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Aktuelles


Haushaltsansatz 2012 und die Entwicklung der haushaltsrelevanten Kennzahlen von 2002 bis 2012

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Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag den 12.06.2012 statt



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Bau- u. Umweltausschuss vom 05.07.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 05.07.2011.

 

 

Vor der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses hatten die Gremiumsmitglieder Gelegenheit die Baustelle zur Kanalsanierung zu besichtigen.

 

Tagesordnungspunkt (TOP)

 

TOP 1

Baugesuche

 

1.  Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 8, Obere Terrasse, östl. der St 2107“

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Bauantrag des Antragstellers für den Neubau eines Einfamilienhauses und einer Garage mit Befreiung von der östlichen Baugrenze um 1,5 Meter zu zustimmen. Ein Abstand zur Putzenlehnerstraße von 3,5 Meter ist einzuhalten.

Eine ähnliche nichtförmliche Voranfrage zur Bebauung des Grundstücks mit einer Doppelhaushälfte wurde in der April-Sitzung 2011 des Bau- und Umweltausschuss bereits behandelt. In der Juni-Sitzung hat der Bauherr das Einfamilienhaus als Freisteller eingereicht. Das Landratsamt Altötting hat festgestellt, dass die östliche Baugrenze von 5 m um etwa 2 m zur Putzenlehnerstraße überschritten wird und nur noch ein Abstand von 3 m zur Straße vorhanden ist. An der Putzenlehnerstraße haben die vorhandenen Gebäude einen Abstand von 3,5 bis 4 m zur Straße. Die Verwaltung schlägt vor, deshalb für das Einfamilienhaus des Antragstellers eine Befreiung von der Baugrenze bis zu 1,5 m zu erteilen, so dass ein Abstand zur Putzenlehnerstraße von 3,5 m einzuhalten ist. Der Stellplatznachweis ist erbracht.

 

2. Erneuerung eines Dachstuhls / § 34 BauGB / Innenbereich ohne Bebauungsplan

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Bauantrag auf Erneuerung des Dachstuhls der Antragsteller zu zustimmen. Auf die fehlende Nachbarsunterschrift wird hingewiesen.

Das Vorhaben beinhaltet nur die Erneuerung des Dachstuhls mit geringfügiger Erweiterung des Dachüberstands. Das Vorhaben fügt sich ein, ein zusätzlicher Stellplatzbedarf entsteht nicht, ein Nachbar hat nicht unterschrieben.

 

3.  Antrag auf isolierte Befreiung von der Baugrenze zur Errichtung einer Garage              mit Nebengebäude / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antragsteller eine Befreiung von der Braugrenze für die Errichtung einer Garage mit Nebengebäude zu erteilen, soweit die Erschließung sichergestellt ist.

Das Vorhaben ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 c) BayBO verfahrensfrei, liegt jedoch außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes. Das Wohnhaus hat bisher keine Garage und die Errichtung ist nur an dieser Stelle sinnvoll. Die betroffenen Grundstücksnachbarn haben den Antrag unterzeichnet. Zusätzlich wurde erklärt, dass ein Fahrtrecht über das benachbarte Grundstück erlaubt ist, da das Baugrundstück nur über dieses Grundstück an das öffentliche Straßennetz angeschlossen ist. Gleichzeitig wird durch die Garage die Stellplatzpflicht erfüllt.

 

TOP 2

Mobiler Hochwasserschutz – Planung / Zwischenbericht

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den Stand des Projektes „Mobiler Hochwasserschutz“ zustimmend zur Kenntnis.

Hintergrund:

Da zurzeit ein fester Hochwasserschutz für den Ortsteil Hirten finanziell für die Gemeinde Burgkirchen nicht möglich ist, plant die Verwaltung einen mobilen Hochwasserschutz für diesen Ortsteil. Inhalt ist der Aufbau eines Organisationsschutzes für das gesamte Siedlungsgebiet der Gemeinde vor einem 100-Jährigen Hochwasser mit etwa 630 m³/sec. Dazu wurde ein Projektteam aus Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung un den Feuerwehren in Burgkirchen zusammengestellt. Weitere beratende Teilnehmer, wie z. B. der Kreisbrandrat, die Polizeiinspektionen und die Wasserwacht sind eingebunden. Die Informationswege und vorhanden Hochwassermeldesysteme werden erfasst und im Rathaus gesammelt. Mögliche Hilfsorganisationen werden erfasst, die im Bedarfsfall hinzugezogen werden können. Ein wesentlicher Punkt ist der praktische Aufbau eines Hochwasserschutzes für den Ortsteil Hirten, Unterberg und Burgkirchen sowie für möglichweise betroffene Einzelanwesen. Dafür wurden zwei besondere Sicherungssysteme besichtigt.

