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 12.05.2009


Bürgermeister Dr. Merz begrüßt zur Gemeinderatssitzung am 12. Mai und gratuliert den Räten Bruno Obermeier und Martin Knöbl nachträglich zum Geburtstag.

Dieter Wüst  gehört im Mai 2009 dem Gemeinderat 25 Jahre an. Seit 1990 ist er Fraktionssprecher der Freien Wähler. Für seine Verdienste wird er mit einer Urkunde und einem Weinpräsent geehrt.

 

Die neue Kulturmanagerin Daniela Lorenz stellt sich vor. Die erste Zeit habe sie zum Kennenlernen wichtiger Personen genutzt. Nun gehe sie mit Schwung und Freude an die Planung für die nächste Kultursaison. Klar, dass attraktive Veranstaltungen ein bis zwei Jahre im Voraus gebucht und koordiniert werden müssen.

TOP 1  Haushalt                                                                                                    

Bürgermeister Dr. Merz berichtet von einer Nachricht in der letzten Woche, wonach der Gewerbesteueransatz von den geplanten neun Millionen auf ca. eine Million Euro zurückgefahren werden muss. Außerdem steht eine erhebliche Rückforderung aus 2008 ins Haus. Dazu kommt die hohe Kreisumlage aus dem guten Jahr 2007.

Der vorgelegte Haushalt kann deshalb heute nicht beraten werden und muss völlig neu aufgestellt werden. Mit den Fraktionssprechern wird möglichst bald ein Termin für eine Hauptausschusssitzung vereinbart. Der Haushalt wird dann im Juni oder Juli beraten.

Der Bürgermeister zeichnet ein äußerst düsteres Bild der finanziellen Lage, stellt einzelne Sparvorschläge in den Raum (z.B. Streichung des Bürgerfestivals). Ein Gesamtkonzept ist

nicht zu erkennen. Klar ist allen, dass an vielen Stellen gestrichen werden muss.

 

TOP 2  Bebauungsplan Nr. 10 Holzen I                         

Frau Eva-Maria Lindner möchte das Obergeschoß ihres Einfamilienhauses in der Hochfellnstr. 6 als Vollgeschoß ausbauen. Dies ist im bestehenden Bebauungsplan nicht vorgesehen. Der Bau- und Umweltausschuss hat diesen Punkt in seiner letzten Sitzung behandelt und folgenden Beschussvorschlag vorgelegt:

„Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses vom 5.5.2009, den Bebauungsplan Nr.10 „Holzen 1“ im Bereich des Hochfellnstr. 2 bis 14 zu ändern. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der weiteren Planung festzulegen, welche Ausbaumöglichkeiten für das Obergeschoss festgelegt werden sollen. Dabei soll eine annähernd gleiche Firsthöhe beibehalten werden.“ Dem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.  

 

TOP 3 Eisenbahngesetz  

Die Südostbayernbahn plant die Einrichtung eines elektronischen Stellwerks auf der Bahnstrecke Mühldorf-Burghausen. Im Gemeindebereich Burgkirchen sind  die Bahnübergänge Hecketstall, Pirach und Mad betroffen. Das Eisenbahnbundesamt hat den eingereichten Unterlagen für den Übergang Hecketstall und Pirach zugestimmt, nicht jedoch für Mad. Dort war ein Rechtsfahrgebot für LKWs über 10 m Länge, eine Einschleifspur und eine Umkehrmöglichkeit vorgesehen. Das Eisenbahnbundesamt akzeptiert nur folgende Variante: An der Marienberger Straße wird eine Gelb-Rot-Ampel installiert, die nur im Vorgriff der Schrankenschließungsphase aktiv wird. Die Rotphase dient zum Räumen des Bahnübergangs für die Fahrzeuge aus Richtung Mad.

Diese Variante kann getrost als Schildbürgerstreich bezeichnet werden. Die Ampel wird mehr als 40 Mal pro Tag auf Rot schalten, während höchstens ein bis drei längere Fahrzeuge in dieser Zeit den Übergang nutzen. Trotz Zweifel an der Angemessenheit dieser vom Eisenbahnbundesamt vorgeschlagenen Lösung sehen die Räte keine andere Möglichkeit zur Erhaltung des Übergangs als mit 16 : 3 Stimmen zuzustimmen.

 

TOP 4  Referentenbericht

Die Referentin für Schulen und Kindergärten Genoveva Rohracker stellt mit einer Folienpräsentation die vier Kindergärten, den Kinderhort sowie die Grund- und Hauptschule vor. Auf die besonderen Angebote von Ganztagsklasse, Mittags- und Nachmittagsbetreuung

wird hingewiesen.

 

TOP 5  Neubenennung des Umweltreferenten

Nachdem Bernhard Voderhuber sein Amt als Umweltreferent aus beruflichen Gründen aufgeben musste, wurde auf Vorschlag der CSU-Fraktion Stefan Rasch zum neuen Umweltreferent einstimmig gewählt.

Bisher hatte  der Umweltreferent gleichzeitig auch den Vorsitz im Agendabeirat. Künftig soll der Vorsitzende aus dem Beirat gewählt werden.

 

TOP 6  Anerkennung von Kindergartenplätzen

Der Kindergarten Paul-Gerhardt hat rückwirkend zum 1.9.08 die Anerkennung von 80 Plätzen statt bisher 75 als bedarfsnotwendig beantragt.  Beschluss: einstimmige Zustimmung.

 

TOP 7  Bekanntgaben

-        Aus dem Konjunkturpaket II hat die Gemeinde ca. 1 Million €  erwartet. Zugesagt wurden 90.000  € für den Kindergarten Holzen mit einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von ca. 13.000 €. Die Sanierung der Grundschule Gendorf wurde leider nicht berücksichtigt.

-      Der SV Gendorf/Burgkirchen feiert am Samstag 16.5. sein 60jähriges Bestehen und lädt dazu ins Alzstadion ein.

-      Die Grabbefestigungen auf dem Friedhof Margarethenberg werden vorläufig zurückgestellt.

-      Die Baustelle am Bahnhof zur Bahnsteigerhöhung wird nach sechswöchiger Pause weitergeführt und soll Ende Juli abgeschlossen sein.

-      Der Kanalbau Rehdorf geht gut voran und soll Mitte September fertig sein.

-      Die Anwohner des Max-Planck-Platzes beantragen mit Unterschriftenliste, das Skaten rund um das Bürgerzentrum zu untersagen sowie dafür zu sorgen, dass die Nachtruhe ab 22 Uhr eingehalten wird. Es entsteht eine rege Diskussion. Herr Gassenmeyer erstellt einen Vorschlag, der in der Juni-Sitzung behandelt wird.

