Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 02.04.2019

 

Die April-Sitzung 2019 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • Antrag auf Vorbescheid: Errichtung eines Bungalows mit Doppelgarage und Schuppen in Hirten
    • Isolierte Befreiung: Errichtung einer Fertiggarage in Pirach
    • Errichtung einer Sichtschutzwand und eines Geräteschuppens in Hirten
    • Neubau eines Milchviehstalles für artgerechte Tierhaltung und Abbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Quick
    • SV Gendorf Burgkirchen: Errichtung eines Pultdaches auf das bestehende Flachdach
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes: Widmung von einem öffentlichen Feld- und Waldweg (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

1. Antrag auf Vorbescheid: Errichtung eines Bungalows mit Doppelgarage und Schuppen in Hirten / § 30 Absatz 1 BauGB / Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Errichtung eines Bungalows mit Doppelgarage und Schuppen in der Wehrstraße nicht zu erteilen und den beantragten Befreiungen von der Dachneigung und der Anzahl der Geschosse nicht zu zustimmen.

2.  Isolierte Befreiung: Errichtung einer Fertiggarage in Pirach / § 30 Absatz 1 BauGB / Bebauungsplan Nr.  21 „Pirach“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Gewährung einer isolierten Befreiung für die Errichtung einer Fertiggarage in der August-Stadler-Straße zu zustimmen.

3. Errichtung einer Sichtschutzwand und eines Geräteschuppens in Hirten /  § 30 Absatz 1 BauGB / Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimmen), dem Antrag auf Befreiung von der Baugrenze zur Errichtung einer Sichtschutzwand und eines Geräteschuppens in der Auenstraße zu zustimmen.

4. Neubau eines Milchviehstalles für artgerechte Tierhaltung und Abbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes in Quick / § 35 BauGB / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Abbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudes und Errichtung eines Milchviehstalles für artgerechte Tierhaltung in Quick zu erteilen.

5.  SV Gendorf Burgkirchen: Errichtung eines Pultdaches auf das bestehende Flachdach  des Umkleidetraktes am Alzstadion  / §34 BauGB/  Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag des SV Gendorf Burgkirchen auf Errichtung eines Pultdaches auf dem bestehenden Flachdach in der Jahnstraße zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem drei Bauvorhaben alle Festsetzungen der entsprechenden Bebauungspläne eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese drei Bauvorhaben jeweils Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Sudetenstraße / § 30 BauGB /                              Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“ 
  • Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Sudetenstraße / § 30 BauGB /                             Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“
  • Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Predigtstuhlweg / § 30 BauGB /       Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“

TOP 4

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG): Widmung von einem öffentlichen Feld- und Waldweg bei Plattenberg und Gattern

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, den Weg wie vorgetragen zu widmen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung in das Bestandsverzeichnis einzutragen.

Sachverhalt:

Mit der Fertigstellung der Kiesstraße bei Plattenberg (Fl.-Nr. 25/14 / Gemarkung Dorfen) ist der Weg als Öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut) zu widmen. Der Weg dient der Erschließung der anliegenden forst- und landwirtschaftlichen Flächen. Die Unterhaltspflicht obliegt den Anliegern.

Bezeichnung:                                            ÖFWW-79 (bei Plattenberg)

Flur-Nummer:                                           25/14 Gemarkung Dorfen

Anfangspunkt:                                          GV-Str. Nr. 31 (Straße von Gattern nach Dorfen)

Endpunkt:                                                 Flur-Nr. 25 / T

Länge:                                                       150 m

Baulastträger:                                           Die jeweiligen Eigentümer der anliegenden Grundstücke.                   Der Weg ist nicht ausgebaut im Sinne des Artikels 54                Absatz 1 Satz 2 BayStrWG.

TOP 5

Bekanntgaben

5.1.     Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Emmerting

Flächennutzungsplan: Änderung im Bereich Bebauungsplan Nr. 14 „An der Staatsstraße ST 2108“ / Bebauungsplan Nr. 14 „An der St 2108“ im Bereich des alten Penny-Marktes Flur-Nummern 99, 99/2 und 99/3 (Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB)

Die Gemeinde Emmerting hat die Gemeinde Burgkirchen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung schriftlich an den o. g. Bauleitplanungen beteiligt.

Anlass ist die laufende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „An der Staatsstraße ST 2108“ für den Bereich der Grundstücke Flurstück-Nummer 99, 99/2 und 99/3, Gemarkung Emmerting (Guglweiterstraße Hausnummer 2, 4, 6, 8 und 10) mit einer Gesamtfläche von 7.859 m². Mit dieser Bebauungsplanänderung wird das bisherige Sondergebiet „Einkaufs-Center“ in ein Gewerbegebiet GE nach § 8 BauNVO umgewidmet.

Die vorgenommenen Veränderungen haben keinen Einfluss auf das Ergebnis der städtebaulichen Bewertung. Die Planung ist mit Belangen der Gemeinde Burgkirchen vereinbar. Die Verwaltung hat der Gemeinde Emmerting deshalb schriftlich mitgeteilt, dass gegen die Bauleitplanungen keine Einwendungen, Anregungen, Hinweise oder sonstige Äußerungen vorgebracht werden.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

5.2      „Rama dama“

Bürgermeister Krichenbauer danke allen, die sich an der Umweltaktion beteiligt haben. Bedenklich ist, was so alles in Wald und Flur „entsorgt“ wird.

In den letzten Jahren haben leider auch die Mengen an Unrat eher zu- als abgenommen!!!

5.3      Vollzug des Wassergesetzes: Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Halsbach südlich von Burgkirchen - Ortsteil Schönberg bis zur Mündung in die Alz.

Die entsprechende Rechtsverordnung ist am 02.03.2019 in Kraft getreten. Die Pläne sowie die in der Anlage beigefügte Darstellung der Rechtslage werden im Bauamt der Gemeinde Burgkirchen (Zimmer 18) zur Einsicht und Information der Bevölkerung vom 01. bis 30.04.2019 ausgesagt.

TOP 6

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt (Top)!

Ende des öffentlichen Teils.

 

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.

Nach oben