Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 12.07.2022.

Die Juli-Sitzung 2022 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.    Erweiterung des temporären Kindergartens in der Weberau
    • 2.2.    Umbau und Nutzungsänderung: Mühlengebäude in Rehdorf
    • 2.3.    Errichtung einer Lager- und Maschinenhalle im Schäfflerring
    • 2.4.    Erweiterung einer bestehenden Halle um eine Betriebsleiterwohnung sowie Errichtung einer Doppelgarage im Schäfflerring
    • 2.5.    Nutzungsänderung: Einbau einer Wohneinheit in Pfaffing
    • 2.6.    Umbau und teilweise Nutzungsänderung in einen Beherbergungsbetrieb und in                      Pferdeboxen/Paddocks, Errichtung eines Stadels sowie einer Sauna und eines Teichs in Linner
    • 2.7.    Nutzungsänderung: Wettbüro anstatt einer Cocktailbar am Max-Planck-Platz
    • 2.8.    Errichtung eines Carports in Wimpasing
    • 2.9.    Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagenanlage in der Ludwigshafener Straße
    • 2.10. Erweiterung einer Doppelhaushälfte im Haiderweg
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Außenbereichssatzung „Rehdorf Ost“ (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Erweiterung des temporären Kindergartens in der Weberau / Bebauungsplan Nr. 27 „Schulgelände Holzen“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag der Gemeinde Burgkirchen auf Erweiterung des temporären Kindergartens in der Weberau 11 / Wendelsteinstraße 33 und 35 das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Absatz 1 BauGB zu erteilen.

Sachverhalt:

2021 errichtete die Gemeinde Burgkirchen auf dem nördlich des Schulgrundstücks liegenden, asphaltierten Basketballplatz einen temporären Kindergarten, deren Zweck in der Bewältigung des Betreuungsaufkommens während der Plan- und Bauphase des neuen Kindergartens St. Martin lag.

Trotz der mit prioritärem Nachdruck forcierten Bauleitplanung konnte die Planungsphase für den Kindergartenneubau infolge der erreichten Planreife erst Mitte dieses Jahres (2022) in Angriff genommen werden. Diesem Umstand geschuldet ist man weiterhin auf den temporären Kindergarten angewiesen. Gleichzeitig erfordert die Zahl der Anmeldungen für das kommende Betreuungsjahr dessen räumliche Erweiterung um eine ganze Gruppe. Des Weiteren werden außerdem Verbundräume wie Garderobe, WC, Lager, Ruhe- und Personalraum benötigt. Der erdgeschossige Erweiterungsbau schließt über einen gemeinsamen Windfang westlich an den Bestand an und begreift 295 m² Grundfläche ein. Angelehnt an die vorhandene Substanz wird die Erweiterung ebenfalls in holzbauweise ausgeführt. Für den ruhenden Verkehr werden zwei Stellplätze vorgehalten.

Rechtliche Würdigung: Grundlage der bauplanungsrechtlichen Beurteilung des Vorhabens bildet der Bebauungsplan Nr. 27 „Schulgelände Holzen“, welcher schon in seinem Namen die Nutzungsart impliziert (Sondergebiet Schule). Reglements zum Maß der baulichen Nutzung, zur Grundstücksüberbauung in Form der Baugrenze, zur Einfriedung und zur Dachform (Pult- und Flachdach) komplettieren die hiesige Satzung. Äquivalent dem originären Kindergarten bedarf es einer Befreiung von der Nutzungsart, der Baugrenze und der Dachform. Planungsgrundzüge sind anlässlich der zeitlich beschränkten Nutzungsintention nicht nachhaltig tangiert. Gleichsam fußen die Dispense auf Allgemeinwohlgründe. Öffentliche Belange und Nachbarinteressen laufen dem Bauvorhaben ebenfalls nicht zuwider.

2.2.      Umbau und Nutzungsänderung: Mühlengebäude in Rehdorf / Außenbereichssatzung „Rehdorf“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Umbau und Nutzungsänderung des Mühlengebäudes in Rehdorf das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Absatz 1 BauGB zu erteilen.

2.3.      Errichtung einer Lager- und Maschinenhalle im Schäfflerring / Bebauungsplan Nr. 13 „Hecketstall“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Lager- und Maschinenhalle im Schäfflerring unter Befreiung von der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Absatz 1 BauGB zu erteilen.

2.4.      Erweiterung einer bestehenden Halle um eine Betriebsleiterwohnung sowie Errichtung einer Doppelgarage im Schäfflerring / Bebauungsplan Nr. 13 „Hecketstall“

Beschluss:

Kein Beschluss - der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.

