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Gemeinderatssitzung vom 15.11.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 15.11.2011.
Bürgermeister Dr. Merz begrüßte die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zur November-Sitzung des Gremiums. Von den 24 geladenen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten waren 22 anwesend.
Bevor er in die Tagesordnung einstieg, hat er den Herren Roland Weidenspointner (03.11.) und Hans Schwanner (04.11.) nachträglich zum jeweiligen Geburtstag gratuliert.
Bürgermeister Dr. Merz bat noch einen weiteren Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Der Gemeinderat akzeptierte die Erweiterung der öffentlichen Tagesordnung um den Punkt „Breitbandversorgung des Ortsteiles Hirten“ als neuen TOP 9.
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
13. Änderung des Flächennutzungsplans „Stahl- und Metallbaubetrieb Bergham“
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, die eingegangenen Anregungen in der unten genannten Form abzuwägen und den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Sondergebiet „Stahl- und Metallbaubetrieb“ in der heutigen Form mit Begründung als Satzung zu beschließen.
Hintergrund:
Der Gemeinderat hat in seiner April-Sitzung 2010 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Bergham“ durchzuführen. Im Laufe des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass zur Verwirklichung des Vorhabens die Änderung der Art der Nutzung von Gewerbegebiet in Sondergebiet notwendig ist. Dadurch wurde auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Bergham notwendig. Dazu hat der Gemeinderat beschlossen, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Das bisherige Gewerbegebiet Bergham soll zukünftig als Sondergebiet „Stahl- und Metallbaubetrieb Bergham“ ausgewiesen und eine Anpassung der Wandhöhen sowie geringfügige Erweiterungen der Baugrenzen vorgenommen werden. Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wurde in der Zeit vom 29.08. bis 27.09.2011 im Rathaus öffentlich ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 24.08.2011 mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 28.09.2011 übersandt.
Folgende Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange haben Ihr Einverständnis erklärt:
- Regierung von Oberbayern (Höhere Landesplanungsbehörde)
- Staatliches Bauamt Traunstein
- Landratsamt Altötting (Kreisheimatpflege)
- Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bereiche Landwirtschaft und Forsten)
- Bayerischer Bauernverband
- Gemeinde Halsbach
- Landratsamt Altötting (Sg. 52 - Tiefbau)
- Landratsamt Altötting (Sg. 53 – Landschaftspflege, Grünordnung und Gartenbau)
- Landratsamt Altötting (Untere Naturschutzbehörde)
- Landratsamt Altötting (Abteilung 7 – Gesundheitsamt)
Verschiedene andere Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahme abgegeben. Diese wurden in November-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses behandelt (mit Empfehlungs-beschlüssen) und nun aktuell im Gemeinderat entsprechende Einzelbeschlüsse (jeweils einstimmig) und anschließend o. g. Gesamtbeschluss gefasst.
Herr Schwanner hat als Betroffener nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.
TOP 2
Bebauungsplan Nr. 39 „Bergham“ – 1. Änderung
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschuss einstimmig, die eingegangenen Anregungen in der unten genannten Form abzuwägen und den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 Sondergebiet „Stahl- und Metallbaubetrieb“ in der heutigen Form mit Begründung als Satzung zu beschließen.
Hintergrund:
Der Gemeinderat hat in seiner April-Sitzung vom 2010 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 39 „Bergham“ durchzuführen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde in der Zeit vom 29.08. bis 27.09.2011 im Rathaus öffentlich ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 24.08.2011 mit der Bitte um Stellungnahme bis spätestens 28.09.2011 übersandt.
Folgende Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange haben Ihr Einverständnis erklärt:
- Regierung von Oberbayern (Höhere Landesplanungsbehörde)
- Staatliches Bauamt Traunstein
- Landratsamt Altötting (Kreisheimatpflege)
- Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bereiche Landwirtschaft und Forsten)
- Bayerischer Bauernverband
- Gemeinde Halsbach
- Landratsamt Altötting (Sachgebiet 52 – Tiefbau)
- Landratsamt Altötting (Abteilung 7 – Gesundheitsamt)
Verschiedene andere Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahme abgegeben. Diese wurden in November-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses behandelt (mit Empfehlungs-beschlüssen) und nun aktuell im Gemeinderat entsprechende Einzelbeschlüsse und anschließend o. g. Gesamtbeschluss gefasst. (jeweils einstimmig, nur der Einzelbeschluss über die weitere Bepflanzung des Bebauungsgebietes wurde mit einer Gegenstimme gefasst)
Herr Schwanner hat als Betroffener nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.
