Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Gemeinderatssitzung am 17.03.2020.

Die März-Sitzung 2020 des Gemeinderates wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Bevor Bürgermeister Krichenbauer in die Tagesordnung einstieg, hat er zunächst den Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, die seit der letzten GR-Sitzung ihren Geburtstag feiern konnten, nachträglich recht herzlich zu diesem erfreulichen Anlass gratuliert.

 

Bürgermeister Krichenbauer informiert, dass die heutige Sitzung nur auf das nötige Maß sowie auf die nötigsten Punkte reduziert wird. Er informiert, dass die Durchführung der nächsten Sitzung des Gemeinderates fraglich ist.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Beteiligungsbericht 2017 der Gemeinde Burgkirchen  (Top 2)
  • Jahresabschluss 2018 (Bilanz) des Betriebs gewerblicher Art (BgA) Versorgungsbetrieb (Top 3)
  • SV Gendorf Burgkirchen: Zuschussantrag für den Jahreszuschuss 2019 (Top 4)
  • SV Hirten: Zuschussantrag für den Jahreszuschuss 2019 (Top 5)  
  • Kindergarten St. Konrad: Wirtschafts- und Investitionsplan 2020 (Top 6)
  • Kindergarten St. Margarethe: Wirtschafts- und Investitionsplan 2020 (Top 7)
  • Bebauungsplan Nr. 5 „Gendorf West, am Kastanienweg“: 5. Änderung an Ecke „Eibenweg und Forststraße (Top 8)
  • Bebauungsplan Nr. 9 „Oberes Ortszentrum“: 2. Änderung - „Fassadengestaltung“ (Top 5)
  • Bekanntgaben (Top 9)
  • Bekanntgaben (Top 10)
  • Anfragen (Top 11)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Beteiligungsbericht 2017 der Gemeinde Burgkirchen

Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2017 der Gemeinde Burgkirchen ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Mit der Einladung zur Gemeinderatssitzung wurde auch der Beteiligungsbericht der Gemeinde Burgkirchen für das Jahre 2017 versandt. Auf Grund des Kommunalrechts für gemeindliche Unternehmen ist die Gemeinde gehalten, nach Maßgabe des Artikels 94 Absatz 3 GO jährlich einen Bericht über alle Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts - an denen die Gemeinde mindestens 5 % Anteile hält - zu erstellen. Der Beteiligungsbericht ist dem Gemeinderat vorzulegen und zur Einsichtnahme durch die Bürger ortsüblich bekannt zu machen. Nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat (Vollzug der Gemeindeordnung Artikel 94 Absatz 3) wird die Verwaltung durch ortsübliche Bekanntmachung darauf hinweisen, dass jeder zu den üblichen Geschäftszeiten Einsicht in die Berichte nehmen kann.

Zum 31.12.2017 waren folgende Gesellschaften von der Berichtspflicht betroffen:

  • BWG - Burgkirchner Wohnbau GmbH,
  • Biomasse-Heizwerk Burgkirchen GmbH und Co. KG,
  • Biomasse-Heizwerk Burgkirchen Verwaltung GmbH,
  • VR-meine Raiffeisenbank eG
  • VR-Bank Burghausen Mühldorf eG
  • Straßen- und Wasserzweckverband von Gemeinden im Landkreis Altötting (ohne Einlage)
  • Kassenzweckverband im Dienstbezirk des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein (ohne Einlage).

TOP 3

Jahresabschluss 2018 (Bilanz) des Betriebs gewerblicher Art (BgA) Versorgungsbetrieb

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt den steuerlichen Jahresabschluss des BgA Wasserversorgung 2018 einstimmig fest.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Jahresgewinn 2018 in Höhe von 64.631,14 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die laufenden Verrechnungsschulden des Versorgungsbetriebs bei der Gemeinde Burgkirchen weiterhin banküblich zu verzinsen.

Sachverhalt:

Der steuerliche Jahresabschluss 2018 (Bilanz) des Betriebs gewerblicher Art (BgA) Versorgungsbetrieb (Wasserversorgung und PV-Anlage) wurde fertig gestellt. Für dieses Gewerk ist separiert aus ertragssteuerlichen Gründen eine Bilanz zu erstellen. Das Ergebnis liegt nun vor.

