Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.06.2020.

Die Juni-Sitzung 2020 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.      Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und Garagen
    • 2.2.      Errichtung eines Gartenhauses mit Anbau
    • 2.3.      Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses 
    • 2.4.      Errichtung einer Einfriedung 
    • 2.5.      Errichtung von Lagerräumen sowie eines Besprechungs- und Büroraumes
    • 2.6.      Errichtung einer Telekommunikationsstation an der Kreisstraße AÖ 25
    • 2.7.      Nutzungsänderung eines Rinderstalles in eine Lager- und Maschinenhalle bzw. Garagen
    • 2.8.      Errichtung eines Gartenhäuschens mit Anbau
    • 2.9.      Tekturantrag: Nutzungsänderung der Gewerbehalle mit Betriebsleiterwohnung und der Geräte- und Maschinenhalle in einen Kfz-Gebrauchtwagen-, Reifen- und Felgenhandel
    • 2.10.    Änderung der Fassadenwerbeanlagen
    • 2.11.   Aufstockung der Garage zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit und zur energetischen Dachsanierung der bestehenden Doppelhaushälfte
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Bebauungsplan Nr. 10 Holzen I“ - 13. Änderung „Bereich Roßfeld- und Jennerstraße“ (Top 4)
  • Bebauungsplan Nr. 5 „Gendorf West, am Kastanienweg“,  5. Änderung „Ecke Eibenweg - Forststraße“ (Top 5)
  • Außenbereichssatzung Wechselberg (Top 6)
  • Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“ (Top 7)
  • Flächennutzungsplan: 27. Änderung - Gewerbegebiet am Bahnhof (Top 8)
  • Bebauungsplan Nr. 61:  Gewerbegebiet am Bahnhof (Top 9)
  • Bebauungsplan Nr. 60:  Obere Terrasse III - beim Kindergarten St. Martin (Top 10)
  • Erhebung der Erschließungsbeiträge: Predigtstuhlweg/Baugebiet Wimpasing I - Feststellung der erstmaligen endgültigen Herstellung (Top 11)
  • Bekanntgaben (Top 12)
  • Anfragen (Top 13)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1. Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und Garagen / Bebauungsplan Nr. 18 „Hirten Flurstück - Nr. 44“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), dem Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und Garagen Am Anger unter Befreiung von der Anzahl der Geschosszahl das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.2. Errichtung eines Gartenhauses mit Anbau / Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse -beim Altenheim“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Zulassung der Bebauung außerhalb der Baugrenze für die Errichtung eines Gartenhauses mit Anbau in der Oberfeldstraße stattzugeben.

2.3. Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses im Peterhof das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.  

2.4. Errichtung einer Einfriedung / Bebauungsplan Nr. 15 „Holzen IV“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 2 Gegenstimmen), dem Antrag der zuständigen Hausverwaltung auf Erteilung einer isolierten Befreiung für die Errichtung eines 80 Zentimeter hohen Stabgitterzaunes in der Schneibsteinstraße stattzugeben.

2.5. Errichtung von Lagerräumen sowie eines Besprechungs- und Büroraumes / Bebauungsplan Nr. 39 „Stahl- und Metallbaubetrieb Bergham“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen zum Tektur-Antrag auf Errichtung von Lagerräumen sowie eines Besprechungs- und Büroraumes in Bergham zu erteilen.

2.6. Errichtung einer Telekommunikationsstation an der Kreisstraße AÖ 25 / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag einer Elektrizitäts-Genossenschaft für die Errichtung einer Telekommunikationsstation auf dem Gemeindegrundstück an der Kreisstraße AÖ 25 nähe Bachstadt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.7. Nutzungsänderung eines Rinderstalles in eine Lager- und Maschinenhalle bzw. Garagen / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung eines Rinderstalles in eine Lager- und Maschinenhalle bzw. Garagen in Höresham das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.8. Errichtung eines Gartenhäuschens mit Anbau / Nr. 26 „Obere Terrasse - beim Altenheim“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Zulassung der Bebauung außerhalb der Baugrenze für die Errichtung eines Gartenhäuschens in der Oberfeldstraße stattzugeben. 