TOP 3
Innenbereichssatzung Binderweg
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, für den Bereich Binderweg eine Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zu erlassen.
Die Innenbereichssatzung umfasst die Fl.-Nrn. 138/3 T, 148/2 T, 148/1, 144/1, 149/1, 139/2, 139/3, 139/4 T, 139/5, 139/6, 139/7, 139, 90 T, 135/1 T und 135 T der Gemarkung Forstkastl.
Inhalt der Satzung ist die Regelung, dass sich innerhalb der festgelegten Grenzen die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB richtet. Ferner ist aufzunehmen, dass Grundstücke, die bereits teilweise durch einen Bebauungsplan abgedeckt sind, dieser jeweils gilt.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Innenbereichssatzung zu erstellen und das Verfahren durchzuführen.
Hintergrund:
Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 07.07.2011 den Antrag auf Ausweisung einer Innenbereichssatzung für den Bereich Binderweg unter Einbeziehung seines Grundstückes Fl.-Nr. 139/2 der Gemarkung Forstkastl gestellt. Bereits im Jahr 2000 gab es im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 38 „Grasset“ Überlegungen und Wünsche einiger Bewohner, den Bereich Binderweg in eine Innenbereichssatzung aufzunehmen. Damals wurde eine Satzung zurückgestellt, um die Verkaufsentwicklung des Baugebiets Grasset abzuwarten.
Im Rahmen der Planungen für den Bau eines Abwasserkanals für die Gebäude am Binderweg im Jahr 2003 wurde diese Idee wieder aufgegriffen, jedoch nicht weiterverfolgt, da für eine Verbreiterung der Straße als Erschließungsstraße innerhalb der Innenbereichssatzung eine Bereitschaft der Anwohner nicht gegeben war. Mit Schreiben vom 08.03.2005 hat das Landratsamt Altötting mitgeteilt, dass der Bereich Binderweg durch das Baugebiet Grasset dem Innenbereich zuzurechnen ist und hat die Fl.-Nr. 139/2 ausdrücklich dabei genannt. Das Landratsamt Altötting hat nunmehr das Schreiben vom 08.03.2005 als missverständlich erklärt. Sollte der Antragsteller die Fl.-Nr. 139/2 der Gemarkung Forstkastl bebauen wollen, so müsste hierfür die Gemeinde Burgkirchen eine Innenbereichssatzung erlassen.
Im bestehenden Baugebiet Grasset sind ca. 40 von insgesamt 116 Parzellen bebaut. Nach den vorhandenen Straßen könnten im Baugebiet noch ca. 30 Parzellen sofort bebaut werden. Mehrere Grundstückseigentümer sind bereit, bei Bedarf Baulandflächen zu veräußern. Weiter besitzt die Gemeinde in diesem Baugebiet noch drei eigene Bauparzellen, die sofort bebaut werden könnten.
Im umgrenzten Bereich der Innenbereichssatzung sind die Parzellen am Binderweg sowohl mit Wasser als auch mit Abwasser versorgt. Die Parzellen an der Wührermühlstraße sind lediglich mit Wasser erschlossen und liegen nicht an einem Abwasserkanal.
Von Seiten der Verwaltung wurden zwei Innenbereichssatzungsmöglichkeiten mit Variante A und Variante B aufgestellt. Der Vorteil der Variante A ist, dass zukünftig sämtliche Straßen zweihüftig erschlossen werden könnten. Nachteil ist, dass deutlich mehr Bauparzellen entstehen.
Der Gemeinderat lehnte den größeren Umfang des Innenbereichssatzung mehrheitlich mit 16 : 7 Stimmen ab.
TOP 4
Hochwasserschutz Thal
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich mit 21:3 Stimmen, das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz Thal aufzuheben.
