Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.10.2019.

Die Oktober-Sitzung 2019 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • Errichtung von zwei Stellplätzen
    • Errichtung eines Pufferspeichers
    • Antrag auf Vorbescheid: Abbruch von Garagen mit Abstellraum und Neubau von Garagen mit Abstellraum und einer Einliegerwohnung
    • Errichtung von 43 Lagercontainern beim Bahnhof
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbepark Straß“ (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

1. Errichtung von zwei Stellplätzen / § 30 Absatz 1 BauGB i. V .m. § 23 Absatz 5 BauNVO / Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen I“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Zulassung der Errichtung von zwei Stellplätzen außerhalb der Baugrenze im Hoher-Göll-Weg stattzugeben.

2. Errichtung eines Pufferspeichers / § 35 BauGB / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag der Biomasse-Heizwerk Burgkirchen GmbH & Co. KG auf Errichtung eines Pufferspeichers in Thalhausen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen

3. Antrag auf Vorbescheid: Abbruch von Garagen mit Abstellraum und Neubau von Garagen mit Abstellraum und einer Einliegerwohnung / § 35 Absatz 2 BauGB / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für den Abbruch von Garagen mit Abstellraum und Neubau von Garagen mit Abstellraum und einer Einliegerwohnung in Bruck das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Die Erteilung einer Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen wird befürwortet.

4. Errichtung von 43 Lagercontainern beim Bahnhof / § 34 BauGB / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Errichtung von 43 Lagercontainern in der Bahnhofstraße nicht zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten hat, wurde von der Verwaltung für dieses Bauvorhaben eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Tektur: Errichtung von drei Wohneinheiten in der Kirchfeldstraße / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse - beim Altenheim“ / 5. Änderung „An der Kirchfeldstraße“

TOP 4

Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbepark Straß“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (mit 1 Gegenstimmen), die Aufstellungsbeschlüsse für die

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbepark Straß“

und

  • parallel hierzu die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbepark Straß“

zu fassen und die Verwaltung mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers bzw. zur Übernahme der Planungskosten zu beauftragen.

Sachverhalt:

Die Firma Max Aicher GmbH & Co. KG aus Freilassing hat die Gemeinde Burgkirchen im September 2019 schriftlich um die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung von Gewerbeflächen auf den Grundstücken mit den Flurnummern 331, 333 und 338 (Gemarkung Burgkirchen) und einer Gesamtfläche von 120.389 m² ersucht.

Das in Rede stehende Areal war bereits in der September-Sitzung 2019 des Bau- und Umweltausschusses Gegenstand eines Antrages der Firma Envalue GmbH, die dort einen Solarpark errichten wollte. Allerdings wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt in der September-Sitzung 2019 des Gemeinderates abgesetzt, nachdem weil die Grundstücksverhältnisse zu diesem Zeitpunkt nicht geklärt waren.

Nach aktuellem Kenntnisstand hat die Max Aicher GmbH & Co. KG aus Freilassing mittlerweile den Kaufzuschlag für die entsprechenden Grundstücke erhalten. Der Max Aicher GmbH & Co. KG liegen, eigenem Bekunden nach, auch schon Anfragen von Firmen zur Gewerbeansiedlung auf den beantragten Areal vor.

Grundsätzlich haben Gemeinden Bauleitpläne nur dann aufzustellen, wenn und soweit es erforderlich erscheint. Anträge, in der nun vorgetragenen Form, dienen regelmäßig dazu, diese Erforderlichkeit von Amts wegen zu überprüfen.

