Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 14.05.2019.

Die Mai-Sitzung 2019 des Gemeinderates wurde von 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

 

 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Musikschule Burgkirchen: Genehmigung des Haushalts 2019  (Top 2)
  • Kindertagesstätte Paul-Gerhardt: Abrechnung für das Haushaltsjahr 2018 und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 (Top 3)
  • Kindertagesstätte St. Hedwig: Abrechnung für das Haushaltsjahr 2018 und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019         (Top 4)
  • Kindertagesstätte St. Margarethe: Abrechnung für das Haushaltsjahr 2018 und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 (Top 5)
  • Bebauungsplan Nr. 1 „Ortsmitte Gendorf“ / 2. Änderung „Gebietsumwandlung in urbanes Gebiet“ (Top 6)
  • Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse, beim Altenheim“ / 8. Änderung „westlich der Schusterbauerstraße“ (Top 7)
  • Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“ / 1. Änderung „Nutzungsbereich III“ (Top 8)
  • Bekanntgaben (Top 9)
  • Anfragen (Top 10)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Musikschule Burgkirchen: Genehmigung des Haushalts 2019  

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig den Haushaltsplan der Musikschule Burgkirchen für 2019.

Sachverhalt:

Nach § 8 der Satzung des Musikschulvereins steht der Haushaltsplan des Jahres unter Genehmigungsvorbehalt durch die Gemeinde. Der Musikschulverein legte nun seinen Haushalt 2019 vor.

Er sieht einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 105.000 € für das Jahr 2019 vor.

TOP 3

Kindertagesstätte Paul-Gerhardt: Abrechnung für das Haushaltsjahr 2018 und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des vertraglichen Kindergartenausschusses einstimmig,

  1. den endgültigen Verlustbetrag aufgrund der Abrechnung für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 6.977,89 € gemäß § 3 Absatz 2 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde Burgkirchen festzustellen,
  2. dieses Defizit gemäß § 3 Absatz 2.1.1 der o.g. Vereinbarung der bestehenden Rücklage zu entnehmen,
  3. die von der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde im Rahmen der dort separat geführten Vermögensverwaltung für den Paul-Gerhardt-Kindergarten erwirtschafteten Zinsen in Höhe von insgesamt 897,96 € der Rücklage zuzuführen,
  4. die Rücklage nunmehr mit insgesamt 98.804,22 € festzustellen,
  5. dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der Einnahmen in Höhe von  567.086,09 € und Ausgaben in Höhe von 553.696,89 € ausweist, gemäß § 4 Absatz 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde zu zustimmen.

Sachverhalt:

Träger der Kindertagesstätte Paul-Gerhardt ist die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Burgkirchen. Im Kindergartenausschuss wurde die Jahresrechnung 2018 sowie der Haushaltsplan 2019 behandelt und einstimmig zur Beschlussfassung im Gemeinderat empfohlen.

TOP 4

Kindertagesstätte St. Hedwig: Abrechnung für das Haushaltsjahr 2018 und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des vertraglichen Kindergartenausschusses einstimmig,

  1. den Defizitbetrag in Höhe von 33.995,42 € festzustellen,
  2. diesen Verlustbetrag in Höhe von 33.995,42 € gemäß § 3 Absatz 2.1.1 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde Burgkirchen zum Teil der Rücklage zu entnehmen, so dass diese nunmehr 36.000,00 € beträgt,
  3. den nicht durch die Rücklagenentnahme abgedeckten Teil des Defizites in Höhe von 7.728,61 € gemäß der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde zu 70 % = 5.410,03 € zu tragen
  4. und dem Haushalt für das Haushaltsjahr 2019, der Einnahmen in Höhe von 974.125,15 € und Ausgaben in Höhe von 1.015.995,42 € ausweist, gemäß § 4 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde Burgkirchen zu zustimmen.

Sachverhalt:

Träger der Kindertagesstätte St. Hedwig ist der Ortscaritasverband Burgkirchen. Im Kindergartenausschuss wurde die Jahresrechnung 2018 sowie der Haushaltsplan 2019 behandelt und einstimmig zur Beschlussfassung im Gemeinderat empfohlen.

