Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 16.11.2021.

Die November-Sitzung 2021 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Bekanntgabe der Festsetzungen des Überschwemmungsgebietes an der Alz im Landkreis Altötting (Top 2)
  • Staatliche Wirtschaftsschule Altötting in Burgkirchen: Kündigung des Mietverhältnisses (Top 3)
  • Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes: Korrektur des Straßennamen „Mühltalweg“ zu „Mühlthalweg“ (Top 4)
  • Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO): Anordnung eines Parkverbotes in der Altgendorfer Straße / im Bereich des Baugebietes „Grasset“ (Top 5)
  • Außenbereichssatzung „Brandstätt“ - 1. Änderung (Top 6)
  • Flächennutzungsplan - 16. Änderung „Pirach - Lagerhausstraße“ (Top 7)
  • Bebauungsplan Nr. 55 „Pirach - Lagerhausstraße“ (Top 8)
  • Breitbandausbau: Neustart des 5. Förderverfahrens über die neue bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie (Top 9)
  • Bekanntgaben (Top 10)
  • Anfragen (Top 11)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Bekanntgabe der Festsetzungen des Überschwemmungsgebietes an der Alz im Landkreis Altötting

Bürgermeister Krichenbauer erklärt ausführlich die aktuelle Situation.

Beschluss:

Dieser Tagesordnungspunkte diente der Information - ein Beschluss wurde nicht gefasst.

Sachverhalt:

Die Alz im Landkreis Altötting beginnend bei Flusskilometer 36,1 (Gemeinde Feichten) bis zur Mündung in den Inn bei Marktl (Flusskilometer 0) wurde vom Bayerischen Landesamt für Umwelt als Gewässerabschnitt mit potentiell signifikanten Hochwasserrisiko gemäß § 73 WHG bestimmt. Das Landratsamt Altötting ist somit verpflichtet, das vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein innerhalb dieses Risikogebietes für das Bemessungshochwasser HQ100 ermittelte Überschwemmungsbiet durch Rechtsverordnung festzusetzen.

Der Festsetzung sind die vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein übermittelten Unterlagen zu Grunde zu legen. Die vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein übermittelten Unterlagen mit Verordnungsentwurf und Darstellung der Rechtslage werden vom 02.11.2021 bis 01.12.2021 im Rathaus der Gemeinde Burgkirchen (Max-Planck-Platz 5 / Zimmer 18 / 1. OG), während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Jeder dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 15.12.2021 schriftlich Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Aus Sicht der Verwaltung entsprechen die Kartierung weder den örtlichen noch tatsächlichen Gegebenheiten. So wird z. B. der im Bau befindliche Hochwasserdamm in Hirten zur Gänze außer Betracht gelassen. Gleiches gilt für etwaige Infrastrukturmaßnahmen am Alzufer im Bereich Gendorf, die u. U. Auswirkungen auf die Hochwasserkulisse haben. Als Folge dessen wird die Verwaltung entsprechende Einwendungen gegen die Verordnung in Gestalt des ausgelegten Entwurfs erheben.

Die Unterlagen können auch im Internet mit diesem LINK auf der Internetseite des Landratsamtes Altötting (www.lra-aoe.de/umweltschutz-recht-und-technik/wassserrecht) aufgerufen werden.

TOP 3

Staatliche Wirtschaftsschule Altötting in Burgkirchen: Kündigung des Mietverhältnisses

Bürgermeister Krichenbauer geht ausführlich auf die Historie um den Standort der Wirtschaftsschule ein. Frau Weiß (Wirtschaftsschule) äußert sich enttäuscht über den Artikel in der pnp vom 09.11.2021 und stellt vieles, das aus ihrer Sicht unsachgemäß wiedergegeben wurde richtig. Bürgermeister Krichenbauer bedankt sich bei Frau Weiß über ihren Redebeitrag.

Alle Fraktionssprecher tragen die Stellungnahmen ihrer Fraktionen zum Thema vor. 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig für den Fall, dass der Kreisausschuss des Landkreises Altötting der Verlegung der Wirtschaftsschule nach Altötting zustimmt, den Mietvertrag zwischen dem Landkreis Altötting und der Gemeinde Burgkirchen über die Nutzung von Räumen an der Mittelschule Burgkirchen für die Wirtschaftsschule zum 31.08.2022 zu kündigen.

