Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 07.05.2019.

Die Mai-Sitzung 2019 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • Vorbescheid: Feststellung der Bebaubarkeit eines Baugrundstückes
    • Verlängerung der Baugenehmigung: Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses (Ersatzbau) mit Altenteilwohnung und Garagen
    • Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses
    • Tekturantrag für Garage: Nutzungsänderung eines bestehenden Stallgebäudes in eine Wohneinheit und Errichtung einer Doppelgarage
    • Abbruch und Neuerrichtung einer Tankstellenüberdachung
    • Antrag auf Zulassung: Errichtung eines Gartenhauses –
    • Verlängerung der Baugenehmigung: Errichtung eines Rinderstalles und Errichtung einer Güllegrube
    • Isolierte Befreiung: Errichtung eines Nebengebäudes
    • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“ / 1. Änderung „Nutzungsbereich III“ (Top 4)
  • Bebauungsplan Nr. 1 „Ortsmitte Gendorf“ / 2. Änderung „Gebietsumwandlung in urbanes Gebiet“ (Top 5)
  • Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse, beim Altenheim“ / 8. Änderung „westlich der Schusterbauerstraße“ (Top 6)
  • Bekanntgaben (Top 7)
  • Anfragen (Top 8)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

1. Vorbescheid: Feststellung der Bebaubarkeit eines Baugrundstückes / § 34 BauGB / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beurteilt das Grundstück in der Auenstraße als ein teilweise dem Innenbereich zuzuordnendes Grundstück. Das gemeindliche Einvernehmen wird für eine Bebauung der gemäß Flächennutzungsplan als Innenbereich liegenden Flächen für die im Antrag auf Vorbescheid angefragte Bebauung mit bis zu 2 Vollgeschossen mit einem Ein-, Zweifamilien- oder Doppelhaus mit einer Grundfläche bis zu 125 m² Grundfläche bzw. einer Bebauung der in einem allgemeinen Wohngebiet zulässigen gewerblichen Bauten erteilt.

2.  Verlängerung der Baugenehmigung: Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses (Ersatzbau) mit Altenteilwohnung und Garagen / § 35 Absatz 4 BauGB / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den auf Verlängerung einer Baugenehmigung vom 11.08.2015 für die Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses (Ersatzbau) mit Altenteilwohnung und Garagen in Grasberg um zwei weitere Jahre zu erteilen.

3. Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses / § 34 BauGB / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in der Kantstraße zu erteilen.

4. Tektuturantrag für Garage: Nutzungsänderung eines bestehenden Stallgebäudes in eine Wohneinheit und Errichtung einer Doppelgarage / § 35 BauGB / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag für den Tekturantrag auf Nutzungsänderung eines bestehenden landwirtschaftlichen Stallgebäudes in eine Wohneinheit und Errichtung einer Doppelgarage in Schreinerbauer zu erteilen.

5. Abbruch und Neuerrichtung einer Tankstellenüberdachung / § 30 Absatz 1 BauGB / Bebauungsplan Nr. 6 „Gendorf Ost“ 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag auf Neuerrichtung einer Tankstellenüberdachung in der Altöttinger Straße zu erteilen und der Ausnahme zu zustimmen.

6.  Antrag auf Zulassung: Errichtung eines Gartenhauses  / § 30 Absatz 1 BauGB / Bebauungsplan Nr. 8 „Obere Terrasse“ - 2. Änderung

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag stattzugeben und die Errichtung eines Gartenhauses außerhalb der festgesetzten Baugrenze in der Oberfeldstraße zu zulassen.

7.  Verlängerung der Baugenehmigung: Errichtung eines Rinderstalles und Errichtung einer Güllegrube / § 35 BauGB / Außenberei

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag für die Verlängerung der Baugenehmigung auf Errichtung eines Rinderstalles und Errichtung einer Güllegrube in Quick zu erteilen.

8.  Isolierte Befreiung: Errichtung eines Nebengebäudes / § 30 Absatz 1 BauGB / Bebauungsplan Nr. 47 „Wimpasing I“ 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung für die Errichtung eines Nebengebäudes in der Wallbergstraße an der Nordostecke des Grundstücks zu zustimmen. Als Ersatz für den Eingriff in die Randeingrünung ist an der Westseite des Grundstücks eine Ersatzpflanzung in gleicher Größe der Eingriffsfläche herzustellen.

