Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 05.05.2020.

Die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er auf ein sehr erfreuliches Ereignis vor genau 15 Jahren hingewiesen. Genau am 05.05.2005 wurde das Bürgerzentrum offiziell und feierlich eröffnet.

Außerdem hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder (Top 2)
  • Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Top 3)
  • Erlass der Geschäftsordnung (Top 4)
  • Wahl des/der 2. Bürgermeisters/-in (Top 5)
  • Wahl des/der 3. Bürgermeisters/-in (Top 6)
  • Vereidigung des/der 2. und 3. Bürgermeisters/-in (Top 7)
  • Bekanntgabe der Fraktionssprecher (Top 8)
  • Besetzung der Ausschüsse (Top 9)
  • Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss (Top 10)
  • Bildung von Referaten (Top 11)
  • Bestellung der Referenten (Top 12)
  • Vertretung der Gemeinde
    • im Straßen- und Wasserzweckverband  (Top 13.1.) 
    • im Musikschulverein  (Top 13.2.) 
    • in der Volkshochschule Burghausen-Burgkirchen e.V. (Top 13.3.) 
  • Bestellung weiterer Bürgermeister zu Standesbeamten (Top 14)
  • Bekanntgaben (Top 15)
  • Wünsche und Anfragen (Top 16)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Erster Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des neu gewählten Gemeinderates.

Als erstes hat Bürgermeister Johann Krichenbauer auf die Notwendigkeit zur Einhaltung der zurzeit geltenden Abstands- und Hygienevorschriften auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie hingewiesen.

Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

In seinen einleitenden Worten hat sich Bürgermeister Johann Krichenbauer bei den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten dafür gedankt, dass sie sich überhaupt zur Wahl für dieses Ehrenamt gestellt haben und sich somit in den Dienst des Allgemeinwohls für die Bürgerinnen und Bürger hier in unserer Heimatgemeinde stellen. Bürgermeister Johann Krichenbauer weist darauf hin, dass das Gemeinderatsgremium das oberste Verwaltungsorgan der Gemeinde ist und die gewählten Gemeinderäte/-innen somit ein sehr wichtiges Ehrenamt bekleiden. Weiter führte Bürgermeister Johann Krichenbauer aus, dass die ehrenamtliche Tätigkeit als Gemeinderat/-rätin zeitweise durchaus fordernd und anstrengend sein kann und man auch manchmal Kritik einstecken muss.

Bürgermeister Johann Krichenbauer bedankte sich ausdrücklich bei den elf ausgeschiedenen Gemeinderäten/-innen der Wahlperiode 2014 bis 2020 unter Nennung deren Namen. Leider konnte dieser Personenkreis bisher - wegen der zurzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen - nicht offiziell verabschiedet werden. Sobald es die allgemeinen Lebensumstände wieder zulassen, wird es jedoch eine offizielle Verabschiedungsfeier in einem würdigen Rahmen geben.

Bürgermeister Johann Krichenbauer wünscht den Gemeinderätinnen und Gemeinderäte viel Erfolg, eine gedeihliche Zusammenarbeit im Gremium mit guten Entscheidungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinde Burgkirchen.

TOP 2

Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder

Sachverhalt:

Bei Wahl des Gemeinderates am 15. März 2020 wurden 4 Frauen und 7 Männer neu in das Gemeinderatsgremium gewählt. Der neue Gemeinderat setzt sich nun aus 7 Frauen und 17 Männern bzw. aus 11 „neuen“ und 13 „alten“ Gemeinderäten zusammen (Namen in der Reihenfolge der Wählerstimmen):

FW:

Wüst Dieter, Windsperger Michael, Berreiter Klaus, Czernin Josef, Hamberger Andrea (neu), Kreilinger Markus (neu), Ströber Georg (neu), Schwaninger Peter (neu), Sage (Berreiter) Lisa (neu) und Harlander Sandra (neu) / nun 10 Sitze (plus 4 Sitze).

CSU:

Hausner Claudia, Schwanner Johann, Dr. Gerstorfer Michael, Apfelböck Paul, Knöbl Martin, Rasch Stefan, Huber Maria und Grzesch Harald (neu) / nun 8 Sitze (minus 3 Sitze).

SPD - UBB:

Kölbl Klaus, Westenthanner Andrea (neu) und Riedhofer Werner (neu) / nun 3 Sitze (minus 2 Sitze).

