Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 05.04.2022.

Die April-Sitzung 2022 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.     Errichtung eines SwimSpa in der Altgendorfer Straße
    • 2.2.     Erneuerung einer Garage in der Roßfeldstraße
    • 2.3.     Rückbau einer bestehenden Überdachung und an deren Stelle die Erweiterung der  Maschinen- und Lagerhalle in Höresham
    • 2.4.     Erweiterung eines bestehenden 1-Familienhauses um einen erdgeschossigen Anbau in der Edelweißstraße
    • 2.5.     (Teil-)Umbau und Nutzungsänderung eines Geschäftshauses in einen Beherbergungsbetrieb mit Laden- und Polesportbereich in der Mozartstraße
    • 2.6.     Erneuerung der Einfriedung in der Thalhauser Straße
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Obere Terrasse III - beim KiGA St. Martin“ (Top 4)
  • Bebauungsplan Nr. 60 „Obere Terrasse III - beim KiGA St. Martin“ (Top 5)
  • Flächennutzungsplan - 16. Änderung „Pirach - Lagerhausstraße“ (Top 6)
  • Bebauungsplan Nr. 55 „Pirach - Lagerhausstraße“ (Top 7)
  • Neubau KiGA St. Martin: Empfehlung zur Billigung des Planungskonzeptes (TOP 8)
  • Bekanntgaben (Top 9)
  • Anfragen (Top 10)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.       Errichtung eines SwimSpa in der Altgendorfer Straße 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Zulassung der Bebauung außerhalb der festgesetzten Überbauflächen für die Errichtung eines SwimSpa in der Altgendorfer Straße zu zustimmen.

2.2.       Erneuerung einer Garage in der Roßfeldstraße / Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen I“ in der  Fassung der 12. Änderung „östlich des Watzmannrings“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Zulassung der Bebauung außerhalb der festgesetzten Überbauflächen für die Erneuerung einer Garage in der Roßfeldstraße zu zustimmen.

2.3.       Rückbau einer bestehenden Überdachung und an deren Stelle die Erweiterung der  Maschinen- und Lagerhalle in Höresham / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Rückbau einer bestehenden Überdachung und an deren Stelle die Erweiterung der Maschinen- und Lagerhalle in Höresham zu erteilen.

2.4.       Erweiterung eines bestehenden 1-Familienhauses um einen erdgeschossigen Anbau in der Edelweißstraße / Bebauungsplan Nr. 2 „Gendorf West (östlicher Teil)“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung eines bestehenden 1- Familienhauses um einen erdgeschossigen Anbau in der Edelweißstraße das gemeindliche Einvernehmen unter Befreiung von der Baugrenze sowie der Dachform und Dachneigung zu erteilen.

2.5.       (Teil-)Umbau und Nutzungsänderung eines Geschäftshauses in einen Beherbergungsbetrieb mit Laden- und Polesportbereich in der Mozartstraße / Bebauungsplan Nr. 6 „Gendorf Ost“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf (Teil-)Umbau und Nutzungsänderung eines Geschäftshauses in einen Beherbergungsbetrieb mit Laden- und Polesportbereich in der Mozartstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Das Landratsamt Altötting wird ersucht, das Brandschutzkonzept im Hinblick auf die Löschwasserversorgung eingehend zu prüfen.

2.6.       Erneuerung der Einfriedung in der Thalhauser Straße / Bebauungsplan Nr. 7 „Obere Terrasse I“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Befreiung von der im Bebauungsplan Nr. 7 „Obere Terrasse I“ festgesetzten Materialart und Höhe der Einfriedung für die Erneuerung des Zaunes in der Thalhauser Straße stattzugeben.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Keine Bekanntgaben unter diesem Tagesordnungspunk (TOP)

TOP 4

25. Änderung des Flächennutzungsplans „Obere Terrasse III - beim KiGA St. Martin“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, nachfolgendes zu beschließen:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (Anlage zur Beschlussvorlage) berücksichtigt.
  2. Der Entwurf der 25. Flächennutzungsplanänderung samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 5. April 2022 wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Sachverhalt:

Planungsanlass: Die Gemeinde Burgkirchen erfuhr in vergangenen Jahren eine enorme Attraktivitätssteigerung in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht, die mit einer ungebrochen hohen Nachfrage nach bezahlbaren Wohnbaugrundstücken einhergeht. Zahlreiche und intensive Innenentwicklungen und Nachverdichtungen sowie maßvolle Ausweisung eines neuen Baugebiets vermochten den Wohnbedürfnissen und der Bevölkerungsentwicklung nicht ausreichend Rechnung tragen. Um gleichzeitig die zu verzeichnende und insbesondere zu erwartende Tendenz respektive Dynamik bei der Infrastruktur in Anschlag zu bringen, sollen die Kinderbetreuungsmöglichkeiten durch den Bau einer Kindertagesstätte ausgebaut werden. Nachdem zwischenzeitlich der Rückbau der 220-kV-Freileitung im Zuge des 380-kV-Ersatzneubaus als gesichert gilt, kann prospektiv eine städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich Gestalt annehmen. Indes bleibt bis zum vollständigen Rückbau der Bereich rund um die Bestandsleitung inklusive der dazugehörigen Schutzzone einer tatsächlichen Bebauung temporär nicht zugänglich.

