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Aktuelles


Haushaltsansatz 2012 und die Entwicklung der haushaltsrelevanten Kennzahlen von 2002 bis 2012

Haushalt_2012.pdf



Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag den 13.03.2012 statt



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Gemeinderatssitzung vom 17.01.2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 17.01.2012

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinde-ratssitzung am 17.01.2012.


Bürgermeister Dr. Merz begrüßte die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zur ersten Sitzung des Gremiums im Jahr 2012.
Bevor er in die Tagesordnung einstieg, hat er den Herren Stefan Rasch (22.12.), Peter Engel (05.01.) und Harald Schuhbeck (06.01.) nachträglich zum jeweiligen Geburtstag gratuliert.


Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1
Mittleres Alztal - Sicherung, Vernetzung und Renaturierung mit Schwerpunkt „Brennen“
Bürgermeister Dr. Merz begrüßt Frau Sabine Finster von der  Untere Naturschutzbehörde. Sie erläutert das Projekt im mittleren Alztal auf kalkreichen Flussschottern Kalkmagerrasen anzusie-deln.

Im mittleren Alztal gibt es viele Auflächen, die sehr ähnlich und eintönig sind. Früher gab es durch Beweidung freie Flächen, von denen Magerwiesen mit einer großen Artenvielfalt an Gräsern, Pflanzen und Blumen (z.B. Iris oder Orchideen) wuchsen. Diese sollten wieder angesiedelt werden. Der Grundstock dafür ist in den Böden noch vorhanden. Durch Entbuschung sollen sog. Brennen-Standorte wieder renaturiert werden. Die Untere Naturschutzbehörde wird dazu Flächen erwerben bzw. pachten.
Im unteren Alztal sind schon viele Brennen geschaffen worden. Frau Finster veranschaulich das Projekt mit ausdrucksfähigen Bildern.

Der Gemeinderat nimmt den Bericht (ohne Beschluss) zur Kenntnis.

TOP 2
Innenbereichssatzung Binderweg – Satzungsentwurf

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschuss  einstimmig, für den Bereich Binderweg die beiliegende Innenbereichssatzung als Entwurf zu beschließen.
Die Regelung, dass für Grundstücke, die teilweise durch einen Bebauungsplan abgedeckt sind, dieser gilt, soll nicht in die Satzung aufgenommen und der Gemeinderatsbeschluss vom 15.11.2011 bezüglich dieser Regelung aufgehoben werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Satzung bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Hintergrund:

Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses hat der Gemeinderat in seiner November-Sitzung die Verwaltung beauftragt, für den Bereich Binderweg eine Satzung zu erstellen.
Die Satzung soll folgende Flurnummern erfassen: 138/3 T, 148/2 T, 148/1, 144/1, 149/1, 139/2, 139/3, 139/4 T, 139/5, 139/6, 139/7, 139, 90 T, 135/1 T und 135 T der Gemarkung Forstkastl.
Diese Grundstücke liegen bisher nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses wurde ein Entwurf der Satzung erstellt. Auf Anraten des Landratsamtes Altötting sollten in die Satzung weitere Festsetzungen zur Zulässigkeit von Vorhaben aufgenommen werden.
In Anlehnung an die Festsetzungen des anliegenden Baugebietes Grasset wurden unter Einbezie-hung der dort bereits getroffenen Ausnahmeregelungen Festsetzungen zur Wohnbebauung, Baudichte, Höhe der Gebäude, Dacheindeckung und Dachneigung in den Satzungsentwurf mit aufgenommen.

TOP 3
Behandlung der Bürgerversammlungen

Der Gemeinderat hat den Ausführungen von Herrn Bürgermeister Dr. Merz zur Beschluss-vorlage einstimmig zugestimmt.

