Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Gemeinderates am 09.04.2020.

Wegen der Corona-Pandemie wurde die April-Sitzung 2020 des Gemeinderates als kombinierte Sitzung des Gemeinderates sowie Bau- und Umweltausschusses in Form eines „Ferienausschusses“* durchgeführt und von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Gleichzeitig war dies die letzte Sitzung des aktuellen Gemeinderatsgremiums 2014 bis 2020.

 

*„Ferienausschuss“:

Wegen der derzeitigen Corona-Pandemie erfordern diese besonderen Zeiten besondere Maßnahmen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Burgkirchen einen sogenannten „Ferienausschuss“ bis zum Ende der aktuellen Amtszeit des Gemeinderates am 30.04.2020 - unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben - eingesetzt (die Einsetzung des „Ferienausschusses“ stützt sich hierbei auf Artikel 32 der Gemeindeordnung sowie auf die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 16.03.2020 in Zusammenhang mit Veranstaltungen).

Dem „Ferienausschuss“ gehören als Vorsitzender der 1. Bürgermeister sowie die 10 GR-Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses bzw. deren Stellvertreter an.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Kindergarten Paul-Gerhardt: Abrechnung für das Haushaltsjahr 2019 und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Top 2)
  • Kindergarten St. Hedwig: Abrechnung für das Haushaltsjahr 2019 und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020       (Top 3)
  • Baugesuche (Top 4)
    • Antrag auf Änderung der Ausgleichsverpflichtung für einen Kiesabbau bei Brandstätt
    • Errichtung von Lagerflächen für Baumaterialien, Baumaschinen und Container mit dahinterliegender Zaunanlage in Plattenberg
    • Isolierte Befreiung: Errichtung einer Einfriedung in der Schneibsteinstraße
    • Isolierte Befreiung: Errichtung einer Terrassenüberdachung im Kirschbaumweg
    • Errichtung eines temporären Kieslagerplatzes an der St 2356 (Nähe Einfahrt Pilgramstraße)
    • Errichtung einer Gartenhütte im Waldweg
    • Neubau eines Schleuderbetonmastes mit Aufsatzrohr und 2 Plattformen sowie Outdoor-Technik auf Bodenplatte in der Lagerhausstraße
  • Bebauungsplan Nr. 2 „Gendorf“ - 2. Änderung „An der Forststraße“ (Top 5)
  • Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen I”: 13. Änderung - „Bereich Roßfeld- und Jennerstraße“ (Top 6)
  • Bekanntgaben (Top 7)
  • Anfragen (Top 8)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des „Ferienausschusses“. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Kindergarten Paul-Gerhardt: Abrechnung für das Haushaltsjahr 2019 und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020

Beschluss:

Der Gemeinderat (Ferienausschuss) beschließt einstimmig

  • den Überschussbetrag in Höhe von 16.331,73 € festzustellen,
  • diesen Überschussbetrag in Höhe von 16.331,73 € gemäß der geltenden Vereinbarung der bestehenden Rücklage zu zuführen,
  • die von der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde im Rahmen der dort separat geführten Vermögensverwaltung für den Paul-Gerhardt-Kindergarten erwirtschafteten Zinsen in Höhe von insgesamt 763,89 € der Rücklage zu zuführen,
  • die Rücklage mit nunmehr insgesamt 115.899,84 € festzustellen,
  • dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der Einnahmen in Höhe von 606.350,80 € und Ausgaben in Höhe von 589.662,33 € ausweist, gemäß der bestehenden Vereinbarung zwischen Träger und Gemeinde zu zustimmen.

Sachverhalt:

Von der Evangelischen Kirchenverwaltung Traunstein wurden die Jahresabrechnung 2019 sowie der Haushaltsplan 2020 für den Paul-Gerhardt-Kindergarten in Holzen zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat vorgelegt.

Der Gemeinderat hat in seiner April-Sitzung 2019 eine Rücklage aufgrund der Jahresrechnung 2018 in Höhe von 98.804,22 € festgestellt und dem Haushalt für das Haushaltsjahr 2019 zugestimmt.