Hintergrund:
Nach dem Unwetter in Thal am 02. August 2005 hat der Bau- und Umweltausschuss und der Gemeinderat in seiner jeweiligen März-Sitzung 2006 beschlossen, für den Ortsteil Thal einen Hochwasserschutz baureif zu planen und die Grundstücksfragen zu klären. In der Oktober-Sitzung 2006 hat der Gemeinderat den vorgelegten Bauentwurf von AquaSoli beschlossen und die Verwaltung beauftragt, das wasserrechtliche Plangenehmigungsverfahren einzuleiten und mit den Grundanliegern den Grunderwerb abzuschließen. In der Mai-Sitzung 2007 hat der Bau- und Umweltausschuss der abgeänderten Planung mit den Forderungen und Wünschen der betroffenen Grundstücksbesitzer zugestimmt. Die Planungsunterlagen wurden beim Wasserwirtschaftsamt Traunstein zur Förderung und beim Landratsamt Altötting zur wasserrechtlichen Genehmigung eingereicht. Nachdem die Verhandlungen mit den Grundanliegern zum Teil scheiterten, wurde von der Gemeinde Burgkirchen ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. In einem Informationsgespräch am 06.04.2009 und in vielen Einzelgesprächen wurde den Grundstückseigentümern der Sachverhalt erläutet. Hierbei wurden von den Anliegern mehrere Alternativen gefordert (Rückstaubecken in Oberläufen, Erweiterung der bestehenden Durchlässe, Änderung des Abflusses bei Oswald und Beiln). Darauf beschlossen der Bau- und Umweltausschuss und der Gemeinderat in seiner jeweiligen April-Sitzung 2009 eine Machbarkeitsstudie, die bei der Firma S.A.K. in Auftrag gegeben wurde. Weiterhin wurde beschlossen, das Planfeststellungsverfahren zu unterbrechen.
In der Machbarkeitsstudie der Firma S.A.K. wurden folgende Maßnahmen favorisiert:
- Verbauung der Wildbäche mit Querbauwerken und Rückhaltebecken
- Schaffung von Einlaufbauwerken
- Verrohrungen
Vergleich Kosten Planung AquaSoli und Machbarkeitsstudie S.A.K.:
AquaSoli 744.000 € minus Förderung 448.000 € Gemeindeanteil ca. 296.000 €
S.A.K. 951.000 € minus Förderung 306.000 € Gemeindeanteil ca. 645.000 €.
Am 03. November 2009 wurde die neue Studie den betroffenen Grundeigentümern vor Ort erläutert. Die folgenden Grundstücksverhandlungen in den Jahren 2010 und 2011 erbrachten nicht den erhofften Durchbruch. An zentralen Punkten konnte mit den Grundeigentümern keine Einigung erzielt werden. Somit kann die Maßnahme entsprechend der Machbarkeitsstudie S.A.K. nicht durchgeführt werden. Zur Realisierung des Hochwasserschutzes Thal müsste das Planfeststellungsverfahren wieder aufgenommen werden und in letzter Konsequenz auch Enteignungsverfahren eingeleitet werden.
Derzeitiger Stand / Zwischenergebnis:
- Im Jahr 2010 wurden von der Gemeinde Burgkirchen im Thaler Eschengraben - dem Hauptbach Richtung Siedlung „Am Anger“ - drei Querbauwerke mit Wasser- und Geschieberückhalt errichtet.
- Im Oktober 2011 wurde am unteren Ende des Thaler Eschengrabens die vierte und letzte Sperre errichtet, womit auch das Geschwemmsel vom Seitengraben, der kurz oberhalb einmündet, aufgefangen wird. Somit ist der Thaler Eschengraben erheblich entschärft und eine Verklausung / Verstopfung am Betonrohr kurz vor der Siedlung Am Anger ist nahezu ausgeschlossen. Die Spitze eines Unwetterregens wird durch die vier Sperren stark geschwächt und ein Teil des Wassers in den vier Becken zurückgehalten und dosiert abgeführt.
- Beim Seitengraben östlich des Anwesens Margarethenberg 31 ½ ist vom Landschaftspflegeverband Altötting zusätzlich eine landschaftspflegerische Maßnahme durchgeführt worden, die ebenfalls hochwasserabschwächend wirkt.
