Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 19.07.2022.

Die Juli-Sitzung 2022 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Außenbereichssatzung „Rehdorf Ost“ (Top 2)
  • Grundschule Burgkirchen: Projekt „Ackerschule“  (Top 3)
  • Gigabitverfahren: Grundsatzbeschluss für die Durchführung der Ausschreibung für die festgelegten Erschließungsgebiete (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Außenbereichssatzung „Rehdorf Ost“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit Gegenstimmen), den vorliegenden Entwurf der Außenbereichssatzung für „Rehdorf Ost“ zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Im Namen der Eigentümerin eines Grundstücks in Rehdorf, hat ein Bautechnisches Büro die Erstellung einer Außenbereichssatzung für das entsprechende Grundstück bzw. alternativ eines Teilbereiches dieses Grundstücks beantragt. Der Gemeinderat hatte in der Oktober-Sitzung 2021 bereits den Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung „Rehdorf Ost“ gefasst. Entsprechend dem damaligen Beschluss soll der den gesamten Bereich östlich der Außenbereichssatzung „Rehdorf West“ liegenden Ortsbereichs der Siedlung Rehdorf unter Einbeziehung des entsprechenden Grundstücks umfassen.

Ziel und Zweck der Planung ist, im skizzierten Geltungsbereich der Siedlung Rehdorf eine Wohnbebauungen zu ermöglichen. Mit der geordneten städtebaulichen Planung soll durch eine maßvolle Nutzung gewährleistet werden, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht übermäßig belastet wird. Mit der Satzung soll eine eindeutige planungsrechtliche Grundlage zur rechtssicheren Bewertung zukünftiger Bauvorhaben in dem Bereich geschaffen werden. Dabei wird klargestellt, dass eine Ausdehnung der Bebauung über den anvisierten Geltungsbereich hinaus nicht möglich ist.

Mit Schreiben vom 24.11.2021 hat der Eigentümer eines weiteren Grundstücks den Antrag gestellt, dass auch sein Grundstück in die Satzung aufgenommen werden soll. Dieses Grundstück wird derzeit als Fischweiher genutzt und soll trockengelegt werden, um eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

Rechtliche Bewertung: Gemäß § 35 Absatz 6 Satz 1 kann die Gemeinde für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

Unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Vorgabe ist der Erlass einer Außenbereichssatzung unter Einbeziehung des genannten Grundstückes rechtlich fraglich. Rechtssicherheit vermag indes - auch in Abstimmung mit dem Landratsamt Altötting - nur ein Bauleitplanverfahren zu erbringen. Dementsprechend hat der Gemeinderat in seiner Dezember-Sitzung 2021 auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses den Aufstellungsbeschluss für die Außenbereichssatzung „Rehdorf Ost“ in der von den Antragstellern skizzierten Form gefasst.

Mit der Eigentümerin des erstgenannten Grundstücks wurde ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten und zur Beauftragung eines Planers abgeschlossen. In Absprache mit der Gemeinde wurde ein externes Bautechnisches Büro mit der Erstellung der Planung beauftragt. Das externe Bautechnische Büro hat mittlerweile in Anlehnung an die Festsetzungen der bestehenden Außenbereichssatzung „Rehdorf West“ einen Satzungsentwurf erstellt. Dieser ermöglicht im Satzungsgebiet den Bau von Wohngebäuden (Einzelhäuser mit maximal 3 Wohneinheiten), landwirtschaftlichen Gebäuden, Handwerksbetrieben und sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben.

Festgesetzt werden sollen außerdem die Dachform (Satteldach), Dachneigung (25° bis 35°), Dachfarbe (ziegelrot oder rotbraun) sowie Pflanzvorschriften und Regelungen zur Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen.

TOP 3

Grundschule Burgkirchen: Projekt „Ackerschule“   

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmg, ab dem Schuljahr 2022/2023 an der Grundschule Gendorf im Rahmen des Bildungsprogramms „Gemüse-Ackerdemie“ einen Schulgemüsegarten anzubieten und die dafür notwendigen Mittel für die Projektlaufzeit von vier Jahren in Höhe von 22.000 € im Nachtragshaushalt 2022 bereit zu stellen.

Sachverhalt:

Die meisten Kinder an der Grundschule Gendorf kommen aus Haushalten ohne eigenen Garten, wodurch die Verbindung zur Natur sowie Nahrungsmittelkenntnisse unterdurchschnittlich ausgeprägt sind. Eine Lehrerin berichtete, dass die Anzahl an Kindern in ihrer Klasse, die z. B. schon mal einen Kohlrabi gegessen haben, an einer Hand abzuzählen sei.

