Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14.01.2020.

Die Januar-Sitzung 2020 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • Neubau eines Blumenladens sowie einer Eigentumswohnung und vier weiteren Mietwohnungen
    • Antrag auf Vorbescheid bzw. Rechtsauskunft: Änderung der Bedachung
    • Tekturantrag: Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage mit Befreiung von den Abstandsflächen für die Änderung des Geräte- und Lagerraums
    • Errichtung einer Wohnanlage mit 32 Wohneinheiten, 13 Seniorenwohnungen, Tagespflege und Tiefgarage
    • Nutzungsänderung einer Ladeneinheit im Erdgeschoss zu 3 Wohnungen
    • Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Garagen
    • SV Hirten: An- und Erweiterungsbau des Tennisheimes
    • Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Bekanntgaben (Top 4)
  • Anfragen (Top 5)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

1. Neubau eines Blumenladens sowie einer Eigentumswohnung und vier weiteren Mietwohnungen / § 34 BauGB /

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Neubau eines Blumenladens sowie einer Eigentumswohnung und vier weiteren Mietwohnungen in der Mozartstraße zu zustimmen.

2. Antrag auf Vorbescheid bzw. Rechtsauskunft: Änderung der Bedachung / § 34 Absatz 1 und 2 BauGB / Innenbereich 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss ist einstimmig, der Ansicht, dass die in der Kantstraße angefragte Änderung der Bedachung vom Schindeldach in ein Aluminium-Stehfalzblechdach - sofern sich dieses farblich an die Umgebungsdächer orientiert und nicht blendet - das Ortsbild nicht beeinträchtigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, dies dem Landratsamt in einer Stellungnahme mitzuteilen.

3. Tekturantrag: Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage mit Befreiung von den Abstandsflächen für die Änderung des Geräte- und Lagerraums / § 30 Absatz 1 BauGB / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“ 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Tekturantrag auf Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage im Schneekoppeweg, Änderung Geräte- und Lagerraum, zu erteilen und der beantragten Befreiung vom Mindestgrenzabstand zu zustimmen.

4. Errichtung einer Wohnanlage mit 32 Wohneinheiten, 13 Seniorenwohnungen, Tagespflege und Tiefgarage /  § 30 Abs. 1 BauGB / Bebauungsplan Nr. 26-8 „Obere Terrasse, beim Altenheim“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Errichtung einer Wohnanlage mit 32 Wohneinheiten, 13 Seniorenwohnungen, Tagespflege und Tiefgarage in der Schusterbauerstraße inklusive der Befreiung zu erteilen.

5. Nutzungsänderung einer Ladeneinheit im Erdgeschoss zu 3 Wohnungen / § 30 Absatz 1 BauGB / Bebauungsplan Nr. 1 „Ortszentrum Gendorf“- 2. Änderung „Umwandlung in ein urbanes Gebiet

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt mehrheitlich (mit 1 Gegenstimmen), das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Nutzungsänderung einer Ladeneinheit im Erdgeschoss zu 3 Wohnungen in der Mozartstraße und der beantragten Befreiung von der Tiefgaragenstellplatzpflicht zu zustimmen.

6. Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Garagen / § 30 Absatz 1 BauGB / Bebauungsplan Nr. 33 „Hirten - westlich der Greinstraße“ 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Garagen in der Greinstraße inklusive der begehrten Befreiung von der Baugrenze, der Dachfarbe und der Wandhöhe zu erteilen.

7. SV Hirten: An- und Erweiterungsbau des Tennisheimes / § 34 BauGB 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag des SV Hirten auf Errichtung eines An- und Erweiterungsbaus des Tennisheims in der Eschenstraße zu erteilen.

8. Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage / § 30 Absatz 1 BauGB / Bebauungsplan Nr. 26-1 „Obere Terrasse - beim Altenheim“ 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Errichtung eines 1-Familienhauses mit Doppelgarage in der Oberfeldstraße inklusive der Befreiung von der Baugrenze und der Fassadengestaltung des Garagentores zu erteilen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem ein Bauvorhaben alle Festsetzungen des entsprechenden Bebauungsplanes eingehalten hat, wurde von der Verwaltung für dieses Bauvorhaben eine Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Nutzungsänderung einer Praxis in zwei Wohnungen / § 30 BauGB / Bebauungsplan Nr. 1-2 „Ortsmitte Gendorf“

TOP 4

Bekanntgaben

4.1. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Unterneukirchen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet Altenbuch“ / Frühzeitige Beteiligung nach § 4 Absatz 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Unterneukirchen hat in seiner April-Sitzung 2012 den Bebauungsplan Nr. 15 „Gewerbegebiet Nord“ als Satzung beschlossen.