-      Ein Vorschlag, Gärtnereien für die Bepflanzung von Verkehrsinseln zu gewinnen, stößt nach Auskunft von Herrn Remmelberger auf wenig Resonanz.

-      Das BRK bedankt sich für den Zuschuss für ein Notfallfahrzeug und lädt zur Einweihung am 20.5. in die Rettungswache Altötting ein.

-      Die geplante Städtereise ins Elsass musste wegen mangelnder Anmeldungen abgesagt werden. Offensichtlich ist die Mischung Kinder/Erwachsenen-Programm nicht gefragt.

-      Die Gemeinde St. Radegund in Österreich lädt zur Einweihung der Gedenkstätte für Franz Jägerstetter ein.

-      Michael Meissner und Manfred Gassenmeyer berichten über ihre Fahrt nach Kazincbarcika zusammen mit einer Handballmannschaft aus Wingen und Burgkirchen. Gleichzeitig fand der Deutsch-Wettbewerb statt. Eine Trommlergruppe der Hauptschule mit Frau Gerst war auch dabei. Herr Gassenmeyer bedankt sich ausdrücklich bei dem in der Sitzung anwesenden Rektor Auer und lobt die ausgesprochen gute Präsentation der Burgkirchner Schüler.

 

TOP 8  Wünsche und Anfragen

-       Klaus Kölbl verweist auf die vielen Großveranstaltungen am vergangenen Wochenende und das Verkehrchaos auf dem Platz bei leerer Tiefgarage. Sein Vorschlag: Aufstellen einer großen Tafel gegenüber der Einfahrt Rupertusstraße. Da dieser Punkt schon oft behandelt wurde, aber bisher nichts geschehen ist, rät Paul Apfelböck der Verwaltung, doch mal den Blickwinkel eines Autofahrers einzunehmen und nicht den eines Radfahrers. Heidi Stautner schlägt vor, Hinweise auf dem Platz anzubringen.

-      Klaus Kölbl möchte die Sondernutzung des KiK auf den Gehwegen geklärt wissen.

-      Werner Riedhofer mahnt die zeitgemäße Aktualisierung der gemeindlichen Internetseiten an.

-      Brigitte Eisenrieder vermisst bis heute das Protokoll der Kindergartenausschusssitzung vom Februar. Die Abrechnungen für das Kindergartenjahr 2007/2008 sowie die Haushaltspläne 2009/2009 konnten für zwei Kindergärten wegen Unstimmigkeiten nicht beschlossen werden. Dies sollte im März nachgeholt werden, ist aber bis heute nicht geschehen.

-      Paul Apfelböck erinnert an die Einweihung des Bürgerzentrums vor genau vier Jahren und zeigt sich verärgert, dass vorhandene Baumängel bis heute noch nicht beseitigt sind. In Zukunft werde er mit drastischeren Mitteln auf diese Versäumnisse hinweisen. Recht so! So gehört sich´s für einen Gemeinderat.


Hinweis:

 

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.


Rita Burggraf / 2. Bürgermeisterin

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 14.04.2009

Sehr geehrte Damen und Herren

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 14.04.2009


Gleich vorausschicken möchte ich, dass es sich um eine ruhige und überwiegend harmonische Sitzung gehandelt hat, denn alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.

TOP 1: Bürgerfragestunde

Es waren zwar einige Zuhörer aus der Bevölkerung anwesend, aber es wurden keine Fragen an den Gemeinderat gestellt.

TOP 2: Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplans Nr. 16 „Werk Gendorf“ – Billigung der Entwürfe

Dieser Punkt wurde in der Bauausschuss-Sitzung am 07.04.09 vorberaten. Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die oben genannten Änderungen zu billigen.

Ein wenig viel Amtsdeutsch, ich weiß! Es heißt aber nichts anderes, als dass das Werk Gendorf eine Ausweitung seiner Flächen um 6,8 ha nach Norden hin beantragt hat. Der Gemeinderat hat diese Änderung im Grundsatz befürwortet.

Nun wurden die sogenannten „Träger der öffentlichen Belange“ aufgefordert, zu dieser Änderung Stellung zu nehmen. Träger öffentlicher Belange sind z.B. Regierung von Oberbayern, Landratsamt Altötting, Wasserwirtschaftsamt, Denkmalamt, Amt für Landwirtschaft und Forsten, Nachbargemeinden aber auch IHK, Bayerischer Bauernverband, Deutsche Bahn AG, Freiwillige Feuerwehr und Agenda 21.

Mittlerweile sind auch der geforderte Umweltbericht und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erfolgt. Beides ist Bestandteil der Bebauungsplanänderung.

Eine Mitarbeiterin des Planungsbüros informierte die Gemeinderäte über die Änderungen. Betroffen sind Waldgebiete, für die 1: 1 Ausgleichsflächen benötigt werden. Die InfraServ hat bereits entsprechende Ausgleichsflächen in Emmerting, Halsbach, Alzgern und Burgkirchen – Dorfen gesorgt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Wertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wie vorgetragen zuzustimmen und den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Änderung des Bebauungsplanes „Werk Gendorf“ zu billigen.

Zur Info:

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Abwägung des Gemeinderates werden in den nächsten 4 Wochen öffentlich ausgelegt. 

TOP 3: Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplanes Nr. 11 „Holzen II“ – Verlängerung des Watzmannrings

Es geht um eine relativ kleine Erweiterung des Bebauungsplans Holzen im Anschluss an den Watzmannring. Herr Bruno Obermaier hat dies mit Schreiben vom 24.11.08 beantragt. Er ist deshalb bei diesem Punkt persönlich beteiligt und darf als Gemeinderat weder mit beraten noch abstimmen.

In Holzen sind zwar noch genügend Bauparzellen frei, das heißt, es besteht keine dringende Notwendigkeit für diese Änderung, aber aus städtebaulicher Sicht rundet die Änderung den Bereich sinnvoll ab.

Es bedarf einer Straßenerschließung, bei der jedoch nur eine einseitige Bebauung möglich ist. Für die Bauinteressenten heißt das, dass die Erschließungskosten höher ausfallen. Außerdem findet das gemeindliche Baulandmodell Anwendung. Es besagt, dass z.B. Straßenflächen kostenlos an die Gemeinde abzugeben sind und von der verbleibenden Nettobaulandfläche 30% bis 50,- € für Bauland an die Gemeinde zu veräußern ist. Außerdem muss der Antragsteller für Ausgleichsflächen sorgen. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes muss der Antragsteller tragen. Da es sich  um eine relativ kleine Fläche handelt, kann die Flächennutzungsplanänderung im vereinfachten Verfahren abgewickelt werden, was sich kostensparend auswirkt.

