Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 21.06.2022.

Die Juli-Sitzung 2022 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Spenden und Zuwendungen 2021 (Top 2)
  • Bekanntgabe der Jahresrechnung 2021 (Top 3)
  • Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (Top 4)
  • Wissenschaftliches Forschungsprojekt zur Minderung von Nitratausträgen - Verlängerung des Forschungsprojekts um weitere 2 Jahre (Top 5)
  • Gründung eines Gastronomie-Regiebetriebs im Bürgerzentrum (Top 6)
  • SVGB: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Sozialtrakt des Alzstadions (Top 7)
  • Bekanntgaben (Top 8)
  • Anfragen (Top 9)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Spenden und Zuwendungen 2021

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Annahme im Jahr 2021 eingegangener Geldspenden in Höhe von 48.816,54 € durch den 1. Bürgermeister einstimmig zu.  

Sachverhalt:

Unentgeltliche Zuwendungen von privater Seite für kommunale und gemeinnützige Zwecke sind Ausdruck des sozialen bürgerschaftlichen Engagements und oft ein wichtiges zusätzliches Finanzierungsmittel zur Verwirklichung sozialer Projekte. Das Einwerben und die Entgegennahme solcher Zuwendungen gehört zu den freiwilligen Aufgaben einer Kommune.

Bei diesem Thema hat die Gemeinde jedoch auch die weite Fassung des Straftatbestands der Vorteilsnahme (§ 331 Abs. 1 des Strafgesetzbuches -StGB) zu beachten. Die gesetzliche Regelung um den Straftatbestand der Vorteilsnahme soll das Vertrauen der Allgemeinheit in das faire und ehrliche Verhalten des öffentlichen Dienstes schützen.

Der Erste Bürgermeister kann gemäß Artikel 37 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 GO unentgeltliche Spenden und Zuwendungen Dritter zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben einwerben und entgegennehmen.

Eine detaillierte Zuwenderliste kann auf Nachfrage eingesehen werden.

TOP 3

Bekanntgabe der Jahresrechnung 2021

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis und überweist diese zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates.

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung 2021 ist gemäß Artikel 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen und schließt mit folgenden Eckdaten ab (Zahlen sind kaufmännisch gerundet, so dass es in dieser Darstellung zu Differenzen in den Summen kommen kann):

Die Jahresrechnung 2021 schließt mit folgenden Rücklagenveränderungen:

  1. Allgemeine Rücklage:            Entnahme von 2.515.342 €   (Ansatz: 4.126.350 €)

                                                      Zuführung von 2.616 €   (Ansatz:0 €)

  1. Zuführung an Sonderrücklagen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen, Abwasserentsorgung: Zuführung von 157.228 €
  2. Zuführung an Sonderrücklagen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen, Wasserversorgung: Zuführung von 368.410 €
  3. Zuführung an Sonderrücklage 2 Wasserversorgung: Zuführung von 8.915.725 €
  4. Entnahme aus Sonderrücklage 3 Wasserversorgung: Entnahme von 13.671 €

Die Jahresrechnung 2021 schließt mit folgenden Eckpunkten ab:

Tabelle 1: Eckpunkte der Jahresrechnung 2021

TOP 4

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)  

Umwidmung eines Teiles der Gemeindeverbindungsstraße G-54- zur Ortsstraße O-183 und Versetzung des Ortsschildes in der Pilgramstraße nach Osten an das Siedlungsende

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, die Verwaltung zu beauf­tragen, das Ortsan­fangsschild bzw. das Ortsendeschild an der Pilgramstraße entsprechend der Widmung um 350 m nach Osten zu versetzen.

Sachverhalt:

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Hirten - südlich der Eschenstraße“ / „Schreinerbauer­straße“ und der Fertigstellung der Schreinerbauerstraße hat dort die Bautätigkeit begonnen. Mittlerweile wurden dort zwei 1-Fami­lienhäuser und ein 4-Familienhaus errichtet.

Mit der Bebauung der Grundstücke an der Schreinerbauerstraße, deren rückwärtiger Teil an die GV-Straße angrenzt, hat die bisherige Gemeindeverbindungsstraße G-54 (Straße von Hirten nach Schralling) im genannten Bereich den Charakter einer Ortsstraße erhalten. Darum soll der an der Bebauung liegen­de Bereich der Gemeindeverbindungsstraße zu einer Ortsstraße umgewidmet und damit die Pilgram­straße (O-183) um 350 m nach Osten hin verlängert werden.

