Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 23.06.2020. 

Die Juni-Sitzung 2020 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert. 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1) 
  • Sachstandsbericht über die Corona-Situation an den Schulen (Top 2) 
  • Bekanntgabe der Jahresrechnung 2019 (Top 3) 
  • Freibad Burgkirchen: Sanierung Erlebnisbecken (Top 4) 
  • Wasserversorgung Burgkirchen: Enteisenungs- und Entmanganisierungsanlage(Top 5) 
  • SV Hirten: Zuschussantrag - Stockschützen und Tennisheim (Top 6) 
  • Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“ (Top 7) 
  • Bebauungsplan Nr. 10 Holzen I“ - 13. Änderung „Bereich Roßfeld- und Jennerstraße“ (Top 8) 
  • Bebauungsplan Nr. 5 „Gendorf West, am Kastanienweg“,  5. Änderung „Ecke Eibenweg - Forststraße“ (Top 9) 
  • Außenbereichssatzung Wechselberg (Top 10) 
  • Flächennutzungsplan: 27. Änderung - Gewerbegebiet am Bahnhof (Top 11) 
  • Bebauungsplan Nr. 61:  Gewerbegebiet am Bahnhof (Top 12) 
  • Bebauungsplan Nr. 60:  Obere Terrasse III - beim Kindergarten St. Martin (Top 13) 
  • Bekanntgaben (Top 14) 
  • Anfragen (Top 15) 

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1 

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2 

Sachstandsbericht über die Corona-Situation an den Schulen

Sachverhalt: 

Gemeinderat Dr. Gerstorfer hatte im Vorfeld der Juni-Sitzung 2020 darum gebeten, einen Sachstandsbericht über die Corona-Situation an den Schulen geben zu dürfen. Diese Möglichkeit wurde ihm von Bürgermeister Krichenbauer eingeräumt.

Vor dem Bericht gab Bürgermeister Krichenbauer noch allgemeine Hinweise zur Corona-Thematik:

  • Grillen ist auf öffentlichen Flächen immer noch untersagt
  • Treffen zuhause sind für maximal 10 Personen erlaubt
  • Appell des Bürgermeisters die Hygiene und Abstandsregeln einzuhalten - wir müssen noch einige Zeit mit diesen Regelungen leben. 
  • wenn man sich nicht sicher zu den aktuellen Regelungen ist, sollte man lieber bei der Gemeinde oder im Landratsamt nachfragen
  • Corona wirft ein Brennglas auf Probleme, welche sonst nicht beleuchtet worden wären (Minister Heil) z.B. die digitale  Ausstattung von Schulen und Lehrern
  • Bürgermeister Krichenbauer dankt den Lehrern für ihren Einsatz

Sachstandsbericht Dr. Gerstorfer:

H. Dr. Gerstorfer dankt den Schulleiterinnen und Konrektoren.

  • Es geht von den Ministerien eine Fülle von Anweisungen an die Schulen, welche diese umsetzen müssen.
  • Jedes Kind braucht einen eigenen Arbeitsplatz der 1,5 m vom nächsten Schüler entfernt ist.
  • Je Klasse erfolgt gesonderter Zutritt zum Klassenzimmer, dies wurde durch zeitlich versetzten Unterrichtsbeginn umgesetzt.
  • Die Klassen wurden in zwei Gruppen geteilt, so dass der Abstand von 1,5 m gewahrt wird.
  • In den Schulhäusern sind die Waschgelegenheiten gering bemessen.

All dies umzusetzen war sehr schwierig, man musste sehr viel ausprobieren, was geht, trotzdem werden immer wieder Lösungen gesucht und gefunden.

  • Der Unterricht beim Homeschooling findet teilweise mit den privaten Geräten der Lehrer statt.
  • einige Lehrkräfte gehören zur Risikogruppe, trotzdem beschulen sie die Schüler

H. Dr. Gerstorfer war beeindruckt wie gut alles gelöst wurde. Ein Anliegen der Schulleiter, wäre ein direkter Ansprechpartner aus dem Gremium.

Wortmeldung Frau Weiß (Schulleiterin Mittelschule):

Frau Weiß drückt das Bedauern mehrerer Kollegen über den Wegfall des Schulreferenten aus

  • Zusammenarbeit mit Sachaufwandsträger Gemeinde/Verwaltung funktioniert zu 99%
  • Schulreferent könnte noch näher aus der Schule berichten, was gut läuft, oder  was die Schule braucht
  • folgende Aufgaben werden beim Schulreferenten gesehen
    • Ansprechpartner
    • Berater
    • Vermittler
    • Kümmerer
    • Berichterstatter an Gemeinderat
  • Engerer Kontakt wäre toll

Frau Glötzler (Schulleiterin Grundschule) merkt noch an, das ein Schulreferent zeitmäßig besser erreichbar wäre.

