Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 19.03.2019

Die März-Sitzung 2019 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Bericht über die Sicherheitswacht in Burgkirchen (Top 2)
  • Flächennutzungsplan: Berichtigung durch 23. Anpassung anlässlich des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 57 „Pfaffinger Straße“  (Top 3)
  • Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse, beim Altenheim“ / 8. Änderung „westlich der Schusterbauerstraße“  (Top 4)
  • Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“ - südlich der Mühlbachstraße“ / 29. Änderung (Top 5)
  • Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II - Nutzungsbereich III“ / 1. Änderung (Top 6)
  • Zuschussantrag des SV Hirten zur Renovierung der Stockbahnen und des Tennisheims (Top 7)
  • Bekanntgaben (Top 8)
  • Anfragen (Top 9)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen

TOP 2

Bericht über die Sicherheitswacht in Burgkirchen

Polizeihauptkommissar Herr Göbel von der Polizeiinspektion Burghausen hat den Sachstandsbericht 2018 zur Sicherheitswacht vorgestellt.

Nach seinen Worten, dient eine Sicherheitswacht grundsätzlich zur Bewahrung der inneren Sicherheit. Sie soll kein Ersatz für die Polizeiarbeit sein, sondern mit der Polizei für Sicherheit und Ordnung sorgen. Allen Mitgliedern der Sicherheitswacht verrichten den Dienst ehrenamtlich.

Zuständig für die Sicherheitswacht ist jeweils die örtliche Polizeiinspektion (PI). Der Gemeinderat fasst zwar den Beschluss für die Einführung einer Sicherheitswacht, aber alles andere, wie z. B. Ausbildung, Dienstpläne, Routenvorgabe, Entgeltregelung usw. ist Sache der PI.

Die Regeln, Befugnisse, Bezahlung usw. sind gesetzlich geregelt. Wie wichtig dem Freistaat Bayern die Sicherheitswachten sind, sieht man daran, dass die Stellenzahl für Mitarbeiter von Sicherheitswachten von 800 auf 1.500 erhöht worden ist.

Aufgabe der Sicherheitswacht ist die Unterstützung der Polizei bei der Bekämpfung der Straßenkriminalität. Außerdem soll die Sicherheitswacht ein sichtbares, ansprechbares Binderglied zur Polizei sein. Dazu hat sie folgende Befugnisse wie z. B. Befragungen, Personalien aufnehmen, Platzverweise erteilen usw.

Anfang 2018 bestand die Sicherheitswacht Burgkirchen aus 7 Mitgliedern. Im Laufe des Jahres stieg die Zahl auf 9 Mitglieder an.

Pro Woche werden 4 - 5 Streifengänge absolviert. So leistete die Sicherheitswacht im Jahr 2018 insgesamt 1.712 Stunden ehrenamtliche Arbeit (davon ca. 300 Stunden Schulungen). Die Streifengänge finden in der Regel zwischen 18:00 Uhr und 22:00 Uhr statt.

Auszüge aus den Streifenberichten:

  • Verkehrsabsicherung bei Glatteis am Reibwirtsberg
  • Platzverweise (Kirchenvorplatz, im Bereich Altenheim, Bürgerzentrum und Bereich Rossmann)
  • Sachbeschädigungen (ausgehängte Gullydeckel)
  • Zurechtweisung von Hundebesitzern
  • Einschreiten bei Alkoholkonsum von Jugendlichen mit Verständigung der Eltern.
  • Überwachung beim Einhalten der Regeln an Kinderspielplätzen
  • …..

Polizeihauptkommissar Herr Göbel zeigte sich sehr zufrieden mit der Sicherheitswacht Burgkirchen. Er kann nur positives zum gut ausgebildeten und qualifizierten Personal der Burgkirchner Sicherheitswacht sagen. Er sieht in ihr eine große Bereicherung für die Sicherheit in Burgkirchen.

Bürgermeister Herr Krichenbauer bedankte sich bei Herrn Göbel für dessen Bericht.

Er fügte noch an, dass die Sicherheitswacht nebenbei auch noch den Job eines Sozialarbeiters bzw. Streetworkers mitmachen.

Zum Abschluss bedankte er sich noch bei den Mitgliedern der Burgkirchner Sicherheitswacht.

An dieser Stelle auch nochmals ein herzlicher Dank meinerseits an Euch „Liebe Sicherheitswachtler“

Wer nun Interesse hat sich aktiv an der Sicherheitswacht zu beteiligen, der kann sich bei der Polizeiinspektion in Burghausen melden.

Derzeit läuft wieder ein Auswahlverfahren, da die Personenzahl der Sicherheitswacht in Burgkirchen aufgestockt werden soll. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein amtlicher Leumund.