Grüne - ÖDP:

Huber Hans (neu), Feilkas Stefan (neu) und Munt Gertraud / nun 3 Sitze (plus 1 Sitz).

Nach Artikel 31 Absatz 5 der Gemeindeordnung sind alle neuen Gemeinderatsmitglieder in der ersten öffentlichen Sitzung nach ihrer Berufung in feierlicher Form zu vereidigen.

Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

1. Bürgermeister Johann Krichenbauer legt nun die Amtskette an und bittet alle Gemeinderäte/-innen sich von den Sitzen zu erheben. Anschließend spricht er die Eidesformel vor und nimmt den neuen Gemeinderäten/-innen den Eid ab.

Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder (in alphabetischer Reihenfolge)

  • Feilkas Stefan (Grüne - ÖDP)
  • Grzesch Harald (CSU)
  • Hamberger Andrea (FW),
  • Harlander Sandra (FW)
  • Huber Hans (Grüne - ÖDP),
  • Kreilinger Markus (FW),
  • Riedhofer Werner (SPD - UBB
  • Sage (Berreiter) Lisa (FW)
  • Schwaninger Peter (FW),
  • Ströber Georg (FW),
  • Westenthanner Andrea (SPD - UBB)

sprechen unter Hebung der jeweils rechten Hand die nach Artikel 31 Absatz 5 GO vorgeschriebene Eidesformel nach.

Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.

TOP 3

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts 

Sachverhalt:

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde mit der Sitzungseinladung auch der mit den Fraktionen vorbesprochene Satzungsentwurf übersandt.

Der Satzungsentwurf enthält gegenüber der Satzung der Wahlperiode 2014 - 2020 einige Änderungen und umfasst nun die Paragraphen

§ 1       Zusammensetzung des Gemeinderats

§ 2       Ausschüsse

§ 3       Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder / Entschädigung

§ 4       Erster Bürgermeister

§ 5       Weitere Bürgermeister

§ 6       In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01. Mai 2020 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 07.05.2014 außer Kraft.

Den Gemeinderatsmitgliedern wird eine Ausfertigung der beschlossenen Satzung gesondert zugestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den vorgelegten Entwurf als Satzung.

Die beschlossene Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil der Niederschrift.

TOP 4

Erlass der Geschäftsordnung 

Sachverhalt:

Nach § 45 Absatz 1 der Gemeindeordnung gibt sich der Gemeinderat zu Beginn einer jeden Wahlperiode eine Geschäftsordnung. In Vorgesprächen mit den Fraktionen wurde vereinbart, die Geschäftsordnung der Wahlperiode 2014 bis 2020  gegenüber der bisherigen Geschäftsordnung in einigen Punkten zu ändern. Es wurden keine weitere Änderungs- oder Ergänzungswünsche vorgetragen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den vorgelegten Entwurf der Geschäftsordnung als Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2020 bis 2026.

Die beschlossene Geschäftsordnung tritt am 01. Mai 2020 in Kraft und ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil der Niederschrift.

Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 07.05.2014 - geändert am 01.04.2020 - außer Kraft.

TOP 5

Wahl des/der 2. Bürgermeisters/-in 

Sachverhalt:

Die Rechtsgrundlagen für die Wahl des/der 2. Bürgermeisters/-in wurden den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungseinladung übersandt. Erster Bürgermeister Krichenbauer erläutert das Wahlverfahren und geht kurz auf die gesetzlichen Bestimmungen (z. B. auf die Gemeindeordnung Artikel 35 und 51) ein.

Auf Vorschlag von Bürgermeister Johann Krichenbauer stimmt der Gemeinderat der Bildung eines Wahlausschuss zu, dem Bürgermeister Johann Krichenbauer als Wahlleiter angehört. Außerdem gehören die Herren Alois Remmelberger und Daniel Reichl als Beisitzer sowie Herr Alexander Olbort als Schriftführer dem Wahlausschuss an. Bürgermeister Johann Krichenbauer bittet dann um Vorschläge für das Amt des/der 2. Bürgermeisters/-in.

Dr. Gerstorfer Michael schlägt Gemeinderätin Claudia Hausner (CSU) im Namen der CSU-Fraktion als 2. Bürgermeisterin vor.

Gemeinderat Dieter Wüst erklärt für die FW-Gemeinderatsfraktion, dass diese den Vorschlag der CSU unterstützt.

