Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14.07.2020.

Die Juli-Sitzung 2020 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.     Nutzungsänderung von Lagerflächen in 4 Wohneinheiten
    • 2.2.     SV Hirten: Einbau eines Kioskes in das bestehendes Sportheim, Umbauten am Bestand, Erweiterung um eine Lagergarage
    • 2.3.     Nutzungsänderung eines Bäckereiladens in einen Imbiss
    • 2.4.     Errichtung einer LKW- und PKW-Prüfhalle
    • 2.5.     Errichtung einer Dachterrasse auf einer bestehenden Garage
    • 2.6.     Nutzungsänderung von Verkaufsräumen in einen Pizza-Heimservice
    • 2.7.     Errichtung eines 1-Familienhauses
    • 2.8.     Antrag auf Vorbescheid: Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit Ausbau zum 2-Familienhaus
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Bebauungsplan Nr. 19 „Hirten - südlich der Eschenstraße“ / 2. Änderung „Schreinerbauerstraße“ (Top 4)
  • Widmungen von Straßen: Einziehung eines Teilbereiches der Gemeindeverbindungsstraße GV-102 „Straße nach Grund“ (Top 5)
  • Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“ / 10. Änderung „Ecke Altgendorfer Straße / Pfefferweg“ (Top 6)
  • Bekanntgaben (Top 7)
  • Anfragen (Top 8)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Nutzungsänderung von Lagerflächen in 4 Wohneinheiten / Bebauungsplan Nr. 25/1 „Ortsmitte westlich der St. 2107“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung von Lagerflächen in vier Wohneinheiten (Max-Planck-Platz) unter Befreiung von der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.2.      SV Hirten: Einbau eines Kioskes in das bestehendes Sportheim, Umbauten am Bestand, Erweiterung um eine Lagergarage / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag des SV Hirten auf

  • Einbau eines Kiosks in das bestehende Sportheim,
  • Errichtung einer Einhausung für die bestehende überdachte Zuschauerterrasse des Sportheimes,
  • Errichtung einer Zuschauerterrasse vor der überdachten Zuschauerterrasse des Sportheimes,
  • Anbau einer Sauna mit Ruheraum an die Nordseite des Sportheimes,
  • Errichtung einer Außentreppe an der Westseite des Sportheimes und
  • Nutzungsänderung des Aufenthaltsraumes im Obergeschoss des Sportheimes sowie den
  • Anbau einer Lagergarage südwestlich des Sportheimes

auf dem Sportplatzgelände zu erteilen.

2.3.      Nutzungsänderung eines Bäckereiladens in einen Imbiss / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen auf Nutzungsänderung des Bäckereiverkaufsladens in der Kanalstraße in eine Imbisswirtschaft zu erteilen.

2.4.      Errichtung einer LKW- und PKW-Prüfhalle / / Bebauungsplan Nr. 21 „Pirach“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer LKW- und PKW-Prüfhalle in der Hauptstraße in Pirach unter Gewährung von Befreiungen

  • von der festgesetzten Baugrenze,
  • der Bebauungsplangrenze,
  • der Verschiebung der Randeingrünung,
  • der festgesetzten Vollgeschosszahl und
  • der Dachneigung

zu erteilen.

2.5.      Errichtung einer Dachterrasse auf einer bestehenden Garage / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen auf Errichtung einer Dachterrasse auf der bestehenden Garage in der Pfaffinger Straße zu erteilen.

2.6.      Nutzungsänderung von Verkaufsräumen in einen Pizza-Heimservice / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen auf Nutzungsänderung von Verkaufsräumen zu Pizza-Heimservice am Max-Planck-Platz zu erteilen.

