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Aktuelles


Haushaltsansatz 2012 und die Entwicklung der haushaltsrelevanten Kennzahlen von 2002 bis 2012

Haushalt_2012.pdf



Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Dienstag den 12.06.2012 statt



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Sitzung des Werkausschusses vom 01.02.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Werkausschusses am 01.02.2011.

 

 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung des Jahresabschlusses 2009 für die Gemeindewerke

1. Der Jahresabschluss der Gemeindewerke zum 31.12.2009 wird vom Werkausschuss einstimmig, nach Maßgabe des § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung) festgestellt:

a) in der Gesamtbilanz auf Aktiv- und Passivseite:                                       18.958.680,58 €

b) in der Gewinn- und Verlustrechnung:

Aufwendungen - 2.714.308,52 €

Erträge +1.983.888,97 €

Jahresverlust - 730.419,55 €

2. Der Jahresverlust in Höhe von -730.419,55 € aus der Gewinn- und Verlustrechnung ist auf neue  Rechnung vorzutragen.

3. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2009 die Entlastung erteilt. Anschließend ist der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ortsüblich bekannt zu geben.

Hintergrund:

Dem Werkausschuss wird der Jahresabschluss der Gemeindewerke aus dem Jahr 2009, welcher in der Bilanz zum 31.12.2009 mit einer Bilanzsumme von 18.958.680,58 € und in der Gewinn- und Verlustrechnung 2009 mit einem Jahresfehlbetrag von -730.419,55 € (2008: -938.690,53 €) abschließt, gemäß § 25 Abs. 3 EBV zur Feststellung vorgelegt. Der Jahresfehlbetrag ist auf neue Rechnung vorzutragen. Im Jahr 2009 ergab sich folgendes betriebliche Ergebnis für die einzelnen Gewerke:

  • Wasserversorgung:              - 61 T€                (2008:   - 50 T€)
  • Abwasserentsorgung:         + 44 T€                 (2008:   - 23 T€)
  • Freibad:                           - 309 T€                 (2008: - 385 T€)
  • Keltenhalle:                      - 404 T€                 (2008: - 479 T€)

Wasserversorgung:

Der Gesamtwasserverkauf ist im Berichtsjahr von 832.211 m³ auf 817.638 m³ gesunken. Langfristig wird es vor allem durch ein stark geändertes Umweltbewusstsein, durch verstärkte Regenwassernutzung und durch immer wassersparendere Geräte - auch bei steigenden Einwohnerzahlen - zu keinen großen Anstiegen in der Wasserabgabe kommen. Die Materialaufwendungen lagen bei ca. 341 T€ (2008 etwa 363 T€). Der gesamte Wasserverlust errechnete sich mit etwa 91.000 m³ (81.000 m³ Vorjahr) was einem Gesamtverlust ohne Großabnehmer von etwa 19% entspricht. Derzeit wird überlegt, wie dem seit zwei Jahren von etwa 7% auf 19% gestiegenen Gesamtwasserverlust, der überwiegend bei nicht festzustellenden Undichtheiten im Wassernetz entsteht, entgegengewirkt werden kann. Die Umsatzerlöse aus dem Wasserverkauf lagen im Jahr 2009 bei 657 T€. Unter Einbeziehung der sonstigen betrieblichen Erträge ergaben sich gesamte betriebliche Erträge von 745.469,47 €.

Abwasserentsorgung:

Die verrechnete Abwassermenge hat sich im Berichtsjahr um ca. 4.000 m³ auf 492.830 m³ erhöht. Die Zinsaufwendungen stiegen um 7 T€ auf 75 T€. Insgesamt sanken die betrieblichen Aufwendungen um 74 T€ auf ca. 1.012 T€. Die Umsatzerlöse der Abwasserentsorgung lagen bei  ca. 1.023 T€. Als Überschuss der betrieblichen Erträge über die betrieblichen Aufwendungen errechnet sich für die Abwasserentsorgung im Berichtsjahr 2009 ein Betriebsergebnis von 44.601,40 €.

Eisstadion:

Die betrieblichen Aufwendungen konnten um 81 T€ auf 492 T€ gesenkt werden. Die darin enthaltenen Materialaufwendungen wurden um 48 T€ von 128 T€ auf 80 T€ gesenkt. Ebenso die Personalaufwendungen, die inkl. sozialer Aufwendungen um 24 T€ auf 190 T€ sanken. Die gesamten Betriebserträge reduzierten sich um 6 T€ auf 88 T€. Der Betriebsfehlbetrag konnte den notwendigen Sparmaßnahmen geschuldet um 75 T€ auf 404 T€ gesenkt werden.

Freibad:

Im Berichtsjahr ist die Besucherzahl mit 56.234 Personen nahezu identisch mit den Vorjahren. Gegenüber dem Vorjahr hatte das Bad jedoch mit 134 Öffnungstagen, sechs Tage länger geöffnet. Die höchste an einem Tag erreichte Besucherzahl lag bei 2.334 Besuchern. Die Einnahmen über die Benutzungsgebühren haben sich geringfügig von 69 T€ auf 70 T€ erhöht. Bei den gesamten Betriebserträgen nach der Jahreserfolgsrechnung ergab sich eine leichte Steigerung von 83 T€ auf 95 T€. Die betrieblichen Aufwendungen lagen bei 404 T€. Trotz der gestiegenen Preise für Chemikalien sowie Strom konnten die Materialaufwendungen von rund 131 T€ auf 115 T€ gesenkt werden. Der Personalaufwand inkl. sozialer Aufwendungen lag bei 164 T€. Der Betriebsfehlbetrag konnte den notwendigen Sparmaßnahmen geschuldet um 76 T€ auf 309 T€ gesenkt werden.