Nachdem kein weiterer Vorschlag gemacht wurde, stellt Bürgermeister Johann Krichenbauer fest, dass ein Vorschlag vorliegt. Die Wahlberechtigung der 24 anwesenden Gemeinderatsmitglieder und von Bürgermeister Johann Krichenbauer wird festgestellt und die Stimmzettel werden verteilt. Für die Ausübung der geheimen Wahl sind 2 Sichtblenden und 1 Wahlurne bereitgestellt. Nachdem alle Gemeinderatsmitglieder ihre Stimmzettel abgegeben haben, hat der Wahlausschuss folgendes Wahlergebnis festgestellt.

Von den 25 abgegebenen Stimmzetteln sind 24 Stimmzettel gültig (1 Wahlzettel ist ungültig). Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf

  • Hausner Claudia             24 Stimmen.

Wahlergebnis:

1. Bürgermeister Johann Krichenbauer gibt das Wahlergebnis bekannt und stellt fest, dass das Gemeinderatsmitglied Claudia Hausner mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit zur 2. Bürgermeisterin gewählt ist.

Die neue und „alte“ 2. Bürgermeisterin Claudia Hausner bedankt sich für das Vertrauen.

TOP 6

Wahl des/der 3. Bürgermeisters/-in 

Sachverhalt:

Erster Bürgermeister Johann Krichenbauer stellt fest, dass für die Wahl des/der 3. Bürgermeisters/-in die gleichen rechtlichen Grundlagen, wie bei der Wahl des/der 2. Bürgermeisters/-in gelten und bittet um Vorschläge für das Amt des/der 3. Bürgermeisters/-in.

Gemeinderat Dieter Wüst schlägt Gemeinderat Michael Windsperger (FW) im Namen der FW-Gemeinderatsfraktion als 3. Bürgermeister vor.

Anschließend nimmt der gleiche Wahlausschuss wie bei der Wahl unter TOP 5 die Arbeit auf.

Die Wahlberechtigung der 24 anwesenden Gemeinderatsmitglieder und von Bürgermeister Johann Krichenbauer wird erneut festgestellt und die Stimmzettel werden verteilt. Für die Ausübung der geheimen Wahl sind nach wie vor 2 Sichtblenden und 1 Wahlurne bereitgestellt. Nachdem alle Gemeinderatsmitglieder ihre Stimmzettel abgegeben haben, hat der Wahlausschuss folgendes Wahlergebnis festgestellt.

Von den 25 abgegebenen Stimmzetteln sind 21 gültig (4 Wahlzettel sind ungültig). Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf

  • Windsperger Michael                               18 Stimmen
  • auf andere Gemeinderäte/-innen           3 Stimmen

Wahlergebnis:

1. Bürgermeister Johann Krichenbauer gibt das Wahlergebnis bekannt und stellt fest, dass das Gemeinderatsmitglied Michael Windsperger mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit zum 3. Bürgermeister gewählt ist.

Der neugewählte 3. Bürgermeister Michael Windsperger bedankt sich für das Vertrauen.

TOP 7

Vereidigung des/der 2. und 3. Bürgermeisters/-in 

Sachverhalt:

Nach Artikel 37 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) haben die vom Gemeinderat gewählte 2. Bürgermeisterin bzw. der 3. Bürgermeister zu Beginn der Amtszeit folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Erster Bürgermeister Johann Krichenbauer legt nun erneut die Amtskette an und bittet den neu gewählten 3. Bürgermeister Michael Windsperger den vorgeschriebenen Eid zu leisten, indem er den von ihm vorgesprochene Eidesformel unter Hebung der rechten Hand nachspricht.

Vereidigung:

1. Bürgermeister Johann Krichenbauer nimmt 2. Bürgermeisterin Claudia Hausner und 3. Bürgermeister Michael Windsperger den vorgeschriebenen Eid ab.

TOP 8  

Bekanntgabe der Fraktionssprecher 

Von den Fraktionen werden für die Wahlperiode 2020 bis 2026 folgende Fraktionssprecher/-innen bzw. Stellvertreter/-innen benannt:

Fraktionssprecher             Stellvertreter/-in                          Fraktion

Dieter Wüst                          Josef Czernin                                           FW

Martin Knöbl                     Dr. Michael Gerstorfer                       CSU

Klaus Kölbl                        Werner Riedhofer                           SPD - UBB

Gertraud Munt                   Hans Huber                                     Grüne - ÖDP

Der Gemeinderat nimmt die Nennung ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.