2.9. Tekturantrag: Nutzungsänderung der Gewerbehalle mit Betriebsleiterwohnung und der  Geräte- und Maschinenhalle in einen Kfz-Gebrauchtwagen-, Reifen- und Felgenhandel / Bebauungsplan Nr. 31 „Hecketstall III“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimmen), das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag auf Nutzungsänderung der Gewerbehalle mit Betriebsleiterwohnung und der  Geräte- und Maschinenhalle im Seilerring in einen Kfz-Gebrauchtwagen-, Reifen- und Felgenhandel zu erteilen. 

2.10. Änderung der Fassadenwerbeanlagen / Nr. 9 „Oberes Ortszentrum zwischen Rupertusstraße und Alzkanal“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für die Änderung der Fassadenwerbeanlagen in der Martin-Ofner-Straße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

2.11. Aufstockung der Garage zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit und zur energetischen Dachsanierung der bestehenden Doppelhaushälfte / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für die Aufstockung der Garage zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit und zur energetischen Dachsanierung der bestehenden Doppelhaushälfte im Ebner-Eschenbach-Weg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Keine Bekanntgaben unter diesem TOP!

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 10 Holzen I“ - 13. Änderung „Bereich Roßfeld- und Jennerstraße“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach geänderten Entwurf der 13. Änderung „Bereich Roßfeld- und Jennerstraße“ des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I“ mit Begründung in der Fassung vom 16.06.2020 als Satzung zu beschließen.

Sachverhalt:

Eine Baufirma möchte in der Roßfeldstraße und in der Jennerstraße einige Mehrfamilienhäuser errichten. Dort sind derzeit nur Gebäude mit höchstens 2 Wohneinheiten zulässig. Deshalb wurde mit Schreiben vom 13.11.2019 die Änderung des Bebauungsplanes beantragt.

Die vorgetragenen Bauwünsche kommen dem in der Gemeinde bestehenden Bedarf an Wohnraum entgegen. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Dezember-Sitzung 2019 den Aufstellungsbeschluss für die beantragte 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I - An der Roßfeld- und Jennerstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB bzw. § 13 b BauGB gefasst. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Entwurfsfertigung in die Wege zu leiten.

Da primär der Antragsteller von der Bebauungsplanänderung profitiert, wurde die Verwaltung beauftragt, mit diesem einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers bzw. Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Dies wurde mittlerweile vollzogen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.12.219 öffentlich per Aushang an den Amtstafeln und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht.

In der Folge wurde vom Antragsteller in Abstimmung mit der Gemeinde ein externes Architekturbüro mit der Fertigung des Entwurfes beauftragt. Dieser wurde nun vorgelegt. Der Entwurf sieht folgende Festsetzungen vor:

  • Zulassung von Mehrfamilienhäusern mit 4 Wohneinheiten.
  • Vergrößerung/Anpassung der Baufelder für die Möglichkeit, Mehrfamilienhäuser zu errichten.
  • Zulassung von Quergiebeln (aktuell sind Dacheinschnitte nicht zugelassen).
  • Herausnahme des Mindestmaßes und Anhebung des Höchstmaßes der maximalen Wandhöhe von bisher 6,10 m auf nun 6,70 m über dem Straßenniveau: Auf Grund der heute üblichen Warmdächer ist durch die Aufdachdämmung eine größere Wandhöhe erforderlich. Eine Wandhöhe von 6,70 m erlaubt eine Decke über dem OG und einen darüber liegenden Ringanker bzw. Dachpfette an der Traufe über der Decke des OG. Um bei voller Ausnutzung der Wandhöhe zu hohe Dachaufbauten zu begrenzen wird eine maximale Firsthöhe von 9,60 m festgesetzt - das entspräche einer Dachneigung von 30°.
  • Zulassung von Dachneigungen bis zu 35° (bisher 22° bis 30°).
  • Herausnahme der bisher im Bebauungsplan vorgesehenen privaten Fußwege von der Jennerstraße zur Kehlsteinstraße und von der Jennerstraße zur Roßfeldstraße.
  • Verschiebung einer Parzelle in der Roßfeldstraße nach Osten (damit wird die gewünschte Nachverdichtung mit einem Mehrfamilienhaus auf dem Baugrundstück erreicht).

