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Gemeinderatssitzungen 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 14.12.2010.
Zunächst möchte ich sagen, dass es für mich persönlich eine schwierige Sitzung war und ich viele Beschlüsse nur mit schwerem Herzen mittragen konnte.
Aber es hilft alles Jammern nichts! Wir müssen mit den notwendigen Einsparungen bei den freiwilligen Leistungen leben.
Tagesordnungspunkt (TOP) 1
Baugesuche
1. Werbeanlage für eine Metzgerei und Bäckerei / Innenbereich ohne Bebauungsplan Sanierungsgebiet Ortsmitte / § 34 BauGB
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschuss einstimmig, dem Antrag auf Errichtung von drei Werbeanlagen in der Kanalstraße zuzustimmen.
Der Bauantrag beinhaltet drei einzelne Werbeanlagen für die beiden Betriebe (Metzgerei und Bäckerei) sowie eine Aufschrift „Imbiss“ und „Cafe“. Für den Umbau der Räume ist keine Baugenehmigung erforderlich, da die Räume bereits bisher als Verkaufsräume genehmigt waren. Die Werbeanlagen sind städtebaulich vertretbar und angemessen. Es sind keine zusätzlichen Stellplätze erforderlich.
2. Nutzungsänderung von Bistro im Internet-Cafe mit WLan-Spielen / Innenbereich ohne Bebauungsplan / Sanierungsgebiet Ortsmitte / § 34 BauGB
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschuss mit 24: 1 Stimmen, dem Antrag auf Nutzungsänderung von einem Bistro-Betrieb in ein Internet-Cafe mit WLan-Spielen zuzustimmen.
Das bisherige Bistro soll in eine weitere Spielhalle mit einer Nutzungsfläche von 85 m² umgewandelt werden. Dabei ist sicher zustellen, dass es sich dabei um einen eigenständigen Betrieb handelt, da ansonsten die Größe von 100 m² (bei Zusammenlegung mit der bereits bestehenden Spielhalle) überschritten wird. Dies ist in einem Mischgebiet nicht zulässig. Durch die Nutzungsänderung werden keine zusätzlichen Stellplätze notwendig. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Altötting können weitere Spielhallen in einem bereits vorbelasteten Bereich nicht verhindert werden.
TOP 2
Außenbereichssatzung Rehdorf West
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschuss mit drei Gegenstimmen, die beantragte Grenzziehung zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, den Entwurf der Außenbereichssatzung Rehdorf West vom 07.12.2010 öffentlich auszulegen.
Hintergrund:
In der September-Sitzung hat der Gemeinderat grundsätzlich die Außenbereichssatzung für Rehdorf West beschlossen. Anschließend führte 2. Bürgermeisterin Rita Burggraf im Rathaus eine Informationsveranstaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern durch. In dieser Veranstaltung haben die Betroffenen der vorgelegten Außenbereichssatzung grundsätzlich zugestimmt, jedoch einige geringfügige Änderungen gewünscht. Zwei Grundstückseigentümer wollten Änderungen an der Abgrenzung vornehmen lassen, um für die eigene Familie eine Erweiterungsmöglichkeit zu schaffen. Nach Auskunft des Landratsamtes Altötting kann zur neuen Grenzziehung noch keine abschließende Zustimmung in Aussicht gestellt werden, weil verschiedene Sachgebiete gefragt werden müssen. Allerdings wurde von Seiten des LRA Altötting keine überzogene Ausweitung der Grenzen festgestellt.
TOP 3
Bebauungsplan Nr. 39 „Bergham“, 1. Änderung
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschuss einstimmig, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Bergham“ unter der Voraussetzung weiter betrieben wird, dass die Erweiterungen nur im Rahmen der jetzt vorhandenen Betriebe der Firma Schwanner erfolgen und dort keine weiteren fremden Gewerbebetriebe angesiedelt werden.
Hintergrund:
In der April-Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen, auf Antrag von der Schwanner Johann Gebäudeverwaltung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Bergham“ durchzuführen. Der Antragsteller übernimmt die Planungskosten.
Ein erster Vorentwurf sowie ein schalltechnisches Gutachten liegen vor. Weiterhin ist nun festzustellen, ob sich auch andere Firmen ansiedeln können. Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, dass aufgrund der Lage und angrenzenden Wohngebäuden eine Ausweitung auf andere Firmenansiedlungen nicht sinnvoll ist.
TOP 4
Haushaltskonsolidierungskonzept
Aus Rücksicht auf die zahlreichen anwesenden Hirtner Zuhörer schlägt GR Wüst vor, den Punkt Pflichtaufgaben „Schule Hirten“ vorzuziehen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit lasse ich hier im Bericht die Reihenfolge laut Tagesordnung.
Hintergrund:
Mit Bescheid vom 13.07.2010 hat das Landratsamt die für den Haushalt 2010 erforderlichen Genehmigungen nicht erteilt und mit der Genehmigung des Kassenkredits die Auflage zur Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes bis 31.12.2010 verbunden. Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde der BKPV beratend in die Vorbereitungen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes eingebunden.
Als Ergebnis der überörtlichen Prüfung des BKPV (mit Überprüfung der Konsolidierungspotentiale) wurde festgestellt, dass es sich bei der angespannten Haushaltssituation der Gemeinde nicht um eine einmalige Ausnahmesituation sondern um ein strukturelles Ausgabenproblem des Verwaltungshaushalts handelt.
In vier Sitzungen hat die vom Gemeinderat bestellte Arbeitsgruppe Haushalt die Vorschläge und Anregungen des BKPV und der Gemeindeverwaltung beraten. In der Klausurtagung des Gemeinderates am 16.11.2010 wurde die Ergebnisse aus den Beratungen der Arbeitsgruppe Haushalt diskutiert und Empfehlungen für die Entscheidungen des Gemeinderates ausgesprochen.
Die vorläufigen Ergebnisse der Beratungen der Arbeitsgruppe Haushalt und der Klausurtagung wurden mit der Rechtsaufsichtsbehörde am 29.11.2010 besprochen. Mit den Ergebnissen des Entwurfs des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ist die Rechtsaufsichtsbehörde grundsätzlich einverstanden, wenn die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse gefasst werden.
4.1 Freiwillige Aufgaben
Freibad Burgkirchen a.d.Alz
Kosten für das Freibad sind mit Ausnahme bestehen bleibender rechtlicher Verpflichtungen, insbesondere im Bereich der Sicherheit, als freiwillige Leistungen zu betrachten. Das Freibad wurde vor 25 Jahren generalsaniert und bedürfte dringend einer erneuten Generalsanierung (Fliesenschäden, Wasserverluste, technische Anlagen u.a.).
In den vergangenen Jahren wurden mehrfach in den Gremien die Möglichkeiten einer Generalsanierung diskutiert. In der Sitzung Nr. 07 am 03.02.2009 (Top 2) hat der Werkausschuss einstimmig beschlossen, eine Marktanalyse und Vorstudie einer möglichen Freibadsanierung oder Alternativen dazu erstellen zu lassen. Noch während der Diskussionen zu einer evtl. Schließung des Freibades wurde davon ausgegangen, dass eine Generalsanierung, die mehrere Millionen Euro kosten würde, in den nächsten Jahren möglich wäre.
Aufgrund der angespannten Finanzsituation können auf absehbare Zeit weder die laufenden Betriebskosten, geschweige denn die Kosten für eine Generalsanierung aufgebracht werden. Bei einem weiteren Betrieb des Freibades ohne Generalsanierung ist mit einem kontinuierlich steigenden Unterhaltsaufwand zu rechnen. Nach Angaben von Hr. Armstorfer und Hr. Gottwald ist auch mit erhöhtem Unterhaltsaufwand der Weiterbetrieb des Freibades auf maximal drei bis fünf Jahre beschränkt.
Die derzeitige Größe und Anordnung der Wasserflächen ist zudem sehr personalintensiv. Im Jahr 2010 war ein Freibadbetrieb nur möglich, weil ein Großteil der Kosten wegen rechtlicher Verpflichtungen (Personal, Verträge u.a.) nur für das Jahr 2010 aus den freiwilligen Leistungen herausgenommen und die Differenz durch Spendengelder finanziert werden konnte.
Im Artikel des ANA vom 11. Dezember 2010 „Stadträte wollen Burgkirchen beispringen“ wurde darüber berichtet, dass Burghausen die Möglichkeiten sondiert hat, wie man die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz vor der Schließung des Freibades bewahren könne. Es wurde wie folgt festgestellt: „Burghausen kann nicht eine nötige Generalsanierung des Bades in der Nachbargemeinde finanzieren. Aber wenn es darum geht, mit einfachen Reparaturen wie dem Ausbessern der Fliesen einen Weiterbetrieb des Bades zu ermöglichen, dann können wir Burgkirchen helfen.“
Weiter wurden in der Kreistagssitzung am 13.12.2010 Überlegungen diskutiert, ob und inwieweit der Landkreis einen weiteren Freibadbetrieb unterstützen könnte.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass mit hohem finanziellem Unterhaltsaufwand das Bad noch drei bis fünf Jahre erhalten werden kann. Die dann unumgänglich anstehende Generalsanierung kann aus heutiger Sicht nicht sichergestellt werden. Weiter wäre der Aufwand für den laufenden Betrieb vollständig (ca. 250.000 € jährlich) durch Dritte zu tragen.
Zu den Vorwürfen von CSU-GR Schwanner, dass die Schäden am Freibad von der Verwaltung nun sehr massiv herausgestellt und hervorgehoben werde, kontert Herr Olbort, Leiter der Gemeindewerke, dass bereits 2007 dem Bauausschuss mit Bildern auf die Problematik aufmerksam gemacht wurde. Mit den Hintergrund einer geplanten Generalsanierung, wurde hier wenig getan.
Der Gemeinderat stellt einstimmig fest, dass die Gemeinde Burgkirchen im Jahr 2011 und aus derzeitiger Sicht auch in den folgenden Jahren keine Finanzmittel für den Betrieb und den Unterhalt des Freibades aufbringen kann. Signale zu Angeboten aus der Stadt Burghausen und aus dem Landkreis Altötting, die Gemeinde Burgkirchen zu unterstützen, um eine Schließung des Freibades zu verhindern, sind von der Verwaltung zu prüfen. Bürgermeister Dr. Merz wird beauftragt, mit der Stadt Burghausen und dem Landkreis Altötting Gespräche aufzunehmen, um zu ermitteln, ob die Betriebs- und Unterhaltskosten unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Burgkirchen aufgebracht werden können. Über die Ergebnisse ist dem Gemeinderat zu berichten und ggf. sind notwendige Gemeinderatsentscheidungen herbeizuführen.
Kulturarbeit/Kulturprogramm
Die gemeindliche Kulturarbeit ist mit Ausnahme der Raummieten und Nebenkosten als freiwillige Leistungen zu betrachten. Die Arbeitsgruppe Haushalt kam zu folgenden Ergebnis:
„Der Gemeinderat sollte sich grundsätzlich mit dem Thema „Durchführung von Kulturveranstaltungen im eigenen Namen“ auseinander setzen. Es ist zu entscheiden, ob künftig weiterhin im bisherigen Umfang Eigenveranstaltungen organisiert werden sollen. Bei einer Verringerung der Zahl der Eigenveranstaltungen oder bei einer völligen Einstellung wäre der Personaleinsatz für Kultur dementsprechend zu reduzieren. Ebenso sollte der Personaleinsatz für die der BWG übertragenen Aufgaben in diesem Bereich überprüft und bemessen werden. Die Arbeitsgruppe Haushalt sieht generell Potential, die Anzahl der Fremdveranstaltungen im Bürgerzentrum zu steigern. Künftig soll auf den Bereich Fremdveranstaltungen mehr Augenmerk gelegt werden.“
In der Klausurtagung am 16.11.2010 wurde nach Hinweis der Verwaltung, dass auch die Personalkosten zu den freiwilligen Leistungen zu rechnen sind und im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und des Haushalts 2011 die freiwilligen Leistungen auf einen Betrag von ca. 200.000 € zu begrenzen sind, in der Klausurtagung empfohlen, die Mittel für Kulturveranstaltungen auf 20.000 €/Jahr zu begrenzen und auf einen weiteren Personaleinsatz in diesem Bereich zu verzichten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Kulturarbeit künftig auf Veranstaltungen mit regionalen Kräften, auf die Förderung von Vereinen bei öffentlichen Kulturveranstaltungen (im wesentlichen Raumkosten) und die Requirierung von Fremdveranstaltungen zu beschränken. Die Kostenunterdeckung im Kulturetat wird auf 20.000 € begrenzt.
Die bisher im Stellenplan zum Kulturmanagement enthaltenen Stellen sind einzuziehen. Die Möglichkeiten, das Personal anderweitig einzusetzen oder die Arbeitsverhältnisse zu beenden, sind unter Beachtung der arbeits- bzw. tarifrechtlichen Vorschriften zu prüfen und ggf. zu vollziehen.
Bibliothek
Die Errichtung bzw. der Einbau der Büchereiräume in das Bürgerzentrum sowie Anschaffung der EDV-Anlage wurden vom Freistaat Bayern nach vorliegenden Aufzeichnungen mit rd. 260 T€ gefördert. Hinsichtlich der Förderung der Errichtung der Büchereiräume besteht entsprechend der Förderbescheide eine Zweckbindungsfrist von 25 Jahren, von denen erst 5 Jahre abgelaufen sind.
Im Förderbescheid wird auf folgende Auflagen hingewiesen:
...Allgemeine Vorgaben: Die öffentliche Bibliothek muss der Öffentlichkeit allgemein zugänglich und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse nach Lage, Größe und Raumgestaltung sowie bestandsmäßig und personell zur Übernahme einer den Zielen des Landesentwicklungsprogramms entsprechenden Versorgungsfunktion geeignet sein.
Die Bibliothek muss über einen regelmäßigen ausreichenden Medienetat verfügen.
Die Bibliothek muss nach dem Freihandsystem eingerichtet, nach fachlichen Grundsätzen verwaltet und dementsprechend im erforderlichen Umfang mit hauptamtlichen Kräften bzw. Fachkräften besetzt werden.
Der mit der Zuwendung erstellte Raum darf weder ganz noch teilweise für eine andere Nutzung zweckentfremdet werden. ...
Eine Nichteinhaltung der genannten Voraussetzungen kann dazu führen, dass die Zuwendung ganz oder teilweise zurückzuzahlen ist. Rückzahlungen sind nach Nr. 8.4 ANBest-K mit 6 % zu verzinsen. Da keine genauen Angaben aus dem Förderbescheid zu entnehmen sind wurde bei der Bewilligungsstelle nachgefragt:
In Rücksprache mit der Landesfachstelle der Bayerischen Staatsbibliothek vom 13.10.2010 wurde ein Personalbedarf für die Bibliothek der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz von 2,7 Stellen genannt. Sowohl nach der Einwohnerzahl von rd. 10.000 als auch nach den Öffnungsstunden im Zusammenhang mit den Entleihungen wird ein Personalbedarf von 2,7 Stellen errechnet. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass von Seiten der Staatsbibliothek ein Medienbestand von 2 Medien je Einwohner erstrebenswert wäre. Der Medienbestand der Bibliothek Burgkirchen liegt mit rd. 17.700 Medien unter diesem Ansatz.
Zur Frage von GR Schwanner, ob der Bescheid einige Jahre ausgesetzt werden kann, informierte Bürgermeister Dr. Merz, dass dies laut Aussage der Förderstelle nicht möglich ist.
Daraufhin stellte GR Schwanner den Antrag, dass die Bibliothek auf rein ehrenamtlicher Basis verringert weiter geführt werden sollte.
Der Antrag wurde mit 12: 13 Stimmen abgelehnt.
Der Gemeinderat stellt fest, dass wegen drohender Rückzahlungen von staatlichen Fördermitteln für spürbare weitere Kostenreduzierungen kaum Raum besteht. Die Bibliothek wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung kurzfristig einen Vorschlag zur Anhebung der Nutzungsentgelte zu erarbeiten und den Entwurf einer neuen Gebührenordnung zur Entscheidung vorzulegen.
Der Beschluss wird mit 17: 8 Stimmen gefasst.
Musikschule Burgkirchen a.d.Alz
Es ist festzustellen, dass der über die Miet- und Mietnebenkosten hinausgehende Zuschussbedarf der Musikschule wegen der angespannten Finanzsituation auf absehbare Zeit von der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz nicht ausgeglichen werden kann. Die Diskussion zur Musikschule in der Klausurtagung am 16.11.2010 ließ erkennen, dass der Gemeinderat die Musikschule als wichtige Einrichtung in der Gemeinde betrachtet und als Zeichen dafür einen Barzuschuss in Höhe von 10.000 € sollte. Der Gemeinderat ist sich jedoch bewusst, dass mit diesem Zuschuss ein über das Schuljahr 2010/2011 hinausgehender Musikschulbetrieb nicht gesichert werden kann. Ohne Förderung Dritter (z.B. Landkreis) und/oder weitere Sponsorengelder wird die Musikschule ihren Betrieb in den kommenden Jahren nicht aufrecht erhalten können.
Der Gemeinderat beschließt mit zwei Gegenstimmen, für die Musikschulförderung auf 10.000 €/Jahr zuzüglich der Miet- und Mietnebenkosten (ca. 28.000 €) zu begrenzen und im Haushalt 2011 die Mittel bereitzustellen.
Jugendarbeit
Die Kosten der Jugendarbeit beinhalten größtenteils unveränderliche Personalkosten. Bei den Betriebskosten wurden bereits im Jahr 2009 erhebliche Kürzungen der Haushaltsansätze vorgenommen. So wurden die Förderungen an Jugendarbeit treibende Vereine nach dem Jungendförderkonzept der Gemeinde (Basisförderung, Förderung von Einzelmaßnahmen u.a.) eingestellt. Beim Ferienprogramm wurden alle Einsparungsmöglichkeiten genutzt und für die Spielstadt Mini-Burgkirchen werden auch Förderungen gewährt. Bezüglich des Jugendtreffs muss mit Zuschussrückzahlungen gerechnet werden, wenn der Betrieb eingestellt würde. Mit Vermietungen des Jugendtreffs (z.B. für Geburtstagsfeiern u.a.), wie es von der Arbeitsgruppe Haushalt vorgeschlagen wurde, können die Kosten kaum reduziert werden. Sollte dies möglich sein, wird dieser Vorschlag auch umgesetzt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine weitere Reduzierung des Jugendetats äußerst bedenklich wäre. Es wäre zu befürchten, dass bei weiteren Einschränkungen Probleme in anderen Bereichen entstehen.
Die Arbeitsgruppe Haushalt und die Teilnehmer an der Klausurtagung haben vorgeschlagen, keine weiteren Kürzungen vorzunehmen. Die Kostenunterdeckung bei den Haushaltsansätzen 2010 beträgt 48.550 €. Wesentliche Kostenerhöhungen sind in der derzeitigen Finanzsituation nicht möglich. Es wäre allenfalls eine graduelle Anhebung denkbar. Eine Anhebung auf 50.000 € wäre aus Sicht der Verwaltung noch vertretbar.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Mittel für die Jugendarbeit nicht weiter zu reduzieren. Die Kostenunterdeckung wird jedoch auf 50.000 € begrenzt.
Sportförderung
Die Sportvereine Gendorf-Burgkirchen und Hirten leisten seit Jahrzehnten wertvolle Arbeit in den verschiedensten Bereichen des kommunalen Lebens. Besonders auf die von den Sportvereinen geleistete Jugendarbeit und die Integrationsarbeit könnte schwerlich verzichtet werden. Bei einer Einstellung bzw. übermäßig starken Einschränkung der Sportförderung würden Strukturen zerstört, die nicht ausgeglichen werden können. Der Erhalt der Sportanlagen dient, trotz der in den Pachtverträgen mit den Sportvereinen enthaltenen Verpflichtungen auch dem Erhalt gemeindlichen Vermögens, zumal die Kosten von den Sportvereinen nicht aufgebracht werden könnten. Bürgermeister Dr. Merz weist auf die existenzielle Gefährdung des Vereins hin, falls keine Zuschüsse bezahlt werden.
Sportverein Gendorf-Burgkirchen
Der Gemeinderat beschließt mit 21: 4 Stimmen, an der Förderung der Sportvereine grundsätzlich festzuhalten, da eine Einstellung bzw. größere Kürzungen Strukturen des gesellschaftlichen Lebens, der Jugend- und der Integrationsarbeit nachhaltig gefährden würden. Nachdem die Haushaltskonsolidierung jedoch auch bei der Sportförderung Einsparungen erfordert, wird die künftige Förderung für den Sportverein Gendorf-Burgkirchen um 10.000,00 €/Jahr gekürzt.
Sportverein Hirten
Der Gemeinderat beschließt mit 21: 4 Stimmen, die künftige Förderung des Sportvereins Hirten, entsprechend dem Verhältnis der Kürzung für den Sportverein Gendorf-Burgkirchen zu kürzen. Die Förderung für den Sportverein Hirten wird somit um 1.700,00 €/Jahr gekürzt.
Forstbesitz/Grünflächen/Spiel- und Bolzplätze/Wanderwege
Forstbesitz
Die Gemeinde besitzt laut Forstbetriebsgutachten 29.11 ha (85 Tagwerk) eigenen Wald, der auf 43 Flurstücke zersplittert ist. Die Bewirtschaftung dieser Waldgrundstücke durch den Bauhof und Fremdfirmen kostet die Gemeinde durchschnittlich 7.763 € im Jahr. Hierbei sind die Verwaltungskosten noch nicht eingerechnet. Die Anforderungen an den Eigentümer von Waldflächen nehmen in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht ständig zu. Deswegen ist damit zu rechnen, dass die Kosten der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes weiterhin steigen werden.
Ein Verkauf von Waldgrundstücken wäre derzeit sehr günstig, da allgemein eine rege Nachfrage nach Waldflächen besteht. Auch für die gemeindlichen Waldflächen liegen bereits Anfragen vor. Ein Teil der Waldfläche könnte derzeit zu guten Preisen veräußert und somit langfristig Einsparungen erreicht werden. Einige Teilflächen sind jedoch schon wegen des Grundstückszuschnittes oder der geografischen Lage nicht für eine Bewirtschaftung geeignet und daher nicht leicht zu veräußern. Zum Teil wären vor einer Veräußerung noch vermessungstechnische Zerlegungen erforderlich. Die Kosten die dadurch entstehen schmälern den Verkaufserlös.
Das gemeindliche Bauamt weist darauf hin, dass die Grundstücke Fl.-Nr. 80/2 (Halsbachtal komplett) sowie Fl.-Nr. 1428 und 1795/1 aus bisherigen Zielen der Ortsentwicklung bzw. strategischen Gründen nicht veräußert werden sollten.
Mit Schreiben vom 10.06.2010 bat die CSU, die Möglichkeiten eines Verkaufes von Waldbesitz (für zur Aufgabenerfüllung nicht benötigter Flächen) der Gemeinde Burgkirchen zu überprüfen. Weiter wird ausgeführt: „Sicherlich wird durch den Verkauf von Immobilien nur ein finanzieller Einmaleffekt erzielt. Aber die Haushaltszahlen der vergangenen Jahre lassen vermuten, dass der Aufwand für Unterhalt und Pflege unserer Waldgrundstücke den erwirtschafteten Ertrag übersteigt und so auch langfristige Einsparungen möglich sind. Ein Verkauf von Waldflächen stellt aus Sicht unserer Fraktion auch keine „Preisgabe“ von Naherholungsgebieten oder wertvollen, naturnahen Lebensräumen dar. Zahlreiche Beispiele – auch in unserer näheren Umgebung – zeigen, dass auch privatwirtschaftlich genutzter Wald diesen Funktionen durchaus gerecht wird.“
Der Gemeinderat beschließt aufgrund der äußerst angespannten Leistungsfähigkeit wie folgt mit den Grundstücken zu verfahren:
Das Grundstück Fl.-Nr. 1811 soll im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung des Friedhofes im Eigentum der Gemeinde bleiben. Das Grundstück Fl.-Nr. 31/4 könnte generell veräußert werden. Es sollte jedoch versucht werden mindestens 1.000 € Verkaufserlös zu erzielen. Die Grundstücke Fl.-Nr. 1027/7, 1647, 80/2 und 1802 sollen weiter im Eigentum der Gemeinde gehalten werden. Für die Grundstücke Fl.-Nr. 388, 34/3, 40541, 42/5 und 74 besteht kein gesonderter Bedarf. Eine Veräußerung kann in Betracht gezogen werden sofern Interessenten vorhanden sind. Es sollte jedoch nicht explizit ein Interessent gesucht bzw. die Grundstücke ausgeschrieben werden. Das Grundstück 1792 ist nochmals näher zu prüfen. Sollte die auf dem Grundstück befindliche Baumschule künftig nicht mehr gebraucht werden, wird jedoch ein Verkauf befürwortet. Die Grundstücke 1795/1 und 1428 sind gemeinsam zu bewerten. Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich für die Veräußerung der Grundstücke aus. Es ist jedoch eine vertragliche Vereinbarung zur Nachzahlung zu treffen, für den Fall, dass die Grundstücke später zu Bauland werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Grundstücksverhandlungen zu führen und die Ergebnisse dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Beschluss wird mit 23 : 2 Stimmen gefaßt.
Grünflächen
Die Gemeinde ist Eigentümerin von Grünflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 250.000 m². Die Pflege der Grünflächen beinhaltet im Wesentlichen das Mähen von Rasen und Wiesenflächen, die Gehölzpflege, die Pflege von Blumenbeeten und Verkehrsinseln sowie die Pflege und Kontrolle von Straßenbäumen. Auch Bereiche der Grünflächenpflege der Gemeindewerke (Freibad, Kläranlage) wurden vom Bauhof erledigt.
| Mäharbeiten | 43.000 m² intensiv fünf mal im Jahr 42.000 m² extensiv zwei mal im Jahr | 215.000 m² 84.000 m² |
| Gehölzpflege inkl. Verkehrsinseln | 135.000 m² zwei mal im Jahr | 270.000 m² |
| Blumenbeetpflege | 1.000 m² fünf mal im Jahr | 5.000 m² |
| Straßenbaum Pflege und Kontrolle |
| 2.000 Stück |
Die Kosten für die Grünflächenpflege beträgt gem. Haushaltsansatz 2010 rund 150.000 € (rd. 207.000 € im Jahr 2008 und 2009). Die größeren Einsparungen gegenüber den Haushaltsansätzen der Vorjahre lagen bei den Bauhofleistungen mit 28.000 € und im Unterhalt 10.000 €. Dabei werden etwa 90.000 € für Personalkosten, 30.000 € für Material, Pflanzen und Fremdvergaben, 4.000 € für Geräte, 8.000 für Fahrzeuge, 10.000 € für verschiedene Betriebsausgaben sowie 4.500 € für Zahlungen an den Landschaftspflegeverein veranschlagt. Die Einstellung der Zahlungen an den Landschaftspflegeverein würde nach Prüfung und Vergleich Mehrkosten (Eigenleistung / Fremdvergabe) verursachen. Bislang wurden vom HH-Ansatz 84.500 € (ohne 3. Quartal Bauhof) ausgegeben. Die mögliche Einsparung durch die Reduzierung der Intensivpflege wurde mit 5.000 € beziffert.