Anmerkungen Bürgermeister Krichenbauer:

Gemeinde (mit Geschäftsleitung, Kämmerer und IT) und Schule hätten gemeinsam viel erreicht. Es bestand ein kurzer Draht zwischen Schulleitung und Bürgermeister. Schule und Bildung sind Bürgermeister Krichenbauer sehr wichtig - das ist für ihn Chefsache. Die Mitarbeiter der Gemeinde berichten regelmäßig an den Bürgermeister. In den Haushaltsplan werden die Bedarfe der Schule eingeplant.

Da Schulreferat in den letzten Jahren (aus zeitlichen Gründen) nicht optimal umgesetzt wurde, hat sich der Bürgermeister selbst darum gekümmert.

Fraktionen haben sich schon vor der konstituierenden Sitzung darauf geeinigt, dass die Schule einmal im Jahr eine Einladung in den Gemeinderat erhält und dort alle ihre Themen vorstellen kann.

Bürgermeister Krichenbauer bietet einen regelmäßigen Termin zwischen Bürgermeister und Schulleitungen an.

Bekannt ist, dass die Raumsituation an der Grundschule beengt ist, weshalb angebaut werden soll. Ebenso muss die Raumsituation an der Mittelschule angegangen werden. Die Container im Pausenhof sind keine Dauerlösung.

Über den Digitalpakt Bayern werden Endgeräte für die Schulen angeschafft.

Bürgermeister Krichenbauer dankt Gemeinderat Dr. Gerstorfer für die Einholung der Informationen zur Corona-Situation an den Schulen. Ebenso dankt er den Lehrkräften für die bisherige Bewältigung der schweren Aufgaben, er ist sich aber auch bewusst, dass noch einiges vor uns liegt.

Antrag Fr. Munt:

Besonderen Zeiten, bedürfen besonderer Maßnahmen.

Deshalb stellt Fr. Munt einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung und die Benennung eines Schulreferenten und schlägt Hr. Dr. Gerstorfer vor.

Es entsteht eine rege Diskussion über alle Fraktionen hinweg.

Die weitere Diskussion wurde vertagt.

Kein Beschluss:     Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

TOP 3 

Bekanntgabe der Jahresrechnung 2019

Beschluss: 

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2019 einstimmig zur Kenntnis und überweist diese zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates.

Sachverhalt: 

Die Jahresrechnung 2019 ist gemäß Artikel 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen und schließt mit folgenden Eckdaten ab (Zahlen sind kaufmännisch gerundet, so dass es in dieser Darstellung zu Differenzen in den Summen kommen kann):

Die Jahresrechnung 2019 schließt mit folgenden Eckpunkten ab:

                                                                            VW-HH *        VM-HH *          Gesamt-HH*

SOLL- Einnahmen                                     32.360.943 €     5.581.114 €      37.942.057 €

+ neue Haushalts-Einnahmereste                    0 €         6.281.300 €       6.281.300 €

- Abgang alter Haushalts-Einnahmereste       0 €         -1.965.710 €      -1.965.710 €

- Abgang alter Kassen-Einnahmereste      -31.228 €               0 €               -31.2278 €

Summe bereinigter SOLL-Einnahmen   32.329.715 €     9.896.704 €      42.226.419 €

                                                                        VW-HH *               VM-HH *             Gesamt-HH*

SOLL- Ausgaben                              32.329.034 €             5.244.069 €             37.573.103 €

+ neue Haushalts-Ausgabereste                  0 €              6.266.357 €              6.266.357 €

- Abgang alter Haushalts-Ausgabereste     0 €              -1.613.722 €              -1.613.722 €

- Abgang alter Kassen-Ausgabereste    -681 €                        0 €                            681 €

Summe bereinigter SOLL-Ausgaben 32.329.715 €         9.896.704 €            42.226.419 €

* VW-HH = Verwaltungshaushalt / VM-HH = Vermögenshaushalt / Gesamt-HH = Gesamthaushalt

TOP 4 

Freibad Burgkirchen: Sanierung Erlebnisbecken 

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die im Grundsatzbeschluss vom 12.11.2019 beschlossene Variante 3 nach heute vorgestelltem Planungsstand umzusetzen. Die Umbauarbeiten sind so zu planen, dass ein Betrieb des Freibades mit Mehrzweckbecken, Sanitärbereich und Kioskbetrieb während der Saison 2021 möglich ist.

Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten externen Ingenieurbüro, die notwendigen Leistungsphasen zu erarbeiten und die Ausschreibung durchzuführen.

Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, den Förderantrag zu stellen.

Die notwendigen Mittel sind im Nachtragshaushalt bereitzustellen.

Sachverhalt: 

Der Gemeinderat hat in seiner November-Sitzung 2019 die Variante 3 zur weiteren Planung der Sanierung des Erlebnisbeckens beschlossen. Diese beinhaltet den Umbau des Erlebnisbeckens sowie die Erneuerung der gesamten Wassertechnik einschließlich der des Mehrzweckbeckens.

Das neue Erlebnisbecken wird in Edelstahl ausgeführt und beinhaltet nach dem Umbau:

  • Whirlpool auf Wasserebene
  • Strömungskanal
  • Quellenattraktion
  • 2 Schwimmbahnen
  • 1 neue Breitrutsche
  • und natürlich weiterhin unsere lange Spaßrutsche

Auf Grundlage der noch immer anhaltenden Pandemiesituation und der bis vor kurzen ausstehenden Aussage der Regierung von Oberbayern zur Förderthematik, muss es Anpassungen im zeitlichen Ablauf geben. Dementsprechend ist eine Überschneidung mit der Freibadsaison 2021 unumgänglich.

