Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.03.2022.

Die März-Sitzung 2022 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.     Nutzungsänderung eines Wohnraumes in einen Friseursalon
    • 2.2.     Um- und Einbau einer Garage und eines Heizraumes mit Hackschnitzellager in das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude
    • 2.3.     Errichtung einer Gartenhütte
    • 2.4.     Errichtung eines anthraziten Doppelstabmattenzaunes
    • 2.5.     Neuerrichtung eines landwirtschaftlichen Teilgebäudes mit gleichzeitiger Nutzungsänderung in ein Wohngebäude
    • 2.6.     Erweiterung einer Doppelhaushälfte
    • 2.7.     Errichtung einer Terrassenüberdachung
    • 2.8.     Erweiterung eines Wohngebäudes
    • 2.9.     Errichtung eines 4-Familienhauses mit Garagen
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Bekanntgaben (Top 4)
  • Anfragen (Top 5)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.       Nutzungsänderung eines Wohnraumes in einen Friseursalon / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung eines Wohnraumes in einen Friseursalon in der Trenkermühlstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.2.       Um- und Einbau einer Garage und eines Heizraumes mit Hackschnitzellager in das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Um- und Einbau einer Garage und eines Heizraumes mit Hackschnitzellager in das bestehende landwirtschaftliche Nebengebäude im Forsthof das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.3.       Errichtung einer Gartenhütte /

Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“ -  12. Änderung „Hirten, beim Kindergarten“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Befreiung von der Baugrenze und dem Abstimmungsgebot von Haupt- mit Nebengebäuden hinsichtlich der Dachneigung für die Errichtung einer Gartenhütte in der Kreuzstraße zu zustimmen.

2.4.       Errichtung eines anthraziten Doppelstabmattenzaunes /

Bebauungsplan Nr. 33 „Hirten - westlich der Greinstraße“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Befreiung von der festgesetzten Materialart und Höhe der Einfriedung für die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes in der Greinstraße zu zustimmen.

2.5.       Neuerrichtung eines landwirtschaftlichen Teilgebäudes mit gleichzeitiger Nutzungsänderung in ein Wohngebäude / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Neuerrichtung eines landwirtschaftlichen Teilgebäudes mit gleichzeitiger Nutzungsänderung in ein Wohngebäude in Stölzl das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.6.       Erweiterung einer Doppelhaushälfte / Obere Terrasse

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung einer Doppelhaushälfte in der Kantstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.7.       Errichtung einer Terrassenüberdachung / Holzen

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Befreiung von der festgesetzten Baugrenze für die Errichtung einer Terrassenüberdachung im Hörndlwandweg zu zustimmen.

2.8.       Erweiterung eines Wohngebäudes / Margarethenberg

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für die Erweiterung eines Wohngebäudes in Margarethenberg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.9.       Errichtung eines 4-Familienhauses mit Garagen / Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für die Errichtung eines 4-Familienhauses mit Garagen im Sportplatzweg unter Befreiung von der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Keine Bekanntgaben unter diesem Tagesordnungspunk (TOP)!

TOP 4

Bekanntgaben

4.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Burghausen  

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 für den Bereich Unghauser Straße (nördlich), Vollmarstraße (östlich), von-Behring-Straße (südlich), Prießnitzstraße (südlich), Marktler Straße (westlich), Berchtesgadener Straße und Mehringer Straße mit integriertem Grünordnungsplan für den Stadtpark - Frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 13a i. V. m. 4 Absatz 1 BauGB

Die Stadt Burghausen leitet mit der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes prospektiv die Sicherung des Stadtparkes und die grundlegende städtebauliche Neukonzeption eines Teils der südlichen Neustadt ein. Aus der Begründung lassen sich die wesentlichen Beweggründe ableiten. Demnach wurde der Stadtpark für die Landesgartenschau 2004 angelegt und mit öffentlichen Mitteln bezuschusst. Nach Ablauf der Zweckbindung (2029) soll der Stadtpark nach dem Willen des Stadtrates in seiner ursprünglichen Gestalt erhalten und von etwaiger Bebauung freigehalten bleiben. Überdies sollen die städtischen Liegenschaften - namentlich das Feuerwehrhaus, das Jugendbüro, die Markthalle, der Festplatz, das Vereinsheim, das Haus der Familie und das Bürgerhaus mit Bürgerplatz - im Bestand geschützt werden.

Infolge der Beseitigung der Wohnhäuser in der Unghauser Straße 16 und 18 ergibt sich die Möglichkeit zur baulichen Nachverdichtung, verbunden mit dem Ausbau von Lademöglichkeiten für elektrische Fahrzeuge mit Parkmöglichkeiten für Touristenbusse. Auf den verbliebenen Grundstücken soll eine normative Basis für eine nachverdichtete Bauweise begründet werden. Insgesamt soll die südliche Neustadt vor allem mit „coronaresistenten“ Nutzungen belegt und belebt sowie drohenden Leerständen entgegengewirkt werden. Vorhandene Wohnfunktionen will man erhalten, verbessern und soweit möglich ausbauen. Mit Schriftsatz vom 21. Januar 2022 unterrichtete die Stadt Burghausen die Gemeinde Burgkirchen von der am 17. November 2021 beschlossenen Aufstellung und räumte gleichzeitig die Gelegenheit zur Stellungnahme ein.