Mit der Umwidmung der Straßen soll auch die verkehrsrechtliche Situation an die gegebenen Verhältnis­se angepasst und das Ortsschild nach Osten hin umgesetzt werden. Damit liegt auch die als Schulweg genutzte Straße zum Anwesen Schreinerbauer (G82) innerhalb der geschlossenen Ortschaft, was zur Si­cherheit der Schulkinder beiträgt.

Die Polizei wurde zum Vorhaben angehört. Sie hat folgende Stellungahme abgegeben: „Soweit auf den ausgewiesenen Flurstücken eine zeitnahe Bebauung erfolgt, sehe ich gegen die Umset­zung des Ortschildes an die vorgesehene Stelle keine Einwände unsererseits.“

TOP 5

Wissenschaftliches Forschungsprojekt zur Minderung von Nitratausträgen durch digitales Nährstoffmanagement und sensorgestützte Düngung in der Modellregion Burghausen/Burgkirchen - Verlängerung des Forschungsprojekts um weitere 2 Jahre

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das wissenschaftliche Forschungsprojekt zur Minderung von Nitratausträgen durch digitales Nährstoffmanagement und sensorgestützte Düngung in der Modellregion Burghausen/Burgkirchen um 2 weitere Jahre mit jeweils 20.000 € pro Jahr zu unterstützen. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushalten 2023 und 2024 vorzusehen.

Sachverhalt:

Die Nitratproblematik ist in der Region ein Thema, das uns schon seit langer Zeit beschäftigt. Es wurden bereits umfangreiche Maßnahmen zur Minderung von Nitratausträgen (ökologischer Landbau, Zwischenfruchtanbau, Wasserschutzberatung, u.a.) gefördert und umgesetzt.

Durch die die Teilnahme an diesem Projekt konnte der Nitratwert im Wasser der Gemeinde seit 1989 konstant gehalten werden. In anderen Gemeinden ist der Nitratwert seitdem weiter gestiegen. So kann der vorgegebene Grenzwert weiterhin unterschritten werden.

Seit 01.10.2018 bis 30.09.2021 läuft ein F&E-Projekt mit der Technischen Universität München, der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und der Firma OSB AG, das weitergehende Maßnahmen zur wirksamen Minderung der Nitratausträge ermitteln soll. Man geht davon aus, dass durch die Anwendung neuer innovativer Technologien (digitales Stickstoffmanagement, sensorgestützte N-Düngung) eine wirksame Reduzierung der Nitratwerte erreicht werden kann.

Die Stadt Burghausen und die Gemeinde Burgkirchen haben sich mit je 20.000 €/Jahr an diesem Projekt finanziell beteiligt.

Das Projekt soll nun um zwei weitere Jahre verlängert werden, die Beteiligung der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz läge weiterhin bei 20.000 €/Jahr, als insgesamt bei 40.000 €.

In den Haushalten 2023 und 2024 sind entsprechende Haushaltsmittel noch vorzusehen.

Ziel ist es mit minimalem Düngereinsatz maximale Erträge zu erzielen und zugleich die Nitratwerte im Grundwasser auf Dauer zu verringern. Außerdem soll das Wassereinzugsgebiet der Gemeinde genauer ermittelt werden.

TOP 6

Gründung eines Gastronomie-Regiebetriebs im Bürgerzentrum

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Betrieb der Gaststätte im Bürgerzentrum im Rahmen eines nicht tarifgebundenen Regiebetriebs selbst zu übernehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt dem Gemeinderat einen Gastronomen als Betriebsleiter vorzuschlagen.

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Gastronomen als Betriebsleiter ein organisatorisches und personelles Konzept samt notwendigen Haushaltsansätzen zu erarbeiten und mit dem Arbeitskreis „Gastro“ abzustimmen. Ein Betrieb der Gaststätte soll so bald als möglich beginnen.

Die notwendigen Mittel sind im Nachtragshaushalt 2022 und die nötigen Stellen sind im Nachtrags-Stellenplan 2022 bereitzustellen.

Sachverhalt:

Seit der Eröffnung des Bürgerzentrums am 05.05.2005 wurde die Gaststätte im Bürgerzentrum mit vielen wechselnden Pächtern, bei zusätzlichen zwischenzeitlichen Leerständen, betrieben. Nach der Schließung des „El Mexicano“ zum 31. Oktober 2021 wurden verschiedene Konzepte und Möglichkeiten für eine tragfähige Gastronomie im Bürgerzentrum geprüft. Dabei bleibt festzuhalten dass eine leistungsfähige Gastronomie im Bürgerzentrum (mit entsprechender Außengastronomie) nach wie vor sowohl für die Ortsmitte wie auch für den Betrieb des Bürgerzentrums eine zentrale Rolle einnimmt. Insbesondere die Bewirtung von Veranstaltungen und Seminaren im Bürgerzentrum bleibt eine wichtige Aufgabe.