Generell bleibt festzustellen, dass der Vergabeanteil von Bauhofleistungen für die Grünflächenpflege in Burgkirchen im Vergleich zu den umliegenden Kommunen und Städten bislang bereits sehr hoch war.
In Anlehnung an TZ 26 der überörtlichen Prüfung durch den BKPV
Hierzu ist angedacht, künftig Verrechnungslöhne für das Bauhofspersonal sowie Verrechnungssätze für die eingesetzten Fahrzeuge und Maschinen sachgerecht zu ermitteln und ein aussagekräftiges Berichtswesen (Aufschreibung der geleisteten Arbeitsstunden, der durchgeführten Tätigkeiten, der Fahrzeug- und Gerätestunden sowie des eingesetzten Materials und deren Zuordnung zu den einzelnen Objekten) einzuführen. Dadurch wird es möglich, die Aufgaben – um dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zu genügen – daraufhin zu untersuchen, ob und in welchem Umfang sie ebenso gut von Privaten erledigt werden können (Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO).
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Intensivpflege (Mäharbeiten) von fünfmal jährlich auf maximal viermal jährlich zu reduzieren. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Wechselbepflanzungen durch kostengünstigere bzw. pflegeleichtere Bepflanzungen oder pflanzfreie Lösungen ersetzt werden können.
Spiel- und Bolzplätze
Die Gemeinde ist Eigentümerin von Grundstücken auf denen sich Spiel- und Bolzplätze sowie eine Skateranlage befinden. Der Unterhalt liegt im „Normaljahr“ bei ca. 40.000 €. (Ersatzbeschaffungen, Geräte, Maschinen, Fremdvergabe Rasenschnitt Bolzplätze (fünf Schnitte im Jahr) etc.). Der Bauhof ist im Haushalt mit rd. 20.000 € für Kontrollgänge und Reparaturen auf Bedarf, für Baum- und Strauchschnitt, Rasenschnitt usw. enthalten. Im Jahr 2010 wurden bislang erst 16.500 € inkl. Bauhofleistungen ausgegeben.
Berücksichtigt wurden unter anderem auch Aspekte der demografischen Entwicklung sowie der politischen Zielsetzung für die Entwicklung der Gemeinde Burgkirchen. (Mittelfristig notwendige Reduzierungen in freiwilligen Leistungen wie Freibad, Musikschule etc. könnte die Wichtigkeit von Plätzen, Ruhezonen und Naherholungsbereichen wesentlich erhöhen.)
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Spielplatz am Auweg bei der Kleingartenanlage (Nummer 1.3) aufgrund des guten Zustandes der Geräte noch solange als möglich beizubehalten ohne dafür Mittel bereit zu stellen. Es soll dazu versucht werden z.B. eine Patenschaft durch Gartenbauverein für die Pflege und Kontrolle des Spielplatzes zu erreichen. Weiter ist der Spielplatz aufzugeben. Der Spielplatz in der Kantstraße auf der Oberen Terrasse (Nummer 1.5) soll beibehalten werden. Die geplanten Spielplätze in der Schusterbauerstraße auf der Oberen Terrasse (Nummer 1.9) sowie in der Ablestraße in Hirten (Nummer 1.10) sollen nicht errichtet werden. Sie werden beide als nicht notwendig erachtet. Der Spielplatz im Naherholungsgebiet Halsbachtal (Nummer 1.7) soll erhalten bleiben. Die Arbeitsgruppe Haushalt sieht hierin einen stark frequentierten und wichtigen Spielplatz. Der Bolzplatz in der Pfaffinger Straße (Nummer 2.3) soll nicht mehr weiter betrieben werden. Der Bolzplatz in der Altöttinger Straße nah dem C-Platz (Nummer 2.2) ist nach Meinung der Arbeitsgruppe jedoch weiterhin notwendig. Die Verwaltung hat in Rücksprache mit der InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG (ISG) für den Bolzplatz wie auch den Skaterplatz die beide auf dem Grundstück der ISG Flurnummer 974 vereinbart, dass der Pachtzins für die nächsten beiden Jahre erlassen wird. Alle weiteren Spiel- und Bolzplätze werden als notwendig erachtet und sollen beibehalten werden.
Wanderwege
Die Gemeinde unterhält seit Jahren verschiedene Wege. Zur Haushaltsposition Wanderwege zählen das Kehren bzw. Freischneiden vom Naturlehrpfad im Halsbachtal, zweier Wege am Margarethenberg (Zugs-Bäcker-Weg, Staffleberg – Pfarrer-Preis-Weg ist offiziell gewidmet -) sowie verschiedene nicht gewidmete Alzwege mit Unterhalt von Ruhebänken.
Nach Aussage des Bauamtes liegt der notwendige Minimalansatz bei 1.000 € im Jahr zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Die Verwaltung schlägt vor den Haushaltsansatz bis auf weiteres für die nächsten Haushaltsjahre von ca. 10.000 € auf 2.000 € zu reduzieren.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig aufgrund der äußerst angespannten Leistungsfähigkeit den Haushaltsansatz für Wanderwege bis auf Weiteres auf 2.000 € zu reduzieren.
Volkshochschule
Die von der Gemeinde für den Betrieb der Volkshochschule Kosten sind grundsätzlich zu den freiwilligen Leistungen zu rechnen. Über die Mietkosten hinausgehende Kosten, wie z.B. die Barzuschüsse kann die Gemeinde aufgrund der angespannten Finanzlage nicht mehr aufbringen. Für das Jahr 2010 hat die Stadt Burghausen die von der Gemeinde Burgkirchen zu erbringenden Barzuschüsse übernommen. Aufgrund der haushaltsrechtlichen Bestimmungen kann eine weitere Unterstützung auf Darlehensbasis nicht in Anspruch genommen werden. Wenn die erforderlichen Barzuschüsse nicht durch Dritte übernommen werden, ist ein Ausstieg aus der Volkshochschule Burghausen-Burgkirchen unvermeidbar.
Der Gemeinderat stellt einstimmig fest, dass von der Gemeinde im Jahr 2011 und voraussichtlich darüber hinaus keine über die Mietkosten (ca. 29.000 €) hinausgehenden Zuschüsse gewährt werden können. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz an der VHS Burghausen-Burgkirchen a.d.Alz ist nur möglich, wenn die notwendigen Barzuschüsse von Dritten übernommen werden.
4.2 Pflichtaufgaben
Schule Hirten
Grundsätzlich ist festzustellen, dass es Pflichtaufgabe der Gemeinde ist, den Sachaufwand für die Volksschulen zu. Auch bei Pflichtaufgaben gilt, dass diese im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erfüllen sind. Da es sich bei der Grundschule Burgkirchen a.d.Alz organisatorisch um eine Grundschule handelt, in der an drei Standorten Unterricht erteilt wird, war im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auch zu prüfen, ob der Betrieb der Außenstellen (Hirten und Holzen) Sparpotential bietet.
Die rückläufige Entwicklung der Schülerzahlen, die zur Verfügung stehenden Schulräume in Gendorf, der Raumbedarf der Wirtschaftsschule am Standort Holzen u.a. wurden in die Betrachtungen mit einbezogen. Derzeit ist festzustellen, dass eine Unterbringung aller Grundschüler am Standort Gendorf nur mit erheblichen Einschränkungen möglich wäre.
Anhand der rückläufigen Geburtenzahlen ist mit weiter rückläufigen Schülerzahlen zu rechnen. Ein langfristiger Erhalt des Grundschulstandortes Hirten kann daher weder zugesagt noch in Aussicht gestellt werden.
In der Podiumsdiskussion mit der Bürgerinitiative zum Erhalt der Schule Hirten wurden die Argumente der Bürgerinitiative vorgetragen. Vorbehaltlich einer Entscheidung des Gemeinderates erklärte Bürgermeister Dr. Merz, dass wegen der Entwicklung der Schülerzahlen aus seiner Sicht ein Grundschulbetrieb in Hirten noch für zwei weitere Schuljahre (2011/2012 und 2012/2013) denkbar wäre. Dazu wies Bürgermeister Dr. Merz jedoch darauf hin, dass nicht unbeträchtliche Unterhalts- und Sanierungsmaßnahmen im Schulgebäude und der Sporthalle absehbar sind. Bezüglich der Kosten für den Betrieb und Unterhalt des Schulgebäudes werden von der Bürgerinitiative die von der Gemeinde genannten Kosten wegen möglicher Gegenrechnungen (z.B. Schülerbeförderung, Gebäudeunterhalt auch bei Aufgabe des Schulstandortes u.a.) in Frage gestellt. In der Diskussion waren auch der Sportbetrieb in der Sporthalle bei Aufgabe des Schulbetriebs und die beschränkten Möglichkeiten einer anderen Nutzung des Schulgebäudes wichtige Themen.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorbehaltlich schulorganisatorischer Notwendigkeiten, einen Schulbetrieb am Standort Hirten für weitere zwei Schuljahre zu ermöglichen. Über Unterhalts- und Sanierungsmaßnahmen, die für den Schulbetrieb notwendig sind, ist gesondert zu entscheiden. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Bürgerinitiative, der Schulleitung, dem Schulamt und der Elternvertretung die Möglichkeiten des weiteren Schulbetriebs in Hirten zu untersuchen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Wegen des für den SV Hirten wichtigen Sporthallenbetriebs sind die Vertreter des SV Hirten bei Bedarf in die Gespräche einzubinden.
Feuerwehren
Die Gemeinden müssen Feuerwehren zum Brandschutz und zur technischen Hilfeleistung als Pflichtaufgabe vorhalten (Art. 1 BayFwG). Das BaFwG schreibt weiter vor, dass organisatorisch selbständige Freiwillige Feuerwehren für einzelne Ortsteile einer Gemeinde zu erhalten sind, soweit sie die Aufgaben nach Art. 4 Abs. 1 BayFwG erfüllen können. Allenfalls wären freiwillige Zusammenschlüsse denkbar. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Freiwilligen Feuerwehren evtl. im Bereich des Hochwasserschutzes zusätzliche Aufgaben zu übernehmen haben. Dazu wäre ausreichend Personal und Ausrüstung erforderlich.
Der Gemeinderat stellt einstimmig fest, dass bei den Freiwilligen Feuerwehren bereits die letzten Haushaltsansätze äußerst sparsam angesetzt wurden. Über notwendige Anschaffungen und Investitionen ist gesondert zu entscheiden.
4.3 Einnahmen
Grundsteuern
Die Hebesätze für die Grundsteuern wurden für das Jahr 2009 von 300 % auf 310 % und 2010 auf 330 % angehoben. Eine weitere Anhebung innerhalb von 3 Jahren sollte derzeit nicht erfolgen.
Gewerbesteuer
Bereits seit dem Steuersenkungsgesetz 2001 führte ein gemeindlicher Gewerbesteuerhebesatz von unter 360 % theoretisch zu einer „Wirtschaftsförderung“ bei den Einzelunternehmen und Personengesellschaften, da die Unternehmen neben dem Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe auch eine pauschale Anrechnung des 1,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer geltend machen konnten, die betreffenden Gemeinden diese Steuerersparnis aber nicht abschöpften. Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 schaffte der Gesetzgeber zwar die pauschale Verrechnungsmöglichkeit mit der Einkommensteuer und den Betriebsausgabenabzug der Gewerbesteuer ab, verbesserte aber im Gegenzug die Verrechnungsmöglichkeit der tatsächlich bezahlten Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer auf das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrages. Für Kapitalgesellschaften, die die Gewerbesteuer nicht auf die Körperschaftsteuer anrechnen dürfen, wurde der Körperschaftsteuersatz auf nun 15 % (vorher 25 %) abgesenkt.
Nach Expertenmeinung bedeutet dies, dass ein Gewerbesteuerhebesatz von 400 % bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften belastungsneutral sei. Kapitalgesellschaften würden zwar durch diesen Hebesatz höher belastet, allerdings wäre die Gesamtsteuerbelastung erst bei einem Hebesatz von ca. 490 % so hoch wie bei einer Personengesellschaft.
In welchem Umfang die Gemeinden aufgrund des Unternehmenssteuerreformgesetzes mit Einbußen bei den Steuereinnahmen rechnen müssen, kann derzeit noch nicht exakt abgeschätzt werden. Jedoch empfiehlt der BKPV, die Hebesatzgestaltung eingehend zu überprüfen und die Hebesätze im Sinne der obigen Ausführungen anzupassen.
Vom Gemeinderat ist zu entscheiden, ob ab dem Haushaltsjahr 2011 der Gewerbesteuerhebesatz angemessen angehoben werden soll. Festzustellen ist, dass die Mehreinnahmen zu 100 % bei der Gemeinde verbleiben, da wegen des Nivellierungssatzes (234 Punkte bei der Kreisumlage) von den Mehreinnahmen weder Kreisumlagen noch eine Gewerbesteuerumlagen abzuführen ist. Eine Anhebung des Hebesatzes um 10 Punkte würde Mehreinnahmen von ca. 240.000 €/Jahr (Grundlage – 8 Mio. Gewerbesteuereinnahme) bedeuten. Die Gewerbesteuerbelastung würde um ca. 3 % steigen. Eine Hebesatzanhebung ist auch auf Vorauszahlungen ab dem Jahr 2011 und Gewerbesteuernachzahlungen für die Jahre ab 2011 anwendbar.
GR Voderhuber merkt an, dass eine solche Gewerbesteueranhebung aber die zahlreichen mittelständigen Burgkirchner Unternehmen empfindlich treffen würde.
GR Wüst stimmt dem zu, außerdem findet er es ein schlechtes Signal wenn Burgkirchen als einzige Kommune so stark von der regional üblichen Gewerbesteuer abweicht. Das könnte katastrophale Außenwirkungen zeigen.
GRin Burggraf weist darauf hin, dass gerade der Burgkirchner Mittelstand sehr viel für das gesellschaftliche Leben tut, sei der Burgkirchner Advent, Viva la Mama oder die Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.
GR Wüst formuliert folgenden Beschussvorschlag:
Der Gemeinderat sieht im Rahmen der Haushaltskonsolidierung keinen Anlass für eine Erhöhung der Gewerbesteuer. Unabhängig davon kann der Bürgermeister ein informatives Gespräch mit dem Gewerbeverein führen.
Der Beschuss wird mit 20 : 5 Stimmen gefaßt.
Beiträge und Gebühren
Beiträge und Gebühren für Wasser, Abwasser, Friedhof sind derzeit kostendeckend kalkuliert. Für Anhebungen besteht derzeit kein Raum. Bei den Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen ist darauf zu achten, dass diese entsprechend der geltenden Satzungen erhoben werden.
4.4 Sonstige Einsparungen deren Ermittlung und Umsetzung bereits beschlossen oder auf die Verwaltung übertragen wurden.
Bürgermeister Dr. Merz informiert, dass die Arbeitsgruppe Haushalt eine ganze Reihe kleiner Einsparmöglichkeiten an die Verwaltung zur Prüfung und Umsetzung vergeben hat, wie z.B. von Porto-, Telefon-, Fuhrparkkosten über kleinere Gebühren bis hin zu Infoblättern und Vereinsarbeit. Bürgermeister Dr. Merz verliest eine Viertelstunde die zahlreichen Punkte. Vom Gemeinderat wird keine Ablehnung der Vorschläge vorgenommen.
Der Gemeinderat stimmt den Vorschlägen der Arbeitsgruppe Haushalt sowie den Maßnahmen der Verwaltung einstimmig zu.
HINWEIS:
Die Vorstehenden Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushaltskonsolidierungskonzept und der für den Haushalt 2011 notwendigen haushaltsrechtlichen Genehmigungen.
TOP 5
Bekanntgaben
5.1 Trennvorhang Turnhalle Schule Holzen
Der Trennvorhang wird in dieser Woche angebracht
5.2 Bedarfszuweisung
Mit Schreiben vom 10.12.10 wurde eine rückzahlbare Bedarfszuweisung in Höhe von 500.000,- € in Aussicht gestellt. Diese werden im Haushalt 2011 berücksichtigt und mit dem LRA abgesprochen.
GRin Burggraf fragt nach, da eine zurückzuzahlende Bedarfszuweisung ja ein Darlehen darstellt. Laut LRA dürften ja keine zusätzlichen Darlehen für den laufenden Betrieb aufgenommen werden. Bürgermeister Dr. Merz informiert, dass diese Bedarfszuweisungen im Grunde ein Darlehen sind, aber im Haushalt nicht als solche ausgewiesen werden müssten.
5.3 Kuglstadl
Der Weiler Kuglstadl hatte um Umgemeindung nach Burghausen gebeten. Dies wurde zwischenzeitlich genehmigt.
5.4 Personalrat
Der Personalrat verzichtet im Anbetracht auf die gespannte Haushaltssituation erneut auf einen Zuschuss zur Personalratsarbeit.
TOP 6
Wünsche und Anfragen
6.1 GR Schäffler erkundigt sich, ob das Gutachten für einen Hochwasserschutz in Hirten schon in Auftrag gegeben worden ist. Bürgermeister Dr. Merz teilt mit, dass sich so ein Gutachten nach den Fließströmen des Grundwassers richtet. Da dies je nach Witterung und Jahreszeit unterschiedlich zu bewerten. Zwischenzeitlich werden Gespräch mit der FFW und dem WWA geführt, wie eine mittelfristige Lösung aussehen könnte.
6.2 GRin Kaleta appelliert an die Bürger, aus Sicherheitsgründen im Dunkeln möglichst mit Warnwesten Schnee zu schaufeln.
6.3 GRin Stautner bedauert, dass bei einer so wichtigen Sitzung so wenig Gäste anwesend waren.
6.4 GRin Burggraf weist darauf hin, dass die Anzeigentafeln im Foyer modifiziert werden müsste. So ist z.B. noch Herr Blain aufgeführt, der schon vor ½ Jahr das Rathaus verlassen hat oder Herr Olbort steht noch nicht als Kämmerer auf der Tafel.
6.5 Bürgermeister Dr. Merz weist auf den Adventsmarkt von Do. – So. im oberen Ortszentrum hin.
6.6 GR Rasch fragt, ob und wann über den schriftlichen Antrag zum Tetrafunk beraten wird. Ihm ist als Umweltreferent dazu noch zahlreiches Info-Material zur Verfügung gestellt worden, das er bei Bedarf gerne zur Durchsicht weiter geben kann.
Bürgermeister Dr. Merz erklärt, dass sich die Verwaltung über die Vorgehensweise wie z.B. Bürgerinformation o.ä. noch nicht im Klaren ist.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.
Bericht und meine Sicht über die Gemeinderatssitzung vom 09.11.2010
Rita Burggraf:
Es ist die erste Gemeinderatssitzung, die Bürgermeister Dr. Merz seit August 2010 wieder hält (Urlaub, Bandscheibenvorfall).
Die Gemeinderäte Johann Schwanner und Claudia Hausner (bis TOP 6.3) sind entschuldigt.
1. Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“ – 3. Änderung
Der Bauausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung mit der 3. Satzungsänderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Grasset“ befasst. Er empfiehlt dem Gemeinderat die Änderung zu billigen. Es geht hier um die Erhöhung der Wandhöhen. Auf die Begründungen und Beschlüsse der letzten Sitzungen wird hingewiesen.
Der Gemeinderat nimmt die Empfehlung des Bauausschusses auf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung durchzuführen.
Der Satzungsentwurf kann im Rathaus im Bauamt eingesehen werden.
Der Beschluss wird mit 21: 2 Stimmen gefasst.
2. Erschließungskostenabrechnung Seilerring – 2. Teil
Der Seilerring in Hecketstall ist zum 11.10.2010 endgültig hergestellt. Die Kosten sind auf die Anlieger umzulegen. Der spezifische Betrag pro m² ist 4,694859 €. Drei Grundstücke betreffen die Gemeinde. Da einige Grundstücke der Gemeinde gehören und ein Teil bereits vorab abgerechnet wurde, ist durch die Abrechnung mit echten Einnahmen von 17.744,96 € zu rechnen.
Bruno Obermaier verweist auf eine Feuerwehrprüfung, bei der festgestellt wurde, dass die Wasserversorgung im Brandfall etwas gering ist. Bürgermeister Dr. Merz erklärt, dass die Wassermenge den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es wurde bereits die Möglichkeit eines Löschwasserteiches im Kooperation mit den ansässigen Gewerbebetrieben angedacht.
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, die erstmals endgültige Herstellung des Seilerrings 2. Teil zum 11.10.2010 festzustellen und die Verwaltung zu beauftragen, die Erschließungskosen in der genannten Form abzurechnen.
Einstimmiger Beschluss.
3. Gastschulbeiträge für die Praxisklassen
Derzeit besuchen 13 Schüler die Praxisklasse. 12 Schüler wurden von anderen Gemeinden unserer Praxisklasse zugewiesen.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, den Gastschulbeitrag in Höhe von 1.200.- € / Schüler / Schuljahr von den Heimatgemeinden der Schüler einzufordern.
Der Gemeinderat beschließt, für die Gastschüler der Praxisklasse ab dem Schuljahr 2010/2011 einen Gastschulbeitrag in der jeweils festgelegen Höhe nach Ar. 10 BaySchFG i.V.m. § 7 AV-BaySchFG, derzeit 1.200,- € / Schüler / Schuljahr zu erheben.
Einstimmiger Beschluss.
4. Zuschussantrag Sportverein Hirten e.V.
Der Sportverein Hirten e.V. beantragt mit Schreiben vom 30.03.2010 einen Betrag von 7.200.- € für den laufenden Betrieb. Ein entsprechender Verwendungsnachweis wird vorgelegt. Aus dem Verwendungsnachweis ist ein deutlicher Sparwille des SV Hirtens erkennbar. Der Zuschuss dient vorwiegend dem Unterhalt der Sportanlagen.
Der Gemeinderat beschießt, den SV Hirten e.V. einen Jahres- Zuschussbetrag in Höhe von 7.200.-€ zu gewähren.
Einstimmiger Beschluss.
5. Bekanntgaben
In der ungarischen Partnerstadt Kazincbarcika gab es Kommunalwahlen. Bürgermeister Sitka ist wieder gewählt worden. Außerdem hat er Zwillinge bekommen.
Sein Stellvertreter 2. Bürgermeister hat ebenfalls Nachwuchs bekommen.
Der Agenda-Arbeitskreis Bürgerintegration hat erneut einen Preis vom „Bündnis für Integration und Toleranz“ erhalten. Der Gemeinderat gratuliert hierzu.
Die Einwohnerentwicklung in Burgkirchen ist rückläufig.
Einwohner zum 31.12.2009: 10.483
Einwohner zum 30.09.2010: 10.441
Höchststand der letzen 10 Jahre waren ca. 250 Einwohner mehr.
Zum Hochwasserschutz in Hirten wurde ein Fragebogen an alle betroffenen gesandt. Hierbei ging es um eine Eigenbeteiligung der Vorteilszieher (hier Anlieger, Grundstückeigentümer) bei Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz. 97 % der rückläufigen Fragebögen sprechen sich gegen eine Eigenbeteiligung aus.
Den Hochwasserschutz kann auch von der Freiwilligen Feuerwehr übernommen werden. Die Hochwasserwarnung vom Chiemsee her kommt so frühzeitig, dass die FFW rechtzeitig Schutzmaßnahmen errichten kann.
6. Wünsche und Anfragen
Bruno Obermaier, Feuerwehr-Referent, lädt den Gemeinderat ein, im Anschluss an eine der nächsten Sitzungen die Feuerwehr zu besichtigen und sich mit den Aufgaben vertraut zu machen.
Dieter Wüst ist erstaunt, dass die geplante Sondersitzung einen öffentlichen Teil haben soll.
Gemäß bisherigen Aussagen sollte es sich um eine Art Klausursitzung handeln in der Absichtserklärungen erfolgen sollen. So waren auch die Aussagen in der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung, die die Klausursitzung vorberaten hat. Die Beschlüsse zu diesen Themen müssen anschließend ohnehin in einer öffentlichen Sitzung gefasst werden. Außerdem soll von der Verwaltung eine Tagesordnung mit den wichtigsten Themen erstellt werden, um eine optimale Vorbereitung in den Fraktionen zu ermöglichen.
Martin Knöbl stimmt dieser Aussage vollinhaltlich zu.
Kämmerer Olbort erklärt, dass die Fraktionen einen Ordner mit den Themen erhalten.
Bürgermeister Dr. Merz sagt zu, die Einladung hinsichtlich einer nichtöffentlichen Klausurtagung mit detaillierter Tagesordnung zu ändern.
Stefan Rasch, Umweltreferent, berichtet über die Inhalte des umfassenden Forstgutachten, das dieses Jahr erstellt wurde. Das Forstgutachten hat eine Gültigkeit von ca. 20 Jahren. Hier wird auch darauf hingewiesen, dass kleinere Forstflächen verkauft werden könnten.
Bürgermeister Dr. Merz verweist zu diesem Thema auf die Klausursitzung, da sich der Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung hierzu bereits Gedanken gemacht hat.
Klaus Kölbl erkundigt sich, inwieweit hinsichtlich der „Bautätigkeiten“ bei der Kleingartenanlage an der Burghauser Straße schon etwas unternommen wurde.
Herr Gassenmeyer informiert, dass das Landratsamt darüber Bescheid weiß. Es obliegt nicht der Zuständigkeit der Gemeinde.
Rita Burggraf formuliert den Antrag, die Burgkirchner Vereine mehr zu unterstützen. Sie beantragt, jedem Verein einmal im Jahr einen Raum im Bürgerzentrum kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Vereine können frei wählen, welchen Raum sie nutzen wollen. Die Reinigung muss vom Verein gestellt werden – ähnlich wie bei der Vermietung der Halsbachtalhütte.
2. Bürgermeisterin Rita Burggraf erinnert an die lange Abwesenheit des 1. Bürgermeisters durch Urlaub und Krankheit von ca. 2 Monaten. Sie bedankt sich bei der Verwaltung für gute und unproblematische Unterstützung und Zusammenarbeit während dieser Vertretungszeit.
Paul Apfelböck erkundigt sich nach den Aktivitäten für einen neuen Wirt für den Alzkahn.
Bürgermeister Dr. Merz und Herr Eimannsberger, Leiter der Burgkirchner Wohnbau, erklären, dass möglichst Kosten sparende Maßnahmen zur Findung eines Wirtes angestellt wurden. Bisher wurde von teuren Anzeigen in Fachzeitschriften abgesehen.