Rechtliche Beurteilung:

  • Mit der hiesigen Bauleitplanung wird eine angemessene Reaktion auf die städtebaulich legitimen Belange der Wohnbedürfnisse sowie die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere der Familien verfolgt. Gleichzeitig wird eine moderate Fortentwicklung des Ortsteils „Obere Terrasse“ angestrebt (§ 1 Abs. 6 Nrn. 2-4 BauGB).
  • Anderweitige oder alternative Optionen der Siedlungsentwicklung sind nach eingehender Evaluierung der rechtlichen, technischen und ökonomischen Möglichkeiten nicht bzw. nur unter unverhältnismäßigen Rahmenbedingungen gegeben.
  • Vorweg fanden mit verschiedenen Akteuren, deren Belange durch die Planung berührt sein könnten, zahlreiche Sondierungsgespräche statt.
  • Mit der Ausarbeitung eines tragfähigen Planentwurfs wurde im Einklang mit den vergaberechtlichen Vorgaben ein versiertes Planungsbüro beauftragt. Gleiches gilt für die Anfertigung eines Umweltberichts. Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurden ferner eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und ein Baugrundgutachten in Auftrag gegeben.

Verfahrensstand: Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Februar-Sitzung 2020 einstimmig den Beschluss gefasst, die 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Obere Terrasse III, beim Kindergarten St. Martin“ anzustoßen. Am 13. Februar 2020 wurde der Aufstellungsbeschluss ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln sowie Einstellung im Internet öffentlich bekanntgegeben. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Aufruf zur Unterrichtung und Äußerung mittels Aushang einer amtlichen Bekanntmachung, deren gleichzeitige Einstellung im Internet und Bereithaltung der Planunterlagen zur Einsicht und Erörterung im Rathaus. In der Bekanntmachung wurde auf den Ort (Rathaus) und die Zeit (13. Mai 2021 bis 14. Juni 2021), wo bzw. wann die Informations- und Äußerungsgelegenheit wahrgenommen werden kann, hingewiesen. Zeitgleich wurden in Übereinstimmung mit §§ 4 Abs. 1 i. V. m. 4a Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 13. Mai 2021 von der Planaufstellung frühzeitig unterrichtet und zur Äußerung - auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB - aufgefordert. Auf Grundlage dieser amtlichen Erkenntnisse, der Grundlagenermittlungen und der Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde ein Entwurf für die 25. Flächennutzungsplanänderung samt Begründung und Umweltbericht erarbeitet, der nun zur Billigung ansteht.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Bau- und Umweltausschusses entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

TOP 5

Bebauungsplan Nr. 60 „Obere Terrasse III - beim KiGA St. Martin“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, nachfolgendes zu beschließen:

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung abgegebenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung (Anlage zur Beschlussvorlage) berücksichtigt.
  2. Der Entwurf Bebauungsplans Nr. 60 „Obere Terrasse III, beim Kindergarten St. Martin“ samt Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 5. April 2022 wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Sachverhalt:

Planungsanlass: Die Gemeinde Burgkirchen erfuhr in vergangenen Jahren eine enorme Attraktivitätssteigerung in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht, die mit einer ungebrochen hohen Nachfrage nach bezahlbaren Wohnbaugrundstücken einhergeht. Zahlreiche und intensive Innenentwicklungen und Nachverdichtungen sowie maßvolle Ausweisung eines neuen Baugebiets vermochten den Wohnbedürfnissen und der Bevölkerungsentwicklung nicht ausreichend Rechnung tragen. Um gleichzeitig die zu verzeichnende und insbesondere zu erwartende Tendenz respektive Dynamik bei der Infrastruktur in Anschlag zu bringen, sollen die Kinderbetreuungsmöglichkeiten durch den Bau einer Kindertagesstätte ausgebaut werden. Nachdem zwischenzeitlich der Rückbau der 220-kV-Freileitung im Zuge des 380-kV-Ersatzneubaus als gesichert gilt, kann prospektiv eine städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich Gestalt annehmen. Indes bleibt bis zum vollständigen Rückbau der Bereich rund um die Bestandsleitung inklusive der dazugehörigen Schutzzone einer tatsächlichen Bebauung temporär nur rudimentär zugänglich.

