Seiteninhalt
Besuch des Bezirks- und Bayr. Landtags
Freie Wähler des Kreisverbandes Altötting besuchen den Bezirkstag von Oberbayern und den Bayerischen Landtag (Maximilianeum)
Auf Einladung von Bezirksrätin Christine Degenhart besuchte am Vormittag des 24. November eine Gruppe des FW-Kreisverbandes Altötting (mit 48 Personen) den Bezirkstag von Oberbayern. Frau Christine Degenhart wohnt in Rosenheim - ist von Beruf Architektin - und ist seit 2008 Bezirksrätin. Nachdem Frau Degenhart kurzfristig verhindert war, hat Bezirksrätin Marianne Heigl aus Freising erfreulicherweise die Begrüßung und die Präsentation des Bezirkstags von Oberbayern übernommen. Frau Heigl ist ebenfalls seit 2008 Bezirksrätin.
Der Bezirkstag ist die dritte kommunale Ebene und schafft öffentliche Einrichtungen, die für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl der oberbayerischen Bevölkerung lebensnotwendig sind. Da Bezirke über keine eigenen Steuereinnahmen verfügen, finanzieren sie sich über die bei den Landkreisen und kreisfreien Städte erhobene Bezirksumlage. Verwaltet werden die einzelnen Bezirke durch die alle 5 Jahre gleichzeitig mit dem Landtag gewählten Bezirkstage. Dem Bezirkstag von Oberbayern gehören derzeit 68 ehrenamtliche Bezirksrätinnen und Bezirksräte an. Damit ist er mit Abstand der größte unter den sieben bayerischen Bezirken. In den Bezirkstag von Oberbayern gewählt werden können wahlberechtigte Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Oberbayern haben. Für die Freien Wähler sind seit den letzten Bezirkstagswahlen im Jahr 2008 insgesamt sieben Personen (2 Frauen und 5 Männer) Mitglied im Bezirkstag von Oberbayern.
Der Bezirk selbst beschäftigt knapp 1.050 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In den Kliniken des Bezirks Oberbayern (Kommunalunternehmen) sind rund 5.300 Personen beschäftigt. Der Verwaltungshaushalt 2011 des Bezirks von Oberbayern liegt bei 1,34 Mrd. €. Der Hebesatz für die Bezirksumlage liegt aktuell bei 23,7 %. Bei der anschließenden Diskussion stand die geplante Erhöhung der Bezirksumlage im Rahmen des diesjährigen Haushalts - der am 15. Dezember mit einem Volumen von rund 1,4 Mrd. € beschlossen werden soll - im Fokus der Besuchergruppe. Zunächst war eine Erhöhung der Bezirksumlage von 1,5 % geplant. Nachdem jedoch die staatlichen Ausgleichszahlungen an die bayerischen Bezirke und die endgültige Umlagekraft positiver ausfallen, wird die bisher prognostiziert Erhöhung der Bezirksumlage um 0,4 % niedriger ausfallen als bisher befürchtet. Das wurde möglich, weil bei den Verhandlungen um den kommunalen Finanzausgleich für das Jahr 2012 der Topf für die bayerischen Bezirke um 40 Mio. € auf nun 623,6 Mio. € erhöht worden. Der Bezirk Oberbayern erhält deshalb 13,99 Mio. € mehr an staatlichen Zuweisungen und will diese Summe direkt an seine Umlagezahler, die Landkreise und kreisfreien Städte, weitergeben. Etwas höher - als die Trendberechnungen im Frühjahr vorhergesagt hatten - fallen zudem die nun feststehenden Umlagegrundlagen aus. FW-Kreisvorsitzender Dieter Wüst hat klargestellt, dass die etwas niedrigere Erhöhung der Bezirksumlage (1,1 % anstatt 1,5 %) zwar erfreulich ist, dass aber bereits jedes zehntel Prozent den Kommunen (Landkreisen und Gemeinden) schmerzt. Auch wenn der Bezirk fast ausschließlich nur Pflichtaufgaben zu erfüllen hat, muss auch beim Bezirk nach Einsparungen gesucht werden bzw. auf entsprechende staatliche Finanzierung, wie z. B. adäquate Ausgleichszahlungen hingewirkt werden.
Anschließend ging die Exkursion weiter zum Bayerischen Landtag. Nach dem Mittagessen in der Landtagsgaststätte wurde die Gruppe am Nachmittag dann von Herrn Florian Streibl, Mitglied des Bayerischen Landtags (MdL) und Parlamentarischer Geschäftsführer der FW-Fraktion im Landtag sowie von Frau Eva Gottstein (MdL) und zugleich Betreuungsabgeordneten der Freien Wähler für den Landkreis Altötting im Maximilianeum (zum zweiten Besuch einer Landkreisabordnung nach 2009) begrüßt. Dabei stand - nach einem sehr informativen Einführungsfilm mit vielen wissenswerten Details über die Arbeit, die Organisation und die Abläufe im Maximilianeum, dem Sitz des Bayerischen Landtags - ein Gespräch mit den beiden FW-Landtagsabgeordneten im Vordergrund des Besuches.
