Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 15.01.2019.

 

Die Januar-Sitzung 2019 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • Errichtung eines Stahlgittermastes mit Versorgungseinheit für die Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) auf dem Sportplatzgelände des SV Hirten
    • Errichtung einer freistehenden 2-seitigen unbeleuchteten Großflächenwerbetafel in der Martin-Ofner-Straße (Parkplatz beim Edeka-Markt)
    • Errichtung einer doppelseitigen und beleuchteten Werbeanlage in der Martin-Ofner- Straße (Parkplatz beim Edeka-Markt)
    • Errichtung einer Überdachung auf bestehende Fahrsilowände zur Nutzung als land- und forstwirtschaftliches Lager in Steinberg
    • Bekanntgabe von vier Genehmigungsfreistellung
  • Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten - südlich der Mühlbachstraße“ / 29. Änderung (Top 3)
  • Antrag auf Erweiterung des Baugebietes „Hirten - westlich der Greinstraße“ (Top 4)
  • Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes: Widmung einer Straße (Top 5)
  • Bekanntgaben (Top 6)
  • Anfragen (Top 7)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

1. Errichtung eines Stahlgittermastes mit Versorgungseinheit für die Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) auf dem Sportplatzgelände des SV Hirten  / § 35 BauGB / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag der DFMG auf Errichtung eines Stahlgittermastes mit Versorgungseinheit für die DFMG auf dem Sportplatzgelände des SV Hirten zu zustimmen.

Sachverhalt:

Die DFMG beabsichtigt, im östlichen Bereich des Sportplatzgrundstückes des SV Hirten einen Stahlgittermast von 30 m Höhe zu errichten. Laut Flächennutzungsplan liegt der Standort im Außenbereich auf der als Sportplatz ausgewiesenen Kartierung. Für die Aufstellung des Mastes auf dem Sportplatzgelände hat die Gemeinde mit dem Antragsteller auf Beschluss des Gemeinderates vom 15.05.2018 einen Mietvertrag abgeschlossen. Der Funkmast dient der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen. Derartige Anlagen sind gemäß § 35 Abs.1 1 Nr. 3 BauGB außenbereichsverträglich. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die ausreichende Erschließung ist gesichert. Stellplätze sind für das Bauvorhaben nicht erforderlich.

2. Errichtung einer freistehenden 2-seitigen unbeleuchteten Großflächenwerbetafel in der Martin-Ofner-Straße (auf dem Parkplatz vom Edeka-Markt) / § 34 BauGB / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag der Ströer Media Deutschland GmbH auf Errichtung einer freistehenden 2-seitigen unbeleuchteten Großflächenwerbetafel in der Martin-Ofner-Straße (auf dem Parkplatz des Edeka-Marktes) zu erteilen.

Sachverhalt:

Die Bauwerberin (Ströer Media Deutschland GmbH) beantragt die Baugenehmigung für die Errichtung einer freistehenden 2-seitigen unbeleuchteten Großflächenwerbetafel auf der Parkfläche in der Martin-Ofner-Straße (auf dem Parkplatz des Edeka-Marktes). Die Werbetafel weist eine Breite von 3,8 m und eine Höhe von 4,0 m auf. Es handelt sich hierbei um eine klassische Plakatanschlagstafel mit knapp 9 m² Werbefläche und dient primär der Vermarktung der Produkte des angrenzenden Supermarktes.

Das Bauvorhaben findet sich im unbeplanten Innenbereich wieder, der im Flächennutzungsplan als Mischgebiet deklariert ist und diesem der Eigenart nach auch entspricht. Hinsichtlich dem Maß, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche genügt das Bauvorhaben dem Einfügegebot. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Abstandflächen werden eingehalten. Zusätzlicher Stellplatzbedarf wird durch das Bauvorhaben nicht begründet. Zusammenfassend stehen dem Bauvorhaben städtebauliche Belange nicht entgegen.

3. Errichtung einer doppelseitigen und beleuchteten Werbeanlage in der Martin-Ofner-   Straße (Parkplatz beim Edeka-Markt) / § 34 BauGB / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimmen), das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag der Firma Ströer Media Deutschland GmbH auf Errichtung einer doppelseitigen und beleuchteten Werbeanlage in der Martin-Ofner-Straße (an der Einfahrt zum Parkplatz des Edeka-Marktes) nicht zu erteilen.