Aus der Mitte des Gemeinderates entsteht der Wunsch, nun über die Landkreisgrenzen hinaus nach einem Wirt zu suchen, d.h. auch in Fachzeitschriften zu annoncieren.
Maria Huber erkundigt sich erneut nach einem WLAN-Anschluss in der Bibliothek.
Bürgermeister Dr. Merz bezweifelt die Dringlichkeit bzw. die Notwendigkeit des Anschlusses. Bibliotheksleiter Thomas Geigenberger soll nach der Häufigkeit der Anfragen befragt werden.
Bernhard Voderhuber erkundigt sich nach den Grundstücksverkäufen am Seilerring.
Bürgermeister Dr. Merz informiert, dass sich der Interessent aufgrund der querenden Stromleitung noch nicht entschieden hat.
Stefan Rasch berichtet über die geplante Aufstellung von Funkmasten. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben Unterlagen über die Auswirkung der Strahlungen übergeben. Die Unterlagen kann er gerne an Interessierte zur Einsicht weitergeben.
Heidi Stautner, Partnerschaftsreferentin, berichtet von einem Brief einer Schülerin aus der ungarischen Partnerstadt Kazincbarica. Die Schülerin sucht in den Sommerferien eine Gastfamilie. Wer Interesse hat, soll sich bitte melden.
Heidi Stautner lädt zum Totensonntag an das jährliche Gedenken am Kindergrab im Friedhof der Kirche St. Johann ein.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 12.10.2010.
In Vertretung von 1. Bürgermeister Dr. Merz (Erkrankung) wurde die GR-Sitzung von der 2. Bürgermeisterin Rita Burggraf geleitet.
Frau Burggraf gratuliert Fr. Munt, Hr. Kölbl, Fr. Hausner und Fr. Staudtner zu ihren Geburtstagen.
Tagesordnungspunkt (TOP) 1
Nutzungsänderung des bestehenden Verkaufsmarktes mit Imbiss in eine Schank- und Speisewirtschaft / Sanierungsgebiet Ortsmitte / § 34 BauGB / Innenbereich ohne Bebauungsplan
Hintergrund:
Das Vorhaben befindet sich im Sanierungsgebiet Ortsmitte der Städtebauförderung in einem Mischgebiet. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht nicht. Ein gleich lautender Bauantrag wurde im August 2009 vom Vorpächter berreits vorgelegt und im Gemeinderat am 01.09.2009 bereits zugestimmt. Die Art der Nutzung mit Schank- und Speisewirtschaft ist im Mischgebiet allgemein zulässig. Für die Nutzung sind nach der Stallplatzsatzung 6 Stellplätze nachzuweisen. Dieser liegt dem Bauantrag bei.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Verkaufsmarktes mit Imbiss in eine Schank- und Speisewirtschaft in der Martin-Ofner-Straße 1a zu zustimmen.
TOP 2
Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“ – 3. Änderung / Änderung des Kniestocks
Hintergrund:
In der September-Sitzung des Gemeinderates haben die Bauwerber einen Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses in Grasset (Pfefferweg) gestellt und darin den Antrag auf Befreiung von der Kniestockhöhe von derzeit 1,2 m im Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“ beantragt. Nachdem es sich bei der Festlegung des Kniestocks im Bebauungsplan um eine grundsätzliche Festlegung für den gesamten Randbereich des Bebauungsplans handelt, ist zu überprüfen, ob diese Regelung generell geändert werden soll. Zusätzlich hat das Landratsamt Altötting mit zwei Schreiben mitgeteilt, dass bei fünf weiteren bereits errichteten Einfamilienhäusern in diesem Baugebiet die Kniestockhöhe tatsächlich nicht eingehalten worden ist. Die Gemeinde wurde deshalb um grundsätzliche Überprüfung gebeten, ob diese Festsetzung geändert werden könnte in der Hinsicht, dass anstatt des bisherigen Kniestocks eine Wandhöhe festgelegt wird. Herr Weber schlägt eine Wandhöhe von 4,8 m vor. Dies stellt eine Erhöhung des Kniestocks um rund 25 cm nach bisheriger Form dar. Anzumerken ist, dass einer der Bauherrn diese Wandhöhe noch überschreitet, jedoch vom Landratsamt Altötting geduldet werden könnte.
Bewertung: Das Bauamt schlägt deshalb vor, im vereinfachten Verfahren die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 „Grasset“ durchzuführen. Inhaltlich soll im Teil B „Bauordnerische Festsetzungen“ die Ziff. 1.1.2 der 1. Satz mit dem Kniestock gestrichen werden. In Ziff. 1.1.3 im 1. Satz soll die Wandhöhe auf 4, 6 m bzw. auf 4,8 m festgelegt werden Der Änderungsbereich für die Wandhöhe mit 4, 8 m wird auf die Nord-, Westseite und die Südseite des Bebauungsplans eingegrenzt. Die Wandhöhe von 4,6 m soll für die Gebäudereihe östlich des Apfelbaumwegs Hausnummer 1 bis 21 (ungerade) und Birnbaumweg 2, 4, 6 und 8 gelten. Mit dieser Änderung wird es den Bauherren, die bereits einen erhöhten Kniestock errichtet haben, ermöglicht, durch einen Tekturplan die bisher rechtswidrige Bauweise zu bereinigen und künftigen Bauherren eine Richtschnur für die maximale Wandhöhe gegeben werden. Der Bereich mit 1 + Dachgeschoss im östlichen Bebauungsplangebiet soll nur moderat auf eine Wandhöhe von 4,6 m geändert werden, um mögliche Probleme mit der Bebauung am Kastanienweg zu vermeiden.
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen, der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 „Grasset“ im vereinfachten Verfahren durchzuführen. Inhalt der Änderung ist die Streichung des Kniestocks und die Festlegung einer Wandhöhe von 4,6 m bzw. 4,8 m für die bisher mit I+D ausgewiesenen Bereiche des Bebauungsplangebietes.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der Bebauungsplanänderung vorzubereiten.
TOP 3
Außenbereichssatzung Gufflham
Hintergrund:
Mit Schreiben vom 23.06.2010 haben 8 Grundstückseigentümer aus dem Bereich Gufflham den Antrag auf Außenbereichssatzung für den Ortsteil Gufflham gestellt. Begründet wird der Antrag damit, dass das alte Gebäude Gufflham 6 für den Enkel des früheren Besitzers erhalten bleiben soll. Zwischenzeitlich fand eine Ortsbesichtigung durch einen Vertreter des Sachgebietes Bauaufsicht des Landratsamtes Altötting statt.
Außerdem hat der Bau- und Umweltausschuss vor seiner Oktober-Sitzung den möglichen Bereich besichtigt und mit den Antragsstellern vor Ort gesprochen. Dabei wurde klar, dass es den Antragstellern nicht um die Ausweisung einer Außenbereichssatzung geht, sondern vielmehr um den Erhalt des Anwesens Gufflham 6. Daraufhin hat der der Bau- und Umweltausschuss nach Beratung festgestellt, dass die Ausweisung einer Außenbereichssatzung nicht sinnvoll erscheint. Es soll jedoch die Duldung des Bestands des alten Anwesens Gufflham 6 erreicht werden.
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, keine Außenbereichssatzung für Gufflham zu beschließen.
Der Bestand des alten Anwesens Gufflham 6 soll weiterhin geduldet werden.
TOP 4
Eisenbahnkreuzungsgesetz / Änderung der Kreuzungsvereinbarung für den Bahnübergang in Pirach
Hintergrund:
Der Gemeinderat hat in seiner Juli-Sitzung den Kreuzungsvereinbarungen für die Bahnübergänge in Hecketstall, Pirach und Mad zugestimmt. Dabei war in § 5 der Vereinbarung für den Bahnübergang bei km 25,455 (St 2107) ein gemeindlicher Anteil von brutto 42.000 € veranschlagt. Die Regierung von Oberbayern hat diese Kreuzungsvereinbarung nicht genehmigt, nachdem die Südost-bayernbahn dabei alle Kosten für den Umbau des Bahnübergangs der Gemeinde verrechnen wollte. Einige der Kosten betreffen jedoch den Umbau der St 2107 und somit den Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Traunstein. Die Südostbayernbahn hat nun der Gemeinde Burgkirchen eine neue Kreuzungsvereinbarung vorgelegt, in der der gemeindliche Anteil für den Umbau der Kreuzung in Pirach auf brutto 26.800 € festgelegt wird. Die restlichen Kosten für den Umbau sind vom staatlichen Bauamt Traunstein in Höhe von 15.200 € zu tragen. Über diese neue Kreuzungsvereinbarung ist ein Beschluss des Gemeinderats herbeizuführen. Die Verwaltung war bisher der Ansicht, dass auch die Kosten für den Umbau der einmündenden Gemeindestraße in die St 2107 zu tragen sind.
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, der Kreuzungsvereinbarung vom 13.09.2010 für den Umbau des Bahnübergangs bei Bahn-km 25,455 der St 2107 und dem Bau eines Gehwegs mit geschätzten Kosten von 26.800 € brutto zu zustimmen. Der bereits gestellte Antrag auf Bezuschussung durch die Regierung von Oberbayern nach dem Bayer. Gemeindeverkehrs- und Finanzierungsgesetz ist entsprechend zu berichtigen.
TOP 5
Feststellung der Jahresrechnung 2008
Hintergrund:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechung 2008 gemäß Art. 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geprüft und empfiehlt dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2008 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt festzustellen:
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| Verwaltungshaushalt | Vermögenshaushalt | Gesamthaushalt |
| Summe bereinigter SOLL-Einnahmen |
23.734.077,83 €
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5.259.147,35 €
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28.993.225,18 €
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| Summe bereinigter SOLL-Ausgaben |
23.734.077,83 €
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5.259.147,35 €
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28.993.225,18 €
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Herr Olbort erläutert die Zahlen zur Jahresrechnung 2008.
GR Apfelböck als Vorsitzender des Rechnnugsprüfungsausschusses mahnt die Überstunden in bestimmten Abteilungen an. Er würde sich auch ein Bestandsverzeichnis für die gemeindlichen Einrichtungen (z.B. Feuerwehr usw.) wünschen.
GR Appfelböck schlägt die Entlastung der Verwaltung vor.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung 2008 fest und erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) einstimmig die Entlastung für das Haushaltsjahr 2008.
TOP 6
Zuschussantrag – Sportverein Gendorf-Burgkirchen
Hintergrund:
Der Sportverein Gendorf Burgkirchen beantragt, wie auch in den vergangenen Jahren, einen Zuschuß zur Unterhaltung der Sportstätten in Höhe von 69 T€, sowie eine Unterstützung für die Jugendarbeit in Höhe von 5 T€.
Dieser Zuschuß dient zur Finanzierung der anfallenden Kosten im Jahr 2011 für das Alzstadion und die Tennisanlagen (Gas, Wasser, Strom, Darlehen, Versicherungen, Löhne, Steuern usw.).
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag des SV Gendorf-Burgkirchen auf Gewährung des Zuschusses für 2011 zu zustimmen.
TOP 7
Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Hintergrund:
Die Arbeitsgruppe Haushalt hat sich in der September-Sitzung mit den Anmerkungen des Rechnungsprüfers im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu den Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Gemeinderatstätigkeit beschäftigt. Dazu wurde darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat in der August-Sitzung 2009 bereits eine Kürzung der Aufwandsentschädigungen in Höhe von ca. 20 % beschlossen hat. Eine weitere Kürzung wäre wegen des von Gemeinderatsmitgliedern geforderten hohen Einsatzes nicht angemessen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die in anderen vergleichbaren Kommunen des Landkreises gewährten Aufwandsentschädigungen zu ermitteln.
Nachdem der Bau- und Umweltausschuss und der Werkausschuss in Personalunion und in unmittelbarer Folge am gleichen Sitzungstag zusammentreten, schlägt die Arbeitsgruppe Haushalt jedoch vor, künftig für Sitzungen dieser beiden Ausschüsse die Sitzungsentschädigung nur einmal zu gewähren. Nach § 3 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird den Gemeinderatsmitgliedern für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld von 20 € je Sitzung gewährt. Wenn das Sitzungsgeld künftig nur einmal gewährt werden soll, muss die Satzung geändert werden. Eine entsprechende Änderung ergäbe eine Einsparung in Höhe von 200 € je Sitzung des Werkausschusses (10 Mitglieder x 20 €). Bei durchschnittlich 6 Werkausschusssitzungen beträgt die jährliche Einsparung 1.200 €. Wegen der halbjährlichen Abrechnung der Aufwandsentschädigungen (Dez. bis Mai bzw. Juni bis November) wurde im Entwurf ein rückwirkendes Inkrafttreten am 01.06.2010 gewählt. Der Entwurf der Änderungssatzung wurde dem Landratsamt Altötting als Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung übersandt. Seitens des Landratsamtes wird darauf hingewiesen, dass ein rückwirkendes Inkrafttreten problematisch sein kann, weil es in abgeschlossene Tatbestände eingreift. Ein rückwirkendes Inkrafttreten wäre dann möglich, wenn beim Beschluss alle Gemeinderatsmitglieder anwesend sind und der Beschluss einstimmig gefasst wird (Anmerkung: Es waren nicht alle GR-Mitglieder anwesend).
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den vorgelegten Entwurf der dritten Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts als Satzung. Die Änderungssatzung tritt am 01.12.2010 in Kraft. Die beschlossene Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil der Niederschrift.
TOP 8
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb - Änderung
Hintergrund:
Mit rechtskräftigem Urteil vom 25.01.2010, Az. 20 B 09.1553, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass sich die Befugnis des Eigenbetriebs einer Gemeinde zur Erhebung von Abgaben für leitungsgebundene Einrichtungen und zum Erlass entsprechender Abgabenbescheide nicht aufgrund gesetzlicher Ermächtigung ergibt. Für die Übertragung solcher Befugnisse bedarf es konkreter gemeindlicher Organisationsakte, etwa durch Festschreibung in der entsprechenden Abgabesatzung oder Betriebssatzung. Eine solche Übertragung kann nicht rückwirkend erfolgen.
Mit dem Urteil wurde eine seit Jahrzehnten gepflogene Rechtsanwendung aller bayerischen Kommunen als rechtswidrig erkannt. Selbst das vom Bayerischen Innenministerium 1995 veröffentlichte Satzungsmuster enthält keine spezielle Ermächtigung für Eigenbetriebe zur Erhebung von Kommunalabgaben.
Zusätzlich zu den Änderungen, die aufgrund der Rechtsprechung erforderlich sind, wurden aus § 2 Abs.1 der Eigenbetriebssatzung das Eisstadion „Keltenhalle und die Sportgaststätte „Keltenstuben“
herausgenommen.
Auch wenn dieses Urteil beim Bayerischen Gemeindetag, den Rechtsaufsichtsbehörden und den
Kommunen auf Unverständnis stieß, ist die Eigenbetriebssatzung der Rechtsprechung anzupassen
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Gemeindewerke Burgkirchen a.d.Alz“ zu und beschließt diesen als Satzung. Die Beschlossene Änderungssatzung ist der Niederschrift beigefügt und gilt als Bestandteil des Beschlusses.
TOP 9
Bekanntgaben
- 2. BGM gibt bekannt, dass die Bürgerversammlung von 4. auf den 18. November 2010 verschoben wird.
Der Termin für die Bürgerversammlung in Hirten bleibt am 11.11.2010
- Herr Olbert bestätigt eine gute Qualität des Wassers im Gemeindebereich.
Das Wasser zur Wasserversorgung von Burgkirchen wird zu 70% aus dem Brunnen in Raitenhaslach und zu 30% aus dem Brunnen in Kastl entnommen. Die Problematik mit PFOA im Grundwasser (die Grenzwerte sind aber deutlich unterschritten) wird im Landratsamt behandelt. Aufgrund der stetig steigenden Nitratwerte im Grundwasser regt GR Wüst an, dass in einer der nächsten Bauausschusssitzung das Thema Nitrat behandelt wird.
- Der Burgkirchner Advent findet vom 16. -19. Dezember im Innenhof zwischen Bürgerzentrum und Rupertusstraße statt.
- Frau Burggraf teilt mit, dass sich Frau Reisinger anbietet das Blumenbeet vor dem Rathaus zu bepflanzen und zu pflegen.
TOP 10
Wünsche und Anfragen
- GR Wüst möchte nochmals klarstellen, dass sich der Gemeinderat im Juli 2010 einstimmig für die Weiterbeschäftigung von Frau Asenbeck entschlossen hat. Aufgrund des Einspruches des Personalrates wurde diese Entscheidung „gekippt“. Dies sollte in der Presse bitte doch nochmals ins rechte Licht gerückt werden.
- GR Huber fragt nach ob es möglich sei, in der Bücherei einen WLAN-Router zu installieren. Die Verwaltung wird dies prüfen.
- GR Rohracker berichtet über die offizielle Verleihung der Urkunde für die Schule in Burgkirchen zur Mittelschule
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.
Helmut Keck:
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung (so genannte Feriensitzung) am 07.09.2010.
In der Feriensitzung des Gemeinderates werden auch die Themen des Bau- und Umweltausschusses sowie des Werkausschusses vom Gemeinderatsgremium behandelt.
In Vertretung von 1. Bürgermeister Dr. Merz (Urlaub) wurde die GR-Sitzung von 2.Bürgermeisterin Rita Burggraf geleitet.
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Bürgerfragestunde
Keine Wortmeldung!
TOP 2
Baugesuche
1. Umbau der Keltenhalle zur Veranstaltungshalle / § 34 BauGB / Innenbereich ohne Bebauungsplan
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (mit 18 : 1 Stimmen), dem Umbau der Keltenhalle zur Veranstaltungshalle unter der Voraussetzung zu zustimmen, dass ein kompletter Stellplatznachweis für die neue Nutzung erbracht werden kann. Auf die fehlenden Unterlagen wird hingewiesen. Die Werbeanlage soll komplett auf der Grundstücksfläche erstellt werden.
Bei dem Umbau handelt es sich um eine Nutzungsänderung. Die Fläche ist im Flächen-nutzungsplan als Spiel- und Sportanlagen ausgewiesen. Nach der BayBO handelt es sich um einen Sonderbau, Bauklasse 5. Im Eingangsbereich der Keltenhalle werden geringfügige Änderungen vorgenommen. Zusätzlich werden Toiletten eingebaut und Fluchtwege nach Außen errichtet. Im Obergeschoss werden Lüftungsrohre und Ventilatoren zur Entrauchung eingebaut. Die dreieckigen Fassadenfenster werden geschlossen. An der Nordwest- und Südwestfassade werden Werbeanlagen angebracht.
Der Bauantrag enthält keine Angaben zur Art der gewerblichen Tätigkeit, zur Anzahl der möglichen Besucher, der notwendigen Stellplätze und zu den Baukosten. Die Umbauten im Gebäude müssen den aktuellen Vorschriften des Brandschutzes entsprechen. Ein Nachweis ist dem Landratsamt vorzulegen. Für 3.000 Besucher gilt der Stellplatzbedarf als nachgewiesen.
2. Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte / § 34 BauGB / Gendorf
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Anbau an die bestehende Doppelhaushälfte zu zustimmen.
Es entsteht eine neue Wohneinheit. Das Vorhaben befindet sich im ungeplanten Innenbereich. In der näheren Umgebung wurden bereits Doppelhäuser erweitert. Das Vorhaben fügt sind in die Umgebung ein. Ein weiterer Stellplatz als Carport wird nachgewiesen. Die Grundstücksnachbarn haben unterschrieben.
3. Sanierung und Umbau eines Wohnhauses / § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB / Thalhausen Sonstiger Außenbereich
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Bauantrag auf Sanierung und Umbau eines Wohnhauses zu zustimmen.
Der Bauantrag beinhaltet die Sanierung und angemessene Erweiterung des Bestands. Das Vorhaben fügt sich in die umgebende Bebauung ein. Die Grundstücksnachbarn haben unterschrieben. Die Außenbereichssatzung ist für diesen Bauantrag nicht erforderlich.
4. Neubau eines Einfamilienhauses / Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (mit 19 : 2 Stimmen), dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses unter Befreiung von der Kniestockhöhe auf 1,8 m und der Wandhöhe auf 4,6 m zu zustimmen.
Der Bauantrag entspricht bis auf die Gebäudehöhe den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Bauherr beantragt die Befreiung für einen Kniestock von knapp 1,8 m statt 1,2 m und eine Wandhöhe von 4,6 m anstatt von 4,3 m jeweils nach Bebauungsplan. Das Landratsamt Altötting überprüft derzeit die tatsächlichen Wandhöhen der bereits bestehenden Wohngebäude südlich des Pfefferwegs, nachdem festgestellt wurde, dass diese möglicherweise von mehreren Bauherren nicht eingehalten wurde. Sollte dies zutreffen, wird das Landratsamt Altötting voraussichtlich der Gemeinde vorschlagen, zu überlegen, ob der Bebauungsplan hinsichtlich der Wandhöhe geändert werden soll.
5. Antrag auf isolierte Befreiung von der Baugrenze und Baulinie für einen Carport § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 2 „Gendorf“
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (mit 20 : 1 Stimmen), dem Antrag auf isolierte Befreiung für die Baugrenze zu zustimmen. Für die Baulinie wird eine Befreiung bis zu einem Abstand von 0,5 m zur Straße hin abgelehnt, jedoch bis zu 2 m in Aussicht gestellt.
Der Carport überschreitet die Baugrenze um 2 m nach Süden und die Baulinie nach Osten um 4 m. Begründet wird die Lage mit der besseren Durchfahrt in das Grundstück. Zur Straße hin soll ein Abstand von 0,5 m eingehalten werden. Die Grundstücksnachbarn haben unterschrieben.
Im nördlichen Bereich dieser Straße wurde schon einmal von der Baulinie bis auf 2 m zur Straße befreit. Es sollte deshalb auch in diesem Fall nur eine Befreiung bis max. 2 m zur Straße erteilt werden, da alle anderen Gebäude die Baulinie eingehalten haben.
6. Bekanntgaben:
Nachdem mehrere Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes einhalten, wurde von der Verwaltung für diese Bauvorhaben jeweils eine Genehmigungsfreistellung erteilt.
- Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 47 „Wimpasing I“
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse“ (beim Altenheim(
- Einbau von zwei Balkonen / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 15 „Holzen IV“
TOP 3
Voranfrage für eine Photovoltaikanlage im Bereich Zäunach
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (mit 16 : 5 Stimmen), der Voranfrage auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Fl.-Nr. 471 der Gemarkung Dorfen aus den genannten Gründen nicht zu zustimmen und die Durchführung einer Bauleitplanung nicht in Aussicht zu stellen.
Hintergrund:
Der Antragsteller hat eine Voranfrage auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der Fl.-Nr. 471 der Gemarkung Dorfen gestellt. Die Anlage soll auf der Hangwiese südwestlich des Anwesens im Bereich Zäunach errichtet werden. Die Fläche wird an Hand eines Lageplans dargestellt. Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen sind der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen.
Nachdem in vielen Gemeinden Bayerns Wünsche zur Ansiedlung von Freiflächenphotovoltaikanlagen gestellt wurden, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern im November 2009 grundsätzliche Richtlinien aufgestellt. Danach soll als Ziel die Zersiedelung der Landschaft verhindert werden. Neubauflächen sollen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden. Ein Standort ohne Anbindung an eine Siedlungseinheit kann gemäß Landesentwicklungsplans nur in Sonderfällen, in denen eine Beeinträchtigung der Schutzgüter nicht zu befürchten ist, dargestellt werden. Das heißt, dass die Ausweisung von Photovoltaikanlagen nur an Standorten mit einer bestehenden Vorbelastung des Landschaftsbildes, deren Landschaftsraum nicht erheblich schützenswert ist, zugelassen wird.
Der Gemeinderat hat sich in der Novembersitzung 2009 bereits grundsätzlich mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen beschäftigt. Dabei hat der Gemeinderat beschlossen, dass im Gemeindegebiet Burgkirchen zukünftig Photovoltaikanlagen gemäß den Zielvorgaben des Landesentwicklungsprogramms nur in solchen Gebieten zugelassen werden sollen, die bereits mit sonstigen baulichen Anlagen, Strommasten oder Verkehrsanbindungen belastet sind, um eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszuschließen.
Der Antragsteller hatte bereits 2009 einen Antrag auf Ausweisung von anderen Flächen bei seinem Anwesen für eine Photovoltaikanlage gestellt. Dieser wurde auf Grund der Richtlinien des Innenministeriums abgelehnt.
Auch die Hangwiese auf der Fl.-Nr. 471 der Gemarkung Dorfen bei Zäunach erfüllen die Voraussetzungen des Innenministeriums nicht, da eine Anbindung an eine geeignete Siedlungseinheit nicht vorhanden ist. Weiter ist das Landschaftsbild in diesem Bereich noch völlig intakt und weist keinerlei Vorbelastungen auf. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, auch wenn die Lage nicht stark einsehbar ist, wäre damit verbunden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Ausweisung einer Photovoltaikanlage auf der Hangwiese der Fl.-Nr. 471 der Gemarkung Dorfen nicht durch Bauleitplanung vorzunehmen.
TOP 4
Außenbereichssatzung – Rehdorf West
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (mit 19 : 2 Stimmen), einer Außenbereichsatzung für den Bereich Rehdorf West grundsätzlich zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den betroffenen Grundstückseigentümern eine Informationsveranstaltung durchzuführen.
Hintergrund:
Der Antragsteller hat die Ausweisung einer Außenbereichsatzung unter Berücksichtigung der beantragten Errichtung eines Einfamilienhauses gestellt. In der Februar-Sitzung hat der Bau- und Umweltausschuss bereits einen Einzelbauantrag zur Errichtung eines Austragshauses zugestimmt. Dieser Bauantrag liegt zurzeit noch nicht endgültig bearbeitet im Landratsamt Altötting.
In der November-Sitzung hatte sich der Bau- und Umweltausschuss bereits grundsätzlich mit der Ausweisung von Außenbereichsatzungen – insbesondere für Thalhausen – beschäftigt. Dabei wurde darauf verwiesen, dass für den Ortsteil Rehdorf die Voraussetzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB ebenfalls erfüllt sind. Eine Rücksprache im Landratsamt Altötting ergab, dass nach Durchsicht des Lageplans eine Außenbereichsatzung auch für das Anwesen des Antragstellers eine Möglichkeit zum Bauen bieten kann. Eine entsprechende Grenzziehung ist möglich und wird aufgezeigt. Innerhalb dieses Bereiches sind bereits 11 bestehende Wohngebäude und ein Sägewerksbetrieb. Im Rahmen einer möglichen Außenbereichsatzung sind auf Grund der vorhandenen Baulücken noch 2 bis 3 zusätzliche Wohngebäude möglich.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag auf Ausweisung einer Außenbereichsatzung für den Bereich Rehdorf West grundsätzlich zuzustimmen und eine Informationsveranstaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern durchzuführen.