Der von einem externen Architekturbüro in Absprache mit dem gemeindlichen Bauamt ausgearbeitete Entwurf der Bebauungsplanänderung samt Begründung wurde vom Gemeinderat in seiner Februar-Sitzung 2020 einstimmig gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB hat in der Zeit vom 20.02.2020 bis 20.03.2020 stattgefunden. Die Auslegung wurde am 13.02.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgemacht. Zeitgleich wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Email vom 20.02.2020 gemäß § 4 Absatz 2 BauGB unter Angabe von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung und der Internetadresse, unter der der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen im Internet eingesehen werden können, die Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Bebauungsplanes bis 20.03.2020 Stellung zu nehmen.

In der Sitzung am 09.04.2020 hat der Ferienausschuss die Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen gefasst und den hiernach gefertigten Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung gebilligt. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit hat unter angemessener Verkürzung der Auslegungszeit in der Zeit vom 21.04.2020 bis einschließlich 05.05.2020 stattgefunden. Die erneute Auslegung wurde am 14.04.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgegeben. Während der Auslegungszeit wurde der geänderte Entwurf samt Begründung zeitgleich auf der gemeindlichen Internetseite veröffentlicht. Den von der geänderten Planung betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, zum geänderten Entwurf bis 05.05.2020 Stellung zu nehmen. Diese Frist wurde auf Ersuchen des Landratsamtes - als Grund wurde die besondere Arbeitssituation der Corona-krise genannt - bis 25.05.2020 verlängert.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Bau- und Umweltausschusses entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

TOP 5

Bebauungsplan Nr. 5 „Gendorf West, am Kastanienweg“,  5. Änderung „Ecke Eibenweg - Forststraße“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (mit 2 Gegenstimmen), die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach geänderten Entwurf der 5. Änderung „Ecke Eibenweg-Forststraße“ des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gendorf West, am Kastanienweg“ mit Begründung in der Fassung vom 09.06.2020 zu billigen und die Verwaltung unter angemessener Verkürzung der Auslegungszeit sowie Frist zur Stellungnahme mit der erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  zu beauftragen.

Sachverhalt:

Verschiedene Bauträger haben bezüglich der Bebauung eines Grundstückes in der Forststraße mit einem Mehrfamilienhaus nachgefragt. Ein Bauträger hat schriftlich eine Bebauungsplanänderung beantragt, die ein solches Mehrfamilienhaus ermöglichen soll.

Die vorgetragenen Änderungswünsche kommen dem bestehenden Bedarf an Wohnraum entgegen.

Der Gemeinderat hat in seiner Dezember-Sitzung 2019 die vorgeschlagene Änderung begrüßt und den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine diesbezügliche Entwurfsfertigung in die Wege zu leiten und mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers abzuschließen.

Der vom Gemeinderat geforderte städtebauliche Vertrag wurde abgeschlossen. In Abstimmung mit der Bauverwaltung hat der Antragsteller ein externes Architekturbüro mit der Entwurfsfertigung beauftragt.