2.5.      Nutzungsänderung: Einbau einer Wohneinheit in Pfaffing /

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Einbau einer Wohneinheit / Nutzungsänderung in Pfaffing das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Absatz 1 BauGB zu erteilen.

2.6.      Umbau und teilweise Nutzungsänderung in einen Beherbergungsbetrieb und in Pferdeboxen / Paddocks, Errichtung eines Stadels sowie einer Sauna und eines Teichs in Linner / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), dem Antrag auf Errichtung eines Stadels, Umbau und teilweise Nutzungsänderung in einen Beherbergungsbetrieb und in Pferdeboxen/Paddocks sowie Errichtung einer Sauna und eines Teichs in Linner das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Absatz 1 BauGB zu versagen.

2.7.      Nutzungsänderung: Wettbüro anstatt einer Cocktailbar am Max-Planck-Platz / (unbeplanter) Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt  mehrheitlich (mit 3 Gegenstimmen), dem Antrag auf Nutzungsänderung einer Cocktailbar in ein Wettbüro am Max-Planck-Platz das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Absatz 1 BauGB zu erteilen.

2.8.      Errichtung eines Carports in Wimpasing / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Carports in Wimpasing unter Befreiung von der Wandhöhe für Garagen und Nebengebäude das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Absatz 1 BauGB zu erteilen.

2.9.      Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagenanlage in der Ludwigshafener Straße

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagenanlage in der Ludwigshafener Straße das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Absatz 1 BauGB zu erteilen.

2.10.    Erweiterung einer Doppelhaushälfte im Haiderweg / Bebauungsplan Nr. 6 „Gendorf Ost“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung einer Doppelhaushälfte im Haiderweg das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Absatz 1 BauGB zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Keine Bekanntgaben unter diesem Tagesordnungspunkt (TOP)!

TOP 4

Außenbereichssatzung „Rehdorf Ost“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), den vorliegenden Entwurf der Außenbereichssatzung für „Rehdorf Ost“ zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Im Namen der Eigentümerin eines Grundstücks in Rehdorf, hat ein Bautechnisches Büro die Erstellung einer Außenbereichssatzung für das entsprechende Grundstück bzw. alternativ eines Teilbereiches dieses Grundstücks beantragt. Der Gemeinderat hatte in der Oktober-Sitzung 2021 bereits den Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung „Rehdorf Ost“ gefasst. Entsprechend dem damaligen Beschluss soll der den gesamten Bereich östlich der Außenbereichssatzung „Rehdorf West“ liegenden Ortsbereichs der Siedlung Rehdorf unter Einbeziehung des entsprechenden Grundstücks umfassen.

Ziel und Zweck der Planung ist, im skizzierten Geltungsbereich der Siedlung Rehdorf eine Wohnbebauungen zu ermöglichen. Mit der geordneten städtebaulichen Planung soll durch eine maßvolle Nutzung gewährleistet werden, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht übermäßig belastet wird. Mit der Satzung soll eine eindeutige planungsrechtliche Grundlage zur rechtssicheren Bewertung zukünftiger Bauvorhaben in dem Bereich geschaffen werden. Dabei wird klargestellt, dass eine Ausdehnung der Bebauung über den anvisierten Geltungsbereich hinaus nicht möglich ist.

Mit Schreiben vom 24.11.2021 hat der Eigentümer eines weiteren Grundstücks den Antrag gestellt, dass auch sein Grundstück in die Satzung aufgenommen werden soll. Dieses Grundstück wird derzeit als Fischweiher genutzt und soll trockengelegt werden, um eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

Rechtliche Bewertung: Gemäß § 35 Absatz 6 Satz 1 kann die Gemeinde für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

Unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Vorgabe ist der Erlass einer Außenbereichssatzung unter Einbeziehung des genannten Grundstückes rechtlich fraglich. Rechtssicherheit vermag indes - auch in Abstimmung mit dem Landratsamt Altötting - nur ein Bauleitplanverfahren zu erbringen. Dementsprechend hat der Gemeinderat in seiner Dezember-Sitzung 2021 auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses den Aufstellungsbeschluss für die Außenbereichssatzung „Rehdorf Ost“ in der von den Antragstellern skizzierten Form gefasst.