Hintergrund:

Eine Bürgerversammlung ist gemäß § 14 der Geschäftsordnung der Gemeinde Burgkirchen mindestens einmal jährlich vom ersten Bürgermeister einzuberufen. Die in der Bürgerversammlung angesprochenen Themen müssen innerhalb von drei Monaten von der Verwaltung abgearbeitet und im Gemeinderat behandelt werden.
Die in den Bürgerversammlungen (in Burgkirchen und in Hirten) vorgetragenen Anträge, Anregungen oder Mitteilungen wurden von Bürgermeister Dr. Merz gleich vor Ort ausreichend beantwortet bzw. wurden von der Verwaltung bereits erledigt.
Dabei ging es in der Burgkirchner Bürgerversammlung um die Themen Straßenschäden durch Lkws und Grundstück für einen Waldfriedhof, in Hirten um die Themen Breitband für schnelles Internet, Schule Hirten, Kindergarten Hirten, Gemeinde-Haushalt, Hochwasserschutz, Hochwasserschutz, Ausschreibungskriterien.

TOP 4
Förderung der Musikschule Burgkirchen a.d.Alz

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Musikschulverein zum Betrieb der Musik-schule Burgkirchen einen Barzuschuss in Höhe von 70.000 € (zuzüglich Miet- und Mietnebenkosten) zu gewähren.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Finanzmittel im Haushalt 2012 zu veranschlagen.

Hintergrund:

Aufgrund der Beschlüsse des Gemeinderates im Jahr 2001 wurden im Bürgerzentrum Räume für einen Musikschulbetrieb geschaffen und nach Gesprächen mit der Beratungsstelle des Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen e.V., der auch die staatlichen Fördergelder verwaltet, wurde im Januar 2002 der Verein „Musikschule Burgkirchen e.V.“ mit dem Satzungszweck „Errichtung und Betrieb einer Musikschule“ gegründet. Der Musikschulbetrieb wurde im April 2002 aufgenommen. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 10. Juli 2001 wurde dem Musikschulverein ein jährlicher Barzuschuss für zunächst 5 Jahre in Höhe von maximal 130.000 DM (65.000 €) zugesichert, der bis zum Jahr 2009, zuzüglich einzelner Defizitausgleiche gewährt wurde. Im Jahr 2010 hat die Gemeinde keinen Zuschuss und im Jahr 2011 wurde ein Barzuschuss in Höhe von 10.000 € ge-währt. Der Betrieb konnte in den letzten beiden Jahren nur aufrechterhalten werden, weil anderweitig Zuschüsse (z.B. Landkreis) und Sponsoring generiert werden konnte. Ein weiterer Betrieb der Musikschule kann nur aufrechterhalten werden, wenn die Gemeinde einen Barzuschuss in Höhe von 70.000 € gewährt und die Miet- und Mietnebenkosten wie in den vergangenen Jahren (ca. 25.000 bis 30.000 €) übernimmt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Klausurtagung am 26. Oktober 2011 anhand der von der Musikschule vorgelegten Unterlagen festgestellt, dass bei einem ordnungsgemäßen Musikschulbetrieb keine weiteren Einsparmöglichkeiten bestehen. Es wurde festgestellt, dass es sich bei der Musikschule um eine wichtige Einrichtung handelt, deren Bestand auch in Zukunft gesichert werden sollte. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Ver-waltung deshalb beauftragt, die notwendigen Mittel für die Musikschule in Höhe von 70.000 € in den Haushaltsentwurf 2012 aufzunehmen und eine entsprechende Beschlussfassung für den Gemeinderat vorzubereiten. Der Bescheid des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Umwandlung der staatlichen Überbrückungsbeihilfe in eine endgültige Bedarfszuweisung mit eventuellen Auflagen liegt bis heute nicht vor.

TOP 5
Sicherheitswacht

Der Gemeinderat stellt mit einer Gegenstimme die Notwendigkeit der Einführung einer Sicherheitswacht in Burgkirchen a.d.Alz fest und beantragt die Einführung einer Si-cherheitswacht.