2.7.      Errichtung eines 1-Familienhauses / Innenbereich (unbeplant)

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines 1-Familienhauses in der Weberau das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.8.      Antrag auf Vorbescheid: Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit Ausbau zum 2-Familienhaus / Innenbereich (unbeplant)

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Vorbescheid auf Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses mit Ausbau zum 2-Familienhaus in der Weberau das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem drei Bauvorhaben alle Festsetzungen der entsprechenden Bebauungspläne eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese Bauvorhaben jeweilige Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Errichtung einer Terrassenüberdachung / Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse - beim Altenheim“
  • Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (4 Wohneinheiten) mit Garagen / Bebauungsplan Nr. 10 “Holzen I“ - 13. Änderung „Roßfeld- und Jennerstraße“
  • Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (4 Wohneinheiten) mit Garagen / Bebauungsplan Nr. 10 “Holzen I“ - 13. Änderung „Roßfeld- und Jennerstraße“

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 19 „Hirten - südlich der Eschenstraße“ / 2. Änderung „Schreinerbauerstraße“ 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „südlich der Eschenstraße“ / „Schreinerbauerstraße“, mit Begründung in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach geänderten Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 14.07.2020 zu billigen.

Sachverhalt:

Die im Bebauungsplan vorgesehenen Grundstücksgrenzen entsprechen nicht den tatsächlichen Grundstücksabmessungen. Die Eigentümer der Grundstücke beantragen deshalb, die Baufelder des Bebauungsplanes den bestehenden Grundstücksflächen und Grundstücksgrenzen anpassen. Deshalb sollen folgende Bauparzellen geändert werden:

  • Nr. 1 und 3 - Flur-Nr. 509/4 mit 446 m² und Flur-Nr. 509/17 mit 494 m² sowie Nummern 2 und 4 Flur-Nr. 511/32 der Gemarkung Gufflham mit 1.015 m²: Änderung des Baufensters unter Berücksichtigung der neuen Grundstücksgrenzen in der Weise, dass auch ein Mehrfamilienhaus mit maximal 4 Wohneinheiten errichtet werden kann.
  • Nr. 5: Flur-Nr. 509/15 mit 277 m² und 511/50T der Gemarkung Gufflham mit 454,50 m²: Anpassung der Baufenster an die bestehenden Grundstücksgrenzen sowie die vorgesehene Grundstücksgrenze, die auf dem Grundstück Flur-Nr. 511/50T noch zu ziehen ist.
  • Nr. 6 - Flur-Nrn. 511/63 mit 160 m² und 511/52 der Gemarkung Gufflham mit 521 m² (gesamt 681 m²): Verkleinerung des Baufensters im Westen dergestalt, dass zum westlichen Grundstück ein Mindestabstand von 3 m verbleibt.
  • Nr. 7 - Flur-Nr. 511/50T der Gemarkung Gufflham mit ca. 786,5 m²: Anpassung des Baufensters dergestalt, dass
  • bei einer Längsbebauung entlang der Schreinerbauerstraße zu den Nachbarparzellen 5 und 12 für das Hauptgebäude ein Mindestabstand von 6 m verbleibt (Baufenster 14m x 12m) und
  • alternativ hierzu eine Bebauung mit der Giebelseite (Ausrichtung des Giebels in Nord-Süd-Richtung ermöglicht wird (Baufenster 12m x 18m)
  • das Garagenbaufenster so verschoben wird, dass zur östlichen Grundstücksgrenze ein Mindestabstand von 1 m verbleibt
  • Nr. 14 - Flur-Nr. 511/57 der Gemarkung Gufflham mit 943 m²: Verschiebung des Baufensters nach Süden entlang der tatsächlichen Grundstücksgrenze sowie Möglichkeit zur Errichtung einer Garage entlang der westlichen Grundstücksgrenze
  • Nr. 16 - Flur-Nr. 511/56 der Gemarkung Gufflham mit 954 m²: Anpassung der Randeingrünung an die Grundstücksgrenze

Außerdem sollen auf den Parzellen 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 14 (an der Nordgrenze) die Flächen für Garagen so festgelegt werden, dass diese mit einer Länge bis zu 9 m errichtet werden können. Die übrigen Garagenflächen werden auf eine Länge von 6 m ausgelegt. Die Breite der Garagen soll, wo dies grundstücksbezogen möglich ist,  auf eine Breite von 6 bis 8 m festgelegt werden. Die Baugrundstücke umfassen insgesamt eine Fläche von etwa 8.270 m² - davon können rund 2.500 m² mit Wohngebäuden (GRZ1) bebaut werden. Insgesamt umfasst das Änderungsgebiet etwa 9.370 m² (inklusiv rund 1.100 m² Verkehrsflächen).