Jetzt besteht die Gelegenheit, sich ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 an der „Gemüse-Ackerdemie“ - einem von aktuell drei ähnlich gelagerten Bildungsprogrammen des bayerischen Umweltministeriums - zu beteiligen. In der vielfach ausgezeichneten „Gemüse-Ackerdemie“ bauen Schüler*innen der 3. bis 6. Klasse ihr eigenes Gemüse an. Dabei soll sie spielerisch lernen, wie lecker Gemüse sein kann und wie viel Spaß es machen kann, sich mehr in der Natur zu bewegen. Außerdem ist Ziel des Gemüseackers, den Schülern ein ganzheitliches und ein auf Dauer grundlegendes Verständnis für die Lebensmittelproduktion und die damit verbundenen landwirtschaftlichen Zusammenhänge zu vermitteln. Ein Wissen, das die Kinder noch jenseits des Schulabschlusses begleiten soll.

Die Programmkosten der „Gemüse-Ackerdemie“ betragen für vier Jahre 13.800 €. Darin enthalten sind: Eine Bodenprobe zu Beginn, die Beratung ein Beet anzulegen, Saatgut für die Erst- und Nachbepflanzung, laufende Fortbildungen für Lehrkräfte, regelmäßig Schulmaterial für die Kinder, eine Padlet-Seite (Online Plattform) mit Rezepten und Anregungen, Monatspläne für die Bewirtschaftung (Ernte und Zubereitung des eigenen Gemüses) etc. Nach den vier Jahren sollte das Projekt weitestgehend selbständig mit geringem finanziellem Aufwand weiterlaufen können.

Für die Errichtung des Gemüsegartens wird mit Kosten von einmalig rund 7.400 € gerechnet. (Aushub, Anlegen und Einfrieden ca. 6.000 €, Gartenhäuschen für Geräte ca. 800 €, Kleingeräte für die Gartenarbeit ca. 500 €, Gartenkomposter ca. 100 €).

Aktuell gibt es bereits mehr als 1.270 „Acker-Schulen“ in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Für ein Projekt in Burgkirchen kann auf Erfahrungswerte aus Teising, Burghausen, Marktl und Haiming zurückgegriffen werden. Weiter würde das Projekt neben der „Gemüse-Ackerdemie“ auch von einer externen Fachfrau der Öko-Modellregion begleitet und unterstützt werden. Der Schulgemüsegarten könnte noch in den großen Ferien 2022 installiert werden. Es wird damit gerechnet, dass über Geld- und Sachspenden die Projektkosten für die Gemeinde reduziert werden können.

TOP 4

Gigabitverfahren: Grundsatzbeschluss für die Durchführung der Ausschreibung für die festgelegten Erschließungsgebiete  

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Breitbandberatung Bayern GmbH mit der Durchführung der Ausschreibung ohne Losbildung für ein Gesamterschließungsgebiet zu beauftragen.

Sachverhalt:

Mit Abschluss des 3. und 4. Förderverfahrens Ende 2020 endete auch das Breitbandförderprogramm des Freistaates Bayern. Die zur Verfügung stehenden Fördergelder der Breitbandinitiative Bayern konnten mit den bis dahin umgesetzten Maßnahmen nahezu vollständig aufgebraucht werden. Noch vor Ende des Breitbandförderprogramms hatte der Freistaat Bayern bereits im Januar 2020 mit der neuen Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen reagiert und damit Anreize zum weiteren Breitbandausbau gesetzt. Mit Auftrag vom 7. Februar 2020 ließ die Gemeinde Burgkirchen noch während der laufenden Umsetzung des 3. und 4. Förderverfahrens eine Aktualisierung und Überarbeitung der Bit-Ratenanalyse durch die Breitbandberatung Bayern durchführen, um einen Einstieg in das neue Gigabit-Förderprogramm vorzubereiten. Das Ergebnis dieser Analyse zeigte die potentielle Förderkulisse auf Basis des Entwurfes der Gigabitrichtlinie Bayern für „Weiße und Graue Flecken“ mit einer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und 200 Mbit/s im Down- und Upload auf.

In seiner Oktober-Sitzung 2020 hat der Gemeinderat beschlossen, den Breitbandausbau in der Gemeinde Burgkirchen unter Inanspruchnahme der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen fortzusetzen und die notwendigen Mittel im Haushalt 2021 bereit zu stellen. Der Bereitbandberatung Bayern GmbH wurde der Auftrag für die Begleitung gemäß der bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) erteilt.

Gemeinsam mit der Breitbandberatung Bayern wurde im Zeitraum vom 27. Juli 2021 bis 6. September 2021 das notwendige Markterkundungsverfahren im Rahmen der BayGibitR durchgeführt. Nach Prüfung der Rückläufe teilte die Breitbandberatung Bayern am 21. Oktober 2021 mit, dass die Grobkalkulation der ermittelten Erschließungsgebiete abgeschlossen und das zugehörige Kartenmaterial erstellt wurde. Der kalkulierte Eigenanteil für die Gemeinde Burgkirchen läge bei rund 2,5 Mio. €.