Der vom Architekturbüro gefertigte Entwurf liegt nun zur Billigung vor. Dieser sieht eine Anpassung des Baufensters und der Festsetzungen auf den geänderten Bedarf vor. Im Einzelnen wird das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundfläche für das Hauptgebäude auf 225 m² festgesetzt. Die bisher festgesetzte Geschossflächenzahl wird neben dem Umstand der Festsetzung einer überbaubaren Fläche nunmehr auch dadurch entbehrlich, dass die Höhe des Gebäudes durch die Festsetzung der Geschossigkeit (maximal 2 Vollgeschosse) und der Dachneigung geregelt wird. Außerdem wird die Breite von Quer- und Standgiebeln - max. ? der Dachlänge - festgelegt.

Um dem Stellplatzbedarf gerecht zu werden, werden abweichend von der bisherigen Festsetzung und der Stellplatzsatzung - 1 Garage bzw. 1 Stellplatz pro Wohneinheit - jetzt 2 Stellplätze pro Wohneinheit (anstatt 1 Stellplatz) festgesetzt.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird als Maßnahme der Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Festlegung des Änderungsgebietes ist in Absprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde erfolgt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung samt Begründung wurde vom Gemeinderat in seiner März-Sitzung 2020 mehrheitlich gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 26.03.2020 bis einschließlich 27.04.2020 stattgefunden. Die Auslegung wurde am 19.03.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgegeben.

Zusätzlich fand am 28.05.2020 im Großen Saal des Bürgerzentrums im Beisein der Fraktionssprecher eine Anliegerversammlung statt, bei der die Bauleitplanung ausführlich erläutert und sämtliche Bedenken und Anregungen erörtert wurden.

Zeitgleich wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit E-Mail vom 26. März 2020 gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Angabe von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung und der Internetadresse, unter der der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen im Internet eingesehen werden können, die Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Bebauungsplanes bis 27.04.2020 Stellung zu nehmen.

TOP 6

Außenbereichssatzung Wechselberg

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die Aufstellung der Außenbereichssatzung Wechselberg zu beschließen und die Verwaltung mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme etwaiger Planungskosten durch den Antragsteller zu beauftragen.

Sachverhalt:

Auf Initiative eines Anliegers hin sollte geprüft werden, ob der Erlass einer Außenbereichssatzung beim Weiler Wechselberg in Betracht kommt. Hintergrund der Fragestellung ist der bekundete Wunsch des Anliegers, den Wohnraumbedarf der Tochter durch Errichtung eines Wohnhauses nahe des Feuerwehrhauses Dorfen zu decken.

Zwar besteht auf die Durchführung der Bauleitplanung generell kein Anspruch, andererseits trifft die Gemeinde eine derartige Verpflichtung, sobald und soweit die städtebauliche Entwicklung und Ordnung es gebieten. Anträge der Bürger bilden dabei stets einen Indikator für die postulierte Erforderlichkeit. Aus gegebenem Anlass unterzieht die Gemeinde derartige Ersuchen von Amts wegen einer städtebaurechtlichen Evaluierung.

Die historisch gewachsene Bebauung entlang der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 74 (von der B 20 zur St 2357) erstreckt sich als sogenannte Splitter- bzw. Streusiedlung im Außenbereich vom Feuerwehrhaus Dorfen bis zum Wohnhaus Wechselberg 56. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.

Mittels der Außenbereichssatzung wird kein allgemeingültiges Baurecht statuiert. Vielmehr soll es lediglich die Zulässigkeit bestimmter (hier eines Wohnzwecken dienenden Gebäudes), nicht privilegierter sonstiger Außenbereichsvorhaben im Sinne des § 35 Absatz 2 BauGB erleichtert bzw. unterstützt werden, in dem die Zulassungsvoraussetzungen modifiziert werden. Dabei können vorhandene Siedlungsansätze im Außenbereich begrenzt fortentwickelt werden.