Vom Träger wurde für das Haushaltsjahr 2019 ein Überschuss in Höhe von 16.331,73 € erwirtschaftet. Dieser Überschuss ist gemäß der derzeit noch bestehenden Vereinbarung zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Burgkirchen und der Gemeinde Burgkirchen der Rücklage zu zuführen. Im Rahmen der Vermögensverwaltung der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde wurden für das separat geführte Rücklagenkonto für den Paul-Gerhardt-Kindergarten Zinsen in Höhe von 763,89 € erwirtschaftet. Diese sind der Rücklage hinzuzurechnen.

TOP 3

Kindergarten St. Hedwig: Abrechnung für das Haushaltsjahr 2019 und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 

Beschluss:

Der Gemeinderat (Ferienausschuss) beschließt einstimmig

  • den Überschussbetrag in Höhe von 3.829,86 € festzustellen,
  • diesen Überschussbetrag in Höhe von 3.829,86 € der bestehenden Rücklage zuzuführen,
  • die Rücklage in Höhe von nunmehr 39.829,86 € festzustellen,
  • dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der Einnahmen in Höhe von 946.629,86 € und Ausgaben in Höhe von 933.229,86 € ausweist, gemäß der bestehenden Vereinbarung zwischen Träger und Gemeinde zuzustimmen.

Sachverhalt:

Vom Ortscaritasverband Burgkirchen wurden die Jahresabrechnung 2019 sowie der Haushaltsplan 2020 für den Kindergarten St. Hedwig in Gendorf zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat vorgelegt.

Der Gemeinderat hat in seiner April-Sitzung 2019 eine Rücklage aufgrund der Jahresrechnung 2018 in Höhe der Mindestrücklage von 36.000 € festgesellt und dem Haushaltsplan für das Jahr 2019 zugestimmt.

Vom Träger wurde für das Haushaltsjahr 2019 ein Überschuss in Höhe von 3.829,86 € erwirtschaftet. Dieser Überschuss ist gemäß der derzeit noch bestehenden Vereinbarung zwischen dem Ortscaritasverband Burgkirchen und der Gemeinde Burgkirchen der bestehenden Rücklage zuzuführen.

TOP 4

Baugesuche

1. Antrag auf Änderung der Ausgleichsverpflichtung für einen Kiesabbau bei Brandstätt / Außenbereich

Beschluss:

Der Gemeinderat (Ferienausschuss) beschließt einstimmig, das Einvernehmen zum Antrag auf Änderung der Ausgleichsverpflichtung für den Kiesabbau bei Brandstätt  von den bisherigen Ausgleichsflächen (insgesamt 1.748 m²) auf andere Ausgleichsflächen (insgesamt 1.755 m²) zu verlegen, zu erteilen.

2. Errichtung von Lagerflächen für Baumaterialien, Baumaschinen und Container mit dahinterliegender Zaunanlage in Plattenberg / Außenbereich

Beschluss:

Der Gemeinderat (Ferienausschuss) beschließt einstimmig, das Einvernehmen zum Antrag auf Errichten von Lagerflächen für Baumaterialien, Baumaschinen und Container mit dahinterliegender Zaunanlage in Plattenberg zu erteilen.

3. Isolierte Befreiung: Errichtung einer Einfriedung in der Schneibsteinstraße / Bebauungsplan Nr. 15 „Holzen IV“

Beschluss:

Der Gemeinderat (Ferienausschuss) beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimmen), dem Antrag einer Hausverwaltung auf Erteilung einer isolierten Befreiung für die Errichtung eines 80 cm hohen Stabgitterzaunes (auch in der Form herausnehmbarer Zaunelemente und umklappbarer bzw. herausnehmbarer Zaunpfosten) in der Schneibsteinstraße abzulehnen.

(Aufgrund von brandschutzrechtlichen Bedenken hat der Bau- und Umweltausschuss den Antrag bereits in seiner Februar-Sitzung 2020 abgelehnt).