Vom Bauablauf und den Organisatorischen Maßnahmen ist es möglich den Betrieb während der Baumaßnahme aufrechtzuerhalten. Die Benutzung des Mehrzweckbeckens (mit Sprungturm) kann dadurch möglich gemacht werden und ist auch ein erklärtes Ziel. Hierzu wurde ein Baustellenbereich festgelegt, der die Bauarbeiten während des Betriebs ermöglicht. Der Zugang für die Besucherinnen und Besucher erfolgt über den Haupteingang und das Umkleidegebäude. Der nord-östliche Ausgang des Umkleidegebäudes führt dann am Liefereingang und der Technik vorbei in Richtung Mehrzweckbecken. Die Ausgänge in Richtung Erlebnisbecken werden verschlossen. 

Die Baustellenzufahrt erfolgt über das hinter der Rutsche befindliche Unterhaltungstor. Um die Belästigungen während eines Betriebs so gering wie möglich zu halten sollen die Abbrucharbeiten vor der Saison durchgeführt werden. Daraus ergibt sich nachfolgend dargestellter Ablauf:

  • Durchführung des Abbruchs im Außenbereich: Im Frühjahr vor der Saison 2021
  • Beckenumbau in den Randbereichen: Während der Saison 2021
  • Technikumbau und Rohrleitungsarbeiten auf dem Gelände: Nach der Saison 2021

Es wird eine entsprechende Abgrenzung zur Baustelle vorgesehen. Somit ist der nord-östliche Bereich des Geländes für eine Nutzung vorgesehen und der süd-westliche Bereich wird für den Umbau und die Baustelleneinrichtung verwendet. Eine Nutzung des Kinderplanschbeckens, des Volleyballfeldes sowie der Tischtennisplatten ist somit nicht möglich. Der neue Spielplatz nördlich des Kiosks soll jedoch zugänglich bleiben.

Die Zugänglichkeit des Schwimmmeisterbereichs, sowie der Räumlichkeiten der Wasserwacht, des erste Hilfe Raumes und der Mutter-Kind-Umkleide kann gewährleistet werden.

Haushalt:

Die Planungsausgaben belaufen sich auf rund 400.000 € (brutto) und die Bauausgaben gemäß Kostenberechnung auf rund 4,85 Mio. € (brutto). 

Diese bestehen aus 

Leistung                                                                         Brutto 

Bauleistungen mit Garten und Landschaftsbau     1,41 Mio. € 

Edelstahlbecken mit Attraktionsausstattung         1,67 Mio. € 

Wasseraufbereitung                                                    1,77 Mio. € 

Gesamt:                                                                       4,85 Mio. € 

Aus dem Haushaltsjahr Jahr 2019 stehen 1.739.000 € zur Verfügung. Aus dem Haushaltsansatz für das Jahr 2020 in Höhe von 180.000 € stehen aktuell noch 90.000 Euro als Haushaltsansatz zur Verfügung. In der Finanzplanung für 2021 wurden 2,1 Mio. € berücksichtigt.

Somit müssen voraussichtlich und entsprechend noch ohne Berücksichtigung des Ausschreibungsergebnisses weitere 910.000 € für 2021 bereitgestellt werden.

Förderung:

Nach erfolgter Vorprüfung der Unterlagen und Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern wurde eine Förderung in Aussicht gestellt. Der genaue Fördersatz kann jedoch erst nach Eingang und Prüfung des gesamten Förderantrags mitgeteilt werden.

TOP 5 

Wasserversorgung Burgkirchen: Enteisenungs- und Entmanganisierungsanlage

Beschluss: 

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand mehrheitlich (mit 3 Gegenstimmen), 

zur Kenntnis und beschließt die Maßnahme weiter durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt eine Zweckvereinbarung zu den gemeinsamen Wasserversorgungs- und Aufbereitungsanlagen im Forst Kastl mit der Gemeinde Kastl zu verhandeln und abzuschließen.

Die Verwaltung wird ermächtigt die weiteren Leistungsphasen zu erarbeiten und die Ausschreibung durchzuführen.

Die Anpassungen im Haushalt sollen für den Haushalt 2021 berücksichtigt werden.

Sachverhalt: 

Die Planungsleistungen für die Enteisenungs- und Entmanganisierungsanlage wurden vom Gemeinderat in der November-Sitzung 21019 bzw. in der Januar-Sitzung 2020 vergeben. Der Leistungspumpversuch am Brunnen 1 ist abgeschlossen und die quantitative und qualitative Leistungsfähigkeit des Standorts wurde nochmal unter tatsächlichen Bedingungen ermittelt. Hierzu wurde auf der zukünftigen Entnahmetiefe auch die maximal angedachte Entnahmemenge von 50 l/s über 144 Stunden gefördert. Die erhaltenen Analyseergebnisse ergaben von Seiten des für die Planung der Anlagentechnik beauftragten externen Ingenieurbüros eine klare Empfehlung für den Bau einer Enteisenungs- und Entmanganisierungsanlage. Diese dient dem Schutz des Trinkwassernetzes und aller Einbauteile vor lokalen Ausfällungen durch Eisen- und Manganpartikel.