Ziel der Außenbereichssatzung Wechselberg ist es, wie oben benannt und im Lageplan zu dieser Beschlussvorlage dargestellt, eine geordnete städtebaulich Nutzung zu erhalten und eine Wohnzwecken dienende Ergänzung, z. B. auf dem Teilgrundstück Fl.-Nr. 813/2 Gemarkung Dorfen, zu ermöglichen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass durch eine maßvolle Nutzung das Orts- und Landschaftsbild nicht übermäßig belastet wird. Mit der Satzung soll eine eindeutige planungsrechtliche Grundlage zur rechtssicheren Bewertung zukünftiger Bauvorhaben in dem Bereich geschaffen werden. Dabei wird klargestellt, dass eine Ausdehnung der Bebauung über den anvisierten Geltungsbereich hinaus nicht möglich ist. Vom Geltungsbereich der Satzung werden die Flurstücke 813, 813/1, 760/1 und 813/2 T Gemarkung Dorfen betroffen.

Nach Abschluss ihrer Prüfung kommt die Verwaltung in Übereinstimmung mit dem Landratsamt zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer Außenbereichssatzung noch erfüllt sind. Angesichts des primären Interesses des antragsstellenden Anliegers, empfiehlt sich mit diesem der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme etwaiger Planungskosten.

TOP 7

Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wimpasing III“ mit Begründung zu billigen und die weiteren Verfahrensschritte für die Bauleitplanung einzuleiten.

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 30.07.2019 hat die Gemeinde beschlossen, für das Grundstück  Fl.-Nr. 1806 den Bebauungsplan Nr.  58 „Wimpasing III“ aufzustellen und die Verwaltung beauftragt, einen Planer für die Erstellung des Bebauungsplanes zu beauftragen.

Mit der Ausweisung des neuen Baugebietes soll dem Bedarf und Wunsch der Bevölkerung nach neuen Bauparzellen nachgekommen werden. Innerörtliche andere Flächen stehen der Gemeinde nicht zur Verfügung. Das künftige Plangebiet ist im Flächennutzungsplan bis auf einen kleinen Teilbereich im Süden als künftiges Wohngebiet ausgewiesen. Aus diesem Grund muss der Flächennutzungsplan nicht geändert werden, sondern kann im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren im Wege der Berichtigung angepasst werden.

In der Folge wurde ein externes Planungsbüro mit der Entwurfsfertigung für das 2,43 ha große Plangebiet beauftragt. Dieses hat nun einen Entwurf der Bauleitplanung gefertigt, der auf dem zum überplanenden Grundstück ein Baugebiet mit 32 Einzelparzellen bzw. alternativ dazu 24 Einzelparzellen, 3 Doppelhaus- oder Mehrfamilienhausparzellen und einer Reihenhausparzelle für ein dreispänniges Wohngebäude vor.

TOP 8

Flächennutzungsplan: 27. Änderung - Gewerbegebiet am Bahnhof

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (mit 3 Gegenstimmen), den Aufstellungsbeschluss für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet am Bahnhof“ zu fassen und die Verwaltung mit der Entwurfsfertigung beauftragen.

Sachverhalt:

Die Bahn hat die bahnrechtlich als Lagerplatz bezeichnete Fläche am Bahnhof verkauft. Auf der Fläche hat der Käufer Lagercontainer aufgestellt und nachträglich eine Baugenehmigung hierzu beantragt. Im Rahmen des Bauantragsverfahren hat das Landratsamt festgestellt, dass das im Flächennutzungsplan als Fläche für die Bahn deklarierte Baugrundstück im Außenbereich ist und deshalb eine Baugenehmigung nur erteilt werden kann, wenn in diesem Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dies hat der neue Eigentümer beantragt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dies kann im Parallelverfahren erfolgen.

Bevor die Bauleitplanungen durchgeführt werden können, muss das bahnrechtlich als Grundstück für Bahnbetriebszwecke deklarierte Grundstück für bahnfremde Nutzungsmöglichkeiten freigestellt werden. Dies hat der Eigentümer beantragt.

