Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 03.11.2020.

Die November-Sitzung 2020 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.     Nutzungsänderung: Ehemalige Praxis in drei Wohneinheiten und Herstellung zweier Balkone
    • 2.2.     Tektur: Neubau einer Doppelgarage und einer Holzlege mit Satteldach, einschließlich einer Dachstuhlerneuerung
    • 2.3.     Erweiterung eines 1-Familienhauses auf zwei Wohneinheiten durch Anbau sowie die Errichtung eines Technikraums
    • 2.4.     Errichtung einer digitalen Werbeanlage
    • 2.5.     Erhöhung der Seitenwand des bestehenden Biomasselagers
    • 2.6.     Errichtung eines 4-Familienhauses mit Carports
    • 2.7.     Errichtung einer freistehenden Werbeanlage
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“ (Top 4)
  • Einbeziehungssatzung „Bergham Süd“ (Top 5)
  • Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“ / 10. Änderung „Bardensulz Mitte“ (Top 6)
  • Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“ / 11. Änderung „Bardensulz Ost“ (Top 7)
  • Bekanntgaben (Top 8)
  • Anfragen (Top 9)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Nutzungsänderung: Ehemalige Praxis in drei Wohneinheiten und Herstellung zweier Balkone / Innenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für die Nutzungsänderung einer Praxis in drei Wohneinheiten und Herstellung zweier Balkone an der Ostfassade eines bestehenden Gebäudes in der Martin-Ofner-Straße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.2.      Tektur: Neubau einer Doppelgarage und einer Holzlege mit Satteldach, einschließlich einer Dachstuhlerneuerung / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für den Neubau einer Doppelgarage in Mark das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.3.      Erweiterung eines 1-Familienhauses auf zwei Wohneinheiten durch Anbau sowie die Errichtung eines Technikraums / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für die Erweiterung eines 1-Familienhauses auf zwei Wohneinheiten durch Anbau sowie die Errichtung eines Technikraums in Himmelreich das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.4.      Errichtung einer digitalen Werbeanlage

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag einer Werbefirma für die Errichtung einer digitalen Werbeanlage auf einem Grundstück in der Altöttinger Straße unter Befreiung von der Baugrenze das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.5.      Erhöhung der Seitenwand des bestehenden Biomasselagers / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für die Erhöhung der Seitenwand des bestehenden Biomasselagers in Erber das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.6.      Errichtung eines 4-Familienhauses mit Carports

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag für die Errichtung eines 4-Familienhauses mit Carports in der Mozartstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.7.      Errichtung einer freistehenden Werbeanlage

(Werbeanlage ähnlich der Werbeanlage am „Stocker-Kreisel“)

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt  mehrheitlich (mit 1 Gegenstimmen), dem Antrag der Gemeinde Burgkirchen für die Errichtung einer freistehenden Werbeanlage in der Kastenstraße das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem drei Bauvorhaben alle Festsetzungen der entsprechenden Bebauungspläne eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese Bauvorhaben jeweils eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und jeweils einer Garage in der Wehrstraße / Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“
  • Nutzungsänderung eines Optik- und Akustikfachgeschäfts in eine Heilpraktiker-Praxis in der Rupertusstraße / Bebauungsplan Nr. 9 „Oberes Ortszentrum zwischen Rupertusstraße und Alzkanal“
  • Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport in der Schreinerbauerstraße / Bebauungsplan Nr. 19 „Südlich der Eschenstraße“

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 58 „Wimpasing III“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in der beschlossenen Fassung abzuwägen und den hiernach geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 58 „Wimpasing III“ mit Begründung in der Fassung vom 03.11.2020 als Satzung zu beschließen.

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 30.07.2019 hat die Gemeinde beschlossen, für das Grundstück  Fl.-Nr. 1806 den Bebauungsplan Nr.  58 „Wimpasing III“ aufzustellen und die Verwaltung beauftragt, einen Planer für die Erstellung des Bebauungsplanes zu beauftragen. 