TOP 5

Kindertagesstätte St. Margarethe: Abrechnung für das Haushaltsjahr 2018 und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des vertraglichen Kindergartenausschusses  einstimmig,

  1. den Überschussbetrag der Abrechnung für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 5.808,00 € gemäß § 3 Absatz 2 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde Burgkirchen festzustellen,
  2. den Überschussbetrag gemäß § 3 Absatz 2.1.1 der bestehenden Rücklage zuzuführen, so dass diese nunmehr 86.195,00 € beträgt,
  3. und dem Haushalt für das Kindergartenjahr 2019, der Einnahmen in Höhe von 473.075,00 € und Ausgaben in Höhe von 432.744,00 € ausweist, gemäß § 4 Abs. 1 der Vereinbarung zwischen dem Träger und der Gemeinde Burgkirchen zu zustimmen.

Sachverhalt:

Träger der Kindertagesstätte St. Margarethe ist die Katholische Pfarrkirchenstiftung Margarethenberg. Im Kindergartenausschuss wurde die Jahresrechnung 2018 sowie der Haushaltsplan 2019 behandelt und einstimmig zur Beschlussfassung im Gemeinderat empfohlen.

TOP 6

Bebauungsplan Nr. 1 „Ortsmitte Gendorf“ / 2. Änderung „Gebietsumwandlung in urbanes Gebiet“  

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für die 2. Ände­rung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ortsmitte Gendorf“ / „Gebietsumwandlung in urbanes Gebiet“ zu fas­sen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Entwurf für die Bebauungsplanänderung zu fertigen und mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag über die Übernahme der Planungskosten abzuschlie­ßen.

Sachverhalt:

Auf Grund des Leerstandes der erdgeschossigen Ladeneinheiten im Bereich des Wingenplatzes hat der Gemeinderat durch den Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ortsmitte Gendorf“ / „Nutzungserweiterung“, am 11. Oktober 2016 die Nutzungsbeschränkung auf Errichtung gewerblicher Räume in den Erdgeschossen der im Plangebiet vorhandenen Bauten aufgegeben. Infolge dieser Änderung wurden Geschäfts­räume in diesem Bereich in Wohnraum umgenutzt. Mit Schriftsatz vom 26.09.2018 hat der Eigentümer der Geschäftsräume in der Mozartstraße den Wunsch nach einer Nutzungsänderung von Gewerberäumen in Wohnräume vorgetragen und einen diesbezügli­chen Antrag auf Vorbescheid vorgelegt. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 13.11.2018 das ge­meindliche Einvernehmen zu diesem Antrag erteilt, sofern gewährleistet ist, dass der bestehende Gebietscharakter eines Mischgebietes erhalten bleibt.

Im Rahmen der Bearbeitung des Vorbescheidantrages hat das Landratsamt Altötting festgestellt, dass der Erhalt des Gebietscharakters nicht mehr gewährleistet ist. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat der Gemeinde Burgkirchen deshalb mit Schreiben vom 15.02.2019 mitgeteilt, dass das Einvernehmen gemäß des Beschlusswortlautes als nicht erteilt gilt und eine Genehmigung des Antrages auf Vorbescheid nicht erteilt werden kann. Aufgrund der Mitteilung des Landratsamtes Altötting wurde ein weiteres Gesuch auf Nutzungsänderung von Ge­schäftsräumen in Wohnräume in der Mozartstraße zurückgestellt.

Im Rahmen eines Gespräches im Landratsamt Altötting hat die Untere Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass eine Genehmigung für den Vorbescheid nur dann erteilt werden kann, wenn der Bebauungsplan bezüglich der Gebietsart geändert werden würde. In der Folge hat das Landratsamt unter Berücksichtigung des jetzigen Bestandes (Wohnungen, Gewerbe) geprüft, ob sie eine Umwandlung des bestehenden Mischgebietes (MI) in ein urbanes Gebiet (MU) für rechtmäßig hält. Mit Nachricht vom 11.04.2019 hat das Landratsamt mitgeteilt, dass einer Umwandlung des Gebietes zugestimmt werden kann, wenn dies ent­sprechend begründet wird.