Hintergrund:

Die Sicherheitswacht in Bayern wurde bereits 1994 gegründet. Im Jahr 2010 hat die Bayerische Staatsregierung die Sicherheitswacht deutlich ausgebaut und erweitert auf rund 1.000 ehrenamt-liche Helferinnen und Helfer. Zudem wurde es nun ermöglicht, auch in Gemeinden unter 20.000 Einwohnern eine Sicherheitswacht einzurichten. Damit kann flexibel auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse (z.B. Ordnungsstörungen, Problemklientel, besondere Belastungen) reagiert werden. Im Oktober 2010 gab es in mehr als 60 bayerischen Kommunen eine Sicherheitswacht - mit stei-gender Tendenz.
Die Sicherheitswacht hat folgende Aufgaben:
•    Sie ist Ansprechpartner für schutzbedürftige Personen, z.B. Kinder und Senioren
•    Sie erteilt Auskünfte und ist Service für alle Bürgerinnen und Bürger
•    Sie arbeitet präventiv und verhindert durch ihre Anwesenheit Störungen
•    Sie unterstützt die Polizei
•    Sie wirkt z.B. gegen Vandalismus und Straßenkriminalität
•    Sie hilft bei Fahndungen und verteilt Fahndungshilfsmittel
Die Angehörigen der Sicherheitswacht sind bei ihren Streifendiensten zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs. Sie tragen keine Uniform. Sie sind aber am Kennschild „Sicherheitswacht“, das auf der Brust getragen wird und der Ärmelschlaufe oder einer blauen Funktionsjacke, jeweils mit der Aufschrift „Sicherheitswacht“ deutlich erkennbar.
Erfahrungsgemäß verbessern sich die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl der Bürger schon dadurch, dass die Sicherheitswacht auch als solche wahrgenommen wird. Bei verdächtigen Vorkommnissen informiert die Sicherheitswacht über ein Handsprechfunkgerät oder ein Handy die Polizei. Selbst eingreifen wird sie nur im Ausnahmefall, wenn dies z.B. zur Hilfe für Bürger drin-gend geboten ist. Sie tragen zur Eigensicherung ein Reizstoffsprühgerät mit sich.
Die Angehörigen der Sicherheitswacht werden der Polizeidienststelle Burghausen zugeteilt. Ein erfahrener Polizeibeamter entscheidet nach der aktuellen Sicherheitslage und in Abstimmung mit der Gemeinde, wo und wann die Sicherheitswacht auf Streife geht. Die Sicherheitswacht hat grundsätzlich die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger: Sie darf einen auf frischer Tat angetroffenen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten und hat das Recht auf Notwehr und Nothilfe für andere Bürger. Darüber hinaus dürfen Angehörige der Sicherheitswacht Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr notwendig ist. Außerdem können sie einen Platzverweis erteilen, d.h. eine Person anweisen, sich zu entfernen.
Alle Bürgerinnen und Bürger mit Verantwortungsbereitschaft und Zivilcourage - egal welcher Nationalität - sind bei der Sicherheitswacht willkommen, wenn sie:
•    mindestens 18 und höchstens 60 Jahre alt sind (Verwendungsalter bis 65 Jahre)
•    gesundheitlich den Anforderungen des Außendienstes gewachsen sind
•    eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung durch Zeugnis nachweisen können
•    Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft bewiesen haben und einen guten Ruf besitzen
•    für diese Aufgabe im Durchschnitt mindestens 10 Stunden monatlich zur Verfügung stehen können
•    am Einsatzort oder in der nächsten Umgebung wohnen.
Für ihren Dienst erhalten sie aktuell eine Aufwandspauschale von 7,16 € der Stunde. Die Kosten der Sicherheitswacht werden vom Freistaat Bayern getragen. Die Auswahl, Einstellung, Beschäfti-gung und Schulung erfolgt durch die PI Burghausen in Abstimmung mit der Gemeinde.
Für die Errichtung einer Sicherheitswacht müssen folgende drei Kriterien erfüllt sein:
1. geeignete Einsatzgebiete für die Sicherheitswacht
Geeignete Einsatzgebiete in Burgkirchen a.d.Alz wären z.B. am Max-Planck-Platz, in den Tiefgaragen, unter dem Kirchenvordach von St. Pius, am Wingen Platz, am Bahnhof, im Naherholungsgebiet Halsbachtal, im Sommer in den Alzauen und bei der Kapelle in Holzen.
2. Gemeinderatsbeschluss zur Einführung einer Sicherheitswacht
Der Gemeinderat müsste einen Beschluss zur Einführung der Sicherheitswacht fassen. Die Kosten für die Sicherheitswacht werden vom bayerischen Staat getragen. Von gemeindli-cher Seite müsste lediglich ein Raum zur Verfügung gestellt werden, in dem die Ausrüs-tungsgegenstände (z.B. Funkgeräte usw.) sowie die Funktionsjacken der Angehörigen der Sicherheitswacht aufbewahrt werden können.
3. Die Prüfung durch das zuständige Polizeipräsidium, ob aus polizeilicher Sicht die Einführung einer Sicherheitswacht erforderlich erscheint (Kriminalitätsbelastung, Ordnungsstörungen)
Der Gemeinderatsbeschluss ist zusammen mit einem entsprechendem Schreiben mit Dar-stellung der Sicherheitsprobleme, Einsatzgebiete und räumlichen Zusagen an die Polizeiinspektion Burghausen zu senden, die alles Weitere (Stellungnahme der Polizei, ob aus polizeilicher Sicht die Einführung einer Sicherheitswacht erforderlich erscheint) mit dem Polizeipräsidium abklärt.

