Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 15.10.2019

Die Oktober-Sitzung 2019 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Nachtragshaushalt 2019 (Top 2)
  • Errichtung öffentlicher Hotspots durch die VR Bank (Top 3)
  • Aufstellung d. 24. Änderung d. Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbepark Straß“ (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Nachtragshaushalt 2019

Beschluss:

2.1. Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig den vorgetragenen Nachtrags-Stellenplan 2019.

2.2  Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig den vorgetragenen Nachtrags-Finanzplan 2019 bis 2021.

2.3  Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig die vorgetragene Nachtrags-Haushaltssatzung 2019.

Sachverhalt:

Der 1. Nachtragshaushalt 2019 schließt mit folgenden Eckdaten ab (Zahlen sind kaufmännisch gerundet, das zu Differenzen in den Summen führen kann):

Verwaltungshaushalt

(VW-HH)                erhöht um            vermindert um         bisheriger Gesamtbetrag             nunmehr Gesamtbetrag des

                                                                                                    des Haushaltsplans                    VW-HH-Plans incl. Nachtrag

Einnahmen            914.950 €                    39.400 €                       

                                                                                                                 30.906.800 €                                31.782.350 €

die Ausgaben      1.571.550 €                 696.000 €

Vermögenshaushalt

(VM-HH)                           erhöht um          vermindert um       bisheriger Gesamtbetrag            nunmehr Gesamtbetrag des

                                                                                                           des Haushaltsplans                   VM-HH-Plans incl. Nachtrag

die Einnahmen                581.600 €               15.000 €

                                                                                                                   12.666.350 €                                    13.232.950 €

die Ausgaben                1.098.100 €               531.500 €                 

Erläuterung: Eine Haushaltssatzung kann nur jeweils bis zum Ablauf des aktuellen Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden. Für die Nachtragshaushaltssatzung gelten die gleichen Vorschriften wie für die Haushaltssatzung selbst. Die Gemeinde hat insbesondere dann eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn

  • der Haushaltsausgleich gefährdet ist und nur durch den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erreicht werden kann,
  • bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen und Auszahlungen beziehungsweise Ausgaben in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen und Gesamtauszahlungen bzw. Gesamtausgaben des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen,
  • Auszahlungen des Finanzhaushalts beziehungsweise Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen,
  • Beamte oder Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

Die Nachtragshaushaltssatzung dient somit der Vermeidung größerer Abweichungen von der Haushaltssatzung.

Der 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2019 dient der Darstellung der letzten Gemeinderatsbeschlüsse, die noch nicht im Haushalt 2019 eingeplant waren, als auch weiterer sich ergebener Veränderungen des laufenden Jahres, die sich finanziell auswirken.

Insbesondere sind dies im Verwaltungshaushalt (VW-HH):

  • Anpassung der Höhe der Kreisumlage nach Senkung des Hebesatzes durch den Kreistag des Landkreises Altötting.
  • Anpassung der Ansätze im Personalbereich nach Personalwechsel, Einstellungen und geänderten Splittings-Buchungen (Arbeitszeitaufteilungen).
  • Anpassung der Ansätze zu Einnahmen und Ausgaben des Mittagsessens an der Mittelschule.
  • Anpassung der Ansätze für den EDV-Bedarf.
  • Erhöhte Kosten für die Schülerbeförderung.
  • Anpassung der Kosten und Zuschüsse für die Förderung von Kindertagesstätten.
  • Anpassung der Umsatzsteuerzahlungen und Umsatzsteuererstattungen.
  • Anpassung der Bauhof- und Reinigungspoolleistungen.
  • Mehreinnahmen bei den Wasser- und Abwassergebühren.
  • Mietmehreinnahmen im Bürgerzentrum und der Keltenhalle.
  • Anpassung der Einnahmen und Ausgaben im Freibad.
  • Mehreinnahmen beim Holzverkauf.
  • Mehreinnahmen bei mehreren Steuern.
  • Minderung des Ansatzes vor Verwahrentgelte.
  • Anpassung der Ansätze beim Gebäude- und Straßenunterhalt sowie der dazugehörigen weiteren Haushaltsstellen und dem Sportanlagenunterhalt der Schule Holzen.
  • Mehrkosten beim Winterdienst.
  • Mehrkosten für die Planung des Rückbaus des Brunnen Thalhausen und der Hydrantenprüfung.
  • Mehrkosten für den Kanalunterhalt.
  • Mehrkosten bei den Feuerwehren.
  • Einführung eines Ansatzes für das Projekt „Rent-a-Sozpäd“.
  • Mehrkosten beim Leitungsunterhalt durch den Bau des Druckpumpwerks Spielmann und Kosten für Wasserbezug über die Notverbünde.
  • Mehrkosten beim Löschwasserversorgungsunterhalt und dem FuE-Projekt.
  • Mehrkosten für den Unterhalt des Gemeindewaldes.
  • Erhöhung des Ansatzes für den Kommunalanteil an der Grunderwerbsteuer.