Sachverhalt:

Wie dem Presseartikel der PNP am Dienstag 09.11.2021 zu entnehmen war, hat der Schulausschuss in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, dass die Wirtschaftsschule von Burgkirchen nach Altötting umziehen soll.

Die Diskussion um den Standort der Wirtschaftsschule wird seit nunmehr 8 Jahren geführt. Als zentrales Problem wurde neben der Raumsituation, das ganz leicht mit einem Anbau an die Mittelschule gelöst werden könnte, vor allem immer wieder die Verkehrsanbindung angeführt. Bereits in einem Schreiben vom 25.03.2014 hat Bürgermeister Johann Krichenbauer, Landrat Schneider eindringlich aufgefordert, am Standort Burgkirchen für das Kooperationsmodell Mittelschule und Wirtschaftsschule festzuhalten und eventuell strukturelle Probleme bezüglich der Schülerbeförderung anzugehen.

Während in den vergangenen 8 Jahren - entgegen aller Zusicherungen - weder der Anbau an die Mittelschule, noch der Ausbau der ÖPNV-Verbindungen vorangetrieben wurde, bezieht man sich nun darauf, dass es im Hinblick auf das Platzangebot in Burgkirchen langsam zu eng wird.

In einer Email im Dezember 2017 von Herrn Dirschedl (Schulleitung der Wirtschaftsschule) an Landrat Schneider wurde noch davon gesprochen, dass ein Anbau an das bestehende Gebäude der Mittelschule Burgkirchen die einzig zukunftsweisende Alternative sei, die so rasch als möglich in Angriff genommen werden sollte.

Frau Schubert, die Leiterin der Wirtschaftsschule Burgkirchen informierte in einer Email im März 2018 über die sehr gute Annahme der Schule, deren stetige Erweiterung aufgrund der hohen Nachfrage und den konkreten weiteren Raumbedarf von zwei Klassenzimmern bereits für 2019. Die Verkehrsverbindungen wurden minutiös erfasst und ein wünschenswerter bzw. notwendiger Ausbau des ÖPNV (insbesondere für Marktl, Töging und Winhöring aufgrund der Fahrzeit von einer Stunde) erneut aufgezeigt.

In einer gemeinsamen Email von Herrn Dirschedl und Frau Schubert im Juni 2018 an Bürgermeister Krichenbauer, an den Schulreferenten Dr. Gerstorfer sowie alle Fraktionssprecher (Landrat Schneider, Frau Hajek-Spielvogel, Frau Weiß u. a.) wurde nochmals bekräftigt: „Die Entscheidung des Landkreises, der politischen Mandatsträger, des Staatlichen Schulamtes und der Gemeinde Burgkirchen, die Zukunft der staatlichen Wirtschaftsschule in Burgkirchen an der dortigen Mittelschule zu sehen, tragen wir in großer Dankbarkeit zu 100 % mit. Mit all unserer Kraft werden wir daran arbeiten, dieses einzige staatliche und damit schulgeldfreie Wirtschaftsschulangebot im gesamten südost-oberbayerischen Raum in Burgkirchen zu etablieren. Und solange wir es uns schülerzahlenmäßig leisten können, bestimmte Richtungen/Regionen über den ÖPNV nicht erreichen zu können, arbeiten wir im Status quo weiter. Mittelfristig werden wir uns aber womöglich schon Gedanken machen müssen, wie Burgkirchen noch besser als bisher aus bestimmten Regionen erreicht werden kann sofern der politische Wille dazu gegeben ist.“ Weiter ist in dem Schreiben davon die Rede, dass der Zuspruch, den die Wirtschaftsschule in Burgkirchen erfährt, die Erwartungen an die Schülerzahlen deutlich übertroffen hat.

Die Gemeinde Burgkirchen hat während der letzten Jahre immer das Erfolgsmodell Wirtschaftsschule in Burgkirchen betont und nach Kräften unterstützt. Allen voran die Mittelschule, die in der geplanten Übergangszeit bis zur Realisierung des Anbaus, mit der beengten Raumsituation gekämpft und unter anderem auf den Pausenhof verzichtet hat. Auf dem Pausenhof wurden nämlich die Container für die Klassenräume der Wirtschaftsschule aufgebaut, um einem Anbau auf der Ostseite des Gebäudes während der Bauphase nicht im Weg zu sein.