Sachverhalt:

Die Bauwerberin (Ströer Media Deutschland GmbH) begehrt die Erteilung der Baugenehmigung für die Errichtung einer doppelseitigen beleuchteten Werbeanlage in der Martin-Ofner-Straße. Die vorgesehene Werbeanlage (3,76 m breit und 2,79 m hoch) soll auf einem 2,5 m hohen Mono-Fuß an der Einfahrt zum Parkplatz des Edeka-Marktes in unmittelbarer Nähe zur St2107 und mit einem Abstand von 3 m zur nördlichen Außenwand des Gebäudes in der Martin-Ofner-Straße 4 aufgestellt werden.

Wie das vorgehenden Vorhaben (Top 2.2.) befindet sich auch dieses im unbeplanten Innenbereich, der im Flächennutzungsplan als Mischgebiet deklariert ist und diesem der Eigenart auch entspricht. Nach Evaluierung der Sach- und Rechtslage wird die Realisierung dieses Vorhabens jedoch kritisch bewertet. Neben den nicht eingehaltenen Abstandsflächen zum benachbarten Gebäude, kommen insbesondere städtebauliche Gründe zum Tragen, die aus Sicht der Verwaltung der anvisierten Errichtung entgegenstehen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO). Bedenken bestehen insbesondere zum vorgesehenen Standort. Der stark verkehrsfrequentierte Kreuzungsbereich stellt auf Grund der Hanglage, der Zufahrten zur Rupertusstraße und zum Edeka-Markt sowie der Verkehrsampelanlage eine für die Verkehrsteilnehmer ohnehin unübersichtliche - zumindest aber eine nicht einfache - Verkehrssituation dar. Prospektiv betrachtet würde eine derart große und markante Werbeanlage am besagten Standort mit einem Abstand von gerademal 15 m zur Ampelanlage die vorgenannte Verkehrssituation signifikant erschweren und lässt gleichzeitig einen Anstieg der abstrakten Gefahr für die Verkehrsteilnehmer erwarten bzw. befürchten. Problematisch gestaltet sich anlässlich der von der Werbeanlage ausgehenden Lichtemissionen auch die Wahrung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse für die betroffenen Einwohner in der Martin-Ofner-Straße 3 und 4.

In der Gesamtschau und nach Würdigung der Interessenslage kommt die Verwaltung zu der Auffassung, dass die öffentlichen Interessen und das Allgemeinwohl die Interessen des Bauwerbers überwiegen.

4. Errichtung einer Überdachung auf bestehende Fahrsilowände zur Nutzung als land- und forstwirtschaftliches Lager in Steinberg / § 35 Absatz 1 Nr. 1 BauGB /  Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Errichtung einer Überdachung auf bestehende Fahrsilowände zur Nutzung als land- und forstwirtschaftliches Lager in Steinberg zu erteilen

5. Bekanntgabe von 4 Genehmigungsfreistellungen:

Nachdem vier Bauvorhaben alle Festsetzungen der entsprechenden Bebauungspläne eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese Bauvorhaben eine jeweilige Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Carport und Garage im Schneekoppeweg / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“
  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage (Tektur) in der Sudetenstraße / § 30 BauGB Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“
  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage im Altvaterweg / § 30 BauGB /Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“
  • Errichtung eines Wintergartens im Eibenweg / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 3 „Gendorf West“

TOP 3

Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten - südlich der Mühlbachstraße“ / 29. Änderung

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die im Rahmen der Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Entwurf der 29. Ände­rung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Hirten - südlich der Mühlbachstraße“ eingegangenen Stellungnah­men in der beschlossenen Fassung abzuwägen, den hierzu gefertigten Entwurf der Bebauungs­plan­än­derung mit Begründung in der Fassung vom 08.01.2018 zu billigen und die Verwaltung zu beauf­tragen, den Bebauungsplanentwurf unter angemessener Verkürzung der Auslegungszeit und Beschrän­kung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange auf die betroffenen Stellen erneut auszulegen.

Sachverhalt:

Der Eigentümer des betroffenen Grundstückes hat bezüglich der Bebauungsmöglichkeiten seines Grundstückes in der Gemeindeverwaltung nachgefragt. Auf dem Grundstück besteht ein Baufenster, das aber einem anderen Grundstück, das auch schon bebaut ist, zuzuordnen ist. Eine weitere Wohnhausbebauung ist deshalb auf dem betroffenen Grundstück derzeit nicht möglich.