Die Ausbildung besteht dann aus 40 Unterrichtsstunden.

Weiters folgt dann einmal im Monat eine Schulung.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Sicherheitswacht in Burgkirchen ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.

TOP 3

Flächennutzungsplan: Berichtigung durch 23. Anpassung anlässlich des Inkrafttretens des Bebauungsplanes Nr. 57 „Pfaffinger Straße“

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 57 „Pfaffinger Straße“ wurde vom Gemeinderat in seiner September-Sitzung 2018 als Satzung beschlossen. Mit Bekanntmachung vom 27.09.2018 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.

Nach Erlangung der Rechtskraft ist die Berichtigung des Flächennutzungsplanes nach § 13a Absatz 2 Nr. 2 Bau GB erforderlich. Dabei wird das Areal in Anlehnung an die sonstigen Darstellungen im Flächennutzungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) dargestellt und damit an die westlich angrenzende Flächendarstellung angeschlossen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich (mit 2 Gegenstimmen), die 23. Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 57 „Pfaffinger Straße“ festzustellen.

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse, beim Altenheim“ / 8. Änderung „westlich der Schusterbauerstraße“

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Grundstücks  mit der Flur-Nr. 213/11 Gemarkung Burgkirchen beabsichtigt die Bebauung des im Bebauungsplan als Wohn- und Geschäftshaus deklarierten Grundstücks in der Schusterbauerstraße mit einem Wohnhaus mit altengerechten Wohnungen und einer Einrichtung für Tagesbetreuung.

Das angedachte Bauvorhaben erfordert eine Grundflächenzahl von 0,54 und eine Geschossflächenzahl von 1,55. Derzeit sind im dort bestehenden „Allgemeinen Wohngebiet“ (WA) eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 1,2 festgesetzt. Dies sind die gemäß § 17 Absatz 1 BauNVO für ein WA geltenden Obergrenzen. Diese können gemäß § 17 Absatz 2 Satz 1 BauNVO  aus städtebaulichen Gründen überschritten werden, wenn die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen ist oder durch Maßnahmen ausgeglichen wird, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Die Neufestsetzung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl auf das für das Bauvorhaben erforderliche Maß hat der Eigentümer beantragt.

Er hat hierzu ein Konzept erarbeitet und folgende Begründung vorgebracht: „Aufgrund des räumlichen Zusammenhangs zum Altenheim soll ein neues städtebauliches Konzept entwickelt werden, bei dem einerseits die Wohnfunktion in attraktiver Lage gestärkt und andererseits ein ergänzendes soziales Angebot geschaffen wird. Zielsetzung ist, insbesondere auf der Flurnummer 213/11 eine Kombination aus Tagesbetreuung im EG und Seniorengemeinschaften in den darüber liegenden Geschoßen entstehen zu lassen. Die Tagesbetreuung für Senioren bietet älteren Menschen die Möglichkeit, auch tagsüber gut versorgt zu werden, während mit den Seniorengemeinschaften altersgerechte Wohnungen entstehen. Durch einen eigenen Gemeinschaftsbereich pro Seniorengemeinschaft werden soziale Kontakte gefördert. Darüber hinaus stehen auch den Bewohnern der Seniorengemeinschaften in Anlehnung an die Tagesbetreuung im Erdgeschoss verschiedene Dienstleistungen hausintern zur Verfügung. Insgesamt entsteht dadurch ein ganzheitliches Lösungsangebot für das Wohnen im Alter. Nicht nur durch Synergieeffekte bei Dienstleistungen und Verpflegung über die nachbarschaftlichen Einrichtungen. Sondern vielmehr durch die Flexibilisierung des Angebots. So findet ein Ehepaar in einer Seniorengemeinschaft z. B. Entlastung durch die Tagesbetreuung im Erdgeschoss. Genauso ist es aber möglich, dass ein pflegebedürftiger Ehepartner in das nachbarschaftliche Pflegeheim zieht, während der andere Ehepartner in räumlicher Nähe im Seniorenappartement bleibt. Abgerundet wird das Konzept mit hochwertigem Wohnraum auf den verbleibenden Flächen, um so eine Vielfalt in der Nutzerstruktur sicherzustellen. Das begrünte Flachdach schafft eine Ausgleichsfläche und entlastet mit seiner regenrückhaltenden Wirkung das öffentliche Kanalnetz.“

Für den Betrieb der Tagesbetreuung und zur Erbringung der Dienstleistungen für die Seniorengemeinschaften hat die angrenzende Caritas Sozialstation gegenüber dem Eigentümer Ihr Interesse bekundet. Der Caritasverband Passau steht der Einleitung einer Bebauungsplanänderung im definierten Plangebiet positiv gegenüber.