Da der Bauausschuss diesen Punkt schon detailliert vorberaten hat und dem Gemeinderat eine Empfehlung zur Zustimmung ausgesprochen hat, ging dieser Punkt zügig über die Bühne.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens für die Verlängerung des Watzmannringes mit Ausweisung eines Wohngebietes.

TOP4:  Hochwasserschutz „Thal am Anger“

Nach dem Katastrophen-Unwetter im August 2005 in dem in Hirten Thal einige Häuser zerstört wurden, wollte die Gemeinde schnellstmöglich einen entsprechenden Hochwasserschutz beauftragen. Dazu wurde eine Planung beauftragt. Die Umsetzung der Planung scheiterte bisher daran, dass die benötigten Grundstückverhandlungen nicht zu Ende gebracht werden konnten. Deshalb wurde sogar ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

Nach wiederholter Kritik der Anlieger an der bestehenden Planung wurde auf Vorschlag von Gemeinderat Wüst im Bauausschuss eine Empfehlung ausgesprochen. Dieser Empfehlung stimmt der Gemeinderat zu. Ich gebe hier den genauen Wortlaut des Beschlusses wieder:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses

1.    Grundsätzlich am Hochwasserschutz Thal festzuhalten, jedoch das Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz Thaler Graben auszusetzen,

2.    eine Machbarkeitsstudie bei einem anerkannten Planungsbüro für Wasserbau in Auftrag zu geben, mit dem Ziel,

a.     das Rückhaltevolumen in den Oberläufen des Thaler Grabens zu ermitteln und die Kosten für den Bau und den Unterhalt dieser zu planenden Rückhaltebecken abzuschätzen,

b.     und/oder das nicht zu speichernde Hochwasser über den Ausbau der bestehenden Durchlässe und Gräben schadlos abzuleiten, wobei die Ausleitung in landwirtschaftliche Flächen südlich des Mühlbaches gegenüber Griesstätt als Retentionsfläche eingeplant werden soll,

c.       die Planung so zu gestalten, dass der Schutz der Anwesen des Ortsteiles Thal und aller anderen von dieser Maßnahme betroffenen vor einem HQ 100 sicher zu stellen ist,
dass die Baukosten wirtschaftlich und somit förderfähig,
die Unterhaltskosten angemessen und
den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen wird.

3.    Sollte die Machbarkeitsstudie zu dem gleichen Ergebnis kommen wie die derzeitige Planung des IB Aqua Soli, wird das ausgesetzte Planfeststellungsverfahren weiter betrieben. Sollte die Studie zu einem anderen Ergebnis kommen, ist das wasserrechtliche Verfahren sofort einzuleiten.

TOP 5: Freiwillige Feuerwehren – Bestätigung von Kommandanten

Die neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren müssen von der Gemeinde im Einvernehmen mit dem Kreisbrandmeister bestätigt werden. Der Kreisbrandmeister hat bereits schriftlich bestätigt, dass die Gewählten fachlich geeignet sind. Günter Helmberger von der FFW Dorfen muss noch den Lehrgang zum „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren.

Die Kommandanten werden für 6 Jahre gewählt.

Der Gemeinderat bestätigt einstimmig

Günter Helmberger als stellvertretenden Kommandanten der FFW Dorfen

Manfred Deser als Kommandanten der FFW Burgkirchen a.d.Alz

Herbert Deser als stellvertretenden Kommandanten der FFW Burgkirchen a.d.Alz

TOP 6: Burgkirchner Wohnbau GmbH – Jahresabschluss 2007

Der Aufsichtsrat der Burgkirchner Wohnbau hat sich bereits ausführlich mit dem Jahresabschluss 2007 auseinander gesetzt und empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung.

2007 wurde die Burgkirchner Wohnbau GmbH teilweise noch in Burghausen von Herrn Geschäftsführer Werner Lechner geführt.

Der jetzige Geschäftsführer der Wohnbau, Herr Eimannsberger, erklärt, dass der  Leerstand der Wohnungen merklich zurück gegangen ist, seit die Wohnungen in Burgkirchen geführt wird.

Der Gemeinderat nimmt einstimmig den Jahresabschluss 2007 zur Kenntnis, stimmt dem Vortrag des Jahresfehlbetrages auf das neue Jahr zu und entlastet den, die Geschäftsführer.

TOP7: Bekanntgaben

7.1 Bürgermeister Dr. Merz informiert über ein Dankschreiben von Pfarrer Helmut Eisenrieder für die Verleihung der Bürgermedaille und die schöne Verabschiedungsfeier.

7.2 Bürgermeister Dr. Merz teilt mit, dass ein lange anhängiges Verfahren um die Anleinpflicht eines Hundes nun positiv gelöst werden konnte. Der Kläger hat die Anzeige zurückgenommen und trägt die Kosten  des Verfahrens.

TOP 8: Wünsche und Anfragen

8.1 Jugendreferent Thomas Hinterberger informiert, dass immer weniger Jugendverbände an den Jugendleitersitzungen teilnehmen. Er wird demnächst beantragen, dass die gemeindlichen Zuschussrichtlinien geändert werden sollen. Die Jugendleiterrunde soll als Verpflichtung für eine Zuschussgewährung gesehen werden.

8.2 Gemeinderat Stefan Rasch berichtet über einen schriftlichen Antrag zur Bürgerversammlung 2008, der aber weder in der Bürgerversammlung verlesen noch bei der Behandlung der Bürgerversammlung im Gemeinderat zur Sprache kam. Er verlas den Antrag. Es wurde nach Zahlen der Nutzung von regenerativen Energien im Gemeindegebiet gefragt.

Bürgermeister Dr. Merz meinte, er hätte den Antrag gesehen und wollte eigentlich noch persönlich mit dem Antragsteller sprechen, hatte allerdings dann darauf vergessen. 

8.3 Gemeinderat Dieter Wüst möchte wissen, wie sich das Bürgerinfo-Büro im Bürgerzentrum entwickelt und ob dadurch eine Entlastung im Rathaus spürbar ist.

Bürgermeister Dr. Merz berichtet, dass die Bürgerinfo vermehrt genutzt wird, vor allem die anderen Öffnungszeiten, eine Entlastung des Rathauses ist laut Frau Lehner-Ecker nicht bemerkbar. 