Zentrales Thema war dabei die bayerische Schulpolitik (Sicherung der Grundschulen), die mögliche Beteiligung der Freien Wähler bei den Bundestagswahlen 2013 und die Wahrnehmung der Freien Wähler in den Medien. Die Schulpolitik liegt sowohl den Vertretern des Landkreises als auch MdL Eva Gottstein (sie war vor dem Einzug der Freien Wähler ins Maximilianeum Realschuldirektorin in Ingolstadt) besonders am Herzen.
Anschließend konnten wir die aktuelle Landtagssitzung (88. Plenarsitzung 2011) „live“ von der Besuchertribüne des Plenarsaals aus verfolgen. Während des einstündigen Aufenthalts auf der Empore war gerade die Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge im Gange. Aktuell wurde ein Antrag der SPD zum Thema „Arbeitsplätze bei Siemens Nokia Networks in München erhalten“ auf der Tagesordnung, der von MdL Bernhard Roos vorgetragen wurde. Weitere Redner waren MdL Erwin Huber (CSU), MdL Alexander Muthmann (FW), MdL Dr. Franz Xaver Kirschner (FDP), MdL Maria Scharfenberg (Bündnis 90/Die Grünen) und abschließend Wirtschaftsminister Martin Zeil.
Ein Gruppenfoto zusammen mit MdL Florian Streibl auf der großzügigen Treppe des westlichen Hauptportals - das nach dem Mittagessen aufgenommen wurde - hat den Besuch abgerundet.
Vom FW-Ortsverband Burgkirchen haben teilgenommen: Böhm Wolfgang, Czernin Martina und Josef, Hackbarth Henry, Keck Helmut, Kühn Wenzel und Wüst Dieter.
Wissenswertes über den Bezirkstag
In Bayern wird die Selbstverwaltung der Bürger auf drei kommunalen Ebenen praktiziert: Gemeinden (= 1. Ebene), Landkreise und kreisfreie Städte (= 2. Ebene) und Bezirke (= 3. Ebene). Bezirke sind somit eine in der Verfassung des Freistaates Bayern verankerte kommunale Gebietskörperschaft. Diese dritte kommunale Ebene schafft öffentliche Einrichtungen, die für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl der oberbayerischen Bevölkerung lebensnotwendig sind. Da Bezirke über keine eigenen Steuereinnahmen verfügen, finanzieren sie sich über die bei den Landkreisen und kreisfreien Städte erhobene Bezirksumlage. Verwaltet werden die einzelnen Bezirke durch die alle 5 Jahre gleichzeitig mit dem Landtag gewählten Bezirkstage. Dem Bezirkstag von Oberbayern gehören derzeit 68 ehrenamtliche Bezirksrätinnen und Bezirksräte an. Damit ist er mit Abstand der größte unter den sieben bayerischen Bezirken. In den Bezirkstag von Oberbayern gewählt werden können wahlberechtigte Staatsbürger, die am Tag der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Oberbayern haben. Für die Freien Wähler sind seit den letzten Bezirkstagswahlen im Jahr 2008 insgesamt sieben Personen (2 Frauen und 5 Männer) Mitglied im Bezirkstag von Oberbayern.
Der Bezirk - ein unbekanntes Wesen? In erster Linie sind die jeweiligen Bezirke überörtlicher Sozialhilfeträger und damit zuständig für die Hilfe zur Pflege. Der Bezirk übernimmt hier die Differenzbeträge, wenn pflegebedürftige Menschen die Kosten für einen Platz im Pflegeheim trotz Pflegeversicherung nicht selbst aufbringen können. Für Menschen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung ist der Bezirk finanzieller Ansprechpartner. Diese so genannte "Eingliederungshilfe" hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen und betrifft ambulante als auch stationäre Leistungen. Den zweiten Aufgabenschwerpunkt bildet die psychiatrische und neurologische Versorgung der Bevölkerung in Bayern. Dafür unterhalten die Bezirke psychiatrische und neurologische Fachkrankenhäuser. In den letzten Jahren hat unter dem Grundsatz „So viel ambulant wie möglich, so wenig stationär wie möglich" ein Wandel zu Gunsten der ambulant-komplementären Vernetzung stattgefunden. Die Kultur- und Heimatpflege komplettieren das breite Spektrum der Bezirksaufgaben: Ein Heimatpfleger und ein Volksmusikpfleger kümmern sich um die Bewahrung und Weiterentwicklung überlieferter Traditionen der Region. Persönlichkeiten, die sich z. B. um die Kultur in Oberbayern verdient gemacht haben, werden vom Bezirk mit dem Oberbayerischen Kulturpreis geehrt. Im Abstand von zwei Jahren veranstaltet der Bezirk die Oberbayerischen Kulturtage. Bezirke sind auch Träger von Fach- und Sonderschulen sowie verschiedener Museen (der Bezirk Oberbayern ist z. B. auch Träger des Kultur- und Bildungszentrums Kloster Seeon). Fachberatungen für Fischerei und Imkerei sowie Aufgaben im Landschaftsschutz runden die Zuständigkeiten der Bezirke ab.
