Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 06.10.2020.

Die Oktober-Sitzung 2020 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.      Errichtung eines mobilen Hühnerstalls für 1.500                                Legehennen als Ersatzbau
    • 2.2.      Anbau eines Wintergartens
    • 2.3.      Verlängerung der Baugenehmigung: Errichtung eines                        Wintergartens
    • 2.4.      Errichtung eines Doppelstabmattenzauns
    • 2.5.      Errichtung eines Wohnwagenunterstandes
    • 2.6.      Anbau eines Wintergartens
    • 2.7.      Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage
    • 2.8.      Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagen
    • 2.9.      Nutzungsänderung: Sozialbereichs im bestehenden                          Autohaus in eine Wohnung
    • 2.10.    Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Widmung von Straßen: Abstufung eines Teilbereiches einer Gemeindeverbindungsstraße (Top 4)
  • Vollzug der Gemeindeordnung und der NHGV: Aufhebung des Gemeindeteilnamens „Brunnbauer“ (Top 5)
  • Bekanntgaben (Top 6)
  • Anfragen (Top 7)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.       Errichtung eines mobilen Hühnerstalls für 1.500 Legehenne als Ersatzbau / Außenbereich   

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines mobilen Hühnerstalls für 1.500 Legehenne als Ersatzbau für den bisherigen mobilen Hühnerstall mit 650 Hennen in der Griesmühle das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.2.       Anbau eines Wintergartens / Außenbereich  

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für den Anbau eines Wintergartens in Engelsberg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.3.       Verlängerung der Baugenehmigung: Errichtung eines Wintergartens / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 16.08.2017 um 2 weitere Jahre für die Errichtung eines Wintergartens in der Balthasar-Neumann-Straße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.4.       Errichtung eines Doppelstabmattenzauns / Bebauungsplan Nr. 26 „Obere Terrasse - beim Altenheim“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Befreiung von der festgesetzten Einfriedungsart für die Errichtung eines 1 m hohen Doppelstabmattenzauns in der Oberfeldstraße stattzugeben.

2.5.       Errichtung eines Wohnwagenunterstandes  

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für die Errichtung eines Wohnwagenunterstandes in der Hauptstraße in Pirach das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.6.       Anbau eines Wintergartens / Bebauungsplan Nr. 15 „Holzen IV“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für den Anbau eines Wintergartens im Hörndlwandweg das gemeindliche Einvernehmen unter Befreiung von der Baugrenze zu erteilen.

2.7.       Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für die Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage in Auberg das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.8.       Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagen / Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und je einer Garage in der Wehrstraße unter Befreiung von der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.9.       Nutzungsänderung: Sozialbereich im bestehenden Autohaus in eine Wohnung / Bebauungsplan Nr. 8 „Oberer Terrasse - östlich der St. 2107“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für die Nutzungsänderung des Sozialbereichs im bestehenden Autohaus in eine Wohnung in der Pfaffinger Straße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.10.    Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage / Bebauungsplan Nr. 38 „Grasset“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage im Apfelbaumweg unter Erteilung einer Befreiung von der Dachfarbe das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem drei Bauvorhaben alle Festsetzungen der entsprechenden Bebauungspläne eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese Bauvorhaben jeweils eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“
  • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Garage / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“
  • Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Garagen / Bebauungsplan Nr.

TOP 4

Widmung von Straßen: Abstufung eines Teilbereiches der Gemeindeverbindungsstraße GV 16 „Straße von Thalhausen nach Lohner“ zu einem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), ein Teilstück der GV-Straße Nr. 16 (Straße von Thalhausen nach Lohner) zu einem ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 83 abzustufen.

Sachverhalt:

Die Gemeindeverbindungsstraße (GV 16) nach Lohner dient nach dem Ende der Siedlung Thalhausen nur noch als Zufahrt zum Anwesen Lohner 12 und zur Bewirtschaftung der anliegenden Grundstücke. Damit hat sie in diesem Teilbereich die Bedeu­tung einer Gemeindeverbindungsstraße verloren. Es wird deshalb vorgeschlagen, den Teilbereich ab dem Ortsende der Siedlung Thalhausen bis zum Anwesen Lohner 12 zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen.

Bezeichnung:              Weg von Thalhausen nach Lohner

Flurnummer:                151/0 Gemarkung Burgkirchen

Anfangspunkt:              Ortstafel Thalhausen

Endpunkt:                     Lohner Haus-Nr. 12 (südöstliches Stadeleck)

Das 110 m lange Straßenstück von der Gemeindeverbindungsstraße GV-16 bis zum Ortsende der Siedlung Thalhausen bleibt als Gemeindeverbindungsstraße Nr.16 erhalten.

Der Eigentümer des Anwesens Lohner 12 wurde über den Sachverhalt informiert.

TOP 5

Vollzug der Gemeindeordnung und der NHGV: Aufhebung des Gemeindeteilnamens „Brunnbauer“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, beim Landratsamt Altötting den Antrag zu stellen, den Gemeindeteilnamen „Brunnbauer“ aufzuheben.

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 08.05.2012 hat das Landratsamt Altötting auf Antrag der Gemeinde Burgkirchen der bewohnten Fl.-Nr. 250/2 Gemarkung Burgkirchen den Gemeindeteilnamen „ Brunnbauer Haus-Nr. 1“ erteilt.

