Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 03.12.2019.

Die Dezember-Sitzung 2019 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • Isolierte Befreiung: Errichtung eines Gerätehauses in der Schäferstraße
    • Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes 1-Familienhaus in der Schäferstraße
    • Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Carports in der Wehrstraße
    • Vorbescheid: Bau von zwei 1-Familienhäusern in der Pilgramstraße
    • Ersatzbau zum bestehenden Wohnhaus mit Garage in Riplschuster
    • Errichtung eines 6-Familienhauses mit Garagen und Stellplätzen in der Forststraße
    • Nutzungsänderung eines Sonnenstudios in ein Optik- und Akustikfachgeschäft sowie Anbringung von Werbeanlagen in der Martin-Ofner-Straße
    • Errichtung von zwei temporären Container-Gruppenräumen am Kindergarten St. Konrad
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen I“: 13. Änderung im Bereich „Roßfeld- und Jennerstraße“ (Top 4)
  • Bebauungsplan Nr. 2 „Gendorf“: 2. Änderung (Top 5)
  • Bebauungsplan Nr. 5 „Gendorf West, am Kastanienweg“: 5. Änderung an Ecke „Eibenweg und Forststraße (Top 6)
  • Bebauungsplan Nr. 9 „Oberes Ortszentrum“: 2. Änderung „Vordachgestaltung“ (Top 7)
  • Investitionsplan 2020 (Top 8)
  • Bekanntgaben (Top 9)
  • Anfragen (Top 10)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

1. Isolierte Befreiung: Errichtung eines Gerätehauses in der Schäferstraße / Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“ - 17. Änderung „Bereich Schäferstraße“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Befreiung von der Baugrenze für die Errichtung eines Gerätehauses in der Schäferstraße zu zustimmen.

2.  Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes 1-Familienhaus in der Schäferstraße / Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“ - 17. Änderung „Bereich Schäferstraße“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen für den Antrag auf Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes 1-Familienhaus in der Schäferstraße mit Gewährung der Befreiungen von der Baugrenze und der Dachneigung zu erteilen

3.  Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Carports in der  Wehrstraße / Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 2 Gegenstimmen), dem Antrag für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Carports in der Wehrstraße und der damit verbundenen Befreiung von der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

4.  Vorbescheid: Bau von zwei 1-Familienhäusern in der Pilgramstraße / Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“, 18. Änderung „Fischerwiese“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen für den Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung von zwei 1-Familienhäusern unter Gewährung einer Befreiung von den Baugrenzen des Bebauungsplanes in der Pilgramstraße zu erteilen.

Das Landratsamt wird gebeten, darauf hinzuweisen, dass die anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes einzuhalten sind. Außerdem wird das Landratsamt gebeten, im Zusammenhang mit der Zulässigkeitsprüfung der Befreiung von den Baugrenzen die Belange des Hochwasserschutzes zu prüfen.

5. Ersatzbau zum bestehenden Wohnhaus mit Garage in Riplschuster / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen für den Antrag auf Errichtung eines Ersatzbau zum bestehenden Wohnhaus mit Garage in Riplschuster zu erteilen.

6. Errichtung eines 6-Familienhauses mit Garagen und Stellplätzen in der Forststraße / Bebauungsplan Nr. 2 „Gendorf West“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen für  den Antrag auf Errichtung eines 6-Familienhauses mit Garagen und Stellplätzen in der Forststraße unter Gewährung einer Befreiung von der festgesetzten Baulinie und Baugrenze zu erteilen.