- Für das Jahr 2012 ist seitens der Gemeinde Burgkirchen geplant, ein entsprechendes Rückstaubauwerk am Graben oberhalb Haindl - in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein - zu errichten, um auch hier Wasserspitzen bei Unwettern aufzufangen und das Geschwemmsel zurückzuhalten.
- Von den Anliegern „Am Anger“ wurden mittlerweile beinahe durchgehend Gartenmauern zum Schutz vor eventuellem Hochwasser errichtet. Das Wasser kann somit nicht mehr vom Graben über die Gemeindeverbindungsstraße in die Gärten gelangen.
a) Eine Überprüfung durch ein Ingenieurbüro ergab, dass die Mauern standsicher gegen ein normales Hochwasser sind.
b) Eine Berechnung eines HQ 100 durch ein Ingenieurbüro ergab, dass die bestehenden Betongartenmauern mit einer Höhe von 1 m ausreichend sind, die Mauer an der Kreuzung Thal hingegen zu niedrig ist. Der Eigentümer des Grundstücks hat jedoch beim Ortsgespräch Ende 2011 mitgeteilt, die Mauer entsprechend zu erhöhen.
- Am 05. Juli 2011 wurden von Seiten der Gemeinde Burgkirchen beim Landratsamt Altötting der aktuelle Sachstand vorgetragen. Die Mitarbeiter des Landratsamtes erklärten, dass es grundsätzlich Sache der Gemeinde sei, das Planfeststellungsverfahren, das derzeit ruht, einzustellen. Von einem Fachbüro sollte die erforderliche Höhe der Gartenmauern überprüft werden, was mittlerweile geschah.
- Am 25. Oktober 2011 wurden im Rathaus die Anlieger von Thal und „Am Anger“ über den derzeitigen Stand informiert und ihnen die Absicht erläutert, das Planfeststellungsverfahren zum Hochwasserschutz Thal unter den gegebenen Umständen aufzuheben.
In der Diskussion zu diesem Punkt wurde allgemein Bedauern darüber ausgesprochen, dass aufgrund einiger Grundstückseigentümer, die Grundstückverhandlungen nicht zugänglich waren, keine der ersten Lösungen in Betracht kam. Damals wäre in der Gemeinde noch genügend finanzieller Spielraum gewesen, um die effektivste Lösung anzugehen. So waren ein Großteil der Untersuchungen und Gutachten hinfällig geworden.
Gemeinderat Wüst erinnerte, dass vor allem der Druck seitens der Regierung für eine größere Lösung gleich nach dem Hochwasserunglück am stärksten war. Die Gemeinde hatte kaum einen Handlungsspielraum was die Beauftragung der Gutachten betraf. Mittlerweile hat sich die Haltung der Regierung geändert. Dies ist der Hauptgrund, dass nun der Beschluss zur Planfeststellungsverfahren aufgehoben werden kann.
Resümee:
In der Gesamtbetrachtung aller Maßnahmen, die sowohl zwischenzeitlich von der Gemeinde Burgkirchen und den betroffenen Hausbesitzern durchgeführt wurden oder noch beabsichtigt sind, ist abzuwägen, ob die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens wieder aufgenommen werden soll oder eingestellt werden kann. Bei Weiterführung des Planfeststellungsverfahrens müsste der Grunderwerb vermutlich ohne Einvernehmen der Grundstücksbesitzer durchgeführt werden.
TOP 5
Bestellung eines Ortsbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege
Der Gemeinderat beschließt einstimmig ,Herrn Johann Obermaier von seinem Amt als Ortsbeauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege mit Ablauf des 31.12.2011 zu entbinden und Herrn Ernst Buck mit Wirkung vom 01.01.2012 zum Ortsbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege zu bestellen.