Derzeit beginnen die Entsandungsarbeiten am Brunnen 2 im Öttinger Forst. In Kürze sollten dann die Ergebnisse des zweiten Leistungspumpversuchs vorliegen. Gegenwärtig werden keine großartigen Veränderungen zu den vorliegenden Werten aus der qualitativen Beprobung des Brunnens 1 erwartet. Abschließend muss jedoch die Auswertung der Ergebnisse des Brunnens 2 abgewartet werden.

Damit es bei der Planung und Ausführung der Aufbereitungsanlage zu keinen Verzögerungen kommt, sollen die weiteren Maßnahmen ergriffen werden und eine Ausschreibung durchgeführt werden. Derzeit ist die Baugenehmigung zur Prüfung beim Landratsamt Altötting und die Abstimmungen mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein zur Versickerung der Spülwässer werden durchgeführt.

Haushalt:

Bisher wurden 400.000 € für das Jahr 2020 und 280.000 € für das Jahr 2021 berücksichtigt. Die Planungsausgaben belaufen sich auf rund 300.000 € (brutto) und die Bauausgaben gemäß Kostenannahmen auf rund 1,5 Mio. € (brutto). 

Diese bestehen aus 

Leistung                        Brutto 

Bauleistungen           700.000 € 

Anlagentechnik         700.000 € 

Elektrotechnik           100.000 € 

Gesamt:                   1.500.000 € 

Der Betrieb der Anlagen im Öttinger Forst kann entsprechend nur von einer Gemeinde durchgeführt werden. Die Einigkeit zwischen den beiden beteiligten Gemeinden (Burgkirchen und Kastl) ist gegeben, so dass die Betriebsführung durch die Gemeinde Burgkirchen durchgeführt wird.

Gemäß einer im Entwurf vorliegenden Zweckvereinbarung über den Betrieb der Anlagen im Forst Kastl werden die Kosten für die Errichtung der Enteisenungs- und Entmanganisierungsanlage zwischen der Gemeinde Kastl und Gemeinde Burgkirchen prozentual in Höhe der zukünftig zu beantragenden maximalen Wasserentnahmemengen geteilt. Die Aufteilung entspricht 64 % der Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.000.000 € für die Gemeinde Burgkirchen und 36 % der Gesamtkosten in Höhe von ca. 800.000 € für die Gemeinde Kastl.

Somit müssen voraussichtlich und entsprechend noch ohne Berücksichtigung des Ausschreibungsergebnisses weitere 320.000 € für 2021 bereitgestellt werden.

Die Zweckvereinbarung regelt auch die o. g. Betriebsführung.

TOP 6 

SV Hirten: Zuschussantrag - Stockschützen und Tennisheim

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem SV Hirten einen Zuschuss für Renovierungs- und Umbaumaßnahmen im Stockschützenheim und bei den Stockbahnen sowie für diverse bauliche Maßnahmen im und am Tennisheim in Höhe von 10.000 € außerplanmäßig zu gewähren. Ein Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahmen ist vorzulegen.

Sachverhalt: 

Der SV Hirten beantragt die Gewährung eines Zuschusses für Renovierungs- und Umbaumaßnahmen im Stockschützenheim und bei den Stockbahnen sowie für diverse bauliche Maßnahmen im und am Tennisheim in Höhe von 15.000 € für das Jahr 2020.

Im Haushalt 2020 sind derzeit keine Mittel vorgesehen und sollen daher außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

TOP 7 

Außenbereichssatzung Wechselberg

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), die Aufstellung der Außenbereichssatzung Wechselberg zu beschließen und die Verwaltung mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme etwaiger Planungskosten durch den Antragsteller zu beauftragen.

Sachverhalt: 

Auf Initiative eines Anliegers hin sollte geprüft werden, ob der Erlass einer Außenbereichssatzung beim Weiler Wechselberg in Betracht kommt. Hintergrund der Fragestellung ist der bekundete Wunsch des Anliegers, den Wohnraumbedarf der Tochter durch Errichtung eines Wohnhauses nahe des Feuerwehrhauses Dorfen zu decken.

Zwar besteht auf die Durchführung der Bauleitplanung generell kein Anspruch, andererseits trifft die Gemeinde eine derartige Verpflichtung, sobald und soweit die städtebauliche Entwicklung und Ordnung es gebieten. Anträge der Bürger bilden dabei stets einen Indikator für die postulierte Erforderlichkeit. Aus gegebenem Anlass unterzieht die Gemeinde derartige Ersuchen von Amts wegen einer städtebaurechtlichen Evaluierung.

Die historisch gewachsene Bebauung entlang der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 74 (von der B 20 zur St 2357) erstreckt sich als sogenannte Splitter- bzw. Streusiedlung im Außenbereich vom Feuerwehrhaus Dorfen bis zum Wohnhaus Wechselberg 56. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.