7. Nutzungsänderung eines Sonnenstudios in ein Optik- und Akustikfachgeschäft sowie Anbringung von Werbeanlagen in der Martin-Ofner-Straße / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung eines Sonnenstudios in ein Optik- und Akustikfachgeschäft sowie Anbringung von Werbeanlagen in der Martin-Ofner-Straße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

8. Errichtung von zwei temporären Container-Gruppenräumen am Kindergarten St. Konrad / Bebauungsplan Nr. 7 „Obere Terrasse I“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss wird darüber informiert, dass dem Antrag der Gemeinde Burgkirchen auf Errichtung zweier temporärer Container-Gruppenräume in der Eschlberger Straße das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde. Der Bauantrag wurde als unaufschiebbares Geschäft an das Landratsamt weitergegeben.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem drei Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für beide Bauvorhaben eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 10 “Holzen I“: 13. Änderung im Bereich „Roßfeld- und Jennerstraße“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I“ - „Bereich Roßfeld- und Jennerstraße“ zu fassen sowie die Verwaltung mit der Entwurfsfertigung und mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller zur Beauftragung eines Planers bzw. zur Übernahme der Planungskosten zu beauftragen.

Sachverhalt:

Ein Bauträger möchte in der Roßfeldstraße und in der Jennerstraße jeweils Mehrfamilienhäuser errichten. Dort sind derzeit nur Gebäude mit höchstens 2 Wohneinheiten zulässig.

Deshalb wurde schriftlich die Änderung des Bebauungsplanes beantragt. Diese soll folgende Änderungen beinhalten:

  • Zulassung von Mehrfamilienhäusern mit 4 Wohneinheiten
  • Vergrößerung/Anpassung der Baufelder für die Möglichkeit, Mehrfamilienhäuser zu errichten
  • Zulassung von Quergiebeln (aktuell sind Dacheinschnitte nicht zugelassen)
  • Zulassung von Dachneigungen bis zu 35° (bisher 22° bis 30°)
  • Herausnahme der bisher im Bebauungsplan vorgesehenen privaten Fußwege von der Jennerstraße zur Kehlsteinstraße und von der Jennerstraße zur Roßfeldstraße.

Die vorgetragenen Änderungswünsche kommen dem bestehenden Bedarf an Wohnraum entgegen. Die Änderung des Bebauungsplanes kann aufgrund der Größe des Areals - das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 3.200 m² - als Maßnahme der Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die Herausnahme der Gehwege und auch die anderen Änderungen berühren Grundzüge der Planung nicht. Die Überplanung des Gehweges von der Jennerstraße zur Roßfeldstraße wurde dem ehemaligen Besitzer unter dem Vorbehalt eines derartigen Gemeinderatsbeschlusses bereits 2011 in Aussicht gestellt.

Da die Änderung primär dem Antragsteller zugutekommt, schlägt die Verwaltung vor, die Planungskosten durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages auf diesen umzulegen bzw. einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers zu abzuschließen.

TOP 5

Bebauungsplan Nr. 2 „Gendorf“: 2. Änderung

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gendorf“ zu fassen sowie die Verwaltung mit der Entwurfsfertigung und mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrag mit den Antragstellern zur Beauftragung eines Planers bzw. zur Übernahme der Planungskosten zu beauftragen.

Sachverhalt:

Für ein Grundstück in der Forststraße wurde ein Bauantrag für die Errichtung eines 6-Familienhauses eingereicht. Da das Bauvorhaben außerhalb des Baufensters liegt, kann dieses nur genehmigt werden, wenn eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt wird. Dass diese erteilt werden kann, erscheint aufgrund ihrer starken Abweichung von den bebaubaren Flächen äußerst zweifelhaft; die bisherige Verfahrensweise des Landratsamtes spricht dagegen. Ungeachtet dessen hat die Bauverwaltung diesbezüglich beim Landratsamt angefragt. Eine Rechtsauskunft wird das Landratsamt bis zur Sitzung erteilen.

Falls das Landratsamt zu dem Ergebnis kommt, dass die Befreiung nicht erteilt werden kann und das Bauvorhaben nur nach einer Bebauungsplanänderung ermöglicht werden kann, schlägt die Verwaltung vor, den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gendorf“ zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, die Entwurfsfertigung in die Wege zu leiten. Der Umfang des Änderungsgebietes wird dann mit dem Landratsamt abgestimmt.