Rechtliche Beurteilung:

  • Mit der hiesigen Bauleitplanung wird eine angemessene Reaktion auf die städtebaulich legitimen Belange der Wohnbedürfnisse sowie die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere der Familien verfolgt. Gleichzeitig wird eine moderate Fortentwicklung des Ortsteils „Obere Terrasse“ angestrebt (§ 1 Abs. 6 Nrn. 2-4 BauGB).
  • Anderweitige oder alternative Optionen der Siedlungsentwicklung sind nach eingehender Evaluierung der rechtlichen, technischen und ökonomischen Möglichkeiten nicht bzw. nur unter unverhältnismäßigen Rahmenbedingungen gegeben.
  • Vorweg fanden mit verschiedenen Akteuren, deren Belange durch die Planung berührt sein könnten, zahlreiche Sondierungsgespräche statt.
  • Mit der Ausarbeitung eines tragfähigen Planentwurfs wurde im Einklang mit den vergaberechtlichen Vorgaben ein versiertes Planungsbüro beauftragt. Gleiches gilt für die Anfertigung eines Umweltberichts. Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurden ferner eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), ein Baugrundgutachten und eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben.
  • Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren mit dem Flächennutzungsplan aufgestellt (§ 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB) und wahrt damit das Entwicklungsgebot.

Verfahrensstand: Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Juni-Sitzung 2020 einstimmig den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 60 „Obere Terrasse III, beim Kindergarten St. Martin“ aufzustellen. Am 15. Dezember 2020 wurde der Aufstellungsbeschluss ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln sowie Einstellung im Internet öffentlich bekanntgegeben. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Aufruf zur Unterrichtung und Äußerung mittels Aushang einer amtlichen Bekanntmachung, deren gleichzeitige Einstellung im Internet und Bereithaltung der Planunterlagen zur Einsicht und Erörterung im Rathaus. In der Bekanntmachung wurde auf den Ort (Rathaus) und die Zeit (13. Mai 2021 bis 14. Juni 2021), wo bzw. wann die Informations- und Äußerungsgelegenheit wahrgenommen werden kann, hingewiesen. Zeitgleich wurden in Übereinstimmung mit §§ 4 Abs. 1 i.V.m. 4a Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 13. Mai 2021 von der Planaufstellung frühzeitig unterrichtet und zur Äußerung - auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB - aufgefordert. Auf Grundlage dieser amtlichen Erkenntnisse, der Grundlagenermittlungen und der Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde ein Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 60 samt Begründung und Umweltbericht erarbeitet, der nun zur Billigung ansteht.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Bau- und Umweltausschusses entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

TOP 6

Flächennutzungsplan - 16. Änderung „Pirach - Lagerhausstraße“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes „Pirach - Lagerhausstraße“ eingegangenen Stel­lungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwä­gen und die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes „Pirach - Lagerhausstraße“ festzustellen.

Sachverhalt:

Auf Anregung des Grundstückseigentümers hat die Verwaltung die Einleitung einer Bauleitplanung für den Ortsteil Pirach und insbesondere für das an die Lagerhausstraße angrenzende Teilgrundstück der Flur-Nr. 678 Gemarkung Raitenhaslach geprüft. Sie ist zum Ergebnis gekommen, dass der Ortsteil Pirach aufgrund der geplanten Ortsumgehung bezüglich Wohnqualität an Attraktivität gewinnen wird. Es ist zu erwarten, dass der Wunsch auf die Errichtung von Wohnhäusern entstehen wird. Auf Vorschlag der Ver­waltung und Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses hat der Gemeinderat deshalb in der Sitzung am 12.05.2015 die Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstel­lung eines Bebauungsplanes gefasst.

Mit der Einleitung der Bauleitplanung sollte dem in der Gemeinde bereits vorhandenen Wohnraumbedarf an 1-Familienhäusern, Doppelhäuser, Reihenhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern Rechnung getragen werden. Der Grundstückseigentümer, der die Grundstücke selbst verwerten will, hat sich mit der Ausweisung eines Baugebietes im vorgesehenen Umfang einverstanden erklärt und im städtebauli­chen Vertrag vom 06.08.2015 zur Übernahme der Planungskosten und sonstigen mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten verpflichtet. In Absprache mit dem Kostenträger wurde ein externes Planungsbüro mit der Planung und ein externes Sachverständigenbüro mit der Erstellung eines Schallschutzgutachtens beauftragt. Auf Grundlage des Schallschutzgutachtens wurde der Vorentwurf für die Bauleitplanungen gefertigt. Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung wurde in der Sitzung vom 19.01.2016 vom Gemeinderat gebilligt. Der gebilligte Vorentwurf wurde in der Zeit von 28.01.2016 bis 29.02.2016 öffentlich ausgelegt. Die Ausle­gung wurde am 21.01.2016 öffentlich bekannt gemacht. Mit Schreiben vom 28.01.2016 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gebeten, zum Vor-entwurf der Bauleitplanung bis 29.02.2016 Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat hat die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsbe­schlüssen vom 14.06.2016 in den Entwurf eingearbeitet und diesen gebilligt. Der gebilligte Entwurf wurde in der Zeit von 28.06.2016 bis 28.07.2016 öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wurde am 21.06.2016 öffent­lich bekannt gemacht. Mit Schreiben vom 01.07.2016 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gebeten, zum Ent­wurf der Bauleitplanung bis 01.08.2016 Stellung zu nehmen.

