Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 06.07.2021.

Die Juli-Sitzung 2021 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.     Errichtung einer Werbeanlage am Max-Planck-Platz
    • 2.2.     Errichtung eines Mehrfamilienhaues mit 5 Wohneinheiten, Tiefgarage, Stellplätzen und Müll- bzw. Geräteschuppens im Tulpenweg
    • 2.3.     Isolierte Befreiung: Errichtung eines Geräteschuppens in der Greinstraße
    • 2.4.     Erweiterung eines Wohnhauses in der Wührermühlstraße
    • 2.5.     Errichtung eines Gartenhauses sowie eines Gartentores in der Lohnerstraße
    • 2.6.     Umbau eines 1-Familienhauses zu einem 2-Familienhaus einschließlich einer Nutzungsänderung in der Altgendorfer Straße
    • 2.7.     Überdachung der Silos und deren Nutzungsänderung in Mehrzweckhallen in Staindl
    • 2.8.     Errichtung einer Mobilfunkstation für das Vodafone Mobilfunknetz in der Fuhrmannstraße
  • Außenbereichssatzung „Brandstätt“ - 1. Änderung (Top 3)
  • Bekanntgaben (Top 4)
  • Anfragen (Top 5)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1. Errichtung einer Werbeanlage am Max-Planck-Platz / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung einer Werbeanlage am Max-Planck-Platz zu erteilen.

2.2. Errichtung eines Mehrfamilienhaues mit 5 Wohneinheiten, Tiefgarage, Stellplätzen und Müll- bzw. Geräteschuppens im Tulpenweg

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag dem Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhaues mit 5 Wohneinheiten, Tiefgarage, Stellplätzen und Müll- bzw. Geräteschuppens im Tulpenweg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.3.  Isolierte Befreiung: Errichtung eines Geräteschuppens in der Greinstraße / Bebauungsplan Nr. 33 „Hirten, westlich der Greinstraße“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Zulassung des Geräteschuppens unter Erteilung einer isolierten Befreiung von Baugrenzen, von der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung in der Greinstraße zu zustimmen.

2.4. Erweiterung eines Wohnhauses in der Wührermühlstraße / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung eines Wohnhauses in der Wührermühlstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.5.  Errichtung eines Gartenhauses sowie eines Gartentores in der Lohnerstraße / Bebauungsplan Nr. 7 „Obere Terrasse I“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 2 Gegenstimmen), dem Antrag auf Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 7 „Obere Terrasse I“ festgesetzten Baugrenze, Dacheindeckung für Nebengebäude und Gartentorgestaltung für die Errichtung eines Gartenhauses sowie eines Gartentores in der Lohnerstraße stattzugeben.

2.6.      Umbau eines 1-Familienhauses zu einem 2-Familienhaus einschließlich einer Nutzungsänderung in der Altgendorfer Straße / Bebauungsplan Nr. 4 „Gendorf West -südlich der Altgendorfer Straße“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen zum Antrag auf Umbau und Nutzungsänderung des bestehenden 1-Familienhauses zu einem 2-Familienhaus in der Altgendorfer Straße unter Gewährung von Befreiungen von der Baugrenze sowie der Dachneigung und der Wandhöhe zu erteilen.

2.7. Überdachung der Silos und deren Nutzungsänderung in Mehrzweckhallen in Staindl / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Überdachung der Silos und deren Nutzungsänderung in Mehrzweckhallen in Staindl das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.8.   Errichtung einer Mobilfunkstation für das Vodafone Mobilfunknetz in der Fuhrmannstraße / Bebauungsplan Nr. 31 „Hecketstall III“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimmen), das Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung einer Mobilfunkstation für das Vodafone Mobilfunknetz in der Fuhrmannstraße unter Gewährung von Befreiungen von der Baugrenze und der Wandhöhe zu erteilen.

TOP 3

Außenbereichssatzung „Brandstätt“ - 1. Änderung

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Brandstätt“ aufzustellen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines tragfähigen Satzungsentwurfes samt Begründung zu beauftragen.

Sachverhalt:

1) Anlass der städtebaurechtlichen Prüfung: Ausgangspunkt der städtebaurechtlichen Evaluierung der 1. Änderung der Außenbereichssatzung Brandstätt war ein Bauantrag, der den Umbau und die Nutzungsänderung des Obergeschosses eines Wirtschaftsgebäudes in eine Wohnung in Brandstätt 69 zum Inhalt hatte. Das Vorhaben scheitert planungsrechtlich aktuell an der in § 2 Ziffer 3 Satz 2 der Außenbereichssatzung „Brandstätt“ festgesetzter Unzulässigkeit von Doppelhäusern.

2.) Historie der Außenbereichssatzung Brandstätt: Angestoßen von drei Grundstückseigentümern erließ die Gemeinde Burgkirchen im Jahr 2013 die Außenbereichssatzung „Brandstätt“, um den Bestand der vorhandenen Bebauung und die künftige Entwicklung des Satzungsgebietes regulieren und sichern zu können. Erlassen werden konnte die Satzung, weil in den vier Wohngebäuden und einem landwirtschaftlichen Anwesen sowie zahlreichen Nebengebäuden eine städtebaulich gewichtete Wohnbebauung ohne landwirtschaftliche Prägung festgestellt wurde. Mittlerweile sind zwei weitere Wohngebäude hinzugekommen (Brandstätt 60a und 98a).