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Gewinn von 64.631,14 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 5.375.469,44 €.

TOP 4

SV Gendorf Burgkirchen: Zuschussantrag für den Jahreszuschuss 2020 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Sportverein Gendorf Burgkirchen für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen einen Jahreszuschuss in Höhe von 80.000 € zu gewähren. Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Jahresrechnung 2020 vorzulegen.

Sachverhalt:

Der SV Gendorf Burgkirchen beantragt die Gewährung des jährlichen Zuschusses für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen in Höhe von 80.000 €. Bauhofleistungen sind nur in Ausnahmefällen und dann gegen Kostenerstattung möglich.

Die Mittel sind im Haushalt 2020 vorgesehen.

TOP 5

SV Hirten: Zuschussantrag für den Jahreszuschuss 2020

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Sportverein Hirten für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen einen Jahreszuschuss in Höhe von 18.000 € zu gewähren. Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Jahresrechnung 2020 vorzulegen.

Sachverhalt:

Der SV Hirten beantragt die Gewährung des jährlichen Zuschusses für den laufenden Betrieb und den Unterhalt der Sportanlagen in Höhe von 18.000 €. Bauhofleistungen sind nur in Ausnahmefällen und dann gegen Kostenerstattung möglich.

Die Mittel sind im Haushalt 2020 vorgesehen.

TOP 6

Kindergarten St. Konrad: Wirtschafts- und Investitionsplan 2020

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem vom Caritasverband für die Diözese Passau e.V. vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplan zu zustimmen.

Sachverhalt:

Gemäß § 4, Absatz1, der Vereinbarung zum Betrieb der Kindertageseinrichtung St. Konrad zwischen dem Caritasverband für die Diözese Passau e.V. (DCV) und er Katholischen Pfarrkirchenstiftung St. Pius sowie der Gemeinde Burgkirchen legt der DCV  den Haushaltsplan 2020  zur Genehmigung vor.

Der vom DCB eingereichte Wirtschaftsplan weist für das Jahr 2020 ein Betriebskostendefizit in Höhe von 25.760 € aus. Dieses Defizit ist gemäß o. g. Vereinbarung zu 60 % (15.456 €) von der Kommune zu tragen. Hierauf ist vereinbarungsgemäß bis zum 31.03. 2020 ein Abschlag in Höhe von 75 % (11.292,00 €) an den DCV zu entrichten.

Im vorgelegten Investitions-und Instandhaltungsplan für 2020 sind Instandhaltungen in Höhe von 6.100 € sowie Investitionen in Höhe von 6.800 € veranschlagt.

TOP 7

Kindergarten St. Margarethe: Wirtschafts- und Investitionsplan 2020

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem vom Caritasverband für die Diözese Passau e.V. vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplan zu zustimmen.

Sachverhalt:

Gemäß § 5 Absatz 1 der Vereinbarung zwischen dem Caritasverband für die Diözese Passau e.V. (DCV) und der Gemeinde Burgkirchen legt der DCV den Wirtschaftsplan 2020 zur Genehmigung vor. Für das Haushaltsjahr 2020 wird nicht mit einem Betriebskostendefizit sondern mit einem Überschuss in Höhe von 12.550 € gerechnet.

Der vom DCV eingereichte Investitionsplan sieht Instandhaltungen in Höhe von 6.800 € und Investitionen in Höhe von 2.500 € veranschlagt.

TOP 8

Bebauungsplan Nr. 5 „Gendorf West, am Kastanienweg“: 5. Änderung an Ecke „Eibenweg und Forststraße

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses mehrheitlich mit 1 Gegenstimme den vorliegenden Entwurf für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Gendorf West, am Kastanienweg“ / „Ecke Eibenweg und Forststraße“ vom 10.03.2020  zu billigen und  die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Verschiedene Bauträger haben bezüglich der Bebauung eines Grundstückes in der Forststraße mit einem Mehrfamilienhaus nachgefragt. Ein Bauträger hat schriftlich eine Bebauungsplanänderung beantragt, die ein solches Mehrfamilienhaus ermöglichen soll.

Die vorgetragenen Änderungswünsche kommen dem bestehenden Bedarf an Wohnraum entgegen.