Mittels der Außenbereichssatzung wird kein allgemeingültiges Baurecht statuiert. Vielmehr soll es lediglich die Zulässigkeit bestimmter (hier eines Wohnzwecken dienenden Gebäudes), nicht privilegierter sonstiger Außenbereichsvorhaben im Sinne des § 35 Absatz 2 BauGB erleichtert bzw. unterstützt werden, in dem die Zulassungsvoraussetzungen modifiziert werden. Dabei können vorhandene Siedlungsansätze im Außenbereich begrenzt fortentwickelt werden.

Ziel der Außenbereichssatzung Wechselberg ist es, wie oben benannt und im Lageplan zu dieser Beschlussvorlage dargestellt, eine geordnete städtebaulich Nutzung zu erhalten und eine Wohnzwecken dienende Ergänzung, z. B. auf dem Teilgrundstück Fl.-Nr. 813/2 Gemarkung Dorfen, zu ermöglichen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass durch eine maßvolle Nutzung das Orts- und Landschaftsbild nicht übermäßig belastet wird. Mit der Satzung soll eine eindeutige planungsrechtliche Grundlage zur rechtssicheren Bewertung zukünftiger Bauvorhaben in dem Bereich geschaffen werden. Dabei wird klargestellt, dass eine Ausdehnung der Bebauung über den anvisierten Geltungsbereich hinaus nicht möglich ist. Vom Geltungsbereich der Satzung werden die Flurstücke 813, 813/1, 760/1 und 813/2 T Gemarkung Dorfen betroffen.

Nach Abschluss ihrer Prüfung kommt die Verwaltung in Übereinstimmung mit dem Landratsamt zum Ergebnis, dass die Voraussetzungen für den Erlass einer Außenbereichssatzung noch erfüllt sind. Angesichts des primären Interesses des antragsstellenden Anliegers, empfiehlt sich mit diesem der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme etwaiger Planungskosten.

TOP 8 

Bebauungsplan Nr. 10 Holzen I“ - 13. Änderung „Bereich Roßfeld- und Jennerstraße“

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach geänderten Entwurf der 13. Änderung „Bereich Roßfeld- und Jennerstraße“ des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I“ mit Begründung in der Fassung vom 16.06.2020 als Satzung zu beschließen.

Sachverhalt: 

Eine Baufirma möchte in der Roßfeldstraße und in der Jennerstraße einige Mehrfamilienhäuser errichten. Dort sind derzeit nur Gebäude mit höchstens 2 Wohneinheiten zulässig. Deshalb wurde mit Schreiben vom 13.11.2019 die Änderung des Bebauungsplanes beantragt.

Die vorgetragenen Bauwünsche kommen dem in der Gemeinde bestehenden Bedarf an Wohnraum entgegen. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Dezember-Sitzung 2019 den Aufstellungsbeschluss für die beantragte 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I - An der Roßfeld- und Jennerstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB bzw. § 13 b BauGB gefasst. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Entwurfsfertigung in die Wege zu leiten. 

Da primär der Antragsteller von der Bebauungsplanänderung profitiert, wurde die Verwaltung beauftragt, mit diesem einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers bzw. Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Dies wurde mittlerweile vollzogen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.12.219 öffentlich per Aushang an den Amtstafeln und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht. 

In der Folge wurde vom Antragsteller in Abstimmung mit der Gemeinde ein externes Architekturbüro mit der Fertigung des Entwurfes beauftragt. Dieser wurde nun vorgelegt. Der Entwurf sieht folgende Festsetzungen vor:

  • Zulassung von Mehrfamilienhäusern mit 4 Wohneinheiten. 
  • Vergrößerung/Anpassung der Baufelder für die Möglichkeit, Mehrfamilienhäuser zu errichten. 
  • Zulassung von Quergiebeln (aktuell sind Dacheinschnitte nicht zugelassen). 
  • Herausnahme des Mindestmaßes und Anhebung des Höchstmaßes der maximalen Wandhöhe von bisher 6,10 m auf nun 6,70 m über dem Straßenniveau: Auf Grund der heute üblichen Warmdächer ist durch die Aufdachdämmung eine größere Wandhöhe erforderlich. Eine Wandhöhe von 6,70 m erlaubt eine Decke über dem OG und einen darüber liegenden Ringanker bzw. Dachpfette an der Traufe über der Decke des OG. Um bei voller Ausnutzung der Wandhöhe zu hohe Dachaufbauten zu begrenzen wird eine maximale Firsthöhe von 9,60 m festgesetzt - das entspräche einer Dachneigung von 30°. 
  • Zulassung von Dachneigungen bis zu 35° (bisher 22° bis 30°).
  • Herausnahme der bisher im Bebauungsplan vorgesehenen privaten Fußwege von der Jennerstraße zur Kehlsteinstraße und von der Jennerstraße zur Roßfeldstraße.
  • Verschiebung einer Parzelle in der Roßfeldstraße nach Osten (damit wird die gewünschte Nachverdichtung mit einem Mehrfamilienhaus auf dem Baugrundstück erreicht). 