TOP 5
Wasserrechtliches Verfahren zur Entnahme von Grundwasser
Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG): Wasserrechtsverfahren zur Neuerteilung einer Bewilligung für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser für die Versorgung des Werkes Hart der Fa. AlzChem Trostberg GmbH.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Antrag der Firma AlzChem Trostberg GmbH auf Bewilligung und der Zutageförderung von Grundwasser für die Versorgung des Werkes Hart keine Bedenken vorzubringen.
Hintergrund:
Das Landratsamt Altötting hat der Gemeinde Burgkirchen mitgeteilt, dass die Firma AlzChem Trostberg GmbH unter Vorlage von Planunterlagen die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zum Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser für den Brunnen 10 mit einer maximalen Jahresmenge von 7,8 Mio. m³ und insgesamt für die Brunnen 1 bis 10 von 20 Mio. m³ pro Jahr beantragt hat. Die bisherige Genehmigung läuft zum 31.12.2010 aus und soll für die nächsten 30 Jahre erteilt werden. Das Landratsamt Altötting hat dazu die entsprechenden Planunterlagen übersandt. Diese Unterlagen sollen in der Zeit vom 13.09.2010 bis 12.10.2010 in der Gemeinde Burgkirchen während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt werden.
Gleichzeitig hat die Gemeinde Burgkirchen die Gelegenheit, bis 01.10.2010 eine Äußerung abzugeben. Nach Durchsicht der Unterlagen können Auswirkungen für die Gemeinde Burgkirchen, insbesondere auf die Grundwasserbrunnen, nicht erkannt werden. Der nächstgelegene Brunnen der Gemeinde Burgkirchen – die Wegerer Quelle – liegt am Südufer der Alz deutlich höher als die Brunnen der Firma AlzChem Trostberg GmbH, die nördlich der Alz liegen. Eine Beeinflussung des Brunnens der Gemeinde Burgkirchen hat in den letzten 30 Jahren nicht stattgefunden und kann ausgeschlossen werden.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, gegen diesen Antrag der Fa. AlzChem Trostberg GmbH auf Entnahme von Grundwasser weder Bedenken noch Anregungen vorzubringen.
TOP 6
Haushaltskonsolidierung / Erlass einer Wiederbesetzungs- und Beförderungssperre
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eine zunächst unbefristete Wiederbesetzungs- und Beförderungssperre zu erlassen.
Eine Wiederbesetzung frei werdender Stellen ist nur zulässig, wenn diese zur Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben zwingend erforderlich und unaufschiebbar ist.
Die Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit einer Wiederbesetzung ist ausführlich zu begründen, zu dokumentieren und mit geeigneten Unterlagen zu belegen.
Die Entscheidung über „zwingend erforderlich und unaufschiebbar“ trifft der Gemeinderat.
Hintergrund:
Das erforderliche und auch von der Rechtsaufsichtsbehörde (mit Bescheid vom 13.07.2010) geforderte Haushaltskonsolidierungskonzept wird von der Verwaltung mit Unterstützung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) derzeit erarbeitet. Sowohl ein Konsolidierungskonzept als auch die Gewährung von Bedarfszuweisungen nach dem FAG erfordern über die bisherigen Einsparungen hinaus weitere Sparmaßnahmen.
Im Rahmen von weiteren Sparmaßnahmen sind auch Optimierungsmöglichkeiten bei den Personalausgaben im sozialverträglichen Rahmen auszunutzen. Zielsetzung muss dabei eine dauerhafte Senkung der Personalkosten sein, soweit sich diese nicht bereits auf vergleichsweise niedrigem Niveau befinden. Zur Senkung der Personalkosten können verschiedene Maßnahmen in Betracht kommen, u. a. der Erlass einer Wiederbesetzungs- und Beförderungssperre. Das heißt, dass vor einer Wiederbesetzung zu prüfen ist, ob die Stelle noch notwendig ist oder in eine solche mit niedrigerer Besoldungs- bzw. Tarifgruppe umgewandelt werden kann. Zu berücksichtigen sind dabei auch die Möglichkeiten von Optimierungen der kommunalen Verwaltungsorganisation und interner Besetzungen von freiwerdenden Stellen. Höhergruppierungen von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis dem Tarifvertrag des „Öffentlichen Dienstes“ (TvöD) unterliegt, sind nach dem Tarifvertrag zu bewerten und sind von einer Beförderungssperre nicht betroffen. Die Beförderungssperre trifft ausschließlich Beamte, wobei sich unter sehr engen Voraussetzungen auch Beförderungsansprüche ergeben können.
Die Forderung nach einer Wiederbesetzungssperre wurde auch im Rahmen der derzeit laufenden Rechnungsprüfung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes mündlich vorgetragen und wird im Prüfungsbericht Niederschlag finden. Es wird empfohlen, den Beschluss kurzfristig zu fassen. Außerdem ergibt sich die Notwendigkeit aus einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom Februar 2008 zum Thema Gewährung von Bedarfszuweisungen gemäß Art. 11 FAG – Pilotprojekt „Struktur- bzw. Konsolidierungsbeihilfen“.
Vor jeder Ausnahme von der Wiederbesetzungssperre ist zu prüfen, ob eine Wiederbesetzung zur Erfüllung der Aufgaben zwingend erforderlich und unaufschiebbar ist. Die Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit ist ausführlich zu begründen, zu dokumentieren und zu belegen (z. B. Fallzahlen).
TOP 7
Bekanntgaben
- Hochwasserschutz Hirten im Bereich Thal am Anger
2. Bürgermeisterin Rita Burggraf berichtet über ein Gespräch mit dem Bayerischen Gemeindetag in München über eine mögliche Kostenbeteiligung der Vorteilsnehmer am Hochwasserschutz: In Zusammenhang mit dem geänderten Bayerischen Wassergesetz (Februar 2010) weist der Bayerische Gemeindetag darauf hin, dass sowohl die Ausbaupflicht (Artikel 39) als auch die Möglichkeit der Kostenbeteiligung der Vorteilsnehmer (Artikel 42) gegeben sind. Grundsätzlich ist die Gemeinde Burgkirchen für den Bereich Thal am Anger bezüglich des Hochwasserschutzes Ausbaupflichtig (Gewässer III: Ordnung). Jedoch nur solange die Finanzierung gesichert ist. Die finanzielle Leistbarkeit bzw. die Finanzierbarkeit kann ggf. auch durch Vorauszahlungen der Vorteilsnehmer erbracht werden. Der Hochwasserschutz im Bereich Thal am Anger wird weiter verfolgt. Über die Finanzierbarkeit des Projektes gibt es noch weiteren Klärungsbedarf (sowie auch Haftungs- und Regressfragen).
Unabhängig davon wird das Wasserwirtschaftsamt Traunstein (WWA-TS) demnächst eine Informationsveranstaltung mit den betroffenen Bürgern durchführen.
- Bürgerinformation „Ursachen und Auswirkungen der Finanzkrise“ in Hirten
2. Bürgermeisterin Rita Burggraf erinnert daran, dass die o. g. Info-Veranstaltung mit Bürgermeister Dr. Merz am Dienstag, den 21.09.2010 um 20.00 Uhr in Hirten im Gasthaus Röckenwagner statt findet.
- Verkaufsbuden der Gemeinde
Vor einigen Jahren wurde eine größere Anzahl an Verkaufsbuden, gemeinsam von der Gemeinde Burgkirchen und dem Gewerbeverband, angeschafft. Von der Gemeinde Emmerting ist nun eine Anfrage eingegangen, ob die Gemeinde Burgkirchen ggf. ihre Verkaufsbuden verkaufen würde. Daraufhin will nun auch der Gewerbeverband prüfen, ob er ebenfalls an einem Ankauf der restlichen Verkaufsbuden interessiert ist. Eine Entscheidung der Verwaltung darüber, ob die Verkaufbuden im Besitz der Gemeinde überhaupt zum Verkauft angeboten werden sollen, ist hierzu noch nicht erfolgt.
- Delegation der Gemeinde Burgkirchen in Groß-Sankt-Nikolaus
2. Bürgermeisterin Rita Burggraf bittet GR Meissner, kurz seine Eindrücke vom Besuch in Groß-Sankt-Nikolaus zu schildern. Meissner überbringt die herzlichsten Grüße des Bürgermeisters sowie des Stadtrates von Groß-Sankt-Nikolaus und hat viele positive Eindrücke vom Besuch in Rumänien mitgebracht. Groß-Sankt-Nikolaus befindet sich, auf Grund einer enormen Entwicklung der Wirtschaftskraft, in einem großen Aufschwung. Außerdem hat die Stadt einen Betrag in Höhe von 20 Mio. € für Infrastrukturmaßnahmen von der EU erhalten.
TOP 8
Wünsche und Anfragen
- Gemeinderat Wüst erinnert daran, dass der Bauhof aus Kostengründen letztes Jahr nicht die vorhanden Hinweisbanner zum Schulbeginn in der Nähe der Schulen angebracht hatte. Er bittet die Verwaltung darum, dass heuer die entsprechenden Hinweisbanner („Vorsicht - Schulbeginn“) wieder rechtzeitig zum Schulbeginn nächste Woche angebracht werden. Schließlich geht die Sicherheit der Schulkinder und speziell der ABC-Schützen (Schulanfänger) vor.
- Gemeinderat Kölbl bittet die Verwaltung, in Zusammenhang mit den beiden Kleingartenanlagen, demnächst über die erlaubte Bebauung in solchen Kleingartenanlagen zu informierten.
- Gemeinderätin Huber weist darauf hin, dass es im gesamten Bürgerzentrum kein WLAN gibt und bittet um entsprechende Prüfung, ob eine WLAN-Anlage angeschafft werden könnte.
- Gemeinderat Rasch bittet die Verwaltung darum, in einer der nächsten Sitzungen den Inhalt des so genannten Forstgutachtens vorzustellen.
Ende des öffentlichen Teils um 18.45 Uhr.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.
Brigitte Eisenrieder:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 10.08.2010
Tagesordnungspunkt (TOP) 1
Salzachzentrum Burghausen / Vorstellung der vorgesehenen Umbaumaßnahme durch Herrn Anton Steinberger
Hintergrund:
In Zusammenhang mit dem „Umbau Salzachzentrum“ hatte die Stadt Burghausen der Gemeinde die entsprechenden Unterlagen im Rahmen des Bauplanungsverfahrens zur Stellungnahme vorgelegt. Der Neubaukomplex wird eine Nutzfläche von ca. 18.000 m² haben, was sicher einen Einfluss auf den Kaufkraftabfluss in Burgkirchen haben wird. Darauf hat der Gemeinderat in der Juli-Sitzung hingewiesen und um eine Vorstellung des vorgesehenen Umbaus gebeten.
Herr Steinberger legte in anschaulicher Weise die langfristige Strategie Burghausens zur Stadtentwicklung dar. Das neue Einkaufs- und Aufenthaltszentrum soll ein breites und hochwertiges Angebot bieten. Herr Steinberger sieht in diesem Projekt einen wichtigen Faktor für die regionale Entwicklung sowie eine Stärkung der Wohn-, Lebens- und Aufenthaltsqualität, von der seiner Meinung nach auch Burgkirchen profitieren wird. Baubeginn soll im Januar 2011 sein, die komplette Fertigstellung bis Dezember 2012 erfolgen.
TOP 2
Vorläufige Haushaltsführung 2010
2.1 Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 13. Juli 2010
Der Gemeinderat nimmt den Inhalt des Bescheides vom Landratsamt (Rechtsaufsichtsbehörde) zum Haushalt 2010 zur Kenntnis.
Hintergrund:
Mit Bescheid des Landratsamtes Altötting (Rechtsaufsichtsbehörde) vom 13. Juli 2010 wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2010 der Gemeinde Burgkirchen beanstandet. Die Rechtsaufsichtsbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die gemeindliche Haushaltswirtschaft damit weiterhin nach den Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung des Art. 69 der Gemeindeordnung richtet. Im Jahr 2010 wurden sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt Ausgaben unter Beachtung des Art. 69 der Gemeindeordnung (rechtliche Verpflichtung oder notwendig und unaufschiebbar) getätigt. Ausgaben dürfen, unabhängig von deren Höhe, nur geleistet werden, wenn die Gemeinde dazu rechtlich verpflichtet ist oder wenn diese für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Darüber hat die Gemeinde zu entscheiden. Die mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmte und vom Gemeinderat beschlossene Prioritätenliste (GR-Sitzung am 29.04.2010) kann im Rahmen der für freiwillige Aufgaben zugestandenen 212.000 € wie die Erfüllung von Pflichtaufgaben betrachtet werden.
2.2 Befugnisse des Bürgermeisters
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (eine Gegenstimme), dem Bürgermeister während der Zeit der vorläufigen Haushaltführung die Befugnis zu übertragen, über Ausgaben und deren Unaufschiebbarkeit in Höhe von bis zu 8.000 € im Einzelfall zu entscheiden. Bei den Entscheidungen des Bürgermeisters sind Art. 69 der Gemeindeordnung und der nicht genehmigte Haushaltsentwurf 2010 in Verbindung mit dem Bescheid des Landratsamtes Altötting zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2010 vom 13.07.2010 zu beachten.
Weiter genehmigt der Gemeinderat aus Gründen der Rechtssicherheit die im Jahr 2010 bereits getätigten Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts auf der Grundlage der vorgelegten Listen. Die Übersichten über die bisherigen Ausgaben sind der Niederschrift als Anlage beigefügt und sind Bestandteil des Beschlusses.
Hintergrund:
Nach Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erledigt der Bürgermeister in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Die Gemeindeordnung definiert dabei nicht, bis zu welcher Höhe der Bürgermeister über Ausgaben in laufenden Angelegenheiten entscheiden kann. Der Gemeinderat hat dem Bürgermeister mit § 12 der Geschäftsordnung auf der Grundlage des Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung weitere Aufgaben zur Erledigung in eigener Zuständigkeit übertragen. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ist die Aufgabenübertragung, soweit sie haushaltsrelevante Ausgaben oder Verpflichtungen beinhaltet, nicht anwendbar, da ein Haushalt nicht vorliegt. Die Befugnisse des Bürgermeisters bzw. der Verwaltung für Ausgaben, die aufgrund rechtlicher Verpflichtungen (Gewerbesteuerumlage, Kreisumlage, Lohn- und Gehaltszahlungen, Zahlungen aufgrund bestehender Verträge usw.) oder aufgrund von Eilentscheidungen nach Art. 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung zu leisten sind, bleiben davon unberührt.
Die konsequente Anwendung der Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung bezüglich der Zuständigkeiten des Gemeinderates und des Bürgermeisters bzw. der Verwaltung beinhaltet erhebliche Rechtsunsicherheiten. Die Gemeinderatstätigkeit und auch die Tätigkeit der Verwaltung ist erheblich belastet, zumal schon bei kleineren Beträgen Gemeinderatsentscheidungen notwendig sein könnten. Aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Entlastung der Gemeinderats- und Verwaltungstätigkeit schlägt die Verwaltung deshalb vor, den Bürgermeister zu ermächtigen, über Ausgaben, sowie deren Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit in einer für die Gemeinderats- und die Verwaltungstätigkeit zweckmäßigen und angemessenen Höhe zu entscheiden. Seitens der Verwaltung wird eine Ermächtigung bis zu Beträgen in Höhe von 5.000 bis 8.000 € im Einzelfall für ausreichend und zweckmäßig gehalten. Dazu wird darauf hingewiesen, dass der Bürgermeister bei genehmigten Haushalten bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bis zu Beträgen in Höhe von 25.000 € im Einzelfall entscheiden könnte (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 a der Geschäftsordnung). Aus Gründen der Rechtssicherheit schlägt die Verwaltung weiter vor, die im Jahr 2010 bereits getätigten Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts nachträglich zu genehmigen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die verwaltungsmäßigen Abläufe nach der im Jahr 2009 eingeführten Haushaltssperre weiterhin Anwendung finden. Das heißt, dass für alle Ausgaben, also auch für Kleinbeträge, eine Mittelfreigabe durch die Finanzverwaltung im Rathaus erforderlich ist. Im Rahmen der Mittelfreigabe wird auch die Notwendigkeit und Unaufschiebbarkeit der Ausgaben geprüft.
TOP 3
Beteiligungsbericht 2007
Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2007 gemäß § 94 Abs. 3 GO zustimmend zur Kenntnis.
Hintergrund:
Auf Grund der Änderung des Kommunalrecht für gemeindliche Unternehmen (Artikel 86 Gemeindeordnung und folgende) ist die Gemeinde gehalten, nach Maßgabe des Artikels 94 Abs. 3 jährlich einen Bericht über alle Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts - an denen die Gemeinde mindestens 5 % Anteile hält - zu erstellen. Der Beteiligungsbericht ist dem Gemeinderat vorzulegen und zur Einsichtnahme durch die Bürger ortsüblich bekannt zumachen.
Im Jahr 2007 waren folgende Gesellschaften von der Berichtspflicht betroffen:
- BWG - Burgkirchner Wohnbau GmbH
- Biomasse-Heizwerk Burgkirchen GmbH und Co. KG
- Biomasse-Heizwerk Burgkirchen Verwaltung GmbH
- BIT - Bildungsakademie Inn-Salzach Technologiezentrum Gendorf GmbH
- Städtebund Inn-Salzach GmbH
- AUBG - Altöttinger Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH (nur nachrichtlich)
TOP 4
Biomasseheizwerk GmbH & Co. KG / Jahresabschluss 2009
Das Biomasseheizwerk hat das Geschäftsjahr 2009 mit einer ausgeglichenen Bilanz (kleiner Gewinn) abgeschlossen.
Der Gemeinderat stellt die Jahresabschlüsse der Biomasseheizwerk Burgkirchen GmbH & Co. KG und der Biomasseheizwerk Burgkirchen Verwaltung GmbH in der vorgelegten Fassung fest.
Hintergrund:
Das Biomasse-Heizwerk Burgkirchen GmbH und Co. KG wurde mit Vertrag vom 08.03.1995 errichtet und am 19.09.1995 im Handelsregister des Amtsgerichtes Traunstein eingetragen. Wie hat ihren Sitz in Burgkirchen. Einzige Komplementärin ist die Biomasse-Heizwerk Burgkirchen Verwaltung GmbH. Die Komplementärin ist zur Führung der Geschäfte allein berechtigt und verpflichtet.
Gegenstand des Unternehmens ist laut ³ 2 des Gesellschaftsvertrages die Errichtung und der Betrieb eines Biomasse-Heizwerkes zur Versorgung der gewerblichen und privaten Anschlussnehmer mit Wärme.
Die Biomasse-Heizwerk Burgkirchen GmbH und Co. KG wurde mit einem Kommanditkapital von damals 2,4 Mio. DM (entspricht heute etwa 1,23 Mio. €) gegründet. Auf Grund eines Gesellschafterbeschlusses im Jahr 2002 erfolgte eine Erhöhung des Stammkapitals auf nun knapp 1,75 Mio. €. Seitdem ist die Gemeinde Burgkirchen am gezeichneten Kapital der Biomasse-Heizwerk Burgkirchen GmbH und Co. KG zu 50,87 % beteiligt und hat ihre Einlage in voller Höhe erbracht. Das übrige Kommanditkapital entfällt auf Privatpersonen (vorwiegend aus der Landwirtschaft).
TOP 5
Bekanntgaben
5.1 Der Bürgermeister lädt zur Bürgerinformation am Dienstag, 17.08.10, um 20.00 Uhr ins Bürgerzentrum und am 21.09.10 in den Röckenwagner-Saal in Hirten ein.
5.2 Die Partnerstadt Groß Sankt Nikolaus lädt zur Ruga vom 3. bis 6. September eine Delegation von 5-6 Personen aus Burgkirchen ein. Interessierte sollen sich bis 21.08. bei Herrn Gassenmeyer melden.
5.3 Der Bürgermeister schlägt eine Besichtigung des Umspannwerks in Pirach durch den Gemeinderat vor. Dieser zeigt Interesse daran.
TOP 6
Wünsche und Anfragen
6.1 Gemeinderätin Huber fragt, ob die Unfallversicherung für Schüler unbedingt nötig sei oder eine freiwillige Leistung darstelle. Der Bürgermeister erachtet diese Versicherung für sinnvoll und zeigt sich erfreut, dass sie bisher noch nicht in Anspruch genommen werden musste.
6.2 Gemeinderat Wüst stellt für die FW-Fraktion den Antrag, das Thema kommunale Verkehrsüberwachung auf Grund der neuerlichen Querelen in einer der nächsten Sitzungen (möglichst Oktober) erneut auf die Tagesordnung zu setzen.
6.3 Gemeinderat Schwanner bittet um Auskunft in Sachen Anwesen Möstl. Der Bürgermeister will dazu im nichtöffentlichen Teil der Sitzung umfassend Auskunft geben.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.
Michael Windsperger:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 13.07.2010
Tagesordnungspunkt (TOP) 1
Außenbereichssatzung Thalhausen / Abwägung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, die Wertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in der geänderten Form vorzunehmen und die Einzeländerungen zu beschließen.
Auf Grund der vorgeschlagenen Änderungen ist die Außenbereichsatzung für Thalhausen erneut öffentlich auszulegen. In der erneuten Auslegung soll darauf hingewiesen werden, dass nur zu den neu beschlossenen Änderungen Stellung bezogen werden kann.
Hintergrund:
Der Gemeinderat hatte in seiner April-Sitzung beschlossen, für den Ortsteil Thalhausen eine Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB zu erlassen. Der Entwurf dieser Außenbereichssatzung wurde in der Zeit vom 17.04. bis einschließlich 18.06.2010 öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange und Grundstückseigentümer beteiligt. Verschiedene Träger öffentlicher Belange und eine Privatperson hatten ihre Stellungsnahmen abgegeben. Diese Stellungnahmen wurden in der Juli-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses behandelt, wo nötig entsprechende Einzelbeschlüsse und anschließend ein entsprechender Gesamtempfehlungsbeschluss (jeweils einstimmig) für den Gemeinderat gefasst.
TOP 2
Bebauungsplan „Salzachzentrum Burghausen“ / Stellungnahme der Gemeinde Burgkirchen
Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 f für den Bereich „Salzachzentrum“ der Stadt Burghausen zur Kenntnis Einwendungen werden nicht erhoben.
Hintergrund:
Die Stadt Burghausen hat der Gemeinde Burgkirchen schriftlich mitgeteilt, dass ein Bebauungsplan für das „Salzachzentrum“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden soll. Die Gemeinde Burgkirchen wird gebeten (bis 04.08.2010) eventuelle Bedenken oder Anregungen vorzubringen.
Die Bauleitplanung beinhaltet den Abbruch sämtlicher im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindlichen oberirdischen Gebäude, die Erweiterung der Tiefgaragen nach Süden sowie die Neuerrichtung eines Einkaufszentrums in Form einer zeitgemäßen innerstädtischen Mall mit ca. 16.000 m² Verkaufsfläche. Betroffen ist das Gelände in der Burghauser Neustadt zwischen Marktler Straße / Bahnhof / Badhöringer Straße und Robert-Koch-Straße. Die Gebäude sollen bis zu einer Wandhöhe von 12 m in einem Kerngebiet errichtet werden.
Wertung:
§ 13 a BauGB wurde mit dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006 in das Baugesetzbuch neu eingefügt. Darin heißt es, dass ein Bebauungsplan für die Nutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt weniger als 20.000 m², wobei die Grundflächen mehrere Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, mitzurechnen sind. Diese Vorgaben sind erfüllt. Weiter ist im Landesentwicklungsprogramm Burghausen als Mittelzentrum ausgewiesen. In den Zielen zum Landesentwicklungsprogramm unter Ziffer 2.1.7 heißt es, Mittelzentren sollen die Bevölkerung ihre Mittelbereiche mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs versorgen.
Selbst wenn man durch diese weitere Konzentration von Verkaufsflächen in Burghausen um die Erhaltung der mittelständischen Betriebe in der Ortsmitte von Burgkirchen a.d.Alz Sorge tragen muss, besteht nach Ansicht der Bauverwaltung keine Möglichkeit, gegen die Ausweisung dieses Bebauungsplans Einwendungen aus den oben genannten Gründen zu erheben.
Es wird vorgeschlagen, zum Bebauungsplan Nr. 29 f der Stadt Burghausen keine Stellungnahme abzugeben.
TOP 3
Erdgas Südbayern / Neuabschluss des Konzessionsvertrages
Der Gemeinderat beschließt einstimmig , den am 31.12.2008 ausgelaufenen Konzessionsvertrag vom 01.01.2009 bis 30.06.2011 zu verlängern.
Der Gemeinderat stimmt dem Vertragsentwurf zu und beauftrag die Verwaltung den Konzessionsvertrag mit der Erdgas Südbayern GmbH abzuschließen
Hintergrund:
Der am 16.08./14.09.1983 abgeschlossene Konzessionsvertrag mit Nachtrag 1 vom 15.07./31.07.1986 und Nachtrag 2 vom 15.07./21.07.1987 endete am 31.12.2003. Der Konzessionsvertrag wurde mit Vereinbarung vom 01.06./21.05.2001 bis zum 31.12.2008 verlängert.
Daraufhin hat die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz im Bundesanzeiger am 04.06.2009 bekannt gemacht, dass sie den Neuabschluss eines Gas-Konzessionsvertrages mit einer Laufzeit von 20 Jahren erwägt.
Als einzige Bewerbung ging am 18.08.2009 die von der Erdgas Südbayern GmbH ein. Am 15.03.2010 übersendete die Erdgas Südbayern GmbH den Entwurf eines Konzessionsvertrages. Dieser Konzessionsvertrag entsprach nicht den am 16.12.2009 vom Bayerischen Gemeindetag, Bayerischen Städtetag und dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. beschlossenen Muster-Konzessionsvertrag – Gas.
Am 10.05.2010 fand daher ein Gespräch mit der Fa. Erdgas Südbayern GmbH statt.
In Absprache mit der Erdgas Südbayern GmbH schlägt die Verwaltung vor, den Vorschlag der Erdgas Südbayern insoweit zu modifizieren, dass die Kosten für von der Gemeinde veranlasste Änderungen oder Sicherungen im öffentlichen Interesse über die Vertragslaufzeit von 20 Jahren zu 40 % von der Gemeinde und zu 60% vom GVU getragen werden (Mustervertrag = 10 Jahre 50/50, ab 11. Jahr 67/33).
- § 8 Vertragsdauer:
Der Gasversorger ist an einer 20-jährigen Vertragsdauer interessiert, um Investitionen mittel- und langfristig planen zu können.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag 10 + 10 Jahre zu vereinbaren, wobei nach 7 Jahren mit 3-jähriger Kündigungsfrist eine Auflösung des Vertrages gegeben ist.
