Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 10.03.2020.

Die März-Sitzung 2020 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes mit Hackschnitzelheizung als Ersatzbau für das bestehende Betriebsgebäude in Göpperl
    • Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Nebengebäudes mit Einbau einer Hackschnitzelheizung in Thalhausen
    • Errichtung eines Löschwasserbunkers an der Kreuzung Martin-Ofner-Straße/Thalhauser Straße
    • Verlängerung der Baugenehmigung für den Umbau eines ehemaligen landwirtschaftlichen Wohnhauses in ein 2-Familienhaus mit Garagen in Schneckenbichl
    • Neubau einer Doppelgarage in Mark
    • Ersatzneubau des 220-kV Umspannwerks (UW Pirach) als 380-kV Umspannwerk sowie Rückbau der 220-kV-Schaltanlage in Straß
    • Nutzungsänderung eines Ladens und einer Bäckerei in der Mozartstraße in eine Shisha-Bar
    • Errichtung eines Nebengebäudes in Gufflham
    • Errichtung eines Sickerschachts, Carports und Gartenhauses im Brünnsteinweg
    • Umbau von Geschäftsräumen im 1. Stock in eine Wohnung
    • Anbau eines Brennholzlagers auf der Nordseite und jeweils einen offenen Lager auf der Ost- und Südseite sowie Einbau von Lagerräumen im bestehenden Nebengebäude in Hochöster
    • Antrag auf Vorbescheid: Aufstockung der bestehenden Garage zur Schaffung einer Wohneinheit und Erhöhung der Doppelhaushälfte im Rahmen der energetischen            Dachsanierung im Ebner-Eschenbach-Weg
    • Antrag auf Vorbescheid: Umbau, Renovierung und Nutzungsänderung eines bestehenden landwirtschaftlichen Anwesens in einen Beherbergungsbetrieb mit Seminargebäude in Gufflham
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Bebauungsplan Nr. 5 „Gendorf West, am Kastanienweg“: 5. Änderung an Ecke „Eibenweg und Forststraße (Top 4)
  • Bebauungsplan Nr. 9 „Oberes Ortszentrum“: 2. Änderung - „Fassadengestaltung“ (Top 5)
  • Bekanntgaben (Top 6)
  • Anfragen (Top 7)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

1. Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes mit Hackschnitzelheizung als Ersatzbau für das bestehende Betriebsgebäude in Göpperl / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen zum Antrag zum Neubau eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes mit Hackschnitzelheizung als Ersatzbau für das bestehende Betriebsgebäude in Göpperl zu erteilen.

2. Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Nebengebäudes mit Einbau einer Hackschnitzelheizung in Thalhausen / Außenbereichssatzung Thalhausen

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen zum Antrag für die Erweiterung des bestehenden landwirtschaftlichen Nebengebäudes mit Einbau einer Hackschnitzelheizung in Thalhausen zu erteilen.

3. Errichtung eines Löschwasserbunkers an der Kreuzung Martin-Ofner-Straße / Thalhauser Straße / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag der Gemeinde Burgkirchen für die Errichtung eines Löschwasserbunkers an der Kreuzung Martin-Ofner-Straße / Thalhauser Straße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Sachverhalt:

Anlässlich der in den letzten Jahren stattgefundenen Nachverdichtung und der bereits realisierten - aber auch in Zukunft absehbaren - Bebauung, insbesondere im Bereich des Geschosswohnungsbaus auf der Oberen Terrasse, ist es erforderlich, die Löschwasserkapazitäten für das Gebiet zu erweitern.

Aus gegebenem Anlass beabsichtigt die Gemeinde Burgkirchen, auf der gemeindlichen Fläche Fl.-Nr. 222 der Gemarkung Burgkirchen an der Kreuzung Martin-Ofner-Straße / Thalhauser Straße einen Löschwasserbunker zu errichten. Dieser überschreitet mit einem Volumeninhalt von 100 m3 die Verfahrensfreiheit (bis zu 50 m3) und Bedarf daher der Baugenehmigung.

Dessen Zulässigkeit richtet sich nach der näheren Umgebung (§ 34 BauGB). Nach sorgfältiger Prüfung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen steht dem Bauvorhaben nichts entgegen, sodass das gemeindliche Einvernehmen ohne Bedenken zu erteilen ist.

Zusätzlicher Stellplatzbedarf wird nicht ausgelöst.

