Sehr geehrte Damen und Herren,

 

unter der Rubrik „Ich bin so FREI“ berichte ich aus meiner persönlichen Sicht von der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 04.05.2021.

Die Mai-Sitzung 2021 des Bau- und Umweltausschusses wurde von Ersten Bürgermeister Johann Krichenbauer geleitet.

Öffentlicher Teil

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung (Top 1)
  • Baugesuche (Top 2)
    • 2.1.     Bau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten, Tiefgarage und Stellplätzen im                 Tulpenweg
    • 2.2.     Nutzungsänderung eines Büros in eine Wohnung bzw. in einen Beherbergungsbetrieb in der Lohnerstraße
    • 2.3.     Errichtung einer Blockhütte und eines Pools in Grabenreith
    • 2.4.     Aufstellung einer Gartenhütte in der Auenstraße
    • 2.5.     Errichtung einer Doppelgarage mit Freisitz in Mad
    • 2.6.     Errichtung eines Pools in der Wendelsteinstraße
  • Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen (Top 3)
  • Bekanntgaben (Top 4)
  • Anfragen (Top 5)

Tagesordnungspunkt (TOP)

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Bürgermeister Krichenbauer begrüßte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Genehmigung der Tagesordnung (einstimmig) wurde in die Tagesordnung eingestiegen.

TOP 2

Baugesuche

2.1.      Bau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten, Tiefgarage und Stellplätzen im Tulpenweg / Bebauungsplan Nr. 2 „Gendorf West“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten, Tiefgarage und Stellplätzen im Tulpenweg nicht zu erteilen.

Eine Änderung des Bebauungsplanes wird in Aussicht gestellt.

2.2.      Nutzungsänderung eines Büros in eine Wohnung bzw. in einen Beherbergungsbetrieb in der Lohnerstraße / Bebauungsplan Nr. 7 „Obere Terrasse I“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides auf Nutzungsänderung eines Büros in der Lohnerstraße in

  • eine oder zwei Wohnungen oder alternativ
  • in eine Ferienwohnung bzw. Fremdenzimmer (Beherbergungsbetrieb) bzw.
  • in eine Wohnung (zwei Wohngemeinschaftszimmer) und ein weiteres Zimmer als Fremdenzimmer (zur Beherbergung)

zu erteilen.

2.3.      Errichtung einer Blockhütte und eines Pools in Grabenreith / Außenbereich

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Blockhütte und eines Pools in Grabenreith das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.4.      Aufstellung einer Gartenhütte in der Auenstraße / Bebauungsplan Nr. 17 „Hirten“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Befreiung von der Baugrenze für die Errichtung einer Gartenhütte in der Auenstraße zu zustimmen.

2.5.      Errichtung einer Doppelgarage mit Freisitz in Mad 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Errichtung einer Doppelgarage mit Freisitz in Mad das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

2.6.      Errichtung eines Pools in der Wendelsteinstraße / Bebauungsplan Nr. 12 „Holzen III“

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, dem Antrag auf Zulassung eines Pools außerhalb der Baugrenzen in der Wendelsteinstraße zu zustimmen.

TOP 3

Baugesuche: Bekanntgabe von Genehmigungsfreistellungen

Nachdem drei Bauvorhaben alle Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes eingehalten haben, wurde von der Verwaltung für diese drei Bauvorhaben entsprechende Genehmigungsfreistellung erteilt.

  • Tekturantrag Untergeschoss: Bau eines Wohngebäudes mit 25 Wohnungen und Tiefgarage am Max-Planck-Platz / Bebauungsplan Nr. 25 „Ortsmitte westlich der ST 2107“
  • Errichtung eines Wintergartens im Schneekoppeweg / Bebauungsplan Nr. 56 „Wimpasing II“
  • Nutzungsänderung einer Wohnung in ein Büro in der Roßfeldstraße / Bebauungsplan Nr. 10 „Holzen I“

TOP 4

Bekanntgaben

4.1.     Bauleitpläne anderer Städte und Gemeinden / Stadt Tittmoning 

Bebauungsplan Nr. 4.22 „Tittmoning - Am Bahnhof“ - Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

Die Stadt Tittmoning beschloss anlässlich eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs (Architektenwettbewerbs) im Bereich des Gewerbegebiets Tittmoning-Süd an der Laufener Straße einen neuen Bebauungsplan im Rahmen der Innenentwicklung aufzustellen. Aus dem auszugsweise wiedergegebenen Auslobungstext geht der Planwille hervor, ein altstadtnahes Wohngebiet zu kreieren, das individuell auf Tittmoning zugeschnitten ist. Besonderes Augenmerk wird auf die nahe denkmalgeschützte Altstadt im Übergang zur Vorstadt gelegt. Schwerpunkt der Planung liegt auf verdichtetem, aber ortsverträglichen Geschosswohnungsbau mit hoher Wohnqualität für alle Altersgruppen und Lebensphasen. Als innovativer, bezahlbarer Wohnraum für junge Familien, Singles, aber auch Mehrgenerationen soll es eine Alternative zum Einfamilienhaus werden. Dazu soll der Bebauungsplan in Teilen als allgemeines Wohngebiet und in Teilen als Urbanes Gebiet ausgewiesen werden.