Die Verwaltung empfiehlt eine Laufzeit von 20 Jahren, da eine Übernahme der Leitungsnetze durch die Gemeinde nach 10 Jahren sehr unwahrscheinlich ist. Auch haben unsere Nachbarstädte Altötting, Neuötting und Burghausen erst kürzlich einen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren im Stadtrat beschlossen.
- § 9 Ablösung der Versorgungsanlagen:
1. Wird der Vertrag mit dem bisherigen Vertragspartner nach seinem Ablauf nicht verlängert oder neu abgeschlossen, so sind die Regelungen des EnWG zu beachten.
2. Die Gemeinde ist verpflichtet, die auf Vertragsgrundstücken gelegenen, nach den vorstehenden Bestimmungen nicht überlassenen Anlagen des GVU nach Beendigung des Vertrags noch weiter zu dulden. Für Änderungen und Sicherungen an diesen Anlagen gilt auch nach Vertragsablauf § 5 entsprechend.
Die für die Grundstücksbenutzung aufgrund einer Dienstbarkeit zu zahlende einmalige Entschädigung richtet sich nach den üblichen Grundsätzen.
Nach dem Gespräch mit der Erdgas Südbayern GmbH war die Verwaltung bereit, der Alternative 1 zuzustimmen, da Alternative 1 sich auf die Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes bezieht. § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG regelt: „Werden solche Verträge (= Verträge von Energieversorgungsunternehmen mit Gemeinden über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen) nach ihrem Ablauf nicht verlängert, so ist der bisher Nutzungsberechtigte verpflichtet, seine für den Betrieb der Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen Verteilungsanlagen dem neuen Energieversorgungsunternehmen gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung zu überlassen.“
Ob die Überlassung durch einen Kauf bzw. einem Pachtverhältnis erfolgt, bleibt bei der gesetzlichen Regelung offen. Falls die Gemeinde nach 20 Jahren, wider Erwarten, das Netz übernehmen möchte, kann immer noch über eine mögliche Netzübernahme verhandelt werden.
GR Wüst bemängelt, nur ein Angebot (Fa. Erdgas Südbayern) abgegeben wurde.
Der Bürgermeister teilt darauf hin mit, dass das der Konzessionsvertrag offiziell ausgeschrieben wurde, aber nur ein Anbieter ein Angebot abgegeben hat.
TOP 4
Keltenhalle / privates Betreiberkonzept
Der Gemeinderat stimmt einstimmig einem möglichen Weiterbetrieb der Keltenhalle durch einen privaten Investor grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung, die skizzierten Rahmenbedingungen sowie den Erbaurechtsvertrag auszuarbeiten, mit der Rechtsaufsichtsbehörde abzustimmen und zur Beschlussfassung im nächsten Gemeinderat vorzulegen.
Hintergrund:
Aufgrund der allgemeinen Haushaltssituation der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz ist ein Weiterbetrieb der Keltenhalle durch die Gemeindewerke nicht finanzierbar.
Es wurde daraufhin verschiedene Konzepte der Werkleitung vorgestellt:
- Reduzierung der laufenden Betriebskosten durch ehrenamtliches Engagement und Mitwirkung durch den SVGB.
- Die zweite Alternative ist der Weiterbetrieb durch einen privaten Investor.
Die Vorstellung dieses Konzeptes durch Hr. Löwen fand am 01.07. in der Keltenhalle statt.
In der Werkausschusssitzung vom 06.07.2010 erfolgte die Nachbesprechung der Informationsveranstaltung vom 01.07.2010. Die Alternative „Weiterbetrieb der Keltenhalle durch einen privaten Investor“ fand durchwegs eine grundsätzliche Zustimmung.
Die Gemeinde Burgkirchen würde hierbei die Keltenhalle auf Basis eines Erbbaurechtsvertrages dem privaten Betreiber überlassen. Der Vertrag würde auf 50 Jahre geschlossen. Die entstehenden Kosten für den laufenden Unterhalt sowie mögliche Renovierungs- und Umbaumaßnahmen übernähme der Betreiber.
Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung würde die Keltenhalle inkl. aller getätigten Ein- und Umbauten an die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz zurückfallen; es würde dadurch keine Ablösesumme fällig.
Die Höhe des Erbauzinses sowie die rechtliche Vertragsgestaltung werden derzeit gemeinsam mit dem LRA geprüft.
GR Schwanner fragt nach der rechtlichen Seite in Bezug auf die Trainingszeiten für den SV Gendorf Burgkirchen
GR Wüst bittet darum, diese Frage im nicht öffentlichen Teil zu behandeln.
GR Meissner spricht sich für das neue Konzept aus.
GR Wüst bestätigt dies, weißt aber darauf hin, dass die Halle dann primär als Veranstalltungshalle genutzt wird, und erst in zweiter Linie für den sportlichen Betrieb. Weiters hofft er auf ein sicheres und erfolgreiches Konzept.
TOP 5
Bekanntgaben
- Der BGM teilt Details zum Volksentscheid „Nichtraucherschutz“ mit.
Wahlbeteiligung 33,9 %
Ja Stimmen 57,85 %
Nein Stimmen 42,15 %
z.B. Jugendtreff 44 % Ja Stimmen
Feuerwehr Dorfen 71 % Ja Stimmen
- Thema Kiesabbau Höresham:
Weder in Burgkirchen, noch beim Landratsamt, noch bei der Regierung von Oberbayern liegen Anfragen vor.
Lediglich bei den Alzwerken wurde eine Anfrage in Bezug auf eine neue Brücke über den Alzkanal gestellt.
Das Landratsamt gibt an, dass zurzeit keine neuen Kiesabbaumöglichkeiten benötigt werden.
GR Obermaier meint, dass die Interessenten für den Kiesabbau aus Österreich stammen, und dabei den Bahnausbau Tüssling-Freilassing im Blick haben
- Die Regierung von Oberbayern teilt mit, dass die Burgkirchner Musikhauptschule (wenn keine weiteren Einwände aufkommen) eine Mittel-Musik-Schule wird.
TOP 6
Wünsche und Anfragen
GR Riedhofer lädt alle Gemeinderatsmitglieder zum Sommerfest der AOW ein.
GR Apfelböck fragt wegen des undichten Glasdachs im BGZ nach.
Herr Schwunk bestätigt, dass nun 2 absolut unterschiedliche Gutachten vorliegen und somit die Schuldfrage noch nicht geklärt ist. Nun wird ein 3. Gutachten von einem „Obergutachter“ erstellt.
GR Apfelböck möchte den Stand über die Genehmigung des Haushaltes 2010 wissen.
Der BGM erläutert, dass die Kassenkredite wohl genehmigt werden, aber nicht die Höhe der „normalen Kredite“. In diesem Fall muss dann für jede Maßnahme ein Beschluss gefasst werden.
GR Kölbl weißt auf die, durch die Hitze entstandene, übergroße Längenausdehnung der Fußbrücke über die Alz hin, und bitte die Verwaltung die zu überprüfen.
GR Schwanner bemängelt die geringe Beteiligung der Gemeinderäte bei der Firmenpräsentation der Fa. Gore (neuer Betrieb im Industriepark Gendorf) in München.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.
Rita Burggraf:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 15.06.2010
Tagesordnungspunkt (TOP) 1
Kindergärten / Kinderhort
- Jahresabrechnungen für das Kindergartenjahr 2008 / 2009
- Haushaltspläne für das Kindergartenjahr 2009 /2010
Vor der Behandlung der Thematik Kindergarten beschäftigte sich der Kindergartenausschuss als Fach-Ausschuss intensiv mit den Zahlen und Jahresabrechnungen und sprach für den Gemeinderat Empfehlungen aus.
KINDERGARTEN ST. HEDWIG, GENDORF
Entsprechend der Empfehlung des Kindergartenausschusses beschließt der Gemeinderat,
- den endgültigen Zuschussbedarf aufgrund der Abrechnung für das Kindergartenjahr 2008/2009 in Höhe von 35.037,39 € gemäß § 3 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Träger (Ortscaritasverband Burgkirchen) und der Gemeinde festzustellen,
- von der vorhandenen Rücklage einen Anteil von 17.788,57 € des gesamten Zuschussbedarfs zu entnehmen, wodurch sich diese von bisher 47.788,57 € auf die Mindestrücklage von 30.000,00 € verringert,
- und gemäß § 3 Abs. 2 der o.g. Vereinbarung den Restbetrag des Verlustes (17.248,82 €) in Höhe von 70 % = 12.074,17 € (als Defizitausgleich) zu tragen,
- dem Haushalt für das Kindergartenjahr 2009/2010, der Einnahmen in Höhe von 485.889,39 € und Ausgaben in Höhe von 499.017,39 € ausweist, gemäß § 4 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde zuzustimmen.
Einstimmiger Beschluss
KINDERGARTEN ST. MARGARETHE, HIRTEN
- Entsprechend der Empfehlung des Kindergartenausschusses beschließt der Gemeinderat,
- die Abrechnung für das Kindergartenjahr 2008/2009, welche einen Überschuss in Höhe von 8.174,99 € ausweist, zur Kenntnis zu nehmen,
- den Überschussbetrag der Rücklage zuzuführen, wodurch sich diese von bisher 14.210,83 € auf nunmehr 22.385,82 € erhöht,
- dem Haushalt für das Kindergartenjahr 2009/2010, der Einnahmen in Höhe von 219.856,83 € und Ausgaben in Höhe von 219.010,99 € ausweist, gemäß § 4 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde zuzustimmen.
Einstimmiger Beschluss
PAUL-GERHARDT-KINDERGARTEN, HOLZEN
Entsprechend der Empfehlung des Kindergartenausschusses beschließt der Gemeinderat,
- die Abrechnung für das Kindergartenjahr 2008/2009, welche einen Überschuss von 63.364,94 € ausweist, zur Kenntnis zu nehmen,
- den Überschussbetrag der Rücklage zuzuführen, wodurch sich diese von bisher 18.000 € auf nunmehr 81.364,94 € erhöht.
- dem Haushalt für das Kindergartenjahr 2009/2010, der Einnahmen in Höhe von 358.714,96 €
- und Ausgaben in Höhe von 357.009,94 € ausweist, gemäß § 4 Abs. 1 der Vereinbarung
- zwischen dem Träger und der Gemeinde zuzustimmen.
Einstimmiger Beschluss
KINDERGARTEN ST. KONRAD, OBERE TERRASSE
Entsprechend der Empfehlung des Kindergartenausschusses beschließt der Gemeinderat, unter Vorbehalt der Klärung der Rücklagen,
- den endgültigen Zuschussbedarf aufgrund der Abrechnung für das Kindergartenjahr 2008/2009 in Höhe von 29.083,68 € gemäß § 3 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Träger (Pfarrkirchenstiftung Burgkirchen) und der Gemeinde festzustellen,
- von der vorhandenen Rücklage einen Anteil von 24.460,86 € des gesamten Zuschussbedarfs zu entnehmen, wodurch sich diese von bisher 42.460,86 € auf die Mindestrücklage von 18.000,00 € reduziert,
- und gemäß § 3 Abs. 2 der o.g. Vereinbarung den Restbetrag des Verlustes (4.622,82 €) in Höhe von 70 % = 3.235,97 € (als Defizitausgleich) zu tragen,
- dem Haushalt für das Kindergartenjahr 2009/2010, der Einnahmen in Höhe von 358.364,88 € und Ausgaben in Höhe von 389.789,68 € ausweist, gemäß § 4 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger (Pfarrkirchenstiftung Burgkirchen) und der Gemeinde zuzustimmen.
Einstimmiger Beschluss.
KINDERHORT, GENDORF
Entsprechend der Empfehlung des Kindergartenausschusses beschließt der Gemeinderat,
- den endgültigen Zuschussbedarf aufgrund der Abrechnung für das Kindergartenjahr 2008/2009 in Höhe von 3.348,12 € gemäß § 3 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Träger (Ortscaritasverband Burgkirchen) und der Gemeinde festzustellen,
- von der vorhandenen Rücklage den Zuschussbedarf von 3.348,12 € zu entnehmen, wodurch sich diese von bisher 14.810,84 € auf nunmehr 11.462,72 € verringert,
- dem Haushalt für das Kindergartenjahr 2009/2010, der Einnahmen in Höhe von 99.903,12 € und Ausgaben in Höhe von 98.103,12 € ausweist, gemäß § 4 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde zuzustimmen.
Einstimmiger Beschluss
TOP 2
Haushalt 2010
2.1 Haushaltsplan 2010
2.2 Finanzplanung 2009 bis 2013
2.3 Wirtschaftsplan GWB 2010
2.4 Stellenplan 2010
2.5 Haushaltssatzung 2010
Die diversen Unterpunkte des Tagesordnungspunktes Haushalt 2010 wurden gemeinsam behandelt.
Die Fraktionssprecher gaben ihre Stellungnahmen zum Haushaltsentwurf der Verwaltung ab:
Bernhard Voderhuber, CSU, sieht im vorliegenden Haushalt und vor allem in der Finanzplanung keine positive Zukunftsperspektive, da die Verschuldung ständig ansteigt. Er kritisiert die Verwaltung, dass hier keine anderen Planungen vorgelegt werden.
Dieter Wüst, Freie Wähler, lobt die positive Zusammenarbeit von Verwaltung, Bürgermeister und Rechtsaufsicht, die in dieser Weise bisher nicht vorhanden war. Er lobt die personelle Entscheidung des Bürgermeisters in dieser Sache. Auch Herr Wüst bemängelte die hohe Verschuldung in der Finanzplanung. Er erinnerte, dass es trotz dieser schwierigen finanziellen Situation gelungen ist, wichtige Institutionen zu halten, wie zum Beispiel Freibad, Kulturleben, Musikschule und Sportverein.
Er verwahrte sich gegen die häufig zu hörende Meinung, dass die Finanzkrise aufgrund des Bürgerzentrums entstanden ist. Der Gewerbesteuereinbruch war nicht vorhersehbar. Der Beschluss für ein Bürgerzentrum gründete bereits in den 70er Jahren. Mit dem Auszug der Hauptschule nach Holzen entstand lediglich die Diskussion, ob die alte Schule als Bürgerzentrum ausgebaut werden sollte oder ein neues Gebäude möglich ist. Das Raumprogramm war auf vielfachen Wunsch von Bürgern und Vereinen wesentlich umfänglich, als nun tatsächlich gebaut wurde. Der Umbau der alten Schule wäre laut kostspieligen Gutachten nicht günstiger gewesen als ein Neubau, hätte aber viele Zwänge bedeutet.
Michael Meissner, SPD, wies auf den grundsätzlichen Unterschied zwischen Sparen (= Zurücklegen von Übrigem, um sich etwas leisten zu können) und Streichen von freiwilligen Leistungen, weil man sich viele Dinge nicht mehr leisten könnte hin. Auch er weist auf die Erhaltung von vielen wichtigen Dingen von Freibad bis Sportförderung hin. Viele Dinge sind geschehen, um nachhaltig die Finanzsituation zu verbessern.
Gertrud Munt, Grüne, moniert die Kritik der CSU an der Verwaltung. Hier wird eine „Eierlegende Wollmichsau“ gewünscht. Sie dankt im Gegenteil der Verwaltung, dass sie in dieser schwierigen Zeit alles versucht, um die Lage zu ändern. Außerdem dankt sie den Bürgern, die aktiv geworden sind und mitgeholfen haben.
Gemeinderat Apfelböck kritisiert in der folgenden Diskussion den mangelnden Sparwillen, z.B. in der Personalplanung, die sogar eine Erhöhung vorsieht, obwohl die möglichen freiwilligen Leistungen der Kommune sinken. Das im Oktober beauftragte Gutachten über die möglichen Verwaltungsänderungen ist immer noch nicht abgeschlossen. Das Bauprogramm kann nur durch die Aufnahme von Schulden realisiert werden.
Herr Kämmerer Olbort informiert, dass die Konsolidierung des Haushaltes in den nächsten Jahren das tragende Element sein wird. Allein eine Finanzplanung kann nicht die Lösung der Probleme in Burgkirchen sein. Es müssen Beschlüsse gefasst werden, die Einfluss auf die Finanzplanung finden. Hier kann die Verwaltung dem Gemeinderat nicht vorgreifen.
Der Haushalt 2010 samt Finanzplanung, Wirtschaftsplan der GWB, Stellenplan und Satzung wird mit 16: 5 Stimmen beschlossen.
TOP 3
Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB / Klarstellungssatzung
Klarstellungssatzung Innenbereich Bergham
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, für die Teilflächen der Grundstücke Bergham 60, 61, 62 und 62 ½ eine Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB aufzustellen.
Hintergrund:
Der Sachbearbeiter im Landratsamt Altötting hat im Zuge des Bauantrages darauf hingewiesen, dass eine Baugenehmigung für die zweite Wohneinheit nur möglich ist, wenn nachgewiesen wird, dass diese von der Familie selbst genutzt wird. Dies ist nur dann nicht notwendig, wenn die Gemeinde für die unmittelbar neben dem Gewerbegebiet liegenden Gebäude eine so genannte Klarstellungssatzung (nach § 34 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB) erlässt, in der der Innenbereich genau definiert wird. Dieser Innenbereich muss jedoch so eng abgegrenzt sein, dass nur Erweiterungen des Bestandes möglich sind und ist als zusätzlich als Mischgebiet zu definieren. Damit gelten für beide Bereiche die gleichen Lärmemissionswerte, wobei die Lärmwerte der TA-Lärm für Mischgebiete einzuhalten sind. Diese Vorgehensweise wurde im Vorfeld mit dem Landratsamt Altötting abgestimmt. Für diese Ausweisung ist kein Verfahren notwendig, da es sich nur um eine deklaratorische Feststellung handelt.
TOP 4
Außenbereichssatzungen
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, dass für den mittleren Bereich von Plattenberg eine Außenbereichsatzung aufgestellt wird.
Der Beschluss wird mit 14: 7 Stimmen gefasst.
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, dass für Brandstätt eine Außenbereichsatzung aufgestellt wird.
Der Beschluss wird mit 14: 7 Stimmen gefasst.
Eine Außenbereichsatzung soll nach § 35 Abs. 6 BauGB nur dann ausgewiesen werden, wenn ein bebauter Bereich im Außenbereich vorhanden ist, der nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt ist und in dem eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist.
Der Vorschlag der Verwaltung und des Bürgermeisters bei der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses waren zunächst, dass für beide Bereiche keine Außenbereichsatzung erlassen wird, weil in beiden Fällen ggf. ein Präzedenzfall für weitere Bereiche im Außenbereich geschaffen werden könnte, für die dann zusätzliche Kosten durch Infrastrukturmaßnahmen (Straßenbau, Schulbus usw.) anfallen könnten. Der Bau- und Umweltausschuss hat dennoch mehrheitlich (mit 8:3 Stimmen) gegen den Empfehlungsbeschluss der Verwaltung gestimmt und somit den Weg für die beiden Außenbereichssatzungen geebnet.
Plattenberg: In der Gemeinderatssitzung vom 16.03.2010 stellte GR Rasch die Frage, ob eine Außenbereichsatzung in Plattenberg grundsätzlich möglich wäre. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 03.11.2009 wurde bereits überprüft, welche Bereiche grundsätzlich für eine Außenbereichsatzung in Frage kommen. Dies wurde damals für Thalhausen und Rehdorf bejaht. Plattenberg wurde nicht überprüft. Am 29. März 2010 wurde ein entsprechender Antrag für Plattenberg gestellt. Von dem Antragsehepaar wurde die Ausweisung einer Außenbereichsatzung für eine Teilfläche der Fl.-Nr. 25/2 der Gemarkung Dorfen beantragt. Die Eigentümer der Anwesen Plattenberg 58 und 60 hatten sich dem Antrag angeschlossen, jedoch ohne weitere Begründung. Der Bereich Plattenberg erstreckt sich von der B 20 bis zu einem bekannten Baugeschäft mit drei kleineren selbständigen Bereichen. Die drei Anwesen Plattenberg 58, 60 und 61 erfüllen die Voraussetzungen einer Wohnbebauung „von einigem Gewicht“ nicht. Eine gemeinsame Lösung für ganz Plattenberg ist nicht möglich, da die Anwesen zwischen der B 20 und dem Baugeschäft Pfingstl weit voneinander entfernt liegen. Die sieben mittleren Gebäude erfüllen die Voraussetzungen, es fehlt jedoch durch den vorhandenen Wald die Sichtbeziehung, die für den Eindruck einer geschlossenen Bebauung nötig wäre.
Brandstätt: Es sind 5 Anwesen, davon ein landwirtschaftlicher Betrieb, vorhanden. Die Voraussetzungen für eine Außenbereichssatzung wären auch nach Aussage des zuständigen Sachbearbeiters im Landratsamt Altötting erfüllt. Die Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes haben die Aufstellung einer Außenbereichssatzung beantragt, um ihrer Tochter den Bau eines Hauses zu ermöglichen. Auch ohne diesen Schritt wäre der Bau eines Austragshauses möglich.
TOP 5
Eisenbahnkreuzungsgesetz / Kreuzungsvereinbarungen für die Bahnübergänge Hecketstall, Mad und Pirach
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, den Kreuzungsvereinbarungen für die Bahnübergänge in Hecketstall bei Bahnkilometer 24,074 in Pirach bei Bahnkilometer25,455 und in Mad bei Bahnkilometer 26,009 zu zustimmen.
Einstimmiger Beschluss.
Bereits im Jahr 2008 wurde die Gemeinde Burgkirchen von der Südostbayernbahn (SOB) über den Ausbau des Elektronischen Stellwerks auf der Bahnstrecke 5725 von Altötting nach Burghausen unterrichtet.
Die Gemeinde Burgkirchen hat bei den Vorplanungen aktiv mitgewirkt:
- Bei Bahnkilometer 24,074 in Hecketstall wurde insbesondere darauf gedrängt, dass die Schleppkurve für den parallel verlaufenden Fuß- und Radweg mit landwirtschaftlicher Nutzung nicht zu groß dimensioniert, aber im Einmündungsbereich asphaltiert wird.
- Bei Bahnkilometer 25,455 (bei der Querung der St 2107 in Pirach) wurde von Seiten der Gemeinde Burgkirchen beantragt, einen parallel laufenden separaten Fußweg zu errichten. Dies hat die SOB in ihre Planung mit aufgenommen.
- Bei Bahnkilometer 26,009 (Bahnübergang in Mad) wurde intensiv über die Ausgestaltung diskutiert, nachdem es darum ging, wie Langfahrzeuge den Bahnübergang an der Einmündung in die Straße nach Marienberg räumen können. Letztendlich wurde anstatt dem Rechtsabbiegegebot mit Wendeschleife bei Pirach der Ampellösung an der Marienberger Straße zugestimmt.
Nun hat die Südostbayernbahn die entsprechenden Kreuzungsvereinbarungen für diese drei Bahnübergänge übermittelt. Darin sind Kosten für die Gemeinde Burgkirchen genau aufgeführt:
- Bahnübergang bei km 24,074 (Hecketstall): 48.200 € (brutto);
- Bahnübergang bei km 25,455 (Geh-/Radweg/St 2107): 42.000 € (brutto);
- Bahnübergang bei km 26,009 (Mad): 34.500 € (brutto).
Somit beträgt der Kostenanteil der Gemeinde Burgkirchen insgesamt 124.700 € (brutto).
Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz kann die Südostbayernbahn für diese Baumaßnahmen von der Gemeinde Burgkirchen entsprechende Vorausleistungen verlangen. Die SOB will die Baumaßnahmen noch im Jahr 2010 beginnen und bis zum Frühjahr 2011 beenden. Für die Gemeinde Burgkirchen bedeutet dies, dass möglicherweise noch heuer diesbezügliche Ausgaben anfallen könnten. Die Gemeinde Burgkirchen kann für die Baumaßnahmen bei der Regierung von Oberbayern nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrs- und Finanzierungsgesetz Zuschüsse beantragen. Nach einem aktuellen Schreiben der Regierung von Oberbayern vom März 2010 belaufen sich diese Zuschüsse auf 40 % der förderfähigen Kosten. Dabei hat die Gemeinde Burgkirchen bis spätestens 01.09.2010 die einzelnen Anträge für das Jahr 2011 zu stellen. Außerdem wurde der Gemeinde Burgkirchen telefonisch von einem Sachbearbeiter bei der Regierung von Oberbayern mitgeteilt, dass die Gemeinde Burgkirchen für diese Bahnübergänge baldmöglichst Anträge zum vorzeitigen Baubeginn für diese drei Maßnahmen stellen soll, damit diese Kosten beim Bayerischen Innenministerium rechtzeitig für 2011 angezeigt werden können.
Die Mittel sind im Haushalt eingeplant.
TOP 6
Beteiligung am örtlichen Kfz-Steueraufkommen
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2015 auf die Beteiligung am örtlichen Kfz-Steueraufkommen zu verzichten.
Mit Gemeinderatsbeschluss vom September 2005 hat die Gemeinde Burgkirchen gemäß Art. 13 a Abs. 3 Satz 2 FAG auf die Beteiligung am örtlichen Kfz-Steueraufkommen verzichtet und sich dadurch für die Gewährung von Straßenunterhaltungszuschüssen gemäß Art. 13 b Abs. 2 Satz 1 FAG entschieden.
Der Zeitraum endet mit Ablauf des Jahres 2010. Somit ist über einen neuerlichen Verzicht für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2015 zu entscheiden. Da die Straßenunterhaltungszuschüsse 2009 einen Betrag in Höhe von gut 146.400 € ergaben, die Beteiligung am örtlichen Kfz-Steueraufkommen im Vergleichszeitraum aber nur einen Betrag in Höhe von knapp 84.000 € ergeben hätte, schlägt die Verwaltung vor, auch für die Jahre 2011 bis einschließlich 2015 auf die Beteiligung am örtlichen Kfz-Steueraufkommen zu verzichten.
TOP 7
Neubesetzung des Bau- und Umweltausschusses und des Werkausschusses
Der Gemeinderat stimmt der Niederlegung der Mitgliedschaft von Gemeinderat Johann Schwanner im Bau- und Umweltausschuss sowie im Werkausschuss zu und bestellt auf Vorschlag der CSU-Fraktion das Gemeinderatsmitglied Martin Schäffler zum Mitglied im Bau- und Umweltausschuss sowie Werkausschuss.
In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates im Mai 2008 hat der Gemeinderat die Bildung und Besetzung der Ausschüsse beschlossen. Auf Vorschlag der CSU-Fraktion wurde Gemeinderat Johann Schwanner zum Mitglied im Bau- und Umweltausschuss sowie im Werkausschuss bestellt. Gemeinderat Johann Schwanner hat nun einen Antrag auf Ausscheiden/Umbesetzung der beiden o. g. Ausschüsse beantragt. Grund hierfür ist die berufliche und private Auslastung, welche eine über die allgemeine Gemeinderatstätigkeit hinausgehende Arbeit nicht länger zulässt.