Mit Schreiben vom 28.05.2020 hat das Eisenbahn-Bundesamt mitgeteilt, dass am 26.05.2020 der Bescheid für die bahnrechtliche Freistellung des für die als Gewerbegebiet vorgesehene Teilfläche des Grundstückes erfolgt ist. Der Bauleitplanung stehen diesbezüglich keine Hinderungsgründe mehr entgegen.

Die jetzige Aufstellung von Lagercontainern entspricht der bisherigen Nutzung als Lagerplatz. Diese Nutzung soll neben anderer gewerblichen Nutzungen auch im künftigen Gewerbegebiet möglich sein. Zum Antrag auf die für die Nutzung als Gewerbeflächen notwendige Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren hat der Eigentümer Vorentwürfe für die beantragen Bauleitplanungen vorgelegt. Diese werden im Rahmen der Sitzung vorgestellt.

Die Bauleitplanung ist notwendig, weil innerhalb der für die Bebauung vorgesehenen und noch nicht bebauten innerörtlichen Bereiche, Gewerbegrundstücke nicht vorhanden sind bzw. nicht zur Verfügung stehen.

Der Eigentümer hat sich bereits im Vorfeld der Planungen vertraglich dazu verpflichtet, die Kosten der Bauleitplanungen zu übernehmen.

TOP 9

Bebauungsplan Nr. 61:  Gewerbegebiet am Bahnhof 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (mit 4 Gegenstimmen), den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 61, „Gewerbegebiet am Bahnhof“ zu fassen und die Verwaltung mit der Entwurfsfertigung beauftragen.

Sachverhalt:

Die Bahn hat die bahnrechtlich als Lagerplatz bezeichnete Fläche am Bahnhof verkauft. Auf der Fläche hat der Käufer Lagercontainer aufgestellt und nachträglich eine Baugenehmigung hierzu beantragt. Im Rahmen des Bauantragsverfahren hat das Landratsamt festgestellt, dass das im Flächennutzungsplan als Fläche für die Bahn deklarierte Baugrundstück im Außenbereich ist und deshalb eine Baugenehmigung nur erteilt werden kann, wenn in diesem Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dies hat der neue Eigentümer beantragt.

Bevor die Bauleitplanungen geändert werden können, muss das bahnrechtlich als Grundstück für Bahnbetriebszwecke deklarierte Grundstück für bahnfremde Nutzungsmöglichkeiten freigestellt werden. Dies hat der Eigentümer beantragt.

Mit Schreiben vom 28.05.2020 hat das Eisenbahn-Bundesamt mitgeteilt, dass am 26.05.2020 der Bescheid für die bahnrechtliche Freistellung des für die als Gewerbegebiet vorgesehene Teilfläche des Grundstückes erfolgt ist. Der Bauleitplanung stehen diesbezüglich keine Hinderungsgründe mehr entgegen.

Die jetzige Aufstellung von Lagercontainern entspricht der bisherigen Nutzung als Lagerplatz. Diese Nutzung soll neben anderer gewerblichen Nutzungen auch im künftigen Gewerbegebiet möglich sein. Zum Antrag auf die für die Nutzung als Gewerbeflächen notwendige Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren hat der Eigentümer Vorentwürfe für die beantragen Bauleitplanungen vorgelegt. Diese werden im Rahmen der Sitzung vorgestellt.

Die Bauleitplanung ist notwendig, weil innerhalb der für die Bebauung vorgesehenen und noch nicht bebauten innerörtlichen Bereiche, Gewerbegrundstücke nicht vorhanden sind bzw. nicht zur Verfügung stehen.

Der Eigentümer hat sich bereits im Vorfeld der Planungen vertraglich dazu verpflichtet, die Kosten der Bauleitplanungen zu übernehmen.