8.4 Gemeinderat Dieter Wüst erkundigt sich nach dem Stand der Neugründung eines Partnerschaftsvereines.

Bürgermeister Dr. Merz teilt mit, dass Herr Gassenmeyer einen Entwurf gefertigt hat, aber die Organisation und Besetzung der Ämter noch nicht so weit geklärt ist, dass eine Gründungsversammlung stattfinden könnte.

8.5 Gemeinderat Dieter Wüst stellt fest, dass im Protokoll der Agenda 21 das Ausscheiden von Bernhard Voderhuber angekündigt wird. Der Gemeinderat ist darüber bisher nicht informiert worden. Ein neuer Agenda-Vorstand müsste ja aus den Reihen des Gemeinderates kommen.

Gemeinderat Bernhard Voderhuber informiert, dass in der Mai-Sitzung darüber berichtete wird.

8.6 Auf die Frage von Gemeinderat Michael Meissner nach dem Verkauf der Häuser in der Hoechster Straße informiert Wohnbau-Geschäftsführer Anton Eimannsberger, dass es laut Grundstückseigentümer bisher noch nicht zu einem Abschluss gekommen ist.

8.7 Gemeinderat Paul Apfelböck fragt nach dem Stand der Unterbringung einer Ganztagesklasse für die Hauptschule Holzen. Hierzu wurden ja verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt.

Bürgermeister Dr. Merz berichtet, dass ein Planungsbüro mit der Ermittlung der Kosten beauftragt werden soll.

8.8 Gemeinderätin Claudia Hausner stört das Dauerparken direkt vor dem Kriegerdenkmal. Hier sollte eine entsprechende Beschilderung vorgenommen werden.

Ende des öffentlichen Teils


Hinweis:

 

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.


 
  
 

Michael Windsperger

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 10.03.2009

Sehr geehrte Damen und Herren

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 10.03.2009


Tagesordnungspunkt (TOP) 1 : Bürgerfragestunde

 

Frau Seidl hat Fragen zum Thema „Sondergebiet Achatz“

Der Bürgermeister verweist auf den TOP 3 der Tagesordnung und verschiebt, mit Zustimmung von Frau Seidl und dem Gemeinderat, die Fragen um 2 Punkte.

TOP 2 : Baugesuch (Sanierungsgebiet Ortsmitte – Martin Ofner Straße 8)

 

Die Mauerberger Hausverwaltung GbR beantragt eine Nutzungsänderung sowie die Errichtung von Werbeanlagen für das bestehende Wohn- Geschäftshaus Martin-Ofner-Str. 8.

 

Hintergrund: Die Nutzungsänderung liegt im Sanierungsgebiet Ortsmitte der Städtebauförderung, und in diesem Bereich hat sich der GR eine Entscheidung über  Bauanträge vorbehalten.

Es sollen zwei Läden (Drogeriemarkt Rossmann und Quick-Schuh) mit Lager und Büroraum untergebracht werden. Die Gesamtfläche ändert sich dabei nicht, und die neue Werbeanlage, die in Verbindung zum bestehenden Gebäude steht, liegt innerhalb der zulässigen Baugrenzen.

Durch die beiden neuen Eingänge entfallen 5 Stellplätze. Nach Satzung sind für diese Nutzung 28 Stellplätze notwendig. Diese stehen aber in ausreichender Form auf dem Betriebsgrundstück zur Verfügung.

 

 

Der GR stimmt dem Antrag auf Nutzungsänderung sowie Errichtung von Werbeanlagen für das bestehende Wohn- und Geschäftshaus Martin-Ofner-Str.8 einstimmig zu.

TOP 3 : Bauleitplanung „Sondergebiet Achatz“

 

Dieser Punkt wurde bereits in der Februar–Sitzung des GR behandelt und auf die März–Sitzung vertagt. Siehe Bericht „Ich bin so frei“ von GR Keck

 

Hintergrund: Der GR hat in seiner Sitzung am 13.03.2007 beschlossen, für das Sondergebiet Achatz die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen und den Bebauungsplan Nr. 48 aufzustellen.

Nach Erarbeitung der Vorentwürfe dieser Bauleitplanungen wurden, mit der Bitte um Stellungnahme,  beide Pläne an die Träger öffentlicher Belange gesandt. Im Anschluss wurde durch Anschlag an den Amtstafeln die Öffentlichkeit unterrichtet.

Von Bürgern sind keine Anregungen oder Einwendungen eingegangenDie Stadt Burghausen wendete aber ein, dass dieses Vorhaben negative Auswirkungen auf die benachbarte Landwirtschaft hat, und nicht in das sensible Landschaftbild passt.            Das Landratsamt AÖ weißt darauf hin, dass die Grünordnung Bestandteil des Bebauungsplanes ist und die erforderlichen Maßnahmen im Flächennutzungsplan festgesetzt werden sollen (Art.3 Abs.2 BayNatSchG).  Die Regierung Oberbayern hat ihre Bedenken und erklärt, dass diese Bauleitplanung gegen die Ziele des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplan 18 verstößt. Die vorliegende Bauleitplanung wäre nicht genehmigungsfähig.

 

Die Stellungnahme der Regierung wurde mit Herrn Dr. Dirnberger vom Bay. Gemeindetag besprochen. Dieser hat erklärt, dass die Ziele der Landesplanung grundsätzlich verbindlich einzuhalten sind.

 

Die Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern veranlassen den Bau- und Umweltausschuss in den Sitzungen vom 03.02.2009 und 03.03.2009 diese Bauleitplanung nicht fortzuführen und das Verfahren einzustellen.

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses vom 03.03.2009, die 10.Änderung des Flächennutzungsplanes und de Bebauungsplan Nr. 48. „Sondergebiet Achatz“ nicht fortzuführen und diese Bauleitplanung einzustellen

TOP 4 : Burgkirchner Wohnbau GmbH

 

·         4.1 Feststellung des Jahreabschlusses 2007

·         4.2 Verwendung des Ergebnisses 2007

·          4.3 Entlastung des Aufsichtsrats und des Geschäftsführers

 

Diese Punkte werden auf Grund fehlender Unterlagen auf die nächste Sitzung vertagt.

TOP 5 : Musikschule Burgkirchen (Haushalt 2009)

 

Hintergrund: In der GR Sitzung am 13.01.2009 wurde der Musikschule Burgkirchen e.V. ab dem Jahr 2009 ein „gedeckelter“ Zuschuss in Höhe von maximal 200.000 Euro pro Jahr zugesagt.

