Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 22.01.2019.

Die Januar-Sitzung 2019 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Änderung der Anlage zur 2. Satzung der Gemeinde Burgkirchen über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Top 2)
  • Information Duales System: Möglichkeit zur Änderung des Sammelgefäßes (Top 3)
  • Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten - südlich der Mühlbachstraße“ / 29. Änderung (Top 4)
  • Antrag auf Erweiterung des Baugebietes „Hirten - westlich der Greinstraße“ (Top 5)
  • Bekanntgaben (Top 6)
  • Anfragen (Top 7)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Änderung der Anlage zur 2. Satzung der Gemeinde Burgkirchen über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und anderer Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Änderung der Anlage der Gebührensätze zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 14.11.2012 in Änderung vom 14.12.2016 als Satzung. Die neue Anlage ist der Niederschrift beigefügt und gilt als Bestandteil derselben.

Sachverhalt:

In der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) hat der Freistaat Bayern mit Verordnung vom 17. August 2018 (GVBl. S. 706) u. a. die Höhe der Entschädigungen bei Sicherheitswachen geregelt (§ 11 Abs. 5 AVBayFwG). Dieser Satz wurde von 14,40 € je Stunde auf 15,10 € je Stunde angehoben.

Daher ist im Gleichklang auch das gemeindliche Verzeichnis der Pauschalsätze anzupassen. Außerdem ist textlich das neue Löschfahrzeug LF 20 (früher LF 8) der Dorfner Feuerwehr zu ergänzen.

Die Verwaltung schlägt daher folgende Satzung vor: Satzung zur Änderung der Satzung  über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Burgkirchen (Feuerwehrkostensatzung). Die Gemeinde Burgkirchen erlässt aufgrund Artikel 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) folgende Satzung:

§ 1 Änderungen

Die Anlage nach § 1 Absatz 3  der Satzung  über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz (Feuerwehrkostensatzung) wird wie folgt geändert:

Nummer 1 aa - (Streckenkosten Löschgruppenfahrzeug LF 8) erhält folgende Fassung:

„Löschgruppenfahrzeug LF 20                            9,00 €

Nummer 2 aa - (Ausrückestundenkosten Löschgruppenfahrzeug LF 8) erhält folgende Fassung:

„Löschgruppenfahrzeug LF 20“                          95,00 €

Nummer 5.2 – (Sicherheitswachen) erhält folgende Fassung:

„Sicherheitswachen: Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 BayFwG werden je Stunden Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden erhoben (§ 11 Abs. 5 AVBayFwG)“  15,10 €

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Februar 2019 in Kraft.

TOP 3

Information Duales System: Möglichkeit zur Änderung des Sammelgefäßes

Beschluss:

Ohne Beschlussvorschlag der Verwaltung - dient zur Diskussion.

Sachverhalt:

Das Landratsamt Altötting verwies in einem Schreiben von Mitte Dezember 2018 auf Ergebnisse der Umweltausschusssitzung vom Oktober 2018 und der in der Dezember-Sitzung 2018 des Kreistages von Landrat Schneider angesprochenen Thematik der möglichen Umstellung der Sammelgefäße für Leichtverpackungen (LVP) bei privaten Haushaltungen im Landkreis Altötting von Sack auf Tonne zum 01.01.2021.

Es wurde darauf hingewiesen, dass aktuelle Verhandlungen des Landkreises mit den dualen Systemen ergeben haben, dass zum einen das Landkreisgebiet bezüglich der LVP-Sammelgefäßart (Sack oder Tonne) nicht einheitlich geregelt sein muss. Jede Verwaltungseinheit kann ihre eigene Entscheidung dazu treffen. Diese gilt dann aber gebietsscharf für deren jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

Zum anderen wird auch zukünftig auf Grund des Restabfallentsorgungsstandards im Landkreis Altötting der 2-wöchige Abfuhrturnus bei der LVP-Sammlung, unabhängig von der gewählten Art des LVP-Sammelgefäßes gewährleistet.

Die Gemeinde Burgkirchen wurde gebeten, bis 28. Februar 2019 verbindlich zu melden, welches Sammelgefäß für LVP ab dem 01.01.2021 im Gemeindegebiet zum Einsatz kommen soll. Es ist vorgesehen - nach heutiger Beratung - in der Februar-Sitzung 2019 des Gemeinderates einen Beschluss über das Sammelgefäß zu fassen.

Die Haushalte der Gemeinde Burgkirchen werden in der nächsten Gemeindezeitung (Ausgabe Februar 2019) über die anstehende Entscheidung informiert und um Meinungsäußerung gebeten. Die entsprechenden Artikel lagen dem Gremium als Tischvorlage vor.

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten - südlich der Mühlbachstraße“ / 29. Änderung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 2 Gegenstimmen), die im Rahmen der Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Entwurf der 29. Ände­rung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Hirten - südlich der Mühlbachstraße“ eingegangenen Stellungnah­men in der beschlossenen Fassung abzuwägen, den hierzu gefertigten Entwurf der Bebauungs­plan­än­derung mit Begründung in der Fassung vom 08.01.2018 zu billigen und die Verwaltung zu beauf­tragen, den Bebauungsplanentwurf unter angemessener Verkürzung der Auslegungszeit und Beschrän­kung der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange auf die betroffenen Stellen erneut auszulegen.

Sachverhalt:

Der Eigentümer des betroffenen Grundstückes hat bezüglich der Bebauungsmöglichkeiten seines Grundstückes in der Gemeindeverwaltung nachgefragt. Auf dem Grundstück besteht ein Baufenster, das aber einem anderen Grundstück, das auch schon bebaut ist, zuzuordnen ist. Eine weitere Wohnhausbebauung ist deshalb auf dem betroffenen Grundstück derzeit nicht möglich.