TOP 4

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes: Korrektur des Straßennamen „Mühltalweg“ zu „Mühlthalweg“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, auf Grund der vorgetragenen Begründung die Straße in „Mühlthalweg“ zu ändern.

Sachverhalt:

1978 wurden die Ortsstraße der ehemaligen Gemeinde Hirten ins Bestandsverzeichnis der Gemeinde Burgkirchen übernommen. Dabei wurde die Straße in Hirten fälschlich als „Mühltalweg“, anstatt richtig „Mühlthalweg“ eingetragen. Dies sollte im Gemeinderat berichtigt werden.

Begründung:

  • Der Straßenname „Mühltalweg“ leitet sich von der naheliegenden Ortschaft „Mühlthal“ ab, welche historisch und amtlich mit „th“ geschrieben wird.
  • In Hirten  lautet vor Ort  das Straßennamen-Schild „Mühlthalweg“ also mit „th“.
  • Im Ortsplan der Gemeinde Burgkirchen wird der Straßenname ebenfalls mit „th“ als „Mühlthalweg“ dargestellt.
  • Weitere Ortschaften in Burgkirchen  heißen amtlich „Thal“, „Thalhausen“ oder Margarethenstraße, also immer mit „th“, was historisch gesehen auch richtig ist.
  • Die drei betroffenen Anlieger des Mühltalweges wünschen  eine Berichtigung des Straßennamen in Mühlthalweg, ebenso die Ortsheimatpflegerin von Hirten und der Ortsheimatpfleger von Burgkirchen.

Deswegen schlägt die Verwaltung vor, den Straßennamen von „Mühltalweg“ in „Mühlthalweg“ zu berichtigen.

TOP 5

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO): Anordnung eines Parkverbotes in der Altgendorfer Straße (im Bereich des Baugebietes „Grasset“)

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, in der Alt­gendorfer Straße vom Ortsende beim Anwesen Pfefferweg 26 bis zum Wohnweg beim Anwesen Altgen­dorfer Straße 70 ein eingeschränktes Halteverbot (VZ 286) anzuordnen.

Sachverhalt:

Die Altgendorfer Straße ist seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 38 „Grasset“ annähernd durchge­hend bebaut und die Häuser sind bezogen. Nun hat sich herausgestellt, dass Verkehrsteilnehmer inner­halb der im Bebauungsplan skizzierten Sichtdreiecke parken.

Zur Sicherheit des Verkehrs empfiehlt die Verwaltung deshalb, auf der südlichen Straßensei­te (Orts einwärts) ein „eingeschränktes Halteverbot“ anzuordnen. Seitens der Polizei bestehen gegen die Anordnung keine Einwände.

TOP 6

Außenbereichssatzung „Brandstätt“ - 1. Änderung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig:

  • Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der betroffenen Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Einlassungen im Sinne der von der Verwaltung erarbeiteten Vorschläge berücksichtigt.
  • Der Entwurf der Satzung zur 1. Änderung „Doppelhäuser“ der Außenbereichssatzung Brandstätt samt Begründung in der Fassung vom 1. August 2021 wird als Satzung beschlossen.

Sachverhalt:

1) Anlass der städtebaurechtlichen Prüfung: Ausgangspunkt der städtebaurechtlichen Evaluierung der 1. Änderung der Außenbereichssatzung Brandstätt war ein Bauantrag, der den Umbau und die Nutzungsänderung des Obergeschosses eines Wirtschaftsgebäudes in eine Wohnung in Brandstätt 69 zum Inhalt hatte. Das Vorhaben scheitert planungsrechtlich aktuell an der in § 2 Ziffer 3 Satz 2 der Außenbereichssatzung „Brandstätt“ festgesetzter Unzulässigkeit von Doppelhäusern. Zurückzuführen ist das dortige Verbot auf den typischen Charakter der Außenbereichssatzung, namentlich die Lückenschließung innerhalb der vorhandenen Baustrukturen. Gleichzeitig sollte trotz einer gewissen Lockerung des Zersiedlungsverbotes einer ungewollten Entwicklung von einem dörflichen Weiler zu einem eigenständigen Ortsteil antizipativ begegnet werden. Unter diesen Gesichtspunkten erscheint indes fraglich, ob das Verbot von Doppelhäusern überhaupt aktuell ist, zumal nur wenige Grundstücke über entsprechendes Potential verfügen und deshalb nicht imstande sind, eine Fehlentwicklung im vorgenannten Sinne einzuleiten. Darüber hinaus steht das Doppelhausverbot konträr zum übergeordneten Postulat der flächensparenden Bauweise, da es durch die zwingend räumlich abgelegene Anordnung der Gebäude untereinander zwangsläufig zu einer größeren Inanspruchnahme von Flächen führt. Resultierend steht daraus jetzt die Aufhebung der in § 2 Ziffer 3 Satz 2 der Außenbereichssatzung Brandstätt normierten Unzulässigkeit von Doppelhäusern im Raum. Das Verbot von Mehrfamilienhäusern und Hausgruppen soll dagegen unberührt bleiben.

