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Bau- und Umweltausschuss vom 10.01.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 10.01.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 10.01.2012.
Bürgermeister Dr. Merz begrüßte die Anwesenden und hat um eine Ergänzung des ersten Tages-ordnungspunktes (zusätzlicher Bauantrag) gebeten. Das Gremium hat der Bitte einstimmig zugestimmt.
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Baugesuche
1. Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage / § 35 BauGB / Außenbereich (Hirten-Land)
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Verlängerung der Genehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage (Hirten-Land) zu zustimmen.
Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 05.12.2011 eine weitere Verlängerung seiner Baugenehmigung um 2 Jahre beantragt. Der Bauantrag wurde im Januar 1996 erstmals genehmigt. Seither wurde das Vorhaben nicht errichtet und letztmalig bis 25.01.2012 die Genehmigung durch das Landratsamt Altötting verlängert. Die Rechtslage für eine Genehmigung hat sich nicht geändert, so dass eine Verlängerung möglich ist.
2. Tektur: Umbau Geschäft und damit verbundene Nutzungsänderung / § 34 Abs. 1 /Innenbereich ohne Bebauungsplan / Obere Terrasse
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Umbau des Ge-schäftes und die damit verbundene Nutzungsänderung in eine Gaststätte mit Spielzimmer in der Oberen Terrasse vorbehaltlich des Nachweises eines weiteren Stellplatzes zu zustimmen.
Der Bauwerber möchte die Küche mit der Verkaufstheke in den bisherigen Vorbereitungsraum verlegen und die frei werdende Fläche in einen Gastraum umwandeln. Für den Spielzimmerbereich wird eine Trennwand in Fertigbauweise mit Glasscheibe eingezogen. Die bisherige nördliche Eingangstüre wird geschlossen. Als Fluchtweg wird stattdessen im Osten eine Türe zum Flur (der ins Freie führt) durchgebrochen. Durch die Umgestaltung wird der bisherige Verkaufsladen mit Imbissbereich zu einer reinen Gaststätte. In dieser Gaststätte ist die Aufstellung von 3 Geldspielgeräten erlaubt und nach Planzeichnung auch vorgesehen. Für die umgestalteten Räumlichkeiten sind laut Stellplatzverordnung anstatt der bisher nachgewiesenen 6 Stellplätze nunmehr 7 Stell-plätze erforderlich. Der Nutzungsänderung kann zugestimmt werden, wenn ein weiterer Stellplatz nachgewiesen wird.
3. Bodenaustausch und Befestigung als Lagerfläche / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 31 „Hecketstall III“
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Bodenaustausch und Befestigung als Lagerfläche an der Fuhrmannstraße zu zustimmen.
Der Antragstelle möchte auf dem Flurstück 323/4 der Gemarkung Burgkirchen eine Lagerfläche einrichten. Hierzu soll der Boden abgetragen und mit Kies aufgefüllt werden. Um die Fläche als Lager nutzen zu können, möchte der Bauwerber an der Grundstücksgrenze zur Fuhrmannstraße einen 3,50 breiten Grünstreifen, der mit 3 Großbäumen und Sträuchern bepflanzt und von 2 Grundstückszufahrten unterbrochen wird, einrichten. Im Bebauungsplan sind entlang der Fuhrmannstraße 5 Großbäume vorgesehen, von denen einer im Bereich eines bereits vorhandenen Grünstreifens liegt. Zusätzlich zu den Vorgaben des Bebauungsplanes wird der Antragsteller ent-lang der nördlichen Grundstücksgrenze einen Grünstreifen anlegen, der mit Sträuchern bepflanzt wird. Mit der vorgesehenen Bepflanzung werden die Grundzüge des Bebauungsplanes eingehalten. Die Abweichungen werden durch einen zusätzlichen Grünstreifen, der entlang der nördlichen Grundstücksgrenze angelegt und mit Sträuchern bepflanzt wird, ausgeglichen.
Hinweis: In der Dezember-Sitzung hatte der Bau- und Umweltausschuss mehrheitlich (mit 7:4 Stimmen), den damaligen Antrag abgelehnt, weil dieser zu weit von den Vorgaben des Bebau-ungsplanes abwich. Dem Antragsteller wurde allerdings in Aussicht gestellt, dass zur Schaffung einer für den Bauwerber geeigneten Einfahrt die geplante Bepflanzung auf dem vorgesehenen Pflanzstreifen verschoben werden kann. Einzelheiten sind mit dem Bauamt der Gemeinde zu klä-ren. Dies ist nun erfolgt.