9.  Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage / § 30 Absatz 1 BauGB / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“ 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag auf Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage im Schneekoppeweg zu erteilen und dem Antrag auf Befreiung von der festgesetzten Bezugsgeländehöhe zu zustimmen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem vier Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese vier Bauvorhaben jeweils eine entsprechende Genehmigungsfreistellung erteilt:

  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“
  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“
  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“
  • Tekturantrag: Neubau eines 1-Familienhauses mit Wintergarten, Abstellraum und Doppelgarage / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“ / 1. Änderung „Nutzungsbereich III“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände zum Entwurf der 1. Änderung „Nutzungsbereich III“ des Bebauungsplanes Nr. 56 „Wimpasing II“  eingegangenen Einlassungen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach geänderten Satzungsentwurf der 1. Änderung „Nutzungsbereich III“ des Bebauungsplanes Nr. 56 „Wimpasing II“ mit Begründung in der Fassung vom 07.05.2019 als Satzung zu beschließen.

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Grundstücke im Nutzungsbereich III des Bebauungsplanes Nr. 56 „Wimpasing II“ hat bei der Erstellung der Planunterlagen festgestellt, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 zu gering angesetzt wurde, um Wohnungen mit ausreichend Platz für Familien mit Kindern zu erhalten und hierbei pro Wohneinheit zumindest 1 Carport bzw. 1 Garage zu errichten. Ein weiteres Problem stellt die Einhaltung der Mindestabstandsflächen von 4 m dar. Durch den Zuschnitt der Grundstücke müssten die Häuser bei diesen Mindestabständen so zugeschnitten werden, dass unschöne Einbuchtungen entstehen würden.

Der Eigentümer beantragt deshalb die Festsetzung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 und die Herabsetzung der Mindestabstandsflächen zu den Nachbargrundstücken von mindestens 4 m auf das gesetzliche Mindestmaß (mindestens 3 m).

Für ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) ist eine GRZ von 0,4 zulässig. Mit der Festsetzung der Mindestabstände auf das gesetzliche Mindestmaß bleibt der Nachbarschutz gewahrt. Städtebauliche Gründe stehen den beantragten Änderungen nicht entgegen. Äquivalent zur Anhebung der Grundflächenzahl ist in Ansehung der möglichen zweigeschossigen Bauweise auch der Geschossflächenzahl in Form der Erweiterung von 0,7 auf 0,8 Rechnung zu tragen.

Darauf aufbauend wurde von der Verwaltung für den Geltungsbereich ein Satzungsentwurf mit Begründung konzipiert, der vom Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in seiner März-Sitzung 2019 gebilligt wurde.

Im Benehmen mit dem Antragsteller und im Einklang mit dem hiesigen Beschluss wurde mit dem letztgenannten ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss und die Billigung des Satzungsentwurfs wurden am 21.03.2019 durch Anschlag an den Amtstafeln und der zeitgleichen Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgemacht. Sowohl die Öffentlichkeitsbeteiligung als auch die Partizipation der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände fand in der Zeit vom 28.03.2019 bis einschließlich 29.04.2019 statt.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Bau- und Umweltausschusses entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

TOP 5

Bebauungsplan Nr. 1 „Ortsmitte Gendorf“ / 2. Änderung „Gebietsumwandlung in urbanes Gebiet“ 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für die 2. Ände­rung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ortsmitte Gendorf“ / „Gebietsumwandlung in urbanes Gebiet“ zu fas­sen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Entwurf für die Bebauungsplanänderung zu fertigen und mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag über die Übernahme der Planungskosten abzuschlie­ßen.