2a) Rechtliche Voraussetzungen - Räumliche Anwendungsvoraussetzungen: Änderungen unterliegen den gleichen rechtlichen Anforderungen wie die Aufstellung einer Außenbereichssatzung. Erforderlich ist demnach ein bebauter Bereich, der erkennen lässt, dass hier der Außenbereich seine Funktion als Freiraum oder als Fläche für privilegiert zulässige Vorhaben verloren oder nur noch rudimentär hat. Die vorhandene Bebauung muss auf eine weitere Bebauung im Wege der baulichen Verdichtung hinweisen. An den 2013 festgestellten Grundvoraussetzungen hat sich nichts geändert, vielmehr hat sich der bebaute Bereich durch weitere Wohngebäude bereits verfestigt.

2b) Rechtliche Voraussetzungen - Sachliche Anwendungsvoraussetzungen: Weiteres Element ist die Vereinbarkeit mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung, die sich an den Grundsätzen der Bauleitplanung beurteilt. Dies gilt zum einen im Hinblick auf den Zweck und dementsprechend die Rechtsfolge der Satzung (Wohnzwecken dienenden Vorhaben bestimmte erleichterte Zulassungsvoraussetzungen zu verschaffen) und zum anderen bezüglich der näheren Bestimmungen zur Zulässigkeit, in denen der planerische Wille der Gemeinde manifestiert und konkretisiert wird. Dank der besagten Doppelhauspotenziale könnten die vorhandene Bausubstanz und dadurch der Landschaftscharakter erhalten bleiben. Parallel dazu können Nachverdichtungskapazitäten durch Komprimierung der baulichen Nutzungs- und Erweiterungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Nicht zuletzt würde die Aufgabe des Doppelhausverbotes dem Folgerichtigkeitsprinzip Rechnung tragen, denn eine vom Zersiedlungsverbot abweichende Außenbereichssatzung sollte einer konzentrierten und dadurch flächensparenden Bauweise nicht entgegenstehen. In Anlehnung des geplanten Inhalts wird eine Zulässigkeit von Vorhaben, die der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht unterliegen, nicht begründet. Anhaltspunkte für Beeinträchtigungen von Schutzgütern der Natura 2000-Gebiete oder Pflichten zur Berücksichtigung von Störfallbetrieben ergeben sich ebenfalls.

3) Verfahrensstand: Der Gemeinderat fasste auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in seiner Juli-Sitzung 2021 den Planaufstellungsbeschluss für die 1. Änderung „Doppelhäuser“ der Außenbereichssatzung Brandstätt, der am 29. Juli 2021 per Anschlag an den Amtstafeln ortsüblich öffentlich bekanntgemacht wurde. Im Anschluss an die darauffolgenden Grundlagenermittlungen und Grundlagenbewertungen wurde vonseiten der Bauverwaltung ein Satzungs- und Begründungsentwurf ausgearbeitet, in dem die Ziele der Änderungssatzung sowie der daraus resultierende Gegenstand wiedergegeben werden. Der Entwurf in der Fassung vom 1. August 2021 wurde vom Ferienausschuss in der Sitzung am 31. August 2021 gebilligt und die Bauverwaltung mit der Betroffenenbeteiligung (eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung) und Partizipation der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Interessen und Rechte durch die gegenständige Planung berührt sind, beauftragt.

