Die bayerische Staatsregierung führt ab Montag, den 27.04.2020 eine Pflicht zum Tragen von sogenannten Alltagsmasken (Mund-Nase-Masken oder auch Schals und Tüchern) in allen Geschäften und im ÖPNV ein. Diese Pflicht besteht auch in allen Geschäften, die schon jetzt geöffnet haben, wie z. B. in Lebensmittelgeschäften.