3.) Notwendigkeit der 1. Änderung: Abgesehen von der grundsätzlichen Zulässigkeit von Wohngebäuden wurden nähere Bestimmungen zur Bauweise und Gestaltung festgesetzt, u. a. die Unzulässigkeit von Doppelhäusern, Mehrfamilienhäusern und Hausgruppen. Zurückzuführen ist dieses Verbot auf den typischen Charakter der Außenbereichssatzung, namentlich die Lückenschließung innerhalb der vorhandenen Baustrukturen. Gleichzeitig sollte trotz einer gewissen Lockerung des Zersiedlungsverbotes einer ungewollten Entwicklung von einem dörflichen Weiler zu einem eigenständigen Ortsteil antizipativ begegnet werden. Unter diesen Gesichtspunkten erscheint indes fraglich, ob das Verbot von Doppelhäusern angebracht ist, zumal nur wenige Grundstücke über entsprechendes Potential verfügen (Brandstätt 60 bzw. 68/69) und deshalb nicht imstande sind, eine Fehlentwicklung im vorgenannten Sinne einzuleiten. Darüber hinaus steht das Doppelhausverbot konträr zum übergeordneten Postulat der flächensparenden Bauweise, da es durch die zwingend räumlich abgelegene Anordnung der Gebäude untereinander zwangsläufig zu einer größeren Inanspruchnahme von Flächen führt. Resultierend daraus steht jetzt die Aufhebung der in § 2 Ziffer 3 Satz 2 der Außenbereichssatzung Brandstätt normierten Unzulässigkeit von Doppelhäusern im Raum. Das Verbot von Mehrfamilienhäusern und Hausgruppen soll dagegen unberührt bleiben.

4.) Inhalt der Änderungssatzung: Gegenstand der 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Brandstätt“ wird ausschließlich die Aufhebung des Doppelhausverbotes sein. Im Übrigen bleibt alles unberührt, um die bauliche Ausgewogenheit und den dörflichen Weilercharakter beizubehalten.

5.) Voraussetzungen: Änderungen unterliegen den gleichen rechtlichen Anforderungen wie die Aufstellung einer Außenbereichssatzung. Erforderlich ist demnach ein bebauter Bereich, der erkennen lässt, dass hier der Außenbereich seine Funktion als Freiraum oder als Fläche für privilegiert zulässige Vorhaben verloren oder nur noch rudimentär hat. Die vorhandene Bebauung muss auf eine weitere Bebauung im Wege der baulichen Verdichtung hinweisen. An den 2013 festgestellten Grundvoraussetzungen hat sich nichts geändert, vielmehr hat sich der bebaute Bereich durch weitere Wohngebäude bereits verfestigt. Weiteres Element ist die Vereinbarkeit mit geordneten städtebaulicher Entwicklung, die sich an den Grundsätzen der Bauleitplanung beurteilt. Dies gilt zum einen im Hinblick auf den Zweck und dementsprechend die Rechtsfolge der Satzung (Wohnzwecken dienenden Vorhaben bestimmte erleichterte Zulassungsvoraussetzungen zu verschaffen) und zum anderen bezüglich der näheren Bestimmungen zur Zulässigkeit, in denen der planerische Wille der Gemeinde manifestiert und konkretisiert wird. Dank der besagten Doppelhauspotenziale könnten die vorhandene Bausubstanz und dadurch der Landschaftscharakter erhalten bleiben. Parallel dazu können Nachverdichtungskapazitäten durch Komprimierung der baulichen Nutzungs- und Erweiterungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Nicht zuletzt würde die Aufgabe des Doppelhausverbotes dem Folgerichtigkeitsprinzip Rechnung tragen, denn eine vom Zersiedlungsverbot abweichende Außenbereichssatzung sollte einer konzentrierten und dadurch flächensparenden Bauweise nicht entgegenstehen. In Ansehung des geplanten Inhalts wird eine Zulässigkeit von Vorhaben, die der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht unterliegen, nicht begründet. Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen von Schutzgütern der Natura 2000-Gebiete oder Pflichten zur Berücksichtigung von Störfallbetrieben ergeben sich ebenfalls nicht.

6.) Verfahren: Für die Änderung einer Außenbereichssatzung gelten die Vorschriften über das vereinfachte Verfahren.

7.) Kosten: Monetäre Aufwendungen entstehen für die Änderung der Außenbereichssatzung „Brandstätt“ nicht, weshalb vom Abschluss eines städtebaulichen Vertrages abgesehen wurde.

TOP 4

Bekanntgaben

  • Im Rahmen der Ausbaustrecke (ABS) 38 werden für den Abschnitt 4 (Mühldorf - Burghausen) demnächst Einzelheiten zu weiteren Untersuchungen bekanntgegeben.
  • Der Radweg entlang der ST 2356 (von Hirten in Richtung Unterberg) wird demnächst ab Obermühl fertiggestellt.

TOP 5

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

  • Freibadumbau: Anregung für eine Bautafel mit Baubeschreibungen und Informationen usw. für Badegäste.
  • Freibadumbau: Anfrage zum aktuellen Baufortschritt.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.