Hintergrund:
Im Februar 1985 hat der Kreistag des Landkreises Altötting beschlossen, dass jede Gemeinde für ihren Hoheitsbereich einen Ortsbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege bestellen soll, der auch Ansprechpartner für die untere Naturschutzbehörde ist. Mit Beschluss vom 19.03.1985 kam der Gemeinderat der Bitte des Landkreises nach. Zum ersten Ortsbeauftragten wurde damals Herrn Johann Wiedl bestellt. Sein Nachfolger wurde im Oktober 1991 Herr Johann Obermaier (aus Schönberg). Jetzt hat Herr Johann Obermaier darum gebeten, ihn baldmöglichst von seinem Amt zu entbinden. Nach verschiedenen Gesprächen hat sich Herr Ernst Buck (Rektor der Grundschule Burgkirchen) bereit erklärt, dieses Amt zu übernehmen. Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Johann Obermaier mit Ablauf des 31.12.2011 vom Amt des Ortsbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege zu entbinden und als Nachfolger Herrn Ernst Buck zu bestellen. Herr Obermaier soll in geeigneter Form von der Gemeinde verabschiedet werden.
Umweltreferent Rasch bedauert, dass er in die Entscheidung so wenig eingebunden und zu wenig informiert war.
Bürgermeister Dr. Merz entschuldigt sich dafür, dass der Umweltreferent nicht im Vorfeld darüber informiert wurde, dass der Punkt auf die Tagesordnung kommt.
TOP 6
Bedarfsplanung „Kinderbetreuung“
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der von der Verwaltung vorgelegten Bedarfsplanung für die Kindergärten und Kinderkrippen und dem Bedarf an Hortplätzen zu zustimmen. Daraus ergibt sich ein Bedarf für Kinder unter 3 Jahren und für die Hortkinder.
Hintergrund:
Im September 2011 wurde von der Verwaltung laut Vorgabe der Regierung eine Elternbefragung bezüglich der Betreuungssituation in Burgkirchen durchgeführt. Von den versendeten Fragebögen wurden nur rund 15 % zurückgesandt und beantwortet. Aufgrund des geringen Rücklaufes ist es deshalb nicht möglich, die örtliche Bedarfsplanung darauf aufzubauen.
Für die Bedarfsplanung wurden deshalb die Geburtenzahlen und die belegten Plätze in den jeweiligen Einrichtungen verwendet. Bei den unter 3-jährigen wurde ein Bedarf von 31 % geschätzt. Nach der Rechtsauffassung unseres Landratsamtes kann die Gemeinde die vollständige Bedarfsdeckung für Kinder unter 3 Jahren noch bis 01.08.2013 hinausschieben, wenn und soweit noch keine Vollversorgung besteht.
Bezüglich der Betreuung der Schulkinder ist die Schaffung einer weiteren Hortgruppe in Gendorf empfehlenswert. Nach derzeitigem Stand warten 8 Schulkinder auf einen Hortplatz. 8 Schulkinder sind außerhalb unseres Gemeindegebiets untergebracht. Auch werden Schüler, die einen Hortplatz aufgrund der familiären Situation dringend benötigen, immer wieder anderweitig untergebracht, z.B. in der Mittagsbetreuung, so dass die Warteliste für den Kinderhort länger sein dürfte (nach Artikel 5 BayKiBiG ist es Aufgabe der Gemeinde, ausreichend und rechtzeitig die bedarfsnotwendigen Plätze zur Verfügung zu stellen). Sollte eine Bedarfserweiterung von Kleinkindern- oder Krabbelgruppen im Kindergarten in Holzen erfolgen, so sind auch hier Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen zu stellen, die eine Aufhebung des Bestandschutzes hinsichtlich der Sicherheitstechnik und des Brandschutzes erwirken können. Auch hier können Kosten zwischen 100.000 € und 150.000 € auf die Gemeinde zukommen. Eine genaue Prüfung der notwendigen Maßnahmen steht aber noch aus. Bezüglich der Betreuung der Schulkinder in einer weiteren Hortgruppe in Gendorf ist von Seiten des Bauamtes festzustellen, dass der für die Erweiterung vorgesehene Raum im Keller derzeit nur eine Genehmigung als Kellerraum besitzt. Eine Unterbringung von Schul- oder Hortkindern ist nach dem Bestand der Genehmigung nicht möglich. Zur Umnutzung müssen unter Umständen brandschutztechnische Anlagen noch ergänzt werden, deren Ausmaß im Moment aber nicht abzuschätzen ist. Ein Eingriff in den Bestandschutz kann eine Komplettsanierung des Gebäudeteils nach sich ziehen. Die Aufstockung der Hortgruppe von 25 auf 30 Kinder kann daher - nicht wie im Schul- und Kindergartenausschuss berichtet - durchgeführt werden.