TOP 8
Bekanntgaben
8.1 Bürgermeister Sitka aus der ungarischen Partnerstadt lädt eine offizielle Delegation zum Nationalfest am 20. Aug. ein.
8.2 Die neue Nummer der Rettungsleitstelle ab 15.06.2010 ist 112
8.3 Dem Gemeinderat wird als Zwischenbericht die Jahresrechnung 2009 vorgelegt. Nach der Rechnungsprüfung wird sie dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
TOP 9
Wünsche und Anfragen
9.1 Gemeinderätin Huber schlägt vor, die öffentlichen Protokollteile der Sitzungen auf den Seiten der Gemeinde-Webpage zu veröffentlichen.
9.2 Gemeinderätin Stautner berichtet, dass bei einer Rundreise durch Rumänien auch die Partnerstadt Groß-Sankt-Nikolaus kurz besucht wurde und sie Grüße überbringt. Sie schlägt vor, einen Schaukasten beim Bürgerzentrum für die Nachrichten aus den Partnerstädten zu nutzen.
9.3 Gemeinderat Weidenspointer weist auf ein Loch im Zaun des Friedhofes Margarethenberg hin.
9.4 Bürgermeister Dr. Merz informiert auf die Anfrage von Gemeinderätin Huber, dass sich bisher keine Paten für die gemeindlichen Blumeninseln an den Staatsstraßen gefunden haben.
9.5 Auf Anfrage von Gemeinderat Apfelböck, wird erläutert, dass das Gras an den Straßenrändern aus Ersparnisgründen nur noch 1 x jährlich gemäht wird.
9.6 Gemeinderat Apfelböck weist darauf hin, dass er seit 5 Jahren nach der Funktion der Energieschächte im Bürgerplatz hinweist. Er wird regelmäßig vertröstet. Er fragt sich daher, ob der zuständige Bearbeiter in der Gemeinde an der richtigen Stelle ist, wenn er ein solches Anliegen nicht lösen kann.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.
Rita Burggraf
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 11.05.2010
1. Bürgerfragestunde
Die Bürgerfragestunde bietet interessierten Bürgern die Möglichkeit, ihre Fragen, Wünsche und Anregungen direkt dem Gemeinderat vorzustellen. Von den anwesenden Besucher, hatte keine ein Anliegen, das er vorbringen wollte.
Bürgermeister Dr. Merz begrüßte zur Sitzung Herrn Kaiser und Herrn Deser vom Zweckverband Verkehrsüberwachung. Sie stehen für Fragen zu Tagesordnungspunkt 5 „Kommunale Verkehrsüberwachung“ zur Verfügung. Aufgrund des Besuches der beiden Herren wird der Tagesordnungspunkt vorgezogen:
2. Kommunale Verkehrsüberwachung
An der letzten Sitzung des Kommunalen Zweckverbandes Verkehrsüberwachung nahm 2. Bürgermeisterin Rita Burggraf teil. Sie berichtet kurz über die Neuwahlen und das neue Führungsgremium des Zweckverbandes. Der Verband machte mit der neuen Führung einen positiven Eindruck.
Dem Gemeinderat wird folgende Informationslage vorgestellt:
Nach Unstimmigkeiten bei bestimmten Messungen beim Zweckverband hat der Bau- und Umweltausschuss im Dezember 2009 bzw. Januar 2010 beschlossen, die Geschwindigkeitsmessungen und die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Burgkirchen einzustellen.
Nach Aussage des Zweckverbandes entsprechen die Messstellen nach Überarbeitung nun den aktuellen Vorschriften. Das neue Führungsteam besteht aus
- Vorsitzender Bürgermeister Dumbs aus Haag
- Vorsitzender Bürgermeister Hallhuber aus Ruhsdorf a.d.Rott
Geschäftsführer Thomas Kaiser (ausgeliehen vom Landratsamt Altötting)
Der bisherige Geschäftsführer Herr Deser übernimmt die Leitung der Abt. Messtechnik. Der neue Geschäftsführer Herr Kaiser wird mit mehr Kompetenz (besonders im Bereich Personalfragen) ausgestattet, damit eine tatsächliche Geschäftsführertätigkeit möglich wird.
Die Verbandsversammlung hat außerdem beschlossen, einen Teil der Anschubfinanzierung an die Mitglieder zurück zu zahlen. In Burgkirchen sind dies 6.736,59 €.
Auf Rückfrage von Herrn Wüst erklärt Herr Kaiser, dass die Beanstandungen des Prüfungsberichtes des Kommunalen Prüfungsverbandes derzeit Zug um Zug abgearbeitet werden.
Weiter weist Herr Wüst darauf hin, dass insbesondere im Bereich der Staatsstraßen die Verkehrsüberwachung durch die Polizei weiterhin stattfindet.
Frau Stautner erkundigt sich nach der Nachhaltigkeit der sog. „erzieherischen Maßnahme“ der Verkehrsüberwachung. Herr Schröck und Herr Deser versichern, dass aufgrund der regelmäßigen Aufzeichnungen tatsächlich eine Verbesserung an der gemessenen Stellen erkennbar wird. Was allerdings schnell wieder nachlässt, wenn die Messungen über längeren Zeitraum ausgesetzt werden.
Herr Keck bringt ein, dass die Messungen mit den Geschwindigkeitsanzeigen für die Autofahrer auch den erzieherischen Wert bringen würden.
Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes die Geschwindigkeitsmessungen und die Überwachung des ruhenden Verkehrs wieder aufzunehmen.
Der Gemeinderat lehnt diesen Beschlussvorschlag mit 11 : 9 Stimmen ab.
3. Bauleitplanung „Kollmann“
Der Gemeinderat hat in der Oktober-Sitzung 2009 den Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und den Bebauungsplan für den Solarpark Kollmann als Satzung gefasst.
Die Unterlagen wurden dem Landratsamt Altötting zur Genehmigung vorgelegt. Das Landratsamt hat telefonisch mitgeteilt, dass der Flächennutzungsplan nicht genehmigt werden kann, da die Formvorschriften für die erneute öffentliche Auslegung nicht eingehalten wurden. Die Anwendung des Verfahrens nach § 4a Abs. 3 und 4 BauGB hätte vom Gemeinderat ausdrücklich beschlossen werden müssen.
Der Bayerische Gemeindetag hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sich die Auffassung des Landratsamtes weder unmittelbar aus dem Gesetz, noch aus der Rechtsprechung ergibt. Es wird vorgeschlagen, aus Gründen der Rechtssicherheit einen entsprechenden Beschluss nachzuholen.
Um die Genehmigung des Flächennutzungsplanes nicht zu verzögern, fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Aus Gründen der Rechtssicherheit stimmt der Gemeinderat der Anwendung des Verfahrens nach § 4a Abs. 3 und 4 BauGB und der gewählten Auslegungsfrist vom 29.01 bis einschl. 19.02.2010 nachträglich zu. Danach konnten Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden. Die Planungsunterlagen wurden in die Internetseite der Gemeinde eingestellt. In den Anschreiben an die Behörden wurde auf diese Art der Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen.
Einstimmiger Beschluss
4. Bauleitplanung „Werk Gendorf“
Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung den Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung für den nördlichen Bereich des Werkes Gendorf mit Begründung und den Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ gefasst.
Gleicher Sachverhalt wie bei der Bauleitplanung unter Tagesordnungspunkt 3!
Um die Genehmigung des Flächennutzungsplanes nicht zu verzögern, fasst der Gemeinderat folgenden Beschluss:
Aus Gründen der Rechtssicherheit stimmt der Gemeinderat der Anwendung des Verfahrens nach § 4a Abs. 3 und 4 BauGB und der gewählten Auslegungsfrist vom 09.02. bis einschl. 01.03.2010 nachträglich zu. Danach konnten Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden. Die Planungsunterlagen wurden in die Internetseite der Gemeinde eingestellt. In den Anschreiben an die Behörden wurde auf diese Art der Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen.
Einstimmiger Beschluss
5. Energetische Sanierung – Kindergarten Holzen
Die energetische Sanierung des Kindergarten Holzens wurde zur Anmeldung des Konjunkturprogramms mit der Priorität 4 bewertet.
Bei der Bewerbung zum Konjunkturprogramm wurde von allgemeinen Daten für öffentliche Sonderbauten ausgegangen. Bei der Vorbereitung der Ausschreibung überprüfte Herr Armstorfer den aktuellen Stand und die Wirtschaftlichkeit. Dabei wurde festgestellt, dass der Kindergarten Holzen nach energetischen Gesichtspunkten in gutem Zustand ist. Die erzielbaren Einsparungen passen im Verhältnis nicht zu den geplanten Ausgaben.
Einige Gemeinderäte fragen nach, ob sich die Mittel für andere Projekte verwenden ließen. Die Verwaltung wird dies noch abschließend klären.
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, die energetische Modernisierung des Kindergartens Paul-Gerhardt aus wirtschaftlichen Gründen nicht durchzuführen und den beschiedenen Festzuschuss in Höhe von 94.500,- € nicht in Anspruch zu nehmen (sofern er nicht für ein anderes Projekt verwendet werden darf).
Die erzielten Einsparungen von max. 1.000,- bis 2.000,- € / Jahr sind bei einer Investition von 60.000,- € (Fenster) bis 105.000,- € (Dämmungskosten) nicht vertretbar.
Einstimmiger Beschluss.
6. Konzessionsvertrag Strom
Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz hat im Bundesanzeiger am 4. Juni 2009 bekannt gemacht, dass sie den bis 31.07.2011 laufenden Stromkonzessionsvertrag neu abschließen will und dass sich Interessenten schriftlich hierfür bewerben können.
Als einzige Bewerbung ging am 8. Juli 2009 die von der Fa. E-on Bayern AG ein. Grundlage dieser Bewerbung bzw. des Konzessionsvertrages war der mit dem Gemeindetag im Jahre 2007 abgestimmt Musterkonzessionsvertrag, in dem über einige Alternativen entschieden werden kann.
Der Gemeinderat beschließt, den Konzessionsvertrag mit der E-on Bayern AG wie angeboten mit folgenden Änderungen abzuschließen.
§ 5 Änderung der Versorgungsanlagen:
hier: Alternative 1 (nach 10 Jahren: Kostenverteilung 40% Gemeinde, 60 % E-on Bayern)
§ 8 Vertragsdauer:
die Vertragsdauer soll mit 10 Jahren Laufzeit, also vom 01.08.2011 bsi 31.07.2021 gewählt werden.
§ 9 Versorgungsanlagen:
Es soll die Nebenabrede zum Konzessionsvertrag Bestandteil des Vertrages werden.
Einstimmiger Beschluss.
7. Öffentlich-rechtlicher Schulvertag – Emmerting / Burgkirchen a.d.Alz
Mit Änderung der Rechtsverordnung über die Gliederung der Volksschulen im Landkreis Altötting wurde das Gemeindegebiet Emmerting dem Schulsprengel der Hauptschule Burgkirchen a.d.Alz zugewiesen. Die Änderung tritt am 01.08.2010 in Kraft.
Durch diese Sprengeländerung würde ein Schulverband entstehen, wenn nicht ein öffentlich-rechtlicher Schulvertrag abgeschlossen wird. Dieser minimiert den organisatorischen Aufwand. Die Gemeinde Burgkirchen übernimmt den erforderlichen Sachaufwand, die Gemeinde Emmerting leistet eine anteilige Deckung dieser Sachaufwandskosten. Die Umlage wird nach den für Gastschulbeiträge geltenden Grundsätzen berechnet (derzeit 1.200,- € pro Schüler). Für die Beförderung der Emmertinger Schüler ist die Gemeinde Emmerting selbst zuständig.
Der gesamte Vertrag wurde dem Gemeinderat vorgelegt.
Der Gemeinderat genehmigt den Vertragsentwurf mit Alternative 1 und beauftragt die Verwaltung, die Zustimmung nach Art. 8 Abs. 2 BaySchFG vom Landratsamt Altötting einzuholen. Nach Zustimmung ist der Vertrag mit der Gemeinde Emmerting ab dem Schuljahr 2010/2011 abzuschließen.
Einstimmiger Beschluss.
8. Weitergabe von Bundesmitteln an die Kindergartengträger
Das Bay. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen informierte, dass ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 auch Bundesmittel für die Betriebskosten der Kindergärten zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesmittel sind dazu gedacht, die Kommunen bei ihren Bemühungen um den weiteren Ausbau der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren finanziell zu entlasten.
Da die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz mit den Trägern eine Defizitvereinbarung von 70% Gemeinde und 30 % die Träger haben, sollten auch die Bundesmittel entsprechend aufgeteilt werden.
Der Gemeinderat beschießt, die Bundesmittel für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren zu 30 % an die Träger der Kindergärten weiter zu geben, 70 % behält die Gemeinde ein. Diese Regelung gilt sowohl Burgkirchner Kindergärten, als auch für die auswärtigen Kindergärten.
Die Auszahlung der Bundesmittel an die Träger erfolgt bei den Burgkirchner Kindergärten im Zuge der Betriebskostenabrechnung und bei den auswärtigen Kindergärten nach der Endabrechnung mit dem Landratsamt.
Einstimmiger Beschluss.
9. Referat Kultur, Partnerschaft und Brauchtum
9.1 Teilung des Referates und Bestellung der Referenten/innen
Mit Schreiben vom 14.04.2010 habe ich (Referentin für Kultur, Partnerschaft und Brauchtum) darum gebeten, das Referat in ein Kulturreferat und ein Partnerschaftreferat aufzuteilen. Es ist mir aus beruflichen Gründen nicht möglich, den für die Partnerschaft erforderlichen Zeitaufwand zu erbringen.
Ich sprach mich für den Vorschlag aus, Frau Heidi Stautner als Partnerschaftsreferentin zu bestellen, da sie bereits viele Kontakte hat.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Teilung des Referats in die Referate Kultur und Brauchtum und Partnerschaften zu.
Der Gemeinderat bestellt die 2. Bürgermeisterin und bisherige Referentin für Kultur, Partnerschaft und Brauchtum Rita Burggraf zur Referentin für Kultur und Brauchtum und die Gemeinderätin Heidi Stautner zur Referentin für Partnerschaften zu bestellen.
Einstimmiger Beschluss.
9.2 Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Satzungsmäßig muss durch die o.g. Neuregelung der Referate auch die Gemeindesatzung entsprechend angepasst werden.
Um eine Kostenmehrung durch die jährliche Entschädigung des neuen Referates zu vermeiden, werden die Beträge neu angepasst: von bisher 320,- € auf neu 290,- € jährlich, gültig ab 01.06.2010-
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der „2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ zu und beschließt diesen als Satzung.
Einstimmiger Beschluss.
10. Bekanntgaben
10.1 Bepflanzung vor Rathaus
Bürgermeister Dr. Merz erinnert an eine Anfrage im vergangenen Jahr bezüglich der Bepflanzung vor dem Rathaus. Nun ist das Immergrün gut zusammen gewachsen. Eine weitere Bepflanzung wird nicht für erforderlich erachtet.
10.2 Bahnübergänge
Herr Schröck erläutert, dass die Südostbayernbahn darauf hingewiesen hat , dass bei einer Sanierung von Bahnübergängen, für die Gemeinde eine Verpflichtung zur finanziellen Beteiligung besteht (z.B. der gemeindlichen Gehweg in Pirach).
Allerdings steht zu diesem Thema noch die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern aus.
11. Wünsche und Anfragen
11.1 Gemeinderat Voderhuber erkundigt sich, ob damals bei der Erweiterung des Umspannwerkes Pirach keine Eingrünung gefordert wurde.
11.2 Gemeinderätin Eisenrieder erinnert, dass noch keine Sitzung des Kindergartenausschusses stattgefunden hat. Hier muss über die Haushaltspläne der Kindergärten beraten werden, was auch für die Haushaltsberatungen des Gemeinderates unabdingbar ist.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.
Brigitte Eisenrieder,
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 20.04.2010
Bürgermeister Dr. Merz eröffnet die Sitzung und gratuliert einigen Mitgliedern des GR nachträglich zum Geburtstag. Er begrüßt als Gäste Herrn Rektor Reinhold Auer und Hans Gerst von der Musikhauptschule. Ihretwegen wird der TOP 4 vorgezogen.
TOP 4
Weiterentwicklung der Hauptschule zur Mittelschule
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Antrag von Herrn Rektor Auer auf Einführung der Mittelschule ab dem Schuljahr 2010/2011 zu unterstützen, Voraussetzung ist, dass keine nennenswerten Investitions- und Betriebskosten für die Gemeinde als Sachaufwandsträger entstehen.
Hintergrund: Das Bayerische Kultusministerium plant die Weiterentwicklung der Hauptschule zur Mittelschule. Dies soll die Hauptschule aufwerten und ihre Akzeptanz verbessern. Da im Wesentlichen alles bleibt wie bisher, wird allenthalben der Sinn und Zweck dieser Aktion kritisch gesehen.
Die Bezeichnung Mittelschule können nur Hauptschulen beantragen, die ein breites Bildungsangebot aufweisen. Eine Mittelschule muss anbieten:
- die drei berufsorient6ierten Zweige Technik, Wirtschaft und Soziales
- ein Ganztagsangebot
- einen M-Zug
- Hauptschulabschluss
- Praxisklassenabschluss
- Jugendsozialarbeit
Diese Voraussetzungen werden von der Hauptschule Burgkirchen a. d. Alz alle erfüllt, weshalb Rektor Auer den Antrag stellt.
Ein weiteres Thema war die Wirtschaftsschule. Wie schon der Presse zu entnehmen war, sollte der Modellversuch einer staatlichen Wirtschaftsschule an der Weiß-Ferdl-Schule in Altötting starten. Nach heftigen Protesten der privaten Wirtschaftsschule Gester in Mühldorf wurde der Streit im Kultusministerium zwischen den Abgeordneten Dr. Marcel Huber (Mühldorf) und Ingrid Heckner (Altötting) ausgetragen. Als Kompromiss wurde die Hauptschule Burgkirchen Nutznießer dieses Modellversuchs.
Sachaufwandsträger ist hier der Landkreis, sodass auf die Gemeinde Burgkirchen keine Kosten zukommen. Im Kreisausschuss gab es jedoch erhebliche Bedenken wegen der zu erwartenden hohen Beförderungskosten.
TOP 1
Bauleitplanung Werk Gendorf
TOP 1.1: 11. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung in der Fassung vom 11.01.2010 festzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Altötting die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung zu beantragen.
Auf Grund des Gemeinderatsbeschusses vom 20.01.2010 wurde die 11. Änderung des Flächennutzungsplans „Nördlicher Bereich - Werk Gendorf“ in der Fassung vom 11.01.2010 erneut gebilligt und in der Zeit vom 09.02.2010 bis 01.03.2010 öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wurde am 29.01.2010 ortsüblich bekannt gemacht. Im Rahmen des erneuten Auslegungsverfahrens sind von den Trägern öffentlicher Belange keine Einwendungen oder Anregungen vorgebracht worden. In der April-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde ein positiver Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst (einstimmig).
TOP 1.2: Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“ / 6. Änderung „Werkerweiterung Nord“
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ in der Fassung vom 11.01.2010 mit Begründung und Umweltbericht als Satzung zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung nach Genehmigung der 11. Flächennutzungsplanänderung durch das Landratsamt Altötting bekannt zu machen und damit in
Kraft zu setzen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.01.2010 die 6. Änderung für den Bereich „Nördliche Werkserweiterung - Altöttinger Forst Nr. 1“ des Bebauungsplans Nr. 16 „Werk Gendorf“ mit Begründung erneut gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 09.02.2010 bis 01.03.2010 stattgefunden. Dies wurde durch Anschlag an den Amtstafeln am 29.01.2010 bekannt gemacht. Zwischenzeitlich konnten die Träger öffentlicher Belange erneut ihre Stellungnahmen abgegeben. In der April-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde ein positiver Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst (einstimmig).
TOP 2
Außenbereichssatzung Thalhausen
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nach § 35 Abs. 6 BauGB eine Außenbereichsatzung für Thalhausen mit den genannten Vorgaben in der Form des Planes vom 20.04.2010 mit Begründung aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen.
Hintergrund:
Zur September-Sitzung 2009 des Gemeinderates lag eine nichtförmliche Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses in Thalhausen vor. Der Gemeinderat hatte in dieser Sitzung beschlossen, eine Entscheidung zu dieser Bauvoranfrage zu verschieben und in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses das Thema „Außenbereichsatzung“ zu behandeln.
Eine Möglichkeit für eine Bebauung in Thalhausen besteht darin, dass die Gemeinde Burgkirchen eine Außenbereichsatzung für Thalhausen erlässt. Dies würde dann alle anderen Grundstückseigentümern, die auch noch freie Flächen besitzen, eine Wohnbebauung ermöglichen.
Im Vorfeld zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 13.04.2010 wurde der Vorentwurf einer Außenbereichsatzung für den Ortsteil Thalhausen mit den betroffenen Grundstückseigentümern eingehend diskutiert. Im Dezember 2009 haben diese mündlich erklärt, dass sie mit einer Außenbereichsatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB grundsätzlich einverstanden wären. Dieser Vorentwurf einer Außenbereichsatzung sollte jedoch noch angemessen geändert werden. Insbesondere bei der Dachdeckung bzw. der Dachneigung und der Festlegung von Ersatzbäumen soll den Eigentümern entgegen gekommen werden. Außerdem hat sich die aktuelle Antragstellerin (Errichtung eines Wohnhauses) bereit erklärt, eine Kostenpauschale für die Planungskosten zu übernehmen.
Gemeinderätin Maria Huber aus Thalhausen stellte zu der vom Bauausschuss empfohlenen Außenbereichssatzung zwei Änderungsanträge. Die Vorgaben wurden geändert:
§ 2 Abs. 4 Die Dacheindeckung aller Gebäude hat mit roten oder schwarzen Dachziegeln oder Pfannen zu erfolgen.
§ 2 Abs. 5 Der Halbsatz „durchgehende oder streng geschnittene Hecken“ wurde gestrichen.
TOP 3
Bebauungsplan Nr. 39 „Bergham“ – Änderung
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem beantragten Änderungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Bergham“ zuzustimmen. Die Einzelheiten der Änderung sind nach dem Aufstellungsbeschluss im Bau- und Umweltausschuss wieder vorzutragen.
Der Antragsteller hat sich mit städtebaulichem Vertrag zu verpflichten, die anfallenden Planungskosten zu übernehmen.
Hintergrund:
Der Antragsteller hat im Jahr 2009 bei der Gemeinde Burgkirchen einen Bauantrag zur Erweiterung der Außenanlagen mit Einfriedung mittels Toranlage gestellt. Dieser Bauantrag wurde jedoch nicht weiter verfolgt, da nach Aussagen des Landratsamtes Altötting für diesen Bauantrag eine Änderung des Bebauungsplans notwendig wäre. Der Antragsteller hat nun einen Antrag auf Durchführung einer Bebauungsplanänderung gestellt. Grund hierfür sind die nicht ausreichende Bemessung der Höhen der bestehenden Gebäude im Bebauungsplan und die hieraus resultierenden Schwierigkeiten bei der Erweiterung der Stahlbaufertigung.
Nach dem bisher vorliegenden Planvorentwurf soll der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 „Bergham“ nicht erweitert, sondern nur die textlichen Festsetzungen verändert werden. Weiter soll Richtung Nordwesten die Baugrenze zur Errichtung einer Fertigungshalle verändert werden. Nördlich dieses Gebäudekomplexes sollen für Sozialräume, Lagerzwecke und ähnliches niedere Anbauten angegliedert werden.
TOP 5
Neuerlass der Kostensatzung und des kommunalen Kostenverzeichnisses
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den vorliegenden Entwurf der Kostensatzung vom 08.03.2010 sowie das Kommunale Kostenverzeichnis (KommKVz) als Anlage zu § 2 Satz 1 der Satzung als Satzung.
Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Hintergrund:
Der Gemeinderat hatte in seiner Juli-Sitzung 2002 die letzte Änderung und Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Burgkirchen beschlossen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat im Herbst 2009 folgende Änderungen im kommunalen Kostenverzeichnis bekannt gegeben:
- Tarif - Nr. 005 „Zweitschriften“
- Mindestgebühr 15 € (bisher 5 €)
- Tarif - Nr. 620 (alt) und 621 entfallen
- Tarif - Nr. 620 (neu) „Zweckentfremdung von Wohnraum“
- Gebühr zwischen 50 € bis 2.500 €
Tarifgruppe 85 Telekommunikation
- Tarif - Nr. 650/651
- Nachdem das Verwaltungsgericht München eine pauschale Gebührenregelung für unzulässig erklärt hat, ist die Gebühr zukünftig nach dem Kostendeckungsprinzip zu berechnen (bisher Tarif - Nr. 850: je laufenden Meter der zu verlegenden Telekommunikationslinien wird 1 € berechnet).
Die Gemeinde Burgkirchen beschließt nun eine neue Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Burgkirchen, da im übertragenen Wirkungskreis das staatliche Kostengesetz mit dem zugehörigen Kostenverzeichnis anzuwenden ist. Die Auswirkungen der Satzungsänderung werden von der Verwaltung als gering beurteilt.
TOP 6
Bekanntgaben
6.1 Großes Aufatmen bei wohl allen Mitgliedern des Gemeinderats, als der Bürgermeister folgende organisatorische und personelle Veränderungen in der Verwaltung bekannt gibt, die in der Finanzkrise eine effizientere und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Kräfte im Gemeinderat und in der Verwaltung ermöglichen soll:
- Manfred Gassenmeyer: - Stärkung der Stellung des geschäftsleitenden Beamten
- Bestellung zum Leiter des Krisenstabs „Finanzkrise“
- Bestellung zum Vertreter des Bürgermeisters in Angelelegenheiten der laufenden Verwaltung
- Entbindung von den Aufgaben als Leiter der Abteilung 1
- Wolfgang Peiskar: - Bestellung zum Leiter Abteilung 1
- Entbindung von den Aufgaben als Leiter der Abteilung 3
- Alexander Olbort: - Bestellung zum Leiter der Abteilung 3
- Thomas Mitterer: - teilweise Zuweisung zur Abteilung 3 zur Mitarbeit im Haushaltswesen
Die Veränderungen wurden am 09.04.2010 wirksam.
6.2 Der Ausbauplan für den 2. Bauabschnitt der Ortsumfahrung muss in die Dringlichkeitsliste für Staatsstraßen aufgenommen werden. Diese Liste wird vom Freistaat Bayern alle fünf Jahre fortgeschrieben. Dazu wird der Antrag vom Staatlichen Bauamt Traunstein gestellt.
6.3 Rita Burggraf, Kultur- und Partnerschaftsreferentin, beantragt in einem Schreiben die Teilung des Referats Kultur und Partnerschaft. Der Bereich Städtepartnerschaft erfordert einen hohen Zeitaufwand, den sie schon aus beruflichen Gründen nicht erbringen kann. Bis zur Maisitzung soll in den Fraktionen beraten werden, wer dieses Amt übernehmen könnte. Das Kulturreferat möchte Rita Burggraf gerne weiterführen.