Zur Absperrung der langgezogenen tiefliegenden Stelle an der Einmündung der Pilgramstraße kann eine Sandbarriere aufgeschüttet werden, die mit Hilfe von vorher ausgelegten Silofolien gegen das strömende Wasser geschützt wird. Das Verfahren wurde im Rahmen einer Übung von den Burgkirchner Feuerwehren geprüft. Die Folien sind teilweise im Bauhof gelagert, werden bei Bedarf von einer örtlichen Bauwarenhandlung zugekauft. Der Sand wird von den umliegenden Kiesgruben auf Anforderung geliefert. Grundsätzliche Vereinbarungen sind abgeschlossen. Die einmalige Absperrung der Pilgramstraße nach diesem Verfahren wird etwa 5.000 € kosten. Bei einer Länge von 350 m für den Ortsteil Hirten werden einmalig Kosten von etwa 100.000 € anfallen. Die weiteren Schutzbereiche Unterberg und Burgkirchen können mit Sandsäcken durch die Feuerwehren gesichert werden. Diese Maßnahmen werden in einem ausführlichen Projektplan separat zusammengestellt, mit den freiwilligen Feuerwehren und den weiteren Hilfsorganisationen abgestimmt und weiter aktualisiert.

 

TOP 3

Bebauungsplan Nr. 50 „Hecketstall IV“

Dieser Tagesordnungspunkt musste zurückgestellt werden, weil bei dem möglichen Bauwerber noch einige Entscheidungen offen sind.

 

TOP 4

Bekanntgaben

Bahnhof Burgkirchen

Bereits in der April-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses hatte Bürgermeister Dr. Merz berichtet, dass die „Bahn“ das schadhafte Bahnhofsgebäude der Gemeinde zum Kauf angeboten hat. Damals hatte Bürgermeistermeister Dr. Merz dem Gremium mitgeteilt, dass er das Bahnhofsgebäude gerne erhalten und ggf. auch einer anderen sinnvollen Nutzung zuführen würde. Deshalb hatte er die „Bahn“ um eine dreimonatige Entscheidungsfrist gebeten. Aktuell hat Bürgermeister Dr. Merz über seine bisherigen vergeblichen Bemühungen in dieser Sache berichtet, will sich aber weiterhin für den Erhalt des mittlerweile baufällige Bahnhofsgebäude (Aussage Bahn) einsetzen. Ich war von den Aussagen des Bürgermeisters enttäuscht, weil substanziell nichts Neues berichtet wurde. Außerdem habe ich, wie später auch GR Wüst darauf hingewiesen, dass eigentlich zunächst ein Grundsätzbeschluss des Gremiums einzuholen wäre, bevor Energie und Zeit in diese Angelegenheit investiert wird. Ich persönlich habe den Eindruck, dass die Mehrheit des Bau- und Umweltausschusses (außer den Mitgliedern der SPD) kein Interesse am Erwerb des Bahnhofsgebäudes hat.

Ausdehnung der Fahrtzeiten in den Abendstunden

Bürgermeister Dr. Merz teilt mit, dass er sich in einem Schreiben an die „Bahn“ für die Ausdehnung der Fahrtzeiten von Personenzügen von Mühldorf nach Burghausen und umgekehrt in den Abendstunden stark gemacht hat. Er denkt dabei um mindestens jeweils eine spätere Verbindung in jede Richtung.

Hochwasserschutz Emmerting – Planfeststellungsverfahren

In Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz für Emmerting, will das Wasserwirtschaftsamt Traunstein (WWA TS) - östlich der Alzbrücke nach Hohenwart - einen Damm errichten. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat die Gemeinde Burgkirchen keine Einwände oder Anmerkungen erhoben.

Bürgermeister Dr. Merz berichtet weiter, dass die Maßnahme des WWA TS zu 95 % gefördert wird und Emmerting „nur“ 5 % der Kosten tragen muss. Nachdem die Gemeinde Burgkirchen für den Bau des Hochwasserschutzes in Hirten, der ebenfalls unter Federführung des WWA TS erfolgt, nur eine Förderung von 50 % erhält und somit selbst ebenfalls 50 % der Kosten tragen müsste, hat der Bau- und Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt, diesen Sachverhalt zu klären.

Ergebnis Winterdienst

Der Winterdienst 2010/2011 wurde im Rahmen der Haushaltskonsolidierung um etwa 10 % reduziert. In den zurückliegenden Jahren hatte die Gemeinde Burgkirchen für den Winterdienst - in Abhängigkeit des Wetters - zwischen 150.000 € und 250.000 € ausgegeben. In der zurückliegenden Wintersaison, die bereits früh im Dezember eingesetzt hat und bis Ende Februar anhielt, hat der gemeindliche Winterdienst insgesamt 220.000 € gekostet.

TOP 5

Wünsche und Anfragen

Keine Wortmeldung.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.

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