Der von einem externen Architekturbüro in Absprache mit dem gemeindlichen Bauamt ausgearbeitete Entwurf der Bebauungsplanänderung samt Begründung wurde vom Gemeinderat in seiner Februar-Sitzung 2020 einstimmig gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB hat in der Zeit vom 20.02.2020 bis 20.03.2020 stattgefunden. Die Auslegung wurde am 13.02.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgemacht. Zeitgleich wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Email vom 20.02.2020 gemäß § 4 Absatz 2 BauGB unter Angabe von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung und der Internetadresse, unter der der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen im Internet eingesehen werden können, die Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Bebauungsplanes bis 20.03.2020 Stellung zu nehmen.

In der Sitzung am 09.04.2020 hat der Ferienausschuss die Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen gefasst und den hiernach gefertigten Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung gebilligt. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit hat unter angemessener Verkürzung der Auslegungszeit in der Zeit vom 21.04.2020 bis einschließlich 05.05.2020 stattgefunden. Die erneute Auslegung wurde am 14.04.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgegeben. Während der Auslegungszeit wurde der geänderte Entwurf samt Begründung zeitgleich auf der gemeindlichen Internetseite veröffentlicht. Den von der geänderten Planung betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, zum geänderten Entwurf bis 05.05.2020 Stellung zu nehmen. Diese Frist wurde auf Ersuchen des Landratsamtes - als Grund wurde die besondere Arbeitssituation der Corona-krise genannt - bis 25.05.2020 verlängert.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in seiner Juni-Sitzung 2020 entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Beschluss gefasst.

TOP 9 

Bebauungsplan Nr. 5 „Gendorf West, am Kastanienweg“,  5. Änderung „Ecke Eibenweg - Forststraße“

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 6 Gegenstimmen), die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach geänderten Entwurf der 5. Änderung „Ecke Eibenweg-Forststraße“ des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gendorf West, am Kastanienweg“ mit Begründung in der Fassung vom 09.06.2020 zu billigen und die Verwaltung unter angemessener Verkürzung der Auslegungszeit sowie Frist zur Stellungnahme mit der erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  zu beauftragen.

Sachverhalt: 

Verschiedene Bauträger haben bezüglich der Bebauung eines Grundstückes in der Forststraße mit einem Mehrfamilienhaus nachgefragt. Ein Bauträger hat schriftlich eine Bebauungsplanänderung beantragt, die ein solches Mehrfamilienhaus ermöglichen soll.

Die vorgetragenen Änderungswünsche kommen dem bestehenden Bedarf an Wohnraum entgegen. 

Der Gemeinderat hat in seiner Dezember-Sitzung 2019 die vorgeschlagene Änderung begrüßt und den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine diesbezügliche Entwurfsfertigung in die Wege zu leiten und mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers abzuschließen.

Der vom Gemeinderat geforderte städtebauliche Vertrag wurde abgeschlossen. In Abstimmung mit der Bauverwaltung hat der Antragsteller ein externes Architekturbüro mit der Entwurfsfertigung beauftragt.

Der vom Architekturbüro gefertigte Entwurf liegt nun zur Billigung vor. Dieser sieht eine Anpassung des Baufensters und der Festsetzungen auf den geänderten Bedarf vor. Im Einzelnen wird das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundfläche für das Hauptgebäude auf 225 m² festgesetzt. Die bisher festgesetzte Geschossflächenzahl wird neben dem Umstand der Festsetzung einer überbaubaren Fläche nunmehr auch dadurch entbehrlich, dass die Höhe des Gebäudes durch die Festsetzung der Geschossigkeit (maximal 2 Vollgeschosse) und der Dachneigung geregelt wird. Außerdem wird die Breite von Quer- und Standgiebeln - max. ? der Dachlänge - festgelegt.

Um dem Stellplatzbedarf gerecht zu werden, werden abweichend von der bisherigen Festsetzung und der Stellplatzsatzung - 1 Garage bzw. 1 Stellplatz pro Wohneinheit - jetzt 2 Stellplätze pro Wohneinheit (anstatt 1 Stellplatz) festgesetzt.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird als Maßnahme der Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Festlegung des Änderungsgebietes ist in Absprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde erfolgt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung samt Begründung wurde vom Gemeinderat in seiner März-Sitzung 2020 mehrheitlich gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 26.03.2020 bis einschließlich 27.04.2020 stattgefunden. Die Auslegung wurde am 19.03.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgegeben. 

Zusätzlich fand am 28.05.2020 im Großen Saal des Bürgerzentrums im Beisein der Fraktionssprecher eine Anliegerversammlung statt, bei der die Bauleitplanung ausführlich erläutert und sämtliche Bedenken und Anregungen erörtert wurden.

Zeitgleich wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit E-Mail vom 26. März 2020 gem. § 4 Abs. 2 BauGB unter Angabe von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung und der Internetadresse, unter der der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen im Internet eingesehen werden können, die Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Bebauungsplanes bis 27.04.2020 Stellung zu nehmen.