Im Plangebiet zwischen Mühlbachstraße und Mühlbach sind im Bebauungsplan feste Baufenster eingezeichnet. Um eine Nachverdichtung und zusätzliche Bebauungen zu ermöglichen, sollen die Baufenster auf größere Baufelder ausgeweitet werden. Im bebaubaren Bereich wird eine offene Bauweise mit Einzelhäusern mit bis zu 2 Wohneinheiten und mit bis zu 2 Vollgeschossen festgesetzt. Um auch barrierefreie Einzelhäuser ohne technische Hilfsmittel (Aufzug o.ä.) zu ermöglichen, soll auch eine eingeschossige Bebauung zugelassen werden. Ein diesbezüglicher Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde von der Verwaltung gefertigt und mit Beschluss des Gemeinderates in seiner Oktober-Sitzung 2018 im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes vom 16.10.2018 gebilligt.

Da derzeit nur ein Bauwerber an der Bebauungsplanänderung Interesse hat und hieraus einen Vorteil zie­hen kann, hat der Gemeinderat beschlossen, die Leistungen die die Gemeinde auf Dritte übertragen könnte, aber von der Gemeinde selbst erbracht werden, durch Abschluss eines städtebaulichen Vertra­ges zur Über­nahme der Planungskosten auf den Bauwerber zu übertragen. Ein diesbezüglicher städte­baulicher Ver­trag wurde am 28.10.2018 abgeschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss und der gebilligte Entwurf wurden am 25.10.2018 öffentlich bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit von 02.11.2018 bis 03.12.2018 beteiligt. Mit Schreiben vom 26.10.2018 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Naturschutzverbänden Ge­legenheit gegeben, zum Entwurf der Bebauungsplanänderung Stellung zu nehmen.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

TOP 5

Antrag auf Erweiterung des Baugebietes „Hirten - westlich der Greinstraße“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, den Antrag der drei Grundeigentümer auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine westliche Erweiterung des Baugebietes „Hirten - westlich der Greinstraße“ derzeit wegen dem dort aus­gewiesenen Überschwemmungsgebiet abzulehnen.

Sachverhalt:

Am 17. Dezember 2018 übergaben drei Grundstücksbesitzer einen An­trag auf Erweiterung des Baugebietes „Hirten - westlich der Greinstraße“ an 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer.

Als Grundeigentümer der Grundstücke, die westlich des jetzigen Baugebiets liegen, stellen sie einen An­trag auf Bebauung der Flächen. Gedanken wurden bereits 2008 von ihnen angestellt. Die Flächen sind derzeit als landwirtschaftliche Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Erster Bürgermeister Johann Krichenbauer erklärte den Antragstellern, dass eine Bebauung dieser Flächen ausge­schlossen ist, solange diese als Überschwemmungsgebiet amtlich ausgewiesen sind. Das heißt, erst wenn der Bau des Hochwasserdamms Au-Hirten abgeschlossen ist und das Überschwemmungsgebiet im An­schluss daran amtlich berichtigt ist, könne man über eine Ausweisung der beantragten Flächen als Baugebiet nachdenken. Ferner sind dann wegen der Problematik Grundwasser wasserwirtschaftliche Gutachten notwendig.

TOP 6

Bekanntgaben

Bürgermeister Johann Krichenbauer gibt bekannt, dass es für das Radwegenetz in der Gemeinde eine neue, zusätzliche Beschilderung gibt.

Bürgermeister Johann Krichenbauer teilte mit, dass sich die Anzahl der ehrenamtlichen Feldgeschworenen zu Jahresbeginn von bisher 5 Feldgeschworenen auf nun 6 Feldgeschworenen erhöht hat, nachdem der 55-jährige Landwirt Josef Fahringer aus Höresham als neuer Feldgeschworener vereidigt wurde. Josef Fahringer ergänzt die Riege der Feldgeschworenen in der Gemeinde Burgkirchen, der bisher bereits Martin Weingartner (Obmann) aus Burgkirchen, Karl Baumgartner (stellv. Obmann) aus Kagern, Erwin Maier aus Hirten, Franz Windsperger aus Bachstadt und Hermann Jetzlsperger aus Hirten angekörten.

Bürgermeister Johann Krichenbauer teilte dem Gemeinderatsgremium mit, dass der Haushalt 2019 ohne Auflagen von der zuständigen Aufsichtsbehörde - dem Landratsamt Altötting - genehmigt wurde. Allerdings wurde darauf hingewiesen, dass die 2009/2010 begonnene Haushaltskonsolidierung vor allem wegen der anstehenden Investitionen (Baumaßnahmen) in Millionenhöhe in den nächsten Jahren zu Gunsten der jüngsten Gemeindebewohner - dem Erweiterungsbau an der Grundschule, dem Neubau für Hort und Mittagsbetreuung, einem Neubau eines Kindergartens unter Erweiterung des Platzangebotes und der Sanierung des Freizeitbeckens im Freibad - weitergeführt sollte.

Anmerkung:  Der Haushaltsplan der Gemeinde Burgkirchen für das Haushaltsjahr 2019 schließt

  • im Verwaltungshaushalt (VW-HH) mit  30.906.800 € (in den Einnahmen und Ausgaben)
  • im Vermögenshaushalt (VM-HH) mit  12.666.350 € (in den Einnahmen und Ausgaben) ab

Der Gesamthaushalt beläuft sich somit auf 43.573.150 €.

Den Tischvorlagen liegt der Jahresbericht der Gemeindebibliothek bei.

  • TOP 7

    Anfragen

    Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

    Es wurde auf das Volksbegehren "Rettet die Bienen" (Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019) hingewiesen.

    Ende des öffentlichen Teils.

    Hinweis:

    Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.

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