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Werkausschuss vom 07.02.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Werkausschusses am 07.02.2012
Tagesordnungspunkt (TOP)
TOP 1
Grundwasserschutzprogramm / Verlängerung
Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, das Grundwasserschutzprogramm einschließlich der von den Landwirten geforderten Erhöhungen mit den gleichen Flächen um weitere 3 Jahre zu verlängern (2012 bis einschließlich 2014).
Hintergrund:
Der Gemeinderat hat in der April-Sitzung 2011auf Empfehlung des Werkausschusses beschlossen, das Grundwasserschutzprogramm bis Ende 2011 zu verlängern. Die nur einjährige Verlängerung resultierte daraus, dass man das Gutachten der Firma Hydroisotop GmbH abwarten wollte, um anschließend nach Vorstellung dieses Gutachtens über das weitere Vorgehen entscheiden zu können. In der Dezember-Sitzung 2011 wurden dem Werkausschuss die Ergebnisse der Hydroisotop-Untersuchung vorgestellt. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Brunnenanlage Raitenhaslach für die Wasserversorgung Burgkirchen weiterhin zukunftsfähig ist und dass das Grundwasserschutzprogramm der Gemeindewerke in Zusammenarbeit mit den Landwirten seinen Zweck erfüllt. Der Nitratwert, so die Prognose dieser Untersuchung, wird in den nächsten Jahren vermutlich weiter sinken wird. Der Werkausschuss hat die Ergebnisse der Hydroisotop-Untersuchung zur Kenntnis genommen und die Werkleitung beauftragt, die Untersuchungsergebnisse auch der ARGE-Grundwasserschutz und dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein vorzustellen. Die Gemeindewerke Burgkirchen haben dies Mitte Januar umgesetzt (mit den beteiligten Landwirten sowie dem Projektleiter, Herrn Rauch). Folgende Punkte wurden besprochen:
- Hydroisotopen-Untersuchung: Vorstellung der Ergebnisse der Hydroisotopen-Untersuchung durch Herrn Armstorfer, der auch entsprechende Fragen beantwortete.
- Vergleich von staatlichen Förderungen mit den Auflagen des Grundwasserschutzprogramms: Herr Rauch hat die staatlichen Förderprogramme in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landwirtschaft untersucht und kommt abschließend zu dem Ergebnis, dass die Auflagen des Cross Compliance, die es seit 2006 gibt, nicht strenger sind als das Grundwasserschutzprogramm und dieses nicht ersetzen können. Im Kulturlandschaftsprogramm sind zwar ähnliche Vereinbarungen wie die der Zusatzvereinbarung des Grundwasserschutzprogramms, jedoch können die teilnehmenden Landwirte das KULAP Programm aus verschiedenen Gründen nicht in Anspruch nehmen.
- Feststellung: Abschließend wurde festgestellt, dass die Auflagen des Grundwasserschutzprogramms und die damit verbundenen Ausgleichszahlungen berechtigt sind und nicht von staatlichen Förderprogrammen ersetzt werden.
- Biogasanlage Kastenlemoos: Herr Armstorfer gab zu bedenken, dass die Wirkung der Biogasgülle auf das Grundwasserschutzprogramm noch nicht bekannt ist und dass eine intensivere Düngung zu befürchten ist. Da noch keine genauen Unterlagen über diese Thematik vorliegen und auch die Kontrolle der Biogaslandwirte nicht bekannt war, soll das Amt für Landwirtschaft um Stellungnahme gebeten werden.
- Überarbeitung des Grundwasserschutzprogramms: Hier wurden seitens der Landwirte inflationsbedingte Anhebungen in folgenden Punkten gefordert:
Verzicht auf terbuthylazinhaltige Unkrautbekämpfungsmittel
Erhöhung von 26 € auf 30 €
Daraus ergeben sich Mehrkosten von ca. 300 € pro Jahr
Zwischenfruchtanbau überwinternd
Erhöhung von 128 € auf 130 €
Daraus ergeben sich Mehrkosten von ca. 150 € pro Jahr
Anbau grundwasserschonender Fruchtarten H (Gerste, Roggen Triticale)
Erhöhung von 51 € auf 55 €
Daraus ergeben sich Mehrkosten von ca. 150 € pro Jahr
Anbau von Hanf, Lein und Sonnenblumen
Erhöhung von 128 € auf 130 €
Daraus ergeben sich Mehrkosten von ca. 50 € pro Jahr
Die Erhöhung der Preise für Saatgut und Pflanzenschutzmittel wurde von Herrn Rauch geprüft und für angemessen bewertet.
TOP 2
Trinkwasserkonzept
Der Werkausschuss beschließt einstimmig, folgenden Einzelversorgern (Stadler Johann, Klinger Andreas, Kaier Hubert, Baumann Georg und Kastenbauer Robert) die Sondervereinbarung gemäß beschlossenen Kosten zu unterbreiten.