Sachverhalt:

Auf Grund des Leerstandes der erdgeschossigen Ladeneinheiten im Bereich des Wingenplatzes hat der Gemeinderat durch den Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ortsmitte Gendorf“ / „Nutzungserweiterung“, am 11. Oktober 2016 die Nutzungsbeschränkung auf Errichtung gewerblicher Räume in den Erdgeschossen der im Plangebiet vorhandenen Bauten aufgegeben. Infolge dieser Änderung wurden Geschäfts­räume in diesem Bereich in Wohnraum umgenutzt. Mit Schriftsatz vom 26.09.2018 hat der Eigentümer der Geschäftsräume in der Mozartstraße den Wunsch nach einer Nutzungsänderung von Gewerberäumen in Wohnräume vorgetragen und einen diesbezügli­chen Antrag auf Vorbescheid vorgelegt. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 13.11.2019 das ge­meindliche Einvernehmen zu diesem Antrag erteilt, sofern gewährleistet ist, dass der bestehende Gebietscharakter eines Mischgebietes erhalten bleibt.

Im Rahmen der Bearbeitung des Vorbescheidantrages hat das Landratsamt Altötting festgestellt, dass der Erhalt des Gebietscharakters nicht mehr gewährleistet ist. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat der Gemeinde Burgkirchen deshalb mit Schreiben vom 15.02.2019 mitgeteilt, dass das Einvernehmen gemäß des Beschlusswortlautes als nicht erteilt gilt und eine Genehmigung des Antrages auf Vorbescheid nicht erteilt werden kann. Aufgrund der Mitteilung des Landratsamtes Altötting wurde ein weiteres Gesuch auf Nutzungsänderung von Ge­schäftsräumen in Wohnräume in der Mozartstraße zurückgestellt.

Im Rahmen eines Gespräches im Landratsamt Altötting hat die Untere Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass eine Genehmigung für den Vorbescheid nur dann erteilt werden kann, wenn der Bebauungsplan bezüglich der Gebietsart geändert werden würde. In der Folge hat das Landratsamt unter Berücksichtigung des jetzigen Bestandes (Wohnungen, Gewerbe) geprüft, ob sie eine Umwandlung des bestehenden Mischgebietes (MI) in ein urbanes Gebiet (MU) für rechtmäßig hält. Mit Nachricht vom 11.04.2019 hat das Landratsamt mitgeteilt, dass einer Umwandlung des Gebietes zugestimmt werden kann, wenn dies ent­sprechend begründet wird.

Die Antragsteller wurden am 12.04.2019 von der Rechtslage in Kenntnis gesetzt. Sie wünschen eine Um­wandlung der Gebietsart. Ein entsprechender Antrag des Eigentümers der Geschäftsräume in der Mozartstraße liegt bereits vor.

Um einem Leerstand der Geschäftsräume entgegenzutreten, ist es in der Weiterentwicklung des Gemeinderatsbeschlusses vom 11.10.2016 geboten, die Gebietsart des bestehenden Mischgebietes in ein urbanes Gebiet durchzuführen. In einem urbanen Gebiet sind sowohl Wohnungen als auch gewerbliche Nutzungen möglich. Die Immissionsgrenzwerte des Mischgebietes gelten auch für das urbane Gebiet.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, „Ortsmitte Gendorf“ / „Gebietsumwandlung in urbanes Gebiet“, zu fassen und Verwaltung mit der Entwurfsfertigung zu beauftragen.

Da von der Bebauungsplanänderung primär die Eigentümer der Erdgeschossladeneinheiten und insbe­sondere die jetzigen beiden Antragsteller der entsprechenden Ladeneinheiten in der Mozartstraße profitieren, wird vorge­schlagen, die Kosten für die Planungsarbeiten, die die Gemeinde auf Dritte übertragen könnte, aber selbst vornimmt, durch städtebaulichen Vertrag auf die Antragsteller zu übertragen.

TOP 6

Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse, beim Altenheim“ / 8. Änderung „westlich der Schusterbauerstraße“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den vorliegenden Entwurf der  8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Obere Terrasse, beim Altenheim“ / „westlich der Schusterbauerstraße“, mit Begründung zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Grundstücks  mit der Flur-Nr. 213/11 Gemarkung Burgkirchen beabsichtigt die Bebauung des im Bebauungsplan als Wohn- und Geschäftshaus deklarierten Grundstücks in der Schusterbauerstraße mit einem Wohnhaus mit altengerechten Wohnungen und einer Einrichtung für Tagesbetreuung und hat hierfür die Änderung des Bebauungsplanes bezüglich der Festsetzung der Grund- und Geschossflächenzahl beantragt.