Aufgrund der insbesondere zum Immissionsschutz eingegangenen Stellungnahmen wurden weitere Gutachten eingeholt. Hieraus ging hervor, dass ein allgemeines Wohngebiet aufgrund der Lärmimmissionen der Transformatoren des Umspannwerkes Pirach derzeit noch nicht möglich ist. Ein solches wird aus Immissionsschutz rechtlicher Sicht erst am Ende des 2. Bauabschnittes des Umspannwerkes Pirach nach dem Austausch der bestehenden Transformatoren möglich sein.  Dieser soll bis 30.06.2023 abgeschlossen sein.

In einem gemeinsamen Gespräch der Verwaltung mit dem Planer und dem Investor im Landratsamt wurde das Ergebnis erzielt, dass die Bauleitplanung als Mischgebiet weitergeführt werden kann. Dies ist immissionsschutzrechtlich schon heute möglich. Zudem ist auch das bestehende Bebauungsplangebiet des Ortsteiles Pirach als Mischgebiet festgesetzt. Das beauftragte Planungsbüro hat daraufhin die Bauleitplanungen dergestalt geändert, dass anstatt eines allgemeinen Wohngebietes ein Mischgebiet ausgewiesen wird. Die geänderte Planung, die auch die übrigen zur Bauleitplanung eingegangenen Stellungnahmen berücksichtigt, wurde vom Gemeinde­rat in sei­ner November-Sitzung 2021 gebilligt. Der gebilligte geänderte Entwurf in der Fassung vom 09.11.2021 wurde am 18.11.2021 öffentlich ausge­legt. Der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegen­heit gege­ben, sich in der Zeit von 25.11.2021 bis 27.12.2021 zur geänderten Entwurfsfassung der Bauleit­planung zu äußern.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Bau- und Umweltausschusses entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägungsvorschläge in der vorliegenden Form zu beschließen und die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes „Pirach-Lagerhausstraße“ festzustellen.

TOP 7

Bebauungsplan Nr. 55 „Pirach - Lagerhausstraße“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 „Pirach - Lagerhausstraße“ eingegangenen Stel­lungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwä­gen, den hiernach gefertigten vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 „Pirach - Lager­haus­straße“ in der Fassung vom 23.03.2022 zu billigen und die wei­teren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:    Siehe dazu TOP 6!

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Bau- und Umweltausschusses entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägungsvorschläge in der vorliegenden Form zu beschließen und den hiernach geänderten Entwurf zu billigen.

TOP 8

Neubau KiGA St. Martin: Empfehlung zur Billigung des Planungskonzeptes

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, das Planungskonzept des Architekturbüros Brodmann zum Neubau des Kindergartens St. Martin zu billigen.

Sachverhalt:

Das Architekturbüro Brodmann wurde entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 06.06.2019 mit der Planung des Kindergartens St. Martin beauftragt. Aufgrund gestiegenen Bedarfes an Plätzen wurde der ursprüngliche Ansatz von drei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe erweitert, sodass nun vier Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen entstehen sollen.

Der Bau soll teilunterkellert ausgeführt werden, hier finden Lagerräume und Verwaltung Platz, die Räume für die Kinderbetreuung sind ebenerdig geplant und sind sämtliches behindertengerecht zugänglich. Vorgesehen sind weiter ein Mehrzweckraum und ein Mensabereich mit Küche.

Es sollen vornehmlich klassische Werkstoffe und Bauweisen zum Einsatz kommen, unter anderem Mauerwerk aus Ziegel sowie Pultdächer mit Holzdachstuhl. Die Gänge und Umkleiden müssen aufgrund der leichter herzustellenden Belichtung mit einem flach geneigten Dach in Kompaktbauweise errichtet werden, d.h. der Dämmstoff wird flächig mit dem Untergrund verklebt und anschließend mit einer Dichtbahn überzogen.

Details der Konzeption wurden in der Sitzung vom Architekten Brodmann vorgestellt.

TOP 9

Bekanntgaben

Faulturmsanierung wird teilweise aus Kostengründen verzögert

TOP 10

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt (Top)!

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.