Mit der Ausweisung des neuen Baugebietes soll dem Bedarf und Wunsch der Bevölkerung nach neuen Bauparzellen nachgekommen werden. Innerörtliche andere Flächen stehen der Gemeinde nicht zur Verfügung. Das künftige Plangebiet ist im Flächennutzungsplan bis auf einen kleinen Teilbereich im Süden als künftiges Wohngebiet ausgewiesen. Aus diesem Grund muss der Flächennutzungsplan nicht geändert werden, sondern kann im Anschluss an das Bebauungsplanverfahren im Wege der Berichtigung ange­passt werden. In der Folge wurde ein externes Planungsbüro mit der Entwurfsfertigung für das 2,43 ha große Plange­biet beauftragt.

Das beauftragte Planungsbüro hat nun einen Entwurf der Bauleitplanung gefertigt, der auf dem zum überpla­nenden Grundstück ein Baugebiet mit 23 Parzellen für Einfamilienhäuser und 5 Parzellen für eine mögli­che Bebauung mit 1-Familien-, Doppel-, Reihen- oder Mehrfamilienhäuser vorsieht. Insgesamt können im Plangebiet somit 32 bis 78 Wohneinheiten entstehen.

Der vom externen Planungsbüro in Absprache mit dem gemeindlichen Bauamt ausgearbeitete Ent­wurf des Bebauungsplanes samt Begründung wurde vom Gemeinderat in seiner Juni-Sitzung 2020 gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 09.07.2020 bis 10.08.2020 stattgefunden. Die Auslegung wurde am 02.07.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgemacht. Zeitgleich wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Email vom 08.07.2020 unter Angabe von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung und der Internetadresse, unter der der In­halt der Bekanntmachung und die Unterlagen im Internet eingesehen werden können, die Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Bebauungsplanes bis 10.08.2020 Stellung zu nehmen. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Bebauungsplanes eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung des Ferienausschusses der Gemeinde am 01.09.2020 abgewogen und in den Entwurf bzw. die Begründung des Bebauungsplanes eingearbeitet. Der hiernach geänderte Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wurde gebilligt.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 10.09.2020 bis 12.10.2020 stattgefunden. Die Auslegung wurde am 03.09.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln und die Veröffentlichung auf der gemeindlichen Internetseite öffentlich bekanntgemacht. Zeitgleich wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Email vom 10.09.2020 unter Angabe von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung und der Internetadresse, unter der der In­halt der Bekanntmachung und die Unterlagen im Internet eingesehen werden können, die Gelegenheit gegeben, zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes bis 12.10.2020 Stellung zu nehmen.

Zu diesen Stellungnahmen wurden nun im Bau- und Umweltausschusses entsprechende Abwägungsbeschlüsse - die in die weiteren Entwürfe eingearbeitet werden - beschlossen und anschließend der o. g. Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

TOP 5

Einbeziehungssatzung „Bergham Süd“ 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, für die Grundstücke Flur-Nummern 1110/4 T, 1110/8 T, 1083 T, 1089/1 T, 1110/6, 1110/7 und 1083/1 die Einbeziehungssatzung „Bergham Süd“ aufzustellen und die Verwaltung mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme etwaiger Planungs- und Ausgleichskosten sowie der Ausarbeitung eines Satzungsentwurfs zu beauftragen.

Sachverhalt:

Im Sommer 2018 erbat der heutige Eigentümer eines Grundstückes im betroffenen Gebiet erstmals um Überprüfung der städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten des Ortsteils Bergham in Richtung Süden. Dem lag primär der Ansiedlungswunsch in die Nähe des elterlichen Anwesens und der Familie zugrunde.

Grundsätzlich besteht auf die Verabschiedung von städtebaulichen Satzungen kein Anspruch. Demgegenüber ist die Gemeinde zur Aufstellung von Bauleitplänen und/oder städtebaulichen Satzungen verpflichtet, sobald und soweit die städtebauliche Entwicklung und Ordnung es gebieten. Initiativen von Bürgern bilden dabei regelmäßig ein Indiz für das vorgenannte Postulat. Deshalb unterzieht die Verwaltung derartige Begehren regelmäßig von Amtswegen einer städtebaulichen Begutachtung.