TOP 7
Umbenennung – Grundschule
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die bisherige Bezeichnung „Volksschule Burgkirchen a.d.Alz (Grundschule)“ vorbehaltlich der Zustimmung des Lehrerkollegiums und des Elternbeirats zum 01.01.2012 den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und in „Grundschule Burgkirchen a.d.Alz“ umzubenennen.
Hintergrund:
Das Schulamt Altötting hat die Gemeinde Burgkirchen schriftlich (Anfang November) darauf hingewiesen, dass die Grundschule offiziell noch unter der Bezeichnung „Volksschule Burgkirchen a.d.Alz (Grundschule)“ geführt wird. Da seit etwa 20 Jahren die Grundschule und die Hauptschule in Burgkirchen organisatorisch getrennt sind, ist es nachvollziehbar sinnvoll, die Bezeichnung der Schule den Gegebenheiten anzupassen. Die neue Benennung der soll „Grundschule Burgkirchen a.d.Alz“ lauten. Eventuelle Kosten, die mit der Namensänderung verbunden sind (z. B. Briefpapier, Stempel usw.), sind von der Gemeinde zu tragen.
TOP 8
Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die von der Verwaltung vorgetragenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2011. Die Aufstellung über die Ausgaben liegt der Originalniederschrift bei und gilt als Bestandteil der Niederschrift.
Hintergrund:
Da die Gesamtdeckung des Haushalts im Jahr 2011 nicht gefährdet war, wurde auf die Erstellung eines Nachtragshaushalts verzichtet. Die im Laufe des Jahres, zum Teil auch durch Umstrukturierung des Haushalts notwendigen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben, werden hiermit zur Genehmigung vorgelegt.
Die größte Ausgabe bildet dabei eine nicht vorhersehbare Verzinsung von Steuererstattungen in Höhe von 379.932,- €.
TOP 9
Breitbandversorgun g des Ortsteils Hirten
Der Gemeinderat spricht sich einstimmig grundsätzlich für den Ausbau der Breitbandversorgung in Burgkirchen a.d.Alz, Ortsteil Hirten, aus. Die erforderllichen Mittel sind im Haushalt bereit zu stellen.
Hintergrund:
Die Ist- und Bedarfsanalyse zur Breitbandversorgung von Burgkirchen a.d.Alz hat im Bereich von Hirten einen erhöhten Bedarf ergeben.
Daraufhin wurde ein Markterkundungs- und Auswahlverfahren auf dem Bayer. Breitbandportal durchgeführt, worauf sich zwei Anbieter gemeldet haben.
Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde wird die Breitbandversorgung einzelner Ortsteile als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises anerkannt. Auf Artikel 57 Gemeindeordnung wird hingewiesen.
Gemeinderat Schwanner spricht sich für eine Lösung mit Glasfaserkabel aus. Mit dem Funksystem habe er selbst negative Erfahrungen gemacht.