Zu der häufig angeführten Parkproblematik wird es schon nächste Woche einen Termin zwischen Gemeindeverwaltung und Hausverwaltung aus dem Eibenweg geben.

TOP 10 

Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wimpasing III“ mit Begründung zu billigen und die weiteren Verfahrensschritte für die Bauleitplanung einzuleiten.

Sachverhalt: 

Mit Beschluss vom 30.07.2019 hat die Gemeinde beschlossen, für das Grundstück  Fl.-Nr. 1806 den Bebauungsplan Nr.  58 „Wimpasing III“ aufzustellen und die Verwaltung beauftragt, einen Planer für die Erstellung des Bebauungsplanes zu beauftragen. 

Mit der Ausweisung des neuen Baugebietes soll dem Bedarf und Wunsch der Bevölkerung nach neuen Bauparzellen nachgekommen werden. Innerörtliche andere Flächen stehen der Gemeinde nicht zur Verfügung. Das künftige Plangebiet ist im Flächennutzungsplan bis auf einen kleinen Teilbereich im Süden als künftiges Wohngebiet ausgewiesen. Aus diesem Grund muss der Flächennutzungsplan nicht geändert werden, sondern kann im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren im Wege der Berichtigung angepasst werden. In der Folge wurde ein externes Planungsbüro mit der Entwurfsfertigung für das 2,43 ha große Plangebiet beauftragt. Das Planungsbüro hat nun einen Entwurf der Bauleitplanung gefertigt, der auf dem zu überplanendem Grundstück ein Baugebiet mit 23 Parzellen für Einzelhäuser mit bis zu 2 Wohneinheiten und 5 Parzellen für eine mögliche Bebauung mit Einfamilien-, Doppel-, Reihen- oder Mehrfamilienhäusern vorsieht. Insgesamt können im  Plangebiet somit 32 bis 75 Wohneinheiten entstehen. 

Eingeplant ist auch ein Versickerungsbecken für Straßen- und Regenabwässer, da in diesem Baugebiet das Abwasser in einem Trennsystem entsorgt wird und somit nur das Haushaltsabwasser in die Kanalisation abgeführt wird. 

In der Gemeindezeitung wird es einen Aufruf an die Bürger geben. Interessenten sollen sich melden und ihre Bedarfe angeben. Dies kann neben einem Wunsch nach Einzel-, Doppel- oder Mehrfamilienhaus auch der Bedarf an einer Mietwohnung sein. Für die Vergabe der Grundstücke wird dann eine Liste von Interessenten geführt. 

TOP 11 

Flächennutzungsplan: 27. Änderung - Gewerbegebiet am Bahnhof

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 6 Gegenstimmen), den Aufstellungsbeschluss für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet am Bahnhof“ zu fassen und die Verwaltung mit der Entwurfsfertigung beauftragen.

Sachverhalt: 

Die Bahn hat die bahnrechtlich als Lagerplatz bezeichnete Fläche am Bahnhof verkauft. Auf der Fläche hat der Käufer Lagercontainer aufgestellt und nachträglich eine Baugenehmigung hierzu beantragt. Im Rahmen des Bauantragsverfahren hat das Landratsamt festgestellt, dass das im Flächennutzungsplan als Fläche für die Bahn deklarierte Baugrundstück im Außenbereich ist und deshalb eine Baugenehmigung nur erteilt werden kann, wenn in diesem Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dies hat der neue Eigentümer beantragt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dies kann im Parallelverfahren erfolgen.

Bevor die Bauleitplanungen durchgeführt werden können, muss das bahnrechtlich als Grundstück für Bahnbetriebszwecke deklarierte Grundstück für bahnfremde Nutzungsmöglichkeiten freigestellt werden. Dies hat der Eigentümer beantragt.

Mit Schreiben vom 28.05.2020 hat das Eisenbahn-Bundesamt mitgeteilt, dass am 26.05.2020 der Bescheid für die bahnrechtliche Freistellung des für die als Gewerbegebiet vorgesehene Teilfläche des Grundstückes erfolgt ist. Der Bauleitplanung stehen diesbezüglich keine Hinderungsgründe mehr entgegen.

Die jetzige Aufstellung von Lagercontainern entspricht der bisherigen Nutzung als Lagerplatz. Diese Nutzung soll neben anderer gewerblichen Nutzungen auch im künftigen Gewerbegebiet möglich sein. Zum Antrag auf die für die Nutzung als Gewerbeflächen notwendige Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren hat der Eigentümer Vorentwürfe für die beantragen Bauleitplanungen vorgelegt. Diese werden im Rahmen der Sitzung vorgestellt.

Die Bauleitplanung ist notwendig, weil innerhalb der für die Bebauung vorgesehenen und noch nicht bebauten innerörtlichen Bereiche, Gewerbegrundstücke nicht vorhanden sind bzw. nicht zur Verfügung stehen.

Der Eigentümer hat sich bereits im Vorfeld der Planungen vertraglich dazu verpflichtet, die Kosten der Bauleitplanungen zu übernehmen.