Im Plangebiet zwischen Mühlbachstraße und Mühlbach sind im Bebauungsplan feste Baufenster eingezeichnet. Um eine Nachverdichtung und zusätzliche Bebauungen zu ermöglichen, sollen die Baufenster auf größere Baufelder ausgeweitet werden. Im bebaubaren Bereich wird eine offene Bauweise mit Einzelhäusern mit bis zu 2 Wohneinheiten und mit bis zu 2 Vollgeschossen festgesetzt. Um auch barrierefreie Einzelhäuser ohne technische Hilfsmittel (Aufzug o.ä.) zu ermöglichen, soll auch eine eingeschossige Bebauung zugelassen werden. Ein diesbezüglicher Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde von der Verwaltung gefertigt und mit Beschluss des Gemeinderates in seiner Oktober-Sitzung 2018 im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes vom 16.10.2018 gebilligt.

Da derzeit nur ein Bauwerber an der Bebauungsplanänderung Interesse hat und hieraus einen Vorteil zie­hen kann, hat der Gemeinderat beschlossen, die Leistungen die die Gemeinde auf Dritte übertragen könnte, aber von der Gemeinde selbst erbracht werden, durch Abschluss eines städtebaulichen Vertra­ges zur Über­nahme der Planungskosten auf den Bauwerber zu übertragen. Ein diesbezüglicher städte­baulicher Ver­trag wurde am 28.10.2018 abgeschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss und der gebilligte Entwurf wurden am 25.10.2018 öffentlich bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit von 02.11.2018 bis 03.12.2018 beteiligt. Mit Schreiben vom 26.10.2018 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Naturschutzverbänden Ge­legenheit gegeben, zum Entwurf der Bebauungsplanänderung Stellung zu nehmen.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Bau- und Umweltausschusses entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

TOP 4

Antrag auf Erweiterung des Baugebietes „Hirten - westlich der Greinstraße“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), den Antrag der drei Grundeigentümer auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine westliche Erweiterung des Baugebietes „Hirten - westlich der Greinstraße“ derzeit wegen dem dort aus­gewiesenen Überschwemmungsgebiet abzulehnen.

Sachverhalt:

Am 17. Dezember 2018 übergaben drei Grundstücksbesitzer einen An­trag auf Erweiterung des Baugebietes „Hirten - westlich der Greinstraße“ an 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer.

Als Grundeigentümer der Grundstücke, die westlich des jetzigen Baugebiets liegen, stellen sie einen An­trag auf Bebauung der Flächen. Gedanken wurden bereits 2008 von ihnen angestellt. Die Flächen sind derzeit als landwirtschaftliche Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Erster Bürgermeister Johann Krichenbauer erklärte den Antragstellern, dass eine Bebauung dieser Flächen ausge­schlossen ist, solange diese als Überschwemmungsgebiet amtlich ausgewiesen sind. Das heißt, erst wenn der Bau des Hochwasserdamms Au-Hirten abgeschlossen ist und das Überschwemmungsgebiet im An­schluss daran amtlich berichtigt ist, könne man über eine Ausweisung der beantragten Flächen als Baugebiet nachdenken. Ferner sind dann wegen der Problematik Grundwasser wasserwirtschaftliche Gutachten notwendig.

TOP 5

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG): Umstufung der „Pfaffinger Straße“ (Teilstück der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5 von Pfaffing nach Thal­hausen) in eine Ortsstraße (Ortsstraße Nr. 200 „Pfaffinger Straße“)

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, den innerhalb des geschlossenen Ortsbereichs liegenden Teil­bereich der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5 „Straße von Pfaffing nach Thalhausen“ in die Ortsstraße Nr. 200 „Pfaffinger Straße“ umzustufen.

Sachverhalt:

Die Pfaffinger Straße ist als Straße im Außenbereich als Gemeindeverbindungsstraße Nr. 5 „Straße von Pfaffing nach Thalhausen“ ge­widmet.

Mit der heranrückenden Wohnbebauung, der Genehmigungspraxis der Baugenehmigungsbehörde für Bauvorhaben in diesem Bereich und nicht zuletzt durch den Bebauungsplan Nr. 57 „Pfaffinger Straße“ ist die Pfaffinger Straße jetzt dem Innenbereich zuzuordnen. Dementsprechend ist der nun im innerörtlichen Bereich liegende Teilbereich der o. g. Gemeindeverbindungsstraße (ca. 196 m) in eine Ortsstraße umzu­stufen.