4. Isolierte Befreiung: Errichtung einer Terrassenüberdachung im Kirschbaumweg / Bebauungsplan  Nr. 38 „Grasset“ 

Beschluss:

Der Gemeinderat (Ferienausschuss) beschließt einstimmig, dem Antrag für die Errichtung einer Terrassenüberdachung im Kirschbaumweg die Befreiung von der Baugrenze zu erteilen.

5. Errichtung eines temporären Kieslagerplatzes an der St 2356 (Nähe Einfahrt Pilgramstraße) /  Außenbereich

Beschluss:

Der Gemeinderat (Ferienausschuss) beschließt einstimmig, dem Antrag des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein für die Errichtung eines temporären Kieslagerplatzes auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 778 und 782 das gemeindliche Einvernehmen.

6. Errichtung einer Gartenhütte im Waldweg / Bebauungsplan Nr. 34 „Ecke Mozart- Forststraße“

Beschluss:

Der Gemeinderat (Ferienausschuss) beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimmen), dem Antrag für die Errichtung einer Gartenhütte im Waldweg die Zulassung der Bebaubarkeit außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nach § 23 Absatz 5 Satz 1 BauNVO zu zustimmen.

7. Neubau eines Schleuderbetonmastes mit Aufsatzrohr und 2 Plattformen sowieOutdoor-Technik auf Bodenplatte in der Lagerhausstraße / Außenbereich

Beschluss:

Der Gemeinderat (Ferienausschuss) beschließt mehrheitlich (mit 2 Gegenstimmen), das Einvernehmen für den Antrag der Deutschen Funkturm GmbH (DFMG) für den Neubau eines 21,83 m-Schleuderbetonmastes mit 6,02 m Aufsatzrohr und 2 Plattformen sowie Outdoor-Technik auf Bodenplatte auf der Fl.-Nr. 680/3 der Gemarkung Raitenhaslach zu erteilen.

TOP 5

Bebauungsplan Nr. 2 „Gendorf“ - 2. Änderung „An der Forststraße“

Beschluss:

Der Gemeinderat (Ferienausschuss) beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimmen), die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach geänderten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gendorf“ - „An der Forststraße“, mit Begründung in der Fassung vom 07.04.2020 als Satzung zu beschließen.

Sachverhalt:

Der Eigentümer eines Grundstückes in der Forststraße beabsichtigt die Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus. Die beabsichtigte Bebauung ist laut Auskunft des Landratsamtes nur möglich, wenn der Bebauungsplan geändert wird. Dies hat der Eigentümer beantragt.

Die vorgetragenen Bauwünsche kommen dem in der Gemeinde bestehenden Bedarf an Wohnungen entgegen. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Dezember-Sitzung 2019 den Aufstellungsbeschluss für die beantragte 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gendorf“ - „An der Forststraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Entwurfsfertigung in die Wege zu leiten.

Da primär der Eigentümer von der Bebauungsplanänderung profitiert, wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Eigentümer einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines externen Planers bzw. Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Dies wurde vollzogen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.12.219 öffentlich per Aushang an den Amtstafeln und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht.

Der vom externen Planungsbüro in Absprache mit dem gemeindlichen Bauamt ausgearbeitete Entwurf der Bebauungsplanänderung samt Begründung wurde vom Gemeinderat in seiner Februar-Sitzung 2020 mehrheitlich gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB hat in der Zeit vom 20.02.2020 bis 20.03.2020 stattgefunden. Die Auslegung wurde am 13.02.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgemacht. Zeitgleich wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Email vom 20.02.2020 gemäß § 4 Absatz 2 BauGB unter Angabe von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung und der Internetadresse, unter der der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen im Internet eingesehen werden können, die Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Bebauungsplanes bis 20.03.2020 Stellung zu nehmen.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Gemeinderat (Ferienausschuss) entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Beschluss gefasst.

TOP 6

Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen I”: 13. Änderung - „Bereich Roßfeld- und Jennerstraße“

Beschluss:

Der Gemeinderat (Ferienausschuss) beschließt einstimmig, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach geänderten Entwurf der 13. Änderung „Bereich Roßfeld- und Jennerstraße“ des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I“ mit Begründung in der Fassung vom 07.04.2020 zu billigen und die Verwaltung unter angemessener Verkürzung der Auslegungszeit und der Frist zur Stellungnahme mit der erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  zu beauftragen.