und im Vermögenshaushalt (VM-HH):

  • Anpassung der Ansätze für die EDV-Ertüchtigung in den gemeindlichen Liegenschaften (Rathaus, Bürgerzentrum, Bauhof und Schulen).
  • Ansatz für die Ertüchtigung und Übernahme des Löschwasserbehälters Sepphaid.
  • Erhöhte Förderung von Denkmälern und Sportanlagen.
  • Ansätze für den Kindergarten St. Konrad für Neumöblierung der Container und den Grunderwerb für den Neubau.
  • Nachtrag beim Bau von Modellierungen an Gewässern der III. Ordnung.
  • Mehrkosten für das Sanitärgebäude am Bauhof/Wasserwerk.
  • Mehrkosten für Bauhof- und Winterdienstgeräte.
  • Anschaffungen im Bürgerzentrum.
  • Mehrkosten der Wasserversorgung.
  • Kosten des Grunderwerbs an der Keltenhalle.
  • Mehreinnahmen bei der Investitionspauschale.

Stellenplan:

Der Stellenplan der Beamten musste nicht geändert werden. Im Stellenplan der Beschäftigten wurden einige Verschiebungen nötig. Zusätzlich wurde die Gesamtanzahl der Stellen um 1,50 Stellen davon im Bereich SuE um 1,07 Stellen ergänzt. Die Summe der Ansätze für die Personalkosten musste jedoch auf Grund der jetzt gesicherten Zahlen nur um knapp 8.000 € erhöht werden.

Verwaltungshaushalt / Vermögenshaushalt

Im Verwaltungshaushalt 2019 war eine positive Zuführung zum Vermögenshaushalt 2019 in Höhe von 814.350 € veranschlagt worden. Dieser Ansatz wird jetzt um 137.800 € auf nun 952.150 € erhöht.

SOLL-Überschuss des Haushaltsjahres 2018:

Nachdem der Haushalt 2019 bereits im Dezember 2018 aufgestellt wurde, konnte der erwartete SOLL-Überschuss des Haushaltsjahres 2018 nicht im Haushalt 2019 berücksichtigt werden. Der Überschuss wird nun im Eckdatenblatt und der Rücklagenübersicht des 1. Nachtragshaushaltes 2019 aufgezeigt.

Rücklagenentnahme / Darlehensaufnahme:

Wegen der nicht unerheblichen Steigerungen von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen muss die bisher eingeplante Rücklagenentnahme von Höhe von 3.505.550 € um 148.950 € auf nun 3.654.500 € erhöht werden. Eine weitere Darlehensaufnahme ist allerdings nicht erforderlich!

Verschuldung:

Die dem Haushalt 2019 beiliegende Übersicht der Verschuldung war auf Grund des Weiterbestehens der Ansätze nicht zu ändern und war daher dem 1. Nachtragshaushalt 2019 nicht beizulegen.