TOP 9

Besetzung der Ausschüsse 

Sachverhalt:

Entsprechend der aktuellen Gemeinde- und Geschäftsordnung werden in der Wahlperiode 2020-2026 Ausschüsse gebildet. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach der Geschäftsordnung nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers.

Folgende Ausschüsse wurden gebildet und von den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen wurde folgende Besetzung der Ausschüsse vorgeschlagen:

Haushaltsplanungsausschuss / 10-er Ausschuss:

(4 Freie Wähler / 4 CSU / 1 SPD - UBB / 1 Grüne + ÖDP) 

Mitglied                                 Stellvertreter /-in                         Fraktion

Dieter Wüst                          Michael Windsperger                     FW

Josef Czernin                       Klaus Berreiter                                 FW

Andrea Hamberger            Sandra Harlander                            FW

Georg Ströber                      Peter Schwaninger                         FW

Paul Apfelböck                   Dr. Michael Gerstorfer                 CSU

Harald Grzesch                    Stefan Rasch                               CSU

Huber Maria                        Johann Schwanner                     CSU

Martin Knöbl                       Claudia Hausner                         CSU

Werner Riedhofer              Andrea Westenthanner              SPD - UBB

Hans Huber                        Stefan Feilkas                              Grüne - ÖDP

Erster Bürgermeister Johann Krichenbauer fragt an, ob eine Abstimmung im Block oder Einzelabstimmungen über jedes einzelne Mitglied und stellvertretende Mitglied erfolgen soll.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, über die Ausschussbesetzung im Block abzustimmen.

Der Gemeinderat bestellt einstimmig die von den Fraktionen vorgeschlagenen Ausschussmitglieder und Stellvertreter in den Haushaltsplanungsausschuss wie vorgetragen.

Bau- und Umweltausschuss / 10-er Ausschuss:

(4 Freie Wähler / 4 CSU / 1 SPD - UBB / 1 Grüne + ÖDP)

Mitglied                            Stellvertreter /-in                                Fraktion

Dieter Wüst                       Josef Czernin                                        FW

Klaus Berreiter               Michael Windsperger                          FW

Markus Kreilinger          Lisa Sage                                                 FW

Peter Schwaninger        Andrea Hamberger                               FW

Dr. Michael Gerstorfer    Paul Apfelböck                                 CSU

Martin Knöbl                     Maria Huber                                    CSU

Johann Schwanner        Claudia Hausner                                CSU

Stefan Rasch                   Harald Grzesch                                  CSU

Klaus Kölbl                      Andrea Westenthanner                   SPD - UBB

Hans Huber                     Stefan Feilkas                                   Grüne - ÖDP

Erster Bürgermeister Johann Krichenbauer fragt an, ob eine Abstimmung im Block oder Einzelabstimmungen über jedes einzelne Mitglied und stellvertretende Mitglied erfolgen soll.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, über die Ausschussbesetzung im Block abzustimmen.

Der Gemeinderat bestellt einstimmig die von den Fraktionen vorgeschlagenen Ausschussmitglieder und Stellvertreter in den Bau- und Umweltausschuss wie vorgetragen.

Ferienausschuss / 10-er Ausschuss:

(4 Freie Wähler / 4 CSU / 1 SPD - UBB / 1 Grüne + ÖDP)

Mitglied                              Stellvertreter /-in                                Fraktion

Dieter Wüst                      Josef Czernin                                            FW

Klaus Berreiter                Michael Windsperger                            FW

Markus Kreilinger           Lisa Sage                                                   FW

Peter Schwaninger        Andrea Hamberger                                  FW

Johann Schwanner         Dr. Michael Gerstorfer                        CSU

Claudia Hausner             Stefan Rasch                                        CSU

Paul Apfelböck                  Harald Grzesch                                   CSU

Martin Knöbl                      Maria Huber                                       CSU

Klaus Kölbl                        Werner Riedhofer                               SPD - UBB

Gertraud Munt                   Hans Huber                                        Grüne - ÖDP

Erster Bürgermeister Johann Krichenbauer fragt an, ob eine Abstimmung im Block oder Einzelabstimmungen über jedes einzelne Mitglied und stellvertretende Mitglied erfolgen soll.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, über die Ausschussbesetzung im Block abzustimmen.