Eine eingehende Begutachtung der Planunterlagen förderte keine Nachteile für Belange der Gemeinde Burgkirchen zutage, weshalb die Gemeinde Burgkirchen hiergegen keine Einwände erhob.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

4.2.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Burghausen

Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für den Bereich Erweiterung der Freiflächenphotovoltaikanlage im Hieringer Feld, Bahnlinie Tüßling - Bughausen (südlich), Gewerbegebiet Lindach (westlich).

Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 93a für die Erweiterung der Freiflächenphotovoltaikanlage im Hieringer Feld, Bahnlinie Tüßling - Burghausen (südlich), Gewerbegebiet Lindach (westlich) - Frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

Die Energieversorgung Burghausen GmbH beabsichtigt, die südlich der Bahnlinie bestehende Freiflächen-Photovoltaikanlage auf Höhe des Gewerbeparks Lindach in Richtung Süden auf den EEG-geförderten Korridor von 200 m - gemessen ab Bahnlinie - zu erweitern. Für die Umsetzung des Unterfangens muss der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Hierzu beschloss der Stadtrat Burghausen in seiner Sitzung am 19. Januar 2022 die Einleitung des Parallelverfahrens. Der Ausbau von erneuerbaren Energien ist ein legitimer Zweck und im Lichte der postulierten Energiewende dringend erforderlich.

Mit Schriftsatz vom 9. Februar 2022 informierte die Stadt Burghausen über die o. g. Bauleitplanung und räumte unter Vorlage entsprechender Vorentwürfe die Gelegenheit zur Stellungnahme ein.

Belange der Gemeinde Burgkirchen werden nach eingehender Prüfung durch die Bauverwaltung nicht abträglich berührt, weshalb am 16. Februar 2022 eine Mitteilung mit dem Einverständnis erging.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

4.3.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Garching 

Änderung des Bebauungsplanes B 9 für den Umgriff des Flurstücks 714/16 am Hütweg 57 - Förmliche Beteiligung gemäß §§ 13 i. V. m. 4 Absatz 2 BauGB

Der Bau-, Umwelt- und Technikausschuss der Gemeinde Garching hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Januar 2022 die Entscheidung getroffen, den rechtskräftigen Bebauungsplan B9 für das o. g. Flurstück im vereinfachten Verfahren zu ändern. Im Zuge der Behördenbeteiligung wurde der Gemeinde Burgkirchen ein Anhörungsrecht bis 29. März 2022 eingeräumt. Die Planänderung zielt auf eine höhenmäßige Novellierung des bestehenden Baurechts - speziell die Abkehr von einer Kniestockbebauung zugunsten einer Vollgeschossbebauung - aus.

Am Hütweg inmitten des Ortes gelegen ist die städtebauliche Modifikation des unbebauten Grundstückes nicht in der Lage, die Belange der Gemeinde Burgkirchen abträglich zu tangieren. Daher erhob die Gemeinde Burgkirchen in ihrer Mitteilung vom 22. Februar 2022 gegen die vorstehende Bauleitplanung keine Einwände und bracht auch keine Hinweise vor.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

4.4.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Emmerting

Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 6 „West“ für den Bereich Alte Poststraße Nr. 10 / Kreuzung Forststraße, Flurstück 131 - Förmliche Beteiligung gemäß §§ 13a i. V. m. 4 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat Emmerting hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2022 die Entwurfsplanung und die Begründung vom 14. Januar 2022 zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 6 „West“ für den Bereich Alte Poststraße Nr. 10 / Kreuzung Forststraße gebilligt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange angeordnet. Betroffen von dieser Umplanung ist einzig das Flurstück 131, das nach Freilegung vom Bestandsgebäude einer maßvollen Nachverdichtung zugeführt werden soll. Anstelle des abgängigen Gebäudes wird ein Mehrfamilienhaus mit bis zu vier Wohneinheiten bevorzugt.

Geografisch liegt der Geltungsbereich am Südrand des Ortsteils Oberemmerting. In Anbetracht der Planziele und der Verortung sind die Interessen der Gemeinde Burgkirchen unberührt. Die Gemeinde Burgkirchen keine Einwände und trug auch sonst keine Hinweise oder Änderungen in ihrer Mitteilung vom 22. Februar 2022 vor.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

4.5.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Unterneukirchen 

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Gewerbe-, Misch- und Allgemeines Wohngebiet an der Altöttinger Straße - Förmliche Beteiligung gemäß §§ 13a i. V .m. 4 Absatz 2 BauGB

Die Gemeinde Unterneukirchen ändert erstmals ihren Bebauungsplan Nr. 16 und zwar reduziert auf das gewerbliche Segment. Im Zuge der öffentlichen Auslegung wurde der Gemeinde Burgkirchen als Nachbargemeinde ein Anhörungsrecht eingeräumt.