4. Verlängerung der Baugenehmigung: Umbau eines ehemaligen landwirtschaftlichen Wohnhauses in ein 2-Familienhaus mit Garagen in Schneckenbichl / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Verlängerung der Baugeneh­migung zum Umbau eines ehemaligen landwirtschaftlichen Wohnhauses in ein 2-Familienhaus in Schneckenbichl um weitere zwei Jahre zu zustimmen.

5. Neubau einer Doppelgarage in Mark / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für den Neubau einer Doppelgarage in Mark zu zustimmen.

6.  Ersatzneubau des 220-kV Umspannwerks (UW Pirach) als 380-kV Umspannwerk sowie Rückbau der 220-kV-Schaltanlage in Straß / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, eine Stellungnahme mit den aus dem untenstehenden Sachverhalt zu entnehmenden Inhalten zum Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Erlaubnis abzugeben und das Einvernehmen zum Antrag der TenneT TSO GmbH für den Ersatzneubau des 220-kV Umspannwerks (UW Pirach) als 380-kV Umspannwerk sowie Rückbau der 220-kV-Schaltanlage in Straß inklusiv des Hinweises auf die Sicherung der Löschwasserversorgung zu erteilen.

Sachverhalt:

Die Bauwerberin (Betreiberin des UW Pirach) beabsichtigt im Wege des künftigen Ersatzneubaus der  220-kV-Leitung als 380-kV-Leitung den Austausch der nicht eingehausten Bestandstransformatoren durch 3 neue Direktkuppeltransformatoren (max. 380 kV) und hat hierzu im Wege der Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung die Baugenehmigung sowie den vorzeitigen Baubeginn beantragt. Wie aus der dem Antrag beigefügten schalltechnischen Untersuchung hervorgeht, können mit den neuen Transformatoren, die derzeit überschrittenen Immissionswerte künftig eingehalten werden.

Im Rahmen des bei der Immissionsschutzbehörde der Regierung von Oberbayern eingereichten Antrages wird auch eine wasserrechtliche Erlaubnis bezüglich der Versickerung des in einer Auffangwanne anfallenden unverschmutzten Regenwassers beantragt. Zum Antrag wurden das Landratsamt Altötting (untere Bauaufsichtsbehörde, untere Naturschutzbehörde, fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft/Wasserrecht, Aufgabenbereich öffentliche Sicherheit und Ordnung, Aufgabenbereich Bodenschutz und Altlasten), das Wasserwirtschaftsamt Traunstein, das Eisenbahn-Bundesamt, das Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten in Töging und die Regierung von Oberbayern (Gewerbeaufsichtsamt, Sachgebiet 34.2 (Städtebau, Bauordnung), Sachgebiet 51 (Naturschutz) und Sachgebiet 60 (Agrarstruktur und Umweltbelange in der Landwirtschaft)) gehört.

Ebenso hat die Gemeinde als Standortgemeinde und Träger der Planungshoheit Gelegenheit erhalten, sich zu dem Vorhaben zu äußern bzw. wurde um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für das Bauvorhaben gebeten.

Den Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass folgende bereits durchgeführten Änderungen des Flächennutzungsplanes in den eingereichten Planunterlagen nicht berücksichtigt wurden:

Änderung 2.2 „Bereich Hecketstall“

12. Änderung (Kollmann)

14. Änderung „Solarpark Kollmannsfeld“.

Folgende in der Ausarbeitungsphase stehenden Flächennutzungsplanänderungen haben ebenfalls keine Erwähnung gefunden:

10. Änderung „Pirach - an der Lagerhausstraße“ (in Entwurfsphase im Verfahren)

24. Änderung Gewerbepark Straß (Aufstellungsbeschluss liegt vor/Vorentwurf wird derzeit erstellt)

Ebenso sind folgende rechtsgültigen Bebauungspläne in den eingereichten Planunterlagen nicht enthalten:

Nr. 49 „Solarpark Kollmann“

Nr. 51 „Solarpark Kollmannsfeld“

Nr. 50 „Hecketstall IV“

Nr. 54 „Hecketstall V“

sowie folgende Bebauungspläne in der Ausarbeitungsphase:

Nr. 55 „Pirach - an der Lagerhausstraße“ (in Entwurfsphase im Verfahren – entgegen der bisherigen Planung (WA) wird die Planung eines Mischgebietes (MI) erfolgen)

Nr. 59 Gewerbepark Straß (Aufstellungsbeschluss liegt vor/Vorentwurf wird derzeit erstellt).