Im Bebauungsplan sind nach dem Satzungsbeschluss in der Ziffer 6 der textlichen Festsetzungen die Emissionskontingente geändert worden. Der so geänderte Bebauungsplan wurde ohne erneute Auslegung und Beteiligung als Satzung beschlossen. Nun soll die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in einem ergänzenden Verfahren nachgeholt werden.

Die Gemeinde Burgkirchen hat zum vormaligen Bauleitplanverfahren keine Einwände, Anregungen oder sonstigen Äußerungen vorgebracht. Dies wurde der Gemeinde Unterneukirchen damals mitgeteilt.

Die Änderung der Emissionskontingente berührt Belange der Gemeinde Burgkirchen nicht. Dies wurde der Gemeinde Unterneukirchen mit Schreiben vom 03.01.2020 mitgeteilt.

4.2.     Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Emmerting

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Zentrum“ im Bereich der Fl.-Nrn. 349/T und 350/2T / erneute Beteiligung nach § 4a Absatz 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Emmerting hat in seiner September-Sitzung 2019 die Einleitung der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Zentrum“ für den Bereich der Fl.-Nrn. 349T und 350/2T Gemarkung Emmerting beschlossen.

Hintergrund der Änderung ist die Notwendigkeit der Gemeinde Emmerting, die bestehende Kindertagesstätte zu erweitern, was auf der vorhandenen Grundstücksfläche des jetzigen Kindergartens nicht mehr möglich ist. Aus diesem Grund erwirbt die Kirche die Gartenfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 350/2T und stellt diese Fläche zusammen mit der bestehenden Gartenfläche östlich des Pfarrbüros/-wohnung (Fl.-Nr. 349T) der Gemeinde für die Erweiterung der Kindertagesstätte zu Verfügung.

Die Gemeinde Emmerting räumte mit Schreiben vom 23.09.2019 erstmals die Möglichkeit ein, zur vorliegenden Bauleitplanung bis 31.10.2019 Stellung zu beziehen. Mangels Beeinträchtigung eigener Belange hat die Gemeinde Burgkirchenkeine Einwände erhoben.

Unter dem 20.11.2019 unterrichtete die Gemeinde Emmerting vom gebilligten Korrektiv des Entwurfes und räumte im Rahmen der erneuten Beteiligung abermals die Möglichkeit zur Stellungnahme ein. Modifikationen hat der Ursprungsentwurf nur hinsichtlich der Flachdachbegrünung und der Abstandflächenregelungen erfahren. Beides lässt die Vereinbarkeit der Planung mit Belangen der Gemeinde Burgkirchenunberührt. Dies wurde der Gemeinde Emmerting mit Schriftsatz vom 28.11.2019 so mitgeteilt.

4.3. Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Gemeinde Emmerting  Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Solarpark Unteremmerting“/ Beteiligung nach § 4 Absatz 1 BauGB

Die Gemeinde Emmerting hat die Absicht, auf den Fl.-Nrn. 503, 531 und 532 einen Solarpark zu errichten. Der Gemeinderat hat in seiner Dezember-Sitzung 2019 die hierzu gefertigten Entwürfe der Bauleitplanungen gebilligt.

Mit Schreiben vom 20.12.2019 hat die Gemeinde Emmerting der Gemeinde Burgkirchen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit gegeben, zu den vorliegenden Bauleitplanungen bis 14.02.2020 Stellung zu nehmen.

Die Planungen des Solarparks liegen im Bereich der von der Tennet vorgestellten möglichen Trassen für den Ersatzneubau der 380-kV-Leitung Pirach-Pleinting (Emmerting-Perach bzw. Alzniederung / Emmerting). Laut Mitteilung der Gemeinde Emmerting wurde die Tennet als Verfahrensführer für diesen Ersatzneubau von der Gemeinde Emmerting in die Bauleitplanungen mit einbezogen. Damit kann davon ausgegangen werden, dass der Ersatzneubau der für die Energieversorgung notwendigen Leitung gesichert und damit die ausreichende Versorgung der Gemeinde Burgkirchen und insbesondere des Chemieparks Gendorf mit Strom geprüft und gewährleistet werden kann.

Weitere Belange der Gemeinde Burgkirchen sind von den Bauleitplanungen für den Solarpark nicht betroffen. Dies wurde der Gemeinde Emmerting mit Schreiben vom 07.01.2019 unter Hinweis auf die mögliche Trassenführung der 380-kV-Leitung Pirach-Pleinting im Bereich des Plangebietes mitgeteilt. Ebenso wurde mitgeteilt, dass keine Einwendungen gegen die Bauleitplanung erhoben werden.

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass entlang der Bahnstrecke im Halsbachtal Eschen und Käferbäume zur Verkehrssicherung gefällt werden.

TOP 5

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt (Top)!

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.