Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 30.07.2019.

Die August-Sitzung 2019 des Gemeinderates (ist die so genannte Feriensitzung mit der kombinierten Sitzung des Gemeinderates sowie Bau- und Umweltausschusses) wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet und wurde wegen der Sommerferien auf Ende Juli vorgezogen.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Sanierung des Glasdaches im Bürgerzentrum: Konzeptvorstellung durch das beauftragte Ingenieurbüro  (Top 2)
  • Baugesuche (Top 3)
    • Einbau einer Wohnung in das bestehende Stallgebäude in Zäunach
    • Anbau eines Freisitzes an eine bestehende Garage in der Gartenstraße
    • Isolierte Befreiung: Bau eines Bio-Pools mit Rollenabdeckung in der Wallbergstraße
    • Errichtung einer Werbeanlage im Ebner-Eschenbach-Weg
    • Verlängerung der Baugenehmigung: Abbruch der Nebengebäude und Errichtung eines Ersatznebengebäudes in Eck
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 4)
  • Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse - beim Altenheim“ / 8. Änderung „westlich der Schusterbauerstraße“ (Top 5)
  • Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“ (Top 6)
  • Plakatierungen: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes sowie der Bayerischen Bauordnung (Top 7)
  • Zuwendung für Renovierung des Pfarrheims und Neuerrichtung eines Nebengebäudes zum Pfarrheim der kath. Pfarrei St. Pius (Top 8)
  • Bekanntgaben (Top 9)
  • Anfragen (Top 10)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Sanierung des Glasdaches im Bürgerzentrum: Konzeptvorstellung durch das beauftragte Ingenieurbüro

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag des beauftragten Ingenieurbüros ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Zur Behebung der Probleme mit dem eintretenden Wasser über das Glasdach des Bürgerzentrums wurde ein externes Ingenieurbüro beauftragt entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Es wurden 2 Varianten un­tersucht:

Variante 1:

Die Neigung des Daches kann unter Beibehaltung der Gesamtgeometrie von 3° auf 7° angehoben werden. Sinnvoll wäre eine Anhebung auf 10°, dies ist jedoch aufgrund des größer werdenden Ab­stands zum Bestandstragwerk und der damit verbundenen Aufständerung nicht zu empfehlen. Ebenso würden hierdurch die Fensterbereiche hinter dem First stark beeinträchtigt.

Variante 2:

Diese Variante sieht die Faltung der Fensterflächen vor. Auf diese Weise kann eine Neigung von 10° erreicht und das Wasser in Rinnen geregelt abgeführt werden. Die hinter dem First liegenden Fenster­flächen würden so nur wenig beeinträchtigt. Vom Ingenieurbüro wird ausschließlich diese Variante empfohlen.

Beide Varianten wurden von dem beauftragten Ingenieurbüro vorgestellt.

TOP 3

Baugesuche

1.  Einbau einer Wohnung in das bestehende Stallgebäude in Zäunach /  § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 BauGB / Außenbereich

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Einbau einer Wohnung in das bestehende Stallgebäude in Zäunach zu erteilen.

2.  Anbau eines Freisitzes an eine bestehende Garage in der Gartenstraße / § 34 BauGB / Innenbereich

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Anbau eines Freisitzes an eine bestehende Garage in der Gartenstraße mit Genehmigung einer Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften zu erteilen.

3. Isolierte Befreiung: Bau eines Bio-Pools mit Rollenabdeckung in der Wallbergstraße /  § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 47 Wimpasing

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Antrag auf isolierte Befreiung für den Bau eines Bio­-Pools in der Wallbergstraße stattzugeben.

4. Errichtung einer Werbeanlage im Ebner-Eschenbach-Weg / § 34 BauGB / Innenbereich

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung einer Werbeanlage im Ebner-Eschenbach-Weg zu erteilen.

5.  Verlängerung der Baugenehmigung: Abbruch der Nebengebäude und Errichtung eines Ersatznebengebäudes in Eck / § 35 BauGB / Außenbereich

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für den Abbruch der Neben­gebäude und Errichtung eines Ersatznebengebäudes in Eck zu erteilen.