Sachverhalt:

Eine Baufirma möchte in der Roßfeldstraße und in der Jennerstraße einige Mehrfamilienhäuser errichten. Dort sind derzeit nur Gebäude mit höchstens 2 Wohneinheiten zulässig. Deshalb wurde mit Schreiben vom 13.11.2019 die Änderung des Bebauungsplanes beantragt.

Die vorgetragenen Bauwünsche kommen dem in der Gemeinde bestehenden Bedarf an Wohnraum entgegen. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Dezember-Sitzung 2019 den Aufstellungsbeschluss für die beantragte 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I - An der Roßfeld- und Jennerstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB bzw. § 13 b BauGB gefasst. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Entwurfsfertigung in die Wege zu leiten.

Da primär der Antragsteller von der Bebauungsplanänderung profitiert, wurde die Verwaltung beauftragt, mit diesem einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers bzw. Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Dies wurde mittlerweile vollzogen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.12.219 öffentlich per Aushang an den Amtstafeln und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht.

In der Folge wurde vom Antragsteller in Abstimmung mit der Gemeinde ein externes Architekturbüro mit der Fertigung des Entwurfes beauftragt. Dieser wurde nun vorgelegt. Der Entwurf sieht folgende Festsetzungen vor:

  • Zulassung von Mehrfamilienhäusern mit 4 Wohneinheiten.
  • Vergrößerung/Anpassung der Baufelder für die Möglichkeit, Mehrfamilienhäuser zu errichten.
  • Zulassung von Quergiebeln (aktuell sind Dacheinschnitte nicht zugelassen).
  • Herausnahme des Mindestmaßes und Anhebung des Höchstmaßes der maximalen Wandhöhe von bisher 6,10 m auf nun 6,70 m über dem Straßenniveau: Auf Grund der heute üblichen Warmdächer ist durch die Aufdachdämmung eine größere Wandhöhe erforderlich. Eine Wandhöhe von 6,70 m erlaubt eine Decke über dem OG und einen darüber liegenden Ringanker bzw. Dachpfette an der Traufe über der Decke des OG. Um bei voller Ausnutzung der Wandhöhe zu hohe Dachaufbauten zu begrenzen wird eine maximale Firsthöhe von 9,60 m festgesetzt - das entspräche einer Dachneigung von 30°.
  • Zulassung von Dachneigungen bis zu 35° (bisher 22° bis 30°).
  • Herausnahme der bisher im Bebauungsplan vorgesehenen privaten Fußwege von der Jennerstraße zur Kehlsteinstraße und von der Jennerstraße zur Roßfeldstraße.
  • Verschiebung einer Parzelle in der Roßfeldstraße nach Osten (damit wird die gewünschte Nachverdichtung mit einem Mehrfamilienhaus auf dem Baugrundstück erreicht).

Der von einem externen Architekturbüro in Absprache mit dem gemeindlichen Bauamt ausgearbeitete Entwurf der Bebauungsplanänderung samt Begründung wurde vom Gemeinderat in seiner Februar-Sitzung 2020 einstimmig gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB hat in der Zeit vom 20.02.2020 bis 20.03.2020 stattgefunden. Die Auslegung wurde am 13.02.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgemacht. Zeitgleich wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Email vom 20.02.2020 gemäß § 4 Absatz 2 BauGB unter Angabe von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung und der Internetadresse, unter der der Inhalt der Bekanntmachung und die Unterlagen im Internet eingesehen werden können, die Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Bebauungsplanes bis 20.03.2020 Stellung zu nehmen.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Gemeinderat (Ferienausschuss) entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Beschluss gefasst.

TOP 7

Bekanntgaben

7.1.     Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Kirchweidach

8. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „SO Lebensmittelmarkt“ / Frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

Die Gemeinde Kirchweidach hat in der Sitzung vom 19.12.2017 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 26 „SO Lebensmittelmarkt“ beschlossen. Die Vorentwürfe der Bauleitplanungen wurden zwecks frühzeitiger Beteiligung vom 13.03.2020 bis einschließlich 14.04.2020 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurde der Gemeinde Burgkirchen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.