Der Bebauungsplan Nr. 16 im Norden des Hauptorts Unterneukirchen umfasst ein Gewerbe-, ein Misch- und sowie ein Allgemeines Wohngebiet. Das zwischen Altöttinger Straße und B 299 gelegene Gewerbegebiet umfasst zwei Baufenster, die im westlichen Teil durch eine Erschließungsstraße getrennt werden. Das östliche Baufenster ist nochmals in drei Parzellen unterteilt, für die unterschiedliche Schallleistungspegel festgesetzt wurden. Dadurch ergeben sich im Gewerbegebiet aktuell vier Bauparzellen mit Größen zwischen 3.000 m² und knapp 8.000 m². Bisher wurde das Gewerbegebiet noch nicht bebaut. Aufgrund des im Vergleich zur ursprünglichen Planung abweichenden Flächenbedarfs der nun vorliegenden Baubewerber wird eine Verlegung der bisher geplanten, aber noch nicht realisierten Haupterschließung zwischen Parzelle 1 und 2 erforderlich, die weiter nach Osten verlegt werden soll. Dies bedingt im Weiteren die Neusituierung der Ausgleichs- und Grünflächen und eine Anpassung der Baugrenzen. Darüber hinaus plant die Gemeinde Unterneukirchen die Verlängerung des Geh- und Radwegs, der von der B 299 kommend bereits parallel zur Altöttinger Straße bis zum Ortseingang führt. Dieser soll im Bebauungsplangebiet auf der Nordseite der Altöttinger Straße bis zur Kreuzung Carl-Benz-Straße geführt werden.

Eine eingehende Begutachtung der Planunterlagen förderte keine Nachteile für Belange der Gemeinde Burgkirchen zutage, weshalb die Gemeinde Burgkirchen hiergegen keine Einwände erhob und am 28. Februar 2022 per Email das Einvernehmen an die Gemeinde Unterneukirchen erging.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

4.5.    Krieg in der Ukraine: Informationen zu Flüchtlingen

Bürgermeister Krichenbauer gibt bekannt, dass die Verteilung der Flüchtlinge aus der Ukraine vom Landratsamt Altötting koordiniert wird. Um die Unterbringungsangebote für Ukraine-Flüchtlinge aus der Bevölkerung zielgerichtet koordinieren zu können, wurde dort ein entsprechendes Funktionspostfach eingerichtet. Alle Personen, die eine geeignete Unterkunft zur Aufnahme von Flüchtlingen im Landkreis Altötting zur Verfügung stellen wollen, werden gebeten, sich diesbezüglich unter:

asylunterbringung@lra-aoe.de 

an das Landratsamt zu wenden.

Sachspenden sind derzeit nur sehr schwierig zu versenden, da der Transport in die Ukraine durch mehrere Länder geht (Transportpapiere, Zoll usw.). Die Koordination der Transporte übernimmt ebenfalls das Landratsamt Altötting. Bei Fragen bitte an das Landratsamt Altötting wenden.

Geldspenden sind im Augenblick sinnvoller. 

TOP 5

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Die „Gelben Tonnen“ sind verteilt. Und gleich sind die ersten Probleme aufgetaucht: Tonne zu klein - Tonne zu groß. Was waren die Kriterien für die Größenverteilung?

  • Bürgermeister Krichenbauer erklärt, dass Tonnen mit einem Fassungsvermögen von 240 L bzw. von 1.100 L verteilt wurden. Dabei haben 1- bis 3-Familienhäuser eine 240 L-Tonne bekommen und Mehrfamilienhäuser eine 1.100 L-Tonne. Sollte die eine oder andere Tonne zu klein sein, kann dies an die Firma Remondis gemeldet werden, dann werden diese „Gelben Tonnen“ entsprechend ausgetauscht.
  • Kleinere Tonnen als die Tonne mit einem Fassungsvermögen von 240 L gibt es nicht. Das Landratsamt Altötting ist vertragsmäßig bis 2025 an diese beiden Größen (240 L und 1.100 L) gebunden.
  • Bei Fragen bezüglich des Abtransport der „Gelben Tonnen“ bitte direkt an die Firma Remondis wenden, die dafür allein verantwortlich ist.
  • Kontaktdaten Remondis:   REMONDIS Chiemgau GmbH  -   Telefon  08664 9885-304  oder  0800 1223255       
  • Email     gelbeTonneSack-LKAOE@remondis.de

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.