 

·       Gründe für diesen Beschluss waren:

Eine bessere Bezahlung der Musiklehrer (zur Zeit weit unter Landesschnitt) und die Einstellung eines neuen Leiter der Musikschule auf Vollzeit, um weiterhin die hohe Qualität der Musikschule wahren zu können.

 

Der Bürgermeister und die Verwaltung hat nun, auf Grund der wirtschaftlichen Lage, mit einem Schreiben vom 16.01.2009 die Musikschule gebeten, den Haushalt 2009 zu überdenken und an diversen Punkten zu kürzen.

Die Musikschule hat in einer Sitzung der Vorstandschaft aber am Etat festgehalten, und der Verwaltung eine überarbeitete Ausführung des Haushalts 2009 zukommen lassen.

 

 

Wortmeldungen:

 

GR Vorderhuber meint dass, auch wenn er im Januar gegen diesen Gemeinderatsbeschluss war, an diesem Beschluss festzuhalten. Sonst würde die Glaubwürdigkeit des GR in Frage gestellt.

 

GR Wüst stimmt Herrn Vorderhuber zu und gibt bekannt, dass es gegen die Satzung wäre, wenn in dieser Sitzung ein anderer Beschluss gefasst werden würde, da dies nicht so in der Tagesordnung steht.

 

Frau Munt stellt in Frage, ob Lehrer an anderen Musikschulen wirklich viel mehr verdienen als die Lehrer der Musikschule Burgkichen .

GR Hinterberger klärt auf, dass es sich bei anderen Musikschulen um andere Modelle von Musikschulen handelt, und dass man diese Zahlen nicht so einfach vergleichen kann.

 

GR Kölbl vergleicht die Bezuschussung  pro Kopf zu anderen Vereinen bzw. öffentlichen Anlagen (Schwimmbad) und glaubt, dass diese Bezuschussung für den Musikverein doch um einiges zu hoch wäre.

 

GR Knöbel und Apfelböck sprechen sich auch dafür aus bei dem Zuschuß für 2009 zu bleiben, aber die Musikschule darauf hinzuweisen, dass im Beschluss vom 13.01 ein Zusatz steht, in dem es heißt „solange es der Haushalt zulässt.

 

Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung für den eingereichten Haushalt der Musikschule für das Jahr 2009 mit 13 Ja-Stimmen und 10 Gegenstimmen.

TOP 6 : Leistungsentgelt nach TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)

 

Hintergrund: Die Tarifparteien für den öffentlichen Dienst haben sich mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst über die Einführung einer leistungsbezogenen Bezahlung ab dem Jahr 2006 geeinigt. Der als Leistungszulagen auszuschüttende Betrag beläuft sich auf 1% der ständigen Monatsentgelte alles Beschäftigten nach dem TVöD (nicht Beamte).

Der Kommunale Arbeitgeberverband (KVA) hat es seinen Mitgliedern frei gestellt, das Volumen für die Leistungsentgelte nach Entscheidung des jeweiligen Arbeitgebers von den vorgesehenen 1% freiwillig bis auf höchstens 3% der Vorjahresentgelte zu erhöhen. Im Rahmen einer anonymen Befragung der ca. 100 Beschäftigten und auf Grund der derzeitigen finanziell angespannten Lage der Gemeinde, schlägt die betriebliche Kommission deshalb vor, das Gesamtvolumen des 2009 auszuzahlenden Leistungsentgeltes bei 1% der ständigen Monatsentgelte aller Beschäftigten aus dem Jahr 2008 zu belassen.

 

Auf Grund der Empfehlung der betrieblichen Kommission beschließt der Gemeinderat einstimmig, das Gesamtvolumen des im Jahr 2009 auszuzahlenden Leistungsentgelt bei 1% der ständigen Monatsentgelte des Jahres 2008 aller Beschäftigten im Sinne der TVöD zu belassen und keine Erhöhung vorzunehmen.

TOP 7 : Antrag  Ausbau der Staatsstraße St2356 (bei Magerl)

 

Hintergrund: Die CSU-Fraktion hat mit Schreiben vom 08.02.2009 den Antrag auf Ausbau der Staatsstraße 2356 zwischen Magerl und Sensmühle gestellt.

Als Begründung wird die nicht vorhandene Mindestbreite für eine Staatsstraße aufgeführt, und die somit fehlende Fahrbahnmarkierung.

Dieser Ausbau war bereits in der 1. Dringlichkeitsstufe des Ausbauplanes für Staatsstraßen enthalten. Die Gemeinde hat sich aber bereit erklärt, diesen Ausbau zurückzustufen, um die Ortsumfahrung der St 2107 voran zu bringen.

 

 

Die Gemeinde Burgkirchen hat nun Frau Mdl Heckner, Herrn MdL Pfaffmann, Frau MdL Gottstein, MdL Thalhammer sowie das staatliche Bauamt Traunstein, Herrn König, um Unterstützung gebeten. Es wurde gebeten den Teilabschnitt zwischen Magerl und Burgkirchen wieder in die 1. Dringlichkeitsstufe des Ausbauplanes aufzunehmen.

 

Antworten der Mitglieder des Bayerischen Landtages bzw. des Staatlichen Bauamtes Traunstein liegen noch nicht vor.

TOP 8 : Bekanntgaben   

 

Der Bürgermeister gibt bekannt:

 

Der Landkreis und die Landesregierung stellen ein Projekt vor, in dem Biotope und Trockengebiete in den Alzauen geschützt werden sollen. Die Wende-Schleife beim Bahnübergang in Mad wurde nochmals in Fragegestellt.

Das Ergebnis war allerdings, dass sich die Kosten für den geplanten Bau der Wende-Schleife auf 82.000 Euro belaufen, die Version mit einem elektronisch überwachten Bahnübergang aber über 200.000 Euro kosten würde.

      Ein Anlieger an der ST 2356 (zwischen Keltenhalle und Hohenwart)

     hat eine Geschwindigkeitsbegrenzung beantragt. Im Rahmen einer Verkehrsschau, bei der allerdings die Gemeinde nicht eingeladen war, wurde dieser Antrag allerdings abgelehnt.

      Der Bauhof beginnt in der 18 KW mit der Aufstellung der Plakatwände zur Europawahl am 07.06.2009. Die 6 Standorte sind gegenüber früheren Wahlen unverändert. (Beim Anbringen der Plakate bitte einen Klebstoff verwenden, der ein einfaches Entfernen der Plakate nach der Wahl ermöglicht.)

TOP 9 : Wünsche und Anfragen

GR Riedhofer lädt zur Jahreshauptversammlung der AOW am Samstag den 28. März ein.