TOP 6
Bekanntgaben

6.1     Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss findet am 28.02.12 statt.

6.2    Eine Klausurtagung des Hauptausschusses findet am 21.01.12  statt.

6.3    Das seniorenpolitische Gesamtkonzept des Landkreises steht auf der Homepage   des Landkreises zur Verfügung.

6.4    Der Umweltzustandsbericht des Landkreises steht auf der Homepage des Land-
Kreises zur Verfügung. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Umwelt-
Referenten Stefan Rasch die relevantesten Punkte für Burgkirchen herausarbeiten
und dem Gemeinderat präsentieren.

TOP 7
Wünsche und Anfragen

7.1    GR Stautner bittet darum, den Grund für den Rückgang der Leser von 5 % zu analysieren.
Kulturreferentin Burggraf informiert, dass laut Bayerischen Staatsbibliothek dies ein völlig normaler Prozess bei neuen Bibliotheken ist. Anfangs ist der Reiz des Neuen am stärksten, was sich bei den Leserzahlen niederschlägt.
Kämmerer Olbort informiert, dass die Bibliothek im Moment ein neues Konzept für die    nächsten Jahre erarbeitet.

7.2    GR Wüst verweist auf den Zeitungsbericht über den Bau des Hochwasserschutzes in Emmerting, die zu 95 % bezuschusst werden. Er erinnert an die Anfrage  aus dem
Gemeinderat vor ca. ½ Jahr, weshalb das Wasserwirtschaftsamt für Burgkirchen nur 50 % Zuschuss genannt hat. Bürgermeister informiert über mehrere Nachfragen beim Wasserwirtschaftsamt, die sich etwas unklar ausdrücken und den Eindruck von Erklärungsnot machen.  

7.3    GR Schwanner erinnert daran, dass ein Sitzungssaal zumindest eine Uhr und in Bayern ein Kreuz enthält und bittet erneut darum, dass dies auch im Bürgerzentrum umgesetzt werden soll.

7.4    GR Kaleta informiert, dass im BRK-Heim beim letzten Sturm Wasser durch ein Fenster eingedrungen ist. Bauamtsleiter Schwunck sagt Ausbesserungsarbeiten zu.


Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.

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