TOP 10
Referentenbericht Jugend mit Jugendpfleger
Jugendreferentin Maria Huber und Jugendpfleger Armin Nachlinger informieren in einer ansprechenden Powerpoint-Präsentation über die Burgkirchner Jugendarbeit:
- Vorstellung des 15jährigen „Burgkirchner Modells“ (mit verschiedenen Entscheidungsebenen)
- Jugendtreff-Nutzung
- Veranstaltungen des letzten Jahres
- Zukunftsausblick
- Internet-Auftritt
Hintergrund:
In der August-Sitzung des Gemeinderates hatte GR Wüst darauf hingewiesen, dass an verschiedenen Aufenthaltsorten und Treffpunkten von Jugendlichen in letzter Zeit wieder vermehrt Probleme entstehen. Dabei taucht auch die Frage auf, wo die Jugendlichen hingehen und sich treffen sollen. Er forderte deshalb, dass der Jugendtreffbetrieb intensiviert und mehr genutzt werden müsste. Dazu wären zusätzliche Öffnungszeiten erforderlich. Bürgermeister Dr. Merz stellt daraufhin fest, dass der Jugendtreff von Gruppen (Jugendlichen) genutzt wird, die ohne hauptamtliche Aufsicht möglich ist. Zusätzliche allgemeine Öffnungszeiten erfordern eine Aufsicht, die mit dem Jugendpfleger alleine nicht abgedeckt werden können. Jugendreferentin Huber vertrat die Ansicht, dass die von Herrn Wüst angesprochene Problematik sehr wohl gesehen wird. Aber sowohl der Besuch als auch das eigene Engagement der Jugendlichen sind sehr periodisch und kaum planbar. Außerdem sei der Jugendpfleger mit dem Ferienprogramm (einschließlich Miniburgkirchen), dem Jugendtreffbetrieb und anderen Aufgaben völlig ausgelastet ist. Für zusätzliche Öffnungszeiten des Jugendtreffs sind somit keine weiteren Zeitkapazitäten frei.
Auf Rückfrage bezüglich der Jugendlichen, die sich viel im Bereich der Ortsmitte, Tiefgarage und Bürgerzentrum aufhalten, erklärte Jugendpfleger Nachlinger, dass er die Jugendlichen sehr wohl persönlich kenne, diese aber unheimlich schwer zu motivieren seien.
Bürgermeister Dr. Merz führt aus, dass es Überlegungen gibt die Sicherheitswacht von Burghausen auf Burgkirchen auszudehnen.
Gemeinderat Wüst fasst zusammen, dass das Problem der Jugendliche in der Ortsmitte nicht mit den Mittel der Burgkirchner Jugendarbeit gelöst werden können.
TOP 11
Bekanntgaben
Bürgermeister Dr. Merz gibt folgende Infos bekannt:
Buß- und Bettag: ökumenischer Gottesdienst mit anschl. Klezmer-Konzert in der Dreifaltigkeitskirche
So.: 20.11.11 Bläserkonzert der Bgk. Blasmusik im Bürgerzentrum
Fundtiere:
Es fand auf Einladung des Landratsamtes ein Treffen des Tierschutzverbandes und der Bürgermeister statt. Voraussichtlich wird die Pauschale für Fundtiere auf 0,55 €/Einwohner erhöht. Dem Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen ein Beschlussvorschlag vorgelegt.
FFW – Kostenersatz
Zur Anfrage von GR Kölbl in einer der letzten Sitzungen:
Vermisstensuche liegt auch im Aufgabenbereich der FFW (Art. 28 Feuerwehrges.) und ist nicht ersatzpflichtig.
Bei Unfallhilfe können die Kosten von der Versicherung des Verursachers übernommen werden.
Weihnachtsbeleuchtung:
Die freiwillige Weihnachtsbeleuchtung in der Ortsmitte wird deutlich reduziert: Adventskranz im Bürgerzentrum, Weihnachtsbaum auf dem Max-Planck-Platz und geringe Beleuchtung Rathaus, keine Weihnachtsbeleuchtung der Hauptstraßen.
GR Burggraf erinnert an die Fensterbeleuchtung im Bürgerzentrum. Wenn es rein um die Personalkosten für das Aufhängen geht, stünde sie als freiwillige Helferin zur Verfügung.
Keltenhalle:
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird über den Heimfall der Keltenhalle informiert und ggf beschlossen. Man ist mit möglichen Kaufinteressenten im Gespräch.
WC-Anlage Friedhof:
Die Beleuchtung in der WC-Anlage am Friedhof Oberer Terrasse wurde repariert.
TOP 12
Wünsche und Anfragen
Gemeinderat Schwanner teilt mit, dass der Kartenautomat am Burgkirchner Bahnhof defekt ist. In diesem Zusammenhang erkundigt er sich nach dem Stand des Verkaufes, worauf der Bürgermeister informiert, dass Verhandlungen des Interessenten mit der Bahn laufen. Sie betreffen sowohl die Höhe des Kaufpreises als auch die Größe des Umgriffs.