Die vorgetragenen Änderungswünsche kommen dem bestehenden Bedarf an Wohnraum entgegen. Die Änderung des Bebauungsplanes kann als Maßnahme der Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

Da die Änderung primär dem Antragstellern zugutekommt, schlägt die Verwaltung vor, die Planungskosten durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages auf diesen umzulegen bzw. einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers zu abzuschließen.

TOP 6

Bebauungsplan Nr. 5 „Gendorf West, am Kastanienweg“: 5. Änderung an Ecke „Eibenweg und Forststraße

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gendorf West, am Kastanienweg“ - „Ecke Eibenweg und Forststraße“ zu fassen sowie die Verwaltung mit der Entwurfsfertigung und mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrag mit den Antragstellern zur Beauftragung eines Planers bzw. zur Übernahme der Planungskosten zu beauftragen.

Sachverhalt:

Verschiedene Bauträger haben bezüglich der Bebauung eines Grundstückes in der Forststraße mit einem Mehrfamilienhaus nachgefragt. Ein Bauträger hat schriftlich eine Bebauungsplanänderung beantragt, die ein solches Mehrfamilienhaus ermöglichen soll.

Die vorgetragenen Änderungswünsche kommen dem bestehenden Bedarf an Wohnraum entgegen. Die Änderung des Bebauungsplanes kann als Maßnahme der Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, was vorgeschlagen wird.

Bezüglich der Größe des Änderungsgebietes und der eventuellen Einbeziehung weiterer Grundstücke hat die Bauverwaltung das Landratsamt um eine Rechtsauskunft gebeten. Diese wird zur Sitzung vorgelegt.

Da die Änderung primär dem Antragsteller zugutekommt, schlägt die Verwaltung vor, die Planungskosten durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages auf diesen umzulegen bzw. einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers zu abzuschließen.

TOP 7

Bebauungsplan Nr. 9 „Oberes Ortszentrum“: 2. Änderung „Vordachgestaltung“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Oberes Ortszentrum - Vordachgestaltung“ zu fassen und die Verwaltung mit der Entwurfsfertigung zu beauftragen.

Sachverhalt:

Der Inhaber eines Ladengeschäftes möchte, um der Ladeneinheit ein moderneres Gesicht zu geben,   die Blende des Vordaches in der Martin-Ofner-Straße, anstatt in dunkelbraun, was vom Bebauungsplan vorgegeben ist, mit einer anderen Farbgebung (Grauton) streichen. Hierzu ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig und wurde vom Geschäftsinhaber angeregt.

Die vorgetragenen Änderungswünsche dienen dazu, die Ladenzeilen durch eine unterschiedliche Farbgestaltung der Vordächer voneinander abzusetzen. Hierzu soll von der durchgängig dunkelbraun festgesetzten Farbgebung Abstand genommen werden.

Nach Meinung der Verwaltung ist eine unterschiedliche Farbgestaltung der Vordächer vertretbar, insbesondere auch durch den Umstand, dass an den Vordächern auch Werbeanlagen möglich und teilweise angebracht sind, die individuell auf das Ladengeschäft abgestimmt sind.

Die Verwaltung schlägt, zumal auch der Inhaber einer anderen Ladeneinheit in der Martin-Ofner-Straße bereits eine graue Farbgebung an den Holzelementen der Fassade angebracht hat, vor, den Leitgedanken der einheitlich dunkelbraunen Farbgestaltung aufzugeben und den Bebauungsplan dergestalt zu ändern, dass verschiedene Möglichkeiten der Farbgebung der Vordächer möglich sind.

Da die Änderung allen Geschäftsinhabern des Baugebietes zugutekommt und insgesamt zu einer Aufwertung des Ortsbildes der Ortsmitte führen kann, schlägt die Verwaltung vor, die Planungskosten nicht auf den Antragsteller umzulegen.