Das vorgesehene Gebäude und dessen vorgesehener Nutzungszweck für altengerechtes Wohnen im Umfeld der Caritas-Sozialstation und des Caritas-Altenheim sowie die beabsichtigte Zusammenarbeit mit diesen sind auf dem Baugrundstück zu begrüßen. Inwieweit das vom Eigentümer vorgetragene Konzept mit der hierzu erbrachten Begründung die städtebaulichen Gründe, die eine Überschreitung der Obergrenzen der für ein allgemeines Wohngebiet geltenden Grundflächen- und Geschossflächenzahlen zulassen, einhalten, wird derzeit vom Landratsamt geprüft. Eine Antwort ist noch nicht eingegangen.

Vorbehaltlich der Anerkennung der städtebaulichen Gründe schlägt die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes zu fassen und den vorliegenden Entwurf der Bebauungsplanänderung zu billigen. Die Bauleitplanung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgen; die Voraussetzungen hierzu sind gegeben. Der Vorhabenträger hat sich bereits im Vorfeld bereit erklärt, die Planung für die Bebauungsplanänderung in Auftrag zu geben und den vorliegenden Entwurf der Bebauungsplanänderung erstellt. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag soll noch abgeschlossen werden.

Bürgermeister Krichenbauer erläutert ausführlich das Bauvorhaben und das Konzept zur Bebauung des Grundstücks neben dem Altenheim.

Aus dem Gremium kam die Nachfrage, ob bei diesem Bauvorhaben alle dafür benötigten Parkplätze unterirdisch, also in einer Tiefgarage, geplant sind.

Antwort BGM Krichenbauer: Das gibt der bisherige Planungsstand nicht her. Eine genaue Aussage zu den Parkplätzen kann erst nach einer Detailplanung getroffen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Obere Terrasse, beim Altenheim“ - 8. Änderung „westlich der Schusterbauerstraße“ zu fassen, den hierzu gefertigten Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung zu billigen, die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten und mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers abzuschließen.

TOP 5

Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“ - südlich der Mühlbachstraße“ / 29. Änderung

Sachverhalt:

Der Eigentümer des betroffenen Grundstückes hat bezüglich der Bebauungsmöglichkeiten seines Grundstückes in der Gemeindeverwaltung nachgefragt. Auf dem Grundstück besteht ein Baufenster, das aber einem anderen Grundstück, das auch schon bebaut ist, zuzuordnen ist. Eine weitere Wohnhausbebauung ist deshalb auf dem betroffenen Grundstück derzeit nicht möglich.

Im Plangebiet zwischen Mühlbachstraße und Mühlbach sind im Bebauungsplan feste Baufenster eingezeichnet. Um eine Nachverdichtung und zusätzliche Bebauungen zu ermöglichen, sollen die Baufenster auf größere Baufelder ausgeweitet werden. Im bebaubaren Bereich wird eine offene Bauweise mit Einzelhäusern mit bis zu 2 Wohneinheiten und mit bis zu 2 Vollgeschossen festgesetzt. Um auch barrierefreie Einzelhäuser ohne technische Hilfsmittel (Aufzug o.ä.) zu ermöglichen, soll auch eine eingeschossige Bebauung zugelassen werden. Ein diesbezüglicher Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde von der Verwaltung gefertigt und mit Beschluss des Gemeinderates in seiner Oktober-Sitzung 2018 im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes vom 16.10.2018 gebilligt.

Da derzeit nur ein Bauwerber an der Bebauungsplanänderung Interesse hat und hieraus einen Vorteil zie­hen kann, hat der Gemeinderat beschlossen, die Leistungen die die Gemeinde auf Dritte übertragen könnte, aber von der Gemeinde selbst erbracht werden, durch Abschluss eines städtebaulichen Vertra­ges zur Über­nahme der Planungskosten auf den Bauwerber zu übertragen. Ein diesbezüglicher städte­baulicher Ver­trag wurde am 28.10.2018 abgeschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss und der gebilligte Entwurf wurden am 25.10.2018 öffentlich bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit von 02.11.2018 bis 03.12.2018 beteiligt. Mit Schreiben vom 26.10.2018 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Naturschutzverbänden Ge­legenheit gegeben, zum Entwurf der Bebauungs-planänderung Stellung zu nehmen. Nach Eingang, Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen wurde der Änderungs-entwurf unter Berücksichtigung der jeweiligen Einlassungen geändert und vom Gemeinderat in seiner Januar-Sitzung 2019 gebilligt. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum geänderten Entwurf hat unter Verkürzung der Auslegungszeit in der Zeit vom 05.02.2019 bis einschließlich 21.02.2019 stattgefunden. Am 29.01.2019 wurde die erneute Auslegung ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und der zeitgleichen Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgegeben. Während der Auslegungszeit wurde der geänderte Entwurf samt Begründung zeitgleich auf der gemeindlichen Internetseite veröffentlicht.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Bau- und Umweltausschusses entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig, die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach geänderten Entwurf der 29. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Hirten“ - südlich der Mühlbachstraße“ mit Begründung in der Fassung vom 12. März 2019 als Satzung zu beschließen