Der Haushaltsplan der Gemeinde Burgkirchen für das Haushaltsjahr 2019 ändert sich durch den 1. Nachtragshaushalt wie folgt (Zahlen sind kaufmännisch gerundet, das zu Differenzen in den Summen führen kann):

                                                                Haushalt                    1. Nachtragshaushalt           Änderung in €

Verwaltungshaushalt  (VW-HH)    30.906.800 €                        31.782.350 €                    + 875.550 €

Vermögenshaushalt    (VM-HH)     12.666.350 €                        13.232.950 €                   + 566.600 €

Gesamthaushalt                               43.573.150 €                       45.015.300 €                  + 1.442.150 €

Wertung:

Die Änderungen des Verwaltungshaushaltes sind geprägt von einer Vielzahl an größeren und kleineren Anpassungen von Ansätzen. Dabei stehen die großen Anpassungen im Bereich des Unterhalts von Liegenschaften im Vordergrund. Finanziert werden kann dies durch die Verminderung der Kreisumlage aufgrund der Senkung des Hebesatzes und anderer Steuer- und Steuerbeteiligungsmehreinnahmen.

Auch der Vermögenshaushalt des Nachtraghaushalts wird einerseits geprägt von den Kosten der Liegenschaften. Herausgehoben genannt werden kann der jeweils zu schaffende Ansatz für den Grunderwerb für den Neubau des Kindergartens St. Konrad und an der Keltenhalle, wodurch der Ansatz für allgemeinen Grunderwerb angepasst werden konnte. Anderseits wurde ein Ansatz für die erfolgte Veräußerung des Speedenetrohrverbands des 3. Förderverfahrens der Breitbanderschließung gebildet. Die Einnahmen der Investitionspauschale waren höher als erwartet, womit auch dieser Ansatz nach oben korrigiert werden konnte.

Die großen Baumaßnahmen der Gegenwart und nahen Zukunft werfen in diesem Nachtragshaushalt ihre Schatten voraus:

  • Neubau des Kindergartens St. Konrad
  • Sanierung des Freibades
  • Bau (und Betrieb) der WAK-Anlage und des neuen Brunnens im Kastler Forst sowie die Betreibung des Wasserrechtsverfahrens für den Brunnen Unterhadermark
  • Wasser-Versorgungsverbund Burgkirchen-Hirten
  • Sanitärgebäude am Bauhof/Wasserwerk
  • Baumaßnahmen an der Keltenhalle für weitere Vermietungsmöglichkeiten

Zusätzlich stehen insbesondere noch der Neubau eines Hortgebäudes, der Anbau an die Grundschule und die Erschließung vom Baugebiet Wimpasing III an.

Diese Projekte - eigentlich Großprojekte - prägen die nahe Zukunft! Das bedeutet aber auch einen erhöhten finanziellen und personellen Einsatz der Gemeinde! Die vorhandenen Rücklagen lassen auf eine reelle Finanzierungsmöglichkeit der Maßnahmen hoffen, sind aber auch nicht endlich.

Die hohe Bautätigkeit in Burgkirchen, verbunden mit dem Bevölkerungszuwachs spiegeln einerseits die Attraktivität des Arbeits- und Wohnorts, erfordert anderseits aber auch eine Anpassung der Infrastruktur an die Bedürfnisse der Bevölkerung.

Nachfolgend  sind die Eckdaten des 1. Nachtragshaushaltsplans 2019 (kaufmännisch auf volle Tausender gerundet) aufgeführt:

Verwaltungshaushalt (VW-HH) 2019

Einnahmen

Grundsteuer A + B                                1.263 T€

Gewerbesteuer                                      9.500 T€

Einkommensteuerbeteiligung           5.800 T€

Einkommensteuerersatzleistung         420 T€

Umsatzsteuerbeteiligung                    1.317 T€

Zuführung vom Vermögenshaushalt        0 T€

Schlüsselzuweisungen                              0 T€

sonstige Steuern, Zuweisungen,

Verwarnungsgelder                                 411 T€

Gebühren und Entgelte                       3.134 T€

Umsatzsteuer                                          134 T€

Umsatzsteuerrückerstattung               285 T€

Spenden, Zuweisungen und

Zuschüsse                                          1.846 T€

Zinseinnahmen                                       11 T€

Miet- und Pachteinnahmen                485 T€

Erstattungen von Gemeinden,

Landkreis, Land                                   170 T€

Konzessionsabgaben                         223 T€

Innere Verrechnungen                        110 T€

Verrechnung: Bauhof, Haus-

meister, Reinigungspool                 2.923 T€

Erstattung: Personalkosten

durch BHW                                                4 T€

kalkulatorische Einnahmen            3.309 T€

Sonstiges                                              438 T€

Summe                                                31.783 T€

Ausgaben

Gewerbesteuerumlage                       1.704 T€

Kreisumlage                                            6.972 T€

Zinsausgaben                                          263 T€

Zuführung zum Vermögenshaushalt    952 T€

Personal                                                4.886 T€

sächlicher Verwaltungs- und

Betriebsaufwand                                10.771 T€

Verrechnung: Bauhof, Hausmeister,

Reinigungspool                                    2.711 T€

Vorsteuer                                                 286 T€

Umsatzsteuerabführung                       134 T€

Zuweisungen und Zuschüsse

Kindergärten/Hort                             2.2842 T€

Sonstiges                                                820 T€

Summe                                                     31.783 T€

Vermögenshaushalt (VM-HH) 2019

Einnahmen

Zuführung vom Verwaltungshaushalt           952 T€

Rücklagenentnahme                                    3.655 T€

Kreditaufnahme (ohne Umschuldung)      5.500 T€

Zuschüsse und Zuweisungen                     1.560 T€

Beiträge und ähnliche Entgelte                     351 T€

Verkäufe von Grundstücken usw.                 728 T€

Sonstiges (inklusiv Umschuldung)              487 T€

Summe                                                             13.233 T€

Ausgaben

Baumaßnahmen                                             9.198 T€

Rücklagenzuführung                                            0 T€

Zuführung zum Verwaltungshaushalt               0 T€

Tilgung der Kredite ohne Umschuldung    1.651 T€

Vermögenserwerb                                         2.261 T€

Sonstiges (inklusiv Umschuldung)               123 T€

Summe                                                               13.233 T€

Bürgermeister Krichenbauer stellte den Finanz- und Stellenplan vor und erläutert einige auffallende Positionen.

Besonders erfreut zeigte sich Bürgermeister Krichenbauer darüber, dass die Gemeinde Burgkirchen in den letzten Jahren ca. 19,8 Mio. € an Rücklagen bilden konnte. Von diesen fast 20 Mio. € an Rücklagen sind ein großer Anteil davon liquide, so dass die Gemeinde Burgkirchen jederzeit darauf zurückgreifen könnte. Das ist besonders dann wichtig, wenn es mit der Wirtschaft und somit mit den Gewerbesteuereinnahmen mal nicht so gut laufen würde wie in den zurückliegenden Jahren.

TOP 3

Errichtung öffentlicher Hotspots durch die VR Bank (ggf. Freibad und Alzstadion)

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig das Angebot der VR meine Raiffeisenbank eG zur Errichtung von 2 wifi-Hotspots im Gemeindegebiet grundsätzlich anzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bank geeignete Standorte abzustimmen.

Sachverhalt:

Die VR meine Raiffeisenbank eG ist an die Gemeinde mit einem Angebot zur Errichtung von 2 wifi-Hotspots im Gemeindegebiet herangetreten. Hardware, Betrieb und Support der Hotspots sind für die Gemeinde als Digitalisierungs-Partner kostenfrei. Die eingesetzte Technik bietet geprüfte Sicherheit und Jugendschutz und entbindet die Gemeinde von der sogenannten Störer-Haftung. Der Zugang zum Hotspot lässt sich individuell mit Logo und Hintergrund nach Vorgabe der Gemeinde gestalten und mit einer Verlinkung auf die Homepage der Gemeinde versehen.

Die Bank stellt für die Realisierung der Aktion lediglich die Anforderung, dass vielfrequentierte Plätze für die Hotspots gewählt werden. Der Wingenplatz z. B. wurde in Vorgesprächen bereits abgelehnt. Das Bürgerzentrum kommt aufgrund der bestehenden Access-Points, die technisch nicht mit der von der Bank verwendeten Hotspots kombiniert werden können als Standort ebenfalls nicht in Frage. Im Gespräch sind weiter die Standorte Freibad und Alzstadion.