Quelle: www.bezirk-oberbayern.de
Wissenswertes über das „Maximilianeum“ / ein Name - drei Bedeutungen
Der Begriff "Maximilianeum" steht für die Studienstiftung, das Bauwerk und den Sitz des Bayerischen Landtags.
Der Grundstein für das Maximilianeum wurde im Oktober 1857 gelegt. Nach 17-jähriger Bauzeit konnte es im Jahre 1874 seiner Bestimmung übergeben werden.
Studienstiftung
Zum einen ist darunter die 1852 von König Max II. gegründete Studienstiftung zu verstehen, die in ihrer Art einmalig und beispielhaft ist. In der vom König verfassten Stiftungsurkunde heißt es: „Diese Anstalt ist bestimmt, die vorhandenen Unterrichtsanstalten zu ergänzen. Jeder Bayer, welchen Standes er auch sei, kann in dieselbe eintreten, zeigt er sich hierfür befähigt. Mein Volk besitzt Eigenschaften des Geistes und des Herzens wie nicht leicht ein anderes; es braucht ihm nur Gelegenheit gegeben werden, sie zu entfalten."
Die Stiftung Maximilianeum ermöglicht bis heute hochbegabten Abiturienten und seit 1980 auch hochbegabten Abiturientinnen des Landes ein von materiellen Sorgen freies Studium. Die Stipendiaten wohnen im Maximilianeum.
Bauwerk
Das Maximilianeum als Bauwerk/Gebäude ist der zweite Begriff. Der Bau wurde 1857 begonnen und 1874 vollendet. Er bildet den repräsentativen Abschluss der Münchner Maximilianstraße, mit der sich König Max II. ein städtebauliches Denkmal setzte. Der Historiker Karl Alexander von Müller, der selbst in den Genuss der Studienstiftung kam, schrieb über das Maximilianeum: „In seinem Aufbau erinnerte es wie die ganze Straße an die englische Gotik; aber seine Zierformen, Rundbogen, Säulchen und Büsten gefüllten Nischen waren bürokratisch ersonnene Renaissance. Unter dem leuchtend blauen Himmel, auf seiner beherrschenden Höhe, war es trotzdem nicht ohne monumentale Wirkung".
Über den Lieblingsbau des Königs schrieb der Historiker Herbert Schindler: „München wird durch das Maximilianeum gleichsam von einer Akropolis gekrönt, von einem großen Nationalbau auf der Isarbrücke." Für Max II. bedeutete das Maximilianeum Anfang und Ende seiner Bemühungen um die Erneuerung der Architektur. Der Generaldirektionsrat und Architekt Friedrich Bürklein hat den Traum des Königs verwirklicht.
Zur Grundsteinlegung ließen 200 Sänger die Verse erklingen: „Bayerns hoffnungsvollen Söhnen bauet Max hier ein Asyl." Max II. erlebte die Vollendung des Baues nicht mehr, sein Sohn Ludwig II. ließ die Arbeiten fortsetzen.
Gemäß der Stiftungsurkunde gehörte zur Dotation auch eine Galerie von 30 Ölgemälden und eine Sammlung von 24 Marmorbüsten bedeutender historischer Persönlichkeiten. Die Galerie fand in drei Sälen (Plenarsaal, Senatssaal, Steinerner Saal) Platz. Die Sammlung von Historiengemälden sollte den Studierenden und dem Volk zur Unterrichtung und Erbauung dienen. Im Jahre 1943 verbrannten durch Kriegseinwirkung 13 Gemälde, die noch vorhandenen 17 sind heute in den Räumen der Stiftung, in der Neuen Pinakothek und in den Räumen des Bayerischen Landtags untergebracht.
Bis heute ist auch die Studienstiftung im Gebäude untergebracht und dessen Eigentümerin.
Sitz des Bayerischen Landtags
In der Folge des demokratischen Neuanfangs nach dem Zweiten Weltkrieg wählte der Bayerische Landtag 1949 das Maximilianeum zu seinem Sitz. Das historische Gebäude wurde seitdem in einer Reihe von Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen den Anforderungen eines modernen Parlamentsbetriebs angepasst.