 

Frau Staudtner fragt nach, wie und wann die Berichte der einzelnen Referenten des Gemeinderates vorgetragen werden. Herr Gassenmeier erklärt, dass noch nicht alle Referenten ihre Terminwünsche abgegeben haben.

 

GR Apfelböck weist noch mal auf die schlechte Beschilderung der Tiefgarage in Burgkirchen hin.

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Beschilderung abgeändert wird.

 

GR Meissner bittet darum, dass bei den Bauarbeiten am Bahnhof auf die alte Linde, die an der Baustelle steht, geachtet wird. Der Bürgermeister teilt mit, dass in diesem Fall an die Linde gedacht wurde.


Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.


Helmut Keck:

Bericht zur Gemeinderatssitzung am 10.02.2009

Sehr geehrte Damen und Herren

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 10.02.2009


Tagesordnungspunkt (TOP) 1

Containerterminal für den kombinierten Verkehr (KV) in Burghausen

Vorstellung und Erläuterung des Projektes durch Herrn Benedikt Postberg von der Wacker Chemie sowie Herrn Anton Steinberger, dem Geschäftsführer der WiföG Burghausen

Hintergrund:

Im Rahmen des Raumordnungsverfahren für den KV-Terminal mit Infrastruktur und Serviceverbund in der Stadt Burghausen hatte die Regierung von Oberbayern der Gemeinde Burgkirchen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Alle Güter, die auf diesem KV-Terminal auf die Bahn verlagert werden, müssen über die Bahnstrecke Burghausen – Mühldorf fahren. Somit wird sich der Bahnverkehr auch in Wohngebieten der Gemeinde Burgkirchen (Pirach, Obere Terrasse, Ortsmitte und Gendorf), die entlang dieser Bahnlinie liegen, merklich erhöhen.

Daraus ergeben sich zwei wesentliche Problempunkte für die Gemeinde Burgkirchen:

  • Die Lärmbelästigung der o. g. Wohngebiete in Burgkirchen wird dadurch erheblich zunehmen.
  • Der höhengleiche Bahnübergang im Ortsteil Pirach mit der St 2107 wird noch öfter geschlossen sein und damit der fließende Verkehr auf der Staatsstraße erheblich behindert werden.

Der Bau- und Umweltausschuss hatte deshalb auf seiner Sitzung am 07.10.2008 einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde Burgkirchen bei der Regierung von Oberbayern ausdrücklich auf diese beiden Folgeprobleme bei einer Errichtung des KV-Terminals mit Infrastruktur im Stadtgebiet Burghausen hinweisen soll. Ziel dieser beiden Einwände bei der Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren war, dass einerseits auf die Dringlichkeit der Ortsumfahrung Pirach und anderseits auf die notwendige Elektrifizierung der Bahnstrecke Burghausen - Mühldorf hinzuweisen.

Diese Stellungnahme wurde in Burghausen als zu kritisch interpretiert. Aus diesem Grunde hatte Herr Dr. Kleine, Werksleiter der Wacker Chemie und Herr Steinberger bei Bürgermeister Merz um die Möglichkeit zu einer Vorstellung und Erläuterung des Projektes im Burgkirchner Gemeinderat nachgesucht.

Meine Meinung:

Die gezeigten Präsentationen haben an meiner Einstellung zum geplanten KV-Terminal nichts geändert. Das KV-Terminal ist für alle Chemieunternehmen in Burghausen und Burgkirchen wichtig und das Projekt „KV-Terminal“ muss und wird gebaut werden. Aber als Burgkirchner Gemeinderat muss ich auch für die Belange der Bürgerinnen und Bürger eintreten, denn dafür gehöre ich letztendlich dem Gemeinderatsgremium an. Deshalb war es aus meiner Sicht wichtig und richtig, im Bau- und Umweltausschuss die o. g. Problempunkte (Ortsumfahrung Pirach und Lärmschutz, insbesondere die Elektrifizierung der Bahnstrecke Burghausen – Mühldorf) anzusprechen, auch wenn für entsprechende Maßnahmen die DB (Deutsche Bahn) zuständig ist und nicht eine der Chemieunternehmen in Burghausen und auch nicht die WiföG Burghausen. Um etwas zu erreichen muss man frühzeitig seine Einwände formulieren und einbringen. Als nächstes stehen Gespräche mit der DB an.

Das wir, die Damen und Herren des Burgkirchner Bau- und Umweltausschusses, nicht ganz falsch mit unserer Einschätzung liegen, kann man in diversen Presseveröffentlichungen in der PNP nachlesen. So konnte man z. B. in einem Artikel vom 23. Januar 2009 den Satz „Selbst der Bürgermeister der Stadt Burghausen Hans Steindl hat seine Befürchtungen hinsichtlich des zunehmenden Nachtbetriebes auf den Gleisen geäußert und einen entsprechenden Lärmschutz für die beeinträchtigten Anlieger gefordert“ lesen. In einem weiteren Artikel der PNP am 10.02.2009, wurde u. a. darüber berichtet, dass auch eine Stadträtin der Stadt Burghausen die hohe Belastung durch Dieselloks sowie die Notwendigkeit einer Elektrifizierung angesprochen hat. Außerdem wurde im selben Artikel darüber berichtet, dass eine Vertreterin vom Büro DB international Berlin den Lärmschutz als mittelfristige Lösung ansah.


TOP 2

Bürgerversammlungen - Behandlung der Anträge und Anregungen

Der Gemeinderat hat den Ausführungen von Herrn Gassenmeyer zur Beschlussvorlage einstimmig zugestimmt. Gegen die in der Beschlussvorlage enthaltenen Aussagen und den vorstehenden Anmerkungen wurden keine Einwende erhoben.

Die in den Bürgerversammlungen vorgetragenen Anträge, Anregungen oder Mitteilungen wurden zum Teil von der Verwaltung bereits erledigt. Über die in der Beschlussvorlage enthaltenen Antworten hinaus bestand nur in einem Punkt ein weiterer Beratungs- bzw. Beschlussbedarf. Für die Bearbeitung des Antrages von Herrn Alfred Huber, den Gehweg entlang des Watzmannringes als gemeinsamen Fuß- und Radweg auszuweisen, sind von Seiten der Gemeindeverwaltung noch verschiedene Fragen zu klären und zu prüfen, die derzeit eine Zurückstellung des Antrages erfordern.

Der Gemeinderat hat deshalb zu diesem Punkt einstimmig beschlossen, die Entscheidung über den Antrag zurückzustellen und hat die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Ermittlungen durchzuführen, weitere Schritte zu prüfen und die erforderliche Gemeinderatsentscheidung vorzubereiten.