TOP 4

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem drei Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese drei Bauvorhaben jeweils eine entsprechende Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage und Terrasse im Jeschkenweg / § 30 Absatz 1 BauGB / Bebauungsplan Nr. Nr. 56 „Wimpasing II“
  • Errichtung von 5 Mehrfamilienhäusern und einem Doppelhaus mit Carports und Garage im Kienbergring 7 + 9, Sudetenstraße 1 und im Altvaterweg 1 bis 5 / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“ / 1. Änderung „Nutzungsbereich III“
  • Errichtung eines Doppelwohnhauses mit Garagen in der Altgendorfer Straße / § 30 Absatz 1 BauGB / Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“

TOP 5

Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse - beim Altenheim“ / 8. Änderung „westlich der Schusterbauerstraße“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die eingegangenen Stellungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach gefertigten Entwurf der  8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Obere Terrasse - beim Altenheim“ / westlich der Schusterbauerstraße“, mit Begründung in der Fassung vom 30.07.2019 zu billigen, die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Grundstücks  mit der Flur-Nr. 213/11 Gemarkung Burgkirchen beabsichtigt die Bebauung des im Bebauungsplan als Wohn- und Geschäftshaus deklarierten Grundstücks in der Schusterbauerstraße mit einem Wohnhaus mit altengerechten Wohnungen und einer Einrichtung für Tagesbetreuung und hat hierfür die Änderung des Bebauungsplanes bezüglich der Festsetzung der Grund- und Geschossflächenzahl beantragt.

In den März-Sitzungen 2019 des Bau- und Umweltausschusses und des Gemeinderates wurde das Planungskonzept jeweils vorgestellt und der Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Obere Terrasse, beim Altenheim“ / „westlich der Schusterbauerstraße“ gefasst. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt die Entwurfsplanung der Bebauungsplanänderung in die Wege zu leiten und mit dem Antragsteller, der von der Bebauungsplanänderung profitiert, einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers abzuschließen.

Mit dem städtebaulichen Vertrag vom 28.03.2019 wurde mit dem Antragsteller vereinbart, dass ein externes Planungsbüro mit der Planung beauftragt wird. Der gefertigte Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde vom Gemeinderat in seiner Mai-Sitzung 2019 gebilligt.

Der Planentwurf sieht eine Änderung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,40 auf 0,54 und der Geschossflächenzahl von 1,2 auf 1,55 und damit eine Überschreitung der für ein allgemeines Wohngebiet (WA) bestehenden Obergrenzen vor. Die nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BauNVO  zulässige Überschreitung der Obergrenzen wird in der Begründung mit der Konzeption des Plangebietes mit der Schaffung von altengerechten Wohnformen dargelegt; ein Ausgleich für die erhöhte GRZ und GFZ wird durch die Festsetzung einer Dachbegrünung erreicht.

Die Bauleitplanung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierzu sind gegeben.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit von 23.05. bis 24.06.2019 durchgeführt. Dies wurde am 16.05.2019 durch Anschlag an den Amtstafeln öffentlich bekannt gemacht. Die Entwürfe lagen in der Auslegungszeit zur Einsichtnahme im Rathaus öffentlich aus und waren auf der Homepage der Gemeinde Burgkirchen einzusehen.

TOP 6

Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wimpasing III“ zu fassen, die die Verwaltung zu beauftragen, den Aufstellungsbeschluss zu veröffent­lichen und einen Planer für die Erstellung des Bebauungsplanes zu beauftragen.

Sachverhalt:

In seiner Oktober-Sitzung 2017 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan für das Baugebiet Wimpasing II als Sat­zung beschlossen. Seitdem wurden alle in diesem Gebiet liegenden Bauparzellen verkauft; die Be­bauung des Gebietes ist in vollem Gange.

Da der Bedarf und Wunsch nach neuen Bauparzellen nach wie vor vorhanden ist, hat der Gemeinderat in seiner Juli-Sitzung 2019 beauftragt, entsprechende Angebote für die Überplanung der noch vor­handenen noch in Gemeindebesitz befindlichen Grundstücke einzuholen. Zwischenzeitlich wurden ver­schiedene in der Bauleitplanung erfahrene Planungsbüros um eine Angebotserstellung gebeten; erste Angebote sind bereits eingegangen.

Um die Planungen ohne Verzögerung in die Wege leiten zu können, schlägt die Verwaltung vor, den Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Wimpasing III“ zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, die Bauleitplanung an den Ersteller des  wirtschaftlichsten Angebotes zu vergeben und die weiteren Verfahrensschritte für die Bauleitplanung in die Wege zu leiten.