Das im Außenbereich liegende und im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft deklarierte Plangebiet umfasst weitestgehend das „Forsthofer Feld“ und grenzt im Nordosten an die Bahnlinie, sowie im Süden an die Siedlung Straß. Östlich der Bahnanlage liegt das etablierte Gewerbegebiet Hecketstall. Die Nähe zu diesem und dem Umspannwerk Pirach lassen das Gebiet gerade für das Gewerbe als tauglich erscheinen, zumal höhere Immissionsverträglichkeit zu erwarten ist. Zwar sind im Gemeindegebiet, namentlich in Hecketstall V, noch freie Gewerbeflächen dem Grunde nach verfügbar, die Anfragen in der Vergangenheit haben jedoch gezeigt, dass diese Flächen für größere Firmen durchwegs nicht ausreichend sind und sich darüber hinaus mit Ausnahme eines Grundstückes in Privateigentum befinden.

Um als Gewerbe- und Wirtschaftsstandort attraktiv zu bleiben, erscheint die Entwicklung von zusätzlichen Gewerbeflächen nach Auffassung der Verwaltung als möglich. Notwendig ist hierfür allerdings sowohl die Aufstellung eines Bebauungsplanes als auch eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren).

Da der Investor allein von der Bauleitplanung profitiert, wird vorgeschlagen, mit dem Investor einen städ­tebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers bzw. Übernahme der Planungskosten abzuschließen.

TOP 5

Bekanntgaben

5.1. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Mehring

Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans - Überarbeitung des gesamten Flächennutzungsplanes - Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Mehring hat in seiner Mai-Sitzung 2019 die Änderung bzw. Aktualisierung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans der Gemeinde Mehring beschlossen. Ausweislich der veröffentlichten Planungsunterlagen umfasst die Änderung die nachfolgenden Teilbereiche:

  • Bebauungsplan Nr. 7 „Gewerbegebiet Hohenwart II“
  • Bebauungsplan Nr. 14 „Unghausen“ jeweils 1. und 2. Änderung
  • Bebauungsplan Nr. 19 „ Am Huf“
  • Bebauungsplan Nr. 5 „Ortsteil Öd“

Für die aufgeführten Änderungsbereiche der Bebauungspläne wurden in den letzten Jahren keine eigenen Verfahren für die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Um den Flächennutzungsplan auf den gültigen Stand zu bringen, hat sich die Gemeinde Mehring entschieden, diese Änderungen im Flächennutzungsplan zu ergänzen.

Belange der Gemeinde Burgkirchen bleiben durch die vorliegende Flächennutzungsplananpassung nicht tangiert, zumal die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) bereits in Kraft ist. Dies wurde der Gemeinde Mehring im September 2019 schriftlich mitgeteilt.

5.2.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Emmerting

Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 2 „Zentrum“ im Bereich der Flurnummern 349/T und 350/2T - Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Emmerting hat in seiner September-Sitzung 2019 die Einleitung der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Zentrum“ für den Bereich der Flurnummern 349T und 350/2T (Gemarkung Emmerting) beschlossen.

Grund der Änderung ist die Notwendigkeit der Gemeinde Emmerting, die bestehende Kindertagesstätte zu erweitern, was auf der vorhandenen Grundstücksfläche des jetzigen Kindergartens nicht möglich ist. Die Erweiterung umfasst zwei Regelgruppen (52 Kinder im Alter von 3-6 Jahren), 2 Kinderkrippen (30 Kinder unter 3 Jahren) - einschließlich 5 Integrationsplätze, eine Mittagsbetreuung für mindestens 40 Regelkinder und einen gemeinsamen Mehrzweckraum sowie die notwendigen Allgemeinräume. Aus diesem Grund erwirbt die Kirche die Gartenfläche des Grundstücks Flur-Nr. 350/2T und stellt diese Fläche zusammen mit der bestehenden Gartenfläche östlich des Pfarrbüros bzw. der Pfarrwohnung (Fl.-Nr. 349T) der Gemeinde Emmerting für die Erweiterung der Kindertagesstätte zur Verfügung.

Belange der Gemeinde Burgkirchen werden durch die vorstehende Planung nicht tangiert, so dass keine Einwände, Hinweise oder Anregungen erhoben werden. Dies wurde der Gemeinde Emmerting im September 2019 schriftlich mitgeteilt.

TOP 6

Anfragen

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt (Top)!

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.