4. Neubau landwirtschaftliche Maschinenhalle und Hackschnitzellager / § 35 BauGB /privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (Burgkirchen-Land)
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle und eines Hackschnitzellagers zu zustimmen.
Der Antragsteller möchte im Süden seines Anwesens (neben einem bestehenden Biogasbehälter) eine Maschinenhalle mit Hackschnitzellager in einer Stahl-Stahlrahmenkonstruktion errichten. Als Außenwände sind Holzwandriegel mit Deckfugengestaltung vorgesehen. Das Vorhaben ist privile-giert. Es fügt sich in die bestehende Bebauung ein.
5. Abbruch eines alten Lagergebäudes und Neubau eines landwirtschaftlichen Lagergebäudes und einer Hackschnitzelheizanlage / § 35 BauGB / privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (Burgkirchen-Land)
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Neubau eines landwirtschaftlichen Lagergebäudes und einer Hackschnitzelheizanlage zu zustimmen und die Abbruchanzeige zur Kenntnis zu nehmen.
Die Antragstellerin möchte ein bestehendes altes Lagergebäude abbrechen und an gleicher Stelle ein neues landwirtschaftliches Lagergebäude mit integrierter Hackschnitzelheizanlage errichten.
6. Nutzungsänderung Gastronomie und Bistro / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 1 „Gendorf Ortsmitte“
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsände-rung in Gastronomie und Bistro zu zustimmen.
Der Bauantrag beinhaltet die Nutzungsänderung in Gastronomie und Bistro. Im Bebauungsplan ist das betroffene Gebäude als Mischgebiet ausgewiesen. Die Erfordernisse nach der Stellplatzver-ordnung sind erfüllt.
Hinweis: In der November-Sitzung hatte der Bau- und Umweltausschuss einstimmig einen Bau-antrag des Antragstellers auf Nutzungsänderung in einen Spielsalon nicht zugestimmt. Außerdem hat das Gremium ausdrücklich festgestellt, dass es sich im engeren und weitläufigeren Bereich der Mozartstraße um keine überwiegende gewerbliche Nutzung handelt und daher der Spielsalon auch nicht allgemein im Bereich eines Mischgebietes zulässig ist. Eine ausnahmsweise Zulassung des Spielsalons wurde auch auf Grund des vorhandenen sensiblen sozialen Gefüges abgelehnt. Die nun erfolgte Nutzungsänderung in Gastronomie und Bistro ist auf alle Fälle die bessere Lösung.
7. Bauvoranfrage Umbau und Nutzungsänderung eines Wohnhauses und Mühlennebengebäudes / § 35 BauGB / privilegiertes Vorhaben im Außenbereich
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, der Bauvoranfrage auf Umbau und Nutzungsänderung eines Wohnhauses und eines Mühlennebengebäudes zu zustimmen.
Die Antragstellerin möchte im Erdgeschoss des betreffenden Wohnhauses Büroräume einrichten und dieses entsprechend umbauen. Außerdem sollen die Verkaufsräume des bisherigen Mühlen-verkaufsladens in Lagerräume für Reinigungsmittel umgestaltet werden. Zur Klärung, ob die be-absichtigte Nutzungsänderung möglich ist, wird eine Bauvoranfrage gestellt. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist nicht privilegiert. Bisher wurde dort eine Mühle mit Mühlenver-kaufsladen betrieben. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich ein Sägewerk. Der Betrieb einer Reinigungsfirma stellt keine baurechtlich höheren Anforderungen als der Betrieb einer Mühle. Nach § 35 Absatz 2 BauGB können „sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist“.
8. Anbau einer Maschinen- und Bergehalle an ein bestehendes, landwirtschaftlich genutztes Nebengebäude / § 35 BauGB / privilegiertes Vorhaben im Außenbe reich
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Anbau einer Maschinen- und Bergehalle an ein bestehendes, landwirtschaftlich genutztes Nebenge-bäude zu zustimmen.
Das Vorhaben ist privilegiert. Es hält alle Feststellungen ein und fügt sich außerdem in die bestehende Bebauung ein.