Gemeinderat Wüst erkundigt sich im Namen der FW-Gemeinderatsfraktion nach dem Stand von zwei Beschlüssen und einer Anfragen in der August-Sitzung des Gemeinderates:
a) Der Gemeinderat hatte einstimmig beschlossen, die in der Ergebnisdokumentation über den „Demographie Workshop“ vom 28.05.2011 in der Zielpyramide (Seite 22) strategisch und operativ genannten Ziele und Handlungsfelder mit der Ergänzung bei den Handlungsfeldern - „Steigerung der Attraktivität“ als übergeordneten Begriff zu verwenden. Außerdem wurde beschlossen, dass die auf Seite 23, Nr. 1 - 6 der Ergebnisdokumentation aufgeführte Punkte weiter verfolgt werden.
b) Der Gemeinderat hatte mehrheitlich (mit 14:9 Stimmen) beschlossen, dass die Gemeinde das Bahnhofsgebäude nicht käuflich erwerben wird. Die Bahn wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen um die Sicherheit unserer Bürger im Gebäudebereich zu gewährleisten und ein Konzept für einen angemessenen, überdachten Wartebereich zu erstellen.
c) Ebenfalls wurde unter Wünsche und Anfragen zum Thema „Energiewende“ in einem ersten Schritt die Erstellung eines Energieberichtes mit Energiebilanz für die Gemeinde Burgkirchen angeregt, dem als zweiter Schritt ein gemeindliches Energiekonzept folgen sollte.
d) Der Presse war zu entnehmen, dass es ein Treffen zu interkommunalen Zusammenarbeit in Unterneukirchen gegeben hat. Gemeinderat Wüst bedauert, dies der Presse entnehmen zu müssen. Er bittet um Infos zu dem Treffen.
Stellungnahme von Bürgermeister Dr. Merz (sinngemäß) zu a) / b) c)und d):
a) Der Sinn der Frage wird nicht verstanden, weil ja Maßnahmen zu den einzelnen Punkten der Ergebnisdokumentation erfolgen, wie z.B. Kindergärten/Schulen…., wie auch dem Bericht des Bürgermeisters aus der Bürgerversammlung zu entnehmen war.
Gemeinderäte Voderhuber und Wüst meinen nicht die aktuellen Maßnahmen sondern die Zukunftsperspektiven, die im Workshop gefordert waren.
b) Die Bahn wurde noch nicht angeschrieben, weil man von Seiten der Verwaltung das Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem privaten Interessenten und der Bahn abwarten wollte.
Wüst: Nachdem für die Kunden der Bahn (Bahnbenutzer) die Situation nach wie vor unbefriedigend (keine wind- und wettergeschützte Unterstellmöglichkeit) ist und dabei erst jetzt wieder die „kalte“ Jahreszeit mit Kälte, Regen, Schnee und Wind beginnt, bittet er bei der Bahn nach einer schnellen Lösung nachzufragen – unabhängig vom Verkauf des Bahnhofes.
Voderhuber: Der Bahnhof ist sehr wenig einsehbar und Eltern haben Bedenken, ihre Kinder und Jugendlichen dort allein zu lassen.
Munt: In der heutigen Zeit müssen Kinder und Jugendliche überall abgeholt werden, egal ob der Bahnhof übersichtlich oder uneinsehbar ist.
c) Es gibt einen Energiebericht aus 2007. Die Verwaltung ist dabei diesen möglichst bald zu modifizieren.
d) Herr Gassenmeyer und Herr Olbort berichtet kurz über das Treffen. Es geht um ein gemeinsames Handeln um mögliche Fördergelder beantragen zu können. Die Gemeinde Burgkirchen ist derzeit beitragsfrei in dem Zusammenschluss. Momentan gibt es noch kein förderfähiges Projekt in Burgkirchen.
Gemeinderätin Stautner dankt allen Mitreisenden für die Beteiligung an der Fahrt nach Wingen.
Gemeinderätin Stautner erinnert an die informativen Stellwände bei der Bürgerversammlung und regt an, diese doch länger stehen zu lassen. So können sich interessierte Bürger auch außerhalb der Bürgerversammlung darüber informieren.
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.