Hintergrund:

Eine Bürgerversammlung ist gemäß § 14 der Geschäftsordnung der Gemeinde Burgkirchen mindestens einmal jährlich vom ersten Bürgermeister einzuberufen. Die in der Bürgerversammlung angesprochenen Themen müssen innerhalb von drei Monaten von der Verwaltung abgearbeitet und im Gemeinderat behandelt werden.

Herr Alfred Huber hatte den o. g. Antrag schon einmal im Juli 2008 gestellt. Entsprechend den Ergebnissen einer örtlichen Verkehrsschau wurde dieser Antrag vom Bau- und Umweltausschuss im Oktober 2008 nach ausführlicher Diskussion negativ beschieden. Daraufhin hat Herr Huber seinen Antrag zur Bürgerversammlung erneut schriftlich eingereicht. Dabei hat er sich sehr kritisch zu den Ergebnissen der öffentlichen Verkehrsschau geäußert und speziell auf die vergleichbare Situation entlang der Wendelsteinstraße hingewiesen sowie eine Gleichbehandlung des Watzmannringes gefordert. Der erneute Antrag ist nach Artikel 18/Absatz 4 der Gemeindeordnung nochmals im Gemeinderat zu behandeln.


TOP 3

Bauleitplanung „Sondergebiet Achatz"

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die endgültige Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt zu verschieben. Dem Landratsamt Altötting soll somit die Gelegenheit gegeben werden, zeitnah eine rechtskonforme Möglichkeit für die gewünschte und bereits umgesetzte Verwendungsänderung in Achatz zu erarbeiten.

Hintergrund:

Der Gemeinderat hatte im März 2007 beschlossen, für das Sondergebiet Achatz die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen und den Bebauungsplan Nr. 48 aufzustellen. Dieses Verfahren wurde gewählt, um die grundsätzlichen Möglichkeiten für die Durchführung der Planung abzuklären. Die öffentliche Auslegung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte im Juli/August 2008. In diesem Zeitraum hatten die Stadt Burghausen, die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt und die Regierung von Oberbayern Anregungen vorgebracht. Die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange müssen einzeln bewertet und abgewogen werden. Die Anregungen der Stadt Burghausen und der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Altötting hätten durch Anpassung der Pläne abgewogen werden können.

Die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern stellte aber ganz klar heraus, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung widersprechen darf. Die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes hätte jedoch gegen die Ziele des Landesentwicklungsprogramms und den Regionalplan 18  verstoßen.

Die Regierung von Oberbayern hat in ihrer Stellungnahme dabei explizit auf folgende Punkte hingewiesen:

  • Neubauflächen sollen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden.
  •  Das Planungsgebiet liegt im Außenbereich ohne Anbindung.
  •  Das geplante Vorhaben würde der Bildung eines Ansatzpunktes für eine weitere Besiedelung im Außenbereich Vorschub leisten.
  • Das Vorhaben ist daher als Zersiedelung der Landschaft zu bewerten, die gemäß den Zielen der Landes- und Regionalplanung verhindert werden soll.

Aufgrund der Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern ist die angestrebte Bauleitplanung somit nicht genehmigungsfähig. Was in der Konsequenz dazu führt, dass die Gemeinde Burgkirchen deshalb im Rahmen einer Bauleitplanung nicht eine Nutzung ermöglichen kann, die der Landesplanung widerspricht.

Der Gemeinderat ist somit nicht der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses gefolgt, der mit einem Abstimmungsergebnis von 10 : 1 dafür votiert hatte, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 48 „Sondergebiet Achatz“ nicht fortzuführen sind und die entsprechende Bauleitplanung einzustellen ist, da sich nach Rücksprache mit Landrat Schneider ggf. ein anderer/neuer Lösungsansatz ergeben kann. Der Gemeinderat erwartet jedoch einen rechtskonformen Vorschlag des Landratsamtes, damit die Regierung von Oberbayern nicht erneut sein Veto einreicht.


TOP 4

Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Hecketstall III“ / Änderung – Verlegung des Schäfflerrings

Der Gemeinderat hat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Gewerbegebiet Hecketstall III“ zu beschließen.

Hintergrund:

Ziel der Änderung ist die Verlegung der Verlängerung des Schäfflerrings, um eine Ansiedlung eines Gewerbebetriebs auf der Fl.-Nr. 342 der Gemarkung Burgkirchen zu ermöglichen (aktuelle Anfrage einer Baufirma, die bisher ihr Betriebsgelände im Industriepark Werk Gendorf hat, dieses jedoch räumen muss). Um diese Ansiedlung im Gewerbegebiet Hecketstall III zu ermöglichen, hatte der Bau- und Umweltausschuss bereits bei seiner Sitzung am 03.02.2009 eine entsprechende Bebauungsplanänderung einstimmig empfohlen. Diese Bebauungsplanänderung ist prinzipiell sinnvoll, auch wenn die aktuelle Bauanfrage nicht zum Erfolg führt. Jede zukünftige Bebauung würde davon profitieren.


TOP 5

Garagen- und Stellplatzsatzung

Der Gemeinderat hat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 16 : 8 Stimmen) beschlossen, den vorgelegten Entwurf einer Satzung über die Herstellung und Ablösung von Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzsatzung) als Satzung zu übernehmen.

Hintergrund:

In der neuen Bayerischen Bauordnung werden die Regelungen für Stellplätze nur noch allgemein geregelt und die Aufgabe den Gemeinden übertragen. Dies bedeutet, dass entweder die Mindeststandards der Garagenverordnung von 1993 gelten oder die Gemeinde eine Satzung erlassen muss. Nur wenn die Gemeinde eine entsprechende Satzung erlässt, wird anhand dieser Satzung ein Bauantrag vom Landratsamt im Rahmen der Baugenehmigung auch auf die Einhaltung der notwendigen Stellplätze überprüft. Betroffen von dieser Satzung sind alle Bereiche, in denen kein Bebauungsplan schon Regelungen für Garagen und Stellplätze trifft.

