Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 12.02.2019.

Die Februar-Sitzung 2019 des Gemeinderates wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses: Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“ - 8. Änderung „Parzelle Pfefferweg 17“ (Top 2)
  • SV Gendorf Burgkirchen: Zuschussantrag für den Jahreszuschuss 2019 (Top 3)
  • SV Gendorf Burgkirchen: Zuschussantrag für die Dachsanierung des Umkleidetrakts am Alzstadion (Top 4)
  • SV Hirten: Zuschussantrag für den Jahreszuschuss 2019 (Top 5)
  • Jahresabschluss 2017 (Bilanz) des Betriebs gewerblicher Art (BgA) Versorgungsbetrieb (Top 6)
  • „Grüner Punkt“: Sammelsystem für leichten Verpackungsmüll - Tonne oder Sack (Top 7)
  • Bekanntgaben (Top 8)
  • Anfragen (Top 9)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses: Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“ - 8. Änderung „Parzelle Pfefferweg 17“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für die 8. Ände­rung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Grasset“ - südlich der Altgendorfer Straße  - Nachverdichtung II“ auf­zuheben.

Sachverhalt:

Auf Antrag des Grundstückseigentümers hat der Gemeinderat in seiner August-Sitzung 2017 vorbehalt­lich des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten bzw. der Beauf­tragung eines qualifizierten Planers beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Be­bau­ungsplanes Nr. 38 „Grasset“ - „südlich der Altgendorfer Straße - Nachverdichtung II“  zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, die Entwurfsfertigung für die Änderungssatzung in die Wege zu leiten.

In der Vergangenheit hat der Grundstückseigentümer auf Rückfragen jeweils gebeten, den Aufstel­lungsbeschluss weiterhin aufrecht zu erhalten, weil zum jeweils gegebenen Zeitpunkt noch keine konkre­ten Planungen zur Bebauung des Grundstücks vorlagen. Dementsprechend wurde auch noch kein städ­tebaulicher Vertrag bezüglich der Planungskosten abgeschlossen.

Im Dezember 2018 hat der Grundstückseigentümer das besagte Grundstück verkauft. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Dezember-Sitzung 2018 beschlossen, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben. Mit dem Verkauf des Grundstücks erübrigt sich auch die Bebauungsplanänderung. Dementsprechend ist der Auf­stellungsbeschluss zu widerrufen.

TOP 3

SV Gendorf Burgkirchen: Zuschussantrag für den Jahreszuschuss 2019 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Sportverein Gendorf Burgkirchen für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen einen Jahreszuschuss in Höhe von 80.000 € zu gewähren. Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Jahresrechnung 2019 vorzulegen.

Sachverhalt:

Der SV Gendorf Burgkirchen beantragt die Gewährung des jährlichen Zuschusses für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen in Höhe von 80.000 €. Bauhofleistungen sind nur in Ausnahmefällen und dann gegen Kostenerstattung möglich.

Die Mittel sind im Haushalt 2019 vorgesehen.

TOP 4

SV Gendorf Burgkirchen: Zuschussantrag für die Dachsanierung des Umkleidetrakts am Alzstadion

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Sportverein Gendorf Burgkirchen als Investitionskostenzuschuss für die Dachsanierung des Umkleidetrakts am Alzstadion einen Zuschuss von bis zu 200.000 € zu gewähren. Der Zuschuss ist in zwei Teilraten von bis zu 100.000 € in 2019 und dem Restbetrag in 2020 abrufbar. Abschläge bis zu 95 % der vorgelegten verauslagten (Teil-)Ausgaberechnungen sind möglich.

Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Maßnahme, vor Auszahlung der Schlussrate, vorzulegen.

Sachverhalt:

Der SV Gendorf Burgkirchen beantragt eine Investitionskostenförderung zur Sanierung des Daches des Umkleidetrakts am Alzstadion. Die Kosten einer Flachdachsanierung wurden auf rund 450.000 € geschätzt. Dafür könnte u. U. eine (geringe) Förderung durch den BLSV möglich sein. Wenn ein Pultdach errichtet wird, ist ein BLSV-Zuschuss nicht möglich. Die Kosten für ein Pultdach werden auf rund 234.000 € geschätzt.

Im Haushalt 2019 und der Finanzplanung für 2020 sind jeweils Mittel in Höhe von 100.000 € vorgesehen.

TOP 5

SV Hirten: Zuschussantrag für den Jahreszuschuss 2019

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Sportverein Hirten für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen einen Jahreszuschuss in Höhe von 18.000 € zu gewähren. Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Jahresrechnung 2019 vorzulegen.

Sachverhalt:

Der SV Hirten beantragt die Gewährung des jährlichen Zuschusses für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen in Höhe von 18.000 €. Bauhofleistungen sind nur in Ausnahmefällen und dann gegen Kostenerstattung möglich.

Die Mittel sind im Haushalt 2019 vorgesehen.

TOP 6

Jahresabschluss 2017 (Bilanz) des Betriebs gewerblicher Art (BgA) Versorgungsbetrieb

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt den steuerlichen Jahresabschluss des BgA Wasserversorgung 2017 einstimmig fest.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Jahresgewinn 2017 in Höhe von 1.386,18 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die laufenden Verrechnungsschulden des Versorgungsbetriebs bei der Gemeinde Burgkirchen weiterhin banküblich zu verzinsen.