Der Gemeinderat hat in seiner Dezember-Sitzung 2019 die vorgeschlagene Änderung begrüßt und den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine diesbezügliche Entwurfsfertigung in die Wege zu leiten und mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers abzuschließen.

Der vom Gemeinderat geforderte städtebauliche Vertrag wurde abgeschlossen. In Abstimmung mit der Bauverwaltung hat der Antragsteller ein externes Architekturbüro mit der Entwurfsfertigung beauftragt.

Der vom Architekturbüro gefertigte Entwurf liegt nun zur Billigung vor. Dieser sieht eine Anpassung des Baufensters und der Festsetzungen auf den geänderten Bedarf vor. Im Einzelnen wird das Maß der baulichen Nutzung mit einer Grundfläche für das Hauptgebäude auf 225 m² festgesetzt. Die bisher festgesetzte Geschossflächenzahl wird neben dem Umstand der Festsetzung einer überbaubaren Fläche nunmehr auch dadurch entbehrlich, dass die Höhe des Gebäudes durch die Festsetzung der Geschossigkeit (maximal 2 Vollgeschosse) und der Dachneigung geregelt wird. Außerdem wird die Breite von Quer- und Standgiebeln - max. 1/3 der Dachlänge - festgelegt.

Um dem Stellplatzbedarf gerecht zu werden, werden abweichend von der bisherigen Festsetzung und der Stellplatzsatzung - 1 Garage bzw. 1 Stellplatz pro Wohneinheit - jetzt 2 Stellplätze pro Wohneinheit (anstatt 1 Stellplatz) festgesetzt.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird als Maßnahme der Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Festlegung des Änderungsgebietes ist in Absprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde erfolgt.

TOP 9

Bebauungsplan Nr. 9 „Oberes Ortszentrum“: 2. Änderung - „Fassadengestaltung“

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses einstimmig den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Oberes Ortszentrum“ - „Fassadengestaltung“ mit Begründung zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Der Inhaber eines Ladengeschäftes möchte, um der Ladeneinheit ein moderneres Gesicht zu geben,   die Blende des Vordaches in der Martin-Ofner-Straße, anstatt in dunkelbraun, was vom Bebauungsplan vorgegeben ist, mit einer anderen Farbgebung (Grauton) streichen. Auch die Holzschalung im Giebelbereich soll mit demselben Grauton versehen werden.

Derzeit sind im Bebauungsplan folgende Gestaltungsregeln festgesetzt:

2.31.    Dachgestaltung:

Zulässig ist engobierte Pfanneneindeckung.

Der Dachüberstand am Giebel darf 0,6 m, an der Traufe 0,4 m betragen.

2.32.    Vordachgestaltung

Die festgesetzten Vordächer sind in der angegebenen Breite und in einheitlicher Gestaltung zu errichten. Die Blenden sind dunkelbraun, die _Vordachuntersichten mit Holzschalung auszuführen.

2.33.    Fassadengestaltung

Zulässig sind helle Putzfassaden.

Benachbarte Gebäude sind in der Farbgebung einander anzupassen.

Für die gewünschte Fassadenänderung ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Diese wurde vom Geschäftsinhaber angeregt.

In seiner Dezember-Sitzung 2019 hat der Gemeinderat die vorgeschlagene Änderung begrüßt und den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen diesbezüglichen Entwurf zu fertigen.

Der vom Gemeindebauamt gefertigte Entwurf sieht die Streichung der Ziffern 2.32 und 2.33 des Bebauungsplanes vor.

Mit der Streichung der genannten Festsetzungen wird von der durchgängig dunkelbraun festgesetzten Farbgebung der Vordächer und von der auf benachbarte Gebäude abgestimmten Vorgabe der festgesetzten hellen Putzfassaden Abstand genommen. Die Fassadengestaltung wird damit freigegeben.

Der so erstellte Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt nun zur Billigung vor.

TOP 10

Bekanntgaben

Die Bekanntmachung über die Wahlergebnisse der Wahl des Gemeinderates und des Ersten Bürgermeisters wird im Detail nicht erörtert.

Die geplante Aktion "RamaDama" entfällt.

Die Bürgerversammlung im BÜZ sowie die Ortsteilversammlung in Hirten ist abgesagt und wird verschoben.

TOP 11

Anfragen

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter „Burgkirchen“.