TOP 12 

Bebauungsplan Nr. 61:  Gewerbegebiet am Bahnhof 

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 6 Gegenstimmen), den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 61, „Gewerbegebiet am Bahnhof“ zu fassen und die Verwaltung mit der Entwurfsfertigung beauftragen.

Sachverhalt: 

Die Bahn hat die bahnrechtlich als Lagerplatz bezeichnete Fläche am Bahnhof verkauft. Auf der Fläche hat der Käufer Lagercontainer aufgestellt und nachträglich eine Baugenehmigung hierzu beantragt. Im Rahmen des Bauantragsverfahren hat das Landratsamt festgestellt, dass das im Flächennutzungsplan als Fläche für die Bahn deklarierte Baugrundstück im Außenbereich ist und deshalb eine Baugenehmigung nur erteilt werden kann, wenn in diesem Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Dies hat der neue Eigentümer beantragt.

Bevor die Bauleitplanungen geändert werden können, muss das bahnrechtlich als Grundstück für Bahnbetriebszwecke deklarierte Grundstück für bahnfremde Nutzungsmöglichkeiten freigestellt werden. Dies hat der Eigentümer beantragt.

Mit Schreiben vom 28.05.2020 hat das Eisenbahn-Bundesamt mitgeteilt, dass am 26.05.2020 der Bescheid für die bahnrechtliche Freistellung des für die als Gewerbegebiet vorgesehene Teilfläche des Grundstückes erfolgt ist. Der Bauleitplanung stehen diesbezüglich keine Hinderungsgründe mehr entgegen.

Die jetzige Aufstellung von Lagercontainern entspricht der bisherigen Nutzung als Lagerplatz. Diese Nutzung soll neben anderer gewerblichen Nutzungen auch im künftigen Gewerbegebiet möglich sein. Zum Antrag auf die für die Nutzung als Gewerbeflächen notwendige Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren hat der Eigentümer Vorentwürfe für die beantragen Bauleitplanungen vorgelegt. Diese werden im Rahmen der Sitzung vorgestellt.

Die Bauleitplanung ist notwendig, weil innerhalb der für die Bebauung vorgesehenen und noch nicht bebauten innerörtlichen Bereiche, Gewerbegrundstücke nicht vorhanden sind bzw. nicht zur Verfügung stehen.

Der Eigentümer hat sich bereits im Vorfeld der Planungen vertraglich dazu verpflichtet, die Kosten der Bauleitplanungen zu übernehmen.

TOP 13 

Bebauungsplan Nr. 60:  Obere Terrasse III - beim Kindergarten St. Martin

Beschluss: 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 60 - „Obere Terrasse III - beim Kindergarten St. Martin“ zu fassen und die Verwaltung mit der Entwurfsfertigung beauftragen

Sachverhalt: 

Die Gemeinde hat bei Pfaffing ein Grundstück für den Bau eines dringend benötigten Kindergartens erworben. Für die Umsetzung des Kindergartenneubauprojektes wurde am 11.02.2020 in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. In der Folge des Beschlusses wurde ein externes Planungsbüro mit der Entwurfsfertigung des beauftragt. Dieser wird derzeit erarbeitet.

Nachdem jetzt eine Stellungnahme der TenneT vorgelegt wurde, in der die TenneT dem Bau des Kindergartens zustimmt, soll nun auch das Bebauungsplanverfahren angestoßen werden.

Die Bauleitplanung ist notwendig, weil innerhalb der für die Bebauung vorgesehenen und noch nicht bebauten innerörtlichen Bereiche, Grundstücke in der für die Errichtung eines Kindergartens notwendigen Größe nicht vorhanden sind und schon jetzt abzusehen ist, dass die noch für eine Wohnbebauung zur Verfügung stehenden Baugrundstücke dem vorherrschenden Bedarf an Baugrundstücken nicht genügen werden.

TOP 14 

Bekanntgaben

  • das in der letzten GR-Sitzung angeführte Problem einer Baumfällung hat sich mittlerweile als Falschinformation herausgestellt und hat sich somit erledigt;
  • ebenso hat sich ein etwaiges Problem eines Jägers als nicht vorhanden herausgestellt;
  • Die Anfrage aus dem Gremium bezüglich der Schlackenverwendung des ZAS, wurde durch Bürgermeister Krichenbauer beantwortet. Die Schlacke wird seit 2009 von einer externen Firma aus Kehlheim aufbereitet und entsorgt. Die beauftrage Firma steht in keinem Zusammenhang mit der Max Aicher GmbH. 

TOP 15 

Anfragen 

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Ein GR-Mitglied hat auf die Problematik mit der “Partymeile” am Max-Planck-Platz hingewiesen. Bekanntlich musste am letzten Samstag die Polizei aufgrund von Lärmbelästigung anrücken.

Bürgermeister Krichenbauer erklärt, dass er in einem Gespräch mit dem neuen Dienststellenleiter der Polizei Burghausen auf diese Thematik hingewiesen. Die Bestreifung wird erhöht. Für die Polizeistelle Burghausen ist Burgkirchen ein Bestreifungsschwerpunkt.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.