TOP 6

Bekanntgaben

6.1. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Kastl

9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Kastl Nord“ - Beteiligung nach §. 4 Absatz 2 BauGB

Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Unterneukirchen hat der Gemeinde Burgkirchen schriftlich im Rahmen der Behördenbeteiligung Gelegenheit gegeben, zum Entwurf der o. g. Änderungsplanung Stellung zu nehmen.

Mit der Bebauungsplanänderung soll die mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes festgesetzte öffentli­che Grünfläche (285 m²) im südlichen Bereich des Plangebietes als private Grünfläche festgesetzt wer­den. Hintergrund der Planung ist der geplante Verkauf der Grünfläche, die aber als Grünfläche erhalten werden soll.

Belange der Gemeinde Burgkirchen sind von der Bauleitplanung nicht berührt. Die Gemeinde Burgkirchen hat der VG Unterneukirchen deshalb zeitnah schriftlich mitgeteilt, dass Belange der Gemeinde Burgkirchen nicht betroffen sind und keine Einwände, Hinweise oder Äußerungen zu den geänderten Bauleitplanungen vorgebracht werden.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

6.2.  Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Burghausen

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65a für den Bereich Bachstraße (westlich), Nähe Waldpark, Freizeit- Sport- und Erholungsanlagen Lindach - Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 65 / Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Die Stadt Burghausen hat die Gemeinde Burgkirchen über die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes schriftlich unterrichtet und zeitgleich die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt.

Das Plangebiet liegt westlich der Bachstraße und umfasst den Bereich zwischen dem bestehenden Bolzplatz im Südosten und einer im Nordwesten befindlichen privaten Grünfläche.

Ursprünglich wurde das Gebiet als ehemalige Hoffläche genutzt. Die bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude sollen im Zuge der vorliegenden Planung abgebrochen und die Flächen zukünftig als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden. Geplant sind drei Baukörper mit einem Wohnungsmix aus 38 Eigentumswohnungen welche als Geschosswohnungen angeboten werden sollen. Die Bauleitplanung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB betrieben.

Belange der Gemeinde Burgkirchen werden dabei nicht tangiert.

Die Gemeinde Burgkirchen hat der Stadt Burghausen deshalb zeitnah schriftlich mitgeteilt, dass Belange der Gemeinde Burgkirchen nicht berührt sind und keine Einwendungen erhoben werden.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

6.3  Danke an Bauhof für Winterdienst

Die Bauhofmitarbeiter haben beim Winterdienst hervorragende Arbeit geleistet. Das größte Problem waren die großen Schneemassen. Danke für die hervorragende Arbeit.

6.4  Danke an die Feuerwehr aus Burgkirchen und Dorfen und dem BRK

Danke an die freiwilligen Helfer der beiden örtlichen Wehren aus Burgkirchen und Dorfen für ihren Schneeräumeinsatz in Berchtesgaden. Die Feuerwehrler waren von Samstag bis Montag im Einsatz.

Das BRK ist ab heute (Dienstag) im Einsatz.

TOP 7

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Hinterlassenschaften von Silvesterschießen und mutwillige Beschädigungen?

Bürgermeister Krichenbauer führte aus, dass es sehr schwierig ist alles zu kontrollieren. Die Vernunft jedes Einzelnen wäre das Mittel aller Dinge. Ein allgemeines Verbot von Silvesterfeuerwerken ist in der Gemeinde Burgkirchen (Burgkirchen ist eine Flächengemeinde) nicht möglich und auch nicht wünschenswert. Zudem ist Bürgermeister Krichenbauer der Ansicht, dass gefühlsmäßig eh schon weniger - ggf. wegen des Umweltgedankens und Feinstaubs - geschossen wird.

Entscheidung: „Gelber Sack“ oder „gelbe Tonne“:

In der Januarsitzung 2019 des Gemeinderates (22.01.2019) wird dieses Thema auf der Tagesordnung stehen und im öffentlichen Teil der Sitzung diskutiert werden.

In der Februar-Ausgabe 2019 der Gemeindezeitung wird ein Artikel zu diesem Thema informieren und eine Adresse genannt werden, bei der die Gemeindebürger/-innen ihre Meinung dazu abgeben können.

Die Entscheidung, ob der „gelbe Sack“ beibehalten oder eine „gelbe Tonne“ eingeführt werden soll, wird dann in der Februar-Sitzung 2019 des Gemeinderates gefällt.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.

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