Bezogen auf die Öffentlichkeit konnten anhand der Eigentums- und Wohnverhältnisse 16 Bürgerinnen und Bürger als potenziell betroffener Personenkreis eruiert werden. Allesamt wurden mit Schreiben vom 1. September 2021 unter Zusendung des Satzungs- und Begründungsentwurfs sowie der datenschutzrechtlichen Informationen über ihre Auskunfts- und Anhörungsrechte belehrt und auf die Möglichkeit der Einlassung bis einschließlich 11. Oktober 2021 hingewiesen. Gleichsam wurden 31 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang, die im Einzelnen in der Anlage benannt werden, um Einsicht und Bewertung ihrerseits ersucht, ob die Planung mit dem jeweiligen Verantwortungsbereich kollidiert. Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens spiegelte sich in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage wider.

TOP 7

Flächennutzungsplan - 16. Änderung „Pirach - Lagerhausstraße“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), die zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes „Pirach - La­gerhausstraße“ einge­gangenen Stellungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach gefertigten vorliegenden Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungs­planes „Pirach - Lagerhausstraße“ in der Fassung vom 9. November 2021 zu billigen.

Sachverhalt:

Aufgrund der geplanten Ortsumgehung von Pirach wird die Wohnqualität dieses Ortsteiles an Attraktivi­tät gewinnen. Es ist zu erwarten, dass der Wunsch auf die Errichtung von Wohnhäusern entstehen wird. Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses hat der Gemeinderat des­halb in der Mai-Sitzung 2015 die Aufstellungsbeschlüsse für die Änderung des Flächennutzungs­pla­nes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Mit der Bauleitplanung soll dem in der Gemeinde schon jetzt vorhandenen Wohnraumbedarf an 1-Fami­lienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern entsprechend Rechnung getragen wer­den. Der Grundstückseigentümer des betroffenen Grundstückes ist mit der Ausweisung eines Baugebietes im vorgesehenen Umfang auf dem an der Lagerhausstra­ße anliegenden Teilbereich einverstanden. Er will die Grundstücke selbst verwerten und ist bereit, die Kosten für die Bauleitplanung und der damit verbunde­nen Kosten für etwaige Gutachten zu übernehmen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten wurde abgeschlossen. In Absprache mit dem Kostenträger wurden ein externes Planungsbüro mit der Planung und ein externes Sachverständigenbüro mit der Erstellung eines Schallschutzgutachtens beauftragt.

Auf Grundlage des Schallschutzgutachtens wurde der Vorentwurf für die Bauleitplanungen gefertigt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde in der Januar-Sitzung 2016 vom Gemeinderat gebilligt. Der gebilligte Vorentwurf wurde in der Zeit von 28.01.2016 bis 29.02.2016 öffentlich ausgelegt. Die Ausle­gung wurde am 21.01.2016 öffentlich bekannt gemacht. Mit Schreiben vom 28.01.2016 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gebeten, zum Vor­entwurf der Bauleitplanung bis 29.02.2016 Stellung zu nehmen.

Der Gemeinderat hat die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsbe­schlüssen vom 14.06.2016 in den Entwurf eingearbeitet und diesen gebilligt. Der gebilligte Entwurf wurde in der Zeit von 28.06.2016 bis 28.07.2016 öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wurde am 21.06.2016 öffent­lich bekannt gemacht. Mit Schreiben vom 01.07.2016 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gebeten, zum Ent­wurf der Bauleitplanung bis 28.07.2016 Stellung zu nehmen.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in seiner November-Sitzung 2021 entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Beschluss gefasst.

TOP 8

Bebauungsplan Nr. 55 „Pirach - Lagerhausstraße“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 „Pirach - Lagerhausstraße“ eingegangenen Stel­lungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwägen, den hiernach gefertigten vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 „Pirach - Lager­haus­straße“ in der Fassung vom 09. November 2021 zu billigen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Siehe dazu die Ausführungen unter TOP 7!

TOP 9

Breitbandausbau: Neustart des 5. Förderverfahrens über die neue bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung der Breitbandberatung Bayern einstimmig, das laufende Verfahren im Gigabit-Förderprogramm des Freistaates (BayGibitR) zu beenden und den Breitbandausbau im Gigabitverfahren Bund (KofGibitR) neu zu starten.