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes erstreckt sich auf das Grundstück Fl.-Nr. 1806 der Gemarkung Burgkirchen mit einer Fläche von 2,43 ha. Dort soll ein allgemeines Wohngebiet für den Bau von 1-Familienhäusern und Doppelhäusern ausgewiesen werden.

TOP 7

Plakatierungen: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes sowie der Bayerischen Bauordnung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig keine Satzung gemäß BayBO und keine Verordnung nach dem LStVG zu erlassen, sondern die Plakatierungen durch die Erteilung von Erlaubnissen nach dem BayStrWG zu regeln.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Erteilungen von Sondernutzungserlaubnissen auf Veranstaltungen im Gemeindegebiet zu beschränken.

Sachverhalt:

Aufgrund zunehmender Wirtschaftswerbung und Plakatierungen im Gemeindegebiet hat die Verwaltung beim Bayerischen Gemeindetag angefragt, wie diese zweckmäßigerweise in Griff zu bekommen sind.

Verschiedene Kommunen, wie zum Beispiel die Stadt Altötting oder die Gemeinde Garching ha­ben zu diesem Zweck Plakatierungsverordnungen erlassen. Hierzu sind die Gemeinden nach Artikel 28 Landesstraf- und Verordnungsge­setzes (LStVG) ermächtigt.

Andererseits kann aber bereits aus Artikel 14 Absatz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) abgeleitet werden, dass die Nutzung von Straßen von nicht vorwiegend dem Verkehr dienenden Zwecken kein erlaubter Gemeingebrauch ist, sondern einer Erlaubnis bedarf.

Der Gemeindetag hat in seiner Stellungnahme vom 17.05.2019 nun bestätigt, dass die Werbung mit Pla­katständern auf öffentlichem Verkehrsgrund oder Benutzung von Straßenbestandteilen (z. B. Straßenlater­nen) nach gültiger Rechtsprechung eine öffentlich-rechtliche Sondernutzung darstellt, die einer Erlaubnis bedarf. Der Bayerische Gemeindetag führt in seiner Stellungnahme aus, dass in einer Plakatierungsverordnung zwar geregelt werden kann, an welchen Standorten Plakatierungen zulässig sind, andererseits aber orts­feste Wirtschaftswerbungen hiervon nicht erfasst werden können. Diese können nur durch eine Satzung nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) normiert werden.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, auf den Erlass einer Plakatierungsverordnung bzw. Ortsatzung nach der BayBO zu verzichten und das Plakatieren weiterhin durch die Erteilung von Sondernutzungserlaubnis­sen nach dem BayStrWG zu regeln.

Im Zusammenhang mit der bisherigen Genehmigungspraxis und vielen wilden Plakatierungen (ohne Erlaub­nis) ist zu klären, wie die Verwaltung künftig verfahren soll. Eine Möglichkeit ist, die Sondernutzungen durch eine vertragliche Vereinbarung auf einen Dritten zu übertragen. Ein Plakatierungsunternehmen aus der Region hat diesbezüglich bereits seine Bereitschaft erklärt, Plakatierungen, die unter die Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum fallen, zu überneh­men. Im Landkreis Altöt­ting haben die Städte Altötting und Töging sowie die Gemeinde Garching diesbezügliche Verträge mit diesem Unternehmen abgeschlossen. Laut Mitteilung der beiden Kommu­nen konnte damit die Plakatierung ge­regelt und wilde Plakatierungen in Griff bekommen werden.

Andererseits wird mit der Übertragung der Sondernutzung auf einen Dritten die Plakatierung aus der Hand gegeben und es ist nicht auszuschließen, dass Veranstaltungen im Gemeindegebiet weniger be­worben werden, als Veranstaltungen anderenorts. Die Stadt Burghausen lässt nur Plakatierungen für Ver­anstaltungen innerhalb Burghausens zu.

Bisher hat die Verwaltung Sondernutzungen für Veranstaltungen im Umkreis von ca. 20 km erteilt. Dies hat aber in letzter Zeit zu einer enormen Zunahme der Plakatierungen geführt. Durch die vielen Plakatierun­gen geraten Veranstaltungen, die im Gemeindegebiet stattfinden und ebenfalls beworben werden, in den Hintergrund. Die Bürgerzentrumsleitung schlägt deshalb vor, die Gewährung von Sondernutzungen für Plakatierungen weiter zu begrenzen.