Der Gemeinderat bestellt einstimmig die von den Fraktionen vorgeschlagenen Ausschussmitglieder und Stellvertreter in den Ferienausschuss wie vorgetragen.

Rechnungsprüfungsausschuss / 7-er Ausschuss:

(3 Freie Wähler / 2 CSU / 1 SPD - UBB / 1 Grüne + ÖDP)

Mitglied                                       Stellvertreter /-in                              Fraktion

Michael Windsperger              Markus Kreilinger                                 FW

Georg Ströber                           Klaus Berreiter                                       FW

Sandra Harlander                    Andrea Hamberger                                FW

Paul Apfelböck                           Dr. Michael Gerstorfer                    CSU

Stefan Rasch                             Harald Grzesch                                  CSU

Andrea Westenthanner            Klaus Kölbl                                      SPD - UBB

Hans Huber                               Stefan Feilkas                                 Grüne - ÖDP

Erster Bürgermeister Johann Krichenbauer fragt an, ob eine Abstimmung im Block oder Einzelabstimmungen über jedes einzelne Mitglied und stellvertretende Mitglied erfolgen soll.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, über die Ausschussbesetzung im Block abzustimmen.

Der Gemeinderat bestellt einstimmig die von den Fraktionen vorgeschlagenen Ausschussmitglieder und Stellvertreter in den Rechnungsprüfungsausschuss wie vorgetragen.

TOP 10

Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss 

Sachverhalt:

Nach Artikel 103 Absatz 2 Gemeindeordnung (GO) bildet der Gemeinderat in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens 3 und höchstens 7 Mitgliedern und bestimmt ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden.

Erster Bürgermeister Johann Krichenbauer teilt mit, dass im Rechnungsprüfungsausschuss nicht der 1. Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter den Vorsitz führt, sondern ein vom Gemeinderat bestelltes Gemeinderatsmitglied. Außerdem sollte der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses nicht der Fraktion des Bürgermeisters angehören.

Bürgermeister Johann Krichenbauer schlägt Gemeinderat Paul Apfelböck (CSU) als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses vor, der dieses Amt bereits in den Wahlperioden 2002/2008, 2008/2014 und 2014/2020 bekleidet hat. Außerdem schlägt Bürgermeister Johann Krichenbauer Gemeinderat Dr. Michael Gerstorfer (CSU) als stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses vor, der dieses Amt bereits in der Amtsperiode 2014/2020 inne hatte.

Beschluss:

Der Gemeinderat bestellt einstimmig Gemeinderat Paul Apfelböck (CSU) zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und Dr. Michael Gerstorfer (CSU) zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses.

TOP 11

Bildung von Referaten 

Sachverhalt:

In der Wahlperiode 2014 bis 2020 waren folgende Referate (in alphabetischer Reihenfolge) gebildet worden:

  • Bürgerintegration und Soziales
  • Feuerwehren
  • Jugend
  • Kultur und Brauchtum
  • Partnerschaft
  • Schulen und Kindergärten
  • Soziales, Familien und Senioren
  • Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Straßen, Wege, Plätze und Gemeindewerke
  • Umweltschutz und Landschaftspflege

Nach Vorbesprechungen in den Fraktionen sollen in der Wahlperiode 2020 - 2026 folgende Referate (in alphabetischer Reihenfolge) gebildet werden:

  • Familien, Senioren und Integration
  • Feuerwehren
  • Partnerschaft, Kultur und Brauchtum
  • Umweltschutz und Landwirtschaft

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, für die Wahlperiode 2020 bis 2026 folgende Referate (in alphabetischer Reihenfolge) zu bilden:

  • Familien, Senioren und Integration
  • Feuerwehren
  • Partnerschaft, Kultur und Brauchtum
  • Umweltschutz und Landwirtschaft

TOP 12

Bestellung der Referenten 

Von den Fraktionen werden folgende Referenten/-innen vorgeschlagen:

Referat                                                                         Referent/-in                                  Fraktion

Familien, Senioren und Integration                    Klaus Kölbl                               SPD - UBB

Feuerwehren                                                          Stefan Rasch                              CSU

Partnerschaft, Kultur und Brauchtum                 Lisa Sage                                        FW

Umweltschutz und Landwirtschaft                     Hans Huber                                Grüne + ÖDP

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Bestellung der vorgeschlagenen Referenten zu zustimmen.

