Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.05.2020.

Die Mai-Sitzung 2020 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    •  2.1.    Errichtung einer Lagerhalle mit Werkstatt und Lagerräumen als Ersatzbau für einen Schuppen
    • 2.2.     Erweiterung einer Kfz-Werkstatt mit Umbau sowie Erweiterung des Gebäudes in ein Wohnheim
    • 2.3.     Errichtung eines gepflasterten Carports
    • 2.4.     Errichtung einer neuen Gartenhütte
    • 2.5.     Neubau eines 1-Familienhauses mit Garage
    • 2.6.     Erneuerung eines Dachteils des Grundschulgebäudes in Gendorf
    • 2.7.     Errichtung eines Schwimmbades mit verschiebbarer Halle aus Kunststoff- Fertigelementen sowie einem Häuschen mit WC und Dusche
  • Baugesuche: Bekanntgabe von drei Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Bebauungsplan Nr. 9 „Oberes Ortszentrum“ / 2. Änderung der Fassadengestaltung (Top 4)
  • Bebauungsplan Nr. 19 „Hirten - südlich der Eschenstraße“ / 2. Änderung „Schreinerbauerstraße“ (Top 5)
  • Bekanntgaben (Top 6)
  • Anfragen (Top 7)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses zur 1. Sitzung nach den Neuwahlen. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) erklärte Kirchenbauer den neuen Mitgliedern kurz die Aufgaben im Bau und Umweltausschuss, dann wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

Bürgermeister Johann Krichenbauer hat die erste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses innerhalb der Wahlperiode 2020 bis 2026 auch dazu genutzt, den neuen Mitgliedern dieses Gremiums einige grundsätzliche Erläuterungen zur Arbeit in diesem Ausschuss mit auf den Weg zu geben. Ganz wichtig war Bürgermeister Johann Krichenbauer dabei die Feststellung der Tatsache, dass die Entscheidung über die tatsächliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens für alle Bauanträge von der Genehmigungsbehörde - nämlich der zuständigen Abteilung im Landratsamt Altötting - getroffen wird und nicht im Gemeinderat bzw. im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Burgkirchen. Diese Genehmigungsbehörde dürfe sogar das gemeindliche Einvernehmen ersetzen, wenn es aus rechtlichen Gründen zu Unrecht  verweigert worden war.

Tatsache ist, dass der Gemeinderat bzw. der Bau- und Umweltausschuss wenig Entscheidungsspielraum bei Baugesuchen habe, denn Geschmacksfragen spielen keine Rolle. Der Gemeinderat bzw. der Bau- und Umweltausschuss kann seine Zustimmung - sein Einvernehmen - lediglich bei bauplanungsrechtlichen Mängeln oder Verstößen rechtlich wirksam verweigern. Großen Spielraum hat der Gemeinderat bzw. der Bau- und Umweltausschuss allerdings bei  der Entwicklung von neuen Bauleitplanungen.

TOP 2

Baugesuche

2.1. Errichtung einer Lagerhalle mit Werkstatt und Lagerräumen als Ersatzbau für einen Schuppen / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Lagerhalle mit Werkstatt und Lagerräumen als Ersatzbau für einen Schuppen in Kollmann das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.2. Erweiterung einer Kfz-Werkstatt mit Umbau sowie Erweiterung des Gebäudes in ein Wohnheim 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung der bestehenden Kfz-Werkstatt und Umbau sowie Erweiterung des bestehenden Gebäudes in ein Wohnheim in der Mozartstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.3. Errichtung eines gepflasterten Carports / Bebauungsplan Nr. 11 „Holzen II“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Zulassung der Bebauung außerhalb der Baugrenze für die Errichtung eines gepflasterten Carports in der Hochriesstraße statt zugeben.

2.4.  Errichtung einer neuen Gartenhütte / Bebauungsplan Nr. 11 „Holzen II“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Zulassung der Bebauung außerhalb der Baugrenze für die Errichtung einer Gartenhütte in der Kampenwandstraße statt zugeben.

2.5.  Neubau eines 1-Familienhauses mit Garage

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage in der Altgendorfer Straße zu erteilen.

