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Aktuelles


Haushaltsansatz 2012 und die Entwicklung der haushaltsrelevanten Kennzahlen von 2002 bis 2012

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Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag den 12.06.2012 statt



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Bau- und Umweltausschuss vom 11.01.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 11.01.2011.

 

 

Nachdem Bürgermeister Dr. Merz zu Beginn der Sitzung noch zu einer Besprechung im Landratsamt war (Weiterbetrieb des Freibades), wurde diese zunächst von der 2. Bürgermeisterin (Punkt 1 und 2 der Tagesordnung) geführt.

Von den 11 Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses waren 10 anwesend.

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Baugesuche

1.  Neubau einer Doppelhaushälfte / § 30 BauGB /Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse, beim Altenheim“, 2. Änderung

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Bauantrag mit Befreiung von der Baugrenze für die Terrassenüberdachung und der Garage zu zustimmen.

Das Wohnhaus entspricht dem Bebauungsplan. Die Garage soll an die westliche Grundstücksgrenze um 3 m außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Damit kann ein Durchgang zum Garten geschaffen und im Erdgeschoß und Obergeschoß jeweils ein Fenster zur besseren Belichtung der Räume geschaffen werden. Die Terrassenüberdachung überschreitet um 2 m die Baugrenze nach Süden. Damit kann eine sinnvolle Tiefe der Überdachung mit insgesamt 3 m erreicht werden. Die betroffenen Grundstücksnachbarn haben den Bauantrag mit den Befreiungen unterschrieben. Mit der Garage ist der Stellplatzbedarf nach Satzung erfüllt. Im Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse“, beim Altenheim“, 2. Änderung, ist eine Bebauung mit Doppelhäusern an der Stelle Oberfeldstraße vorgesehen.

Nach Meinung der Verwaltung sollten, damit keine zu geschlossene Straßenfront entsteht, die Reihenhausbereiche mittels der Baufenster getrennt sein. Mit der Befreiung der geplanten Garage würde dieses Prinzip möglicherweise unterbrochen. Eine geschlossene Bauweise von bis zu 6 Doppelhäusern und Garagen ist zu befürchten. Dies würde dem Gestaltungsprinzip, vor allen Dingen im Kreuzungsbereich Oberfeldstraße – Ortlehnerstraße, widersprechen. Aus gestalterischer Sicht ist die Befreiung der Garage nicht zu empfehlen.

Diese Bedenken hatten der Bau- und Umweltausschuss nicht und hat somit o. g. Beschluss gefasst.

2.  Nutzungsänderung eines Nebengebäudes in ein Schützenheim / § 35 Bas. 2 BauGB /sonstiges Vorhaben im Außenbereich

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung in ein Schützenheim des Nebengebäudes in Höresham 25 unter der Voraussetzung zu zustimmen, dass für das Schützenstüberl 3 zusätzliche Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Auf die fehlenden Nachbarschaftsunterschriften wird hingewiesen.

Der Antrag beinhaltet den Bestand des Schießstandes und den Einbau von einem Lager, einer Umkleide sowie Toiletten. Für das Schützenstüberl mit 29 m² sind nach Rücksprache mit dem Landratsamt Altötting 3 Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Nachdem sich auf dem Grundstück bereits eine genehmigte Gaststätte befindet, handelt es sich um eine angemessene Erweiterung des Bestandes.

3.        Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport / § 30 und 33 BauGB /Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“, 3. Änderung

Der Bauantrag war angekündigt, lag jedoch zur Sitzung nicht vor.

4.        Errichtung einer Biogasanlage / § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB /privilegiertes Vorhaben im Außenbereich

Der Bauantrag war angekündigt, lag jedoch zur Sitzung nicht vor.

5.        Bekanntgaben

Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten hat, wurde von der Verwaltung eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Umbau und Erweiterung einer best. Halle und Errichtung einer Überdachung des Freigeländes / Bebauungsplan Nr. 13 „Hecketstall I“.

TOP 2

Städtebauförderung Ortsmitte - Zuständigkeiten

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Gemeinderatsbeschluss vom 11. Juli 1989 (TOP 3) wieder aufzuheben und die Zuständigkeit für genehmigungspflichtige Vorgänge nach § 144 Baugesetzbuch, wie insbesondere Bauanträge und Vorkaufsrechte im Sanierungsgebiet Ortsmitte, zukünftig wieder an den Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung zu übertragen.

Hintergrund:

Die Gemeinde Burgkirchen ist 1987 mit der Ortsmitte in das Programm „Städtebauförderung“ von der Regierung von Oberbayern aufgenommen worden. Für einzelne Bereiche des Sanierungsgebiets wurden Bebauungspläne aufgestellt, um die städtebauliche Ordnung zu sichern. In diesem Zug hat der Gemeinderat am 11. Juli 1989 unter TOP 3 „Städtebauförderung“ einstimmig beschlossen, dass genehmigungspflichtige Vorgänge nach dem Baugesetzbuch, wie zum Beispiel Vorkaufsrechte oder Bauanträge, vom Gemeinderat selbst entschieden werden sollen.