Mit der Eigentümerin des erstgenannten Grundstücks wurde ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten und zur Beauftragung eines Planers abgeschlossen. In Absprache mit der Gemeinde wurde ein externes Bautechnisches Büro mit der Erstellung der Planung beauftragt. Das externe Bautechnische Büro hat mittlerweile in Anlehnung an die Festsetzungen der bestehenden Außenbereichssatzung „Rehdorf West“ einen Satzungsentwurf erstellt. Dieser ermöglicht im Satzungsgebiet den Bau von Wohngebäuden (Einzelhäuser mit maximal 3 Wohneinheiten), landwirtschaftlichen Gebäuden, Handwerksbetrieben und sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben.

Festgesetzt werden sollen außerdem die Dachform (Satteldach), Dachneigung (25° bis 35°), Dachfarbe (ziegelrot oder rotbraun) sowie Pflanzvorschriften und Regelungen zur Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen.

TOP 5

Bekanntgaben

5.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Kastl 

Bebauungsplan Nr. 12 „Altenbuch“ / Beteiligung gemäß §§ 13b in Verbindung mit 13a und 4 Absatz 2 BauGB

Die Gemeinde Kastl beabsichtigt entsprechend ihrer Mitteilung vom 15. Juni 2022 die Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 12 „Altenbuch“. Seinen Namen verdankt der Bebauungsplan der geografischen Lage - namentlich der südlich angrenzenden Ortschaft und dem gleichnamigen Gewerbegebiet Altenbuch. Nördlich schließt das Baugebiet wiederum an den Ortskern an.

Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines 2,9 ha großen allgemeinen Wohngebietes, auf dem eine Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäuser stattfinden soll. Zur Begründung wird der Mangel an Baulandangeboten bei gleichzeitiger Nachfrage infolge der infrastrukturellen Attraktivitätssteigerung (BAB 94, Nähe zu den beiden Industriestandorten in Burgkirchen und in Burghausen) angeführt. Ferner geht die Gebietsausweisung mit dem Flächennutzungsplan einher.

Reguliert werden neben der Art der baulichen Nutzung, das Maß, die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksfläche sowie örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung. Flächenbilanziell sollen 80,1 % den Baugrundstücken, 17,1 % den Verkehrsflächen und 2,8 % den Grünflächen vorbehalten sein.

Verfahrensrechtlich vollzieht sich die Planaufstellung im Rahmen des zeitlich limitierten Beschleunigungsverfahrens nach § 13b BauGB.

Schutzgüter und/oder Interessen der Gemeinde Burgkirchen sind durch die die angeführte Bauleitplanung nicht tangiert. Aus diesem Grund hat die Verwaltung der Gemeinde Burgkirchen keine Einwände erhoben respektive Anregungen und Hinweise vorgetragen hat.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

5.2.    Aufhebung der „Allgemeinverfügung zum Umgang mit PFOA-belastetem Bodenaushub“ zum 1. Juli 2022

Die mit Amtsblatt des Landkreises Altötting vom 20.08.2021 bekannt gemachte „Allgemeinverfügung zum Umgang mit PFOA-belastetem Bodenaushub“ im festgesetzten Gebiet mit erhöhten Schadstoffgehalten wird mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen. Die neu „Allgemeinverfügung“ tritt am 01.07.2022 in Kraft. Die neue „Allgemeinverfügung“ - mitsamt Begründung - liegt ab dem 01.07.2022 für den Zeitraum von 2 Monaten im Landratsamt Altötting, Abteilung 2 Umwelt-Recht und Technik, Stabstelle Bodenschutz, Außenstelle Bahnhofstraße 13, 84503 Altötting, Zimmer SE02, aus. Eine Einsichtnahme ist während der üblichen Geschäftszeiten nach vorherigen Anmeldung unter Telefon 08671/502-726 oder per Email unter andreas.hüttl@lra-aoe.de, möglich.

5.3.    Trinkwasserversorgung

Ab sofort erfolgt die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Burgkirchen und den angeschlossenen Gemeinden mit dem geförderten Trinkwasser aus den beiden neuen Brunnen im Öttinger Forst. Nachdem alle vorgenommenen mikrobiologischen Untersuchungen zur Qualität des Trinkwassers aus den neuen Brunnen und der Anlage zur Enteisenung und Entmanganung einwandfreie Ergebnisse gebracht haben, genehmigte das Gesundheitsamt Altötting die Inbetriebnahme der neuen Trinkwassergewinnungsanlagen einschließlich Einspeisung ins öffentliche Trinkwassernetz.

TOP 9

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Es gab eine Anfrage zur Errichtung einer „Zone 30“ in den Straßen Max-Planck-Platz  und Rupertusstraße.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.