Im Besonderen stehen neben den anderen Belangen, zu denen die vorgenannten Behörden gehört wurden die Lärmimmissionen des Umspannwerkes, die insbesondere durch die Transformatoren hervorgerufen werden, im Mittelpunkt der Betrachtungen.

Hierzu ist festzustellen, dass, wie aus dem Kapitel 5.1 - Schalltechnische Bestandsaufnahme hervorgeht, das in Planung befindliche Baugebiet in Pirach in die schalltechnische Untersuchung mit einbezogen wurde. Wie einleitend schon erwähnt, kann der schalltechnischen Untersuchung des Gutachterbüros entnommen werden, dass durch die neuen Transformatoren geringere Lärmimmissionen entstehen werden, als dies bei den jetzt installierten Transformatoren, die derzeit unzulässig hohe Immissionswerte aufweisen, der Fall ist.

Da die geplanten Änderungsplanungen eine Verbesserung des Immissionsschutzes gegenüber dem IST-Zustand darstellen, kann die die Planung grundsätzlich befürwortet werden.

Es gilt aber sicherzustellen, dass die bestehenden Bebauungsplangebiete und die laufenden Bauleitplanungen durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt werden und der Immissionsschutz der umgebenden Bebauung inklusiv der bestehenden und laufenden Bauleitplanungen durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird.

Das Bauvorhaben kann als der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dienendes Vorhaben genehmigt werden. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Zu klären gilt noch die ausreichende Versorgung mit Löschwasser.

7. Nutzungsänderung eines Ladens und einer Bäckerei in der Mozartstraße in eine Shisha-Bar /  Bebauungsplan Nr. 1 „Ortszentrum Gendorf“ - 2. Änderung „Umwandlung in ein urbanes Gebiet"

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Nutzungsänderung eines Ladens und einer Bäckerei in eine Shisha-Bar in der Mozartstraße unter Gewährung der beantragten Befreiung von der Tiefgaragenstellplatzpflicht nicht zu erteilen.

Das Landratsamt Altötting (untere Bauaufsichtsbehörde) wird gebeten, die Erfüllung der Stellplatzpflicht im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.

8. Errichtung eines Nebengebäudes in Gufflham / Außenbereichssatzung Gufflham

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen zum Antrag für Errichtung eines Nebengebäudes in Gufflham zu erteilen.

9.  Errichtung eines Sickerschachts, Carports und Gartenhauses im Brünnsteinweg / Bebauungsplan Nr. 11-5 „Holzen II“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für die Errichtung eines Sickerschachts, Carports und Gartenhauses im Brünnsteinweg die Zulassung der Bebauung außerhalb der festgesetzten Baugrenze zu erteilen.

10.  Umbau von Geschäftsräumen im 1. Stock in eine Wohnung / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Umbau von Geschäftsräumen im 1. Stock eines Wohn- und Geschäftshauses am Max-Planck-Platz zu zustimmen.

11. Anbau eines Brennholzlagers auf der Nordseite und jeweils einen offenen Lager auf der  Ost- und Südseite sowie Einbau von Lagerräumen im bestehenden Nebengebäude in Hochöster / Außenbereich

Beshluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), dem Antrag für den Anbau eines Brennholzlagers auf der Nordseite und jeweils eines offenen Lagers auf der Ost- und Südseite sowie Einbau von Lagerräumen im bestehenden Nebengebäude in Hochöster zu zustimmen.

12.  Antrag auf Vorbescheid: Aufstockung der bestehenden Garage zur Schaffung einer Wohneinheit und Erhöhung der Doppelhaushälfte im Rahmen der energetischen Dachsanierung im Ebner-Eschenbach-Weg / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für die Aufstockung der bestehenden Garage zur Schaffung einer Wohneinheit und Erhöhung der Doppelhaushälfte im Rahmen der energetischen Dachsanierung im Ebner-Eschenbach-Weg zu zustimmen.

13. Antrag auf Vorbescheid: Umbau, Renovierung und Nutzungsänderung eines bestehenden landwirtschaftlichen Anwesens in einen Beherbergungsbetrieb mit Seminargebäude in Gufflham / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für den Umbau, Renovierung und Nutzungsänderung eines bestehenden landwirtschaftlichen Anwesens in einen Beherbergungsbetrieb mit Seminargebäude in Gufflham zu zustimmen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten hat, wurde von der Verwaltung für dieses Bauvorhaben eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Neubau eines 1-Familienhauses in der Kiefernstraße / Bebauungsplan Nr. 5 „Gendorf West, am Kastanienweg“

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 5 „Gendorf West, am Kastanienweg“: 5. Änderung an Ecke „Eibenweg und Forststraße

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den vorliegenden Entwurf für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gendorf West, am Kastanienweg“ / „Ecke Eibenweg und Forststraße“ vom 10.03.2020  zu billigen und  die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Verschiedene Bauträger haben bezüglich der Bebauung eines Grundstückes in der Forststraße mit einem Mehrfamilienhaus nachgefragt. Ein Bauträger hat schriftlich eine Bebauungsplanänderung beantragt, die ein solches Mehrfamilienhaus ermöglichen soll.