Nachdem die wesentlich wichtigen städtebaulichen Maßnahmen in der Ortsmitte von Burgkirchen abgeschlossen sind und in den nächsten Jahren keine bauleitplanerischen Maßnahmen oder größere Bauvorhaben anstehen, könnte zur Entlastung des Gemeinderats die Entscheidung über Bauanträge oder bestehende Vorkaufsrechte wieder auf den Bau- und Umweltausschuss übertragen werden. Bau- und Umweltausschuss ist auch für die Zustimmungen zu entsprechenden Maßnahmen außerhalb des Sanierungsgebietes zuständig.

Diese Anregung hatte Gemeinderat Wüst in Dezember-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgebracht.

Bürgermeister Dr. Merz übernimmt die Leitung der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses.

TOP 3

Außenbereichssatzung Thalhausen

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die Wertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen mit den gefassten Änderungen zu beschließen und die Außenbereichssatzung Thalhausen mit dem Stand vom 11. Januar 2011 als Satzung zu beschließen.

Der Gemeinderat soll die Verwaltung beauftragen, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.

Hintergrund:

Der Gemeinderat hatte in der April-Sitzung 2010 beschlossen, eine Außenbereichssatzung für Thalhausen aufzustellen. Der Entwurf wurde in der Zeit vom 17.05. bis 18.06.2010 öffentlich bekannt gemacht und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt. In der Juli-Sitzung 2010 des Gemeinderates wurden die eingegangenen Anregungen entsprechende behandelt und die Außenbereichssatzung in einigen Punkten geändert. Die Außenbereichssatzung wurde deshalb erneut in der Zeit vom 11.10. bis 12.11.2010 öffentliche ausgelegt mit dem Hinweis, dass nur zu den Änderungen Stellungnahmen vorgebracht werden können.

Verschiedene Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungsnahme abgegeben. Zu diesen Stellungnahmen wurden nun vom Bau- und Umweltausschuss entsprechende Einzelbeschlüsse (jeweils einstimmig) und anschließend o. g. Gesamtbeschluss gefasst.

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“ - 3. Änderung

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die in den Einzelbeschlüssen gefassten Änderungsvorschläge in die Bebauungsplanänderung einzuarbeiten und diesen als Satzung zu beschließen. Nachdem es sich nur um redaktionelle Änderungen handelt, ist eine erneute Auslegung nicht erforderlich.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 „Grasset“ mit Stand vom 18.01.2011 auszufertigen und bekannt zu machen.

Hintergrund:

Der Gemeinderat hat in der Oktober-Sitzung 2010 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 „Grasset“ im vereinfachten Verfahren durchzuführen, um die textlichen Festsetzungen von Kniestockhöhen auf Wandhöhen umzustellen. In der November-Sitzung 2010 hat der Gemeinderat den Entwurf gebilligt. Der Satzungsentwurf wurde in der Zeit vom 30.11. bis 31.12.2010 öffentlich ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt.

Verschiedene Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungsnahme abgegeben. Zu diesen Stellungnahmen wurden nun vom Bau- und Umweltausschuss entsprechende Einzelbeschlüsse (jeweils einstimmig) und anschließend o. g. Gesamtbeschluss gefasst.

TOP 5

Bekanntgaben

Bürgermeister Dr. Merz macht folgende Bekanntgaben von Seiten der Verwaltung:

  • Flächenressourcenmanagement / Übersicht über die unbebauten Wohnbaugrundstücke

Seit 2004 werden alle unbebauten Grundstücke im Gemeindegebiet, die mit Wohngebäuden bebaut werden können, erfasst und die entsprechende Auflistung alle 2 Jahre überarbeitet. Aktuelle wurde diese Liste nun im Dezember 2010 vom Bauamt auf den neusten Stand gebracht. Die aktuelle Übersicht haben die Gemeinderäte als Tischvorlage erhalten. Den Gemeinderäten wurde eine entsprechende Übersicht (in Tabellenform) übergeben.

Zusammenfassung: Die Anzahl der Bauparzellen ist seit 2008 von 202 auf 188 zurückgegangen. Es sind jedoch nach wie vor in allen Ortsteilen genügend Baulandreserven vorhanden, so dass derzeit kein Bedarf zur Ausweisung neuer Baugebiete für den Wohnungsbau in Burgkirchen besteht.