In den März-Sitzungen 2019 des Bau- und Umweltausschusses und des Gemeinderates wurde das Planungskonzept jeweils vorgestellt und der Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Obere Terrasse, beim Altenheim“ / „westlich der Schusterbauerstraße“ gefasst. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt die Entwurfsplanung der Bebauungsplanänderung in die Wege zu leiten und mit dem Antragsteller, der von der Bebauungsplanänderung profitiert, einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers abzuschließen.

Mit dem städtebaulichen Vertrag vom 28.03.2019 wurde mit dem Antragsteller vereinbart, dass ein externes Planungsbüro mit der Planung beauftragt wird. Dieses Planungsbüro hat nun einen Entwurf der Bebauungsplanänderung gefertigt, der zur Billigung vorgelegt wurde.

Der Planentwurf sieht eine Änderung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,40 auf 0,54 und der Geschossflächenzahl von 1,20 auf 1,55 und damit eine Überschreitung der für ein allgemeines Wohngebiet (WA) bestehenden Obergrenzen vor. Die Überschreitung der Obergrenzen ist nach§ 17 Abs. 2 Satz 1 BauNVO  aus städtebaulichen Gründen überschritten zulässig, wenn die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen ist oder durch Maßnahmen ausgeglichen wird, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Auf Rückfrage hat die Untere Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass die Überschreitung der bestehenden Obergrenzen möglich ist, wenn dies ausreichend begründet wird.

In der vorliegenden Begründung des Bebauungsplan wird die Überschreitung mit der Konzeption des Bebauungsplangebietes begründet, ein Ausgleich für die erhöhte GRZ und GFZ wird durch die Festsetzung einer Dachbegrünung erreicht.

Die Bauleitplanung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgen; die Voraussetzungen hierzu sind gegeben.

TOP 7

Bekanntgaben

7.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Kastl

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17a „Am Waldrand“ / Frühzeitige Beteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Unterneukirchen hat der Gemeinde Burgkirchen schriftlich mitgeteilt, dass der Gemeinderat der Gemeinde Kastl den Vorentwurf des am 06.09.2016 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 17a „Am Waldrand“ am 02.04.2019 gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen hat.

Der Bebauungsplan beinhaltet die Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes.

Belange der Gemeinde Burgkirchen sind von der Bauleitplanung nicht berührt. Die Gemeinde Burgkirchen hat der VG Unterneukirchen deshalb zeitnah schriftlich mitgeteilt, dass Belange der Gemeinde Burgkirchen nicht betroffen sind und keine Einwände, Hinweise oder Äußerungen zu den geänderten Bauleitplanungen vorgebracht werden.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

7.2.    Gedenkstätte für so genannte „Kinderpflegestätte“ an der Keltenhalle

Zum Gedenken an die 151 Säuglinde/Kinder, die während der NS-Zeit in den letzten Kriegsjahren in der so genannten „Kinderpflegestätte“ durch Vernachlässigung systematisch getötet wurden, wird am Samstag, den 11.05.2019 um 09.00 Uhr am Ort des Geschehens ein Mahnmal errichtet. Die Gedenkstätte ist ein Projekt von zwei Klassen der Mittelschule Burgkirchen und Ortsheimatpfleger Alois Remmelberger.

Die gesamte Bevölkerung ist dazu eingeladen.

7.3.    Wingenplatz

Der Wingenplatz im Ortsteil Gendorf wurde neu gestaltet. Dabei wurden auch die Pflanzbeete und die Baumeinfassungen erneuert. Am Freitag, den 07.06.2019 findet ein kleines Einweihungsfest statt. Bis dahin wird auch der Brunnen wieder in Betrieb sein.

Die gesamte Bevölkerung ist dazu eingeladen.

7.4.    Elektrifizierung der Bahnstrecke (ABS 38)

Im Rahmen der Planungen für die Elektrifizierung der Bahnstrecke Burghausen - Mühldorf (ABS 38) werden im Zeitraum vom 15.05. - 31.07.2019 Erkundungsbohrungen durchgeführt, um die Bodenbeschaffenheit für die Aufstellung der erforderlichen Masten zu ermitteln.

TOP 8

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen keine Anfragen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.

 

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