Die Gaststätte ist von der Dimensionierung der Kühl- und Lagerflächen und insbesondere der Küche samt ihrer Entlüftungsanlage auf eine regelmäßige Bewirtung des großen Saals mit Speisen (mehrmals die Woche) ausgelegt. Entsprechend hoch sind die laufenden Kosten an Wartungen, Strom, Wärme usw.

Wie die Erfahrung der vergangenen Jahre gezeigt hat, ist ein wirtschaftlicher Betrieb durch einen Pächter nur mit einer sehr hohen Auslastung der Küche möglich, ohne fehlende Umsatzzahlen mit Qualitätseinbußen, verminderten Öffnungszeiten etc. zu kompensieren.

Alleine die Stromkosten der Gaststätte belaufen sich in einem regulär betriebenen Geschäftsjahr auf über 15.000 €. Die Nebenkosten (vermieterseitig) inklusive Strom liegen in Durchschnitt bei über 35.000 €.

Die Gaststätte, eines der Aushängeschilder des Bürgerzentrums, ist für den Betrieb des Bürgerzentrums sehr wichtig, wie auch die Gaststätte den Betrieb im Bürgerzentrum benötigt.

Um das Bürgerzentrum als Ganzes in ein verdientes rechtes Licht zu rücken, wäre ein dauerhafter Durchgriff der Gemeinde auf den Betrieb, die Betriebsform und die Öffnungszeiten der Gaststätte von entscheidendem Vorteil.

  • Wie bereits beschrieben sind die Nebenkosten zu hoch für den Pächter einer „normalen“ Gaststätte.
  • Eine funktionierende Gaststätte ist für das Zusammenleben im Ortszentrum unabdingbar.
  • Das eigentliche Hauptgeschäft des Bürgerzentrums sind Einmietungen für Seminare, Tagungen usw. Diese verlangen aber untertags eine Bewirtung (Seminargetränke, Snacks, ggf. Mittagsverpflegung). Die Andienung der Seminare ist oft bereits vor den Öffnungszeiten der Gaststätte nötig.
  • Aber auch Feste und Feiern im großen Saal verlangen immer wieder ein Cateringangebot, das die Gaststätte grundsätzlich von der baulichen Ausrichtung her betreiben kann und damit den Umsatz zur Deckung der Nebenkosten steigern kann.
  • Besucher von Kulturveranstaltungen im großen Saal fanden regelmäßig nach der Veranstaltung eine bereits geschlossene Gaststätte vor. Um den Abend für die Besucher abzurunden ist es notwendig den Gästen noch Getränke und ggf. kleine Snacks anbieten zu können.
  • Als Betriebsform ist für den Treffpunkt Ortsmitte keine Betriebsform als Speiselokal nötig, sondern eine Gastronomie in der man Snacks oder eine Currywurst, Burger oder Kaffee und Kuchen konsumieren kann. Treffend kann man das unter dem Begriff „Tageskneipe“ zusammenfassen.

Das heißt: Die Gemeinde benötigt die Gaststätte aus sozialpolitischen und städtebaulichen Gründen. Die dafür nötigen Öffnungszeiten sind aber nicht immer privatwirtschaftlich sinnvoll.

Der einzige mögliche Weg, um die privatwirtschaftlich oft nicht darstellbaren Öffnungszeiten mit den örtlich unabdingbaren anzubietenden Leistungen in Einklang zu bringen ist, dass die Gemeinde den Betrieb selbst übernimmt und daher das öffentliche Bild des Orts, wie auch des Bürgerzentrums selbst gestalten kann. Ein Durchgriff auf einen Pächter, um diesen zu bestimmten Leistungen oder Öffnungszeiten zu bewegen ist rechtlich nicht möglich.

Damit die Gemeinde die Küche derart auslasten kann, damit einerseits das Personal möglichst vollzeitbeschäftigt und andererseits die Nebenkosten so gut es geht gedeckt werden können, muss eine zweite Problemlage angegangen werden.

