Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04.06.2019.

Die Juni-Sitzung 2019 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage
    • Antrag auf Vorbescheid: Umbau und Erweiterung einer bestehenden Kfz-Werkstatt und Umbau und Erweiterung eines bestehenden Gebäudes in ein Wohnheim 
    • Nutzungsänderung: Gaststätte in einen Friseursalon mit Ausstellungsraum
    • Isolierte Befreiung: Errichtung einer Terrassenüberdachung
    • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Einliegerwohnung und Garage
    • Errichtung eines Schwimmbeckens
    • Errichtung eines Schwimmbeckens
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Bebauungsplan Nr. 1 „Ortszentrum Gendorf“: 2. Änderung „Gebietsumwandlung in ein urbanes Gebiet“ (Top 4)
  • Außenbereichssatzung Höresham (Top 5)
  • Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes: Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Ö16 (Top 6)
  • Bekanntgaben (Top 7)
  • Anfragen (Top 8)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

1. Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage / § 35 Absatz 1 BauGB / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt mehrheitlich (5:3 Stimmen) gegen das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage mit Verbrennungsmotor in Kastenlemoos.

2.  Antrag auf Vorbescheid: Umbau und Erweiterung einer bestehenden Kfz-Werkstatt und  Umbau und Erweiterung eines bestehenden Gebäudes in ein Wohnheim / § 34 BauGB 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Vorbescheid für den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Kfz-Werkstatt sowie dem Umbau und die Erweiterung des bestehenden Gebäudes in ein Wohnheim in der Mozartstraße zu zustimmen.

3. Nutzungsänderung: Gaststätte in einen Friseursalon mit Ausstellungsraum / § 35 Absatz 1 BauGB / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Nutzungsänderung einer Gaststätte in einen Friseursalon mit Ausstellungsraum in Mark.

4. Isolierte Befreiung: Errichtung einer Terrassenüberdachung / § 30 Absatz 1 BauGB /Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung im Apfelbaumweg an der Westseite des Wohnhauses zu zustimmen.

5.  Errichtung eines 1-Familienhauses mit Einliegerwohnung und Garage / § 34 BauGB / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Errichtung eines 1-Familienhauses mit Einliegerwohnung und Garage in der Bahnhofstraße zu erteilen.

6.   Errichtung eines Schwimmbeckens / § 35 BauGB / Außenbereichssatzung „Höresham“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Errichtung eines Schwimmbeckens in Höresham zu erteilen.

7.  Errichtung eines Schwimmbeckens / § 35 BauGB / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Errichtung eines Schwimmbeckens in Enhof zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten hat, wurde von der Verwaltung für dieses Bauvorhaben eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Errichtung eines 1-Familienhauses / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“ (Tektur)

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 1 „Ortszentrum Gendorf“: 2. Änderung „Gebietsumwandlung in ein urbanes Gebiet“ 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den vorliegenden Entwurf für die 2. Ände­rung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ortszentrum Gendorf“ - „Gebietsumwandlung in ein urbanes Gebiet“ zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Auf Grund des Leerstandes der erdgeschossigen Ladeneinheiten im Bereich des Wingenplatzes hat der Gemeinderat durch den Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ortsmitte Gendorf“ / „Nutzungserweiterung“, am 11. Oktober 2016 die Nutzungsbeschränkung auf Errichtung gewerblicher Räume in den Erdgeschossen der im Plangebiet vorhandenen Bauten aufgegeben.