Der Ortsteil Bergham wird überwiegend mit einem dort ansässigen Stahl- und Metallbaubetrieb in Verbindung gebracht und ist durch den gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 39 weitestgehend qualifiziert überplant. Neben dem Anwesen Bergham 62½ ist die südlich gelegene - vom hiesigen Bebauungsplan nicht umfasste - Wohnbebauung per Klarstellungssatzung dem Innenbereich zugeordnet. Als Ergänzungspotenzial respektive sinn- und maßvolle Abrundung bieten sich die südlich der GV-Straße „In Bergham“ liegenden Außenbereichsflächen Flur-Nrn. 1110/4 T, 1110/8 T und 1083 T an.

Nach § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB können durch Satzung einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind. Ob eine hinreichende Prägung der einzubeziehenden Außenbereichsflächen durch die Bestandsbebauung gegeben ist, kann indes nur anhand einer umfassenden und sachgerechten Würdigung aller Umstände des Einzelfalls bestimmt werden. Bei der Betrachtung der präsenten Siedlungsstruktur wird deutlich, dass die Kreisstraße AÖ 25 den Ortsteil Bergham in einen nördlichen und südlichen Bereich untertrennt. Relevant für die hiesige Evaluierung ist letztendlich nur der südliche Bereich, der sich durch ein vergleichsweise ausgewogenes Nutzungskonglomerat von Gewerbe und Wohnen auszeichnet. Ihren Niederschlag findet die prägende Wirkung in der Anzahl der vorhandenen Bebauung, deren Nutzungsintensität und Massivität sowie der (wirtschaftlichen) Bedeutung für die Gemeinde Burgkirchen. Nicht zuletzt ermöglicht die Bestandsbebauung einen den Einfügekriterien nach § 34 Absatz 1 BauGB entsprechenden Maßstab für die einzubeziehenden Außenbereichsflächen. Mit der Abrundung bliebe die geordnete städtebauliche Entwicklung mit Blick auf die raumordnerische Zielvorgabe in Ziffer 3.3 des Regionalplans Südostoberbayern gewahrt. Demnach können Ortsteile, die als bestehende Ortschaften nicht Hauptsiedlungsbereiche sind, abgerundet werden, wenn die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen vorhanden sind.

Summa summarum sind die städtebaulichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung, die die Außenbereichsflächen Flur-Nrn. 1110/4 T, 1110/8 T und 1083 T sowie die Verkehrsflächen Flur-Nrn. 1089/1 T, 1110/6, 1110/7, 1083/1 umfassen soll, formalrechtlich erfüllt. Zur Bebauung sind jedoch einzig die Flur-Nrn. 1110/4 T und 1083 T geeignet und vorgesehen. In Anbetracht des überwiegenden Interesses des anfangs erwähnten Grundeigentümers empfiehlt die Verwaltung den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme etwaiger Planungs- und Ausgleichskosten.

TOP 6

Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“ / 10. Änderung „Bardensulz Mitte“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (mit 1 Gegenstimmen), für das Grundstück mit der Flur-Nr. 8 T die 10. Änderung „Bardensulz Mitte“ des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ aufzustellen.

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Juni-Sitzung 2013 den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ gefasst. Räumlich war seinerzeit die Überplanung des gesamten Bereichs „Bardensulz“ intendiert. Nunmehr soll der Bereich in drei Abschnitten, mithin in drei Änderungsverfahren baurechtlich ausgewiesen und erschlossen werden.

Mit den Bebauungsplanänderungen beabsichtigt die Gemeinde die Ausweisung weiterer Industrieflächen innerhalb des Chemieparks Gendorf zur Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben sowie Dienstleister verschiedener Größen. Das Planungsgebiet liegt direkt nördlich des Chemieparks, im Ortsteil Gendorf nördlich des Ortskerns der Gemeinde bzw. nördlich der Alz und wird derzeit als Wald genutzt.

Nachdem der westliche Abschnitt des angedachten Erweiterungsbereiches die Phase der Frühzeitigen Unterrichtung bereits abgeschlossen hat, soll der mittlere und östliche Erweiterungsbereich in der 10. und 11. Änderung folgen. Hierzu hat die InfraServ GmbH, mit der Gemeinde Burgkirchen einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers ratifiziert hat und nun einen Vorentwurf für die Planungen vorgelegt.