Der Bayerische Landtag ist eines der obersten Staatsorgane Bayerns. Als solches steht das Parlament im Zentrum des politischen Systems des Freistaates.
Der Bayerische Landtag hat vier große Aufgaben zu erfüllen:
1. Bildung der Staatsregierung
Der Bayerische Landtag hat bei der Regierungsbildung drei Aufgaben, die in der Bayerischen Verfassung genannt sind:
- die Wahl des Ministerpräsidenten mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Art. 44 Bayerische Verfassung)
- die Zustimmung zu den vom Ministerpräsidenten berufenen Mitgliedern der Staatsregierung (Art. 45 und 46 Bayerische Verfassung), zur Zahl und Abgrenzung der Zuständigkeiten der Ministerien (Art. 49 Bayerische Verfassung)
- die Zustimmung zur Entlassung eines Mitglieds der Staatsregierung durch den Ministerpräsidenten (Art. 45 Bayerische Verfassung)
2. Die Gesetzgebung
Die Gesetzgebung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Bayerischen Landtags (Kernkompetenz des Parlaments). Nicht umsonst spricht man vom Bayerischen Landtag als der gesetzgebenden (= legislativen) Gewalt. Allerdings ist die gesetzgeberische Zuständigkeit des Landesparlaments begrenzt: Zum einen darf das Parlament keine Gesetze erlassen, die gegen die Bayerische Verfassung oder das Grundgesetz verstoßen (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz). Und: Es kann nur Gesetze für Bayern beschließen.
Ein Gesetz von besonders herausgehobener Bedeutung ist das Haushaltsgesetz. Es schafft die finanzielle Grundlage für das Wirken der Staatsregierung und der Verwaltung für die Dauer von zwei Jahren (Doppelhaushalt). Aus diesem „Budgetrecht“ hat sich - historisch betrachtet - der Parlamentarismus eigentlich erst entwickelt.
Der Bayerische Landtag ist in seiner gesetzgebenden Gewalt nur für bestimmte Politikfelder zuständig. Schließlich gibt es im föderativen System der Bundesrepublik Deutschland neben den Bundesländern auch die Bundesebene, auf der - im Bundestag (unter Mitwirkung des Bundesrates) - Gesetze für ganz Deutschland beschlossen werden.
3. Kontrolle der Staatsregierung
Eine in der Demokratie besonders wichtige Aufgabe der Parlamentarier ist ihre Kontrollaufgabe gegenüber Staatsregierung und Staatsverwaltung. Sie ist ein essentielles Recht der Volksvertretung, um Machtmissbrauch zu verhindern und aufzudecken oder – allgemeiner ausgedrückt – um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat zu wahren. Eine Anzahl von Einrichtungen und Instrumenten des Bayerischen Landtags dient der Wahrnehmung dieser Kontrollaufgaben. Besonders bekannt sind z. B. Untersuchungsausschüsse, die auch von einer Minderheit der Abgeordneten durchgesetzt werden können. Daneben haben die Abgeordneten – abgesehen von der Budgetkontrolle – ein Frage- und Informationsrecht.
4. Sonstige Wahlaufgaben und Mitwirkungsrechte
Neben den drei unverzichtbaren Aufgaben des Bayerischen Landtags kommen ihm im Rahmen der politischen Ordnung des Freistaates noch andere bedeutsame Funktionen zu. Dazu zählen insbesondere die Besetzung wichtiger staatlicher Organe und Institutionen, die das Parlament per Wahl vornimmt. Außerdem wirken die Abgeordneten in einer Reihe von staatlichen bzw. öffentlichen Gremien mit.
Der Bayerische Landtag / das Parlament in Zahlen:
187 Mandatsträger/Abgeordnete gehören dem 16. Bayerischen Landtag aufgrund von vier Überhang- und drei Ausgleichsmandaten an. 77 Abgeordnete zogen neu in das bayerische Parlament ein. Die CSU stellt in dem Fünf-Fraktionen-Parlament 92 Abgeordnete (2003: 124). Die SPD kommt auf 39 Mandate (2003: 41) und Bündnis 90/Die Grünen auf 19 (2003: 15). Die Freien Wähler sind mit 20, die FDP mit 16 Abgeordneten im Bayerischen Landtag vertreten. Ein Mitglied des Landtags ist fraktionslos.
Präsidentin des 16. Bayerischen Landtags ist Barbara Stamm. Ihr stehen fünf Vizepräsidenten zur Seite: Reinhold Bocklet (1. Vizepräsident), Franz Maget (2. Vizepräsident), Peter Meyer (3. Vizepräsident und Schriftführer), Christine Stahl (4. Vizepräsidentin und Schriftführerin) sowie Jörg Rohde (5. Vizepräsident und Schriftführer).
Bericht von Helmut Keck
Quelle: www.bayern.landtag.de