TOP 2
Innenbereichssatzung Binderweg - Satzungsentwurf
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, für den Bereich Binderweg die beiliegende Innenbereichssatzung als Entwurf zu beschließen.
Die Regelung, dass für Grundstücke, die teilweise durch einen Bebauungsplan abgedeckt sind, dieser gilt, soll nicht in die Satzung aufgenommen und der Gemeinderatsbeschluss vom 15.11.2011 bezüglich dieser Regelung aufgehoben werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Satzung bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
Hintergrund:
Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses hat der Gemeinderat in seiner November-Sitzung die Verwaltung beauftragt, für den Bereich Binderweg eine Satzung zu erstellen.
Die Satzung soll folgende Flurnummern erfassen: 138/3 T, 148/2 T, 148/1, 144/1, 149/1, 139/2, 139/3, 139/4 T, 139/5, 139/6, 139/7, 139, 90 T, 135/1 T und 135 T der Gemarkung Forstkastl.
Diese Grundstücke liegen bisher nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die planungs-rechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Aufgrund des Gemeinderats-beschlusses wurde ein Entwurf der Satzung erstellt. Auf Anraten des Landratsamtes Altötting soll-ten in die Satzung weitere Festsetzungen zur Zulässigkeit von Vorhaben aufgenommen werden.
In Anlehnung an die Festsetzungen des anliegenden Baugebietes Grasset wurden unter Einbezie-hung der dort bereits getroffenen Ausnahmeregelungen Festsetzungen zur Wohnbebauung, Bau-dichte, Höhe der Gebäude, Dacheindeckung und Dachneigung in den Satzungsentwurf mit aufge-nommen.
TOP 3
Bekanntgaben
Bürgermeister Dr. Merz gibt gekannt, dass aktuell ein Schreiben vom Landratsamt Altötting zum Wasserrechtsverfahren Brunnen Forstkastl eingegangen ist. Das Schreiben liegt zur Einsicht in der Verwaltung aus.
Bürgermeister Dr. Merz berichtet zusammenfassend über den geplatzten Notartermin in Zusam-menhang mit dem möglichen Verkauf des Bahnhofsgebäudes an eine Privatperson durch die „Bahn“ und bedauert das vorläufige Scheitern.
GR Wüst und GR Knöbl sehen darin eine Chance zur Verbesserung der Situation für die Bahnbe-nutzer, wenn das - laut Gutachten der Bahn - marode Bahnhofsgebäude abgerissen wird.
Bürgermeister Dr. Merz und Gemeinderätin Stautner vertreten die Meinung, dass das Vordach des Gebäudes seit über 20 Jahren ein ausreichender Wetterschutz für die wartenden Bahnreisenden ist.
GR Keck vertritt die Meinung, dass die Unterstellmöglichkeiten in den zurückliegenden 20 Jahren alles andere als optimal für die Bahnreisenden war und mit dem Abriss die Chance für den Bau einer adäquaten Wartemöglichkeit gegeben wäre. Deshalb hatte die FW-Gemeinderatsfraktion auch zur Dezember-Sitzung des Gemeinderates einen Antrag (mit der Forderung, dass die Bahn in einem offiziellen Schreiben der Gemeinde Burgkirchen zur Ausarbeitung eines Konzepts für einen angemessenen, überdachten Wartebereich aufgefordert wird) gestellt. Ein entsprechendes Schreiben ist nach Aussage von Bürgermeister Dr. Merz an die verantwortliche Abteilung der „Bahn“ gegangen. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
TOP 4
Wünsche und Anfragen
GR Kölb beklagt eine wilde „Müllablagerung“ bei einem Gewerbetreibenden in der Kantstraße und bittet die Verwaltung um entsprechende Maßnahmen.
Gemeinderätin Stautner erinnert an das AWO-Neujahrskonzert im Sozialgebäude (Betriebsrestau-rant) des Industrieparks Werk Gendorf am kommenden Sonntag (15.01.2012) um 15.00 Uhr. Karten sind noch erhältlich.
Anmerkung: Unter dem Motto „Wien-Berlin-Berlin“ spielen die Münchner Symphoniker unter Leitung von Dirigent Georg Schmöhe und der Sopranistin Felicitas Fuchs das Neujahreskonzert des AWO-Kreisverbandes Altötting. Schirmherr ist Alt-Landrat Seban Dönhuber.
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger An-zeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.