Hintergrund:
Die Gemeindewerke Burgkirchen wurden vom Landratsamt Altötting im September 2011 aufgefordert, für die Einzelversorgungsanlagen (Trinkwasser) ein Trinkwasserkonzept zu erstellen. Grund für die Erstellung des Konzeptes ist eine bakteriologische oder chemische Belastung der Brunnen und Quellen der privaten Einzelversorgungsanlagen. Mittels dieses Konzepts soll geklärt werden inwieweit eine Erweiterung der gemeindlichen Wasserversorgung finanziell, technisch und auch hygienetechnisch umsetzbar wäre, oder in welchen Bereichen die Brunneninhaber die Sanierung selbst in Angriff nehmen müssen. Mit diesem Konzept soll den Privatbrunnenbetreibern ein Angebot (Sondervereinbarung gemäß der Satzung) unterbreitet werden, um dann entscheiden zu können, ob ein Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung (mit Herstellungsbeitrag, Baukostenzuschuss und laufenden Gebühren) oder Sanierung der eigenen Anlage (neuer Brunnen, Wasseraufbereitung, Wasserdesinfektion und laufenden Untersuchungskosten) vorteilhafter und wirtschaftlicher ist. Folgende Einzelversorgungsanlagen gibt es in der Gemeinde Burgkirchen
Eigentümer Anschrift Personen
Stadler Johann Mayer a. Eschlberg 38 5
Klinger Andreas Grabenreit 27 3
von Tucher Gufflham 10 derzeit leer
Kaier Hubert Burgkirchen 55 2
Baumann Georg Gufflham 19 1
Kastenbauer Robert Wimpasing 51 derzeit leer
Von den Gemeindewerken Burgkirchen wurden diese Kriterien sowie auch eine staatliche Förderung bis hin zu den Gesamtkosten für den Anschließer mittels einheitlicher Matrix berechnet. Bei der Berechnung des Baukostenzuschusses schlägt die Werkleitung vor, das die möglichen Anschließer 2/3 der Kosten tragen und der Rest über die allgemeinen Wassergebühren finanziert wird.
TOP 3
Studie (Energie und Schlamm)
Der Werkausschuss beschließt einstimmig, mit dem vorgetragenem Maßnahmenkatalog und auch der zeitlichen Abfolge einverstanden zu sein und beauftragt die Werkleitung mit der Detailplanung, Ausschreibung und Umsetzung dieser Maßnahmen. Die Auftragsvergabe hat durch den Werkausschuss zu erfolgen.
Hintergrund:
Beim Umbau und der Sanierung der Kläranlage in den Jahren 1996-1998 wurde bewusst auf einen Neu- und Umbau der bestehenden Schlammbehandlung (Schlammstapelbecken 2x 900 m³, Trübwasserabzug, Gasbehälter mit Blase) verzichtet und nur eine Teilsanierung des Faulturms mit dem Neubau der Gasfackel beschlossen.
Der Platz für Änderung und Verbesserung wurde nicht überbaut, so sind für die nun anstehenden Entscheidungen fast keine räumlichen Einschränkungen gegeben.
Die Energieverbräuche (Strom und Heizöl) der Kläranlage werden regelmäßig überprüft. Beim Vergleich der Energiebilanzen schneidet die Kläranlage Burgkirchen mit 22,09 KWh/EW und Jahr sehr gut ab. Der Gesamtstromverbrauch beträgt ca. 327.000 kWh/Jahr.
Die Eigenstromerzeugung durch das gasbetriebene Blockheizkraftwerkes (BHKW) aus dem Jahre 1998 mit über 90.000 Gesamtbetriebsstunden wurde im Jahre 2008 grundüberholt. Die Stromausbeute von 93.000 kWh entspricht rund 29 % des Jahresbedarfs (die Wärme wird fast vollständig zur Schlamm- und Gebäudeerwärmung genutzt) und ist im Vergleich zu moderneren BHKW verbesserungswürdig.
Der Werkausschuss hat in der Oktober-Sitzung 2011 folgenden Beschluss gefasst: die Gemeindewerke planen aus diesen Gründen nachfolgende Untersuchungen in Auftrag zu geben, die klären sollen, ob nachfolgende Investitionen zu einem sichereren bzw. wirtschaftlicheren Betrieb in folgenden Bereichen führen können:
1. Steigerung der Stromproduktion durch
- Erhöhung der Gasmenge durch Kofermentation oder Schlammaufschluss
- Verwendung eines neuen Aggregates – z.B. Gasturbine
- Prüfung der Fördermöglichkeiten für Eigenstromversorgung
2. Klärschlammbehandlung
- betriebseigene Entwässerung
- solare Trocknung des entwässerten Schlammes
- Neubau einer Trübwasseraufbereitung
- Rückführung der Abwasserabgabe
3. Sanierung der Schlammfaulung
- Verbesserung der Eindickung
- Faulschlammbehälter – Erweiterung und/oder Sanierung
- Ggf. Verbesserung der Wärmedämmung
- Sanierung oder Neubau der Schlammleitungen
Vom beauftragten IB Raunecker wurden entsprechende Möglichkeiten detailliert untersucht und in Abstimmung mit den Gemeindewerken wurde der vorgestellte Maßnahmenkatalog einschließlich der zeitlichen Abfolge und der Gebührenrelevanz vorgestellt.