Die vorgetragenen Änderungswünsche kommen dem bestehenden Bedarf an Wohnraum entgegen.

Der Gemeinderat hat in seiner Dezember-Sitzung 2019 die vorgeschlagene Änderung begrüßt und den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine diesbezügliche Entwurfsfertigung in die Wege zu leiten und mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers abzuschließen.

Der vom Gemeinderat geforderte städtebauliche Vertrag wurde abgeschlossen. In Abstimmung mit der Bauverwaltung hat der Antragsteller ein externes Architekturbüro mit der Entwurfsfertigung beauftragt.

Der vom Architekturbüro gefertigte Entwurf liegt nun zur Billigung vor. Dieser sieht eine Anpassung des Baufensters und der Festsetzungen auf den geänderten Bedarf vor. Im Einzelnen wird das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundfläche für das Hauptgebäude auf 225 m² festgesetzt. Die bisher festgesetzte Geschossflächenzahl wird neben dem Umstand der Festsetzung einer überbaubaren Fläche nunmehr auch dadurch entbehrlich, dass die Höhe des Gebäudes durch die Festsetzung der Geschossigkeit (maximal 2 Vollgeschosse) und der Dachneigung geregelt wird. Außerdem wird die Breite von Quer- und Standgiebeln - max. ? der Dachlänge - festgelegt.

Um dem Stellplatzbedarf gerecht zu werden, werden abweichend von der bisherigen Festsetzung und der Stellplatzsatzung - 1 Garage bzw. 1 Stellplatz pro Wohneinheit - jetzt 2 Stellplätze pro Wohneinheit (anstatt 1 Stellplatz) festgesetzt.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird als Maßnahme der Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Festlegung des Änderungsgebietes ist in Absprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde erfolgt.

TOP 5

Bebauungsplan Nr. 9 „Oberes Ortszentrum“: 2. Änderung - „Fassadengestaltung“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Oberes Ortszentrum“ - „Fassadengestaltung“ mit Begründung zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Der Inhaber eines Ladengeschäftes möchte, um der Ladeneinheit ein moderneres Gesicht zu geben,   die Blende des Vordaches in der Martin-Ofner-Straße, anstatt in dunkelbraun, was vom Bebauungsplan vorgegeben ist, mit einer anderen Farbgebung (Grauton) streichen. Auch die Holzschalung im Giebelbereich soll mit demselben Grauton versehen werden.

Derzeit sind im Bebauungsplan folgende Gestaltungsregeln festgesetzt:

2.31.    Dachgestaltung:

Zulässig ist engobierte Pfanneneindeckung.

Der Dachüberstand am Giebel darf 0,6 m, an der Traufe 0,4 m betragen.

2.32.    Vordachgestaltung

Die festgesetzten Vordächer sind in der angegebenen Breite und in einheitlicher Gestaltung zu errichten. Die Blenden sind dunkelbraun, die _Vordachuntersichten mit Holzschalung auszuführen.

2.33.    Fassadengestaltung

Zulässig sind helle Putzfassaden.

Benachbarte Gebäude sind in der Farbgebung einander anzupassen.

Für die gewünschte Fassadenänderung ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Diese wurde vom Geschäftsinhaber angeregt.

In seiner Dezember-Sitzung 2019 hat der Gemeinderat die vorgeschlagene Änderung begrüßt und den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen diesbezüglichen Entwurf zu fertigen.

Der vom Gemeindebauamt gefertigte Entwurf sieht die Streichung der Ziffern 2.32 und 2.33 des Bebauungsplanes vor.

Mit der Streichung der genannten Festsetzungen wird von der durchgängig dunkelbraun festgesetzten Farbgebung der Vordächer und von der auf benachbarte Gebäude abgestimmten Vorgabe der festgesetzten hellen Putzfassaden Abstand genommen. Die Fassadengestaltung wird damit freigegeben.