Infolge dieser Änderung wurden Geschäftsräume in diesem Bereich in Wohnraum umgenutzt. Da bei weiteren solchen Nutzungsänderungen der Charakter eines Mischgebietes nicht mehr gegeben gewe­sen wäre, hat das Landratsamt zuletzt keine diesbezüglichen Baugenehmigungen mehr erteilt. Bei einem Gespräch im Landratsamt hat die untere Bauaufsichtsbehörde erklärt, dass Nutzungsänderungen von gewerblichen Räumen in Wohnungen nur dann möglich sind, wenn die Gebietsart eines Mischgebietes aufgegeben wird. Zwischenzeitlich hat das Landratsamt unter Berücksichtigung des jetzigen Bestandes (Wohnungen, Gewerbe) geprüft, ob sie eine Umwandlung des bestehenden Mischgebietes (MI) in ein urbanes Gebiet (MU) für rechtmäßig hält. Mit Nachricht vom 11.04.2019 hat das Landratsamt mitgeteilt, dass im Plangebiet die Kriterien für eine Umwandlung in ein urbanes Gebietes vorliegen. Eine entsprechende Bebauungsplan­änderung ist möglich, wenn diese in der Begründung zur Bebauungsplanänderung näher erläutert wird.

Auf Antrag der Eigentümer hat der Gemeinderat in seiner Mai-Sitzung 2019 einen diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ortszentrum Gendorf“ - „Gebietsumwandlung in ein urbanes Gebiet“ gefasst und die Verwaltung mit der Entwurfsfertigung beauf­tragt.

Die Verwaltung hat nun einen Entwurf für die Bebauungsplanänderung gefertigt, der die gewünschte Umwandlung des Mischgebietes (MI) in ein urbanes Gebiet (MU) vorsieht. Mit der Umwandlung der Gebietsart fällt das in einem Mischgebiet erforderliche gleichgewichte Mischungsverhältnis von gewerbli­chen Nutzungen und Wohnungen weg.

Da mit der Änderung der Gebietsart mehrfach Nutzungsänderungen von erdgeschossigen Ladeneinheiten in Wohnen zu erwarten ist, sieht der Planungsentwurf auch Regelungen für die Terrassen von ebener­digen Wohnungen vor (- ermöglicht werden Terrassen im Bereich unterhalb von Balkonen -), sowie neue Festsetzungen für Einfriedungen. Einfriedungen von Grundstücken sollen nur im Bereich zu privaten Grün­anlagen der verschiedenen Häuserblöcke, und zwar mit bis zu 1 m hohen mit standortgerechten Sträu­chern oder Hecken (keine Thujenarten) hinterpflanzten oder berankten Stabgitter- oder Maschendrahtzäunen zugelassen werden. Bei privaten Kinderspielplätzen werden 1,30 m hohe Stabgitter- oder Maschendrahtzäune erlaubt (bisher 1 m).

Da von der Bebauungsplanänderung primär die Eigentümer der Erdgeschossladeneinheiten und insbe­sondere die jetzigen Antragsteller der Ladeneinheiten in der Mozartstraße profitieren, hat der Ge­meinderat die Verwaltung beauftragt, die Kosten für die Planungsarbeiten, die die Gemeinde auf Dritte übertragen könnte, aber selbst vornimmt, durch städtebaulichen Vertrag auf die Antragsteller zu über­tragen. Entsprechende städtebauliche Verträge wurden abschlossen.

TOP 5

Außenbereichssatzung Höresham 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für die 1. Ände­rung der Außenbereichssatzung Höresham - „Erweiterung“ zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, einen Entwurf für die Satzungsänderung zu fertigen und mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag über die Übernahme der Planungs- und Gutachterkosten abzuschlie­ßen.

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 14.05.2019 hat ein Anwohner die Erweiterung des Satzungsgebietes der Außenbereichssatzung Höresham beantragt. Dem Antrag ist ein Vorschlag der neuen Satzungsgrenzen beigefügt. Hintergrund des Antrages ist die Absicht, außerhalb der jetzigen Grenzen des Satzungsgebietes ein Wohngebäude zu errichten.

Das Landratsamt hat der Erweiterung des Satzungsgebietes im beantragten Rahmen grundsätzlich zuge­stimmt. Die Gegebenheit der weiteren Voraussetzungen kann im Rahmen der Satzungsaufstellung ge­prüft werden. Insbesondere gilt es, im Verfahren die immissionsschutzrechtlichen Belange zu prüfen.