6.4 Eine Bitte des Tierschutzvereins im Landkreis zur finanziellen Unterstützung des Tierheimneubaus musste im Hinblick auf die derzeitige Finanzsituation abgelehnt werden.
6.5 Die Telecom beabsichtigt etliche Telefonzellen in Burgkirchen abzubauen. Die Verwaltung ist bemüht, in jedem Ortsteil ausreichend Telefonzellen zu erhalten.
6.6 Es gibt Gerüchte, dass in der Lötschau ein Kiesabbau geplant sei. Bekannt ist, dass Grundstücksbesitzer angesprochen und ihnen Vorverträge angeboten wurden. Bei allen zuständigen Behörden ist bisher nichts von einer solchen Planung bekannt.
(Nachwort des Sekretärs: „Amen – das ist gewisslich wahr“)
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.
Helmut Keck:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 09.03.2010
Die aktuelle Sitzung des Gemeinderates fand diesmal nicht im Rathaus, sondern in der Mensa der Hauptschule in Holzen statt. Der GR-Sitzung ging auf Einladung von Rektor Auer eine halbstündige Besichtigung der neuen Mensa sowie des Band- und Orff-Raumes voraus. Außerdem berichtete Herr Auer über Veränderungen an der Hauptschule.
Von den 24 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten waren 21 anwesend und 3 entschuldigt.
Tagesordnungspunkt (TOP) 1
Bürgerfragestunde
Drei Bürger aus Holzen haben sich zum Tagesordnungspunkt 2 „Freigabe der Fußgängerwege entlang des Watzmannrings für Radfahrer“ geäußert. Alle baten das Gemeinderatsgremium, die jetzige Regelung beizubehalten.
Ein Bürger aus Hirten (Am Anger) hat sich nach dem Stand des Hochwasserschutzes in Thal erkundigt. Da dieses Thema ebenfalls auf der Tagesordnung der aktuellen Sitzung des Gemeinderates stand, wollte Bürgermeister Dr. Merz an dieser Stelle keine kurze Erklärung abgeben, sondern hat auf den Tagesordnungspunkt 3 verwiesen, unter dem der Hochwasserschutz ausführlich behandelt wird.
Dann hat ein Bürger aus Gendorf, der im Jahr 2003 aus dem Rheinland zugezogen ist, das Wort ergriffen. Dabei hat er das aktuelle und vorhergehende Gemeinderatsgremium in einer nicht akzeptablen Art und Weise angegriffen, dass ich mir die Freiheit nehme, hier nicht näher darauf einzugehen. Die beispiellose Attacke wurde von Bürgermeister Dr. Merz und einigen Gemeinderatsmitgliedern konstruktiv, aber klar zurückgewiesen. Nur soviel: Er warf dem Gemeinderatsgremium Unfähigkeit, bei sehr hohen Sitzungsgeldern, vor. Er forderte eine Verkleinerung des Gremiums (die Größe eines Gemeinderates ist durch die Bayerische Gemeindeordnung geregelt) und kritisierte auch die Zusammensetzung des Gemeinderates (die Mitglieder des Gemeinderates werden in freien und geheimen Wahlen von den wahlberechtigten Gemeindebürgerinnen und –bürgern gewählt). GR Wüst hat sich, nachdem der „Neubürger“ erst im Jahr 2003 zugezogen ist, bereit erklärt ihm auf Wunsch die Zusammenhänge mit der Entwicklung der Gemeinde Burgkirchen näher zu erläutern.
TOP 2
Watzmannring – Freigabe der Fußgängerwege für Radfahrer
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (18 : 4), den Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom April-Sitzung 2009 nicht zu ändern. Somit bleiben die Fußwege entlang des Watzmannrings in Holzen als Fußwege mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ auch für Radfahrer frei.
Wenn es die finanzielle Lage der Gemeinde wieder zulässt, werden entsprechende Markierungen aufgebracht, um die Radfahrer an den unübersichtlichen Bereichen zu leiten (vergleichbar Wendelsteinstraße).
Hintergrund:
Der Bau- und Umweltausschuss hatte in der April-Sitzung 2009 einstimmig beschlossen, den Fußwege entlang des Watzmannrings in Holzen als Fußwege mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ auszuweisen und dass die Gemeinde die Freihaltung von Schnee und Glatteis für diese Fußwege entlang des Watzmannrings - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - übernimmt, da diese Fußwege auch für Radfahrer freigegeben sind.
Vorausgegangen war ein entsprechender Antrag von Herr Alfred Huber, Holzen vom Juli 2008 gestellt. Entsprechend den Ergebnissen einer örtlichen Verkehrsschau wurde dieser Antrag vom Bau- und Umweltausschuss im Oktober 2008 nach ausführlicher Diskussion zunächst negativ beschieden. Daraufhin hat Herr Huber seinen Antrag zur Bürgerversammlung erneut schriftlich eingereicht. Dabei hat er speziell auf die vergleichbare Situation entlang der Wendelsteinstraße hingewiesen sowie eine Gleichbehandlung des Watzmannringes gefordert. Der erneute Antrag war nach Artikel 18/Absatz 4 der Gemeindeordnung nochmals im Gemeinderat zu behandeln. Der Gemeinderat hatte diesen Punkt bei der Behandlung der Bürgerversammlung in seiner Sitzung am 10.02.2009 zurückgestellt, damit das Bauamt noch etwas mehr Zeit für eine genauere Überprüfung der Sachlage hat. Bei dieser Überprüfung hat sich nun herausgestellt, dass im ursprünglichen Bebauungsplan ein beidseitiger Radweg vorgesehen war. Die eigentlich geplante Ausführung des Watzmannrings entspricht der, die längs der Wendelsteinstraße realisiert wurde. Warum diese Planung nicht umgesetzt wurde, hatte sich nicht mehr nachvollziehen lassen.
Bei der Bürgerversammlung im November 2009 hatte Herr Martin Rasch, Holzen nun seinerseits die Rücknahme der Maßnahme (Freigabe der Fußgängerwege für Radfahrer) gefordert. Bei einer Ablehnung seines Antrages hatte Herr Rasch beantragt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen um einerseits die Sicht zu verbessern sowie Markierungen anzubringen, um die Radfahrer an den unübersichtlichen Bereichen zu leiten (vergleichbar Wendelsteinstraße). Zudem lag aktuell ein Antrag von GR Obermaier vor, der ebenfalls - wie Herr Martin Rasch - die Rücknahme der Entscheidung vom April 2009 (Freigabe der Fußgängerwege für Radfahrer entlang des Watzmannrings mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“) forderte.
Hinweis: Kinder bis einschließlich 8 Jahre müssen grundsätzlich Gehsteige benutzen und Kinder im Alter von 8 bis 10 Jahren dürfen den Gehsteig benutzen. Für die Begleitung von Kindern ist die Gehsteignutzung ebenfalls erlaubt.
Bürgermeister Dr. Merz hatte in der Bürgerversammlung eingeräumt, dass die Sichtverhältnisse an einigen Ausfahrten unbefriedigend sind, aber mit der Freigabe für Radfahrer wird der Gehsteig nicht zum Radweg. Das bedeutet, dass für alle Radfahrer über 8 Jahre keine Benutzungspflicht besteht und wenn sie auf dem Gehsteig fahren, den Fußgängerweg nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren dürfen. Die entstandenen Kosten für Schilder und Montage betrugen etwa 2.500 €. Eine Markierung wäre nur dann notwendig gewesen, wenn der Weg als „getrennter Fuß- und Radweg“ ausgewiesen worden wäre (Kosten: zusätzlich ca. 2.500 €). Bei der jetzigen Lösung ist dies nach der Straßenverkehrsordnung nicht notwendig. Radfahrer müssen bei der aktuellen Beschilderung Rücksicht auf die Fußgänger nehmen und Schrittgeschwindigkeit fahren. Die Kosten für den zusätzlichen Räum- und Streudienst sind nach Meinung von Bürgermeister Dr. Merz vertretbar, da bisher schon ein kleines Räumfahrzeug am nördlichen Gehweg des Watzmannrings hochgefahren ist, um die drei gemeindlichen Stellen zu räumen und zu streuen (Amtstafel, Trafo und Bauplatz) und auf der südlichen Seite nach dem Räumen des engen Brünnsteinwegs wieder retour gefahren ist. Die Übernahme des Winterdienstes wird auf freiwilliger Basis durchgeführt und kann jederzeit wieder eingestellt werden. Bei der Ausfahrt in den Watzmannring im Bereich der Grundstücke Watzmannring 17, 19 und 21 sind die Sichtverhältnisse bei vorsichtigem Herantasten durchaus ausreichend.
TOP 3
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.03.2010 mehrheitlich (21 : 1), die Hochwasserschutzvariante („Verrohrung“ für die Siedlung am Anger, Ausleitung, Flutmulde bei Beiln – ohne Geschiebesperren bei den Zuläufen und ohne Schutz des Anwesens Thal 6 ) trotz der Mehrkosten von ca. 90.000 € weiter zu verfolgen, wenn vor der Auftragsvergabe des Bauentwurfes für ein neues wasserrechtliches Genehmigungsverfahren rechtssichere Vorverträge mit allen bei dieser Planungsvariante betroffenen Grundeigentümern abgeschlossen sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestätigungen vom IB SAK über die Gesamtkosten und vom WWA Traunstein bezüglich der Förderung einzuholen, um anschließend mit allen Grundeigentümern rechtssichere Verträge über Grunddienstbarkeiten und Grunderwerb abzuschließen und die Ergebnisse dem Gemeinderat vorzulegen.
Hintergrund:
In Zusammenhang mit den verheerenden Hochwasserschäden in Thal, nach dem ungewöhnlich starken Gewitter im August 2005, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.03.2006 beschlossen, für den Ortsteil Thal den Hochwasserschutz gemäß der vorgestellten Variante 3 baureif zu planen, die Grundstücksfragen zu klären, den Förderantrag zu stellen, das Wasserrechtsverfahren einzuleiten und den Planungsauftrag an das Büro AquaSoli zu erteilen.
Weil der geplante Hochwasserschutz des IB AquaSoli (Variante 3) bei den betroffenen Grundstückseigentümern - trotz mehrmaliger Verhandlungen - keine Zustimmung fand, hatte der Gemeinderat in der April-Sitzung 2009 u. a. eine Machbarkeitsstudie bei einem zweiten, ebenfalls anerkannten Planungsbüro für Wasserbau in Auftrag gegeben. Dieser Beschluss sollte auch dazu dienen, die Emotionen bei der Planung des Hochwasserschutzes Thal bei den Grundstückeigentümern herauszunehmen.
In der Januar-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses hatte Herr Althammer - Geschäftsführer des beauftragten IB SAK (einem anerkannten Planungsbüro für Wasserbau) - die erarbeitete Machbarkeitsstudie vorgestellt. Der Lösungsansatz zielt im Gegensatz zur ersten Planung des IB AquaSoli auf eine mehr technische Lösung hinaus. Die zweite Planung sollte von der Verwaltung bis zur nächsten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses noch mit verschiedenen Zahlen zu den Kosten unterfüttert und dann dem Gremium nochmals vorstellen.
In der Februar-Sitzung des Bau- und Umweltausschuss wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung die Variante „Verrohrung“ im Bereich der Siedlung am Anger, Ausleitung des Hochwassers in die südlich des Walder Mühlbachs gelegenen landwirtschaftlichen Flächen, Ableitung mittels Flutmulde im Bereich Beiln (gemäß Planung Aquasoli), ohne den Bau der drei Geschiebesperren bei den Zuläufen und ohne Hochwasserschutz für das Anwesen Thal 6 nach derzeitigem Kenntnisstand als wirtschaftlichste Variante angesehen und die Verwaltung beauftragt, folgendes zu klären:
A) Kann das Planfeststellungsverfahren mit dieser neuen Variante fortgeführt werden?
Nach Auskunft des Landratsamtes Altötting kann das Planfeststellungsverfahren fortgeführt werden, wobei alle Verfahrensschritte auf Grund der beabsichtigten geänderten Planung nochmals durchzuführen sind. Von der Gemeinde sind die entsprechenden Änderungspläne einschließlich Erläuterungsbericht und Kostenberechnung vorzulegen. Die Unterlagen sind erneut für die Dauer eines Monats auszulegen mit anschließender 2-wöchiger Einwendungsfrist. Alle bisher am Verfahren Beteiligten, insbesondere die Träger öffentlichen Belange und sonstigen Fachstellen sind nochmals zu hören.
B) Ist der Hochwasserschutz für die Siedlung am Anger auch dann gewährleistet, wenn die Geschiebesperren entfallen und auch der Schutz des Anwesens Thal 6 nicht realisiert wird?
Zu diesem Themenkomplex wurden Herrn Althammer vom IB SAK folgende Fragen zugeleitet:
1. Kann der HQ 100-Schutz für die Siedlung am Anger mit Gesamtkosten von ca. 330.000 € (brutto inkl. Planung und Unvorhersehbares - ohne Förderung) erstellt werden?
2. Sind die dafür in Ansatz gebrachten staatlichen Förderungen von ca. 45 % realistisch, so dass die Maßnahme für die Gemeinde Burgkirchen dann auch finanzierbar ist?
3. Können die drei Geschiebesperren in den Oberläufen ohne Auswirkungen auf den Hochwasserschutz für die Siedlung am Anger entfallen?
4. Kann der Schutz des Anwesens Thal 6 ohne Auswirkungen auf die gesamte Schutzmaßnahme entfallen?
5. Kann die von IB AquaSoli geplante Flutmulde in Beiln in das Planungskonzept des IB SAK übernommen werden?
6. Mit welchen gesamten Planungskosten für den Bauentwurf zum Planfeststellungsverfahren hat die Gemeinde Burgkirchen zu rechnen?
7. In welchem zeitlichen Rahmen kann diese Planung abgewickelt werden?
In der März-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses war Herr Althammer vom IB SAK anwesend und hat diese Fragen soweit als möglich befriedigend beantwortet.
TOP 4
Bauleitplanung Solarpark Kollmann
TOP 4.1: 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Kollmann“
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.03.2010 einstimmig, für den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 12.01.2010 den Feststellungsbeschluss nach § 6 Abs. 6 BauGB zu fassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt Altötting die Genehmigung für diese Flächennutzungsplanänderung zu beantragen.
TOP 4.2: Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Kollmann“
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.03.2010 einstimmig, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Kollmann mit Begründung in der Fassung vom 12.01.2010 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach der Genehmigung der dafür notwendigen 12. Änderung des Flächennutzungsplanes unverzüglich bekannt zu machen.
Hintergrund:
Der Antragsteller will im Bereich der Flur-Nr. 694 der Gemarkung Raitenhaslach eine Photovoltaikanlage errichten. Dazu sind in einem Bauleitplanverfahren der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ in der Fassung vom 04.08.2009 wurde in der Zeit vom 25.08. bis einschließlich 25.09.2009 mit Begründung öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt. Verschiedene Träger öffentlicher Belange hatten ihre Stellungsnahme abgegeben. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vom Gemeinderat am 13.10.2009 mit entsprechenden Begründungen gebilligt. In der Zeit vom 02.11. bis einschließlich 03.12.2009 wurde der Entwurf öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Verschiedene Träger öffentlicher Belange hatten ihre Stellungsnahme abgegeben. Zu diesen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in der Januar-Sitzung entsprechende Einzelbeschlüsse bzw. Gesamtbeschlüsse (jeweils einstimmig) gefasst. Zwischenzeitlich konnten die Träger öffentlicher Belange erneut ihre Stellungnahmen abgegeben. Diese wurden in der März-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses behandelt, wo nötig entsprechende Einzelbeschlüsse und anschließend ein Gesamtbeschluss (jeweils einstimmig) gefasst.
TOP 5
Ausweisung Sondergebiet Forsthof 2
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.03.2010 mehrheitlich (21 : 1), sich grundsätzlich für die Ausweisung eines Sondergebietes auf den Flurstücke 381/1 und 375 zum Betrieb einer Kompostieranlage mit erweitertem Verkauf an Blumen, Pflanzen, Floristik, Düngemitteln, Sämereien, Gartenzubehör, Dekorationsartikeln und Töpfen auszusprechen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die mögliche Ausweisung des Sondergebietes beim Landratsamt Altötting und der Regierung von Oberbayern schriftlich zu klären.
Hintergrund:
Anfang Februar hat die Kompost GdbR Burgkirchen schriftlich die Ausweisung eines Sondergebietes für die Flurstücke 381/1 (Kompostieranlage Forsthof) und 375 (Humuslagerplatz Forsthof) der Gemarkung Burgkirchen a.d.Alz beantragt. In dem Schreiben legen die Betreiber der Kompost GdbR Burgkirchen dar, dass sie seit September 2008 darum bemüht sind, eine zukunftsorientierte Lösung zum Betrieb der Kompostanlage Forsthof 2 mit einem angegliederten erweiterten Verkauf (z. B. von Blumen, Pflanzen, Floristik, Düngemitteln, Sämereien, Gartenzubehör, Dekorationsartikeln und Töpfen) zu finden. Damit soll der Fortbestand der Kompostanlage, die nach Plangenehmigungsbescheid vom 25.07.1991 genehmigt ist, mit dem erweiterten Angebot (siehe oben) gesichert werden. Außerdem machen die Betreiber klar, dass eine Umsiedlung - beispielsweise ins Gewerbegebiet - nicht möglich erscheint. Da eine Neuvergabe des Kompostbetriebes bis zum Ende 2010 vorzunehmen ist, sollte eine Klärung einer möglichen Ausweitung als Sondergebiet auf der Fläche des jetzt bestehenden Kompostbetriebes mit dem Landratsamt Altötting und der Regierung von Oberbayern geklärt werden. Bei einem Vorgespräch im Landratsamt Altötting wurde festgelegt, dass zunächst der Gemeinderat der Gemeinde Burgkirchen einen grundsätzlichen Beschluss zur Ausweisung eines Sondergebietes aussprechen soll. Erst dann sollten die Regierung von Oberbayern sowie die Fachbehörden des Landratsamtes Altötting zu einer Stellungnahme zur möglichen Ausweisung eines Sondergebiets an oben genannter Stelle des Forsthofes aufgefordert werden.
Eine Verwirklichung des Anliegens ist dabei völlig offen, nachdem bei einem Vorgespräch mit einem Regierungsbeauftragten der Regierung von Oberbayern im Frühjahr 2009 die Ausweisung eines Sondergebietes als schwer vorstellbar eingestuft wurde. Als alternative Variante wurde empfohlen, zunächst eine Ausweitung des Angebotes über ein Einzelbaugesuch zu erwirken. Diese Möglichkeit wird aber vom Landratsamt Altötting sehr kritisch beurteilt, weil ein Verkauf von nicht kompostrelevanten Dingen im Außenbereich unzulässig ist.
TOP 6
Wirtschaftsplan 2010
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses vom 02.03.2010 einstimmig, aus dem Wirtschaftsplan 2010 für die Gewerke Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, den Erfolgs- und Vermögensplan in der vorgelegten Fassung zu genehmigen. Der Höchstbeitrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 100.000 € festgelegt.
Im Teilerfolgsplan stehen den Erträgen in Höhe von 2.015.000 € Aufwendungen in Höhe von 1.073.400 € gegenüber. Daraus geht ein Jahresüberschuss von 41.600 € hervor. Der Teilvermögensplan schließt mit 446.000 € ab.
Die Werkleitung wird beauftragt, den Wirtschaftsplan 2010 alsbald möglich in seiner Gesamtheit fertig zu stellen und zusammen mit dem Finanzplan, der Darlehensübersicht und dem Stellenplan zur Beschlussfassung vorzulegen.
Hintergrund:
Üblicherweise stellt die Werkleitung GWB im 1. Quartal dem Werkausschuss den Entwurf des Wirtschaftsplanes für das entsprechende Jahr vor. Auf Grund der allgemein bekannten Finanzprobleme der Gemeinde Burgkirchen, ist die abschließende Erstellung des Wirtschaftsplanes 2010 für die gesamte GWB nicht möglich. In Absprache mit dem Landratsamt Altötting, wurde für dieses Jahr vorerst nur für die Gewerke Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Erfolgs- und Vermögensplan mit Investitions- sowie Unterhaltsplan erstellt, um die Pflichtaufgaben ordnungsgemäß ausführen zu können. Dabei wurden nach Aussage der Werkleitung GWB die Ansätze unter äußerster Sparsamkeit und auf das Notwendigste beschränkt. Die angedachten Investitionen und Unterhaltsmaßnahmen können nach den Planansätzen unter Berücksichtigung der Liquidität umgesetzt werden, so dass keine Kreditaufnahmen erforderlich sind.
Die Aufstellung eines Stellenplans und des Finanzplans ist wegen den derzeit noch offenen Situationen bei den Gewerken Freibad und Keltenhalle nicht möglich.
Werkleiter Olbert hat dem Werkausschuss verschiedene Übersichten mit den größeren Maßnahmen für 2010 bei den geplanten Investitionen und Instandsetzungen sowie den Unterhaltsmaßnahmen, jeweils für die Wasserversorgung bzw. der Abwasserentsorgung.
TOP 7
Bekanntgaben
- Bürgermeister Dr. Merz gibt bekannt, dass Herr Geigenberger (Leiter der Bibliothek) den entsprechenden Jahresbericht 2009 erstellt hat. Der Bericht liegt den Gemeinderäten in Kopie vor.
- Außerdem teilt Bürgermeister Dr. Merz mit, dass heuer aus finanziellen Gründen keine „Wingenplatz-Fest“ stattfindet. Die Bürger im Ortsteil Gendorf sollen dafür noch besser in das Bürgerfestival eingebunden werden.
- Herr Olbert (Werkleiter der Gemeindewerke Burgkirchen) teilt mit, dass die Werkleitung die Bürgerinitiative zur Öffnung des Freibades begrüßt und auch unterstützt. Für Spendenwillige wurde bei der Raiffeisenbank Burgkirchen ein Treuhänderkonto eingerichtet (Kontonummer 777 773, Bankleitzahl 710 610 09). Die Bank verlangt für die Kontoführung keine Gebühr. Für die Spender besteht kein Risiko: Sollte das Freibad trotz der Bürgerinitiative nicht öffnen, werden die Spendengelder in der eingezahlten Höhe zurück überwiesen. Die Gemeindewerke werden auf ihre Lieferanten (Strom, Dampf usw.) zugehen, um auch hier ggf. Kosteneinsparungen zu erreichen.
TOP 8
Wünsche und Anfragen
- GR Wüst wollte wissen, warum die Baugebiete in Burgkirchen in der Samstagsausgabe der PNP nicht in einem Artikel mit verschiedenen Baumöglichkeiten im Landkreis aufgeführt waren. Nach Aussage von Herrn Olbert, war der angesprochene Beitrag eine Anzeige eines Bauträgers, der in den angeführten Gemeinden aktiv tätig ist.
- GR Apfelböck wollte in Zusammenhang mit den Kürzungen der freiwilligen Leistungen (Prioritätenliste) wissen, inwieweit die betroffenen Vereine, Organisationen usw. von Seiten des Bürgermeisters informiert wurden. Bürgermeister Dr. Merz antwortete, dass in den meisten Fällen eine Information erfolgte, aber noch nicht vollständig. Dies sei auch schwierig, weil aus heutiger Sicht die tatsächlichen Kürzungen noch nicht endgültig benannt werden können, da erst Mitte April ein Termin bei der Regierung von Oberbayern zur Genehmigung des Haushalts 2010 besteht. Apfelböck kritisierte am Beispiel „Kindergartenbus Dorfen“ die Information der betroffenen Eltern per Brief und bat um mehr „Feinfühligkeit“ bei der Kommunikation. Bürgermeister Dr. Merz erwiderte, dass er diese Angelegenheit durchaus „sensibel“ angehe.
- GR Rasch regte eine Außenbereichssatzung für Plattenberg an und fragte nach dem Stand der anstehenden Fällung von zwei Bäumen im Kinderspielplatz in der Kantstraße.
- GR Obermaier wollte wissen, ob es neue Aktivitäten in Zusammenhang mit einem möglichen Kiesabbau in Höresham gibt. Nach Auskunft der Verwaltung gibt es bisher keinen offiziellen Antrag bei der Gemeinde, aber einige Gerüchte.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.
Brigitte Eisenrieder:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 09.02.2010
Tagesordnungspunkt (TOP) 1
Bürgerversammlungen - Behandlung der Anträge und Anregungen
Der Gemeinderat hat den Ausführungen von Herrn Bürgermeister Dr. Merz zur Beschluss-vorlage einstimmig zugestimmt. Ergänzend wurde einstimmig beschlossen, der Empfehlung der Verkehrsschau vom 8.12.09 zu folgen und am Predigtstuhlweg das Zeichen „Kreuzung mit Vorfahrt von rechts“ aufstellen zu lassen. Zum Thema „Radweg Watzmannring“ ergab sich auf Grund eines Antrags von GR Stefan Rasch für die nächste Sitzung weiterer Beratungsbedarf.
Hintergrund:
Eine Bürgerversammlung ist gemäß § 14 der Geschäftsordnung der Gemeinde Burgkirchen mindestens einmal jährlich vom ersten Bürgermeister einzuberufen. Die in der Bürgerversammlung angesprochenen Themen müssen innerhalb von drei Monaten von der Verwaltung abgearbeitet und im Gemeinderat behandelt werden.
Die in den Bürgerversammlungen (in Burgkirchen und in Hirten) vorgetragenen Anträge, Anregungen oder Mitteilungen wurden von Bürgermeister Dr. Merz gleich vor Ort ausreichend beantwortet bzw. wurden von der Verwaltung bereits erledigt.
TOP 2
Straßenausbaubeitragssatzung – Änderung
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, den vorliegenden Entwurf vom 08.02.2010 der 2. Satzung zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Hintergrund:
Das Landratsamt Altötting hat die Genehmigung des Haushalts 2009 mit der Auflage erteilt, dass die Straßenausbaubeitragssatzung dem Muster des bayerischen Gemeindetags angepasst werden muss. Der Bau- und Umweltausschuss hat dem Gemeinderat diese Empfehlung ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, die notwendige Änderungssatzung zu erstellen. Die Verwaltung hat die 2. Satzung der Gemeinde Burgkirchen zur Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags komplett angepasst. Die Änderungssatzung ist mit dem Landratsamt Altötting abgestimmt. Derzeit stehen keine Straßenausbaumaßnahmen an, die in nächster Zeit abgerechnet werden müssen.