An der Grundschule werden im gebundenen Ganztagszug (gGTS) in der 1.-4. Klasse in der dortigen Mensa schultäglich bis zu 100 Kinder versorgt. Dazu kommen bis zu 50 Kinder täglich (bei 30 Tagen Schließzeit im Jahr), die im Schülerhort zu Mittag essen. Auch an der Mittelschule haben wir neben offenen Ganztagsklassen (oGTS), mit 4 Gruppen, einen gGTS-Zweig mit 3 Klassen. Hier essen derzeit rund gut 80 Kinder schultäglich zu Mittag.

Mit diesen fast 250 Essen täglich lässt sich die Küche adäquat auslasten und das Personal beschäftigen. Hier gilt ebenso der Vorzug des Durchgriffsrechts auf die eigene Küche, was das Essensangebot, die Vielfalt und Ausgewogenheit betrifft. Schließlich essen Mittelschüler anders in Portionen und Zusammensetzungen als Grundschüler, insbesondere Schulanfänger!

Um für die Gemeinde in ihrer Gesamtheit die besten Lösungen zu finden und andererseits finanziell nicht ins besondere Risiko zu gehen, kam die Arbeitsgruppe „Gastro“ überein, einen Gastronomie-Regiebetrieb im Bürgerzentrum zu gründen.

Es wird vorgeschlagen als ersten Schritt einen Betriebsleiter, einen Gastronomen zu suchen und zu finden, der mit der Verwaltung und dem Arbeitskreis Gastro ein Personal- und Organisationskonzept für den Regiebetrieb erarbeitet.

Das Personal ist sämtlich bei der Gemeinde zu beschäftigen. Da der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) als Geltungsbereich die Gastronomie ausschließt, sind außertarifliche Dienstverträge möglich und nötig. Alle Umsätze (Einkäufe wie auch Einnahmen) sollen über den Gemeindehaushalt laufen.

Nach ausgiebiger Diskussion stimmte der Gemeinderat für den Vorschlag der Verwaltung. Ein ausführlicher Bericht war der Presse zu entnehmen.

TOP 7

SV Gendorf Burgkirchen: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Sozialtrakt des Alzstadions

Beschluss:

Der Gemeinderat als Erbbaurechtsgeber beschließt, der Errichtung einer Photovoltaikanlage durch den SVGB auf dem Sozialtrakt des Alzstadions zuzustimmen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung, die Gewährung einer Darlehensbürgschaft in Höhe von 60.000 €. Der SVGB hat den Vorteil durch eine Aval-Provision in marktüblicher Höhe auszugleichen.

Sachverhalt:

Der SGVB möchte auf dem Sozialtrakt des Alzstadions eine Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom für den Eigenverbrauch mit einer Leistung von 29,7 kWh errichten.

Als Erbpachtgeber muss die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz dieser Baumaßnahme zustimmen.

Der SVGB beantragt die Gewährung einer Bürgschaft durch die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz für das für die Maßnahme aufzunehmende Darlehen in Höhe von 60.000 €. Die Bürgschaftsgewährung ist rechtsaufsichtlich als kreditähnliches Rechtsgeschäft zu genehmigen. Nach Gewährung der Bürgschaft hat der SVGB eine Aval-Provision in marktüblicher Höhe als Vorteilsausgleich an die Gemeinde zu entrichten.

TOP 8

Bekanntgaben

  • Anlässlich der Neugestaltung des Freibades wird es noch ein Sommerfest gemeinsam mit der Wasserwacht geben.
  • Die Asphaltierung des Pumptrack hat begonnen.
  • Arbeiten am Hochwasserdamm in Hirten gehen zügig voran, der Damm selbst ist schon fertig.
  • Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn des Schülerhorts wurde erteilt. Der vorzeitige Baubeginn ist für noch kommende Förderprogramme unschädlich.
  • Änderung bei den Bahnübergängen: Die beiden Bahnübergänge „Spielmann“ und „Kapelle“ werden geschlossen, so dass zukünftig hier das jeweilige Pfeiff-Signal entfällt. Der Bahnübergang „Mahd“ bleibt offen.

TOP 9

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Wann werden die Straßen, die „aufgeschnitten“ wurden, wieder geschlossen? Bürgermeister Krichenbauer: Dies erfolgt so bald alle Arbeiten (Breitband, Gas, EON) erledigt sind. Sollte ein Aufgraben doch nicht nötig sein, werden die Schnitte im Asphalt wieder verschlossen.

Wie ist der Stand bei der „Besiedelung“ der Manganisierungs-Anlage? Bürgermeister Krichenbauer: Die „Besiedelung“ hat angeschlagen. Mangan kann im Wasser nicht mehr nachgewiesen werden.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.