2.6.  Erneuerung eines Dachteils des Grundschulgebäudes in Gendorf 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen zum Antrag der Gemeinde Burgkirchen für die Erneuerung eines Dachteils an der Grundschule Gendorf in der Altgendorfer Straße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.7.  Errichtung eines Schwimmbades mit verschiebbarer Halle aus Kunststoff- Fertigelementen sowie einem Häuschen mit WC und Dusche 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung eines Schwimmbades mit verschiebbarer Halle aus Kunststofffertigelementen und einem Badehäuschen mit WC und Dusche im Barbermühlweg zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem drei Bauvorhaben alle Festsetzungen der entsprechenden Bebauungspläne eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese Bauvorhaben jeweilige Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Neubau eines 1-Familienhauses mit Garagen / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“
  • Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten / Bebauungsplan Nr. 2 “Gendorf  West - östlicher Teil“
  • Umbau und Erweiterung einer Lagerhalle mit Nutzungsänderung in Ausstellungs- und Büroflächen / Bebauungsplan Nr. 31 “Hecketstall III“

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 9 „Oberes Ortszentrum“ / 2.Änderung der Fassadengestaltung

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach geänderten Entwurf der 2. Änderung „Fassadengestaltung“ des Bebauungsplanes Nr. 9 „Oberes Ortszentrum“ mit Begründung in der Fassung vom 05.05.2020 als Satzung zu beschließen.

Sachverhalt:

Der Inhaber eines Ladengeschäftes möchte, um der Ladeneinheit ein moderneres Gesicht zu geben, die Blende des Vordaches in der Martin-Ofner-Straße, anstatt in dunkelbraun, was vom Bebauungsplan vorgegeben ist, mit einer anderen Farbgebung (Grauton) streichen. Auch die Holzschalung im Giebelbereich soll mit demselben Grauton versehen werden.

Derzeit sind im Bebauungsplan folgende Gestaltungsregeln festgesetzt:

2.31.    Dachgestaltung:

Zulässig ist engobierte Pfanneneindeckung.

Der Dachüberstand am Giebel darf 0,6 m, an der Traufe 0,4 m betragen.

2.32.    Vordachgestaltung

Die festgesetzten Vordächer sind in der angegebenen Breite und in einheitlicher Gestaltung zu errichten. Die Blenden sind dunkelbraun, die _Vordachuntersichten mit Holzschalung auszuführen.

2.33.    Fassadengestaltung

Zulässig sind helle Putzfassaden.

Benachbarte Gebäude sind in der Farbgebung einander anzupassen.

Für die gewünschte Fassadenänderung ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Diese wurde vom Geschäftsinhaber angeregt.

In seiner Dezember-Sitzung 2019 hat der Gemeinderat die vorgeschlagene Änderung begrüßt und den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen diesbezüglichen Entwurf zu fertigen.

Der vom Gemeindebauamt gefertigte Entwurf sieht die Streichung der Ziffern 2.32 und 2.33 des Bebauungsplanes vor.

Mit der Streichung der genannten Festsetzungen wird von der durchgängig dunkelbraun festgesetzten Farbgebung der Vordächer und von der auf benachbarte Gebäude abgestimmten Vorgabe der festgesetzten hellen Putzfassaden Abstand genommen. Die Fassadengestaltung wird damit freigegeben.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung samt Begründung wurde vom Gemeinderat in seiner März-Sitzung 2020 einstimmig gebilligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB hat in der Zeit vom 26.03.2020 bis einschließlich 27.04.2020 stattgefunden. Die Auslegung wurde am 19.03.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgegeben. Zeitgleich wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Email vom 26.03.2020 gemäß § 4 Absatz 2 BauGB unter Angabe von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung und der Internetadresse, unter der der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen im Internet eingesehen werden können, die Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Bebauungsplanes bis 27.04.2020 Stellung zu nehmen.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Bau- und Umweltausschusses entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

TOP 5

Bebauungsplan Nr. 19 „Hirten - südlich der Eschenstraße“ / 2. Änderung „Schreinerbauerstraße“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für die 2.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 südlich der Eschenstraße, Schreinerbauerstr. zu fassen, die Entwurfsplanung in die Wege zu leiten/den vorliegenden Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Vertreter der Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers bzw. Übernahme der Planungskosten abzuschließen.

Sachverhalt:

Die im Bebauungsplan vorgesehenen Grundstücksgrenzen entsprechen nicht den tatsächlichen Grundstücksabmessungen. Die Eigentümer der Grundstücke beantragen deshalb, die Baufelder des Bebauungsplanes den bestehenden Grundstücksflächen und Grundstücksgrenzen anpassen. Deshalb sollen folgende Bauparzellen geändert werden:

  • Nr. 1 und 3 - Flur-Nr. 509/4 mit 446 m² und Flur-Nr. 509/17 mit 494 m² sowie Nummern 2 und 4 Flur-Nr. 511/32 der Gemarkung Gufflham mit 1.015 m²: Änderung des Baufensters unter Berücksichtigung der neuen Grundstücksgrenzen in der Weise, dass auch ein Mehrfamilienhaus mit maximal 4 Wohneinheiten errichtet werden kann.
  • Nr. 5: Flur-Nr. 509/15 mit 277 m² und 511/50T der Gemarkung Gufflham mit 454,50 m²: Anpassung der Baufenster an die bestehenden Grundstücksgrenzen sowie die vorgesehene Grundstücksgrenze, die auf dem Grundstück Flur-Nr. 511/50T noch zu ziehen ist.
  • Nr. 6 - Flur-Nrn. 511/63 mit 160 m² und 511/52 der Gemarkung Gufflham mit 521 m² (gesamt 681 m²): Verkleinerung des Baufensters im Westen dergestalt, dass zum westlichen Grundstück ein Mindestabstand von 3 m verbleibt.
  • Nr. 7 - Flur-Nr. 511/50T der Gemarkung Gufflham mit ca. 786,5 m²: Anpassung des Baufensters dergestalt, dass
  • bei einer Längsbebauung entlang der Schreinerbauerstraße zu den Nachbarparzellen 5 und 12 für das Hauptgebäude ein Mindestabstand von 6 m verbleibt (Baufenster 14m x 12m) und
  • alternativ hierzu eine Bebauung mit der Giebelseite (Ausrichtung des Giebels in Nord-Süd-Richtung ermöglicht wird (Baufenster 12m x 18m)
  • das Garagenbaufenster so verschoben wird, dass zur östlichen Grundstücksgrenze ein Mindestabstand von 1 m verbleibt
  • Nr. 14 - Flur-Nr. 511/57 der Gemarkung Gufflham mit 943 m²: Verschiebung des Baufensters nach Süden entlang der tatsächlichen Grundstücksgrenze sowie Möglichkeit zur Errichtung einer Garage entlang der westlichen Grundstücksgrenze
  • Nr. 16 - Flur-Nr. 511/56 der Gemarkung Gufflham mit 954 m²: Anpassung der Randeingrünung an die Grundstücksgrenze

Außerdem sollen auf den Parzellen 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 14 (an der Nordgrenze) die Flächen für Garagen so festgelegt werden, dass diese mit einer Länge bis zu 9 m errichtet werden können. Die übrigen Garagenflächen werden auf eine Länge von 6 m ausgelegt. Die Breite der Garagen soll, wo dies grundstücksbezogen möglich ist,  auf eine Breite von 6 bis 8 m festgelegt werden. Die Baugrundstücke umfassen insgesamt eine Fläche von etwa 8.270 m² - davon können rund 2.500 m² mit Wohngebäuden (GRZ1) bebaut werden. Insgesamt umfasst das Änderungsgebiet etwa 9.370 m² (inklusiv rund 1.100 m² Verkehrsflächen).

Die vorgetragenen Gründe sind plausibel. Die Bauwünsche kommen dem in der Gemeinde bestehenden Bedarf an Wohnraum entgegen. Die Bebauungsplanänderung kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden, weil durch die Änderung oder Ergänzung des Bauleitplans

  • die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
  • keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet wird,
  • keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen und
  • keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Da die Eigentümer die Grundstücksabgrenzungen selbst vorgenommen haben und primär die Eigentümer Antragsteller von der Bebauungsplanänderung profitieren, wird vorgeschlagen, mit diesen einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers bzw. Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Der ehemalige Grundstückseigentümer hat sich als Vertreter der Eigentümer bereiterklärt, die Planungskosten zu übernehmen. Mit diesem wurde bereits vereinbart, dass ein externes Architekturbüro mit der Planung beauftragt werden soll. Dieses Architekturbüro hat im Auftrag des Eigentümers einen Entwurf der Bebauungsplanänderung gefertigt, der die obigen Änderungen berücksichtigt. Die Änderungen entsprechen den Ergebnissen der Vorgespräche. Die Billigung des Entwurfes wird befürwortet.

TOP 6

Bekanntgaben

Vom Straßenbauamt Traunstein kommen die Mitteilungen, dass

  • die Sanierung der Staatsstraße ST 2356 zwischen Magerl und Unterberg noch für heuer geplant ist,
  • die B20 im Bereich zwischen Pirach und dem Kreisverkehr Gewerbepark Lindach wegen Sanierungsarbeiten ab August gesperrt wird,
  • dass der Bahnübergang in Pirach wird ab Oktober für ca. 4 Wochen wegen Sanierungsarbeiten gesperrt sein wird.

Wegen der großen Trockenheit in den letzten Jahren sind im Gemeindebereich Burgkirchen viele Straßenbäume vertrocknet, daher hat die Gemeinde insgesamt 34 neue Straßenbäume gepflanzt.

TOP 7

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Es wurde angefragt, ob die Grundwasservliesrichtungsuntersuchungen für unsere Wasserversorgung schon abgeschlossen sind. Bürgermeister Kirchenbauer erklärt, dass die Bohrungen nicht abgeschlossen werden können, da im Trinkwasser-schutzgebiet Raitenhaslach erst gebohrt werden darf, wenn unsere neue Filteranlage in Betrieb genommen wurde, da durch die Bohrungen Wasserverunreinigungen auftreten können.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.