Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 02.06.2022.

Die Juni-Sitzung 2022 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.    Errichtung eines Mobilfunkmastes mit zugehöriger Technikeinheit
    • 2.2.    Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage
    • 2.3.    Errichtung eines Wohnhauses mit Garage sowie Abbruch des bestehenden Pferdestalls
    • 2.4.    Nutzungsänderung des Kosmetikstudios in ein Audio/Video Content Studio sowie die Errichtung einer Werbetafel
    • 2.5.    Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses und Errichtung einer Garage
    • 2.6.    Errichtung eines Gerätehauses
    • 2.7.    Errichtung einer teilgeschlossenen Terrassenüberdachung
    • 2.8.    Errichtung eines Tierunterstandes und eines Wildschutzzaunes
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Errichtung eines Mobilfunkmastes mit der zugehöriger Technikeinheit in Brand nahe Edhof / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), dem Antrag auf Errichtung eines Mobilfunkmastes mit der zugehörigen Technikeinheit in Brand nahe Edhof das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.2.      Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage in der Wendelsteinstraße / unbeplanter Innenbereich (Weberau)

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig dem Antrag auf Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage in der Wendelsteinstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.3.      Errichtung eines Wohnhauses mit Garage sowie Abbruch des bestehenden Pferdestalls in Thalhausen / Außenbereichssatzung „Thalhausen“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig dem Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage sowie Abbruch des bestehenden Pferdestalls in Thalhausen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.4.      Nutzungsänderung des Kosmetikstudios in ein Audio/Video Content Studio (Werbefirma) sowie die Errichtung einer Werbetafel in der Martin-Ofner-Straße  

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig dem Antrag auf Nutzungsänderung des ehemaligen Kosmetikstudios in ein Audio/Video Content Studio (Werbefirma) sowie Errichtung einer Werbetafel das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.5.      Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses und Errichtung einer Garage in der Ahornstraße / Bebauungsplan Nr. 2 „Gendorf West - östlicher Teil“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), dem Antrag auf Erweiterung des Wohnhauses und Errichtung einer Garage in der Ahornstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.6.      Errichtung eines Gerätehauses in der Hochstaufenstraße / Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen I“ unter Berücksichtigung der 12. Änderung „östlich des Watzmannrings“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig dem Antrag auf Errichtung eines Gerätehauses in der Hochstaufenstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig dem Antrag auf Errichtung einer teilgeschlossenen Terrassenüberdachung in Edenlemoos das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.8.      Errichtung eines Tierunterstandes und eines Wildschutzzaunes in der Nähe von Forsthof / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Tierunterstandes und eines Wildschutzzaunes in der Nähe von Forsthof das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Keine Bekanntgaben von Genehmigungsfreistellungen.

TOP 4

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) 

Umwidmung eines Teiles der Gemeindeverbindungsstraße G-54- zur Ortsstraße O-183 und Versetzung des Ortsschildes in der Pilgramstraße nach Osten an das Siedlungsende

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, die Gemeindeverbindungsstraße G-54 von Schralling nach Hirten dergestalt umzuwidmen, dass diese vom westlichen Ende aus gesehen um 350 m verkürzt wird und die Pilgramstraße (O-183) vom östlichen Ende aus gesehen um 350 m verlängert wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die diesbezüglichen Verfahrensschritte einzuleiten.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die Verwaltung zu beauf­tragen, das Ortsan­fangsschild bzw. das Ortsendeschild an der Pilgramstraße entsprechend der Widmung um 350 m nach Osten zu versetzen.

Sachverhalt:

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Hirten - südlich der Eschenstraße“ / „Schreinerbauer­straße“ und der Fertigstellung der Schreinerbauerstraße hat dort die Bautätigkeit begonnen. Mittlerweile wurden dort zwei 1-Fami­lienhäuser und ein 4-Familienhaus errichtet.

Mit der Bebauung der Grundstücke an der Schreinerbauerstraße, deren rückwärtiger Teil an die GV-Straße angrenzt, hat die bisherige Gemeindeverbindungsstraße G-54 (Straße von Hirten nach Schralling) im genannten Bereich den Charakter einer Ortsstraße erhalten. Darum soll der an der Bebauung liegen­de Bereich der Gemeindeverbindungsstraße zu einer Ortsstraße umgewidmet und damit die Pilgram­straße (O-183) um 350 m nach Osten hin verlängert werden.

Mit der Umwidmung der Straßen soll auch die verkehrsrechtliche Situation an die gegebenen Verhältnis­se angepasst und das Ortsschild nach Osten hin umgesetzt werden. Damit liegt auch die als Schulweg genutzte Straße zum Anwesen Schreinerbauer (G82) innerhalb der geschlossenen Ortschaft, was zur Si­cherheit der Schulkinder beiträgt.

Die Polizei wurde zum Vorhaben angehört. Sie hat folgende Stellungahme abgegeben: „Soweit auf den ausgewiesenen Flurstücken eine zeitnahe Bebauung erfolgt, sehe ich gegen die Umset­zung des Ortschildes an die vorgesehene Stelle keine Einwände unsererseits.“

TOP 5

Bekanntgaben

5.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Kirchweidach

3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Sonnleitn“ /  Beteiligung gemäß §§ 13a i. V. m. 4 Absatz 2 BauGB

Die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Kirchweidach hat die Gemeinde Burgkirchen schriftlich über die Einleitung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Sonnleiten“ der Gemeinde Kirchweidach informiert und das damit verbundenen Anhörungsrecht eingeräumt.

Aufs Wesentliche reduziert verfolgt die Änderungsplanung eine moderate Osterweiterung um ein insgesamt 916 m² großes Baugrundstück. Äquivalent dem originären Reglement soll es als Teil eines allgemeinen Wohngebietes zuvörderst einer Wohnbebauung zugeführt werden. Erschlossen wird das Erweiterungsgebiet ebenfalls über die Waldstraße. Geografisch liegt das Baugrundstück nördlich des Ortskerns und südlich der Bahnlinie.

Abträgliche Auswirkungen für Belange der Gemeinde Burgkirchen gehen mit der besagten Änderungsplanung nicht einher. Deshalb erhob die Verwaltung hiergegen keine Einwendungen und/oder Hinweise.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

BM Krichenbauer gibt bekannt:

Der Bau des Pumptrack hat begonnen. Die Fertigstellung ist für Ende Juli geplant.

Der Abschluss der Bauarbeiten für das Schwimmbad ist für 10.06.2022 geplant. Die Eröffnung ist vorraussichtlich am 11.06.2022.

Ab 13.06.2022 sollen alle neuen Attraktionen in Betrieb sein. Daher soll es vom 11.06. bis 13.06.2022 freien Eintritt für alle Badegäste geben.

Die Zufahrt zu Schwimmbad an der Einfahrt des alten Hausmeisterhauses bleibt bestehen, wird aber nur für Rettungsfahrzeuge freigegeben.

TOP 6

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Verkehrskontrolle Gemeindestraße G 54 in Hirten: Anlieger meinen, dass die Kontrolle keinen Sinn hat, da der Verkehrsprüfer hier lange Zeit steht und keine Autos fahren.

BM Krichenbauer: Prüfzeitpunkt und Prüfzeit wird von der Gemeinde festgelegt. Die Prüfung wurde auf Anfragen der Anlieger beauftragt. Wir sehen diese Verkehrsprüfung für sehr sinnvoll, auch wenn wenig Verkehr ist. Es soll hier als erzieherische Maßnahme für die Autofahrer dienen. Mit Präsenz kann man Verkehrssicherheit erreichen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.