Die Antragsteller wurden am 12.04.2019 von der Rechtslage in Kenntnis gesetzt. Sie wünschen eine Um­wandlung der Gebietsart. Ein entsprechender Antrag des Eigentümers der Geschäftsräume in der Mozartstraße liegt bereits vor.

Um einem Leerstand der Geschäftsräume entgegenzutreten, ist es in der Weiterentwicklung des Gemeinderatsbeschlusses vom 11.10.2016 geboten, die Gebietsart des bestehenden Mischgebietes in ein urbanes Gebiet durchzuführen. In einem urbanen Gebiet sind sowohl Wohnungen als auch gewerbliche Nutzungen möglich. Die Immissionsgrenzwerte des Mischgebietes gelten auch für das urbane Gebiet.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, „Ortsmitte Gendorf“ / „Gebietsumwandlung in urbanes Gebiet“, zu fassen und Verwaltung mit der Entwurfsfertigung zu beauftragen.

Da von der Bebauungsplanänderung primär die Eigentümer der Erdgeschossladeneinheiten und insbe­sondere die jetzigen beiden Antragsteller der entsprechenden Ladeneinheiten in der Mozartstraße profitieren, wird vorge­schlagen, die Kosten für die Planungsarbeiten, die die Gemeinde auf Dritte übertragen könnte, aber selbst vornimmt, durch städtebaulichen Vertrag auf die Antragsteller zu übertragen.

TOP 7

Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse, beim Altenheim“ / 8. Änderung „westlich der Schusterbauerstraße“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, den vorliegenden Entwurf der  8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Obere Terrasse, beim Altenheim“ / „westlich der Schusterbauerstraße“, mit Begründung zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Grundstücks  mit der Flur-Nr. 213/11 Gemarkung Burgkirchen beabsichtigt die Bebauung des im Bebauungsplan als Wohn- und Geschäftshaus deklarierten Grundstücks in der Schusterbauerstraße mit einem Wohnhaus mit altengerechten Wohnungen und einer Einrichtung für Tagesbetreuung und hat hierfür die Änderung des Bebauungsplanes bezüglich der Festsetzung der Grund- und Geschossflächenzahl beantragt.

In den März-Sitzungen 2019 des Bau- und Umweltausschusses und des Gemeinderates wurde das Planungskonzept jeweils vorgestellt und der Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Obere Terrasse, beim Altenheim“ / „westlich der Schusterbauerstraße“ gefasst. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt die Entwurfsplanung der Bebauungsplanänderung in die Wege zu leiten und mit dem Antragsteller, der von der Bebauungsplanänderung profitiert, einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers abzuschließen.

Mit dem städtebaulichen Vertrag vom 28.03.2019 wurde mit dem Antragsteller vereinbart, dass ein externes Planungsbüro mit der Planung beauftragt wird. Dieses Planungsbüro hat nun einen Entwurf der Bebauungsplanänderung gefertigt, der zur Billigung vorgelegt wurde.

Der Planentwurf sieht eine Änderung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,40 auf 0,54 und der Geschossflächenzahl von 1,20 auf 1,55 und damit eine Überschreitung der für ein allgemeines Wohngebiet (WA) bestehenden Obergrenzen vor. Die Überschreitung der Obergrenzen ist nach§ 17 Abs. 2 Satz 1 BauNVO  aus städtebaulichen Gründen überschritten zulässig, wenn die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen ist oder durch Maßnahmen ausgeglichen wird, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Auf Rückfrage hat die Untere Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass die Überschreitung der bestehenden Obergrenzen möglich ist, wenn dies ausreichend begründet wird.

In der vorliegenden Begründung des Bebauungsplan wird die Überschreitung mit der Konzeption des Bebauungsplangebietes begründet, ein Ausgleich für die erhöhte GRZ und GFZ wird durch die Festsetzung einer Dachbegrünung erreicht.

Die Bauleitplanung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgen; die Voraussetzungen hierzu sind gegeben.

TOP 8

Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“ / 1. Änderung „Nutzungsbereich III“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände zum Entwurf der 1. Änderung „Nutzungsbereich III“ des Bebauungsplanes Nr. 56 „Wimpasing II“  eingegangenen Einlassungen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach geänderten Satzungsentwurf der 1. Änderung „Nutzungsbereich III“ des Bebauungsplanes Nr. 56 „Wimpasing II“ mit Begründung in der Fassung vom 07.05.2019 als Satzung zu beschließen.