TOP 13

Vertretung der Gemeinde

13.1.   im Straßen- und Wasserzweckverband

Sachverhalt: (Auszug aus der Verbandssatzung des Straßen- und Wasserzweckverbandes von Gemeinden des Landkreises Altötting vom 07.12.1967, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 04.09.2018)

§ 6       Zusammensetzung der Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den übrigen Verbandsräten.

Jedes Verbandsmitglied entsendet so viele Verbandsräte in die Verbandsversammlung als ihm Stimmen in dieser zustehen. Jedem Verbandsmitglied stehen in der Verbandsversammlung zwei Stimmen zu.

Jeder Verbandsrat hat einen Stellvertreter für den Fall seiner Verhinderung; Verbandsräte können nicht Stellvertreter sein. Die Verbandsräte und ihre Stellvertreter sind von den Verbandsmitgliedern dem Verbandsvorsitzenden schriftlich zu benennen. Angestellte des Zweckverbandes können nicht Mitglieder der Verbandsversammlung sein.

Für Verbandsräte, die Kraft ihres Amtes der Verbandsversammlung angehören, endet das Amt als Verbandsrat mit dem Ende ihres kommunalen Wahlamtes; entsprechendes gilt für ihre Stellvertreter. Die anderen Verbandsräte und ihre Stellvertreter werden durch Beschluss der Vertretungsorgane der Verbandsmitglieder bestellt, und zwar für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungsorgane, wenn Mitglieder dieser Organe bestellt werden, andernfalls für sechs Jahre. Die Bestellung nach Satz 2 kann durch Beschluss der Vertretungsorgane aus wichtigem Grund widerrufen werden. Sie ist zu widerrufen, wenn ein Verbandsrat, der dem Vertretungsorgan eines Verbandsmitglieds angehört, vorzeitig aus dem Wahlamt oder der Vertretungskörperschaft ausscheidet. Die Verbandsräte und ihre Stellvertreter üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Verbandsräte weiter aus.

Beschluss:

Der Gemeinderat bestellt einstimmig entsprechend § 6 Absatz 2 der Verbandssatzung des Straßen- und Wasserzweckverbandes von Gemeinden des Landkreises Altötting die beiden Mitglieder des Gemeinderates

  • Johann Krichenbauer (1. Bürgermeister)

und

  • Claudia Hausner (2. Bürgermeisterin)

für die Wahlperiode 2020 bis 2026 zu Verbandsräten.

Der Gemeinderat bestellt einstimmig entsprechend § 6 Absatz 3 der Verbandssatzung des Straßen- und Wasserzweckverbandes von Gemeinden des Landkreises Altötting die Mitglieder des Gemeinderates

  • Klaus Kölbl

und

  • Stefan Rasch

für die Wahlperiode 2020 bis 2026 zu Stellvertretern der Verbandsräte.

13.2.   im Musikschulverein

Sachverhalt: (Auszug aus der Satzung des Vereins „Musikschule Burgkirchen e.V.“)

§ 7       Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, einem Beisitzer und zwei Gemeinderatsmitgliedern. Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß gewählt ist. Eine Wiederwahl ist zulässig. Nicht gewählt werden die Gemeinderäte. Diese werden vom Gemeinderat bestellt.

§ 8       Sonderrecht der Gemeinde Burgkirchen

Ein Zustimmungsvorbehalt der Gemeinde Burgkirchen besteht bei:

  • der Genehmigung des Haushaltsplanes
  • einer Darlehensaufnahme
  • Änderungen und Ergänzungen der Satzung die den Vereinszweck und die Gemeinnützigkeit berühren.

Beschluss:

Der Gemeinderat bestellt einstimmig entsprechend § 7 der Satzung des Musikschulvereins die Mitglieder des Gemeinderates

  • Andrea Hamberger  

und

  • Stefan Feilkas

für die Wahlperiode 2020 bis 2026 zu Beisitzern in den Vorstand des Musikschulvereins.

13.3.   in der Volkshochschule (VHS) Burghausen-Burgkirchen e.V.