Die vorgetragenen Gründe sind plausibel. Die Bauwünsche kommen dem in der Gemeinde bestehenden Bedarf an Wohnraum entgegen. Die Bebauungsplanänderung kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden, weil durch die Änderung oder Ergänzung des Bauleitplans

  • die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,
  • keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet wird,
  • keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen und
  • keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Da die Eigentümer die Grundstücksabgrenzungen selbst vorgenommen haben und primär die Eigentümer Antragsteller von der Bebauungsplanänderung profitieren, wurde auf Beschluss des Gemeinderates mit einem Vertreter der Eigentümer ein städtebaulicher Vertrag zur Beauftragung eines Planers bzw. Übernahme der Planungskosten abgeschlossen.

In dem vom externen Architekturbüro gefertigten Entwurf der Bebauungsplanänderung wurden die obigen Änderungen berücksichtigt. Außerdem wurden Festsetzungen zur Ausrichtung der Gebäude (Firstrichtung), der Höhe der Gebäude (Festsetzung einer maximalen Wand- und Firsthöhe) und der Zahl der maximal für die Bauparzellen zulässigen Wohneinheiten (maximal 2 Wohneinheiten bei Einzelhäusern und Doppelhäusern (je Doppelhaushälfte 1 Wohneinheit) und maximal 4 Wohneinheiten bei Mehrfamilienhäusern) eingefügt. Neu modifiziert wurden die Festsetzungen zur Dachgestaltung (bei Garagen und Nebengebäuden werden auch Pult- und Flachdächer zugelassen) und der Einfriedungen (maximale Höhe 1,20 m anstatt 1 m).

Die Änderungsplanung wurde auf Basis der Koordinationsgespräche mit den Eigentümern und den von der Änderungsplanung betroffenen Eigentümern der Nachbargrundstücke erarbeitet.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB hat in der Zeit vom 29.05. bis 30.06.2020 stattgefunden. Die Auslegung wurde am 22.05.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgemacht.

Zeitgleich wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Email vom 29.05.2020 gemäß § 4 Absatz 2 BauGB unter Angabe von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung und der Internetadresse, unter der der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen im Internet eingesehen werden können, die Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Bebauungsplanes bis 30.06.2020 Stellung zu nehmen.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Bau- und Umweltausschusses entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

TOP 5

Widmungen von Straßen: Einziehung eines Teilbereiches der Gemeindeverbindungsstraße GV-102 „Straße nach Grund“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das im Bereich der Flurnummer 723/3 der Gemarkung Raiten­haslach verlaufende Teilstück der Gemeindeverbindungsstraße GV-102 „Straße nach Grund“ einzuzie­hen.

Sachverhalt:

Die Gemeindeverbindungsstraße nach Grund (GV-102) dient im Bereich der Flurnummer 723/3 (Gemarkung Raitenhaslach) nur noch als Zufahrt zum Anwesen Grund 1. Damit hat sie in diesem Teilbereich die Bedeu­tung einer Gemeindeverbindungsstraße verloren. Es wird deshalb vorgeschlagen, den auf der Flurnummer 723/3 (Gemarkung Raitenhaslach) liegenden Teilbereich der Straße einzuziehen.

Das 50 m lange Straßenstück von der St2107 bis zum Anwesen Grund 2 bleibt als Gemeindeverbindungsstraße erhalten.

Der Eigentümer des Anwesens Grund 1 wurde über den Sachverhalt informiert. Er ist mit der Einziehung der Straße einverstanden und möchte das Straßenteilstück erwerben.

TOP 6

Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“ / 10. Änderung „Ecke Altgendorfer Straße / Pfefferweg“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die Aufstellung der 10. Änderung „Ecke Altgendorfer Straße / Pfefferweg“ des Bebauungsplanes Nr. 38 „Grasset“ zu beschließen und die Verwaltung mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme etwaiger Planungskosten durch den Antragsteller zu beauftragen.

Sachverhalt:

Auf Antrag eines Grundstückseigentümers soll der geltende Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“ im Bereich seines Grundstücks im Pfefferweg geändert werden. Hintergrund des Änderungsbegehrens ist die Absicht ein Doppelhaus zu errichten. Nach derzeitiger Rechtslage ist nur ein Einzelhaus mit einer eventuellen Einliegerwohnung mit Ausrichtung zum Pfefferweg zulässig.