TOP 4

Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbepark Straß“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 3 Gegenstimmen), die Aufstellungsbeschlüsse für die

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Gewerbepark Straß“

und

  • parallel hierzu die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbepark Straß“

zu fassen und die Verwaltung mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers bzw. zur Übernahme der Planungskosten zu beauftragen.

Sachverhalt:

Die Firma Max Aicher GmbH & Co. KG aus Freilassing hat die Gemeinde Burgkirchen im September 2019 schriftlich um die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Ausweisung von Gewerbeflächen auf den Grundstücken mit den Flurnummern 331, 333 und 338 (Gemarkung Burgkirchen) und einer Gesamtfläche von 120.389 m² ersucht.

Das in Rede stehende Areal war bereits in der September-Sitzung 2019 des Bau- und Umweltausschusses Gegenstand eines Antrages der Firma Envalue GmbH, die dort einen Solarpark errichten wollte. Allerdings wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt in der September-Sitzung 2019 des Gemeinderates abgesetzt, nachdem weil die Grundstücksverhältnisse zu diesem Zeitpunkt nicht geklärt waren.

Nach aktuellem Kenntnisstand hat die Max Aicher GmbH & Co. KG aus Freilassing mittlerweile den Kaufzuschlag für die entsprechenden Grundstücke erhalten. Der Max Aicher GmbH & Co. KG liegen, eigenem Bekunden nach, auch schon Anfragen von Firmen zur Gewerbeansiedlung auf den beantragten Areal vor.

Grundsätzlich haben Gemeinden Bauleitpläne nur dann aufzustellen, wenn und soweit es erforderlich erscheint. Anträge, in der nun vorgetragenen Form, dienen regelmäßig dazu, diese Erforderlichkeit von Amts wegen zu überprüfen.

Das im Außenbereich liegende und im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft deklarierte Plangebiet umfasst weitestgehend das „Forsthofer Feld“ und grenzt im Nordosten an die Bahnlinie, sowie im Süden an die Siedlung Straß. Östlich der Bahnanlage liegt das etablierte Gewerbegebiet Hecketstall. Die Nähe zu diesem und dem Umspannwerk Pirach lassen das Gebiet gerade für das Gewerbe als tauglich erscheinen, zumal höhere Immissionsverträglichkeit zu erwarten ist. Zwar sind im Gemeindegebiet, namentlich in Hecketstall V, noch freie Gewerbeflächen dem Grunde nach verfügbar, die Anfragen in der Vergangenheit haben jedoch gezeigt, dass diese Flächen für größere Firmen durchwegs nicht ausreichend sind und sich darüber hinaus mit Ausnahme eines Grundstückes in Privateigentum befinden.

Um als Gewerbe- und Wirtschaftsstandort attraktiv zu bleiben, erscheint die Entwicklung von zusätzlichen Gewerbeflächen nach Auffassung der Verwaltung als möglich. Notwendig ist hierfür allerdings sowohl die Aufstellung eines Bebauungsplanes als auch eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren).

Da der Investor allein von der Bauleitplanung profitiert, wird vorgeschlagen, mit dem Investor einen städ­tebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers bzw. Übernahme der Planungskosten abzuschließen.

Das vorgetellte Vorhaben wird im Gremium rege diskutiert.

TOP 5

Bekanntgaben

Bürgermeister Krichenbauer weißt auf die Einladung zur Eröffnung der Ausstellung "Von der Friedlichen Revulotion zur deutschen Einheit" am Samstag, 9. November 2019 um 10:00 Uhr, am Max-Planck-Platz, vor dem Bürgerzentrum Burgkirchen hin. Der Kunstschaffende Charlie Hofschaller wird auf dem Vorplatz des Bürgerzentrums ein Projekt mit dem Titel "30 Jahre Mauerfall - Mauer mit Durchbruch" installieren.

TOP 6

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

An der Bushaltestelle am oberen Ortsausgang von Burgkirchen parkt  des öfteren ein Linienbus der Firma Hövels. Dadurch ist die Sicht bei der Ein- bzw. Ausfahrt aus der Lessingstrasse stark eingeschränkt. An Bushaltestellen ist Parken für Omnibusse nicht erlaubt.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.