GWB:

Nach Bereinigung des Jahresergebnisses um Kapitalerträge und Ertragssteuern verbleibt 2009 ein gesamter Betriebsfehlbetrag bei den Gemeindewerken von -730.419,55 € (Vorjahr: -938.690,53 €) Der Jahresabschluss 2009 ist durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Der Bestätigungsvermerk erfolgt im Rahmen der Prüfung.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind in der Zeit vom 02.02.2011 bis 16.02.2011 während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung (Zimmer 24) zur Einsichtnahme ausgelegt.

TOP 2

Behandlung des Verlustes der GWB 2004

Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderad einstimmig, gemäß § 8 Absatz 2 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) den Verlustvortrag aus dem Jahresabschluss 2004 in Höhe von 757.493,32 von der Rücklage in Höhe von 18.225.995,18 (Jahresabschluss 2009) abzubuchen.

Hintergrund:

§ 8 EBV: Gewinn und Verlust

(2) Ein Jahresverlust ist, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag kann durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn das die Eigenkapitalausstattung zulässt; ist das nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.

Mit Feststellung des Jahresabschlusses 2009 ist über die Verwendung des Verlustes in Höhe von 757.493,32 € (aus dem Jahr 2004) zu befinden. Die Werkleitung empfiehlt, den aufgelaufenen Verlust von den Rücklagen bzw. der allgemeinen Rücklage (18.225.995,18 € aus der Bilanz von 2009) abzubuchen.

TOP 3

Kanalbau Binderweg

Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Kanal Binderweg zu erstellen und die Finanzierung über die Abwasserabgabe durchzuführen.

Hintergrund:

Das Landratsamt Altötting hat im Dezember 2009 darauf hingewiesen, dass der Ortsteil Grasset „Am Binderweg“ direkt im Anschluss zum Baugebiet Grasset liegt, das kanalmäßig erschlossen ist. Weiter wurde das Sachgebiet 2.3 Wasserwirtschaft zitiert, dass eine Nachrüstung der Kleinkläranlagen nicht bezuschusst werden kann, weil die Anschlussmöglichkeit an die gemeindliche Kanalisation besteht. Das Landratsamt Altötting bittet deshalb um Mitteilung, wann mit einem Anschluss des Binderweges zu rechnen ist bzw. warum dieser Ortsteil noch nicht an den Kanal angeschlossen wurde. Das Landratsamt Altötting verweist in diesem Schreiben auch auf die Kosten des Kanalbaus, der kostenneutral über die Abwasserabgabe gestaltet werden kann und somit die momentane schlechte Finanzlage der Gemeinde Burgkirchen nicht ausschlaggebend sei.

Die Kosten für die Erschließung der Anwesen im Binderweg belaufen sich nach derzeitiger Schätzung auf rund 62.000 € brutto. In diesen Kosten ist auch eine teilweise notwendige Umlegung der vorhandenen Wasserleitung eingerechnet.

In der November-Sitzung 2007 wurde im Werkausschuss der Kanalanschluss Binderweg letztmalig behandelt. Damals wurde auf die März-Sitzung 2007 des Gemeinderates verwiesen, in der beschlossen wurde, dass der Kanal Binderweg nur dann vorzusehen ist, wenn eine Einigung mit den Anwohnern über eine ordnungsgemäße Erschließungsstraße und den dafür benötigten Grundstücksflächen getroffen werden kann. Seit dem Jahr 2000 wurde vom Werkausschuss und auch vom Gemeinderat mehrmals ein grundsätzliches Ja unter verschiedenen Bedingungen zum Kanal Binderweg ausgesprochen.

TOP 4

Information zum Wasserrechtsverfahren beim Brunnen Forstkastl und bei der Wegerer Quelle

Der Werkausschuss befürwortet den Schutzgebietsvorschlag und den Schutzgebietskatalo einstimmig.

Hintergrund:

Beim Landratsamt Altötting wurden rechtzeitig im Jahr 2010 die Unterlagen zum Wasserrechtsverfahren (Grundwasserentnahme) für den Brunnen Forstkastl und die Wegerer Quelle eingereicht.

Der Vorschlag für das neue Schutzgebiet, die Auflagen des Schutzgebietes (Schutzgebietskatalog) und die Ermittlung der Einzugsgebiete wurde als Entwurf beim Landratsamt Altötting ebenfalls eingereicht, jedoch mit dem Hinweis, dass der Werkausschuss der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz darüber noch zu informieren ist.

Vom Landratsamt Altötting wurde auf Basis der eingereichten Unterlagen der bisher bis zum 31.12.2010 gültige Bescheid für den Brunnen Forstkastl um 1 Jahr, also bis zum 31.12.2011, verlängert und für die Wegerer Quelle um 2 Jahre, also bis zum 31.12.2012.

Die Verlängerung war aus folgenden Gründen notwendig,

  • um das Wasser rechtskonform entnehmen zu dürfen,
  • weil für die Neuerteilung für die Bewilligung die Durchführung eines förmlichen wasserrechtlichen Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß dem Bayerischen Wassergesetz notwendig ist,
  • weil die Untersuchungen zur Ermittlung des Einzugsgebietes und die Ausarbeitung eines aktualisierten Schutzgebietsvorschlages noch Zeit benötigen.

Herr Eichenseher hat den derzeitigen Stand des Verfahrens mittels einer anschaulichen Präsentation dargestellt.

TOP 5

Bekanntgaben

Herr Olbort, Leiter der Gemeindewerke Burgkirchen hat den Schuldenstand der GWB zum 31.12.2009 mit rund 2,1 Mio. € angegeben. Mittelfristig ist geplant, den Schuldenstand bis Ende 2014 auf rund 1,4 Mio. € zu reduzieren.

TOP 6

Wünsche und Anfragen

Keine

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.

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