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Grundstücke im Nutzungsbereich III des Bebauungsplanes Nr. 56 „Wimpasing II“ hat bei der Erstellung der Planunterlagen festgestellt, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 zu gering angesetzt wurde, um Wohnungen mit ausreichend Platz für Familien mit Kindern zu erhalten und hierbei pro Wohneinheit zumindest 1 Carport bzw. 1 Garage zu errichten. Ein weiteres Problem stellt die Einhaltung der Mindestabstandsflächen von 4 m dar. Durch den Zuschnitt der Grundstücke müssten die Häuser bei diesen Mindestabständen so zugeschnitten werden, dass unschöne Einbuchtungen entstehen würden.

Der Eigentümer beantragt deshalb die Festsetzung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 und die Herabsetzung der Mindestabstandsflächen zu den Nachbargrundstücken von mindestens 4 m auf das gesetzliche Mindestmaß (mindestens 3 m).

Für ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) ist eine GRZ von 0,4 zulässig. Mit der Festsetzung der Mindestabstände auf das gesetzliche Mindestmaß bleibt der Nachbarschutz gewahrt. Städtebauliche Gründe stehen den beantragten Änderungen nicht entgegen. Äquivalent zur Anhebung der Grundflächenzahl ist in Ansehung der möglichen zweigeschossigen Bauweise auch der Geschossflächenzahl in Form der Erweiterung von 0,7 auf 0,8 Rechnung zu tragen.

Darauf aufbauend wurde von der Verwaltung für den Geltungsbereich ein Satzungsentwurf mit Begründung konzipiert, der vom Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in seiner März-Sitzung 2019 gebilligt wurde.

Im Benehmen mit dem Antragsteller und im Einklang mit dem hiesigen Beschluss wurde mit dem letztgenannten ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss und die Billigung des Satzungsentwurfs wurden am 21.03.2019 durch Anschlag an den Amtstafeln und der zeitgleichen Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgemacht. Sowohl die Öffentlichkeitsbeteiligung als auch die Partizipation der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände fand in der Zeit vom 28.03.2019 bis einschließlich 29.04.2019 statt.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses in seiner -Sitzung 2017 entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Beschluss gefasst.

TOP 9

Bekanntgaben

Bürgermeister Krichenbauer informiert, dass die Bahn ab 15.05.19 Probebohrungen durchführen lässt. Untersucht wird, inwieweit der Untergrund gut ist, um die Strecke zu elektrifizieren. Da die Bohrungen nicht zu den Verkehrszeiten durchgeführt werden kann, muss die Bevölkerung mit Lärm-Emissionen während der Nachtstunden rechnen. Die Anliegen wurden von der DB bereits benachrichtigt.

Bürgermeister Krichenbauer berichtet, dass entgegen der Annahme, die Telekom baut das einzige öffentliche Telefon am Ort ab, nun ein neues Telefon am Max-Planck-Platz installiert wurde

TOP 10

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Auf die Frage nach der jährlichen Reparatur des Kustererberges, berichtet Bauamtsleiter Remmelberger, dass die Arbeiten nächste Woche beginnen.

Weiter wurde sich nach den Containern gegenüber dem Bahnhof erkundigt. Bürgermeister Krichenbauer informiert, dass er mit dem Landratsamt in Kontakt steht. Wenn Container länger als 3 Monate stehen, handelt es sich um einen Lagerplatz und es müsste ein Bauantrag eingereicht werden. Das Grundstück ist nicht im Bebauungsplan.

Zum Stand der Aktivkohlefilter, berichtet der Bürgermeister, dass bei InfraServ die Bietergespräche laufen und wohl demnächst beauftragt wird.

Es wurde sich nach Details der Probebohrungen für die neuen Brunnen erkundigt. Bürgermeister Krichenbauer gibt erschöpfend Auskunft über Nitratwerte, Bohrtiefen, Schichtungen, Bohrkerne usw.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.

 

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