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Am 13. April 2021 hat der Stadtrat einen ersten Vorentwurf gebilligt und die Verwaltung mit der frühzeitigen Unterrichtung beauftragt. Infolgedessen räumte die Stadt Tittmoning der Gemeinde Burgkirchen mit elektronischer Mitteilung vom 14. April 2021 die Gelegenheit zur Stellungnahme ein.

Belange der Gemeinde Burgkirchen sind durch die vorstehende Bauleitplanung nicht berührt. Der Stadt Tittmoning wurde inzwischen per Email mitgeteilt, dass gegen die Planung keine Einwände, Hinweise oder Anregungen erhoben werden.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

4.2.     Ausführungsanordnung: Freiwilliger Landtausch in Ecketsberg

Am 20.07.2016 wurde vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern auf Antrag von fünf Beteiligten (4 Landwirten und Gemeinde Burgkirchen) der Freiwillige Landtausch „Ecketsberg“ angeordnet. Zwischenzeitlich wurden die Landwirte in die neuen Flächen eingewiesen und das Verfahren kann abgeschlossen werden. Deshalb hat das Amt für Ländliche Entwicklung am 14. April 2021 anlässlich einer Sitzung im Rathaus mit allen Beteiligten die Ausführungsanordnung erlassen. Der neue Rechtszustand tritt somit am 14. April 2021 ein.

Die Lage des betroffenen Gebietes wurde aufgezeigt.

4.3.     TenneT hat mit dem Bau der neuen Zufahrtstraße zum Umspannwerk Pirach begonnen

Die neue Straße dient vorrangig dem Transport der neuen Transformatoren zum Umspannwerk. Mitte Juni 2021 soll der erste Transformator geliefert werden.

4.4.     Neuer Standort für den alten Marterl-Bildstock bei Kiern

Der fast 300 Jahre alte Marterl-Bildstock bei Kiern wurde um 25 m in östliche Richtung versetzt. Am neuen Standort - auf der anderen Seite an der Kreuzung der Straßen von Kirchweidach nach Burghausen bzw. von Kastenlemoos nach Irlhaid - kommt der Marterl-Bildstock jetzt wesentlich besser zur Geltung. Nachdem das Grundstück, auf dem der Marterl-Bildstock jetzt steht der Gemeinde gehört, wurde der neue Standplatz mit einem Schotterweg, einer Sitzbank, einer Bepflanzungen mit zwei Sträuchern und der Einsaat einer Blumenwiese optisch ansehnlich gestaltet.

4.5.     Gebietsänderung nach der Gemeindeordnung an der gemeinsamen Gemeindegrenze von Burgkirchen und Garching (Hutlehen)

In der Januar-Sitzung 2021 hat der Gemeinderat einer Gebietsänderung nach der Gemeindeordnung (GO) einstimmig zugestimmt, wonach die beiden Flur-Nummern 946 und 940/3 (Gemarkung Neukirchen) aus der Gemeinde Burgkirchen ausgegliedert und in die Gemeinde Garching eingegliedert werden. Diese Gebietsänderung ist jetzt in Kraft, nach das Landratsamt Altötting mittlerweile eine entsprechende Rechtsverordnung gemäß Artikel 12 GO erlassen hat.

4.6.     Fertigstellung „An der Straß“

Im Gewerbegebiet Hecketstall sind im Bereich  „An der Straß" alle Arbeiten (z. B. Verlegung von Kabel und Asphaltierungen) abgeschlossen.

4.7.     Anbringung Geländererhöhung Radsteg Mozartstraße

4.8.     Beginn Ausbau der Straße nach Biering

TOP 5

Anfragen

Aus dem Kreis des Bau- und Umweltausschuss kamen Anfragen zu folgenden Themen:

Pumptrack: Auch in anderen Kommunen werden derzeit Anlagen unter dem Namen Pumptrack geplant. Bürgermeister Krichenbauer erklärt, dass ein richtiger Pumptrack entsprechend geplant und umgesetzt werden muss sowie auf alle Fälle asphaltiert sein muss. Die aktuellen Planungen anderer Kommunen kommen eher einer herkömmlichen Mountainbike-Strecke ohne Asphalt gleich. Hier liegt der Unterschied zum geplanten Pumptrack der Gemeinde Burgkirchen. Die anderen angedachten Strecken wären aber für die Region sehr wichtig und ergänzen das Angebot rund um den Pumptrack. Wenn der Pumptrack in Burgkirchen verwirklicht wird, ist er zum heutigen Stand der Größte in Bayern, internationale und nationale Wettkämpfe wären somit möglich.

Ende des öffentlichen Teils.

Hinweis:

Bitte beachten sie auch die entsprechende Berichterstattung im Lokalteil des Alt- Neuöttinger Anzeigers (ANA) unter der Gemeinde Burgkirchen.