Sachverhalt: (Auszug aus der Satzung der Volkshochschule Burghausen-Burgkirchen e.V. vom 14. Juli 2014)

§ 7       Der Beirat

Der Beirat besteht aus folgenden Personen:

  1. 1. Bürgermeister/-in der Stadt Burghausen
  2. 1. Bürgermeister/-in der Gemeinde Burgkirchen
  3. ein Vertreter/-in, der/die von der Stadt Burghausen benannt wird
  4. ein Vertreter/-in, der/die von der Gemeinde Burgkirchen benannt wird
  5. bis zu zwei Vertreter/-innen weiterer Gemeinden des Wirkungskreises, insbesondere der Gemeinde mit einer Außenstelle der Volkshochschule Burghausen-Burgkirchen
  6. zwei Vertreter/-innen der Kursleiter
  7. zwei Vertreter/-innen der Mitgliederversammlung

Beschluss:

Der Gemeinderat bestellt einstimmig entsprechend § 7 / Punkt b der Satzung der VHS Burghausen-Burgkirchen

  • 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer (als „geborenen“ Beirat)

und

  • 2. Bürgermeisterin Claudia Hausner (als seine persönliche Vertreterin)

für die Wahlperiode 2020 bis 2026 zum Beiratsmitglied der VHS Burghausen-Burgkirchen.

Der Gemeinderat bestellt einstimmig entsprechend § 7 / Punkt d der Satzung der VHS Burghausen-Burgkirchen

  • Gemeinderätin Maria Huber

für die Wahlperiode 2020 bis 2026 zum Beiratsmitglied der VHS Burghausen-Burgkirchen.

TOP 14

Bestellung weiterer Bürgermeister zu Standesbeamten  

Sachverhalt:

Nach § 2 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) können die Gemeinden mehrere ihrer Bürgermeister zu Standesbeamten bestellen, sofern ihr Aufgabenbereich als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt wird.

Die Befugnis im Zusammenhang mit der Eheschließung und der Begründung von Lebenspartnerschaften  umfasst sowohl die erforderlichen Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister und im Lebenspartnerschaftsregister vorzunehmen als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen sowie Namensänderungen anlässlich der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.

Die bestellten weiteren Bürgermeister sollen zeitnah zu ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen. Der Fachverband der Bayerischen Standesbeamtinnen und Standesbeamte wird entsprechende Einführungsschulungen anbieten. Die genauen Termine stehen derzeit noch nicht fest.

Eine Verlängerung der Bestellung eines weiteren Bürgermeisters ist nicht möglich, da die weiteren Bürgermeister erst vom neuen Gemeinderat gewählt werden müssen (Artikel 35 Absatz 1 Satz 1 GO). Die Amtszeit eines weiteren Bürgermeisters kann daher nicht „nahtlos“ in eine weitere Amtszeit übergehen womit auch die Bestellung zur/zum Eheschließungsstandesbeamtin/en gemäß § 3 Absatz 2 AVPStG automatisch endet.

Hinweis: Als Standesbeamte sind in der Gemeinde Burgkirchen weiterhin die Standesamtsleiterin Marianne Lehner-Ecker und der stellvertretende Standesamtsleiter Sebastian Münzer bestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer zum Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die 2. Bürgermeisterin Claudia Hausner zur Eheschließungsstandesbeamtin mit Wirkung zum 05.05.2020 zu bestellen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den 3. Bürgermeister Michael Windsperger zum Eheschließungsstandesbeamten mit Wirkung zum 05.05.2020 zu bestellen.

Das Aufgabengebiet ist gemäß § 2 Absatz 3 AVPStG auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften zu beschränken. Die Standesamtsleiterin wird beauftragt, die förmliche Bestellung gemäß § 1 AVPStG durch Aushändigung einer Bestellungsurkunde durchzuführen und der unteren Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

TOP 15

Bekanntgaben

Keine Bekanntgaben!

TOP 16

Wünsche und Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Ein neuer Gemeinderat hat angefragt, ob es für Jagdpächter eine Möglichkeit zur einfacheren, grenzüberschreitenden Revierbegehung gibt. Bürgermeister Johann Krichenbauer bittet darum, dass sich der Jagdpächter bei ihm telefonisch meldet.

Derselbe Gemeinderat wollte wissen, ob es eine Möglichkeit zur Verschiebung der Beginnzeiten für die Gemeinderatssitzungen gibt. Bürgermeister Johann Krichenbauer rät ihm, für die nächste Gemeinderatssitzung einen entsprechenden Antrag zu stellen. Bürgermeister Johann Krichenbauer weist außerdem darauf hin, dass die Sitzungen des Gemeinderates seit Jahrzehnten um 17.00 Uhr beginnen und sich diese Zeit bewährt hat.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.