Die Planung ist konsequent aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Burgkirchen entwickelt. Durch die Bereitstellung von Flächen für die chemische Industrie sowie für kleine und mittelständische Gewerbebetriebe und Dienstleister, fördert die Gemeinde Burgkirchen auch künftige Arbeitsplätze und den Verbleib bzw. die Zuwanderung jüngerer Menschen. Durch die Konzentration von Industrie in diesem Bereich werden außerdem andere weniger vorbelastete Wald- und Landwirtschaftsflächen in der Gemeinde geschont. Folglich wird das geplante Vorhaben zu den Zielen der Landes- und Regionalplanung beitragen. Der Geltungsbereich der 10. Änderung „Bardensulz Mitte“ wurde mittels Lageplan aufgezeigt.

TOP 7

Bebauungsplan Nr. 16 „Werk Gendorf“ / 11. Änderung „Bardensulz Ost“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (mit 1 Gegenstimmen), für das Grundstück mit der Flur-Nr. 8 T die 11. Änderung „Bardensulz Ost“ des Bebauungsplanes Nr. 16 „Werk Gendorf“ aufzustellen.

Sachverhalt:

Siehe TOP 6!

TOP 8

Bekanntgaben

8.1.     Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Emmerting 

Aufstellung einer Außenbereichssatzung „Bruck / Waldsiedlung“ / Beteiligung gemäß §§ 35 Absatz 6 Satz 3 i. V. m. 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, 4 Absatz 2 BauGB

Mit Schreiben vom 19.10.2020 teilte die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Emmerting der Gemeinde Burgkirchen die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Bruck / Waldsiedlung“ durch die Gemeinde Emmerting mit und räumte im Rahmen der Behördenbeteiligung zugleich die Möglichkeit zur Stellungnahme ein.

Ausweislich der zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen hat die Planung nachfolgenden Hintergrund: „Der Grundstückseigentümer der Flur-Nr. 789, Gemarkung Emmerting, hat die Ausweisung einer Außenbereichssatzung beantragt. Er bietet seit Jahren auf der ehemaligen Hofstelle in einem Gästehaus Beherbergungsmöglichkeiten für externe Mitarbeiter der nahen Chemiebetriebe an. Südlich des vorhandenen Gebäudekomplexes ist nun die Errichtung eines „Hofladens“ geplant, in dem vorwiegend Produkte des ca. 250 m östlich gelegenen Gemüsebaubetriebs veräußert werden sollen. Es handelt sich somit nicht um eine Selbstvermarktung, sondern um eine gewerbliche Nutzung. Zusätzlich ist an die Errichtung einer Kapelle gedacht. Die Gemeinde unterstützt die Bauabsichten, da die ortsnahe Vermarktung zur Versorgung der Bevölkerung beiträgt und aufwändige Transportwege in Supermärkte o.ä. reduziert werden. Gleichzeitig soll im Bereich der Waldsiedlung eine maßvolle und verträgliche Nachverdichtung im Bestand bzw. Umbauten an bestehenden Gebäuden ermöglicht werden.“

Belange der Gemeinde Burgkirchen sind von der hiesigen Bauleitplanung nicht betroffen, so dass die Verwaltung der Gemeinde Burgkirchen der VG Emmerting schriftlich mitgeteilt hat, dass keine Einwände erhoben und keine Hinweise oder sonstigen Äußerungen werden.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

8.2.     Volkstrauertag

Corona-bedingt gibt es am Volkstrauertag (Sonntag, den 08.11.2020) „nur“ einen Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Pius mit anschließender stiller Kranzniederlegung.

8.3.     Gedenken an die Opfer der Ausländerkinderpflegestätte am Kindergrab

Corona-bedingt fällt heuer das traditionelle Gedenken an die Opfer der Ausländerkinderpflegestätte am Kindergrab an der Nordseite der Kirche St. Johann aus.

TOP 9

Anfragen

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt (Top)!

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.