Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04.02.2020.

Die Februar-Sitzung 2020 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

 

 

 

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • Erweiterung des bestehenden Wohnhauses zu einem Mehrgenerationenhaus sowie Abbruch und Neubau von Garagen in Kollmann
    • Abbruch des bestehenden Stadels und Errichtung eines Stadels und Teilnutzungsänderung durch Einbau einer Wohnung in Glöckl
    • Isolierte Befreiung: Errichtung einer Einfriedung in der Schneibsteinstraße 
    • Erweiterung des bestehenden Holzbalkons und Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Schreinerbauerstraße
    • Neubau einer Überdachung zwischen zwei landwirtschaftlichen Hallen in Zäunach
    • Isolierte Befreiung: Errichtung eines Holzschuppens/Gartenhütte mit Pultdach in der Sudetenstraße
    • Errichtung eines Wohnhauses in Brandstätt
  • 25. Änderung des Flächennutzungsplanes: „Obere Terrasse III - beim Kindergarten St. Martin  (Top 3)
  • Bebauungsplan Nr. 2 „Gendorf“: 2. Änderung - „An der Forststraße“ (Top 4)
  • Bebauungsplan Nr. 10 Holzen I“: 13. Änderung - „Bereich Roßfeld- und Jennerstraße“ (Top 5)
  • Bekanntgaben (Top 6)
  • Anfragen (Top 7)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

1. Erweiterung des bestehenden Wohnhauses zu einem Mehrgenerationenhaus sowie Abbruch und Neubau von Garagen in Kollmann /  Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen zum Antrag auf Erweiterung des bestehenden Wohnhauses zu einem Mehrgenerationenhaus sowie Abbruch und Neubau von Garagen in Kollmann zu erteilen.

2. Abbruch des bestehenden Stadels und Errichtung eines Stadels und Teilnutzungsänderung durch Einbau einer Wohnung in Glöckl / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen zum Antrag auf Abbruch des bestehenden Stadels und Errichtung eines Stadels und Teilnutzungsänderung durch Einbau einer Wohnung in Glöckl zu erteilen.

3. Isolierte Befreiung: Errichtung einer Einfriedung in der Schneibsteinstraße  / Bebauungsplan Nr. 15 „Holzen IV“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, den Antrag der beauftragten Hausverwaltung auf Erteilung einer isolierten Befreiung für die Errichtung eines 80 Zentimeter hohen Stabgitterzaunes in der Schneibsteinstraße abzulehnen.

4. Erweiterung des bestehenden Holzbalkons und Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Schreinerbauerstraße / Bebauungsplan Nr. 19 „Hirten - südlich der Eschenstraße“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen für den Antrag auf Erweiterung des bestehenden Holzbalkons und Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Schreinerbauerstraße unter Gewährung einer Befreiung von den Baugrenzen, der Dachform und Dachneigung zur erteilen.

5. Neubau einer Überdachung zwischen zwei landwirtschaftlichen Hallen in Zäunach / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen zum Antrag auf Neubau einer Überdachung zwischen zwei landwirtschaftlichen Hallen in Zäunach zu erteilen.

6. Isolierte Befreiung: Errichtung eines Holzschuppens/Gartenhütte mit Pultdach in der Sudetenstraße / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf  Gewährung einer isolierten Befreiung für die Errichtung eines Holzschuppens/Gartenhütte mit Pultdach in der Sudetenstraße zu zustimmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Pachtvertrag wie vorgeschlagen zu ändern.

7. Errichtung eines Wohnhauses in Brandstätt / § 35 BauGB /

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses in Brandstätt zu erteilen.

TOP 3

25. Änderung des Flächennutzungsplanes: „Obere Terrasse III - beim Kindergarten St. Martin 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Aufstellungsbeschluss für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Obere Terrasse III - beim Kindergarten St. Martin“ zu fassen und die Verwaltung mit der Entwurfsfertigung beauftragen.

Sachverhalt:

Die Gemeinde Burgkirchen hat bei Pfaffing ein Grundstück für den Bau eines dringend benötigten Kindergartens erworben. Für die Umsetzung des Kindergartenneubauprojektes soll jetzt die Bauleitplanung angestoßen werden. Zur Klärung der Verfahrensweise hat vor kurzem bei der Regierung von Oberbayern ein Gespräch stattgefunden. In dessen Rahmen haben die Vertreter der Regierung von Oberbayern empfohlen, zunächst die Flächennutzungsplanänderung und erst nach Abschluss dieses Verfahrens die Bebauungsplanaufstellung durchzuführen.

Die Bauleitplanung ist notwendig, weil innerhalb der für die Bebauung vorgesehenen und noch nicht bebauten innerörtlichen Bereiche, Grundstücke in der für die Errichtung eines Kindergartens notwendigen Größe nicht vorhanden sind und schon jetzt abzusehen ist, dass die noch für eine Wohnbebauung zur Verfügung stehenden Baugrundstücke dem vorherrschenden Bedarf an Baugrundstücken nicht genügen werden.