In Anlehnung an die in Burghausen ausgeübte Ermessenspraxis schlägt die Verwaltung zur Eindämmung der Plakatierungsflut vor, Plakatierungen auf öffentlichem Verkehrsgrund nur noch für Veranstaltungen im Gemeindegebiet zuzulassen.

Nach den jetzt zu diskutierenden grundsätzlichen Sachverhalten über

  • die künftige Verfahrensweise (Sondernutzungserlaubnisse/Plakatierungsverordnung/Ortssatzung gemäß BayBO),
  • den Einzugsbereich der zuzulassenden Plakatierungen (Gemeindebereich oder ggf. wo darüber hinaus) und
  • der Entscheidung über die Beauftragung eines Dritten (Plakatwerbefirma)

gilt es in weiteren Schritten darüber zu entscheiden, wo in welchem Umfang (derzeit wird  für jede Veran­staltung 1 Plakat pro Ortsteil genehmigt) auf welche Weise (z. B. feste Plakatrahmen) plakatiert werden darf.

TOP 8

Zuwendung für Renovierung des Pfarrheims und Neuerrichtung eines Nebengebäudes zum Pfarrheim der kath. Pfarrei St. Pius

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig der Katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Pius für die Sanierung des Pfarr­heims einen Zuschuss von 12.500 € und für die Errichtung des Nebengebäudes zum Pfarrheim einen Zu­schuss von 12.500 € zu gewähren. Der Zuschuss wird nach Vorlage eines Verwendungsnachweises aus­bezahlt werden.

Sachverhalt:

Das Pfarrheim der katholischen Pfarrei St. Pius wurde durch jahrelangen auch ehrenamtlichen Einsatz re­noviert. Die Gesamtkosten betrugen rund 740.000 €, wovon die Pfarrkirchenstiftung 35% Eigenanteil zu tragen hatte. Nun wird abschließend ein Nebengebäude errichtet, in dem Lagermöglichkeiten für das Pfarrheim und die Pfarrei geschaffen werden sollen.

Die Kosten werden sich wohl zwischen 110.000 € bis 120.000 € bewegen, wozu die Pfarrkirchenstiftung einen Festzuschuss der Diözese Passau von 70.000 € erhält.

TOP 9

Bekanntgaben

9.1.     Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Mehring

Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans – Überarbeitung des gesamten Flächennutzungsplanes – Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Mehring hat in seiner Sitzung am 03.06.2019 die Entwurfsplanung und Begründung zur Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans der Gemeinde Mehring gebilligt und die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Ausweislich den veröffentlichten Planunterlagen umfasst die Änderung die nachfolgenden Teilbereiche:

  • Bebauungsplan Nr. 7 „Gewerbegebiet Hohenwart II“
  • Bebauungsplan Nr. 14 „Unghausen“ jeweils 1. und 2. Änderung
  • Bebauungsplan Nr. 19 „ Am Huf“
  • Bebauungsplan Nr. 5 „Ortsteil Öd“

Für die aufgeführten Änderungsbereiche der Bebauungspläne wurden in den letzten Jahren keine eigenen Verfahren für die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

Um den Flächennutzungsplan auf den gültigen Stand zu bringen, hat sich die Gemeinde Mehring entschieden, diese Änderungen nun im Flächennutzungsplan zu ergänzen.

Belange der Gemeinde Burgkirchen werden durch die vorliegende Flächennutzungsplananpassung nicht tangiert, zumal die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) bereits in Kraft ist.

9.2.     TenneT: Sachstandsbericht über Neuregelung zu möglicher Erdverkabelung und Trassenführung für das Ersatzbauprojekt 380-kV-Leitung von Pirach nach Pleinting

Mit Schreiben vom 15.07.2019 hat die TenneT mitgeteilt, dass sich die Energieminister des Bundes und der Länder Bayern, Hessen und Thüringen auf Vorschläge für Neuregelungen im Rahmen des geplanten Stromnetzausbaus verständigt haben. Ziel der Vereinbarung der Minister ist es, den Netzausbau möglichst bürgerfreundlich und landschaftsschonend zu gestalten.