Der Breitbandberatung Bayern GmbH soll der Auftrag für die Begleitung gemäß der bayerischen Gigabitrichtlinie (KofGibitR) erteilen werden.

Sachverhalt:

Mit Abschluss des 3. und 4. Förderverfahrens der Gemeinde Burgkirchen zum Jahresende 2020 endete auch das Breitbandförderprogramm des Freistaates Bayern. Die zur Verfügung stehenden Fördergelder der Breitbandinitiative Bayern konnten mit den bis dahin umgesetzten Maßnahmen nahezu vollständig aufgebraucht werden. Noch vor Ende des Breitbandförderprogramms hatte der Freistaat Bayern bereits im Januar 2020 mit der neuen Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen reagiert und damit Anreize zum weiteren Breitbandausbau gesetzt.

Mit Auftrag vom 07.02.2020 ließ die Gemeinde Burgkirchen noch während der laufenden Umsetzung des 3. und 4. Förderverfahrens eine Aktualisierung und Überarbeitung der Bitratenanalyse durch die Breitbandberatung Bayern durchführen, um einen Einstieg in das neue Gigabit-Förderprogramm vorzubereiten. Das Ergebnis dieser Analyse zeigte die potentielle Förderkulisse auf Basis des Entwurfes der Gigabitrichtlinie Bayern für „Weiße und Graue Flecken“ mit einer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und 200 Mbit/s im Down- und Upload auf.

In der Oktober-Sitzung 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, den Breitbandausbau in der Gemeinde Burgkirchen unter Inanspruchnahme der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen fortzusetzen und die notwendigen Mittel im Haushalt 2021 bereit zu stellen. Der Bereitbandberatung Bayern GmbH wurde der Auftrag für die Begleitung gemäß der bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) erteilt.

Gemeinsam mit der Breitbandberatung Bayern wurde im Zeitraum vom 27.07.2021 bis 06.09.2021 das notwendige Markterkundungsverfahren im Rahmen der BayGibitR durchgeführt. Nach Prüfung der Rückläufe teilte und die Breitbandberatung Bayern am 21.10.2021 mit, dass die Grobkalkulation der ermittelten Erschließungsgebiete abgeschlossen und das zugehörige Kartenmaterial erstellt wurde. Der kalkulierte Eigenanteil läge bei rund 2,5 Mio. €.

Am 01.08.2021 (nach Start unseres Markterkundungsverfahrens BayGibitR) ist die neue bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie (KofGibitR) in Kraft getreten. Im Rahmen der neuen Kofinanzierung könnte die Gemeinde Burgkirchen einen Fördersatz von (ehrlichen) 90 % erhalten, wodurch sich der Eigenanteil auf rund 500.000 € reduziert.

Auf Grund des Ergebnisses der Grobkalkulation zur BayGibitR und den neuen Möglichkeiten über die KofGibitR wird empfohlen, das laufende Verfahren zu beenden und auf das Gigabitverfahren Bund zu wechseln. Das Verfahren muss neu begonnen und die Markterkundung erneut durchgeführt werden. Insbesondere im Hinblick auf die Dokumentation ist das Verfahren des Bundes enorm aufwändig (u. a. unzählige Zahlungsläufe, kompletter Projektfortschritt muss fortlaufend visualisiert werden, Dokumentationskontrolle mit jedem Zahlungslauf usw.) und dauert länger. Eine geplante Auswahlentscheidung im nächsten Jahr ist hier nicht mehr zu erreichen. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass das Verfahren bis zur Auswahlentscheidung zwei Jahre in Anspruch nehmen wird. Die Kosten für Beratungs- und Planungsleistungen werden bis zu einer Höhe von 50.000 € zu 100 % gefördert.

TOP 10

Bekanntgaben

10.1.   Restaurant „El Mexicano“ 

Bürgermeister Johann Krichenbauer gibt bekannt, dass der Betrieb des Restaurants mittels Aufhebungsvertrag zum 31.10.2021 beendet wurde.

Bürgermeister Johann Krichenbauer gibt bekannt, dass in Pirach am kommenden Wochenende Erkundungs- und Rammbohrungen im Gleisbereich durchgeführt werden. Eine Information dazu erscheint noch in der Tagespresse.

TOP 11

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums gab es keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.