Anlass und Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 26 „SO Lebensmittelmarkt“ als Gewerbe- und Sondergebiet. Begründet werden die Verfahren mit dem Wachstum der Gemeinde und der Verwaltungsgemeinschaft (Kirchweidach, Tyrlaching, Feichten, Halsbach), der mit dringendem Bedarf an einem Lebensmittelmarkt einhergeht. Außerdem sollen neue Gewerbeflächen für die Ansiedlung der Feuerwehr, die Vergrößerung des Wertstoffhofes und weitere Gewerbenutzungen benötigt.

Nach Auswertung der jeweiligen Entwurfsunterlagen ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen - auch keine Kaufkraftverluste für die ortsansässigen Lebensmittelmärkte - für die Belange der Gemeinde Burgkirchen, weshalb keine Einwände erhoben wurden.

7.2.     Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Burghausen

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 für den Bereich Burgkirchner Straße/B20 (nordwestlich), Waldstraße (südöstlich), an der Joseph-von-Eichendorffstraße / Frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Burghausen hat in der Sitzung vom 15.01.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 für den o. g. Bereich beschlossen. Mit Schreiben vom 16.03.2020 wurde der Gemeinde Burgkirchen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.

Der Bebauungsplan Nr. 104 soll den anhaltend hohen Bedarf nach Wohnbauland in der Stadt Burghausen befriedigen und eine städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Der Grundstückseigentümer möchte sein Grundstück mit 4 Einfamilienwohnhäusern (UG+EG+I) mit Garagen bebauen.

Belange der Gemeinde Burgkirchen werden von der Bauleitplanung nicht berührt.

Die Verwaltung hat deshalb der Stadt Burghausen mit Nachricht vom 23.03.2020 mitgeteilt, dass zur Bauleitplanung keine Einwände, Hinweise oder sonstigen Äußerungen vorgebracht werden.

7.3.     Erkundungsbohrungen der Bundesbahn

Im Zeitraum zwischen dem 30.03.2020 bis zum 31.05.2020 finden im Bereich Burgkirchen und dem sogenannten Piracher Berg mit Hilfe von Erkundungsbohrungen mehrere Baugrunduntersuchungen für die Planungen der Ausbaustrecke „München-Mühldorf-Freilassing/Burghausen (ABS 38) statt. Sobald die genauen Zeiten feststehen, zu denen gebohrt wird, werden diese auf der Webseite von DB Netz unter www.abs38.de/meldungen.html veröffentlicht.

7.4.     Sanierung der Ortsdurchfahrt

Die Sanierung der Ortsdurchfahrt (Staatsstraße 2107) von Burgkirchen hat planmäßig begonnen. Die Ausschilderungen der notwendigen Straßenumleitungen werden je nach Baufortschritt immer wieder angepasst. Wie bereits berichtet, wird diese Maßnahme des Straßenbauamtes Traunstein in der Zeit vom 06.04.2020 bis zum 30.04.2020 durchgeführt.

TOP 8

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

In der Tageszeitung war ein Bericht aus Burghausen, dass Bürgermeister Hans Steindl wegen der Corona-Pandemie einen Kassensturz fordert. Kann das auf Burgkirchen auch zutreffen? Bürgermeister Krichenbauer erklärt, dass wir in Burgkirchen zurzeit noch eine stabile Finanzlage haben. Rückfragen bei der Industrie haben ergeben, dass dort die Einbußen noch nicht extrem sind, es läuft noch. Für die Gemeinde Burgkirchen ist ein Kassensturz noch nicht aktuell, allerdings wird die weitere Entwicklung im Auge behalten.

In der Kirchfeldstraße (Obere Terrasse) sind teilweise an den Häusern keine Hausnummern zu finden. Sollte ein Rettungsdienst angefordert werden müssen ist es für die Einsatzkräfte schwierig die Häuser zu finden. Die Gemeindeverwaltung wird diesem Hinweis nachgehen und die Hausbesitzer darauf hinweisen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.