Für das Ersatzneubauprojekt Pirach-Pleinting soll im Rahmen der Neuregelung der Einsatz der Teilerdverkabelung ermöglicht werden. Es ist zu erwarten, dass dies im Bundesbedarfsplangesetz so verankert wird.

Sobald dies erfolgt, wird die TenneT mögliche Varianten für eine abschnittweise Erdverkabelung in die Planung einbeziehen und prüfen, ob dies technisch umsetzbar ist.

Der Trassenverlauf des Ersatzneubaus orientiert sich zunächst am Verlauf der vorhandenen Bestandsleitung. Planungsvarianten hierzu, die von Bürgern oder Trägern öffentlicher Belange eingebracht wurden bzw. werden, werden bei der Planung berücksichtigt.

Die Gemeinde Burgkirchen hat der TenneT mit Schreiben vom 31.05.2019 einen ergänzenden Vorschlag zur Trassierung mit Direktanschluss des Chemieparks Gendorf unterbreitet.

Mit Schreiben vom 12.06.2019 hat die TenneT der Gemeinde Burgkirchen zugesichert, dass die Trasse südlich vom Eschlberg Einklang ins Raumordnungsverfahren nehmen wird und bezüglich des Direktanschlusses des Chemieparks mit der InfraServ Gendorf Kontakt aufgenommen wurde und im Austausch steht.

Um die von der Gemeinde Burgkirchen vorgeschlagene Planungsvariante näher zu erläutern, hat 1. Bürgermeister Johann Krichenbauer am vergangenen Freitag (19.07.2019) im Wirtschaftsministerium mit dem zuständigen Behördenvertreter gesprochen. Dieser wird mit den Verantwortlichen des Chemieparks Gendorf und der TenneT wegen der Trassenplanung Kontakt aufnehmen und die Umsetzbarkeit der von der Gemeinde Burgkirchen vorgeschlagenen alternativen Trassenführung prüfen. Falls die Alternative für den Chemiepark Gendorf praktikabel ist und sonst keine relevanten Sachverhalte gegen diese Trassenführung sprechen, wird der zuständige Behördenvertreter den Trassenvorschlag der Gemeinde Burgkirchen unterstützen.

9.3.     Antrag der Kirchweidacher Energie GmbH auf Erlaubnis zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme

Die Kirchweidacher Energie GmbH hat die Erweiterung der bestehenden Erlaubnis Kirchweidach II zur großräumigen Aufsuchung von Erdwärme nach Osten beantragt. Hintergrund ist, dass sich die geplante Seismik über die bestehenden Feldergrenzen hinaus erstreckt. Die Erweiterung nach Osten überschnei­det sich mit der bestehenden Erlaubnis „Altötting-Süd“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken; die Erlaubnis insgesamt mit der bestehenden Bewilligung Geoenergie Kirchweidach zur Ge­winnung von Erdwärme.

Den zu beteiligenden Behörden (LfU, Regierung von Oberbayern, Kreisverwaltungen) wird entsprechend § 15 BBergG Gelegenheit zur Stellungnahme bis 1.09.2019 zu entgegenstehenden öffentlichen Interessen gegeben; die im Feld liegenden Gemeinden erhalten Kenntnis des Antrags.

TOP 10

Anfragen

Aus dem Kreis des Gemeinderatsgremiums kamen Anfragen und Meinungen zu folgenden Themen:

Es wurde auf die Sichtbehinderung durch unzureichendes Rückschneiden von Hecken usw. bei Grundstücksein- und Ausfahrten sowie die Sichtbeeinträchtigung an Ausfahrten bei Maisfeldern hingewiesen. Bürgermeister Krichenbauer bittet um konkrete Hinweise der Örtlichkeiten.

Wie ist die Situation bezgl. der Probebohrungen im Wassereinzugsgebiet? Bürgermeister Krichenbauer berichtet dass zurzeit die 3. Bohrung durchgeführt wird.

Die Blumenstreuwiese am „Stocker Kreisel“ wurde als sehr positiv aufgenommen, die mangelnde Bepflanzung der Verkehrsinsel am Ortsausgang obere Terrasse hingegen als negatives Beispiel genannt.

Auf die Gefährdung der Fußgänger am Zebrastreifen in der Hochfellnstrasse in Holzen wurde durch unmittelbar am Übergang parkende Fahrzeuge bzw. abgestellte Mülltonnen hingewiesen.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.