Am 1. August 2021 (nach Start unseres Markterkundungsverfahrens BayGibitR) ist die neue bayerische Ko-Finanzierungs-Gigabitrichtlinie (KofGibitR) in Kraft getreten. Im Rahmen der neuen Ko-Finanzierung könnte Burgkirchen einen Fördersatz von (ehrlichen) 90 % erhalten, wodurch sich der Eigenanteil auf unter 500.000 € reduziert.

Aufgrund des Ergebnisses der Grobkalkulation zur BayGibitR und den neuen Möglichkeiten über die KofGibitR wurde in der November-Sitzung 2021 des Gemeinderates beschlossen, das laufende Verfahren im Gigabit-Förderprogramm des Freistaates (BayGibitR) zu beenden und den Breitbandausbau im Gigabitverfahren Bund (KofGibitR) neu zu starten. Mittlerweile konnte der 1. Schritt - die Markterkundung - abgeschlossen werden. Rückmeldungen zur durchgeführten Markterkundung erfolgten durch die Firmen EGTF, Telekom und Vodafone.

Die sich daraus erstellte Förderkulisse (< 100 Mbit/s im DL: Privat) ergibt, dass noch bis zu 198 Adressen mit schnellem Internet zu versorgen sind. Aktuell werden die ermittelten Adressen noch auf Richtigkeit überprüft. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktpreise ergibt sich für ca. 17 km Leitungsbau bei einem geschätzten Angebotspreis von 4,0 - 4,4 Mio. € ein Eigenanteil für Burgkirchen von bis zu 440.000 € (10 % Eigenanteil). Die notwendigen Mittel wurden bereits im Haushalt 2022 und der zukünftigen Finanzplanung eingestellt.

Die nächsten Schritte im Verfahren:

  • Beschluss für die Durchführung der Ausschreibung (ohne Losbildung für ein Gesamterschließungsgebiet).
  • Stellung des Förderantrages (für Bescheid mit Vorbehalt).
  • Auswahlverfahren (ab Förderbescheid mit Vorbehalt) → ggf. Abbruch des Verfahrens aus wirtschaftlichen Gründen.
  • Beschluss zur Annahme des Angebotes.
  • Konkretisierung des Ergebnisses des Auswahlverfahrens.
  • Erhalt des endgültigen Förderbescheids.
  • Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages.

Aus heutiger Sicht ist mit einem finalem Förderbescheid und der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages bis zum 4. Quartal 2023 zu rechnen. Die daran anschließende Ausbauzeit wird 36 - 48 Monate betragen.

TOP 5

Bekanntgaben

Bürgermeister Krichenbauer gibt bekannt das am morgigen Mittwoch, den 20.07.22 im bayrischen Fernsehen um 17:30 Uhr ein Bericht über den größten Pumptrack Bayerns in Burgkirchen ausgestrahlt wird. 

Der neue Brunnen in Forstkastl ist in Betrieb. Die momentane Pumpleistung entspricht z.Zt. noch nicht der normalen Auslastung. Die Pumpleistung wir planmäßig gesteigert. Die Wasserwerte des Brunnens sind auf der Homepage der Gemeinde Burgkirchen einsehbar. 

TOP 6

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Wie ist die momentane Situation zur Energiegewinnung in der Gemeinde Burgkirchen? 

  • Bürgermeister Krichenbauer gibt grundlegende Informationen zur Energiegewinnung und Energienutzung. 

Wie ist der Stand der neuen Spielplatzsatzung? 

  • Bürgermeister Krichenbauer gibt bekannt, dass die neue Spielplatzsatzung noch nicht fertiggestellt ist. Verwaltungsintern müssen u.a. noch diverse rechtliche Maßnahmen geprüft werden.

Am Alzsteg gibt es großflächige Ablösungen auf der Fahrbahn. 

  • Bürgermeister Krichenbauer gibt bekannt dass die Ausschreibung zur Sanierung der Fahrbahnoberfläche am Alzsteg im Umlauf ist. Anschließend erfolgt die Auftragsvergabe. Ziel ist es im Jahre 2022 die Sanierung durchzuführen und abzuschließen.

Zum freigegebenen Pumptrack gab es einige Fragen:

Kommen Ruhebänke und wenn ja, wann?

Für Radfahrer die den Radweg über die Alzbrücke benützen kommt es immer wieder zu gefährlichen "Begegnungsverkehr" mit Benützern des Pumptracks oder deren Begleitern. Ein Hinweisschild sollte auf die Gefahr hinweisen.

Ist eine Toilettenanlage am Pumptrack geplant? 

  • Bürgermeister Krichenbauer geht auf die einzelnen Punkte detailliert ein. Die angesprochenen Punkte sind bekannt und werden bereits bearbeitet.
  • Die Thematik der Toilettenanlage gestaltet sich weitaus schwieriger. Evtl. kann in Kooperation mit dem SVG hier eine Lösung realisiert werden. 

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.