Da von der Bebauungsplanänderung primär der Antragsteller profitiert, wird vorge­schlagen, die Kosten für die Planungsarbeiten, die die Gemeinde auf Dritte übertragen könnte, aber selbst vornimmt, sowie die Kosten für die im Rahmen der Satzungsaufstellung notwendigen Gutachten (z.B. schalltechnische Un­tersuchung und Geruchsgutachten) durch städtebaulichen Vertrag auf den Antragsteller zu übertragen.

TOP 6

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes: Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Ö16

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), den öffentlichen Feld- und Waldweg Ö16 einzuziehen.

Sachverhalt:

Der mittlerweile umgeackerte Weg existent nicht mehr und wird auch nicht mehr benötigt. Somit hat der Weg jede öffentliche Verkehrsbedeutung verloren und ist deshalb einzuziehen.

TOP 7

Bekanntgaben

7.1.     Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Emmerting

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Seng V“ im Bereich der Grundstücke mit den Flur-Nummern 72, 68/1, 71, 72/3, 67, 73 und 73/1 - Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Mit Schriftsatz vom 15.05.2019 hat die Gemeinde Emmerting die am 09.04.2019 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Seng V“ der Gemeinde Burgkirchen mitgeteilt und räumte im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gleichzeitig die Gelegenheit zur Stellungnahme ein.

Anlass der Bauleitplanung ist die hohe Nachfrage nach Baugrundstücken. Mit der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) am südwestlichen Ortsrand von Emmerting, im Ortsteil Seng, wird dem Bedarf der Gemeinde Emmerting an Wohnbauflächen für die nächsten Jahre in Verbindung mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Rechnung getragen. Die überplante Gesamtfläche beziffert sich auf 43.764 m². Die Baugrundstücke werden gemäß dem voraussichtlichen Baubedarf für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern mit bis zu vier Wohneinheiten oder mit Doppelhäusern mit bis zu 2 Wohneinheiten pro Doppelhaushälfte bzw. für Einzelhäuser (max. 2 Wohneinheiten) aufgeteilt. Der Geltungsbereich des avisierten Bebauungsplanes erstreckt sich zwischen der Brucker Straße und Obere Dorfstraße in Richtung Burgkirchen.

Belange der Gemeinde Burgkirchen werden nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Planung nicht berührt. Die Verwaltung hat der Gemeinde Emmerting deshalb schriftlich mitgeteilt, dass gegen die Bauleitplanungen keine Einwendungen oder Hinweise vorgebracht werden.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

7.2.     Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Emmerting

Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Emmerting Ost“ im Bereich des Grundstücks mit der Flur-Nummer 292 T - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Mit Schriftsatz vom 16.05.2019 hat die Gemeinde Emmerting der Gemeinde Burgkirchen die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Emmerting Ost“ verbunden mit der Möglichkeit zur Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlichen Belange mitgeteilt.

Der Änderungsbereich umfasst mit einer Gesamtfläche von 2.315 m² einen Teil des Grundstückes mit der Flur-Nummer 292 T (Gemarkung Emmerting) und liegt am östlichen Ende der Fellnerstraße. Der bestehende Bebauungsplan soll im Änderungsbereich auf Wunsch des Eigentümers erweitert werden. Dabei sollen im nördlichen Bereich zwei Einfamilienhausgrundstücke und im südlichen Bereich zwei Doppelhausgrundstücke entstehen.

In Anbetracht der Ziele, der Entfernung und der vorgesehenen Planung stehen Belange der Gemeinde Burgkirchen nicht entgegen. Die Verwaltung hat der Gemeinde Emmerting deshalb schriftlich mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Bebauungsplanes keine Einwendungen oder Hinweise vorgebracht werden.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

7.3.    Spielplatz in Holzen

Der Spielplatz in Holzen ist fertiggestellt und wird am Freitag, den 07.06.2019 um 11.30 Uhr mit Pflanzung einer Sommerlinde offiziell seiner Bestimmung übergeben.

TOP 8

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt (Top)!

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.