Der so erstellte Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt nun zur Billigung vor.

TOP 6

Bekanntgaben

6.1.    „Sauberes Burgkirchen - Rama Dama“ am 28. März 2020

Bürgermeister Krichenbauer gibt bekannt, dass am 28. März 2020 die jährliche Aktion „Sauberes Burgkirchen - Rama dama“ stattfindet, um die schöne Natur und eine gepflegte Landschaft in Burgkirchen aufrechtzuerhalten.

Die Verwaltung wird in diesem Zuge für die Aktion in der Gemeinde- und Tageszeitung werben. Darüber hinaus werden Vereine, Schulen und Kindergärten um Unterstützung gebeten. Wie gewohnt werden Fragebögen zur Teilnahme bei der Gemeinde vergeben.

Ausweichtermin bei schlechtem Wetter ist der 04. April 2020.

6.2.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Emmerting

Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Solarpark Unter­emmerting“ im Bereich der Fl.-Nrn. 503, 531 und 532 / Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Die Gemeinde Emmerting hat am 30.07.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 22 „Solarpark Unter­emmerting“ mit integrierter Grünordnung im Bereich der Flurstücke 503, 531 und 532 aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Die Vorentwürfe der Bauleitplanungen wurden am 10.12.2019 gebilligt.

Die Bauleitplanungen sehen die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage vor. Der Antragsteller ist selbst praktizierender Landwirt und hat sich aufgrund der prekären Lage im Marktfruchtbau für den Bau der Anlage entschieden. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 8 ha und liegt nordwestlich vom Ortskern nahe Holzpointen. Im Bereich der geplanten Photovoltaikanlage liegt auch eine mögliche Trasse für den Ersatzneubau der 380-kV-Freileitung Pirach-Pleinting.

Auf diese mögliche Trasse hat die Gemeinde Burgkirchen in Ihrer Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit Schreiben vom 07.01.2020 hingewiesen. Die Gemeinde Emmerting hat hierauf mitgeteilt, dass die TenneT am Verfahren beteiligt wurde. Die TenneT hat auf die Trasse und die damit verbundenen möglichen Beeinträchtigungen durch die Leitungsseile hingewiesen, aber keine Einwände gegen die Planungen erhoben. Die angedachte mögliche Trassenführung des Leitungsersatzbaus bleibt auch bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage am genannten Standort weiterhin gewährleistet.

In der Sitzung vom 18.02.2020 hat der Gemeinderat Emmerting nun die jeweiligen Entwürfe der Bauleitplanungen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung angeordnet. Mit Schriftsatz vom 25.02.2020 räumte die Gemeinde Emmerting der Gemeinde Burgkirchen die Möglichkeit zur gegenständlichen Bauleitplanung Stellung zu nehmen.

Nach Auswertung der jeweiligen Entwurfsunterlagen ergeben sich keine direkt nachteiligen Auswirkungen für die Belange der Gemeinde Burgkirchen, weshalb keine Einwände erhoben wurden.

6.3.    Spielgeräte im Freibad

Die Spielgeräte im Freibad sind aufgestellt und für die kommende Badesaison einsatzbereit.

6.4.    Aktuelles Projekt der Praxisklasse

Das aktuelle Projekt der Praxisklasse - Bau einer Eisvogel-Brutstätte an der Alz - ist fertiggestellt.

TOP 7

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Bezugnehmend zum Zeitungsartikel zur Elektrifizierung der Bahnstrecke Burghauen - Altötting mit dem Hinweis auf die Steigung bzw. das Gefälle der Bahnstrecke im Bereich Burgkirchen-Pirach, das  diese zu groß sind, da die Elektrozüge zu wenig Eigengewicht haben.

Die Bahnstrecke soll im Bereich Burgkirchen - Pirach abgeflacht werden. Dies wird jedoch noch einige Jahre in Anspruch nehmen, bis dies umgesetzt wird. Seitens der Bundesbahn gibt es noch keine Stellungnahme.

Am Bahnübergang Pirach - Mad wurden Betonpoller wurden aufgestellt. Damit soll eine zur Reduzierung der Geschwindigkeit erreicht werden. Eine Geschwindigkeitsreduzierung mittels „Zone 30“ ist hier (Außenbereich) nicht möglich. Aus diesem Grund wurde die Lösung mit den Betonpollern als Versuch gewählt. Für einen Zeitraum von 2 Monaten werden auch Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Dann wird man weitersehen, wie sich die Lage entwickelt hat.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.