TOP 8

Investitionsplan 2020

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, dem vorgetragenen Investitionsplan 2020 (nur Baumaßnahmen) zu zustimmen.

Sachverhalt:

Dem Bau- und Umweltausschuss wurde der umfangreiche Investitionsplan 2020 mit einem Volumen von knapp 5,53 Mio. € zur Beratung und Beschlussfassung vorgetragen.

Auszug aus dem Investitionsplan 2020 (nur Baumaßnahmen).

Verwaltungsgebäude                                        60.000 €            Breitbandanschluss

                                                                                  15.000 €            Brandschutzertüchtigung und Umbau 3.OG

Feuerwehr Burgkirchen                                   100.000 €            Löschbunker Obere Terrasse

Feuerwehr Dorfen                                               10.000 €            Sanierung Löschbunker Wechselberg 

Rotkreuzheim                                                       10.000 €            Fenstertausch Ostseite Rotkreuzheim

Grundschule Gendorf                                       200.000 €            Planung

                                                                                 370.000 €           Sanierung der Turnhalle

Grundschule Hirten                                             50.000 €            Dach

Mittelschule Holzen                                             50.000 €            Absauganlage

Allgemeine kulturelle Angelegenheiten        17.000 €            Banner-Werbeanlage Lessingstraße

Naturschutz und Landschaftspflege                  5.000 €            Anlage Fläche für Öko-Konto

Kindergarten St. Konrad                                    700.000 €            Neubau

Paul-Gerhart-Kindergarten                                 10.000 €           Fenstersanierung

Freibad                                                                       80.000 €          Sanierung Kiosk und Behinderten-WC/-Dusche

                                                                              13.000 €            Neupflanzung Bäume und  Volleyballfeld

                                                                            180.000 €            Sanierung Freizeitbecken

                                                                             90.000 €            Technikumbau und Duschen

Gemeindestraßen Investition in Straßen im Außenbereich

                                                                                   250.000 € (Deckelung)

Gemeindestraßen Investition in Erschließungsstraßen

                                                                                        50.000 €            Wimpasing III (Planung)

                                                                              110.000 €          An der Straß und Schreinerbauerstraße

                                                                              200.000 €          Straßensanierungsmaßnahmen

Fuß- und Radwegenetz                                              5.000 €            Bergham

Wasserläufe, Wasserbau                                        50.000 €           Hochwasserschutz Hirten

Abwasserbeseitigung                                           106.000 €           Wimpasing III Planung, Schaltschrank, allgemeine Erweiterungen, Sanierung, Abwasserkanäle, Sanierung PW Pirach

Kläranlage                                                                   20.000 €            Erneuerung BMZ und Zaun

                                                                                56.000 €            Klärschlammzerkleinerer, Umbau Belebung, Einlaufturm Nachklärbecken

                                                                              160.000 €            Sanierung Faulturm, Nachklärbecken Auskleidung

Einrichtung des Bestattungswesens                  32.000 €            Friedhof OT: Zaunerneuerung D-Teil, Brunnenerneuerung bei Rondell

                                                                                         2.000 €            Friedhof Margarethenberg: Wagerl-Station

Bürgerzentrum Burgkirchen (BÜZ)                     30.000 €            Planung Sanierung Glasdach Foyer nach Ende Rechtsstreit

                                                                               80.400 €             2020: feste PA für KKB, Saal Umrüstung LED, Einbau Lüftungskanalmelder

Bauhof                                                                            5.000 €             Restkosten Neubau Sanitärgebäude

Wasserversorgung                                                  671.000 €           Netzberechnung, Planung Leitung Burgkirchen nach Hirten, Verbindung zu Kothreit, Schacht Pirach-A.-Stadler-Straße, Rest Schacht Pirach/Straß, Wimpasing III Planung, Rückbau Leitung Grassach, Planung HL bis Quick, Entlüfterumbau Förderleitung, Wechsel Schieberkreuze, Grundstücksanschlüsse Neu.