TOP 4
Wirtschaftsplan 2012
Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Wirtschaftsplan 2012 sowie den Erfolgs- und Vermögensplan in der vorgelegten Fassung zu genehmigen.
Im Erfolgsplan stehen den Erträgen in von 2.010.500 € die Aufwendungen in Höhe von 2.317.300 € gegenüber. Daraus resultiert ein Jahresfehlbetrag von 306.800 €.
Der Vermögensplan schließt mit 837.218 €.
Hintergrund:
Übersicht über die Investitionen für das Jahr 2012
Wasserversorgung
Neue Steuerung - Kostenerhöhung wegen zusätzlicher Leistungen 30.000 €
HB Eschlberg - Fassadensanierung und Innenausbau 25.000 €
Verbindungsleitung Wimm - An der Straß - DN. 150 mm 420 m 60.000 €
Kleine Erweiterung Hauptleitung 15.000 €
Neue Druckerhöhung HB Briel 20.000 €
Neue Hausanschlussleitungen 25.000 €
Renovation Hauptleitung bei Straßenausbau 50.000 €
Zwischensumme: 225.000 €
Abwasserbeseitigung (Kanal)
Obere Terrasse - Sanierung in offener Bauweise 35.000 €
Hirten - Befahrung, Druckproben, Schachtaufnahmen (Sanierungskonzept) 60.000 €
Kanalanschluss Gewerbegebiet Hecketstall (35 Meter) 75.000 €
Kleine Erweiterung Kanal 20.000 €
Neue Hausanschlussleitungen 15.000 €
Zwischensumme: 205.000 €
Abwasserbeseitigung (Kläranlage)
Blockheizkraftwerk (BHKW) 123.000 €
Photovoltaik (PV)-Anlage 65.000 €
Entwässerung Vorklärschlamm 29.000 €
Überdachung für Fertiggaragen 15.000 €
Zwischensumme: 232.000 €
Gesamtsumme der Investitionen: 662.000 €
Übersicht zu den größten Unterhaltsmaßnahmen 2012
Wasserversorgung
Leitungssanierungen 50.000 €
VAG-Anbohrgeräte Ersa 2.000 €
Ersatzpumpe für Wegener Quelle 2.500 €
Werkzeuge 2.500 €
Arbeitsschutz 1.100 €
Zwischensumme: 58.100 €
Abwasser
Leitungssanierungen 120.000 €
Gummiblase für Gasbehälter 5.000 €
Werkzeuge und Geräte 2.000 €
Messgeräte 5.000 €
Zwischensumme: 132.000 €
Gesamtsumme der Unterhaltsmaßnahmen: 190.100 €
Der Vermögensplan, der alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben enthält, die sich aus Anlagenänderungen und der Kreditwirtschaft ergeben, schließt wie folgt:
Wasser 236.670 €
Abwasser 584.280 €
Freibad 0 €
Keltenhalle 16.268 €
Gesamt 837.218 €
Der Erfolgsplan weist folgende Abschlusszahlen aus:
Erträge Aufwendungen Jahresergebnis
Wasser 853.500 € 869.400 € - 15.900 €
Abwasser 1.153.000 € 1.119.500 € + 33.500 €
Freibad* 4.000 € 117.800 € - 113.800 €
Keltenhalle* 0 € 210.600 € - 210.600 €
Gesamt 2.010.500 € 2.317.300 € - 306.800 €
* Herr Eimannsberger teilt mit, dass im Erfolgsplan für
- das Freibad auch 117800 € an Aufwendungen enthalten sind. Diese setzen sich im Wesentlichen aus den Abschreibungen (ca. 75.000 €) und Aufwendungen für eine Altersteilzeit zusammen. Auch wenn das Freibad derzeit von den Bäderbetrieben Burghausen betrieben wird, fallen diese Aufwendungen weiterhin bei den Gemeindewerke Burgkirchen an. Die Erträge resultieren aus der Vermietung der Wohneinheit auf dem Badgelände.
- die Keltenhalle 210.600 € an Aufwendungen enthalten sind, nachdem diese in Folge der Insolvenz des Erbbaurechtnehmers wieder in den Besitz der Gemeinde übergegangen ist. Die Aufwendungen sind auch hier im Wesentlichen auf die Abschreibungen (ca. 175.000 €) zurückzuführen.
TOP 5
Bekanntgaben
Keine Bekanntgaben
TOP 6
Wünsche und Anfragen
Keine Wortmeldung
Ende des öffentlichen Teils.
Hinweis:
Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.