Baugebiet

Parzellen

WEH

EFH

DHH

RH

MehrFH

GeschH

Ortsmitte

10

20

4

4

 

3

4

Holzen

11

14

8

6

 

 

 

Wimpasing

25

32

7

22

3

 

 

Weberau

2

2

2

 

 

 

 

Obere

Terrasse

33

153

18

18

21

8

1

Gendorf

47

67

49

14

4

 

 

Hirten

55

138

69

24

3

7

 

Pirach

5

5

5

 

 

 

 

Gesamt

188

431

162

88

31

18

5

davon in Besitz der Gemeinde

30

 

 

 

 

 

 

 

WEH

=

Wohneinheiten

EFH

=

Einfamilienhaus

DHH

=

Doppelhaushälfte

RH

=

Reihenhaus

MehrFH

=

Mehrfamilienhaus

GeschH

=

Geschäftshaus

  • Gaskraftwerk in Riedersbach - Auslegung der Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung

In Riedersbach werden derzeit zwei Kohlekraftwerke (Riedersbach 1 und 2) betrieben. Die österreichische Energie AG plant ein Gaskraftwerk als Ersatz für das Kraftwerk 1,  das dann etwa die zehnfache Kapazität von Riedersbach 1 haben wird. 2015 soll das neue Gaskraftwerk in Betrieb gehen und dann das Kraftwerk 1 ersetzen, das mit Steinkohle betrieben wird. Dieses alte Kraftwerk verschmutzt die Luft am meisten, eine Nachrüstung ist unrentabel. Die Umweltverträglichkeitsprüfung hat ergeben, dass sich nach der Inbetriebnahme des neuen Gaskraftwerkes die Wassertemperatur der Salzach bei Normalwasser um 0,5 - 0,8 °C erhöhen wird, im ungünstigsten Fall (bei Niedrigwasser) um ca. 1,5 °C. Nachdem die Salzach das Gemeindegebiet im südlichen Bereich tangiert, wurden der Gemeinde Burgkirchen die entsprechenden Unterlagen übergeben.

  • Außenbereichssatzung für Gufflham - Schreiben des Landrates vom 20.12.2010

In dieser Angelegenheit gibt es einen Vorschlag von Landrat Erwin Schneider, der noch konkretisiert werden muss und dann mit den betroffen Grundstückseigentümern besprochen werden soll.

  • Konzept zur Neuerstellung für die Steuerungsanlage der Wasserversorgung (Werkausschuss)

Dem Bau- und Umweltausschuss wurde zunächst von Herrn Armstorfer ein Schema der Wasserversorgung in Burgkirchen vorgestellt. Danach wurde anhand einer Tabelle dargelegt, dass die Schaltanlagen inzwischen 35 bis 50 Jahre bzw. die Steuerungsanlagen mittlerweile 18 bis 29 Jahre alt sind.

Die Gemeindewerke haben gemeinsam mit einem Fachplaner die Planung und Ausschreibung für die Steuerung der Wasserversorgung erstellt. Dabei ist geplant, alle Anlagenteile vor Ort zu erneuern. Funktionsfähige elektrische Einbauteile, die nicht älter sind als 10 Jahre und in das neue System integriert werden können, sollen weiter verwendet werden.

Das vorhandene Erdkabel (Alter: 30 Jahre) wurde ebenfalls überprüft. Kabelstecker, die voll funktionsfähig sind, werden weiter verwendet. Kabelstecker, die einen leichten Schaden aufweisen, werden repariert. Kabelstecker, die nicht mehr in Ordnung sind bzw. größere Schäden haben, werden durch einen so genannten Zeitschlitzfunk ersetzt.

Die direkten Zähler der Hauptleitungen, die zurzeit noch manuell einmal in der Woche abgelesen werden, sollen mittels GSM übertragen werden. Außerdem ist geplant, mehrere Hauptleitungszähler neu zu installieren, um die Zeiten für die Rohrbruchsuche verkürzen zu können.

Die Maßnahme soll 2011  bis maximal 1. Quartal 2012 durchgeführt werden und wird insgesamt rund 250.000 € kosten.

Bürgermeister Dr. Merz berichtet kurz von dem Gespräch im Landratsamt Altötting zum Weiterbetrieb des Freibades mit Landrat Erwin Schneider, Burghausens Bürgermeister Hans Steindl und Raiffeisen-Vorstand Wolfgang Altmüller.

Er zeigte sich erfreut darüber, dass alle Gesprächspartner einen Weiterbetrieb des Freibades für die nächsten drei Jahre sicherstellen wollen. Diese Willenserklärung muss jedoch noch von den einzelnen politischen Gremien der beteiligten Kommunen abgesegnet werden. Ende Januar soll dann der Kreisausschuss über dieses Thema beraten und entscheiden. Bis dahin sind noch viele Detailfragen zu klären. Einzelheiten zum angedachten Konzept werden erst bekannt gegeben, wenn konkrete Beschlüsse vorliegen.

TOP 6

Wünsche und Anfragen

GR Wüst hatte in der Dezember-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses angeregt, dass sich die Verwaltung wegen der leistungsstarken LTE-Mobilfunktechnologie mit Vodafon in Verbindung setzen soll, um ggf. auch für die unterversorgten Gemeindebereiche eine schnelle Internet-Anbindung (Schlagwort: Turbo-Internet)  zur Verfügung stellen zu können. Wüst hat sich nach dem Sachstand erkundigt. Nach Aussage von Bürgermeister Dr. Merz hat es erste Gespräche mit Vodafon gegeben. In den kommenden Tagen sind diesbezüglich konkrete Gespräche mit dem Anbieter vorgesehen. Über die weitere Entwicklung wird wieder berichtet.

Ende des öffentlichen Teils um 18.15 Uhr.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.

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