Nachdem das Anwesen seit August 2020 unbewohnt ist und vom neuen Eigentümer - dem Landkreis Altötting - demnächst ersatzlos abgebrochen wird, beantragt die Gemeinde Burgkirchen beim Landkreis Altötting den Gemeindeteilnamen „Brunnbauer“ aufzuheben.

TOP 6

Bekanntgaben

6.1.    Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Tittmoning 

53. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.14 „Huberhof-Ollerding“ / Frühzeitige Unterrichtung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

Die Stadt Tittmoning teilte mit Schreiben vom 10.09.2020 mit, dass der Stadtrat für den westlichen Teil des Ortsteils Ollerding die Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung und eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan im Parallelverfahren am 04.09.2018 beschloss hat.

Die Bauleitplanung dient vor allem der Ausweisung von Sondergebietsflächen für Tourismus und Landwirtschaft (Ferienparadies Huberhof) im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1141, 1142 und 1147 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur-Nrn. 1155 und 1156 Gemarkung Kay. Am Anwesen wurde im Laufe der Jahre der touristische Betriebsbereich ausgebaut und mit einem Campingplatz ergänzt. Für diese Maßnahmen sind zum Teil Nachgenehmigungen erforderlich, die noch an einer mitgezogenen Privilegierung nach § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB teilhaben könnten. Für den Campingplatz richtet sich jedoch die Zulässigkeit nach den strengen Vorschriften des § 35 Abs.2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich, welches unter den derzeitigen Bedingungen nicht genehmigt werden kann. Zur Bestandsicherung und weiteren maßvollen Entwicklung des touristischen Betriebsbereiches „Ferien auf dem Bauernhof“, welcher letztendlich auch zum Erhalt der Landwirtschaft beiträgt, sowie zur natur- und landschaftsverträglichen Einbindung des Gebietes beabsichtigt die Stadt Tittmoning daher, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu schaffen und für den Huberhof die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.

Belange der Gemeinde Burgkirchen sind von der hiesigen Bauleitplanung nicht betroffen. Deshalb hat die Verwaltung mit Schreiben vom 11.09.2020 mitgeteilt, dass keine Einwände, Hinweise oder sonstigen Äußerungen erhoben werden.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

6.2.    Funkturm in Hirten

Der Bau- und Umweltausschuss hatte in seiner Januar-Sitzung 2020 dem Antrag der Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) auf Errichtung eines Stahlgittermastes mit Versorgungseinheit für die DFMG auf dem Sportplatzgelände des SV Hirten zugestimmt.

Das Vorhaben sollte im östlichen Bereich des Sportplatzgrundstückes des SV Hirten mit einem Stahlgittermast von 30 m Höhe realisiert werden. Laut Flächennutzungsplan liegt der Standort im Außenbereich auf der als Sportplatz ausgewiesenen Kartierung. Für die Aufstellung des Mastes auf dem Sportplatzgelände hat die Gemeinde mit dem Antragsteller auf Beschluss des Gemeinderates vom 15.05.2018 einen Mietvertrag abgeschlossen. Der Funkmast dient der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Die ausreichende Erschließung ist gesichert. Stellplätze sind für das Bauvorhaben nicht erforderlich.

Dieser Funkturm wird demnächst in Betrieb gehen.

6.3.    Umspannwerk Pirach

Im Umspannwerk Pirach findet ein Ersatzneubau der 380-kV-Schaltanlage statt. In 4 Jahren Bauzeit (derzeit größte Baustelle in Burgkirchen) werden 3 Transformatoren ausgetauscht. Zur Sicherung des Transportes der Schwerlastteile plant die Firma TenneT eine asphaltierte Straße vom Bahnhof Pirach zum Umspannwerk.

6.4. Asphaltierung Radweg Hecketstall

Der Radweg vom Peterhof zur Fuhrmannstraße wurde asphaltiert.

6.5. Kiesentnahme Alz vom 12.10. bis 18.12.20

In Hirten wird vor dem Wehr abgelagerter Kies entnommen (ca. 35Tm3), dieser soll für die Aufschüttung des Deichkörpers in Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz verwendet werden. Während dieser Maßnahme ist der angrenzende Radweg gesperrt.

6.6. Abbruch Trafo in Hecketstall

Der letzte Trafo in Hecketstall wurde abgerissen.

6.7. Sperrung der B 20 beim Bahnübergang in Pirach vom 09. bis 17.10.20

Wegen Arbeiten beim Bahnübergang (Gleiserneuerung) in Pirach, wird dieser in der Zeit vom 09. bis 17. Oktober 2020 gesperrt.

6.8. Renovierung der Kapelle in Schönberg

Die Kapelle in Schönberg wurde - nachdem sie durch einen Brand beschädigt worden war - wieder renoviert.

TOP 7

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

7.1. Untersuchungsergebnisse Wasser

Aus dem Gremium kam eine Anfrage in Zusammenhang mit den Untersuchungsergebnissen der Wasserqualität. Bürgermeister Krichenbauer erklärte, dass eine einfache Email an die Verwaltung genüge, um die Ergebnisse zu bekommen.

7.2. Momentane Kabelarbeiten im Gemeindegebiet

Eine weitere Anfrage bezog sich auf die derzeitigen Kabelarbeiten im Gemeindebereich. Nach Aussage von Bürgermeister Krichenbauer handelt es sich hierbei um den Ausbau des Glasfasernetzes.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.