Obgleich es generell keinen Anspruch auf die Durchführung einer Bauleitplanung gibt (ist ausschließlich in der Planungshoheit der Gemeinde) ist die Gemeinde dennoch angehalten Bauleitpläne aufzustellen und/oder zu ändern sobald und soweit es städtebaulich geboten ist.

Bei der Betrachtung des bebauungsplanerischen Gesamtgefüges wird deutlich, dass der Straßenzug der Altgendorfer Straße den Schwerpunkt für Doppelhäuser bildet, während der Pfefferweg durch Einzelhäuser bebaut werden soll bzw. bereits teilweise bebaut ist. Indes war der südliche Bereich der Altgendorfer Straße ursprünglich ebenfalls für die Bebauung durch Einzelhäuser vorgesehen, ehe es durch die 2. und die 4. Änderungen den „Doppelhauscharakter“ bekam.

Das zur Änderung in Rede stehende Grundstück grenzt sowohl zur Altgendorfer Straße als auch zum Pfefferweg, wird jedoch - wie anfangs erwähnt - städtebaulich dem letztgenannten Straßenzug zugeordnet. Eine Neuausrichtung in Richtung Altgendorfer Straße, verbunden mit der Zulassung eines Doppelhauses wäre städtebaulich vertretbar und sinnig, zumal die Kreuzung Altgendorfer Straße / Kirschbaumweg / Pfefferweg künftig den Abschluss der Haupterschließungsstraße (Altgendorfer Straße) mit einer durchgehend homogenen Doppelhausbebauung bilden würde.

Seine grundsätzliche Bereitschaft dazu hat der Gemeinderat bereits zweimal durch Änderungsaufstellungen (2014 und 2017) bekundet. Aufgrund nachlassenden Weiterführungsinteresses seitens der damaligen Antragsteller wurden beide Verfahren jedoch eingestellt.

Die Verfahrensvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB sind erfüllt. Bei der Komplettierung bzw. Neuausrichtung des Straßenzuges handelt es sich um eine sonstige Maßnahme der Innenentwicklung.

Angesichts des primären Interesses des Antragsstellers, sollte mit diesem zur Übernahme etwaiger Planungskosten und/oder Beauftragung eines versierten Stadtplaners ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.

TOP 7

Bekanntgaben

7.1.     Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Emmerting 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Nord“ - Nähe Hauptstraße/Haydnweg im Bereich der Flurnummer 375/13 / Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Emmerting hat in seiner Sitzung am 26.05.2020 die vorliegende Entwurfsplanung für die Änderung des obigen Bebauungsplanes mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die Gemeinde Burgkirchen hat als Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 03.06.2020 die Gelegenheit erhalten, zur Entwurfsplanung Stellung zu nehmen.

Mit der Änderungsplanung soll das Bestandsgebäude auf dem Grundstück Flurnummer 375/13 am Haydnweg 17 abgebrochen und das Grundstück soll  mit dem städtebaulichen Ziel der Nachverdichtung dergestalt neu überplant werden, dass die Bebauung  mit  einem  Mehrfamilienhaus  den  bestehenden  Bedarf  an  Wohnungen Rechnung tragen kann.

Belange der Gemeinde Burgkirchen sind von der Änderungsplanung nicht betroffen. Die Gemeinde Burgkirchen hat deshalb mit Schreiben vom 22.06.2020 mitgeteilt, dass zur beabsichtigten Bebauungsplanänderung keine Einwände, Hinweise oder sonstigen Äußerungen vorgebracht werden.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

7.2.     Sendemast in Wechselberg

Der Sendemast in Wechselberg ist bereits errichtet, ist aber noch nicht in Betrieb.

7.3.     Vollsperrung der B 20 (neu)

Das Straßenbauamt Traunstein teilt mit, dass die B20 (neu) im Bereich zwischen Pirach und dem Kreisverkehr Gewerbepark Lindach wegen Sanierungsarbeiten in der Zeit vom 27.07. bis 04.09.2020 vollständig für den Verkehr gesperrt ist.

TOP 8

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt (Top)!

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.