Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 28.03.2023.

Die „April-Sitzung 2023“ des Bau- und Umweltausschusses - die wegen der Osterferien bereits am 28.03.2023 stattfindet - wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.    Verlängerung der Baugenehmigung für die Erweiterung des 2-Familienhauses im Obergeschoss und Errichtung einer Garage
    • 2.2.    Errichtung einer Garage mit Geräteraum und Eingangsüberdachung
    • 2.3.    Errichtung einer Doppelgarage mit darüber liegenden Wohnräumen sowie Abbruch der Garage
    • 2.4.    Nutzungsänderung der Platzwartwohnung in Aufenthalts- und Besprechungsräume
    • 2.5.    Nutzungsänderung der bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle in ein Gebäude für forstwirtschaftliches Lohnunternehmen
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • 25. Änderung „Bereich zwischen Auenstraße und Wehrstraße“ des Bebauungsplanes Nr. 17 „Hirten“ - Empfehlung zur Einstellung des Rechtsetzungsverfahrens (Top 4)
  • Bekanntgaben (Top 5)
  • Anfragen (Top 6)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Verlängerung der Baugenehmigung für die Erweiterung des 2-Familienhauses im Obergeschoss und Errichtung einer Garage in Plattenberg / Außenbereichssatzung Plattenberg

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Erweiterung des Zweifamilienhauses im Obergeschoss und Errichtung einer Garage in Plattenberg um weitere 2 Jahre stattzugeben.

2.2.      Errichtung einer Garage mit Geräteraum und Eingangsüberdachung in der Mozartstraße / Bebauungsplan Nr. 5 „Gendorf West - am Kastanienweg“, in Form der 3. Änderung

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Garage mit Geräteraum und Eingangsüberdachung unter Befreiung der Festsetzung zur Baugrenze in der Mozartstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.3.      Errichtung einer Doppelgarage mit darüber liegenden Wohnräumen sowie Abbruch der Garage im Birkenweg / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Doppelgarage mit darüber liegenden Wohnräumen sowie Abbruch der Garage im Birkenweg das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Absatz 1 BauGB zu erteilen.

2.4.      Nutzungsänderung der Platzwartwohnung in Aufenthalts- und Besprechungsräume in der Jahnstraße / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung der Platzwartwohnung in Aufenthalts- und Besprechungsräume in der Jahnstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.5.      Nutzungsänderung der bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle in ein Gebäude für forstwirtschaftliches Lohnunternehmen in Gattern / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle in ein Gebäude für forstwirtschaftliches Lohnunternehmen in Gattern das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten hat, wurde von der Verwaltung für dieses Bauvorhaben eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Nutzungsänderung von Shisha-Bar zu Wohnraum in der Mozartstraße / Bebauungsplan Nr. 1 „Ortsmitte Gendorf“ in Form der 2. Änderung

TOP 4

25. Änderung „Bereich zwischen Auenstraße und Wehrstraße“ des Bebauungsplanes Nr. 17 „Hirten“ - Empfehlung zur Einstellung des Rechtsetzungsverfahrens

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die 25. Änderung „Bereich zwischen Auenstraße und Wehrstraße“ des Bebauungsplanes Nr. 17 „Hirten“ endgültig einzustellen.

Sachverhalt:

Ende 2013 war die Gemeinde Burgkirchen anlässlich eines anstehenden Vorhabens begriffen, das Areal östlich der Wehrstraße, nördlich des Sportplatzweges und westlich der Auenstraße bis zur nördlichen Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans Nr. 17 „Hirten“ städtebaurechtlich grundlegend zu reformieren. Das Verfahren passierte zwei Auslegungen und musste in Zusammenhang der eingegangenen Bedenken vonseiten der Fachbehörden seit Ende 2014 ruhen. Dem lagen primär wasserwirtschaftliche Besorgungen im Lichte der latenten Hochwassergefahren zugrunde.

Mittlerweile ist mit Fertigstellung des Hochwasserdammes in Hirten zwar die Komplikation in Zusammenhang mit einem eventuellen Hochwasser bewältigt, gleichsam besteht an der Novellierung kein Interesse mehr, zumal das eingangs erwähnte Vorhaben abgewandelt via Baugenehmigungsverfahren seine Berechtigung fand. Anderweitige Gründe der Neuordnung und/oder Interessen der betroffenen Anlieger sind nicht ersichtlich und wurden bisher nicht angetragen. Dementsprechend plädiert die Bauabteilung der Gemeinde Burgkirchen für die endgültige Einstellung des Plangebungsverfahrens.

TOP 5

Bekanntgaben

5.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Garching

Änderung des Bebauungsplanes B1

Der Bau-, Umwelt- und Technikausschuss der Gemeinde Garching hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.03.2023 die Entscheidung getroffen, den rechtskräftigen Bebauungsplan B1 für den Umgriff des Flurstücks 368/6 an der Zugspitzstraße 9 zu ändern. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogen.

Das betroffene Grundstück ist aktuell mit einem 1-Familienhaus bebaut. Die aktuelle Version des B1 räumt ein Baurecht auf dem Grundstück ein. Dieses sieht aber zwingend zwei Vollgeschosse vor. Angedacht ist aber ein ebenerdiger Anbau für die ins Alter gekommenen Eltern der Bauherrschaft. Abgeholfen werden kann dem Zwiespalt nur mithilfe der Änderung.

Lage- und gegenstandsbedingt entspinnen sich keine beachtenswerten Auswirkungen für die Rechts- und Schutzgüter der Gemeinde Burgkirchen. Dementsprechend kommunizierte das gemeindliche Bauamt das Prüfergebnis.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

TOP 6

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.