TOP 3
Hebesatzsatzung – Neuerlass
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme, den vorliegenden Entwurf vom 04.02.2010 einer Hebesatzsatzung für Grund- und Gewerbesteuer als Satzung. Dieser Satzungsentwurf, der der Niederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Hintergrund:
Gemäß Art. 62 GO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Einnahmen zu beschaffen. Dies kann sie soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen sowie aus Steuern realisieren. Auch um gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde zu verdeutlichen, dass die Gemeinde gerade in dieser wirtschaftlich äußerst angespannten Situation die ihr zur Verfügung stehenden Einnahmequellen ausnutzt, ist es unerlässlich, die Hebesätze für die gemeindlichen Steuern anzupassen. Nachdem ein Vergleich der Hebesätze innerhalb des Landkreises und darüber hinaus ergeben hat, dass die Hebesätze für die Grundsteuern A und B unter dem Landesdurchschnitt liegen, werden die Hebesätze für diese gemeindlichen Steuern ab dem Haushaltsjahr 2010 entsprechend maßvoll angepasst und in einer Hebesatzsatzung festgeschrieben.
Entwurfsvorschlag:
Hebesatz für die Grundsteuer A: von 310 v. H. auf nunmehr 325 v. H.
(für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)
Hebesatz für die Grundsteuer B: von 310 v. H. auf nunmehr 320 v. H.
(für bebaute und unbebaute Grundstücke)
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert: bei 330 v. H.
TOP 4
Einsparungen und Maßnahmen aus Anlass der Finanzkrise
Der Gemeinderat hat sich in seiner Klausurtagung am 06.02.2010 mit dem Bereich des Art. 69 GO beschäftigt und die Kernbereiche der politischen Vorstellungen in einer Prioritätenliste festgelegt. Erfreulicherweise konnte dies in angenehmer und aufgeschlossener Atmosphäre geschehen. Jeder einzelne Kernbereich wurde ausführlich und konstruktiv diskutiert und in die Priorität 1 bis 4 eingeordnet. Alle Beschlüsse wurden mehrheitlich gefasst. Die Zuordnung zu den einzelnen Prioritäten wird in alphabetischer Reihenfolge dargestellt.
Folgende Kernbereiche der politischen Vorstellungen der Priorität 1 werden festgelegt:
- Bibliothek
- Jugendarbeit
- Kultur
- Sportförderung
Folgende Kernbereiche der Priorität 2 werden festgelegt:
- Feiern und Ehrungen
- Partnerschaften
Folgende Kernbereiche der Priorität 3 werden festgelegt:
- Feste
- Freibad
- Musikschule
- Musikkapelle Pius-Bläser
- Naherholung
- Volkshochschule Burghausen-Burgkirchen
Folgende Kernbereiche der Priorität 4 werden festgelegt:
- Bestreifung durch ISG
- Keltenhalle
- Kindergartenbus Dorfen
- Vereinszuschüsse
- Weihnachtsbeleuchtung
- Soziale Stadt
Hintergrund:
Zur Genehmigungsauflage für den Haushalt 2009 gehört die Forderung nach „ Klärung der Kernbereiche der politischen Vorstellungen“ durch den Gemeinderat. Nur für diese Kernbereiche dürfen nach Ansicht der Aufsichtsbehörde in der haushaltslosen Zeit freiwillige Leistungen erbracht werden.
In der aktuellen Situation sind schmerzhafte Einschnitte unvermeidlich.
Dabei ist zu klären:
1. Welche Leistungen sind auf Dauer zu finanzieren, auf welche muss dauerhaft verzichtet werden.
2. Welche Leistungen sind in voraussehbarer Weise nach der aktuellen Wirtschaftskrise wieder finanzierbar
3. Mit welchen Leistungen stößt eine kleine gemeindliche Ausgabe erhebliche ehrenamtliche Leistungen an?
- Anhand dieser Kriterien sind die Leistungen zu bewerten und einzustufen.
TOP 5
Jahresrechnung der Gemeinde 2007
Aufgrund der Prüfung der Jahresrechnung 2007 hat der gemeindliche Rechnungsprüfungsausschuss dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Jahresrechnung 2007 mit dem von der Verwaltung aufgestellten Ergebnis festzustellen. Im Hinblick auf diesen Vorschlag beschließt der Gemeinderat einstimmig folgendes:
1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis 2007 zur Kenntnis:
|
| Verwaltungshaushalt | Vermögenshaushalt | Gesamthaushalt |
| Summe bereinigter Soll- Einnahmen | 20.348.363,05 € | 6.710.013,43 € | 27.058.376,48 € |
| Summe bereinigter Soll- Ausgaben | 20.348.363,05 € | 6.710.013,43 € | 27.058.376,48 € |
2. Der Gemeinderat stellt gemäß Art. 102 Abs. 3 der GO für den Freistaat Bayern die Jahresrechnung 2007 fest.
3. Aufgrund der Feststellung der Jahresrechnung 2007 beschließt der Gemeinderat gemäß Art. 102 Abs. 33 der GO für den Freistaat Bayern die Entlastung für das Haushaltsjahr 2007.
Hintergrund:
Gemäß Art. 102 Abs. 3 der GO stellt der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt die Entlastung.
Der gemeindliche Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2007 geprüft, das Ergebnis festgestellt und dem GR vorgeschlagen, die Jahresrechnung festzustellen. Der Vorsitzende liest den Prüfungsbericht vor und erläutert einzelne Punkte.
TOP 6
Bekanntgaben
Im Zusammenhang der Diskussion um eine Förderung des Betriebs der Keltenhalle durch den Landkreis weist der Bürgermeister darauf hin, dass die Berufung des Kreiskämmerers Walter Schmidt auf das sogenannte Eichenauer Urteil in unserem Fall nicht zutreffend sei. Nachdem sich Manfred Gassenmeyer mit diesem Urteil beschäftigt habe, könne festgestellt werden, dass ein Zuschuss durchaus gewährt werden könne, wenn die Einrichtung von überörtlicher Bedeutung sei.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.
Michael Windsperger:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 20.01.2010
Nach der Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung gab Bürgermeister Dr. Merz bekannt, dass der TOP 11 „Freiwillige Aufgaben der Gemeinde Bgk“ in den nicht öffentlichen Teil verschoben wird. Danach gratulierte der Bgm den Gemeinderäten Herrn Stefan Rasch, Herrn Harald Schuhbeck und Herrn Peter Engel nachträglich zu ihren Geburtstagen.
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Vereidigung des Gemeinderatsmitgliedes Maria Huber
Gemeinderat Thomas Hinterberger ist mit Ablauf des 31. Dezember 2009 aus dem Gemeinderat ausgeschieden (siehe Beschluss – GR Nr. 21 vom 13.10.2009, Top 11). Listennachfolger aus dem Wahlvorschlag Nr. 01 „Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)“ ist Frau Maria Huber, Thalhausen 10, 84508 Burgkirchen a.d.Alz. Mit Erklärung vom 16. Oktober 2009 hat Frau Huber die Wahl angenommen und sich bereit erklärt, den vorgeschriebenen Eid bzw. das Gelöbnis zu leisten.
Den Eid nimmt der erste Bürgermeister Dr. Merz ab.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbst-verwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
TOP 2
Bürgerfragestunde
Es gibt keine Fragen bzw. Wortmeldungen von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern.
TOP 3
Breitbandversorgung - Sachstandsbericht
Herr Scholler (Firma mvox DSLAM) berichtet zum Thema Breitbandversorgung in Burgkirchen und Hirten.
In Burgkirchen sind von 4524 Haushalten die einen DLS Anschluß wünschen 3781 ver-sorgt, und somit 741 Haushalte unter- bzw. überhaupt nicht versorgt. Dies bedeutet, daß ca. 14 % der Haushalte (hautsächlich in Hirten) ohne DSL Anschluß sind.
Zu optimale Lösung müßten 2 Modifikationen im Kabelnetz durchgeführt werden.
- Neue Verteiler im bestehenden Leitungsnetz in Bugkirchen (beim Bahnhof)
- Ein neuer aktiver Knoten (Verteiler) vor Hirten. Dies hätte aber die Folge, daß Hirtner Bürger, die DLS nutzen wollen, zum Anbieter mvox wechseln müßten. In diesem Fall wären die Gebühren für die Nutzer auch etwas teuerer als die der üblichen Anbieter (1&1, freenet, Telekom usw.)
Die Kosten für die für den ersten Teil würden sich in etwa so belaufen:
Kosten gesammt 25000 €
Eigenanteil Bgk 7500 €
Zuschuß Land Bayern 17500 €
Die Kosten für die für den zweiten Teil würden sich in etwa so belaufen:
Kosten gesammt 18000 €
Eigenanteil Bgk 5400 €
Zuschuß Land Bayern 12600 €
GR Schwanner fragt aus eigenem Interesse nach, wie der Kabelweg verläuft.
Antwort Herr Scholler: Muß speziell vor den Baumaßnahmen geklärt werden.
GR Huber fragt warum das Netz nicht gleich gegen ein Glasfasernetz ausgetauscht wird.
Antwort Herr Scholler: Wäre einfach um ein vielfaches teuerer.
TOP 4
Änderungen in der Besetzung von Ausschüssen, Jugendreferent u.a.
Hintergrund:
Die von Herrn Hinterberger besetzten Sitze bzw. stellvertretenden Sitze in den Ausschüssen bzw. weiteren Gremien sind neu zu besetzen. Nach Art. 33 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ist der Gemeinderat bei den Ausschüssen im Sinne der Gemeindeordnung an die vorgeschlagenen Personen gebunden.
Gemeinderatsbeschluß:
Auf Vorschlag der CSU-Fraktion beschließt der Gemeinderat die durch das Ausscheiden von
Gemeinderat Hinterberger mit Ablauf des 31.12.2009 unbesetzten Ausschusssitze u.a. wie folgt zu besetzen:
Haupt- und Finanzausschuss Stellvertreter für Martin Knöbl Schuhbeck Harald
Bau- und Umweltausschuss / Werkausschuss Stellvertreter für Martin Knöbl Weidens-pointner Roland
Schul- und Kindergartenausschuss Mitglied - Rasch Stefan (bisher Stellvertreter für Hinterberger Thomas) Stellvertreter Schäffler Martin
Rechnungsprüfungsausschuss Stellvertreter für Rasch Stefan Knöbl Martin
Jugendreferentin Huber Maria
Kindergartenausschüsse Mitglied Obermaier Bruno
Beisitzer im Vorstand des Musikschulvereins Apfelböck Paul
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 5
Bauleitplanung „Werk Gendorf“
Hintergrund:
Das Werk Gendorf soll im Norden des Werkgeländes erweitert werden. Dazu war es im Vorfeld notwendig geworden, dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes „Nörd-licher Bereich - Werk Gendorf" und die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf/Werkserweiterung Nord - Altöttinger Forst Nr. 1" von der Gemeinde und den Behörden genehmigt wurde. Der gesamte Flächennutzungsplan hat eine Fläche von 21 ha, der Bebauungsplan eine Fläche von ca. 7 ha. Davon entfallen 63,6 % auf Industrie- und 36,4 % auf Verkehrsflächen. Für die gerodeten Waldflächen müssen Ausgleichs-flächen geschaffen werden. Die Erweiterungsfläche wird vor allem für den Bau eines 30-kV-Schalthauses sowie für Neuansiedlungen benötigt. Das Schalthaus für das 30kV-Netz, ist Bestandteil des Aufbaus einer werkeigenen Stromversorgung, für den die InfraServ als Betreibergesellschaft rund 13 Mio. € investiert. Die Spannungsebene von 30 kV war bisher im Industriepark Werk Gendorf nicht vorhanden. Diese Spannungsebene wurde gewählt, um Betriebsströme zu minimieren und Betriebsmittel zu vereinfachen und wird vor allem für die Gleichrichtertransformatoren der neuen Membranelektrolyse von Vinnolit benötigt.
Der Gemeinderat hatte in seiner Juni-Sitzung
- einstimmig auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses die Wertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie vorgeschlagen vorgenommen und die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 02.06.2009 mit den redaktionellen Änderungen festgestellt.
- einstimmig beschlossen, das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Rodung des Waldes, das im Umweltbericht enthalten ist, im Rahmen der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ für den Bereich „Nördliche Werkserweiterung – Altöttinger Forst Nr. 1“ mit einer Fläche von 6,8 ha formell abzuschließen. Die in der Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellten Umweltauswirkungen auf die Rodung führen zum Ergebnis, dass die Auswirkungen, soweit festgestellt und im Umweltbericht beschrieben, durch die im Bebauungsplan und der Begründung festgelegten Auflagen und Maßnahmen ausgeglichen werden können.
- einstimmig auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses die Wertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wie vorgeschlagen vorzunehmen. Die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Werk Gendorf“ für den Bereich „Nördliche Werkserweiterung – Altöttinger Forst Nr. 1“ in der Fassung vom 09.06.2009 mit Begründung, einschließlich Umweltbericht und saP in der Fassung vom 07.04.2009 wird als Satzung beschlossen.
Der Entwurf wurde öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Verschiedene Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungsnahme abgegeben. Zu diesen Stellungnahmen wurden nun vom Gemeinderat entsprechende Einzelbeschlüsse (jeweils einstimmig) und anschließend o. g. Gesamtbeschluss gefasst.
Gemeinderatsbeschluß:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, dass der Festsetzungsbeschluss zur 11. Flächennutzungsplanänderung und der Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Werk Gendorf“ vom 09.06.2009 zurückgenommen wird.
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ anhand der vorgeschlagenen Einzelbeschlüsse nochmals zu billigen und öffentlich auszulegen. Bei der Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass die Stellungnahmen nur noch zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 6
Bauleitplanung „Solarpark Kollmann“
TOP 6.1 Bauleitplanung: 12. Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Kollmann“
TOP 6.2 Bauleitplanung: Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Kollmann“
Hintergrund:
Der Antragsteller will im Bereich der Flur-Nr. 694 der Gemarkung Raitenhaslach eine Photovoltaikanlage errichten. Dazu sind in einem Bauleitplanverfahren der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen. Das vom Antragsteller beauftragte Architekturbüro hat die Vorentwürfe für die Bauleitplanung für den geplanten Solarpark in Kollmann vorgelegt. Die Photovoltaikanlage soll auf einer Freifläche im Bereich des Umspannwerkes auf der Fl. – Nr. 694 der Gemarkung Raitenhaslach errichtet werden. Es ist geplant, ein etwa 2 ha großes Gelände mit einer Photovoltaikanlage zu versehen. Die Kollektorenelemente werden auf Ständern mit einer Gesamthöhe von ca. 2,5 m errichtet. Der Flächennutzungsplan soll dazu im Bereich Kollmann in ein Sonstiges Sondergebiet mit der Maßgabe „Anlage zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie“ und teilweise landwirtschaftliche Fläche geändert werden. Das Sondergebiet wird umrandet von einem drei Meter breiten Grünstreifen, einem 5 Meter breiten Gehölzstreifen und einer 2,5 m hohen Zaunanlage. Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich bei dieser Planung um eine sinnvolle Planung zur Ermöglichung der Nutzung der Sonnenenergie an dieser Stelle.
Dazu hatte der Gemeinderat in seiner August-Sitzung folgenden Beschluss einstimmig gefasst: Für den Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 581 T, 681 T, 681/1, 687 T, 688 T und 694 der Gemarkung Raitenhaslach wird die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ durchzuführen. Die Planung beinhaltet ein Sonstiges Sondergebiet mit der Ausweisung einer Anlage zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Der Gemeinderat billigte die Vorentwürfe des beauftragten Planungsbüros in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2009 mit Begründung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Vorentwürfe dieser Bauleitplanung im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegen. Mit dem Antragsteller ist ein Städtebaulicher Vertrag über die Übernahme der Kosten für diese Bauleitplanung zu schließen.
Der Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ in der Fassung vom 04.08.2009 wurde in der Zeit vom 25.08. bis einschließlich 25.09.2009 mit Begründung öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt. Verschiedene Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungsnahme abgegeben. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vom Gemeinderat am 13.10.2009 mit Begründung gebilligt. In der Zeit vom 02.11. bis einschließlich 03.12.2009 wurde der Entwurf öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Verschiedene Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungsnahme abgegeben. Zu diesen Stellungnahmen wurden nun vom Gemeinderat entsprechende Einzelbeschlüsse (jeweils einstimmig) und anschließend o. g. Gesamtbeschluss gefasst.
*Die GR Schwanner, Obermaier und Apfelböck möchten wissen, ob Frau Fuchs richtig informiert wurde, und ob ihr mitgeteilt wurde, dass die komplette Fläche (auch die Flur Nr. 681/1) im Bebauungsplan eingeschlossen ist. Oder war es ein Versäumnis oder ein Fehler vom Bauamt.
Der Bgm erklärt, dass dies nicht unbedingt ein Nachteil für Frau Fuchs gewesen wäre. Auch eine Lärmerhöhung durch die Wechselrichter der Photovotaikanlage wird ausgeschlossen.
TOP 6.1
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, die Wertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit in der aufgeführten Form für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den „Solarpark Kollmann“ in der Fassung vom 12.01.2010 vorzunehmen.
Die Änderungen sind in den Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung einzuarbeiten und dieser ist erneut öffentlich auszulegen. In der Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass nur zu den Änderungen Stellung genommen werden kann.
Außerdem beschließt der Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, dass die Flurnummer 681/1 komplett aus dem Änderungsgebiet herausgenommen wird. Von der Flur-Nr. 681 wird nur die tatsächlich benötigte westliche Teilfläche in der Flächennutzungsplanänderung belassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 6.2
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, die Wertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit in der aufgeführten Form für den Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ in der Fassung vom 12.01.2010 vorzunehmen.
Die Änderungen sind in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ mit Begründung einzuarbeiten und diese erneut öffentlich auszulegen. In der Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass nur zu den Änderungen Stellung genommen werden kann.
Außerdem beschließt der Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, dass die Flurnummer 681/1 komplett herausgenommen wird. Von der Flur-Nr. 681 wird nur die tatsächlich benötigte westliche Teilfläche im Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und im Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Kollmann“ belassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 7
Raumordnungsverfahren Gasleitung Bayerngas - Vorstellung der Trasse
Hintergrund:
Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 10.12.2009 die entsprechenden Unterlagen für das Raumordnungsverfahren für die Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing übersandt. Die Firma Bayerngas GmbH plant die Verlegung einer Gasleitung (DN 1200) von Burghausen nach Finsing und beantragt hierfür die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens. Das Vorhaben dient der Erhöhung der Netzkapazität für den bestehenden und zukünftigen Bedarf und damit der Erhöhung der Versorgungssicherheit. In den Unterlagen sind im Bereich Burgkirchen eine Nord- und eine Südtrasse eingetragen. Die beauftragte Firma hatte die beiden Trassen bereits bei einem Vorgespräch im Oktober 2009 der Verwaltung vorgestellt und stellt die vorgesehenen Trassen nun dem Bau- und Umweltausschuss vor.
In dem o. g. Vorgespräch wurde von Seiten der Gemeindeverwaltung bereits signalisiert, dass die Nordtrasse bevorzugt werden soll. Diese verläuft von Mehring-Öd, unmittelbar südlich von Emmerting im Gemeindegebiet Emmerting entlang der vorhandenen Ölleitung am Heuweg zwischen der Grenze des möglichen Industriegebietes und dem Bannwald des Altöttinger Forstes. Die Südtrasse würde das Gemeindegebiet von Burgkirchen zwischen den Anwesen Wimm und Stölzl Richtung Gewerbegebiet Hecketstall und weiter entlang der vorhandenen Bayerngasleitung durchqueren. In diesem Bereich würde das Gewerbegebiet Hecketstall durchschnitten.
Vertreter von Bayerngas haben das geplante Vorhaben in einer umfangreichen Präsentation vorgestellt und sich den Fragen der Gemeinderatsmitglieder gestellt.
Die Unterlagen des Raumordnungsverfahrens werden nun in der Gemeinde Burgkirchen in der Zeit vom 28.12.2009 bis 29.01.2010 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Gemeinderatsbeschluß:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, dem Raumordnungsverfahren für die Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing mit der Nordtrasse entlang dem Heuweg zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 8
Burgkirchener Wohnbau GmbH
8.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2008
8.2 Verwendung des Ergebnisses 2008
8.3 Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers
Hintergrund:
Nach § 46 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) ist die
Gesellschafterversammlung der BWG zuständig für
- die Feststellung des Jahresabschlusses (§ 46 Nr. 1),
- die Verwendung des Ergebnisses (§ 46 Nr. 1) und
- die Entlastung des Geschäftsführers (§ 46 Nr. 5).
Auf die allen Gemeinderäten ausgehändigten Unterlagen (Lagebericht, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) zum Jahresabschluss 2008 wird Bezug genommen!
Herr Eimannsberger gibt einen kurzen Bericht zur Burgkirchener Wohnbau GmbH ab. Zur Burgkirchener Wohnbau GmbH gehören das Bürgerzentrum, die beiden Tiefgaragen, Mietwohnungen und Hausmeisterwohnungen.
Leider konnte die Bgk Wohnbau GmbH nicht mit einem positiven Ergebnis ab-schliessen.
Gemeinderatsbeschluß:
Entsprechend der Empfehlung des Aufsichtsrates vom 22.12.2009
8.1 nimmt der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2008,
welcher mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.021.164,77 € abschließt, zur Kenntnis,
8.2 stimmt der Gemeinderat dem Vortrag des Jahresfehlbetrages 2008 in Höhe von
1.021.164,77 € auf das neue Geschäftsjahr zu und
8.3 erteilt der Gemeinderat dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer, Herrn Anton
Eimannsberger für das Wirtschaftsjahr 2008 die Entlastung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 9
Jahreszuschuss für die VHS Burghausen-Burgkirchen e.V.
Hintergrund:
Am 17.11.2009 hat die VS Burghausen-Burgkirchen e.V. ihren Geschäftsplan 2010 vorgelegt, welcher für das Jahr 2010 einen Barzuschuss der Gemeinde Burgkirchen in Höhe von 22960,00 € vorsieht. Darin enthalten sind die Mieten für Räumlichkeiten des Bürgerzentrums in Höhe von 8000,00 €.
Der Barzuschuss für die VHS hat sich in den letzen Jahren so entwickelt:
Im Jahr 2000 betrug der Zuschuß noch 28376,70 €. Im Laufe der Zeit reduzierte sich der Zuschuß auf 14960,00 € für das Jahr 2010.
Im GR Gremium kam die Frage auf, ob es sich bei diesen Zuschüssen um freiwillige Leistungen handle. Der Bgm erläutert, dass keine Verträge mit der VHS bestünden, sondern daß es nur um ein Abkommen mit der VHS und Burghausen handle.
GR Vorderhuber wirft ein, daß zu diesen Kosten auch noch die anteiligen Kosten für die Miete im Gebäude von Herrn Deser gehören.
Gemeinderatsbeschluß:
Der Gemeinderat beschließt die VHS Burghausen Burgkirchen mit einem Barzuschuss von 14960 €, 8000€ Miete für das Bürgerzentrum und den anteileigen Mietkosten für das Gebäude Deser zu unterstützen. Allerdings gilt dies nur unter der Vorraussetzung, dass der Gemeinderat in einer Klausurtagung am 6. Februar die VHS als Kernbereich sieht, und diese freiwillige Leistung genehmigungsfähig ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 10
Blockhütte „Halsbachtal“ - Nutzungsentgelte
Hintergrund:
Das Naherholungsgebiet „Halsbachtal“ mit der Blockhütte wurde am 26. Juni 1975 im Rahmen eines Bürgerfestes seiner Bestimmung übergeben. 1980 wurde die Betreuung der Blockhütte formell der Krieger- und Soldatenkameradschaft Burgkirchen übertragen. Ab 1986 wurden Nutzungsgebühren eingeführt, die 1990, 1994 und zuletzt 1997 an-gepasst wurden. Durch den Betreuer der Blockhütte erfolgt die Übergabe und Rückgabe der Blockhütte an die Nutzer. Außerdem führt der Betreuer Kontrollen außerhalb von Nutzungen u.a. durch. Außerdem führt er kleinere Reparaturen aus. Für den beträcht-lichen Aufwand ist die Aufwandsentschädigung in Höhe von 18 € je Nutzung für die Gemeinde sehr günstig. Die Aufwandsentschädigung für den Betreuer wurde seit 1994 nicht mehr verändert.
*GR schlägt vor, einen Einheitspreis von 60€ für das Nutzen der Blockhütte zu veranschlagen.
Gemeinderatsbeschluß:
Der Gemeinderat beschließt ein einheitliches Nutzungsgeld in Höhe von 60,00 € für die Blockhütte im Halsbachtal. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, den Telefon-anschluss zu kündigen. Im Gegenzug wird wegen der Nutzung des privaten Handys die Aufwands-entschädigung für den Betreuer von 18,00 € auf 20,00 € je Nutzung erhöht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 11
Freiwillige Aufgaben
Festlegung von Kernbereichen der politischen Vorstellungen der Gemeinde
Dieser Punkt wird in den nicht öffentlichen Teil verschoben.
TOP 12
Bekanntgaben
Herr Olbort gibt bekannt, dass am 28 März in Verbindung mit dem Bgk Pflanzenmarkt ein „Bauherrentag“ für das Baugebiet Wimpersing stattfindet.
Der Bgm teil mit, dass die Gemeinde Emmerting beim Straßenbauamt Traunstein eine Sanierung der Staatstr. 2356 (Burgkirchen – Hohenwart) beantragt hat. Der GR befürwortet diesen Beschluss und beauftragt die Verwaltung mit einem Schreiben an das Straßenbauamt dies zu unterstützen.
Der Bgm verließt eine Brief von Herrn Zeiler. Inhalt: Preis für die Agenda 21 für das Projekt „Bürgerintegration“
Der Bgm legt Zahlen zur Einwohnerentwicklung von Burgkirchen vor. Die Einwohnerzahl fiel von 10697 im Jahr 2004 auf 10297 im Jahr 2010.
TOP 13
Wünsche und Anfragen
GR Kölbl ist verärgert über zunehmende Grafittis im Gemeinde Bereich. Der Bgm erläutert, dass wegen Geringfügigkeit diese Delikte nicht verfolgt werden.
GR Kölbl bemängelt erneut die Parksituation bei der evangelischen Kirche.
GR Rohracker bedankt sich bei der FFW für das Durchführen des Silvesterabends am Rathausplatz
GR Vorderhuber schließt sich dem Dank an und bedankt sich des Weiteren noch beim Burgkirchner Gewerbeverein.
GR Hausner fragt nach, wie es dazu kommen konnte, dass trotz Kündigung des kommunalen Verkehrsverbands eine Verkehrsüberwachung in Burgkirchen durchgeführt wurde. Laut BGM war zu diesem Zeitpunkt das Schreiben der Kündigung beim Verkehrsverband noch nicht eingegangen.
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis: Bitte beachten Sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil der PNP unter der Gemeinde Burgkirchen.