TOP 4

Bebauungsplan Nr. 2 „Gendorf“: 2. Änderung - „An der Forststraße“ 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mehrheitlich (mit 1 Gegenstimme), den Entwurf für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gendorf - An der Forststraße“, mit Begründung zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Der Eigentümer eines Grundstückes an der Forststraße beabsichtigt die Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus. Die beabsichtigte Bebauung ist laut Auskunft des Landratsamtes nur möglich, wenn der Bebauungsplan geändert wird. Dies hat der Eigentümer beantragt.

Die vorgetragenen Bauwünsche kommen dem in der Gemeinde bestehenden Bedarf an Wohnungen entgegen. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Dezember-Sitzung 2019 den Aufstellungsbeschluss für die beantragte 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gendorf - An der Forststraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gefasst. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Entwurfsfertigung in die Wege zu leiten.

Da primär der Eigentümer von der Bebauungsplanänderung profitiert, wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Eigentümer einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers bzw. Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Dies wurde mittlerweile vollzogen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.12.219 öffentlich per Aushang an den Amtstafeln und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht.

In der Folge wurde vom Antragsteller in Abstimmung mit der Gemeinde ein externes Planungsbüro mit der Fertigung des Entwurfes beauftragt. Dieser liegt nun zur Billigung vor. Der Entwurf sieht eine Neufestsetzung der Baugrenzen und eine Festsetzung von Flächen für Garagen und Stellplätze vor.

TOP 5

Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen I”: 13. Änderung - „Bereich Roßfeld- und Jennerstraße“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, den Entwurf für die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I - im Bereich Roßfeld- und Jennerstraße“, mit Begründung zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Sachverhalt:

Eine Baufirma möchte in der Roßfeldstraße und in der Jennerstraße einige Mehrfamilienhäuser errichten. Dort sind derzeit nur Gebäude mit höchstens 2 Wohneinheiten zulässig. Deshalb wurde mit Schreiben vom 13.11.2019 die Änderung des Bebauungsplanes beantragt.

Die vorgetragenen Bauwünsche kommen dem in der Gemeinde bestehenden Bedarf an Wohnraum entgegen. Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Dezember-Sitzung 2019 den Aufstellungsbeschluss für die beantragte 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Holzen I - An der Roßfeld- und Jennerstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB bzw. § 13 b BauGB gefasst. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, die Entwurfsfertigung in die Wege zu leiten.

Da primär der Antragsteller von der Bebauungsplanänderung profitiert, wurde die Verwaltung beauftragt, mit diesem einen städtebaulichen Vertrag zur Beauftragung eines Planers bzw. Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Dies wurde mittlerweile vollzogen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.12.219 öffentlich per Aushang an den Amtstafeln und durch Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht.

In der Folge wurde vom Antragsteller in Abstimmung mit der Gemeinde ein externes Architekturbüro mit der Fertigung des Entwurfes beauftragt. Dieser wurde nun vorgelegt. Der Entwurf sieht folgende Festsetzungen vor:

  • Zulassung von Mehrfamilienhäusern mit 4 Wohneinheiten
  • Vergrößerung/Anpassung der Baufelder für die Möglichkeit, Mehrfamilienhäuser zu errichten
  • Zulassung von Quergiebeln (aktuell sind Dacheinschnitte nicht zugelassen)
  • Zulassung von Dachneigungen bis zu 35° (bisher 22° bis 30°)
  • Herausnahme der bisher im Bebauungsplan vorgesehenen privaten Fußwege von der Jennerstraße zur Kehlsteinstraße und von der Jennerstraße zur Roßfeldstraße.

Der Planer wurde aufgefordert, noch einzelne Änderungen vorzunehmen. Der berichtigte Entwurf wurde zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vorgelegt.

TOP 6

Bekanntgaben

Bürgermeister Krichenbauer berichtet, dass durch den Sturm einige Bäume im Gemeindegebiet umgestürzt sind. Die Feuerwehren konnten alle Straßen schnell wieder freiräumen. Gleichzeitig war ein Unfall in Hecketstall, auch hier konnte unsere Feuerwehr schnell helfen.

Weiter gibt Bürgermeister Krichenbauer bekannt, dass bekanntlich das Straßenbauamt Traunstein die Ortsdurchfahrt St 2107 in Burgkirchen im April 2020 instand setzen wird (zwischen dem sogenannten „Stocker-Kreisel“ und dem Zebrastreifen in Höhe Pfaffinger Straße auf der Oberen Terrasse).

Deshalb ist die Ortsdurchfahrt ab 06.04.2020 den ganzen April 2020 gesperrt.

Die Sanierung erfolgt in drei Teilabschnitten:

  • Abschnitt 1:     Ortseinfahrt aus Richtung Burghausen beim Zebrastreifen bis Bärenapotheke
  • Abschnitt 2:     Bärenapotheke bis Kreuzung Liebigstraße (Friseur)
  • Abschnitt 3:     Kreuzung Liebigstraße (Friseur) bis zum sogenannten „Stocker-Kreisel“

Die Umleitung wird über Holzen (Wendelsteinstraße) erfolgen.

TOP 7

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Keine Wortmeldung unter diesem Tagesordnungspunkt (Top)!

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.