TOP 10

Bebauungsplan Nr. 60:  Obere Terrasse III - beim Kindergarten St. Martin

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 60 - „Obere Terrasse III - beim Kindergarten St. Martin“ zu fassen und die Verwaltung mit der Entwurfsfertigung beauftragen.

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat bei Pfaffing ein Grundstück für den Bau eines dringend benötigten Kindergartens erworben. Für die Umsetzung des Kindergartenneubauprojektes wurde am 11.02.2020 in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. In der Folge des Beschlusses wurde ein externes Planungsbüro mit der Entwurfsfertigung des beauftragt. Dieser wird derzeit erarbeitet.

Nachdem jetzt eine Stellungnahme der TenneT vorgelegt wurde, in der die TenneT dem Bau des Kindergartens zustimmt, soll nun auch das Bebauungsplanverfahren angestoßen werden.

Die Bauleitplanung ist notwendig, weil innerhalb der für die Bebauung vorgesehenen und noch nicht bebauten innerörtlichen Bereiche, Grundstücke in der für die Errichtung eines Kindergartens notwendigen Größe nicht vorhanden sind und schon jetzt abzusehen ist, dass die noch für eine Wohnbebauung zur Verfügung stehenden Baugrundstücke dem vorherrschenden Bedarf an Baugrundstücken nicht genügen werden.

TOP 11

Erhebung der Erschließungsbeiträge: Predigtstuhlweg/Baugebiet Wimpasing I - Feststellung der erstmaligen endgültigen Herstellung

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss stellt einstimmig fest, dass die Erschließungsanlage Predigtstuhlweg (Baugebiet Wimpasing I) erstmals endgültig hergestellt wurde. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erschließungsbeiträge satzungsgemäß zu erheben.

Sachverhalt:

Das Baugebiet „Wimpasing I“ wird in Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan durch zwei Erschließungsanlagen erschlossen. Der nördliche Bereich durch den Kienbergring und die Wallbergstraße, der südliche Bereich durch den Predigtstuhlweg. Baubeginn der letztgenannten Erschließungsanlage war 2009.

Die Widmung des im Baugebiet Wimpasing I gelegenen Predigtstuhlweges erfolgte mit Eintragungsverfügung vom 01.02.2009.

Im vergangenen Jahr wurde der Predigtstuhlweg (Baugebiet Wimpasing I) technisch fertiggestellt.

Die erstmalige endgültige Herstellung dieser Erschließungsanlage soll nun festgestellt werden.

Mit dem Eingang der letzten Rechnung vom 31.12.2019 am 01.04.2020 ist die Beitragspflicht entstanden.

Die Bauverwaltung hat den beitragsfähigen Erschließungsaufwand ermittelt und im Einklang mit der Erschließungsbeitragssatzung die Verteilung vorgenommen. Die betroffenen Anlieger sollen von der Fertigstellung der Anlage und dem Entstehen der Beitragspflicht unterrichtet werden. Der Erlass der Beitragsbescheide soll zwei Monate nach der Unterrichtung der Beitragspflichtigen erfolgen.

TOP 12

Bekanntgaben

12.1.  Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Mehring

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Gewerbegebiet Hohenwart“ / Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Absatz 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Mehring hat in seiner Sitzung am 27.04.2020 die vorliegende Entwurfsplanung vom 06.04.2020 mit Begründung für die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 „Gewerbegebiet Hohenwart“ gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Die Gemeinde Burgkirchen hat als Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 04.05.2020 die Gelegenheit erhalten, zur vorliegenden Entwurfsplanung Stellung zu nehmen.

Mit der Änderungsplanung sollen Teilbereiche von geplanten Straßenteilen und Erschließungswegen, die nicht ausgeführt wurden, weil ein Verkauf der Grundstücke, die durch diese Straßen erschlossen werden sollten, von den Eigentümern nicht beabsichtigt ist, aus dem Bebauungsplan herausgenommen werden. Im Zuge dieser Änderung wird der Bebauungsplan komplett überarbeitet.

