Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 05.02.2019.

 

Die Februar-Sitzung 2019 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Blumenladens sowie einer Eigentumswohnung und vier weiteren Mietwohnungen
    • Bekanntgabe von drei Genehmigungsfreistellung
  • Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses: Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“ - 8. Änderung „Parzelle Pfefferweg 17“ (Top 3)
  • Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes: Widmung einer Straße (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

1. Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Blumenladens sowie einer Eigentumswohnung und vier weiteren Mietwohnungen / § 34 BauGB 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für den Neubau eines Blumenladens sowie einer Eigentumswohnung und vier weiteren Mietwohnungen in der Mozartstraße zu zustimmen.

2. Bekanntgaben

Nachdem drei Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese drei Bauvorhaben eine jeweilige Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Carport und Garage im Predigtstuhlweg / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“
  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage und Carport im Altvaterweg / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“
  • Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage im Jeschkenweg / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“

 

TOP 3

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses: Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“ - 8. Änderung „Parzelle Pfefferweg 17“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für die 8. Ände­rung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Grasset“ - südlich der Altgendorfer Straße  - Nachverdichtung II“ auf­zuheben.

Sachverhalt:

Auf Antrag des Grundstückseigentümers hat der Gemeinderat in seiner August-Sitzung 2017 vorbehalt­lich des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten bzw. der Beauf­tragung eines qualifizierten Planers beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Be­bau­ungsplanes Nr. 38 „Grasset“ - „südlich der Altgendorfer Straße - Nachverdichtung II“  zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, die Entwurfsfertigung für die Änderungssatzung in die Wege zu leiten.

In der Vergangenheit hat der Grundstückseigentümer auf Rückfragen jeweils gebeten, den Aufstel­lungsbeschluss weiterhin aufrecht zu erhalten, weil zum jeweils gegebenen Zeitpunkt noch keine konkre­ten Planungen zur Bebauung des Grundstücks vorlagen. Dementsprechend wurde auch noch kein städ­tebaulicher Vertrag bezüglich der Planungskosten abgeschlossen.

Im Dezember 2018 hat der Grundstückseigentümer das besagte Grundstück verkauft. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Dezember-Sitzung 2018 beschlossen, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben. Mit dem Verkauf des Grundstücks erübrigt sich auch die Bebauungsplanänderung. Dementsprechend ist der Auf­stellungsbeschluss zu widerrufen.

 

TOP 4

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG): Widmung des Wohnweges zu den Anwesen Greinstraße 38 und 40 als Ortsstraße

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, den Wohnweg zu den Anwesen Greinstraße 38 und 40 als Ortsstraße Nr. 206 von der „Greinstraße zur Greinstraße 38 und 40“ zu widmen.

Sachverhalt:

Mit der Bebauung des rückwertigen westlichen Bereiches des Wohnweges zu den Anwesen Greinstraße 38 und 40 hat dieser Teilbereich des zur Greinstraße führenden 30 m langen Straßenstiches die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße erhalten. Dementsprechend soll nun die Widmung als Ortsstraße erfolgen. Die anderen im Bebauungsplan Nr. 33 „Hirten - westlich der Greinstraße“ bestehenden öffentlichen Stichstraßen (Straßenstich zu den Anwesen 28 bis 32 / gerade Hausnummern und dem Wohnweg zu den Anwesen Greinstraße 6 bis 14 / gerade Hausnummern) wurden bereits als Ortsstraßen gewidmet.

 

TOP 5

Bekanntgaben

5.1.     Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Mehring

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Öd“ im Bereich der Fl.-Nrn. 1880/T, 1912/T und 1913/T / Beteiligung gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Die Gemeinde Mehring hat der Gemeinde Burgkirchen schriftlich die beabsichtigte Verabschiedung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Öd“ im Bereich der Fl.-Nrn. 1880/T, 1912/T und 1913/T als Satzung mitgeteilt und stellte der Gemeinde Burgkirchen anheim, sich zur vorstehenden Planung im Rahmen der Behördenbeteiligung zu äußern.

Das von der Änderung betroffene Gebiet liegt im nördlichen Bereich des Ortsteils Öd an der Ecke Kollmünzerstraße/Eichendorf Straße und umfasst eine Gesamtfläche von 13.954 m².

Anlass der Änderung ist die Weigerung des Eigentümers der Fl.-Nr. 1880/T, die seinerzeit 1988 ausgewiesenen Wohnbauflächen zu veräußern, weshalb das Areal wieder zur „Fläche für die Landwirtschaft“ zurückgeführt werden soll. Im Übrigen Geltungsbereich bleiben die bestehenden Festsetzungen unverändert.

In Ansehung der Hintergründe und der räumlichen Entfernung sind Belange der Gemeinde Burgkirchen aus Sicht der Verwaltung nicht tangiert. Die Gemeinde Burgkirchen hat der Gemeinde Mehring deshalb zeitnah schriftlich mitgeteilt, dass Belange der Gemeinde Burgkirchen nicht betroffen sind und keine Einwände erhoben bzw. Hinweise und/oder Anregungen vorgetragen wurden.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

 

5.2.     PFOA-Bodenbelastung

Es gibt eine Grundsatzempfehlung vom Umweltministerium, dass PFOA-Aushub kein Abfall ist. Nach der Bodenschutzverordnung darf der mit PFOA belastete Boden umgelagert und wiederverwendet werden. Diesbezüglich zeichnet sich im Umweltamt in München eine Lösung ab. Weitere Gespräche werden im Ministerium geführt.

 

TOP 6

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Räum- und Streupflicht im Winter: Aus dem Kreis der Ausschussteilnehmer wird die Bitte geäußert, dass die Bürger/-innen beim Räumen der Gehwege den Schnee nicht auf die Straße werfen sollen, sondern auf das eigene Grundstück. Denn gefrorener Schnee auf der Straße bedeutete Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Radfahrer. Dies hilft, dass keine Bürger/-innen zu Schaden kommen. Ein besonderer Dank gilt an alle, die die Gehwege regelmäßig und vernünftig räumen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.

 

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