Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 11.01.2022.

Die Januar-Sitzung 2022 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.     Bau eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen
    • 2.2.     Bau eines Mehrfamilienhäusern mit Garagengebäuden
    • 2.3.     Bau eines Mehrfamilienhäusern mit Garagengebäuden
    • 2.4.     Aufstellung einer Gartenhütte
    • 2.5.     Errichtung eines Gartenhauses
    • 2.6.     Bau eines sogenannten Tiny-Hauses („Tiny-Houses“) für Urlaub auf dem Bauernhof
    • 2.7.     Bau eines neuen Hackschnitzellagers
    • 2.8.     Gemeinde Burgkirchen: Bau einer Freizeiteinrichtung (Pumptrack-Anlage)
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Bekanntgaben (Top 4)
  • Anfragen (Top 5)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Bau eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen in der Jennerstraße Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen I“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt  mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), dem Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Stellplätzen in der Jennerstraße unter Befreiung von der Fläche für Garagen, Carports, Stellplätze und Nebenanlagen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.2.      Bau eines Mehrfamilienhäusern mit Garagengebäuden im Ebner-Eschenbach-Weg / Innenbereich / Gebäude C

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagengebäuden und Stellplätzen im Ebner-Eschenbach-Weg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.3.      Bau eines Mehrfamilienhäusern mit Garagengebäuden im Ebner-Eschenbach-Weg / Innenbereich / Gebäude B

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagengebäuden und Stellplätzen im Ebner-Eschenbach-Weg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.4.      Aufstellung einer Gartenhütte in der Alztalstraße / Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze für die Errichtung einer Gartenhütte in der Alztalstraße zu zustimmen.

2.5.      Errichtung eines Gartenhauses im Kastanienweg 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze und dem Abstimmungsgebot der Haupt- und Nebengebäudedächern für die Errichtung eines Gartenhauses im Kastanienweg zu zustimmen.

2.6.      Bau eines sogenannten Tiny-Hauses („Tiny-Houses“) für Urlaub auf dem Bauernhof  in Dorfen / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt  mehrheitlich (mit 1 Gegenstimmen), dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eine Tiny-Hauses („Tiny-Houses“) auf dem Grundstück Flur-Nr. 108 der Gemarkung Dorfen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.7.      Bau eines neuen Hackschnitzellagers in Seefelden / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig , dem Antrag auf Errichtung eines Hackschnitzellagers in Seefelden das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.8.      Bau einer Freizeiteinrichtung (Pumptrack-Anlage) nahe der Altöttinger Straße 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag zu zustimmen.

Sachverhalt:

Östlich der Altöttinger Straße auf Höhe des Alzstadions beabsichtigt die Gemeinde Burgkirchen eine Pumptrack-Anlage mitsamt einer Kids-Track-Anlage zu errichten. Letztere wird anstelle des heutigen Bolzplatzes Einzug finden.

Der „Pumptrack“ ist eine am Mountain-Bikesport orientierte Anlage, die als Wellen- und Muldenbahn bezeichnet werden kann. Die verschiedenen Fahrlinien des „Pumptracks“ bieten zahlreiche Transfermöglichkeiten und bilden auf einer Fläche von über 1.400 m²  verschiedene Bike-Park-Elemente wie Kurven, S-Kurven, Sprünge und Wellen ab. Die zentralen Startbereiche sind von der Altöttinger Straße, dem Skater-Park sowie den Zuwegen zu erreichen. Ausgestattet mit einer speziellen asphaltierten Oberfläche ist die Anlage für 15 Sportarten ausgelegt, u. a. Skate-Boarder, Long-Boarder, Scooter-Fahrer, Inline-Skater und sogar Rollstuhlfahrer.

Rechtliche Würdigung: Mangels Bebauungsplan oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung richtet sich das Vorhaben im Einklang mit § 34 Absatz 1 BauGB nach der Umgebungsbebauung, die dem Flächennutzungsplan zufolge eine Mischfläche darstellt. Der östliche Bereich der Altöttinger Straße bis zum Kreisverkehr an der „Alten Brucker Straße“ zeichnet sich primär durch eine tiefbaugeprägte Baustruktur aus, wie z. B. einem Fußballfeld, einer Skater-Anlage oder einem Bolzplatz. In ihrer Ausdehnung sowie Gestaltung fügt sich die Pumptrack-Anlage als weiteres Element des alznahen Freizeitgebietes homogen ein und festigt dadurch den innerörtlichen Erholungswert bzw. wertet diesen sogar auf.

Zur Deckung des Stellplatzbedarfes werden satzungskonform 5 Stellplätze eingerichtet.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem zwei Bauvorhaben alle Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese beiden Bauvorhaben entsprechende Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage im Predigtstuhlweg / Bebauungsplan Nr. 47 „Wimpasing I“
  • Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Kreuzstraße / Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“

TOP 4

Bekanntgaben

4.1.     Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Emmerting

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 „Am Saliterweg“ für den Bereich Flur-Nr. 84 - Förmliche Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat Emmerting hat in seiner November-Sitzung 2021 die Entwurfsplanung mit Grünordnungsplan und Begründung vom 02.11.2021 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23 „Am Saliterweg“ für den Bereich Flur-Nr. 84 gebilligt und die öffentliche Auslegung angeordnet. Zeitgleich erfolgt die förmliche Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, in dessen Folge die Gemeinde Burgkirchen via Mitteilung vom 07.12.2021 die Gelegenheit zur Anhörung bekam.

Ziel des vorbenannten Bebauungsplanes ist die Abdeckung der hohen Nachfrage nach Wohnraum, Förderung der Nachverdichtung und der kompakten Innenentwicklung. Nicht zuletzt sollen eine Tagespflege und mehr barrierefreie Wohnungen für Senioren Einzug finden. Als Maßnahme der Innenentwicklung wird die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB betrieben.

Nach eingehender und sorgfältiger Auswertung der Unterlagen werden Belange der Gemeinde Burgkirchen nicht tangiert. Mit gleichem Inhalt wurde am 08.12.2021 eine entsprechende Erklärung an die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Emmerting kommuniziert - ohne weitere Einwände, Hinweise und/oder Anregungen.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

4.2.     Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Mehring

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Baderstraße 2“ für den Bereich Flur-Nr. 1887/32 - Beteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB

Der Gemeinderat Mehring hat in seiner Dezember-Sitzung 2021 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Baderstraße 2“ beschloss, um die planungsrechtliche Basis für das betreute Wohnen auf dem Flurstück 1887/32 einzurichten. Wie sich gezeigt hat, besteht im Gemeindegebiet Mehring ein enormer Bedarf an einer solchen Wohnform, dem kein ausreichendes Angebot gegenübersteht. Derzeit verweilt auf dem Grundstück - mit einer Fläche von 2.078 m² - eine leer stehende Gaststätte samt Nebengebäude. Geografisch liegt dieses nördlich der St 2108 im Ortsteil Mehring Öd. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung, namentlich Wiedernutzbarmachung von Flächen betrieben.

Via Mitteilung vom 23.12.2021 wurde der Gemeinde Burgkirchen als Nachbargemeinde die Gelegenheit gegeben, sich zur fraglichen Planung bis 01.02.2022 zu äußern.

Nach eingehender und sorgfältiger Auswertung der Unterlagen werden Belange der Gemeinde Burgkirchen nicht tangiert. Mit gleichem Inhalt wurde am 27.12.2021 eine entsprechende Erklärung an die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Emmerting kommuniziert - ohne weitere Einwände, Hinweise und/oder Anregungen.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

TOP 5

Anfragen

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.