Der Vorschlag der Verwaltung (Bauamt) im Satzungsentwurf zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses sah zunächst vor, dass man bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bei Mehrfamilienhäusern sowie Büro- und Verwaltungsräumen und bei Verkaufsstätten über die Mindestanforderungen des Freistaates Bayern hinausgeht. Bei Büro- und Verwaltungsräumen wünschte das Bauamt anstatt einem Stellplatz je 40 m²/ einen Stellplatz je 30 m² Nutzfläche. Bei Büros und Verwaltungsgebäuden mit erheblichem Besuch sollte anstatt einem Stellplatz je 30 m² / ein Stellplatz je 20 m² Nutzfläche auszuweisen sein. Bei Verkaufsstätten sollte anstatt einem Stellplatz je 40 m² / ein Stellplatz je 15 m² Nutzfläche erforderlich sein. Diese Vorstellungen des Bauamtes gingen dem Bau- und Umweltausschuss zu weit. Mit 7 : 4 Stimmen hat der Bau- und Umweltausschluss deshalb beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, dass bei der Garagen- und Stellplatzsatzung nicht über die Richtsätze der Garagenstellplatzverordnung (GaStellV) des Freistaates Bayern hinausgegangen wird.


TOP 6

Hochwasserschutz Hirten

Der Gemeinderat hat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig beschlossen, das Wasserwirtschaftsamt Traunstein zu ersuchen, die Variante „Mauer“ weiter zu planen und für den Ortsteil Au eine sinnvolle und wirtschaftliche Lösung zu finden sowie Alternativplanungen für den Bereich Greinstraße bis Au auszuarbeiten und den Mühlbach mit in die Betrachtung mit aufzunehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zu unterstützen, die betroffenen Grundstückseigentümer zu informieren und gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein die notwendigen Genehmigungsschritte einzuleiten.

Hintergrund:

Die Planungen des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein zum Hochwasserschutz des Ortsteils Hirten vor dem so genannten 100-jährigen Hochwasser wurden dem Gemeinderat im November letzten Jahres vorgestellt. Mit den betroffenen Grundstücksbesitzern westlich und östlich der Staatsstraße 2356 wurde daraufhin im Januar dieses Jahres eine nichtöffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt.

Das Ergebnis dieser Informationsveranstaltung kann wie folgt zusammengefasst werden:

  • Die anwesenden Grundstückseigentümer bevorzugen die Erstellung einer Hochwasserschutzmauer östlich der Staatsstraße, beginnend von der Pilgramstraße bis zum Ortsteil Au.
  •  Für die vier Anwesen in Au sind gesonderte Untersuchungen bezüglich des Hochwasserschutzes durchzuführen um auch eventuelle  nachteilige Auswirkungen durch die Mauer entlang der Staatsstraße berücksichtigen zu können.
  • Auf die Einbeziehung des Mühlbaches beim Gesamtkonzept des Hochwasserschutzes wurde nochmals eindringlich hingewiesen.
  • Die Ausführung des Hochwasserschutzes von der Greinstraße bis Au ist hinsichtlich des Lärmschutzes, dem Radweg und der Gestaltungsmöglichkeiten nochmals detailliert zu überprüfen.

Nach dem Willen des Gemeinderates soll der Hochwasserschutz Hirten möglichst schnell geplant und umgesetzt werden. Die Baumaßnahme wird hälftig vom Land Bayern und der Gemeinde getragen. Nach heutigem Stand wird die Gemeinde ihren Anteil für die Baukosten nicht an die betroffenen Bürger in Hirten weitergeben, obwohl es rein rechtlich möglich wäre, diese Kosten auf die Nutzenzieher umzulegen.


TOP 7

Bestellung eines neuen Aufsichtsratsmitglieds für die Burgkirchner Wohnbau GmbH

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, Herrn Helmut Keck als Aufsichtsratsmitglied der Burgkirchner Wohnbau GmbH zu bestellen.

Hintergrund:

Die Neubesetzung des Aufsichtsrates war aus rechtlichen Gründen erforderlich. Ich rücke für Herrn Dieter Wüst als Vertreter der FW-Gemeinderatsfraktion in dieser Funktion nach.


TOP 8

Bekanntgaben

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden zunächst eine Übersicht der geplanten Aktivitäten in Zusammenhang mit den Partnerschaftskommunen der Gemeinde Burgkirchen verteilt.

  • 29.04. bis 03.05.2009    Internationales Handballturnier mit Mannschaften aus allen vier Partnerschaftsgemeinden in Kazincbarcika zeitgleich findet der „Deutsch-Wettbewerb“ 2009 statt.


  • 30.05. bis 01.06.2009    Teilnahme der Handballmannschaft des SVGB in Wingen-sur-Moder anlässlich 40 Jahre „Abteilung Handball“ des „Maison de Jeunes et de la Culture (MJC)“.


  • 07. bis 11.06.2009        Elsass-Reise der Gemeinde Burgkirchen mit dem Besuch der Partnerschaftsgemeinde Wingen-sur-Moder.


  • 16. bis 19.06.2009       Besuch von zwei Klassen der Ecole Primaire (Grundschule) aus Wingen- sur-Moder (Kontakt zu unserer Grundschule).


  • 20. bis 25.06.2009        Ferienaufenthalt der Preisträger des „Deutsch-Wettbewerbes“ 2009 aus Kazincbarcika.


  • 20.08.2009                  Einladung zu einem Rock-Festival in Kazincbarcika für eine Jugendgruppe bis 20 Personen (voraussichtlich).


Weiters hat Herr Bürgermeister Merz über eine schriftliche Anfrage einer Bürgerin aus Hirten zur geplanten Umgestaltung des Friedhofs auf dem Margarethenberg berichtet. Herr Gassenmeyer hat die Beweggründe für die Überlegungen der Gemeinde zur Umgestaltung des Friedhofs in einem ausführlichen Schreiben dargestellt.


TOP 9

Wünsche und Anfragen

Herr Riedhofer hat über ein an ihn herangetragenes Problem mit der Führung des Rad- und Fußweges entlang der Kreisstraße AÖ 10  bei der neuen Alzkanalbrücke berichtet. Nachdem die Alzkanalbrücke in der Gemeinde Unterneukirchen liegt und der Landkreis für diese Straße zuständig ist, wird die angesprochene Problematik an den Landkreis weiter gegeben.

Herr Voderhuber hat auf einen schriftlichen Antrag der CSU-Gemeinderatsfraktion in Hinblick auf das Konjunkturpaket II, mit dem Ziel des Ausbaus der Staatsstraße 2356 zwischen Magerl und Sensmühle, hingewiesen. Der Antrag wird im Rahmen einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt.

Herr Hinterberger hat in seiner Funktion als Jugendreferent auf verschiedene Faschingsveranstaltungen der Jugend hingewiesen.

Nach dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung wurden noch einige Punkte im nichtöffentlichen Teil behandelt, über die ich an dieser Stelle natürlich nicht berichten darf.


Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen. 

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