Sachverhalt:

Der steuerliche Jahresabschluss 2017 (Bilanz) des Betriebs gewerblicher Art (BgA) Versorgungsbetrieb (Wasserversorgung und PV-Anlage) wurde fertig gestellt. Für dieses Gewerk ist separiert aus ertragssteuerlichen Gründen eine Bilanz zu erstellen. Das Ergebnis liegt nun vor.

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Gewinn von 1.386,18 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 5.077199,90 €.

TOP 7

„Grüner Punkt“: Sammelsystem für leichten Verpackungsmüll - Tonne oder Sack

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass ab dem 01.01.2021 als Sammelbehälter für die Entsorgung von leichtem Verpackungsmüll der gelbe Sack im Gemeindegebiet Burgkirchen zum Einsatz kommen soll. Bürgermeister Krichenbauer stellte fest, dass über den gelben Sack zuerst abgestimmt wird, da dieser schon Bestand ist.

Das Abstimmungsergebnis lautet 10 : 10 Stimmen. Nach der Gemeindeordnung gilt bei Stimmengleichheit der Antrag als abgelehnt. Damit ist die Einführung des gelben Sackes abgelehnt.

Da als Alternative für das Einsammeln der Leichtverpackungen als Sammelsystem nur noch die gelbe Tonne bleibt, gilt dies als beschlossen. Somit kommt ab 01.01.2021 als Sammelbehälter für die Entsorgung von leichtem Verpackungsmüll im Gemeindegebiet Burgkirchen die gelbe Tonne zum Einsatz.

Bürgermeister Krichenbauer stellt fest, dass über den „Gelben Sack“ zuerst abgestimmt wird, da dieser Bestand ist.

Der Gemeinderat stimmt mit 10 : 10 Stimmen ab. Demnach ist für den „Gelben Sack“ kein Mehrheitsbeschluss entstanden.

Der Gemeinderat beschließt mit 10 : 10 Stimmen, dass dem 01.01.2021 als Sammelbehälter für die Entsorgung von leichtem Verpackungsmüll („Grüner Punkt des Dualen Systems“)  die „Gelbe Tonne“  im Gemeindegebiet Burgkirchen zum Einsatz kommen soll.

(Hinweis: Laut Gemeindeordnung findet der erste Beschluss keine Mehrheit und ist damit abgelehnt. Da eine Entscheidung erforderlich ist, gilt bei  gleicher Stimmenverteilung  die „Gelbe Tonne“ als beschlossen.)

Sachverhalt:

So alt wie das so genannte Duale-System selbst, ist auch die Frage, wie der leichte Verpackungsmüll eingesammelt werden soll. Auch die Gemeinde Burgkirchen hat nun zu entscheiden, ob weiterhin der „Gelbe Sack“ oder die „Gelbe Tonne“ bei der Entsorgung (Sammlung) von leichtem Verpackungsmüll (LVP) zum Einsatz kommen soll.

Der Landkreis Altötting hat durch eine Gesetzesänderung seit diesem Jahr die Möglichkeit, den Entsorgern des Dualen Systems Rahmenvorgaben zu machen, die nach einer Übergangszeit ab dem Jahr 2021 gelten sollen. Dabei kann jede Kommune für sich entscheiden, ob künftig der „Gelbe Sack“ weiter verwendet werden soll oder ob die „Gelbe Tonne“ zur Sammlung neu eingeführt werden sollen.

Mit Schreiben vom 17.12.2018 wurde die Gemeinde Burgkirchen vom Landratsamt Altötting gebeten, bis 28.02.2019 verbindlich zu melden, welches Sammelgefäß für den leichten Verpackungsmüll in der Gemeinde ab dem 01.01.2021 zum Einsatz kommen soll.

Bis zur Sitzung bestand für die Bürgerinnen und Bürger von Burgkirchen die Möglichkeit, durch eine Rückmeldung im Rathaus ein Meinungsbild zu schaffen, das auch in die Diskussion eingebracht wurde.

Bis zum Versand der Einladung zur Februar-Sitzung des Gemeinderates wurde als Vorteil für das bestehende System „Gelber Sack“ überwiegend dessen Flexibilität und das geringe Gewicht genannt. Als Nachteile wurden am häufigsten die Verschmutzung der Wege, Straßen und Plätze durch defekte Säcke genannt.

Die Vorteile der „Gelben Tonne“ werden vor allem im sauberen Ortsbild sowie das Vermeiden von Ungeziefer, das besonders durch beschädigte Säcke angelockt wird, genannt. Als wesentlicher Nachteil der Tonne wurden die Platzgründe genannt. Weiter wurde als Nachteil angeführt, dass die Abfälle voraussichtlich in Tüten gesammelt und mit samt Tüte in der Tonne entsorgt werden würden.

Unabhängig von der Entscheidung für den „Gelben Sack“ oder die „Gelbe Tonne“ wird auch zukünftig der 2-wöchige Abfuhrturnus bei der LVP-Sammlung erhalten bleiben.

TOP 8

Bekanntgaben

Das jährliche „RamaDama“, bei dem Unrat aus der Natur gesammelt wird, findet am Sa. 16.3.19 ab 9 Uhr, Treffpunkt Rathaus, statt. Ersatztermin wäre der 23.03.19

Freiwillige Helfer sind herzlich willkommen!

TOP 9

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen keine Anfragen.

Ende des öffentlichen Teils.

 

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