                                                                                        20.000 €            Hausanschlüsse

Wasserversorgung Brunnen Forst Kastl (neu)  620.000 €   Brunnenausbau-Mehrkosten, Notstrom Brunnen, Brunnenausstattung, Sonstiges, Enteisenung/Entmanganisierung

Versorgung mit technischer Informations- und Telekommunikationsinfrastruktur

                                                                              1.008.600 €       Breitbandinitiative: Verfahren und Bundesverfahren

Keltenhalle und Keltenstube                                    25.000 €        Flachdach Bereich Fluchtweg

Angaben sind ohne Maßnahmen, die mit Haushaltsausgabenrest (kurz: HAR) aus 2019 oder früher durchgeführt und finanziert werden.

TOP 9

Bekanntgaben

9.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Kastl

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet Altenbuch“ / Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Absatz 1 BauGB

Der Gemeinderat Kastl hat in seiner Mai-Sitzung 2019 die Aufstellung des im Betreff genannten Bebauungsplanes beschlossen und in der Oktober-Sitzung 2019 die Vorentwurfsplanung mit Umweltbericht gebilligt.

Die Gemeinde Kastl beabsichtigt aufgrund der hohen Nachfrage an gewerblichen Entwicklungsflächen als Ergänzung der baulichen Anlagen der Alten Ziegelei auf einer Fläche von ca. 6 ha die baurechtliche Sicherung der Bestandsflächen sowie eine angemessene Erweiterung zu schaffen. Durch die Verwendung schon bebauter Gewerbeflächen kann die Versiegelung und Belastung freier Flächen vermieden werden. Durch dieses Vorhaben soll die kommunale Wirtschaftsstruktur gesichert und die Grundlage für den Erhalt bzw. die Sicherung von wohnortnahen Arbeitsplätzen geschaffen werden.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung hat die Gemeinde Kastl der Gemeinde Burgkirchen schriftlich die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.

Nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage vermochte die Verwaltung keine Beeinträchtigung der Belange der Gemeinde Burgkirchen erkennen, weshalb gegen die angestrebte Bauleitplanung auch keine Einwendungen oder Hinweiserhebungen ergingen.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

9.2.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Tittmoning

Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierten Grünordnungsplan Nr. 2.15 „Kay-Mitte“ / Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Tittmoning hat in seiner Oktober-Sitzung 2019 beschlossen, für einen Teilbereich der Ortsmitte des Ortsteils Kay einen Bebauungsplan mit integrierten Grünordnungsplan (Nr. 2.15 „Kay-Mitte“) aufzustellen. Die Bauleitplanung dient der Ausweisung dringend benötigter Wohnbauflächen im Bereich des Ortsteils Kay.

Der vom Planer erstellte Planentwurf mit Begründung wurde am 12.11.2019 vom Bau- und Umweltausschuss der Stadt Tittmoning gebilligt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, in Verbindung mit § 13 a BauGB, aufgestellt. Als Träger öffentlicher Belange wurde der Gemeinde Burgkirchen schriftlich die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.

Belange der Gemeinde Burgkirchen sind durch die Bauleitplanung nicht betroffen. Die Verwaltung hat deshalb der Stadt Tittmoning schriftlich mitgeteilt, dass keine Einwände, Hinweise oder sonstigen Äußerungen zur beabsichtigten Bauleitplanung vorgebracht werden.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

TOP 10

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Die Blumentöpfe vor der Eisdiele sind keine Augenweide. Die Gemeinde wird versuchen, diese zu reinigen und aufzubereiten.

Das Aufstellen der Container am Bahnhof ist nicht genehmigt. Laut Landratsamt ist ein Abbau veranlasst. Ein Aufstellen ist nur mit einer Änderung des Bebauungsplans zulässig. Gespräche sind mit dem Eigentümer geführt worden. Laut Aussage wird ein Antrag auf Bebauungsplanänderung folgen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.