Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 09.07.2019.

Die Juli-Sitzung 2019 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Außenbereichssatzung Höresham: 1. Änderung „Erweiterung“ (Top 2)
  • Planungsauftrag: Baugebiet Wimpasing III (Top 3)
  • Unterstützung der Jugendarbeit durch „Rent a Sozpäd“ (Top 4)
  • Bayerisches Mobilfunk-Förderprogramm: Ergebnis des Markterkundungsverfahrens (Top 5)
  • Bekanntgaben (Top 6)
  • Anfragen  (Top 7)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Außenbereichssatzung Höresham: 1. Änderung „Erweiterung“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 2 Gegenstimmen), den Entwurf für die 1. Ände­rung der Außenbereichssatzung Höresham „Erweiterung“ mit Begründung zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Auf Antrag eines Anwohners in Höresham hat der Gemeinderat in seiner Juni-Sitzung 2019 beschlossen, den Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Höresham auf die bisher noch nicht im Satzungsgebiet liegenden Anwesen des Ortsteils Höresham auszuweiten. Mit dem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten, die die Gemeinde auf Dritte übertragen könnte, aber selbst durchführt, abzuschließen und einen Entwurf der Änderungsplanung zu fertigen.

Der Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung der Außenbereichssatzung Höresham „Erweiterung“ wurde am 13.06.2019 durch Anschlag an den Amtstafeln und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.

Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Antragsteller wurde in die Wege geleitet.

Die Verwaltung hat einen Entwurf der Änderungssatzung gefertigt, der die Erweiterung des Gebietes um die noch nicht im Satzungsgebiet liegenden Anwesen vorsieht. Die Erweiterung ist möglich, weil die ehemals landwirtschaftliche Prägung der bisher nicht im Satzungsgebiet liegenden Grundstücke zum Großteil nicht mehr gegeben ist. Durch die Erweiterung der Satzung wird eine Bebaubarkeit der im Satzungsgebiet liegenden Grundstücke unter erleichterten Bedingungen ermöglicht. Die bestehenden Festsetzungen der Satzung und die Hinweise hierzu gelten auch für die Änderungssatzung.

Das Landratsamt hat der Erweiterung des Satzungsgebietes im beantragten Rahmen grundsätzlich zuge­stimmt. Die Gegebenheit der weiteren Voraussetzungen ist im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu prüfen. Insbesondere sind immissionsschutzrechtlichen Belange relevant.

TOP 3

Planungsauftrag: Baugebiet Wimpasing III

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), die Verwaltung zu beauftragen, den Abschluss eines Vertrages zur Durch­führung der Bauleitplanung in einem künftigen Baugebiet Wimpasing III in die Wege zu leiten.

Sachverhalt:

In seiner Oktober-Sitzung 2017 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan für das Baugebiet Wimpasing II als Sat­zung beschlossen. Seitdem wurden alle in diesem Gebiet liegenden Bauparzellen verkauft und die Be­bauung des Gebietes ist in vollem Gange.

Da der Bedarf und Wunsch nach neuen Bauparzellen nach wie vor vorhanden ist, schlägt die Verwal­tung vor, die Bebauung der dort noch vorhandenen in Gemeindebesitz befindlichen Flächen in die We­ge zu leiten. Für eine diesbezügliche künftige Bauleitplanung soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

TOP 4

Unterstützung der Jugendarbeit durch „Rent a Sozpäd“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Ausschreibung und Besetzung einer Vollzeitstelle mit einem Sozialpädagogen (m/w/d) über den Kreisjugendring Altötting zu beauftragen und entsprechende Vereinbarungen über eine 2-jährige Beteiligung am Angebot „Rent a Sozpäd“ abzuschließen.

Sachverhalt:

Beim letzten Fachkreis Jugendsozialarbeit wurde der dringende Bedarf an Kinder und Jugendbetreuung schon ab der Mittagszeit festgestellt. In der Gemeinderatssitzung im April 2019 wurde daher als Lösungsansatz für die vielfältigen Probleme das Modell „Rent a Sozpäd“ und ein mögliches Konzept zur Stärkung des Angebots sowie des Ausbaus der Öffnungszeiten des gemeindlichen Jugendtreffs vorgestellt.

In den letzten Tagen neu hinzu gekommen ist die Meldung, dass die Sozialpädagogin, die die P-Klasse an der Mittelschule Burgkirchen betreut hat, zum Schuljahresende am 31.08.2019 in Ruhestand gehen will und die Stelle neu zu besetzen ist.

Aktuell ist es sehr schwierig überhaupt eine(n) Sozialpädagogin/Sozialpädagogen zu finden. Auch andere Kommunen und Einrichtungen suchen derzeit händeringend. Da auf dem Stellenmarkt kaum Chancen gesehen werden, eine Halbtagesstelle für die Unterstützung der Jugendarbeit zu finden (Rent a Sozpäd), wird vorgeschlagen, eine Vollzeitstelle für Burgkirchen über den Kreisjugendring ausschreiben und besetzen zu lassen.

Damit könnte organisatorisch neben der Unterstützung der Jugendarbeit auch die Betreuung der P-Klasse ohne weitere Besetzung aufgefangen werden.

TOP 5

Bayerisches Mobilfunk-Förderprogramm: Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig aufgrund der Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens, nicht weiter am Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramm teilzunehmen.

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 27.05.2019 hat die Regierung von Oberpfalz als durchführende Behörde des Bayeri­schen Mobilfunk-Förderprogrammes das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens für die Gemeinde Burgkirchen mitgeteilt.

Auf Anfrage der Regierung haben die Deutsche Telekom und Vodafone erklärt, dass sie jeweils einen eigenwirtschaftlichen Mastbau planen. Die Vodafone hat die Standortkennung A968m (Schönberg) mitgeteilt. Die Standortsuche der Deutschen Telekom ist derzeit eingeleitet. Der Mast wird voraussichtlich die kommen­den 3 Jahre in Betrieb genommen. Der derzeitige Versorgungsstand und der Versorgungsstand nach dem Ausbau wurden auf den Grafiken der Beschlussvorlage dargestellt. Wie diesen zu entnehmen war, werden da­mit alle Anwesen der Gemeinde ausreichend versorgt.

Da innerhalb der weißen Flecken keine Anwesen bestehen - Versorgungslücken liegen lediglich an der Gemeindegrenze am Salzachufer - schlägt die Verwaltung deshalb vor, nicht weiterhin am Förderprogramm teilzu­nehmen und keine Priorisierung für die Schließung von verbleibenden Lücken mitzuteilen.

TOP 6

Bekanntgaben

Bürgermeister Krichenbauer gibt folgendes bekannt:

Zum von den Gemeinden Burgkirchen und Mehring genutzte neue Löschwasserbehälter am Eschelberg kam der Förderbescheid. 85 % der Geamtsumme sind förderungsfähig.

Grundwasserbelastung mit Perfluoroktansäure (PFOA) im Landkreis Altötting:

Die Studie zur Sicherung der Trinkwasserversorgung im Landkreis Altötting ist auf der Homepage der Gemeinde Burgkirchen einzusehen

https://www.wwa-ts.bayern.de/trinkwasser/landkreis_altoetting/doc/wvstudie_altoetting.pdf

Am Samstag, den 30. Juni besuchten 4200 Gäste das Burgkirchner Freibad.

Die neue Rad-Karte mit 24 Touren mit Ausflugszielen und Sehenswürdigkeiten in der Radregion Inn-Salzach liegt zur Mitnahme im Rathaus bereit.

TOP 7

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen keine Anfragen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.