TOP 6

Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II - Nutzungsbereich III“ / 1. Änderung

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Grundstücks im Nutzungsbereich III des Bebauungsplanes Nr. 56 „Wimpasing II“ hat bei der Erstellung der Planunterlagen festgestellt, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 zu gering angesetzt wurde, um Wohnungen mit ausreichend Platz für Familien mit Kindern zu erhalten und hierbei pro Wohneinheit zumindest 1 Carport bzw. 1 Garage zu errichten. Ein weiteres Problem stellt die Einhaltung der Mindestabstandsflächen von 4 m dar. Durch den Zuschnitt der Grundstücke müssten die Häuser bei diesen Mindestabständen so zugeschnitten werden, dass unschöne Einbuchtungen entstehen würden.

Der Eigentümer beantragt deshalb die Festsetzung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 und die Herabsetzung der Mindestabstandsflächen zu den Nachbargrundstücken von mindestens 4 m auf das gesetzliche Mindestmaß (mindestens 3 m).

Für ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) ist eine GRZ von 0,4 zulässig. Mit der Festsetzung der Mindestabstände auf das gesetzliche Mindestmaß bleibt der Nachbarschutz gewahrt. Städtebauliche Gründe stehen den beantragten Änderungen nicht entgegen. Die Verwaltung hat deshalb für den Nutzungsbereich III einen Entwurf gefertigt, der die Änderungswünsche berücksichtigt.

Da nur ein Bauwerber von der Bebauungsplanänderung profitiert, schlägt die Verwaltung vor, die Leistungen, die die Gemeinde auf Dritte übertragen könnte, aber selbst erbringt, durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten auf den Bauwerber zu übertragen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig,  den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Wimpasing II - Nutzungsbereich III“ zu fassen, den hierzu gefertigten Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung zu billigen, die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten und mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers abzuschließen.

TOP 7

Zuschussantrag der SV Hirten zur Renovierung der Stockbahnen und des Tennisheims

Sachverhalt:

Der SV Hirten beantragt eine Investitionskostenförderung zur Renovierung der Stockbahnen und des Tennisheims. Die Kosten der Sanierung d. Stockbahnen wurde auf rund 15.600 € geschätzt, d Kosten für d. Tennisheimrenovierung auf rund 13.300 €.

Im Haushalt 2019 sind Mittel in Höhe von 15.000 € vorgesehen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem SV Hirten als Investitionskostenzuschuss für die Renovierung der Stockbahnen und des Tennisheims einen Zuschuss von bis zu 25.000 € zu gewähren.

Abschläge bis zu 95 % der vorgelegten verauslagten (Teil-)Ausgaberechnungen sind möglich.

Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Maßnahme, vor Auszahlung der Schlussrate, vorzulegen.

Im Nachtragshaushalt 2019 sind die restlichen erforderlichen Mittel bereitzustellen.

TOP 8

Bekanntgaben

  • Bürgermeister Johann Krichenbauer bedankte sich bei den Teilnehmern an der Umweltaktion „Rama dama“ recht herzlich für ihren tollen Einsatz.
  • Bürgermeister Krichenbauer teilt mit, dass am 18.03.2019 Mitarbeiter vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein im Rathaus waren.

Der Bauentwurf zum Hochwasserschutz in Hirten ist nun genehmigt.

Das Planfeststellungsverfahren wird nun eingeleitet. Der Bürgermeister rechnet mit einer Dauer für das Verfahren von ca. einem Jahr.

Somit könnte der Baubeginn für den Hochwasserschutz im Herbst nächsten Jahres sein.

Herr Krichenbauer dankte nochmals allen Grundstückseigentümer für die Verhandlungsbereitschaft und für die unkomplizierte Abwicklung der Grundstücksangelegenheiten.

TOP 9

Anfragen

In der nächsten Gemeinderatssitzung soll ein Antrag der CSU-Fraktion behandelt werden. Die CSU-Fraktion beantragt, dass Familien mit Kleinkindern unter 3 Jahren kostenlos zusätzliche Müllsäcke zur Verfügung gestellt werden sollen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.

 

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