Belange der Gemeinde Burgkirchen sind von der Änderungsplanung nicht betroffen. Die Gemeinde Burgkirchen hat deshalb mit Schreiben vom 07.05.2020 mitgeteilt, dass zur beabsichtigten Bebauungsplanänderung keine Einwände, Hinweise oder sonstigen Äußerungen vorgebracht werden.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

12.2.  Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Unterneukirchen

7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gewerbe- und Mischgebiet West“ / Unterrichtung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Unterneukirchen hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 den Aufstellungsbeschluss für vorgenannte Bauleitplanung gefasst und den vorliegenden Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt.

Die Änderung beinhaltet das Planungsziel, anstatt der bisher im Bereich der 7. Änderung vorgesehenen Bebauung mit zwei kleineren Gebäuden, ein größeres Gebäude ermöglichen, um dem Bedarf an barrierefreiem, seniorengerechten, betreutem Wohnen und einer Tagespflegeeinrichtung mit Begegnungsstätte mit einem zusätzlichen Angebot an nachgefragtem Wohnraum gerecht zu werden.

Dies ermöglicht eine städtebaulich und sozial verträgliche Durchmischung des Baugebietes mit seniorengerechten Wohnformen. Die städtebauliche Struktur und die wesentlichen Festsetzungen zur Gestaltung des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden in ihren Grundzügen beibehalten.

Die Gemeinde Burgkirchen hat als Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 19.05.2020 die Gelegenheit erhalten, zur vorliegenden Entwurfsplanung Stellung zu nehmen.

Belange der Gemeinde Burgkirchen sind von der Änderungsplanung nicht betroffen. Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz hat deshalb mit Schreiben vom 27.05.2020 mitgeteilt, dass zur beabsichtigten Bebauungsplanänderung keine Einwände, Hinweise oder sonstigen Äußerungen vorgebracht werden.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

12.3.  24. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbepark Straß“ - Frühzeitige Unterrichtung gemäß §§ 3 Absatz 1, 4 Absatz 1 und 4a Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Burgkirchen hat auf Initiative eines Investors in seiner öffentlichen Sitzung am 15.10.2019 mehrheitlich die Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbepark Straß“ beschlossen.

Das Plangebiet umfasst mit 120.389 m² weitestgehend das Forsthofer Feld und grenzt nordöstlich unmittelbar an die Bahnlinie Mühldorf - Burghausen und das daran anschließende Gewerbegebiet „Hecketstall V“. Südöstlich des Planungsumgriffes liegt der namensgebende Weiler Straß und das Umspannwerk Pirach. Im Süden, Westen und Norden wird das Gebiet von landwirtschaftlichen Flächen umgrenzt.

Der in Rede stehende Bereich war bereits mehrfach Gegenstand von Anfragen und kommunalpolitischen Diskursen, die allesamt eine gewerbliche Nutzung zum Inhalt hatten. Aus gegebenen Anlass und aufgrund der anfangs erwähnten Initiative soll fortan das Areal einer qualifizierten Städtebauplanung unterzogen sowie der damit einhergehenden gewerblichen Nutzung zugeführt werden, die zudem im Einklang mit den raumordnerischen Zielen steht.

In Vollzug des hiesigen Beschlusses und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben finden in der Zeit vom 08. bis 30. Juni die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Diese hat neben der obligatorischen Partizipation die Ermittlung und zutreffende Bewertung der von der Planung berührten Belange (§ 4a Abs. 1 BauGB) zum Ziel.

Zu diesem Zweck erfolgt eine amtliche Bekanntmachung, die per Aushang an den Anschlagstafeln (beim Rathaus und in Hirten) und gleichzeitigen Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite kundgegeben wird. Darüber hinaus erhalten die Vertreter der Lokalpresse eine entsprechende Mitteilung. Die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgt im elektronischen Schriftverfahren.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

TOP 13

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

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Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.